Das Erleben der Kinder und Eltern in der Hilfeplanung

Problematiken und strukturelle Widersprüche der Hilfeplanung aus Sicht der Betroffenen und Aspekte von professionellen Handlungsmöglichkeiten


Hausarbeit, 2012

18 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Hilfeplanung als Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe
2.1 Erläuterung von Hilfeplanung
2.2 Rechtliche Bedingungen und Voraussetzungen

3 Hilfeplanung im Erleben der Kinder und Eltern
3.1 Hilfeplanung aus Sicht der Kinder
3.2 Hilfeplanung aus Sicht der Eltern

4 Hilfeplanung zwischen Hilfe und Kontrolle

5 Professionelles Handeln in der Hilfeplanung
5.1 Persönliche Beziehung als Grundlage
5.2 Reflektion als Grundlage

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

1 Einleitung

Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches VIII (so genannte Kinder- und Jugendhilfe, abgekürzt KJHG) kann im Bereich der Jugendwohlfahrt von einem sukzessiven Wendepunkt gesprochen werden. Das bürokratische und ordnungsbehördliche Denken wurde hier in den letzten Jahren abgelöst. Es folgte ein Wandel: die objektartige Stellung des Kindes bzw. des Jugendlichen wurde ersetzt durch eine Mitwirkung der Beteiligten im Interaktions- und Hilfeprozess. Das allgemein benannte Leistungsrecht wurde durch die Reformation der Jugendwohlfahrt in das SGB VIII eingefügt und beinhaltet Rechtsansprüche und Ermessensleistungen (Soll- und Kann-Vorschriften), welche den Eltern sowie Kindern und Jugendlichen mehr Teilhabe und Beteiligung ermöglichen sollen (vgl. Gernert in Merchel, 1998, S. 5). „Jugendhilfe unterstützt den Erziehungsauftrag der Eltern und will jungen Menschen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Sie leistet einen Beitrag dazu, das Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu realisieren (§ 1 SGB VIII)“ (Gernert in Merchel, 1998, S. 5). Erstrangig wird zur Umsetzung der stationären sowie der ambulanten Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) das Instrument des Hilfeplans (HP) verwendet. Das Medium der Hilfeplanung soll das Gelingen von pädagogischen Angeboten unterstützen und zugleich ein positives Ergebnis fördern. Die veränderte Einstellung zum Kind bzw. Jugendlichen soll hier durch den Hilfeplan umgesetzt werden. Wurde in der Vergangenheit dem verwahrlosten oder gefährdeten Kind eine Objektstellung zugeschrieben, welche eine gewährende Hilfe implizierte, soll nun durch die Hilfeplanung ein pädagogisches Programm mit dem Ziel von Einbezug und Mitwirkung der Familie erstellt und umgesetzt werden. Der § 36 SGB VIII (siehe Anhang 1) stellt hier die gesetzliche Grundlage für diese Art der Hilfe dar (vgl. Gernert in Merchel, 1998, S. 6 f). Zielpunkt ist eine Verbesserung der Lebenssituation aller Beteiligten durch fachliche Hilfeplanprozesse (Hilfeplangespräche, Erstellung eines Hilfeplans). Wie aber verhält es sich in der Realität mit der Hilfeplanung? Ist diese Beschaffenheit des Hilfeverfahrens eine Erfolgsverheißende Maßnahme? Und wie erleben Kinder und Eltern die Hilfeplanung? Die folgende Hausarbeit möchte sich mit den genannten Fragestellungen beschäftigen und diese durch Thesen sowie empirische Forschungsergebnisse analysieren. Es soll differenziert werden was Hilfeplanung ausmacht und wo Defizite im Hilfeplanprozess liegen. Das erste Kapitel der Hausarbeit befasst sich zunächst mit der Hilfeplanung als Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Eine differenzierte Darstellung von Hilfeplanung sowie die rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen sollen an dieser Stelle bearbeitet werden. Im darauf folgenden Kapitel kann die Hilfeplanung aus Sicht der Kinder und Eltern genauer dargestellt werden. In Kapitel vier wird es sodann möglich die Widersprüche in der Hilfeplanung (Strukturelle Widersprüche) zu analysieren und die Schwierigkeit zwischen Hilfe und Kontrolle zu untersuchen. Das fünfte Kapitel erlaubt anschließend eine Abhandlung über die differenzierten Kriterien und Anforderungen für eine qualitative Hilfeplanung während ein Fazit am Ende der Hausarbeit eine Zusammenfassung der Darstellungen zulässt.

2 Die Hilfeplanung als Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe

Wie bereits in der Einleitung erwähnt wurde sieht der Gesetzgeber die Hilfeplanung als Bestandteil der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) (siehe Anhang 2) sowie als Element der Eingliederungshilfen (§35 a SGB VIII) (siehe Anhang 3) und verweist hier auf eine soziale Dienstleistung. In Abstimmung mit Eltern und Kindern sollen diese sozialen Leistungen durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erbracht werden (vgl. Faltermeier, 2007, S. 464). Somit ist der Hilfeplan ein Übereinkommen zwischen Jugendhilfe und Personensorgeberechtigen und ein fester Teil des Systems der Kinder- und Jugendhilfe. „Hier ist es v. a. (vor allem) die Aufgabe der Fachkräfte, sich dem Hilfeverständnis von Eltern und Kindern anzunähern und sie aus ihrem biografischen Kontext heraus verstehen zu lernen“ (Faltermeier, 2007, S. 464).

Im folgenden Kapitel soll zunächst der Fachausdruck der Hilfeplanung geklärt werden indem eine Erläuterung von Hilfeplanung in der Jugendhilfe erfolgt. Daraufhin werden im nächsten Teilabschnitt die rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen bezüglich dieses Hilfesystems erläutert.

2.1 Erläuterung von Hilfeplanung

Die Hilfeplanung ist auf gesetzlicher Ebene mehrfach vorzufinden. Neben dem Begriff der Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe findet sich die Vorstellung vom Hilfeplan ebenfalls im Bereich der Pflegeversicherung sowie der Sozialhilfe im Kontext von zunehmender Sozialhilfebedürftigkeit (vgl. sign-lang-uni-hamburg, 2012, online). Die Ausführung zur Hilfeplanung in der Jugendhilfe soll hier jedoch im Mittelpunkt der Begriffserläuterung stehen. Die Anwendung eines Hilfeplans ergibt sich aus den gesetzlichen Prämissen des § 36 des SGB VIII (KJHG). Die Art der Hilfen sowie die notwendigen Leistungen bezogen auf das Kind oder den Jugendlichen werden im Hilfeplan gemeinsam mit dem erzieherischen Bedarf ermittelt. Fundament der Hilfeplanung ist die Beteiligung des Minderjährigen, der Personensorgeberechtigten und weiteren dazugehörigen Personen. Es gilt dabei als notwendig und wichtig den Hilfeplan regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen inwieweit die verwendeten Komponenten des HP`s zukünftig geeignet und sinnvoll sind (vgl. sign-lang-uni-hamburg, 2012, online). Der HP zeichnet sich hier durch zwei entscheidende Hauptmerkmale aus:

1. Eine Kooperation zwischen den professionellen Kräften und den betroffenen Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern ist entscheidend. Von großer Wichtigkeit ist in diesem Punkt die Annäherung an die Klienten in Bezug auf ein Hilfeverständnis und ein Feingefühl für die Lebenswelt sowie die biographischen Kontexte der betroffenen Personen. Ist im Hilfeplanprozess eine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern mit Migrationshintergrund gegeben sollte ebenfalls eine Beteiligung gewährleistet werden.

2. Zusammenarbeit zwischen professionellen Fachkräften ist zudem notwendig. Im Bereich der Zusammenarbeit soll gelingend in die Zukunftswege des Klienten eingewirkt werden indem alle beteiligten Arbeitskräfte ihre verschiedenen Ressourcen nutzen um den Betroffenen selbst zu motivieren, zu aktivieren und eine Akzeptanz von allen Seiten herzustellen (vgl. Faltermeier, 2007, S. 464 f) Es muss im Bereich des Hilfeplanprozesses klare, verbindliche Absprachen geben, welche zumeist vom ASD (Allgemeiner Sozialdienst) durch eine Fallorganisation und Koordination gewährleistet werden. Hilfepläne sollten bestimmten Strukturformen (siehe auch Anhang 4) folgen und die nachfolgenden Inhalte aufweisen:

- Personalien der Familie, soziale und personenbezogener sowie familiärer Kontext
- Einbeziehung der Problemsicht der Eltern
- Einschätzung der Fachkräfte in Bezug auf die Verbindung von Familiensituation und sozialer Lage
- Beschreibung der Probleme des Kindes bzw. Jugendlichen
- Meinung der Eltern zu den möglichen Hilfen
- Aushandlung von Zielen mit den Betroffenen
- Zusammenführung von Ressourcen und Stärken auf allen Ebenen
- besondere Vereinbarungen zwischen den Beteiligten
- Terminierung für das nächste Gespräch bzgl. des Hilfeplans sowie bis dahin zu erreichende Ziele
- Unterschrift der agierenden Personen (Kind oder Jugendlicher, Eltern, Mitarbeiter)

(vgl. Faltermeier, 2007, S. 465)

Auffällig an Analysen von Hilfeplänen ist die 75 %ige Abdeckung von Angaben der Leistungen und Hilfen sowie die Benennung der Dauer der Hilfeleistung und Terminierungen. Jedoch informiert nur ein Fünftel der Hilfepläne über die Inhalte der Leistung und ob und in wie weit die Betroffenen mit der Vereinbarung einverstanden sind. Nur 10 % der HP´s geben gar Einblick über die Begründung der fehlenden Teilnahme der Beteiligten am Hilfeplan. „Aus der Analyse besonders „schwieriger“ Fälle werden die Schwachstellen der Hilfeplanung und ihre potentiell negativen Auswirkungen für Kinder und Eltern besonders deutlich“ (Pies und Schrapper, 2003, S. 2). Der Hilfeplanung im Rahmen der Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII wird noch einmal eine besondere Bedeutung beigemessen. Hier ist der Schutzauftrag des Gesetzgebers noch einmal differenziert im Vordergrund (vgl. Faltermeier, 2007, S. 464 f).

2.2 Rechtliche Bedingungen und Voraussetzungen

Die Erstellung eines Hilfeplans wird nach § 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII gewährleistet, um Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII oder Unterstützungsleistungen nach § 35 a SGB VIII und § 41 SGB VIII herausarbeiten zu können. Diese Gewährung von Hilfen kann sichergestellt werden sofern diese für einen“ längeren“ Zeitraum notwendig sind. Ein längerer Zeitraum wird hier zumeist ab sechs Monaten begründet. Diese Rechtsnorm hat Gleichrangigkeit mit weiteren Direktiven des SGB VIII (KJHG) wie die Grundrichtung der Erziehung nach § 9, dem Mitspracherecht der Eltern nach § 5 oder der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 8 SGB VIII. Die sozialen Dienstleistungen der Hilfen zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) und der Eingliederungshilfen (§ 35 a SGB VIII) sind in Abstimmung mit Eltern und Kindern mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu organisieren. Im Segment der Eingliederungshilfe ist eine medizinische Beteiligung bedeutungsvoll. Zu beachten ist, dass junge Volljährige eigene Ansprüche geltend machen können genau wie Minderjährige von Unterstützungsleistungen des § 35 a SGB VIII. Der Hilfeplan kann als Leistungsbescheid mit Rechtsmittelfähigkeit des öffentlichen Trägers betrachtet werden. Der HP kann von Personensorgeberechtigten angenommen oder abgelehnt werden. All dies geschieht in Vereinbarung zwischen Betroffenen und dem Träger der Jugendhilfe. In der komplexen Materie des Hilfeplanverfahrens soll an dieser Stelle zudem auf die Datenschutzbestimmungen nach den §§ 61 - 68 SGB VIII eingegangen werden. Es ist stets darauf zu achten, dass Sozialdaten lediglich nur mit Zustimmung und Erlaubnis der Klienten weitergegeben werden. Ferner haben Eltern und Kinder das Recht auf eine vertraute Person als Beistandschaft (§13 SGB X). Diese Vertrauensperson kann in Abstimmung mit allen beteiligten Personen am Hilfeprozess teilhaben. Zusätzlich ist die professionelle Fachkraft verpflichtet die Klienten über ihr Rechte und Pflichten aufzuklären. Diese Rechtsnorm ist ein weiterer Kernpunkt des SGB VIII. Die Kooperation zwischen Kindern, Eltern und Fachleuten gilt außerdem als Grundlage für die Gewährleistung von Hilfearrangements und nachhaltiger Unterstützung. Absprachen über Ziele, Vorstellungen und Handlungen sind ein wesentliches Glied des Hilfeverfahrens (vgl. Faltermeier, 2012, S. 464). „Insofern ist die H. ein auf den einzelnen Fall bezogener Qualitätsentwicklungsprozess, der die (Teil-) Zielerreichung kontinuierlich evaluiert und so die Wirksamkeit der Hilfen aus Sicht aller Beteiligten überprüft“ (Faltermeier, 2012, S. 464).

3 Hilfeplanung im Erleben der Kinder und Eltern

Im zweiten Kapitel der vorliegenden Hausarbeit wurde eine Darstellung und Illustration von Hilfeplanung vorgenommen. Hier konnte bereits darauf hingewiesen werden wie eine Hilfeplanung arrangiert wird und welche organisatorischen sowie bürokratischen Vorgänge notwendig sind, um diese durchführen zu können. Es ist jedoch zu bemerken, dass es häufi an der Beteiligung der betroffenen Klienten sowie deren Familienmitgliedern fehlt. Doch welche Begründung ist hierfür zu finden? Während leitende Angaben, wie beispielsweise Datenerhebungen und Terminierungen, im Hilfeplan deutlich festgelegt werden fehlt es zumeist an der Mitwirkung weiterer Beteiligten und an deren Begründung für eine ausgebliebene Teilhabe. Der HP zeigt demnach offenbar deutliche Schwachstellen, welche eine Anteilnahme und Mitwirkung erschweren. Speziell im Hilfeplanprozess gilt es Menschen Unterstützung zu bieten und eine Hilfe zur Selbsthilfe zu aktivieren. Um diese Beihilfe geben zu können ist es jedoch erforderlich auf allen Ebenen ein kooperatives Agieren zu erreichen. Es kann diesbezüglich gefragt werden wie Kinder, Jugendliche und Eltern die Beihilfe und die damit verbundene Kooperation erleben. Das nachstehende Kapitel analysiert hierbei die Empfindung der Kinder und Eltern bzgl. der Hilfeplanung. Ziel ist es darüber aufklären zu können welchen Ursprung die häufige Unbeständigkeit der Teilnahme an Hilfeplänen der Klienten hat und wo Defizite in der Hilfeplanung vorliegen.

3.1 Hilfeplanung aus Sicht der Kinder

Das Hilfeplanverfahren ist ein schwieriges Unterfangen. Fachkräfte, Kinder bzw. Jugendliche und Eltern sind an diesem Vorhaben beteiligt. Die Hinarbeitung auf ein befriedigendes Ergebnis ist komplex.

Speziell unter den Bedingungen eines Hilfeplangesprächs und eines Hilfeplanprozesses scheinen Kinder häufig überfordert zu sein. Die Sinnhaftigkeit einer Hilfegestaltung wird ihnen zumeist nicht deutlich und die Perspektive und Rollenzuweisung ist für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit dem Hilfeplan oft nicht erkennbar. Den jungen Adressaten der Jugendhilfe wird im Rahmen der Hilfeplanung und des Hilfeplangesprächs nicht klar was genau in dieser Situation mit ihnen geschieht.

Kinder und Jugendliche, welche in den Prozess der Hilfeplanung eingebunden werden, haben zudem vorwiegend bereits Krisen und biographische „Niederschläge“ hinter sich. Falsche Hilfen und mangelnde Unterstützung haben aus den betroffenen Kindern oder Jugendlichen „schwierige“ Persönlichkeiten gemacht, die aufgrund von schwierigen Bedingungen entstanden sind. Dieser negative, biographische Prozess der Adressaten rückt jedoch oftmals in den Hintergrund. Das System der Jugendhilfe kann diesen Prozess bedauerlicherweise sogar vorantreiben: aufgrund von schlechter Organisation im Amt, mangelnden finanziellen Ressourcen oder Desinteresse der Öffentlichkeit tritt bei Fachkräften häufig Überforderung oder Beliebigkeit ein. All diese negativen Begleiterscheinungen des beruflichen Alltags der Fachkräfte wie beispielsweise auch Unzuverlässigkeit, Abwertung oder Kränkung kennen die Adressaten, bestehend aus Kindern und Jugendlichen, aus ihren Lebenswelten unglücklicherweise selbst all zu gut.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Das Erleben der Kinder und Eltern in der Hilfeplanung
Untertitel
Problematiken und strukturelle Widersprüche der Hilfeplanung aus Sicht der Betroffenen und Aspekte von professionellen Handlungsmöglichkeiten
Autor
Jahr
2012
Seiten
18
Katalognummer
V272151
ISBN (eBook)
9783656643142
ISBN (Buch)
9783656643128
Dateigröße
610 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
erleben, kinder, eltern, hilfeplanung, problematiken, widersprüche, sicht, betroffenen, aspekte, handlungsmöglichkeiten
Arbeit zitieren
Julia Thorn (Autor:in), 2012, Das Erleben der Kinder und Eltern in der Hilfeplanung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272151

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