Wie ist das Konzept der 'defekten Demokratie' nach Merkel am Beispiel der Türkei zu beurteilen?


Hausarbeit, 2013

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eingebettete und defekte Demokratie
2.1. Eingebettete Demokratie
2.2. ,Defekte Demokratie'

3. Politische Freiheit in der Türkei
3.1. Meinungsfreiheit in der Türkischen Verfassung
3.2. Meinungsfreiheit der Kurden

4. Schlussteil

5. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Der Begriff der Demokratie ist weit verbreitet und er spielt auch in den Medien und in den Gesprä­chen von Bürgerinnen keine allzu kleine Rolle. Die Auseinandersetzung mit der Demokratie, ih­rem Ursprung und ihrer Bedeutung wird Schüler_innen nahegelegt und gehört zur politischen Bil­dung der Bürgerinnen. Aber was ist die Demokratie, der Wortbedeutung nach nur die Herrschaft des Volkes oder mehr als das?

Der vielfältige Diskurs in der Demokratieforschung hat unzählige Demokratietheorien hervorge­bracht und unter ihnen befindet sich die das von Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle und Aurel Croissant ausgearbeitete Konzept der ,eingebetteten Demokratie', aus der sich das der ,defekten De­mokratie' herleitet. Das Konzept wurde entwickelt, um die Veränderungen in den ehemaligen Ost­blockstaaten ihrem „Entwicklungsstand“ nach kategorisieren zu können und hierbei gleichzeitig auf die Dichotomie von Autokratie und Demokratie zu verzichten, und vielmehr eine verfeinerte Beur­teilung der Länder zu finden (Mekel 2004a).

Das Konzept weist Vorzüge und Nachteile auf. Zu den Vorzügen gehört, dass es eine bessere Ver­gleichbarkeit von Regierungssystemen ermöglicht und eventuelle „Defekte" in Demokratien deut­lich macht, so dass an ihr Demokratisierungsprozesse sowie gegenläufige Entwicklungen messbar werden. Zu den Nachteilen gehört, dass das Konzept auf einer eurozentrischen normativen Setzung eines Demokratieideals beruht, an dem andere Länder gemessen und bewertet werden. Damit wird jedoch derjeweils spezifische lokale Kontext verkannt. Da die Vorzüge in der Literatur viel disku­tiert werden möchte ich mich in dieser Arbeit insbesondere mit dieser Kritiklinie an Merkels Kon­zept beschäftigen.

Am Anwendungsbeispiel der Türkei kann die Theorie Merkels sehr gut angewendet werden, weil es viel Literatur zu der Türkei gibt und weil die Frage, ob sie nun defekt sei oder nicht sehr interessant ist, weil die Demokratie in der Türkei vermehrt in Kritik steht. Die Türkei mit einer langen demo­kratischen Tradition vereinigt autokratische wie auch demokratische Elemente in ihrem politischen System und deshalb ist sie vor allem geeignet für eine interessante Untersuchung.

Merkel hat mit seiner Theorie ein detailliertes Analyseinstrument politischer Systeme vorgelegt, welches diese in politische Teilregime unterteilt. Angesichts des begrenzten Rahmens einer Hausar­beit möchte ich mich auf die Untersuchung eines Teilregimes beschränken. Weil in Bezug auf die

Demokratisierung der Türkei vor allem die Frage der Meinungsfreiheit diskutiert wird, möchte ich mich auf die Analyse des Teilregimes Politische Freiheiten beschränken. Dieses lässt sich insbeson­dere anhand der politischen Freiheiten der kurdischen Minderheit in der Türkei untersuchen, was ich in dieser Arbeit tun möchte.

Im ersten Schritt werde ich das Demokratiekonzept Merkels erläutern und dabei insbesondere auf den Begriff der defekten Demokratie sowie das Teilregime politische Freiheiten eingehen. Im An­schluss werde ich nach einer kurzen Darstellung der politischen Freiheiten der Kurden in der Türkei analysieren, ob die Türkei in diesem Teilregime einen Defekt nach Merkel aufweist. Zum Schluss werde ich eine Einschätzung dazu abgeben, inwiefern die Theorie Merkels geeignet ist, um den De­mokratisierungsgrad zu messen, und Vorschläge machen, wie die Theorie erweitert werden könnte, um diesem Ziel näher zu kommen.

2. Eingebettete und defekte Demokratie

2.1. Eingebettete Demokratie

Wolfgang Merkel grenzt seine Theorie, die er „embedded and defective democracies“ nennt, ent­schieden gegen minimalistische Demokratiedefinitionen ab. Diese gehen davon aus, dass die Wahl der entscheidende Definitionsmerkmal sei: Wo es Wahlen gibt, da gibt es auch eine Demokratie. Merkel sieht das stetig dokumentierte Anwachsen von Demokratien unter anderem in dieser Art der Definition begründet. Das Konzept der Demokratie müsse jedoch deutlich mehr Ansprüche an sich stellen, zum einen in normativer Hinsicht nötige Bedingungen von freien Wahlen und zum anderen das Funktionieren aller Teilregime eines politischen Systems. Erst letztere Bedingung kennzeichne Wahlen als „bedeutungsvoll“ (Merkel 2004b: 35). Des Weiteren müsse die vertikale und die hori­zontale Verantwortlichkeit der Regierenden gegenüber den Regierten während der Wahlen geschützt werden, aber auch ein Schutz der demokratischen Normen und Institutionen wie z.B. dem Rechts­staat müsse gewährleistet werden. Merkel arbeitet demnach mit der Frage, wie sich eine Demokra­tie nach einer Wahl erhält und es reiche nicht aus, sich nur die Wahlprozesse anzuschauen und sie als alleinige Demokratiedefinition heranzuziehen.

Im Konkreten geht Merkel der Frage nach, wie eine Demokratie stabil bleibt und funktioniert. Be­dingung dafür ist seiner Meinung nach die eingebettete Demokratie. Er spricht von zwei Einbettun­gen, der Inneren und der Äußeren. Die innere Einbettung erfolgt durch fünf Teilregime, diejeweils für sich existieren, aber von anderen Teilregimen beeinflusst werden und sie selbst beeinflussen.

Das Wahlregime ist zentral gelegen und um sie reihen sich die politischen Freiheiten (B), die bür­gerliche Rechte (C), die horizontale Verantwortlichkeit (D) und die effektive Regierungsgewalt (D). Das Wahlregime ist zentral positioniert, ,,weil es der sichtbarste Ausdruck der Volkssouveränität ist“ (Merkel 2004a: 8). Die Wahl hat die Funktion, durch Wahlgrundsätze esjedem zu ermöglichen, sich für ein politisches Amt wählen zu lassen. Die Teilregime stehen, wie schon erwähnt, in Bezug zu­einander, so werden die politischen Freiheitsrechte als Vorbedingungen für Wahlen erachtet (Merkel 2004b: 38). Sie vervollständigen die vertikale Dimension der Demokratie und schaffen eine öffent­liche Arena mit einer vom Staat unabhängigen politische Sphäre. Damit werden Handlungen er­möglicht, in denen sich organisatorische und kommunikative Kräfte entwickeln können. Sie erfül­len zwei Funktionen: zum einen ermöglichen sie organisierte demokratische Wahlen und zum ande­ren unterstützen sie die unorganisierten pluralistischen Interessen komplexer Gesellschaften. Politi­sche Freiheitsrechte sind zum Beispiel das Recht auf Meinungs-, Versammlungsfreiheit oder das Demonstrationsrecht. Die Rechte weiten sich aus auf Medien und Parteigründungen. Das Wahlre­gime müsse mit den politischen Freiheiten zusammen gedacht werden. Letztere können die Funkti­onslogik von Wahlen sichern. Wo die politischen Freiheiten fehlen, kann es auch zu keiner demo­kratischen Wahl kommen, denn sie gewährleiste, dass die Regierung auch zwischen den periodi­schen Wahlen zugänglich für das Volk ist. Der Rechtsstaat ist überaus wichtig in der Theorie Mer­kels, denn er spannt sich gleich einem Netz auf dem sich die Teilregime befinden und sorgt für Ver­bindlichkeit. ,,Auf eine einfache Formel gebracht, beinhalte sie das Prinzip, dass der Staat an das geltende Recht gebunden ist und auf der Grundlage a priori klar definierter Normen handelt.“ (Wolf­gang Merkel 2004: 9f.) Aber da Wahlen und Rechtsstaatlichkeit nicht allein dafür Sorge tragen kön­nen, dass die Regierung zugänglich ist und verantwortlich handelt, müssen die bürgerlichen Freihei­ten ermöglicht werden.

Das vierte Teilregime ist die Gewaltenteilung. Sie „schließt eine zentrale Kontrolllücke, die die üb­rigen Teilregime im demokratischen Grundgerüst noch offen lassen“ (ebd.). Das letzte Teilregime beinhaltet, dass die gewählten Repräsentanten den Willen ihres Volkes durchsetzen und keine ande­ren Akteure, die nicht vom Volk durch demokratische Wahlen mit dem Volkswillen beauftragt wur­den, ,, die (letzte) Verfügungsgewalt über bestimmte Politikbereiche haben“ (ebd.).

Merkel erklärt, dass zu der Definition von Demokratie nicht wünschenswerte outcomes gezählt werden. Diese wären zum Beispiel der Wohlfahrtsstaat, die Gleichverteilung der ökonomischen Gü­ter oder sogar soziale Gleichheit. Den äußeren Einbettungsrahmen bilden der sozioökonomische Kontext, die Zivilgesellschaft und die internationale Integration aber ,,sie sind keine definierenden Bestandteile der Demokratie“ (Merkel 2004b: 36f.).

2.2. ,Defekte Demokratie'

Die Beschädigung der Demokratie ziehe Merkel zufolge Destabilisierung nach sich. An diesem Punkt gelangen wir zu dem Konzept der „defekten Demokratie“, die vor dem Hintergrund der „ein­gebetteten Demokratie“ definiert, was defekt ist und was nicht. Was er unter ,defekter Demokratie' genau verstehe, schreibt er wie folgt: ,, (...) defective democracies are democracies in which the partial regimes are no longer mutually embedded, the logic of a constitutional democracy becoming disrupted“ (Merkel 2004b: 48). Das Konzept besagt, dass defekte Demokratien für längere Zeit be­stehen können, vor allem dann, wenn die Ursache der Defekte in der politischen Kraft und im sozio- ökonomischen/soziokulturellen Kontext haben und sich innerhalb einer gegenseitigen unterstützen­den Koexistenz von Umwelt und Teilregimen entwickeln (ebd.). Sie ist vor allem dann stabil, wenn sie von der Elite und der Bevölkerung als eine angemessene institutionelle Lösung für persönliche Probleme der Regierung erachtet wird, weil sie für die Umstände als effektiv eingeschätzt wird.

Es bleibt die Frage zurück, was Merkel genau unter defekt versteht, denn seine Ausführungen sind nicht klar und deutlich wenn er schreibt, dass durch Defekte die Logik einer konstitutionellen De­mokratie „disrupted“ (s.o.), also zerrissen wird, dann frage ich mich, was er konkret mit dieser Äu­ßerung meint und weil diese Formulierung einen abstrakten Prozess beschreibt, stelle ich mir die Frage, ab welcher Grenze im Zusammenspiel der Teilregime etwas als ,durchrissen' einzustufen ist, dass von einer defekten Demokratie gesprochen werden kann. Es deutet auf eine gewisse willkürli­che Deutung der Beurteilung hin, die meiner Ansicht nach fraglich ist. Es ist überhaupt die Frage, ob man Demokratien messen kann. T.Müller und S. Pickel schreiben hierzu: „schließt das auf um­fangreichen Länderexpertisen aufgebaute Konzept der Defekten Demokratie eine Typisierung als »Index Defekter Demokratien« (IDD) über die Werte 0 (»Regime nicht wirksam«) und 4 (»kein De­fekt«) und eine Verrechnung auf einer Skala von 0 bis 40 mit ein. Im Ergebnis werden Defekttypen ausgewiesen“ (2007:513), die folgende wären: 1. Exklusive Demokratie, 2. Illiberale Demokratie, 3. Delegative Demokratie und 4. Enklavedemokratie. Und weiter schreiben Müller und Pickel: ,,So schneidet der Index Defekter Demokratie von Croissant/Thiery (2000) mit elf Positiv- und zwei Zwischenbewertungen sowie nur einer Negativbewertung als bester der untersuchten Indizes ab, er- reichtjedoch freilich auch noch keine Perfektion.“ (Müller, Pickel 2007: 532). Die Kritik oblag vor allem der Frage, wann einem Teilregime der Wert 0 oder 4 zugewiesen werden kann.

Der Maßstab der Beurteilung von Demokratien ist das Modell der liberalen Demokratie, ,,wie es sich vorwiegend in den wohlhabenden OECD-Ländern entwickelt hat“ (Heinz Kramer 2004: 32), welches den „freien Bürge“ zum Mittelpunkt habe und in dem Staat und Bürgerinnen freiwillig einen Zusammenschluss' bildeten. An dieser Stelle möchte ich jedoch kritisieren, dass die Theorie von Merkel eurozentrisch ist, weil sie die Demokratie der westlichen Staaten zum Maßstab dafür er­klärt, ob eine Demokratie ,gut' oder ,schlecht' ist. Dieses Begriffspaar wird in seiner Ausführung nicht in dieser Wortwahl genannt, aber er verwendet den Begriff ,defekt', der meines Erachtens überhaupt eine negative Konnotation und eine Wertung mit sich bringt. Seine Theorie ist stark nor­mativ und er hat das Ideal einer gut funktionierenden Demokratie zum Maßstab, bezeichnet Länder, die diesem Ideal nicht entsprechen mit der Wortfahl ,defekt', als wären sie fehlerhafter als die Re­gierungsformen der westlichen Länder. Ich frage mich, ob eine andere Begriffsverwendung nicht angebrachter wäre, die keine Hierarchisierung zur Folge hätte, zum Beispiel der Begriff der ,Varie- tät' der Demokratie. Merkel würde mir hier wahrscheinlich widersprechen und meinen, dass sein Anliegen darin besteht, zu sagen, ob eine Demokratie vorliegt oder nicht und ich würde ihm ant­worten: Es wird nun sozialphilosophisch, aber wäre es nicht vorteilhafter, Unterschiede auszuarbei­ten, ohne andere Regierungsformen abzuwerten? Vorteilhafter deshalb, weil es meines Erachtens eher eine konstruktive Kommunikation hervorbringt, weil eine solche Herangehensweise nicht alles Bestehende grundsätzlich in Frage stellt und somit eher eine verändernde Kraft hat, als abwertende Äußerungen. Eine Kommunikation besteht aus zwei Seiten, dem Sprecher und dem Zuhörer und es sollte auch ein Anliegen sein, einen guten Ton in der Kommunikation zu treffen.

Um dieser Problematik beispielhaft näher zu kommen, werde ich nun auf die Türkei eingehen, wel­ches als Anwendungsbeispiel dienen soll. Vorher möchte ichjedoch allgemein auf die Situation der politischen Freiheit in der Türkei eingehen, um einen Einblick in die Verhältnisse zu geben, um da­nach zu untersuchen, inwieweit die Kurden von diesen politischen Freiheiten Gebrauch machen können.

3. Politische Freiheit in der Türkei

Die Poltik besteht aus drei Dimensionen: erstens aus der institutionellen (polity), zweitens aus der prozesshaften (politics) und drittens aus der inhaltlichen (policy) Dimension. In seinem Konzept der (defekten) Demokratie wendet Merkel alle drei Dimensionen an. In der weiteren Auseinanderset­zung möchte ich mich jedoch dem strukturellen und der inhaltlichen Dimension zuwenden, weil eine Untersuchung der Politics im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist. Bei der strukturellen Di­mension möchte ich mir ansehen, welche gesetzlichen Bestimmungen es zu der Meinungsfreiheit gibt, die der politischen Freiheit zugeordnet wird, und was in der Türkischen Verfassung hierzu ge­schrieben steht. Danach möchte ich mir die inhaltliche Dimension ansehen und herausfinden, wel­che Bedeutung das angesprochene Recht für die reale Lage der Kurden hat, die eine Minderheit in der Türkei sind.

3.1. Meinungsfreiheit in derTürkischen Verfassung

Politische Freiheiten wie die Meinungsfreiheit sind in einem konstitutionellen Staat in der Verfas­sung geschrieben und deshalb ist ein Blick in die Verfassung wichtig. Zur Meinungsfreiheit steht in der Türkischen Verfassung unter dem Artikel 26 geschrieben:

Abs.l),

„Jedermann hat das Recht, seine Meinungen und Überzeugungen in Wort, Schrift, Bild oder auf anderem Wege allein oder gemeinschaftlich zu äußern und zu verbreiten. Diese Freiheit umfasst auch die Freiheit des Empfangs oder der Abgabe von Nachrichten und Ideen ohne Eingriff öffentlicher Behörden. Der Vorschrift dieses Absatzes steht nicht entgegen, Veröffentlichungen durch Radio, Fernsehen, Kino oder auf ähnlichem Wege einem Genehmigungssystem zu unterwerfen.“

Der erste Absatz ist ganz im Sinne von Merkels Demokratiekonzept, denn es ermöglicht es jedem, also allen Bürgerinnen des türkischen Staates, seine Meinung kundzutun. Den Worten folgend wird keine Gruppe von diesem Recht ausgeschlossen. Jeder darf ohne Zugriff des Staates ( öffentli­che Behörden') am Prozess der Meinungsbildung und -Verbreitung teilhaben. Es gibt demnach den Schutz vor staatlicher Willkür. Im zweiten Absatz wird jedoch darauf eingegangen, wann ein Staat das Recht bekommt, das Recht der Meinungsfreiheit zu beschränken; und es heißt:

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Wie ist das Konzept der 'defekten Demokratie' nach Merkel am Beispiel der Türkei zu beurteilen?
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Vergleichende Politikwissenschaft und internationale Beziehungen
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
16
Katalognummer
V273111
ISBN (eBook)
9783656654421
ISBN (Buch)
9783656654407
Dateigröße
444 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
konzept, demokratie, merkel, beispiel, türkei
Arbeit zitieren
Felix Mayer (Autor:in), 2013, Wie ist das Konzept der 'defekten Demokratie' nach Merkel am Beispiel der Türkei zu beurteilen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273111

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