Das bedingungslose Grundeinkommen. Ein neuer Ansatz für die Entwicklungspolitik?


Diplomarbeit, 2014

133 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Danksagung

1. Einleitung
1.1. Fragestellung und Thesen
1.2. Begriffsdefinitionen
1.2.1. Bedingungsloses Grundeinkommen
1.2.2. Sozialgeldtransfers

2. Das bedingungslose Grundeinkommen
2.1. Geschichte
2.1.1. Thomas Morus und Juan Luis Vives
2.1.2. Thomas Paine
2.1.3. Charles Fourier und Joseph Charlier
2.1.4. Josef Popper-Lynkeus
2.1.5. Erich Fromm
2.1.6. Zusammenfassung
2.1.7. Jüngere Entwicklung
2.2. AkteurInnen
2.3. Finanzierung

3. Entwicklungspolitik
3.1. Definitionen zu Entwicklungspolitik
3.1.1. Entwicklung und Entwicklungsländer
3.1.2. Entwicklungspolitik
3.1.3. Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit
3.2. Geschichte der Entwicklungspolitik
3.2. Ziele der Entwicklungspolitik
3.3. Kritik an der Entwicklungspolitik

4. Fallbeispiele - Ansätze für ein (bedingungsloses) Grundeinkommen im globalen Süden
4.1. Brasilien
4.2. Namibia

5. Chancen und Risiken eines bedingungslosen Grundeinkommens im den Ländern des globalen Südens
5.1. Das bedingungslose Grundeinkommen als entwicklungspolitischer Ansatz
5.2. Problemfelder bei der Implementierung
5.3. Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen
5.4. Argumente für ein bedingungsloses Grundeinkommen
5.4.1. Gerechtigkeit
5.4.2. Demokratie
5.4.3. Stärkung der Rolle der Frau
5.4.4. Ökologie
5.4.5. Ökonomie
5.5. Bedingungsloses Grundeinkommen versus Conditional Cash Transfers
5.6. Auswirkungen auf die Länder des globalen Südens

6. Conclusio

Literaturverzeichnis

Kurzfassung/Abstract

Danksagung

Für das Gelingen dieser Diplomarbeit möchte ich mich sehr herzlich bei allen lieben Menschen bedanken, die mich auf diesem Weg begleitet und in schwierigen Phasen unterstützt haben. Ein ganz besonderer Dank gilt meiner Familie für den Rückhalt, den sie mir nicht nur in der Zeit der Diplomarbeit, sondern während meines gesamten Studiums gegeben haben, und mir hilfreich zur Seite gestanden sind. Im Speziellen möchte ich mich bei meinem Vater für das Korrekturlesen der Arbeit und für hilfreiche Hinweise bedanken.

Dank möchte ich auch meinem Diplomarbeitsbetreuer Alejandro Cuñat aussprechen, der sich bereit erklärt hat, meine Diplomarbeit zu betreuen und mir durch sein Feedback hilfreiche Anmerkungen und wertvolle Empfehlungen gegeben hat.

Ich bedanke mich bei allen Menschen am Institut für Internationale Entwicklung, die mich auf unterschiedliche Art und Weise während des Studiums und in der Phase der Diplomarbeit begleitet haben. Ein Dankeschön an alle StudienkollegInnen, die zur gleichen Zeit mit Ihrer Diplomarbeit beschäftigt waren und mir Aufmunterung zugesprochen haben.

Ein herzliches Dankeschön an alle meine FreundInnen, die mir Unterstützung für die Diplomarbeit zukommen ließen, etwa in Form von sozialer Kontrolle, oder mir die Möglichkeit gaben, mich gedanklich von der Arbeit zu lösen und einfach mal abzuschalten.

1. Einleitung

Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine momentan noch utopische Vorstellung, die im geschichtlichen Kontext jedoch schon recht früh entstanden ist, und erste Ideen hierzu wurden bereits Mitte des 20. Jahrhunderts diskutiert. Dennoch kommt es gegenwärtig zu einer verstärkten Wahrnehmung der Thematik. In der europäischen Debatte hinsichtlich des bedingungslosen Grundeinkommens geht es hauptsächlich um die nicht mehr zu erreichende Vollbeschäftigung und die daraus zu ziehenden Konsequenzen aufgrund von wegfallender Arbeit für Menschen durch Technisierung und Automatisierung von Arbeitsplätzen. Ebenso spielt Arbeitszwang sowie die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen in den Diskussionen eine Rolle, genauso wie das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum. In den Ländern des globalen Südens dreht sich die Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen dagegen hauptsächlich um die Armutsbekämpfung und die Chance, der armen Bevölkerung eine Grundlage für ein existenzsicherndes Leben zu ermöglichen. Viel mehr als in der europäischen Debatte steht auch die Argumentation hinsichtlich des Menschenrechts auf Leben im Mittelpunkt. Gerade in letzter Zeit haben konditionierte und nicht konditionierte Sozialgeldtransfers als Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in der entwicklungspolitischen Debatte eine wegweisendere Rolle gespielt. Hierbei stellt das bedingungslose Grundeinkommen einen radikalen Ansatz dar, der jedoch gerade deswegen eine genaue Begutachtung erfahren sollte.

Auch wenn es in der unmittelbaren nahen Zukunft vermutlich nicht zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in mehreren Ländern1 kommen wird, gilt es dennoch festzuhalten, dass die Diskussion über die Thematik gegenwärtig verstärkt geführt wird, sowohl in den Industrieländern, wie auch in den so genannten Entwicklungsländern. Außerdem gibt es in Namibia ein Modellprojekt und darüber hinaus in einigen Staaten weitere Projekte und Überlegungen, die die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens aufgreifen, auch wenn sie teilweise nur Vorstufen zum Grundeinkommen darstellen und nicht gänzlich das Prinzip der Bedingungslosigkeit erfüllen.

Derzeit läuft die Europäische BürgerInneninitiative2, die sich für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens auf europäischer Ebene einsetzt. Dieses sollte jedem Menschen in Europa zur Verfügung stehen und damit allen EuropäerInnen durch die Absicherung vor Arbeitslosigkeit und die Bekämpfung von Armut eine allgemeine Existenzsicherung zukommen lassen, unabhängig von einer Erwerbsarbeit oder sonstigen Einkommen.

„Die Diskussion um das garantierte bedingungslose Grundeinkommen ist keineswegs auf Europa beschränkt. Nicht nur in den wohlhabenden Ländern der nördlichen Hemisphäre wird diese Forderung erhoben, vor allem in Afrika und Südamerika mehren sich die Stimmen pro Grundeinkommen, um allen die Möglichkeit zu geben, jenseits von Not, Zwang und Kampf ums Dasein ein Leben in Freiheit und Würde zu führen.“ (Reitter 2012: 83).

Trotzdem ist die Diskussion hinsichtlich der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Wahrnehmung vor allem auf den europäischen Raum beschränkt, mit Schwerpunkt auf den deutschsprachigen Ländern. Jedoch gibt es gerade in den Ländern des globalen Südens verstärkt Debatten, Überlegungen und Pilotprojekte, in denen das Grundeinkommen als Mittel zur Armutsbekämpfung eingesetzt wird. Dabei wird dem Aspekt einer globalen Umverteilung und einer damit verbundenen Bekämpfung von Hunger und Armut gerade im deutschsprachigen Raum bisher noch nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Daher soll diese Diplomarbeit einen Überblick bieten, ausgehend von der europäischen Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens über konkrete Modellprojekte in Ländern des globalen Südens bis hin zur Abwägung von Chancen und Risiken für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Rahmen entwicklungspolitischer Maßnahmen.

Diese Arbeit führt im Kapitel 2 in das Themenfeld des bedingungslosen Grundeinkommens ein. Dieses beinhaltet eine Definition, die geschichtlichen Hintergründe bis hin zu den jüngeren Entwicklungen, sowie Ausführungen darüber, welche AkteurInnen und welche Art von Finanzierung hinsichtlich des bedingungslosen Grundeinkommens existieren. Im Kapitel 3 ist der Fokus auf das Themenfeld Entwicklungspolitik gerichtet. Dabei werden anfangs verschiedene entwicklungspolitische Definitionen vorgenommen und ein kurzer Überblick über die Geschichte der Entwicklungspolitik dargestellt. Abschließend werden in diesem Kapitel Zielsetzungen und Kritik an der Entwicklungspolitik erläutert. Im Kapitel 4 werden Fallbeispiele aus den Ländern des globalen Südens beschrieben, in denen es Modellprojekte für ein Grundeinkommen gibt. Im Kapitel 5 werden Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen als entwicklungspolitischer Ansatz angestellt. Darüber hinaus erfolgt eine Abwägung der Chancen und Risiken eines bedingungslosen Grundeinkommens, sowie welche Problemfelder bei einer Implementierung auftreten könnten und welche möglichen Auswirkungen auf die Länder des globalen Südens durch ein Grundeinkommen zu erwarten sind. Die Conclusio wird abschließend ein Fazit ziehen, inwiefern sich ein bedingungsloses Grundeinkommen als entwicklungspolitischer Ansatz eignet und eine Verbesserung der Lebensbedingungen der armen Bevölkerung erzielen kann.

1.1. Fragestellung und Thesen

Es wird in dieser Diplomarbeit darum gehen, eine Verknüpfung zwischen den beiden Themenfeldern Grundeinkommen und Entwicklungspolitik herzustellen. Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens sowie entwicklungspolitische Maßnahmen standen längere Zeit ohne direkten Bezug nebeneinander und es gab keine Überlegungen eine Verbindung dieser beiden Themenkomplexe herzustellen. Erst etwa seit Mitte der 1990er Jahre gibt es Betrachtungen und Anstrengungen, Sozialgeldtransfers im Rahmen entwicklungspolitischer Maßnahmen einzusetzen. Dabei ist das bedingungslose Grundeinkommen der radikalste Ansatz, der in diesem Zusammenhang gewählt werden kann. Unter anderem deshalb stellt er in diesem Kontext auch die interessanteste Überlegung dar. Wenn Ideen und Vorschläge bezüglich eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Entwicklungspolitik erörtert werden, ergibt sich folgende Forschungsfrage:

Inwiefern eignet sich das bedingungslose Grundeinkommen in den Ländern des globalen Südens als entwicklungspolitischer Ansatz zur Armutsbekämpfung und Verbesserung der Lebenssituation der Menschen?

Als Antwort darauf können folgende Thesen herangezogen werden:

These 1: Das bedingungslose Grundeinkommen stellt einen neuen Ansatz in der Entwicklungspolitik dar.
These 2: Durch das bedingungslose Grundeinkommen ergeben sich neue Optionen zur Armutsbekämpfung und Verbesserung der Lebenssituation der Menschen.

1.2. Begriffsdefinitionen

In diesem Kapitel wird der Versuch unternommen, sich einer Beschreibung und Definition des bedingungslosen Grundeinkommens anzunähern. Danach werden Sozialgeldtransfers, die zur Sicherung der sozialen Sicherheit dienen und worunter auch das bedingungslose Grundeinkommen einzuordnen ist, definiert.

1.2.1. Bedingungsloses Grundeinkommen

Das bedingungslose Grundeinkommen wird in zahlreichen Ländern und von verschiedenen Personen und Gruppierungen diskutiert, befürwortet und kritisiert. Unter anderem sind die folgenden Begriffe im Sprachgebrauch vorzufinden: allgemeines Grundeinkommen, garantiertes Grundeinkommen, emanzipatorisches Grundeinkommen, solidarisches Bürgergeld, Basic Income, Basic Income Grant, Basic Income Guarantee, State Bonus, Citizens‘s Wage, Citizen’s Basic Income, National Dividend, Universal Grant, Universal Income sowie Universal Benefit. In dieser Diplomarbeit werden die Bezeichnungen bedingungsloses Grundeinkommen sowie Grundeinkommen bevorzugt. Es gilt festzuhalten, dass es unterschiedliche Definitionen und Modelle3 gibt, die von den jeweiligen AutorInnen und VertreterInnen abhängig sind.

Versuchen wir uns einer Definition des bedingungslosen Grundeinkommens anzunähern. Van Parijs spricht kurz und prägnant vom Grundeinkommen wie folgt: „It is a beautifully, disarmingly simple idea.” (Van Parijs 1992: 3). Vermutlich gibt es kaum eine Idee zur emanzipatorischen Umgestaltung der Gesellschaft, die sich so klar und einfach darstellen lässt. Der Grundsatz ist bereits im Namen enthalten: Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist nicht an Bedingungen geknüpft. Dabei erfolgt die Auszahlung allgemein, existenzsichernd und personenbezogen. Es gibt für die Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens keine zu erfüllenden Bedingungen hinsichtlich Geschlecht, Einkommen, Bereitschaft zur Lohnarbeit, Höhe des Eigentums sowie StaatsbürgerInnenschaft (vgl. Reitter 2012: 6).

Beim bedingungslosen Grundeinkommen handelt es sich demzufolge „um ein Einkommen, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung ausgezahlt wird.“ (Vanderborght/Van Parijs 2005: 37). Dabei ist nach Füllsack (2002: 99) ein „wesentlicher Zug des Grundeinkommens […], dass es eben ein Grundeinkommen darstellt, eine Einkommensbasis also, die im Idealfall schon ausreichen sollte, um ein menschenwürdiges, und das heißt, ein im jeweiligen kulturellen Kontext als menschenwürdig angesehenes Dasein zu führen.“ Ein Einkommen, „das ohne jegliche Verpflichtung dafür zu arbeiten bezahlt wird, ein Einkommen also, das mit dem […] biblischen Grundsatz, nach dem nur ‚zu Essen bekommen soll, wer dafür arbeitet’, bricht.“ (Füllsack 2002: 99). Ein bedingungsloses Grundeinkommen muss so ausgerichtet sein, dass Armut ausgeschlossen werden kann und eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft ermöglicht wird. Das bedingungslose Grundeinkommen stellt in diesem Sinne ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe dar. Es ist somit ein Teilhaberecht am gesellschaftlichen Reichtum. Jedes Individuum besitzt durch das bedingungslose Grundeinkommen das Recht auf eine staatliche Einkommensleistung, wobei es jeder Person einen unmittelbaren Vorteil ermöglichen und gleichzeitig die Qualität des Zusammenlebens erhöhen sollte (vgl. Kitzmüller 2003: 8; Opielka/Stalb 1986: 79; Opielka/Vobruba 1986: 5).

Die Bundarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE (2011: 5) definiert das bedingungslose Grundeinkommen so:

„Ein Grundeinkommen ist ein monetärer Transfer, den sich alle Bürgerinnen und Bürger wechselseitig zuerkennen und der durch das politische Gemeinwesen den Menschen in existenz- und teilhabesichernder Höhe ausgezahlt wird - ohne eine Bedürftigkeitsprüfung (sozialadministrative Prüfung von Einkommen und Vermögen) und ohne einen Zwang zur Erwerbs-/Lohnarbeit oder zu anderen Gegenleistungen. Der Transfer wird jedem Individuum garantiert. Alle diese Merkmale kennzeichnen das Grundeinkommen als einen bedingungslosen Transfer.“

Liselotte Wohlgenannt, die Vordenkerin des Grundeinkommens in Österreich in den 1980ern und Mitbegründerin des Netzwerkes Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt, sieht das bedingungslose Grundeinkommen aus dieser Blickrichtung:

„Unter Grundeinkommen ist eine finanzielle Zuwendung zu verstehen, die jedem Mitglied der Gesellschaft als Rechtsanspruch zusteht, so hoch, dass eine dem gesellschaftlichen Standard entsprechende Lebensführung möglich ist, ohne Rücksicht auf sonstiges Einkommen, auf Stand, auf Arbeit oder Verfügbarkeit für Erwerbsarbeit.“ (Wohlgenannt o.J.: 1).

Die Definition des deutschen Netzwerkes Grundeinkommen (2012: 7) sieht folgendermaßen aus:

„Das Grundeinkommen steht jedem Menschen schon allein deswegen zu, weil er existiert. Es ist ein individuelles Recht, ohne Berücksichtigung von familiären oder partnerschaftlichen Beziehungen, von Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Es wird ohne sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung (Einkommens- und Vermögensprüfung), ohne den Zwang zur Arbeit oder zu einer anderen Gegenleistung ausgezahlt. Das Grundeinkommen ist eine Geldleistung des Gemeinwesens über den Staat an die Einzelnen, das die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Es kann durch andere Einkommen ergänzt werden.“

Das bedingungslose Grundeinkommen ist also eine staatliche Transferleistung, die Menschen folgendermaßen erhalten: Individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang und in existenzsichernder Höhe. Dies beinhaltet eine individuell garantierte Auszahlung, da jeder einzelne Mensch, also jedes Individuum, davon profitieren soll, und nicht eine Bedarfsgemeinschaft. Ferner erfolgt keine Prüfung der Bedürftigkeit in Bezug auf Einkommen oder Vermögen. Kein Zwang zu Arbeit bedeutet, dass die Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens erfolgt, unabhängig davon, ob einer arbeitenden Tätigkeit nachgegangen wird, die zu einem Einkommen führt. Es besteht demnach kein Arbeitszwang oder die Verpflichtung zu einer Tätigkeit. Die existenzsichernde Höhe zielt darauf ab, dass sich Menschen keine Sorge um das materielle Überleben machen müssen, Armut verhindert und eine gesellschaftliche Teilnahme ermöglicht wird (vgl. Blaschke 2005: 1; Rätz/Krampertz 2011: 11).

Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Sozialgeldtransfer, der ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleistet, welches allen Mitgliedern einer Gesellschaft als individueller Rechtsanspruch zur Verfügung steht, ohne dass dafür eine Gegenleistung eingefordert wird. Die Geldzahlung erhält jeder Mensch von Geburt an, jeden Monat und sein ganzes Leben lang. Dabei wird Geld transferiert von jenen, die sehr viel besitzen zu jenen, die arm oder armutsgefährdet sind. Das bedingungslose Grundeinkommen stellt ein universelles soziales Menschenrecht dar, das durch ein politisches Gemeinwesen gewährleistet wird. Es umfasst die vier bereits genannten Grundelemente: Existenz- sowie teilhabesichernd, keine Prüfung der Bedürftigkeit, kein Arbeitszwang oder andere Gegenleistungen sowie einen individuellen Rechtsanspruch für alle Menschen (vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2012b: 11f; Neumann 2009: 21; Sambor/Sambor 2012: 3).

Zentral ist dabei die Bedingungslosigkeit:

„Bedingungslos meint, dass keinerlei Bedingungen für den Bezug dieses Geldes bestehen, weder Alter, Geschlecht, familiäre und partnerschaftliche Situation, noch Einkommens- und Vermögenssituation oder Staatsangehörigkeit. Insbesondere werden keine Gegenleistungen gefordert in Form von Erwerbs-/Lohnarbeit oder in anderer Weise. Das Grundeinkommen realisiert das Grundrecht einer und eines jeden Einzelnen auf eine unbedingte Existenzsicherung und Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe.“ (Schwager 2011: 51).

Ebenso entscheidend ist die existenzsichernde Höhe:

„Es geht darum, dass die Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt sind und darüber hinaus eine gesellschaftliche Teilhabe möglich sein muss. Das schließt z.B. Bildung, Gesundheit, Kultur(veranstaltungen), (Tele-)Kommunikation und angemessene Mobilität ein. Die Höhe ist für ein recht einfaches Leben ausreichend, wer mehr will, kann durch Erwerbsarbeit beliebig viel hinzuverdienen. Es wird hier bewusst kein fester Geldbetrag definiert, weil eine qualitative Aussage besser ist. Sie gilt auch, wenn das Geld seine Kaufkraft verlieren sollte. In der Praxis werden die Geldbeträge vermutlich jährlich neu festgesetzt, d. h. kontinuierlich weiterentwickelt. Es könnten teilweise oder ergänzend auch kostenlose Sachleistungen gewährt werden.“ (Schwager 2011: 51).

Zusammenfassend kann also über das bedingungslose Grundeinkommen gesagt werden: Es bedeutet ein Recht für alle BürgerInnen. Es ist nicht an bestimmte Bedingungen gebunden. Es ist universell, so dass es allen auf Dauer in einem Land lebenden Menschen zusteht und deshalb nicht diskriminierend wirkt, da alle inkludiert werden. Personenbezogen ist es, weil es für jeden einzelnen Menschen einen Anspruch auf das Grundeinkommen gibt, unabhängig von Einkommen, Vermögen und Familienstand. Die Sicherung der Existenz soll eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, auf kulturelle, materielle und soziale Art und Weise. Daher muss eine Auszahlung in existenzsichernder Höhe erfolgen.

1.2.2. Sozialgeldtransfers

Sozialgeldtransfers „sind Transferzahlungen, die aufgrund wirtschaftlicher Kriterien geleistet werden, um den Empfängern ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit und Konsum zu gewährleisten. Sie zielen insbesondere auf Personengruppen ab, die außerhalb formeller, an Erwerbsarbeit gekoppelter Beschäftigungsstrukturen stehen.“ (Javad 2011: 1). Dabei haben sich Sozialgeldtransfers „als effizientes Instrument zur Reduzierung der drastischen Einkommensungleichheit erwiesen, die viele Entwicklungsländer plagt.“

(Künnemann/Leonhard 2008: 4). Sie können ein Minimum an Absicherung für Familien und beispielsweise Bildung für Kinder ermöglichen und dadurch zu besseren individuellen Lebenschancen beitragen. Sozialgeldtransfers haben eine zentrale Bedeutung für die Erfüllung von Aufgaben des Staates bezüglich des Menschenrechts auf angemessene Lebensbedingungen. Ebenso befördern sie die Realisierung anderer Menschenrechte wie etwa ökonomische, soziale, kulturelle und bürgerlich-politische Rechte (vgl. Javad 2011: 1; Künnemann/Leonhard 2008: 5).

In den letzten Jahren haben sich Sozialgeldtransfers in den Ländern des globalen Südens stark ausgebreitet. Im Jahr 1996 waren es 14 Programme, seitdem sind 20 Sozialgeldtransfer- Programme neu dazugekommen. Die finanziellen Auszahlungen erfolgen in der Regel an arme Haushalte oder Personen, die einer Bedrohung durch Armut ausgesetzt sind. Das Ziel besteht in der Erhöhung der Realeinkommen dieser Gruppen und der Förderung eines Mindestkonsumniveaus der EmpfängerInnen (vgl. Künnemann/Leonhard 2008: 7). Daher können unter ökonomischen Aspekten Sozialgeldtransfers als Konjunktur belebende Maßnahmen angesehen werden, da armen Bevölkerungsgruppen ein Mindestmaß an Konsum ermöglicht wird, und neben langfristigen Entwicklungseffekten eine volkswirtschaftliche Stimulierung erzielt wird. Von daher verwundert es nicht, dass zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise Brasilien das Programm für Sozialgeldtransfers erweiterte, und nicht zurückgefahren hat (vgl. Javad 2011: 2). „Langfristig ist das ein Beitrag zur Entwicklung der gesamten Gesellschaft. [Sozialgeldtransfers können] ein wirkungsvolles Instrument zur Stimulierung von Entwicklungsprozessen sein. Eine Vielzahl konkreter Beispiele illustriert das bereits.“ (Javad 2011: 1).

So ist Lateinamerika der führende Kontinent bei Sozialgeldtransfers für junge Menschen, während Afrika die Region ist, in der nicht beitragspflichtige Sozialgeldtransfers am anderen Ende der Altersspanne am weitesten verbreitet sind. Gründe für die zunehmende Notwendigkeit von Sozialgeldtransfers sind unter anderem die Beharrlichkeit und Verschlimmerung von Armut und Ungleichheit unter globalisierten Bedingungen. Die oft wiederholte Aussage, dass ökonomisches Wachstum durch den Trickle-down-Effekt bei der armen Bevölkerung und ökonomisch schwach gestellten Menschen ankommt, hat sich nicht bewahrheitet. Ein weiterer Grund liegt darin, dass andere Formen der Hilfe nur eine beschränkte Wirksamkeit aufgezeigt haben, besonders in Verbindung mit systemischen Krisen, wenn ganze Gemeinschaften ökonomische Rückschläge, ökologische Katastrophen oder Epidemien erfahren mussten (vgl. Standing 2008: 2ff).

Sozialgeldtransfers in den so genannten Entwicklungsländern können wie folgt typisiert werden: Ein universales Grundeinkommen (basic income grant) ist eine finanzielle Transferleistung an alle EinwohnerInnen eines bestimmten Gebietes unabhängig von der Höhe der Einkommen. Das Basic Income Grant Pilotprojekt in Otjivero-Omitara (siehe Kapitel 4.2.) ist ein Beispiel hierfür. Die gesamte Bevölkerung wird inkludiert in ein System von sozialer Sicherung sowie der Bekämpfung von Armut. Universelle Geldtransfers (social allowances) für bestimmte Zielgruppen können etwa auf ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit Behinderung abzielen. Das Kindergeld in Südafrika und die universale Altersrente in Bolivien und Namibia sind als Beispiele zu nennen. Unabhängig von Einkommen und Besitz erlangen besonders gefährdete Gruppierungen der Bevölkerung mit speziellen Bedürfnissen durch die Auszahlungen eine soziale Sicherung. Unkonditionierte Sozialgeldtransfers (unconditional cash transfers) sind nicht konditionierte regelmäßige Auszahlungen an bestimmte soziale Personenkreise wie etwa Mütter mit Kindern oder ältere Personen. Dies sind beispielsweise nichtbeitragsfinanzierte Alterssicherungen in Indien und Südafrika oder Sozialgeldtransfers in Kalomo in Sambia. Dabei geht es um die Sicherung der Grundbedürfnisse der begünstigten Gruppen. Konditionierte Sozialgeldtransfers (conditional cash transfers) sind regelmäßige finanzielle Zahlungen an arme Haushalte, die mit bestimmten zu erfüllenden Bedingungen verknüpft sind. Konditionierte Sozialgeldtransfers gibt es unter anderem in Brasilien und Mexiko. Sie zielen auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse ab, verbunden mit dem Erreichen von bestimmten Zielen (vgl. Bergthaller 2011: 110).

Die unterschiedlichen Sozialgeldtransfers können viele oder wenige Ausschlussfehler beinhalten, was bedeutet, dass eine große oder kleine Anzahl von Menschen ausgeschlossen wird, für die eigentlich die Begünstigungen vorgesehen sind. Sozialgeldtransfers können auch hohe oder niedrige Inklusionsfehler beinhalten. Dies tritt ein, wenn bestimmte Menschen inkludiert werden, die für die Begünstigungen gar nicht beabsichtigt sind. Auch ist darauf hinzuweisen, dass häufig hohe Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten auftreten, so dass weit weniger Menschen NutznießerInnen sein können, aufgrund von beschränkten finanziellen Ressourcen (vgl. Standing 2008: 4).

2. Das bedingungslose Grundeinkommen

Die Faszination hinter der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens hängt wohl auch damit zusammen, dass es sich nicht nur um eine sozialpolitische Forderung handelt, sondern Auswirkungen auf die Gesellschaftsordnung haben wird. Die Verwirklichung einer garantierten finanziellen Absicherung ohne Gegenleistung bedeutet eine radikale Veränderung bezüglich der momentanen Verbindung zwischen Gesellschaft, Politik und Ökonomie. Beim bedingungslosen Grundeinkommen geht es darum, Alternativen aufzuzeigen. Dabei wird der Anspruch nach einem Wandel hin zu einer solidarischeren und gerechteren Lebensweise formuliert (vgl. Grün 2000: 72).

Auch wenn sich seit einigen Jahrzehnten vermehrt SozialwissenschaftlerInnen und ÖkonomInnen mit der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens befassen, geht der Kern der Debatte auf eine grundsätzlich moralisch-philosophische Basis der Argumentation zurück. Dabei stand eine gerechtere Welt, Gesellschaftsordnung sowie Verteilung von Gütern unter den Menschen im Vordergrund. Bereits früh hatte auf SozialphilosphInnen die Vorstellung einer gerechteren Umverteilung der „Daseinsressourcen“ Faszination ausgeübt (vgl. Füllsack 2002: 125).

Die VertreterInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens entstammen einer breiten Palette mit unterschiedlichen Ansichten, theoretischen Argumentationen sowie politischen Orientierungen. Die Spannbreite geht von AkteurInnen aus, die sich in der Tradition von Milton Friedman sehen, dem Vordenker des Neoliberalismus, bis hin zur radikalen Linken, die zur Begründung eines bedingungslosen Grundeinkommens Zitate von Karl Marx verwendet. So reichen die AkteurInnen vom neoliberalen sozialstaatsfeindlichen bis hin zum linken Flügel, der im bedingungslosen Grundeinkommen eine Möglichkeit sieht, den Kapitalismus zu überwinden (vgl. Bischoff 2007: 8). Eine klare politische oder weltanschauliche Kategorisierung hinsichtlich AnhängerInnen und GegnerInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens ist nur schwer möglich. Es sind im sozialistischen, kommunistischen, sozialdemokratischen, liberalen, konservativen und christlichen Milieu sowohl ablehnende wie auch befürwortende Stimmen zu vernehmen (vgl. Blascke 2010: 16). „Teils in kritischer, teil in zustimmender Absicht wurde und wird versucht, das Grundeinkommen einer bestimmten ideologischen und weltanschaulichen Strömung zuzuordnen. Alle diese Zuordnungen führen letztlich in die Irre. Das Grundeinkommen ist keine Idee, die aus der Mitte der klassischen politischen Theorien stammt.“ (Reitter 2012: 16).

Somit kann ganz allgemein bezüglich der Ausrichtung des bedingungslosen Grundeinkommens angeführt werden, „dass die Idee des Grundeinkommens in keiner der großen historischen politischen Strömungen verankert war. Wir finden sie nicht in den Ideen der Französischen Revolution, nicht in den Gedanken der Gründerväter der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, nicht in den historischen Proklamationen der Menschenrechte, nicht im Marxismus-Leninismus der Bolschewiki und auch nicht in den Ideen Maos. Sie wurden weder von der ArbeiterInnenbewegung noch von Gewerkschaften formuliert. Selbst in kleineren Strömungen wie den Spielarten des Anarchismus oder der christlichen ArbeiterInnenbewegung waren sie nicht oder nur kaum zu finden. Alle Versuche, diese Idee säuberlich ein- und zuzuordnen oder anderen in die Schuhe zu schieben, sind alles andere als überzeugend und […] zumeist in sehr polemischer Absicht unternommen.“ (Reitter 2012: 19).

Daher muss die Frage aufgeworfen werden, wie eine Idee, die kaum auf eine fix verankerte Tradition zurückgreifen kann, eine derartige Ausbreitung erfahren hat? Der Blick in die Gegenwart zeigt auf, dass die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens fast an keinem Ort fix heimisch ist, aber dafür in vielen unterschiedlichen Bereichen vorzufinden ist. Es gibt VertereterInnen in christlichen Organisationen, der Bewegung der Sozialforen, der Antiglobalisierungsbewegung, bei vielen Erwerbsloseninitiativen und Teilen der feministischen Bewegung. Ebenso bei verschiedenen alten und neuen politischen Parteien sowie politischen Strömungen. Vor allem existieren im akademischen Kontext Diskussionen rund um das bedingungslose Grundeinkommen in Form von Diplomarbeiten und Dissertationen. Vereinfacht kann angeführt werden: Je weiter sich Gruppierungen von großen traditionellen politischen Kräften organisatorisch und ideologisch entfernen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven Grundeinstellung zum bedingungslosen Grundeinkommen (vgl. Reitter 2012: 19f).

2.1. Geschichte

Die geschichtliche Entstehung des bedingungslosen Grundeinkommens reicht viel weiter in die Vergangenheit zurück, als es mitunter in der Gegenwart den Anschein erwecken vermag. Für jede große Idee und jeden grundlegenden Vorschlag einer Veränderung gibt es Vorläufer und erste Versuche einer Formulierung in der Geschichte. In diesem Kapitel werden die geschichtlichen Hintergründe sowie die vorausgehenden Ideen beschrieben, bis hin zur gegenwärtigen Situation des bedingungslosen Grundeinkommens. Denn, die „Idee des Grundeinkommens hat eine jahrhundertlange, vielgesichtige Geschichte.“ (Blaschke 2010b: 14). So ist der Appell nach einem Recht auf Einkommen nicht neu. Die Vorstellung von einer Gesellschaft, in welcher alle sich nehmen können, was sie benötigen, alleine weil sie der Gesellschaft angehören, ist bereits in den klassischen Utopien vorzufinden: in Utopia (1517) von Thomas Morus, im Sonnenstaat (1623) von Tommaso Campanella sowie in Neu-Atlantis (1638) von Francis Bacon. Die Idee wurde von utopischen Sozialisten aus Frankreich unterstützt, wie etwa Charles Fourier, und erstreckt sich bis zu Karl Marx, der in seiner Kritik des Gothaer Programms (1875) ähnliche Vorstellungen formuliert (vgl. Opielka/Vobruba 1986: 7).

Bemerkenswert bezüglich des bedingungslosen Grundeinkommens ist die Tatsache, dass vor allem einzelne Persönlichkeiten aus verschiedenen politischen Gruppierungen zu unterschiedlichen Zeiten die Idee des Grundeinkommens propagierten und nicht etwa eine der großen politischen Strömungen:

„In allen bisherigen bedeutenden Revolutionen und Umwälzungen, von der Französischen Revolution bis zur 68er-Bewegung, spielte das Konzept des Grundeinkommens keine Rolle; selbst als Minderheitenposition war es nicht präsent. In den großen und auch weniger großen ideologischen Strömungen, egal ob wir an den Marxismus-Leninismus, die Sozialdemokratie, die Spielarten des Anarchismus, die christliche Soziallehre oder den Liberalismus denken, wurde die Idee des Grundeinkommens mehr oder weniger ignoriert. Die Debatten und praktische Maßnahmen rund um den Sozialstaat, der sowohl in den kapitalistischen Ländern als auch im so genannten Realen Sozialismus in unterschiedlicher Weise auf- und ausgebaut wurde, beinhalteten keinerlei Bezug zum bedingungslosen, garantierten Grundeinkommen“ (Reitter 2012: 15).

Daher sollen nun einzelne Personen dargestellt werden, die im Hinblick auf die geschichtliche Entstehung eines bedingungslosen Grundeinkommens einen Einfluss hatten, indem sie sozusagen Vorarbeit geleistet und Ideen entwickelt haben, die bereits Elemente der heutigen Vorstellung eines Grundeinkommens beinhalteten. Diese überblicksartige Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es im Rahmen dieser Diplomarbeit zu weit führen würde. Ferner gibt es im wissenschaftlichen Diskurs vehemente Auseinandersetzungen darüber, welche Personen als VordenkerInnen des bedingungslosen Grundeinkommens anzusehen sind und welche nicht in diese Kategorie gehören. Dies liegt häufig darin begründet, dass BefürworterInnen und GegnerInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens den Versuch unternehmen, ihre jeweilige Sicht der Dinge darzustellen und die Gegenseite durch Auslassung oder Benennung von bestimmten Personen abzuwerten.

2.1.1. Thomas Morus und Juan Luis Vives

Oftmals wird als ursprüngliche Idee des Grundeinkommens der gerechte Staat Utopia von Thomas Morus aus dem Jahre 1517 als Referenz angeführt, „gewissermaßen der Ausgangspunkt neuzeitlicher Vorschläge für eine öffentliche Daseinsfürsorge“ (Wagner 2009:

4). In diesem Buch benennt er eine umfassende Versorgung für arme Menschen. Diese Armenversorgung soll von der Regierung und nicht wie bisher von privaten Einrichtungen verwaltet werden. Es wird also erstmalig der Vorschlag einer Einkommensgarantie angesprochen, die beim Kampf gegen Kriminalität wirksamer sein soll als die Todesstrafe. Neben dem Plädoyer für eine Armenhilfe, durch dessen Unterhalt die Armen nicht mehr stehlen müssten, forderte er die Übergabe landwirtschaftlicher Ressourcen an Arbeitswillige (vgl. Blaschke 2010b: 26). So vertritt Morus die Ansicht: „Es wäre besser, jeden mit einer Art Lebensunterhalt zu versorgen, damit niemand zu der grausigen Not gezwungen wird, zuerst Dieb und dann eine Leiche zu werden.“ (Morus nach Archiv Grundeinkommen 2010).

Nicht vergessen werden darf der Freund von Morus, Juan Luis Vives (1492 - 1540), der wohl als erster das Konzept für ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen im Detail in De Subventione Pauperum (1526) vorgelegt hat. Dieses beinhaltete die Garantie auf ein Einkommen, das nicht nur auf Arme ausgerichtet war, sondern für alle Menschen gelten sollte. Er begründete dieses öffentliche Fürsorgewesen mit der christlich-jüdischen Pflicht zur Nächstenliebe und war der Ansicht, durch öffentliche Fürsorge mehr Effizienz zu erreichen als durch private Armenhilfe. Auch für diejenigen, bei denen Armut auf Spielsucht oder Umgang mit Prostitution zurück zu führen sei, sollte zumindest ein Anspruch auf die notwendigen Mittel für ihre Existenz bestehen. Nach Vives wurde jedoch bei den EmpfängerInnen dieses Mindesteinkommen ein expliziter Arbeitswille vorausgesetzt (vgl. Füllsack 2002: 103; Vanderborght/Van Parijs 2005: 15f).

2.1.2. Thomas Paine

Der Amerikaner Thomas Paine hat in seiner Schrift Agrarian Justice aus dem Jahre 1796 bereits Elemente des Grundeinkommens zum Inhalt. Er vertritt die Meinung, dass jeder Mensch ab dem 21. Lebensjahr eine einmalige Zahlung von 15 Pfund erhalten sollte und ab 50 Jahren eine jährliche Rente von 10 Pfund zu erhalten habe (vgl. Reitter 2012: 14).

„In Agrarian Justice, Paine presented considerably more radical welfare proposals including the provision of a universal cash endowment for each young adult, together with a sustained philosophical justification for them. This justification was based on two distinct principles. The first was that each proprietor of cultivated land owed ‘to the community a ground-rent ’ the proceeds of which should be disbursed equally to all dispossessed persons. So a system of compensation between appropriators and non-appropriators, mediated by the state, reflected Paine’s contention that ‘the earth, in its natural uncultivated state was, and ever would have continued to be, the common property of the human race.’ As such, each person had a claim right to an (uncultivated) share equal to that of any other person.” (Cunliffe/Erreygers 2005: 58).

Damit könnte nach seiner Überzeugung ein Kampf gegen die Armut geführt werden. Die Zahlung sollte unabhängig davon erfolgen, ob die Person arm oder reich ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Geste des Mitleids, sondern um ein Recht, das allen Menschen zustehen sollte. Seine Überlegungen begründet er damit, dass Privatbesitz erst aufgrund von Gesellschaften möglich sei. Nur gesellschaftliche Handlungen ermöglichen die Akkumulation von Besitz. Und von dieser Perspektive ausgehend ist es eine legitime Option, einen Teil des Besitzes an die Gesellschaft zurückzugeben. Er sieht seine Idee nicht gegen reiche Menschen gerichtet, sondern die Stoßrichtung zielt ausdrücklich auf die Armut der Bevölkerung ab (vgl. Füllsack 2002:105).

Paine beabsichtigt also mit seinem Vorschlag, ein Menschenrecht zu verwirklichen, das auf eine verbesserte Situation für die gesamte Bevölkerung abzielt. Dabei geht es ihm darum, dass der Zustand der einzelnen Person, die im bürgerlichen Zustand geboren wurde, nicht schlechter als im „Naturzustand“ sein soll. Denn Armut sieht er als eine negative Begleiterscheinung der Zivilisation an, die es für Menschen im Naturzustand nicht gegeben hat. Im Laufe der Zeit wurde ein Teil der Menschheit reicher, der andere Teil wurde ärmer. Daher ist es nun durch bestimmte Maßnahmen anzustreben, dass die Übel der Zivilisation - wie etwa Armut und Elend - beseitigt werden und es zu einer Verallgemeinerung des Wohlergehens kommt, ohne jedoch die Vorteile der Zivilisation zu missachten (vgl. Blaschke 2010b: 25f).

“[T]he first principle of civilization ought to have been, and ought still to be, that the condition of every person born into the world, after a state of civilization commence, ought not to be worse than if he had been born before that period. But the fact is that the condition of millions, in every country in Europe is far worse than if they have been born before civilization began, or had been born among the Indians of North America at the present day. I will show how this fact has happened. It is a position not to be controverted that the earth, in its natural, uncultivated state was, and ever would have continued to be, the common property of the human race. In that state every man would have been born to property. He would have been a joint life proprietor with the rest in the property of the soil, and in all its natural productions, vegetable and animal.” (Paine 1797: 4f).

Der ursprüngliche Plan von Paine sah vor, die kriminalisierenden Armengesetze abzuschaffen und dafür die arme Bevölkerung durch Einkommen und Unterstützungsangebote in sozialen Einrichtungen zu fördern. Weitergehend zielte er auf eine soziale Gleichheit ab, die von einem zivilisierten politischen Gemeinwesen erfüllt werden sollte. Seine Begründung bestand darin, dass es ein grundlegendes Naturrecht auf soziale Absicherung gibt. Dieses Recht sollte sich ein Mensch nicht erst verdienen, sondern jeder Person zustehen, da jedes Individuum ein Mensch ist. Verwirklichen wollte er dieses Menschenrecht durch Reformmaßnahmen bei den bestehenden politischen Systemen. Somit forderte Paine ein angeborenes Grundrecht jedes einzelnen Menschen auf Grundeigentum beziehungsweise Eigentum an der Natur ein, da diese das gemeinschaftliche Eigentum der ganzen Menschheit sei oder eine ausgleichende Alternative für dieses Eigentum der Menschheit. Dadurch sollte die Garantie für ein gewisses Maß an sozialer Gleichheit gegeben sein (vgl. Blaschke 2010b: 27ff).

2.1.3. Charles Fourier und Joseph Charlier

Mit Ende des 18. Jahrhunderts und Beginn des 19. Jahrhunderts sprechen sich mehrere Personen für ein Mindesteinkommen aus, welches nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Hervorzuheben ist hierbei Charles Fourier (1772 - 1837). „Er forderte schon ca. 1820 ein Bedingungsloses Grundeinkommen.“ (Sambor/Sambor 2012: 8). So schreibt dieser:

„Das allererste Recht, das Recht, die Früchte der Natur zu ernten, die Gaben der Natur zu nutzen, die Freiheit zu jagen, zu sammeln, das Weideland zu nutzen, entspricht einem Recht auf Nahrung, dem Recht zu essen, wenn man hungrig ist. […] Und dieses Recht verpflichtet die Gesellschaft dazu, die Grundversorgung des Volkes zu gewährleisten: Da dieses erste Naturrecht - das Recht des Jagens, des Fischens, des Sammelns, des Weidens - in der Zivilisation verloren gegangen ist, muss diese für eine Entschädigung sorgen“ (Fourier nach Vanderborght/Van Parijs 2005: 24).

Er fordert also ein Mindestmaß für die Erfüllung der lebensnotwendigen Grundversorgung ein. Erstmals wird von ihm die bedingungslose Garantie auf Einkommen in seiner Lettre au Grand-Juge (1803) formuliert und in La fausse industrie (1836) genauer dargelegt. Fournier vertritt die Ansicht, dass die arme Bevölkerung für die Zahlungen keine Gegenleistungen aufbringen muss und diese nur armen Menschen in Form von Naturalien zustehen sollte. Seiner Ansicht nach ist Armut der Hauptgrund für soziale Verzerrungen, da soziale Verbrechen aus der Zielsetzung heraus entstehen, der Armut zu entkommen. Jedoch wenn die Menschen einen konstanten Komfort und ein bescheidenes Mindestmaß genießen könnten, würden all die Quellen von sozialen Verzerrungen ausgetrocknet oder auf ein geringes Maß reduziert. Sehr einflussreich waren seine Ideen zwischen 1830 und 1850 in Frankreich und den USA. Sein Schüler Victor Considérant sprach bereits von einer Mindestversorgung für das Volk und näherte sich bereits einem allgemeinen Grundeinkommen im engeren Sinne an. Den ersten Vorschlag für ein allgemeines Grundeinkommen im Detail machte jedoch der mit Charles Fourier bekannte Belgier Joseph Charlier (1816 - 1896), der in seiner Lösung des Sozialproblems (1848) darauf hinweist (vgl. Fourier 1803: 99f; Vanderborght/Van Parijs 2005: 23), „dass alle Menschen zur Sicherung ihrer Grundversorgung ein Nutzungsrecht an den von der Vorsehung geschaffenen natürlichen Ressourcen haben.“ (Vanderborght/Van Parijs 2005:

24). Privater Grundbesitz war seiner Ansicht nach ein Verstoß gegen das Prinzip der Gerechtigkeit und sollte daher verstaatlicht werden. Für eine Übergangszeit sollten Grundeigentümer eine lebenslange Rente und Besitzlose ein bedingungsloses und regelmäßig ausgezahltes Mindesteinkommen erhalten. Später bezeichnetet er dieses Mindesteinkommen als Bodendividende (vgl. Blaschke 2010b; 148f). „Er gilt als einer der ersten Verfechter eines ‚Bedingungslosen Grundeinkommens’.“ (Sambor/Sambor 2012: 9).

2.1.4. Josef Popper-Lynkeus

Gerade in Bezug auf Österreich gilt es Josef Popper-Lynkeus (1838-1921) zu erwähnen. Sein Ziel bestand in der „Befreiung der Menschen von jeder ökonomischen Sorge“ (Popper- Lynkeus 1923: 11). Er erfuhr große Anerkennung durch sein Werk Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage, welches nach seinem Tode im Jahr 1923 erschien. Er gilt als ein Vordenker des Grundeinkommens und in seinem Buch liefert er die „detaillierteste Ausarbeitung der Idee eines Grundeinkommens“ (Opielka/Vobruba 1986: 9). In diesem plädierte er programmatisch für eine materielle Existenzsicherung. Er forderte die Einrichtung einer Nährarmee, worunter er einen Arbeitsdienst verstand, der von allen BürgerInnen zeitlich begrenzt auszuführen sei, wobei durch genaue Planung alle notwendigen Grundgüter produziert und dann kostenlos und allgemein verteilt werden sollten. Die Idee der Existenzsicherung für alle Menschen ging jedoch während der Phase des Ersten Weltkriegs verloren und geriet für längere Zeit in Vergessenheit (vgl. Reitter 2012 14f; Wohlgenannt 2000: 13).

Die Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen wurde von Popper-Lynkeus erstmals im Jahr 1878 in seinem Buch Das Recht zu leben und die Pflicht zu sterben postuliert. Hier trifft er bereits die Unterscheidung einer Volkswirtschaft des Notwendigen, die sich durch eine ausnahmslose Nährpflicht auszeichnet, und einer Volkswirtschaft des Überflusses, in der seiner Ansicht nach bereits nicht-materielle Arbeitsmotive bestimmend sind. In seinem Buch Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage entwirft er dann ausführlichere Formulierungen. Gleichzeitig gehen die Berechnungen seines Programms mehr ins Detail (vgl. Vobruba 2007: 78f).

Das oberste Ziel von Popper-Lynkeus war nicht die Befreiung von Arbeit, sondern von 21 ökonomischen Sorgen. Dennoch weist sein Entwurf erstmalig mehr als nur oberflächliche Gemeinsamkeiten mit heutigen Konzepten eines Grundeinkommens auf. Trotzdem ist einschränkend anzumerken, dass mit der von ihm geforderten Arbeitspflicht ein zentrales Kriterium eines bedingungslosen Grundeinkommens nicht erfüllt wird (vgl. Landauer 2007: 68).

2.1.5. Erich Fromm

Erich Fromm (1900-1980) kann als „der bedeutendste Vertreter eines humanistischen und demokratischen Sozialismus [angesehen werden], der die Idee des Grundeinkommens befördert hat.“ (Blaschke 2010b: 250). Er war Philosoph, Sozialpsychologe, Psychoanalytiker und aktiv in der amerikanischen Friedensbewegung. Im Jahr 1966 schrieb er Das garantierte Einkommen und begründete darin ausführlich, welche Argumente für ein garantiertes Grundeinkommen sprechen (vgl. Sambor/Sambor 2012: 13).

Er ging von einer Überflussgesellschaft aus, die sich durch Hochproduktivität auszeichnet, so dass eine gerechte Verteilung des Reichtums der Gesellschaft kein Problem darstellen sollte. In diesem Zusammenhang sah er ein ausreichendes Grundeinkommen als ein fundamentales Recht für jedes Individuum, unabhängig von der möglichen „Nützlichkeit“ dieser Person für die Gesellschaft. Die Idee von Fromm zum Grundeinkommen wurde auch unter Herbeiziehung ethischer und religiöser Aspekte formuliert. Dabei waren seine Überlegungen eingebettet in eine Perspektive der Emanzipation. Dies inkludierte, dass der Mensch sich wieder durch ein aktives Leben und produktive Tätigkeit auszeichnen und eine Befreiung von der entfremdeten Arbeit sowie Konsum erreichen konnte (vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2012b: 41). So schreibt er:

„Das garantierte Grundeinkommen würde nicht nur aus dem Schlagwort ‚Freiheit‘ eine Realität machen, es würde auch ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip bestätigen, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft ‚von Nutzen ist’.“ (Fromm 1966: 310).

Fromm sah durch ein bedingungsloses Grundeinkommen die Möglichkeit gegeben, die Einschränkung von Handlungsfreiheiten durch existenzielle Not aufzuheben. Er argumentiert, dass in der bisherigen Geschichte der Mensch durch zwei Einflüsse in der Freiheit der Handlung eingeschränkt war. Zum einen durch die Anwendung von Gewalt durch die Herrschenden, zum anderen durch den Hungertod, wenn Menschen nicht dazu bereit waren, ihnen vorgegebene Bedingungen bezüglich Arbeit und sozialer Existenz zu akzeptieren. Alle, die sich nicht dazu bereit erklärten, diese Bedingungen zu akzeptieren, mussten mit der Gefahr eines Hungertodes leben, selbst dann, wenn keine weiteren Maßnahmen der Gewalt in Betracht gezogen wurden. Das vorherrschende Prinzip der vergangenen und gegenwärtigen Geschichte der Menschheit bestand darin, dass wer nicht arbeiten wollte auch nichts zu essen bekäme. Diese Drohung führte dazu, dass die Menschen nicht nur reagierten, wie von ihnen verlangt wurde, sondern auch Denken und Fühlen dahingehend abgerichtet wurde, dass nicht einmal der Versuch entstand, ein andere Verhaltensweise an den Tag zu legen (vgl. Blaschke 2007: 3f).

Das Menschenrecht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen hat Fromm auch in seinem Buch Haben oder Sein bekräftigt. Er vertritt die Ansicht, dass „jeder Mensch, gleichgültig, ob er arbeitet oder nicht, das bedingungslose Recht hat, nicht zu hungern und obdachlos zu sein. Er soll nicht mehr erhalten, als zum Leben nötig ist - aber auch nicht weniger. Dieses Recht scheint uns heute eine neue Auffassung auszudrücken, doch in der Wirklichkeit handelt es sich um eine sehr alte Norm, die sowohl in der christlichen Lehre verankert ist als auch von vielen ‚primitiven’ Stämmen praktiziert wird: daß der Mensch das uneingeschränkte Recht zu leben hat, ob er seine ‚Pflicht gegenüber der Gesellschaft’ erfüllt oder nicht. […] Durch ein solches Gesetz würde die persönliche Freiheit immens erweitert; kein Mensch, der von einem anderen wirtschaftlich abhängig ist […], wäre weiterhin gezwungen, sich aus Angst vor dem Verhungern erpressen zu lassen; […] Das garantierte jährliche Mindesteinkommen bedeutet echte Freiheit und Unabhängigkeit. Deshalb ist es für jedes auf Ausbeutung und Kontrolle beruhende System, insbesondere die verschiedenen Formen von Diktatur, unannehmbar." (Fromm 1976: 187). Und weiter:

„Ich möchte also mit Nachdruck auf dem Prinzip bestehen, daß jeder Mensch ein unveräußerliches Recht auf Leben hat; daran sind keinerlei Bedingungen geknüpft. Jeder Mensch hat ein Recht auf grundlegenden Lebensunterhalt, auf Erziehung und ärztliche Versorgung“ (Fromm 1968: 135).

2.1.6. Zusammenfassung

Welche Gemeinsamkeiten lassen sich bei den angeführten Vordenkern eines bedingungslosen Grundeinkommens ausmachen? Thomas Morus geht es um die Versorgung von armen Menschen über eine Einkommensgarantie. Als wichtigste Begründung steht bei ihm der Kampf gegen die Kriminalität. Juan Luis Vives befürwortet das Konzept eines staatlich garantierten Mindesteinkommens. Seine Begründung liegt in der christlich-jüdischen Pflicht zur Nächstenliebe sowie in einer höheren Effizienz durch öffentliche Fürsorge. Thomas Paine möchte eine Verallgemeinerung des Wohlergehens sowie den Kampf gegen Armut bewirken. Er begründet dies mit dem grundlegenden Naturrecht auf soziale Absicherung. Charles Fourier stellt das Recht auf Nahrung in den Vordergrund und benennt die Armut als Hauptgrund für soziale Verzerrung. Joseph Charlier fordert eine Sicherung der Grundversorgung für alle Menschen ein. Bei Josef Popper-Lynkeus stehen die Befreiung der Menschen von ökonomischen Sorgen sowie die materielle Existenzsicherung im Vordergrund. Erich Fromm sieht das bedingungslose Recht, ohne Hunger und Obdachlosigkeit leben zu können und eine gerechte Verteilung des Reichtums. Er begründet dies anhand von ethischen und religiösen Aspekten.

Bei den Vertretern der Idee des Grundeinkommens steht der Kampf gegen Armut und das Recht auf Nahrung im Vordergrund. Das Menschenrecht auf Leben kann nur verwirklicht werden, wenn für die Menschen Nahrung und Unterkunft zur Verfügung stehen. Der Kampf gegen Armut ist ein zentrales Element in der Entwicklungszusammenarbeit. An diesem Punkt knüpft auch die entwicklungspolitische Debatte hinsichtlich eines bedingungslosen Grundeinkommens an. Somit kann ein Spannungsbogen gezogen werden von den ersten Vertretern der Idee eines Grundeinkommens bis hin zu Überlegungen, inwiefern das bedingungslose Grundeinkommen in den so genannten Entwicklungsländern als entwicklungspolitischer Ansatz zur Armutsbekämpfung herangezogen werden kann.

2.1.7. Jüngere Entwicklung

Ab Mitte der 1980er Jahre wurde im deutschsprachigen Raum, vor allem aber in Deutschland die Idee des Grundeinkommens verstärkt diskutiert, weshalb es zur Verbreitung dieser neuen Herangehensweise kam. Dass diese Idee nun „erneut dynamisiert wird, hängt auch mit ‚Hartz IV’ zusammen. Die Idee des Grundeinkommens bildet eine Anti-These zum Programm der ‚Aktivierung’. Sie steht für ein Programm sozialer Grundrechte.“ (Opielka 2006: 27).

Es erschienen vermehrt Publikationen, es entwickelten sich aktivistische genauso wie wissenschaftliche Kreise sowie Organisationen. Es wurden verstärkt Kongresse abgehalten mit einer stetig steigenden Anzahl von TeilnehmerInnen. Damit verbreitete sich eine Idee, die über viele Jahrzehnte ein Nischendasein geführt hatte, bekam mit der Zeit dabei eine Dynamik, bis hin zur Gegenwart. Dort wird sie in den verschiedensten sozialen und politischen Zusammenhängen intensiv und ausführlich zur Diskussion gestellt (vgl. Reitter 2012: 15f).

Die gegenwärtige Diskussion bezüglich des Grundeinkommens unterscheidet sich von jener der 1980er Jahre durch ihre verstärkte aktivistische Ausrichtung. Bei den vorausgehenden Debatten stand der akademische Blickwinkel im Vordergrund, mit nur einzelnen Abzweigungen hin zur politischen Praxis. Die Diskussion in der Gegenwart ist hingegen viel stärker auf die politische Umsetzbarkeit der Idee des Grundeinkommens ausgerichtet, wobei der Bezug zu sozialwissenschaftlichen Argumentationen eher von instrumenteller Art ist. ES geht vorrangig nicht darum, die Diskussion über das Grundeinkommen als Gesellschaftskritik mit Perspektive für die Praxis zu führen, sondern in der Praxis auf die politische Realisierbarkeit der Idee des Grundeinkommens hinzuwirken (vgl. Vobruba 2007: 191). Zusammenfassend kann bezüglich der Geschichte des bedingungslosen Grundeinkommens angeführt werden:

„[D]er historische Rückblick [zeigt], dass die Idee des GE [Grundeinkommens] auf eine lange Tradition verweisen kann und unabhängig voneinander an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten diskutiert wurde. Dabei haben sich unterschiedliche Begriffe und Konzepte mit jeweils verschiedenen Begründungen und Zielsetzungen herausgebildet, die bis in die aktuelle Debatte hineinwirken“ (Neumann 2009: 13).

Als aktuellste Ereignisse gilt es die Europäische BürgerInneninitiative sowie die Schweizer Volksinitiative zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens zu benennen, wie bereits in der Einleitung angesprochen, die sich gegenwärtig für das bedingungslose Grundeinkommen auf europäischer Ebene stark machen. Neben Bestrebungen in den Ländern des globalen Südens, auf die im weiteren Verlauf der Diplomarbeit Bezug genommen wird, haben sich in jüngster Zeit vermehrt Stimmen zu Wort gemeldet, die eine globale Umsetzbarkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens für möglich halten. So schreibt Van Parijs (2006: 45): „Macht es Sinn, sich ein Grundeinkommen nicht nur als ein nationalstaatliches Projekt für einzelne industrielle Länder oder als ein europäisches Projekt, sondern als ein weltweites Projekt vorzustellen? Zu meiner eigenen Überraschung würde ich heute wahrscheinlich Ja sagen.“ Ein sozialer Rahmen für die Globalisierung in Form einer Grundsicherung sowie die Stärkung des globalen Bewusstseins als Ausdruck der Solidarität zwischen den Menschen sind Argumente für ein weltweites Grundeinkommen (vgl. Global Basic Income Foundation 2012a), das bei den Vereinten Nationen oder einer neu zu schaffenden Weltorganisation verankert sein könnte.

2.2. AkteurInnen

Es gibt verschiedene AkteurInnen, die sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen, Argumente dafür liefern und dieses befürworten. Diese AkteurInnen setzen sich unter anderem aus Einzelpersonen, UnternehmerInnen, kirchlichen Gemeinschaften, sozialen Gruppierungen, Nichtregierungsorganisationen und politischen AkteurInnen zusammen. Und vor allem bei globalisierungskritischen Bewegungen, die sich für globale Sozialrechte einsetzen, stößt die Idee des Grundeinkommens auf Zustimmung. Die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der einzelnen BefürworterInnen zeigt sich wie folgt:

„The basic income guarantee has been defended by a wide spectrum of economist, social scientists and philosophers: from James Tobin to Milton Friedman, from Joan Robinson to John Kenneth Galbraith, from James Edward Meade to Jan Tinbergen, and from Martin Luther King to Philippe Van Parijs and Guy Standing.” (Suplicy 2005: 252). Martin Luther King gilt als ein prominenter Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens. Nach langen Diskussionen gelang es ihm, dass US-Präsident Lyndon B. Johnson im Jahr 1967 eine Kommission einberufen ließ, die sich mit dem Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens auseinandersetzte. Martin Luther King plädierte für ein garantiertes Mindesteinkommen, um die Armut zu beseitigen. Dabei sah er in einem zu niedrigen garantierten Mindesteinkommen nur eine Verfestigung der Armut. Er vertrat die Ansicht, dass in einer hochproduktiven Überflussgesellschaft eine gerechte Verteilung des Reichtums der Gesellschaft kein Problem darstellen sollte (vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2012b: 41; Sambor/Sambor 2012: 12).

Angesichts der Krise des fordistischen Produktionsmodells und einer stetig ansteigenden 26 Massenarbeitslosigkeit belebte der französische Intellektuelle André Gorz die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens. Michael Opielka und Georg Vobruba können für den deutschsprachigen Raum als Vorreiter und wichtige Akteure angesehen werden (vgl. Wagner 2009: 4). Trotz der Unterschiedlichkeit und ideologischen Breite gibt es viele linke WissenschaftlerInnen in Deutschland, die ein bedingungsloses Grundeinkommen unterstützen, wie etwa Elmar Altvater, Michael Hardt, Eva Senghaas-Knobloch, Okar Negt, Thomas Seibert, Antje Schrupp, Susanne Worschech, Stephan Lessenich, Heinz Steinert, Franz Segbers, Michael Hardt sowie Antonio Negri (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE 2011: 6).

Der belgische Philosoph Philippe Van Parijs ist ein zentraler Vertreter bezüglich des Diskurses zum bedingungslosen Grundeinkommen. Mit seinem Buch4 Real Freedom for All. What, if anything, can justify capitalism? aus dem Jahr 1995 hat er eine viel besprochene theoretische Arbeit zum Grundeinkommen geliefert. Er ist ein Hauptinitiator des Basic Income European Network (BIEN). Auf einer Konferenz im September 1986 ist BIEN ins Leben gerufen worden. Es ist seither wohl zu einer der aktivsten und größten Organisationen herangewachsen, welche die Förderung der Idee des Grundeinkommens auf ihre Fahnen geschrieben hat. Seit 1986 werden von BIEN alle zwei Jahre internationale Kongresse veranstaltet, auf denen es zur Vorstellung von neuen politischen Entwicklungen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und wissenschaftlichen Erkenntnissen kommt (vgl. Füllsack 2002: 124). Beteiligt daran sind Personen aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Parteien, Kirchen sowie internationale Organisationen. BIEN ist eher akademisch orientiert im Vergleich zu anderen Organisationen im Umfeld des bedingungslosen Grundeinkommens.

Im Jahre 2004 wurde der Fokus über Europa hinaus auf die restliche Welt erweitert. Daher erfolgte die Umbenennung in Basic Income Earth Network (BIEN). Damit wurde fortan weltweit die Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen gefördert und eine Vernetzung von Gruppen und Einzelpersonen betrieben. Daher werden alle zwei Jahre Kongresse organisiert, auf denen WissenschaftlerInnen und ExpertInnen unterschiedliche Aspekte eines bedingungslosen Grundeinkommens erörtern, und das Magazin Basic Income Studies publiziert wissenschaftliche Studien. BIEN ist weltweit aus individuellen Mitgliedschaften zusammengesetzt und an 16 nationale Netzwerke angegliedert (vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2012b: 58; Reitter 2012: 15f).

Neben BIEN auf europäischer und globaler Ebene ist in Deutschland vor allem das Netzwerk Grundeinkommen zu erwähnen. Dieses wurde im Juli 2004 gegründet, an dem Tag, als im deutschen Bundesrat dem Hartz IV5 Gesetz zugestimmt wurde. Das Netzwerk verfügt heute über etwa 3.500 Mitglieder, etwa 100 Mitgliedsorganisationen, einen Förderverein, einen wissenschaftlichen Beirat sowie einen Netzwerkrat. Das Netzwerk Grundeinkommen ist Mitglied bei BIEN. Das Ziel des Netzwerkes Grundeinkommen besteht darin, einen Diskurs über das Grundeinkommen und dessen Einführung zu unterstützen, unabhängig von bestimmten Weltanschauungen und Parteien. Das Netzwerk tritt dafür ein, dass die vier Forderungen (existenzsichernd, individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Zwang zur Arbeit) für ein Grundeinkommen erfüllt werden (vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2012b: 43). Dazu gilt festzuhalten: „Das Grundeinkommen soll dazu beitragen, Armut und soziale Notlagen zu beseitigen, den individuellen Freiheitsspielraum zu vergrößern sowie die Entwicklungschancen jedes Einzelnen und die soziale und kulturelle Situation im Gemeinwesen nachhaltig zu verbessern.“ (Netzwerk Grundeinkommen 2012b: 43f).

In Deutschland gibt es neben dem Netzwerk Grundeinkommen noch weitere Organisationen, Initiativen und Gruppen, die sich mit der Thematik des Grundeinkommens beschäftigen: Die Attac-Arbeitsgruppe Genug für Alle, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfe-Initiativen, die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung, der Gewerkschafterdialog Grundeinkommen, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung sowie die Initiative Unternimm die Zukunft 6. Ferner wird die Idee des Grundeinkommens in politischen Parteien in Form der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE, durch das Grüne Netzwerk Grundeinkommen sowie der Piratenpartei7 vertreten. Für die Schweiz gilt es das Grundeinkommensnetzwerk sowie die Initiative Grundeinkommen zu nennen. In Österreich gibt es das Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt, die Inhaltsgruppe Grundeinkommen bei Attac, (vgl. Netzwerk Grundeinkommen 2012b: 51ff) das Liberale Forum, die Kommunistische Partei Österreichs sowie die Piratenpartei. Als entwicklungspolitische BefürworterInnen für ein bedingungsloses Grundeinkommen sind unter anderem FIAN und Brot für die Welt zu nennen.

In den Ländern des globalen Südens sprechen sich seit etwa Mitte der 1990er Jahre vor allem die Gewerkschaften - im Gegensatz zu den Industrieländern - für ein Grundeinkommen aus. Beispielsweise in Südafrika befürwortet der Congress of South African Trade Unions (COSATU) die Einführung eines generellen Grundeinkommens. Dies wird in zahlreichen offiziellen Texten als ein unbedingt notwendiges Entwicklungsinstrument für Südafrika dargestellt. Nach Ansicht vom COSATU würden dadurch Wachstum gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Armut bekämpft. Daher wurde gemeinsam mit anderen Organisationen die Basic Income Grant Coalition ins Leben gerufen. Die Zielsetzung besteht darin, die Regierung von Südafrika zu veranlassen, ein allgemeines Grundeinkommen in das Regierungsprogramm aufzunehmen. Neben Südafrika gibt es auch bei den Gewerkschaften in Kolumbien Überlegungen hierzu (vgl. Vanderborght/Van Parijs 2010: 332). Abschließend lässt sich zu den AkteurInnen des Grundeinkommens sagen:

„Die Grundeinkommensidee sprengt den herkömmlichen Rechts-Links-Rahmen der politischen Verortung. Zwar gibt es selbstverständlich BefürworterInnen wie GegnerInnen, die sich selbst eindeutig in diesen Kategorien verorten - aber schon das ist befremdlich, dass es beide Richtungen bei beiden Gruppen gibt. In allen Parteien gibt es BefürworterInnen und GegnerInnen ebenso wie in allen gesellschaftlichen Großorganisationen wie Kirchen und Gewerkschaften.“ (Rätz/Krampertz 2011: 28).

2.3. Finanzierung

Bezüglich der Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens gibt es verschiedene Ansichten8 und Modelle, ob und wie dieses bewerkstelligt werden könnte. Verschiedene ökonomische Berechnungen und Studien kommen zu den Ergebnissen, dass ein Grundeinkommen nicht an der Finanzierung scheitern muss. Gerade die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens ist jedoch ein zentraler Punkt für die Ablehnung dieser Idee, wobei argumentiert wird, dass es nicht finanzierbar sei. „Es ist zu konstatieren, dass eine zuverlässige Finanzierungsrechnung für das Grundeinkommen im Voraus nicht seriös machbar ist. Sind volkswirtschaftliche Prognosen ohnehin schon schwierig, so sind die im Fall eines Systemwechsels noch schwieriger bis unmöglich.“ (Kumpmann/Hohenleitner 2010: 143). Daher müssen bestimmte Wirkungen des Grundeinkommens antizipiert werden, aber auch bisherige Modelle und Projekte, bei denen das bedingungslose Grundeinkommen oder zumindest Varianten davon Anwendung gefunden haben, einer genauen Betrachtung unterzogen werden.

Dennoch gibt es schon verschiedenste Berechnungen darüber, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen - etwa in Österreich9, der Schweiz10 oder Deutschland11 - finanzierbar wäre. Dabei stellt sich heraus, dass jede Gesellschaft sich ein angemessenes bedingungsloses Grundeinkommen leisten kann. Die entscheidende Frage ist, welche Prioritäten eine Regierung bei ihrem Budget walten lässt (vgl. Sambor/Sambor 2012: 14). Es gibt unterschiedliche Modelle einer Finanzierung, die alle zusammen aufzeigen, dass die prinzipielle Realisierbarkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens möglich ist (vgl. Schwager 2011: 49).

Somit ist die „Durchsetzung des BGE12 […] keine Finanzierungsfrage, sondern eine des politischen Willens. Der Reichtum ist vorhanden, ein gesichertes Leben für alle ist machbar.“ (Rätz/Krampertz 2011: 75). Auch Reitter (2012: 32) vertritt die Ansicht: „Der Reichtum der Gesellschaft sprudelt wie nie zuvor, aber die Masse soll mit immer weniger leben. Finanzierbar ist […] das allgemeine Grundeinkommen, allerdings muss es einen klaren politischen Willen dazu geben, der auch vor radikaler Umverteilung nicht zurückschreckt.“ Und Bischoff (2007: 74) stellt fest: „Das Problem der Realisierung ist keine Frage der ökonomisch-finanziellen Ressourcen, sondern der bestehenden Machtverhältnisse und deren möglicher Veränderung.“ Dennoch gilt es natürlich festzuhalten: „Das Grundeinkommen kann maximal so hoch sein wie die Bereitschaft der Menschen, zur Wertschöpfung beizutragen, hoch genug bleibt, damit die Finanzierung gesichert ist.“ (Kumpmann 2009).

Doch nicht nur im deutschsprachigen Raum gibt es Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen. Es gibt weltweit Ansätze bezüglich finanzieller Auszahlungen, um lebensnotwendige Dinge zu beschaffen. Inwiefern ist daher ein bedingungsloses Grundeinkommen für die gesamte Menschheit ein utopischer Ansatz? Bezüglich der Finanzierung gibt es viele seriöse FachökonomInnen, wie etwa Professor Yoland Bresson von der Universität Paris, die durchgerechnet haben, dass ein weltweites bedingungsloses Grundeinkommen, etwa in der Höhe von einem Dollar pro Tag, für alle Menschen dieser Erde finanzierbar wäre (vgl. Wohlgenannt 2003: 4).

“It appears that even small transfers from the richest to the poorest would have considerable effects on alleviating poverty. In fact, calculation based on data of the year 2000 assume that lifting everyone about the $ 1 extreme poverty line would require $ 300 billion - which sounds much but is equivalent to redistributing 2% of the income of the richest decentile.” (Michel 2008: 3).

Es gibt unterschiedliche Modelle, wie ein weltweites bedingungsloses Grundeinkommen finanziert werden kann. Neben den bereits kurz angesprochenen Finanzierungsoptionen für den deutschsprachigen Raum, gibt es zahlreiche Varianten der Finanzierung, um ein bedingungsloses Grundeinkommen in den Ländern des globalen Südens im Rahmen entwicklungspolitischer Maßnahmen einzuführen. Hierbei sind zu nennen: Erhöhung der finanziellen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit, eine drastische Reduzierung der Militärausgaben in den Industrie- und Entwicklungsländern, Einsparung von Verwaltungskosten durch Abbau von Bürokratie, (höhere) Steuern auf hohe Einkommen, Rohstoffdividende, Verkauf von Mobilfunkfrequenzen, Einführung neuer Steuern wie etwa Tobin-Steuer13 sowie eine Besteuerung von Kerosin14 oder CO2-Austoß.

Durch die Tobin-Steuer könnten beispielsweise in Deutschland bei einem Steuersatz von lediglich 0,05 Prozent nach Schätzungen etwa 25 Milliarden Euro pro Jahr generiert werden. Die Besteuerung von Finanztransaktionen wäre somit ein lohnenswertes Finanzierungsinstrument. Neben einer Luftverkehrssteuer auf Flugtickets und einer Finanztransaktionssteuer fordert die Deutsche Welthungerhilfe und terre des hommes, auch Erlöse aus dem Emissionshandel für entwicklungspolitische Zwecke zu verwenden. Jedoch sind diese Mittel abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und daher mit hoher Unsicherheit versehen (vgl. Deutsche Welthungerhilfe/terre des hommes Deutschland 2010: 23ff).

Dennoch stellen so genannte „Öko-Steuern“ eine Möglichkeit dar, um finanzielle Mittel zu generieren, die für das bedingungslose Grundeinkommen benötigt werden. Dabei könnte etwa in den Industrieländern Konsum15 und besonders ressourcenintensiver Verbrauch einer Besteuerung unterzogen werden. Dies würde ökologisch bedingt bedeuten, dem ökonomischen Wachstum Grenzen zu setzen, eine Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit zu fördern und einer Umweltverschmutzung entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die bereits angesprochene Flugticketabgabe zu nennen, die zum einen als Instrument der Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens dienen kann, zum anderen aber auch eine ökologische Lenkungswirkung beinhaltet.

Seit 1982 schüttet der Alaska Permanent Fund (siehe Kapitel 4) jedes Jahr Dividenden aus Erdölgewinnen an die BewohnerInnen von Alaska aus. Damit stellt der Alaska Permanent Fund ein in der Praxis funktionierendes Konzept der Finanzierung dar. Die Besteuerung von Ressourcen der Natur16 - sofern sie sich nicht bereits im Besitz von multinationalen Konzernen befinden - stellt eine Art der Finanzierung dar, die einen politischen Konsens erzielt hat, um die Auszahlung von finanziellen Mitteln zu ermöglichen. Und dies erscheint ein wichtiges Argument für diese Option der Finanzierung (vgl. Füllsack 2002: 176). Abschließend kann bezüglich der Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens angeführt werden:

[...]


1 Die Schweizer Volksinitiative zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens hat über 120.000 Unterschriften erzielt. Damit ist die Schweiz das erste Land in Europa, in dem in den nächsten Jahren über das bedingungslose Grundeinkommen abgestimmt wird. Bei einem Erfolg der Volksabstimmung würden allen Schweizer BürgerInnen bis zu 2.500 Schweizer Franken zustehen (vgl. Springenschmid/Frank 2013). „Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.“ (Schweizerische Bundeskanzlei 2013).

2 Die BürgerInneninitiative "Bedingungsloses Grundeinkommen “ (BGE) - Erforschung eines Weges zu emanzipatorischen sozialstaatlichen Rahmenbedingungen in der EU sammelt bis zum 14. Jänner 2014 Unterschriften. Dabei müssen 1 Million Unterstützungsbekundungen erreicht werden. Ferner muss in 7 Ländern eine Mindestanzahl von Unterschriften erzielt werden. Siehe: https://ec.europa.eu/citizens-initiative/REQ-ECI- 2012-000028/public/.

3 Eine kurze und überblicksartige Darstellung des Grundeinkommens in der deutschen Debatte liefert Wagner. In seiner Kategorisierung unterteilt er verschiedene Grundeinkommensmodelle in einen neoliberalen, sozialliberalen, sozial-egalitären und emanzipatorischen Kurs (vgl. Wagner 2009). Siehe auch: Blaschke (2010a): Aktuelle Ansätze und Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen in Deutschland; Blaschke (2012): Grundeinkommen und Grundsicherungen - Modelle und Ansätze in Deutschland; Emmler/Poreski (2007): Die Grundeinkommensdebatte in Deutschland.

4 Als weitere Klassiker der Literatur zum Grundeinkommen im deutschsprachigen Raum aus den Jahren vor 1990 gelten: Büchele/Wohlgenannt (1985): Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg zu einer kommunikativen Gesellschaft; Opielka/Vobruba (1986): Das garantierte Grundeinkommen; Schmid (1986): Befreiung von falscher Arbeit.

5 Hartz IV bezeichnet die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es soll anspruchsberechtigten Personen ein Leben in Würde ermöglichen. KritikerInnen bemängeln jedoch Sanktionen gegen EmpfängerInnen von Hartz IV als menschenunwürdig.

6 Hinter dieser Initiative steht Götz W. Werner, der Gründer des Unternehmens dm-drogerie markt. Er ist im deutschsprachigen Raum einer der bekanntesten Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens.

7 Die deutsche Piratenpartei ist die erste in einem Landtag vertretene Partei, die sich für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens einsetzt.

8 Habermacher und Kirchgässner stellen am Beispiel der Schweiz die Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Frage. Strengmann-Kuhn und Opielka bewerten die Finanzierung des Grundeinkommens in Deutschland als machbar. Siehe: Habermacher/Kirchgässner (2013); Strengmann-Kuhn (2007); Opielka (2007).

9 Für Österreich gibt es von der Attac Inhaltsgruppe Grundeinkommen ein Finanzierungsmodell für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Es wird ein Umbau des Steuer- und Sozialversicherungssystems gefordert mit einem „Integrierten Tarif“. Als wesentlich für den Umbau werden Umverteilung, Vereinfachung und Ökologisierung angesehen (vgl. Attac Inhaltsgruppe Grundeinkommen 2011: 4).

10 Für die Schweiz gibt es drei unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Das bekannteste ist dabei das Mehrwertsteuer-Konzept, in dem der Erhöhung der Mehrwertsteuer eine zentrale Rolle zugesprochen wird (vgl. Dimension Grundeinkommen o. J.: 1ff).

11 Für Deutschland spricht Kipping von vier Finanzierungssäulen: Erstens die Zusammenfassung von einigen bereits vorhandenen steuerfinanzierten Sozialleistungen, zweitens kommt es durch Bürokratieabbau zur Einsparung von Mitteln. Drittens wird erwartet, dass 30 Prozent des Geldes über mehr Konsum durch die Umsatzsteuer wieder zurück in den Staatshaushalt fließt. Viertens soll eine Grundeinkommensabgabe erhoben werden (vgl. Kipping 2010: 297).

12 BGE steht für Bedingungsloses Grundeinkommen.

13 Der Nobelpreisträger und Ökonom James Tobin hat im Jahr 1978 den Vorschlag eingebracht, eine Finanztransaktionssteuer von 0,1 Prozent auf internationale Devisengeschäfte zu erheben, wodurch Steuerschlupflöcher von transnationalen Konzernen geschlossen werden sollen. Einzelnen Staaten sollte dies etwa 150 Milliarden pro Jahr einbringen. Im Jahr 1995 hat er seinen Vorschlag erweitert und konkretisiert. Seiner Ansicht nach würde die „Tobin-Steuer“ nur geringen Einfluss auf Investitionen und Handel haben, dafür aber die reinen Spekulationsgeschäfte verringern. Auch würde die Macht der Finanzmärkte auf die Politik eingeschränkt (vgl. Füllsack 2002: 176).

14 Die Kerosinsteuer ist eine steuerliche Abgabe auf den Treibstoff von Flugzeugen und ist innerhalb der Europäischen Union in der Diskussion.

15 Zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens wird unter anderem von Götz Werner eine Umstellung des Steuersystems auf eine hohe Konsumsteuer gefordert. Bei BefürworterInnen eines Grundeinkommens stößt diese Art der Finanzierung jedoch nicht nur auf Zustimmung (vgl. Ulmer 2011b).

16 Hierbei ist jedoch kritisch darauf hinzuweisen, dass eine Finanzierung, die eine Besteuerung von nicht regenerierbaren Naturressourcen beinhaltet, nicht endlos genutzt werden kann, da irgendwann in ferner Zukunft beispielsweise Öl, Kohle und Gas nicht mehr verfügbar sein werden. Ferner gilt es die ökologischen Schäden durch die Ausbeutung und die Verwendung der daraus gewonnenen Produkte zu hinterfragen (vgl. Blaschke 2010b: 159).

Ende der Leseprobe aus 133 Seiten

Details

Titel
Das bedingungslose Grundeinkommen. Ein neuer Ansatz für die Entwicklungspolitik?
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Internationale Entwicklung)
Autor
Jahr
2014
Seiten
133
Katalognummer
V278966
ISBN (eBook)
9783656737735
ISBN (Buch)
9783656737711
Dateigröße
960 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BGE, Grundeinkommen, bedingungsloses Grundeinkommen, bedingungslos, Bedingungslosigkeit, Ansatz, Entwicklungspolitik, Sozialgeldtransfers, Thomas Morus, Juan Luis Vives, Thomas Paine, Charles Fourier, Joseph Charlier, Josef Popper-Lynkeus, Erich Fromm, AkteurInnen, Finanzierung, Geschichte, Entwicklung, Entwicklungsländer, Entwicklungshilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Ziele, Kritik, Fallbeispiele, Brasilien, Namibia, Problemfelder, Implementierung, Argumente, Gerechtigkeit, Demokratie, Stärkung, Rolle der Frau, Ökologie, Ökonomie, Conditional Cash Transfers, CCT, Auswirkungen, Globaler Süden, Utopie, Debatte, entwicklungspolitische Debatte, Armut, Arbeit, Einkommen, Menschenrechte, Hunger, Pilotprojekt, Modellprojekte, Chancen, Risiken, Lebensbedingungen
Arbeit zitieren
Wolfgang Krumm (Autor:in), 2014, Das bedingungslose Grundeinkommen. Ein neuer Ansatz für die Entwicklungspolitik?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278966

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