Zwischen Gewalt und Gesetzlosigkeit. Zur Analyse fragiler Staatlichkeit am Fallbeispiel Liberia


Seminararbeit, 2014

30 Seiten, Note: 5,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Einordnung
a. Zur Konzeption von Staatlichkeit und Souveränität
b. Staatsverfall: Dimensionen und Auswirkungen
i. Die Verfallsursachen auf der Makroebene
ii. Eigendynamiken des Staatsverfalls aus der Meso- und Mikroperspektive
c. Zwischenbilanz und Konzeptualisierung

3. Liberias Geschichte und der Weg zum gescheiterten Staat
a. Die strukturelle Schwäche des liberianischen Staates
b. Blutdiamanten, Warlords und Bürgerkriegsökonomien
c. Internationale Aspekte des liberianischen Zerfallsprozesses
d. Liberia nach der Ära Charles Taylor

4. Schlussbemerkung

5. Anhang

6. Literaturverzeichnis

Glossar

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Nations fail today because their economic institutions do not create the incentives needed for people to save, invest and innovate.”

(Acemoglu/Robinson 2012: 372)

Mit dem Übergang zum neuen Jahrtausend, scheint auch der Prozess der Zivilisation, der sich laut Nobert Elias in der Monopolisierung von Gewalt im bürgerlichen Staat reflektiert, zum Erliegen gekommen zu sein (Bakonyi 2001: 2). Betrachtet man die Verteilungsdichte der Bürgerkriege und Gewaltmärkte in den Krisenstaaten der Welt zu Beginn des 21. Jahrhunderts[1] – von Schwarzafrika über den Mittleren Osten, die Peripherie Russlands, Teile Südostasiens und Lateinamerikas – zeigt sich, dass das westfälische Territorialprinzip in manchen Regionen der Erde zur Fiktion geworden ist (Schreiber 2012: 2; Schubert 2005: 11). Die Herausbildung anarchischer Strukturen, die Verstetigung der Gewalt, die schwache Rechtsstaatlichkeit sowie die mangelhafte oder fehlende Funktions- und Steuerungsfähigkeit der staatlichen Akteure haben die gegenwärtigen Staatszerfallsprozesse (‘State Failure‘) somit ins Zentrum des internationalen sicherheitspolitischen Diskurses gerückt (Schubert 2005: 11). Ein kurzer Blick in die Tageszeitung genügt um zu erfahren, dass die „apokalyptische Trias von Staatsversagen, Staatsverfall und Staatszerfall“ nicht nur die Bevölkerung vor Ort bedroht, sondern mittlerweile auch als größte Gefahr für die internationale Sicherheit angesehen wird (Nuscheler 2010: 322; Hönigschmid 2009).

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das Phänomen des gescheiterten Staates (‘failed state‘) zu untersuchen, die Ursachen von staatlichen Zerfallsprozessen offenzulegen sowie den spezifischen Fall Liberias zu analysieren. Dabei wird zunächst eine kurze theoretische Einführung in die Thematik des Staatszerfalls gegeben. Anschließend soll der Begriff des Staates definiert und die Kernfunktionen eines leistungsfähigen Staatswesen beschrieben werden, um schließlich auf die Dimensionen und Auswirkungen des gescheiterten Staates einzugehen. In einem zweiten Teil soll empirisch nachgewiesen werden, inwieweit das Fehlen von staatlichen Strukturen den Bürgerkrieg in Liberia begünstigt hat. Wenngleich es nicht möglich ist den umfassenden Zerfallsprozess des liberianischen Staates nachzuzeichnen gilt es dabei, das gestörte legitime Gewaltmonopol, die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit sowie die Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kritisch zu betrachten und zu analysieren. Abschließend sollen die aufgezeigten Entwicklungen nochmals kritisch reflektiert und ihre möglichen Implikationen für den weiteren Werdegang der ältesten Republik Afrikas aufgezeigt werden.

Hilfreich für die Ausarbeitung dieser Seminararbeit waren das Werk von Ulf-Manuel Schubert „Staatszerfall als Problem des internationalen Systems“ welches einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand und einen theoretisch-konzeptionellen Ansatz zu den gegenwärtigen Zerfallsprozessen gibt sowie die Publikation der Politologen Tobias Debiel und Dieter Reinhardt: „Staatszerfall und Weltordnungspolitik: analytische Zugänge und politische Strategien zu Beginn des 21. Jahrhunderts“, welche die Problemerfassung und Ursachenanalyse der Verfallsprozesse aus der Makro-, Meso-, und Mikroperspektive betrachten. Zusätzliche wichtige Informationen zum Krisenherd Liberia lieferten die International Crisis Group (ICG) sowie der Aufsatz von Jairo Munive „The army of ’unemployed’ young people“ welcher die Perspektivlosigkeit der Jugendlichen im Nachkriegs-Liberia und die Problematik, Ex-Soldaten wieder in das alltägliche Leben zu integrieren, analysiert.

2. Theoretische Einordnung

„[State Failure] is one of those umbrella terms, that sometimes means whatever people want it to mean.“

(Ted Gurr)[2]

In den wissenschaftlichen Debatten tritt das Phänomen des Staatszerfalls seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes gehäuft auf. Entsprechend wird auch seine Anfangsphase innerhalb der Literatur zu Beginn der 1990er Jahre gesetzt und mehrheitlich mit der Etablierung des „State Failure Project“, im Auftrag der US-Regierung erklärt – dessen Untersuchungen sich primär auf die Erstellung eines Modells zur Vorhersage von Staatszerfallsprozesse richteten (Daun 2003: 2). Das gesteigerte Interesse an den Räumen mit begrenzter Staatlichkeit lässt sich laut dem Politologen Ulf-Manuel Schubert primär auf zwei Faktoren zurückführen. Einerseits ist eine quantitative Zunahme von Zerfallsprozessen[3] seit der Mitte des 20. Jahrhunderts zu beobachten, welche das Phänomen folglich auf die internationale sicherheitspolitische Tagesordnung gesetzt hat (Daun 2003: 3; Etsy et al. 1999: 52; Schubert 2005: 18). Denn „dort wo schwarze Löcher der Weltpolitik entstehen, sind auch die Sicherheit, Wohlfahrt und Freiheit des Westens bedroht“ (Debiel/Reinhardt 2004: 525). Andererseits hat eine verstärkte mediale Präsenz – insbesondere durch die Terroranschläge des 11. Septembers[4] – die Problematik gescheiterter Staaten ins Blickfeld einer breiten Öffentlichkeit gerückt (Schneckner 2003: 11; Schubert 2005: 18). Zugleich lässt sich die Tragweite der Zerfallsprozesse in der Intensität ihrer Folgeerscheinungen beobachten. Demnach beschränken sich die Instabilitäten nicht mehr nur auf die territorialen Grenzen der zerfallenen Staaten, sondern gefährden durch Spill-Over-Effekte auch die Stabilität der Nachbarstaaten bzw. ganzer Regionen (Daun 2003: 3; Risse 2005: 5).

Vor diesem Hintergrund hat sich die Forschung in der letzten Dekade vor allem im angelsächsischen Raum intensiv mit der Thematik des Staatszerfalls befasst. Allerdings gilt zu bemerken, dass sich in der Literatur weder eine allgemein gültige Definition von Staatszerfall, noch ein, wie Büttner präzisiert, „einheitliches [...] methodisches Instrumentarium zur Erfassung und Systematisierung von staatlichen Zerfallsprozessen“ finden lässt und somit den beitragenden Autoren die Begriffsbestimmung erschwert (Büttner 2004a: 2; Daun 2003: 9). Zwar wurden mittlerweile einige konkrete Einzelfallstudien zur Problematik des Staatszerfalls ausgearbeitet. Dadurch, dass diese wiederholt nur singuläre bzw. fallspezifische Aspekte des Staates betrachten, kann den Aussagen nur schwer ein generalisierender Charakter zugemessen werden (Bakonyi 2001: 15). Einziger Konsens zwischen den verschiedenen Ansätzen besteht laut der Politikwissenschaftlerin Anna Daun in der Bedeutung des Prozesscharakters des Phänomens. Demnach wird „das Bild eines Kontinuums verwendet das sich durch fließende Grenzen auszeichnet und dessen Extreme auf der einen Seite der starke Staat und auf der anderen Seite der zerfallene Staat bilden“ (Daun 2003: 9ff.).

Betrachtet man die Literatur stößt man, neben den Begrifflichkeiten vom starken bzw. zerfallenen Staat auf eine Vielzahl unterschiedlicher Typologien, Ausdrücken und Kategorien welche die Vergleichbarkeit der einzelnen Publikationen somit zusätzlich erschwert – dabei handelt es sich bei den verschiedenen Typen von Staaten jeweils um Idealtypen.[5] In der deutschen Literatur hat sich der Begriff des „Staatszerfalls“ überwiegend etabliert, wobei der Fokus primär auf dem mangelnden Gewaltmonopol liegt (Schubert 2005: 20ff). Gleichwohl werden Versuche unternommen den Staatszerfallsprozess stärken zu klassifizieren. So fordert etwa Annette Büttner eine definitorische Unterscheidung zwischen schwachen, zerfallenden und fragmentierten unkonventionell regierten Gebieten. Dabei lässt sich in allen drei Phasen eine abnehmende staatliche Legitimität und Funktionsfähigkeit sowohl nach Innen als auch nach Außen beobachten (Büttner 2004a: 4ff.). In der anglophonen Literatur wird gewöhnlich zwischen weak states, failing states und failed states differenziert. William Zartman hat ferner den Begriff collapsed states geprägt, welcher sich durch einen völligen Zusammenbruch bzw. Kollaps der Staatlichkeit charakterisiert. Auch Georg Sørensen trifft mit seiner Konzeption von fragile und failed states eine ähnliche Unterscheidung (Daun 2003: 10ff.; Sørensen 1999). Eine in der Literatur vielfach aufgegriffene Typologie zerfallener Staaten ist die von dem Politologen Jean-Germain Gros entwickelte Taxonomie. Gros unterscheidet zwischen dem anarchic state, der sich durch das Fehlen einer zentralen Regierung auszeichnet; dem phantom state bzw. mirage state, in dem ein „Schein“ zentraler Autorität herrscht, diese aber nur auf einem begrenzten Gebiet existiert; anaemic state, dessen Regierungsfähigkeit durch Aufstände geschwächt und somit die „staatliche“ Energie aufgezehrt wird; captured state, welcher sich zwar durch eine starke Zentralgewalt kennzeichnet, jedoch durch rivalisierende Eliten benutzt wird um andere Gruppen zu verdrängen bzw. physisch zu vernichten; und schließlich dem aborted state, der schon vor seiner Etablierung gescheitert ist. Der letztgenannte Typus verweist bereits teilweise auf die Ursachen von Staatszerfall (Daun 2003: 10ff.; Gros 1996: 458ff.; Schubert 2005: 21). Im Folgenden gilt es jedoch zunächst das Objekt des Staates im Weber'schen Sinne zu definieren sowie die Kernfunktionen, welche eine moderne institutionelle Staatlichkeit entstehen lassen, zu illustrieren.

a. Zur Konzeption von Staatlichkeit und Souveränität

„To talk about state failure presupposes the exitence of a state.“

(Sørensen 2001: 1)

Die Konzepte der Staatlichkeit und Souveränität werden gegenwärtig als die Grundlage des internationalen Systems angesehen (Schubert 2005: 25).[6] Demnach setzt auch die Analyse vom Phänomen des Staatsversagens oder gar Staatszerfalls zunächst einmal das Verständnis eines funktionierenden, konsolidierten Staates[7] voraus. Einen sinnvollen Ausgangspunkt aus soziologischer Perspektive bildet die Definition von Max Weber, der Staatlichkeit aus dem Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft determiniert: „Staat ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes [...] das Monopol legitimer physischer Gewaltanwendung (mit Erfolg) für sich beansprucht. Der Staat ist, [...] ein auf das Mittel der legitimen Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen. Damit er bestehe, müssen sich also die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität der jeweils herrschenden fügen“ (Weber 1972: 822). Webers idealtypische Staatsdefinition lässt demnach viele denkbare Staatsausformungen zu. Das zentrale Distinktionsmerkmal, welches nur der Idealtypus des westfälischen Territorialstaats für sich beanspruchen kann und ihn somit von anderen politischen Verbänden abhebt, ist für Weber jedoch das legitime Gewaltmonopol (Schubert 2005: 28).

Ferner wird in der deutschen staatsrechtlichen Literatur häufig auf Georg Jellinek verwiesen. Er geht bei seiner völkerrechtlichen Definition des Staates von drei Elementen aus: Staatsgebiet, Staatsvolk (Staatsbevölkerung) und Staatsgewalt. Demnach konstituiert sich für Jellinek der moderne Staat durch ein genau definiertes Territorium, die dort lebende Bevölkerung sowie eine rechtlich verfasste Herrschaftsordnung (Schneckner 2004: 9; Schubert 2005: 30). Laut Schubert weist Jellineks Drei-Elementen-Lehre „einen absoluten Charakter auf, da sie für das Erreichen des Staatsstatus unabdingbare Voraussetzung sind“ und folglich ein Staat ohne Volk oder ein Staat ohne Territorium nicht denkbar wären (Schubert 2005: 30). Die Trias findet sich in aufgezeichneter Form erstmals 1933 in der „Montevideo Convention on the Rights and Duties of States“[8] wieder (CFR 1933). In der Konvention war zusätzlich eine vierte Bedingung vorhanden, welche sich auf die Fähigkeit bezog, mit den anderen Staaten in Beziehung zu treten. Durch die Jellinekschen Kriterien wird indes nur die De-facto-Staatlichkeit abgebildet. Aus der Perspektive des internationalen Völkerrechts muss ein Staat jedoch von anderen anerkannt werden, um überhaupt souverän nach Innen (vis-à-vis den Bürgern) und Außen (vis-à-vis externen Akteure) agieren zu können. Somit tritt neben die De-facto-Staatlichkeit die auf dem Feld der internationalen Beziehungen anerkannte De-jure-Staatlichkeit, die es erst ermöglicht diplomatische Beziehungen aufzunehmen oder internationalen Organisationen beizutreten (Schneckner 2004: 9; Heintze 2009: 297ff.).

Die Staatsmodelle von Max Weber und Georg Jellinek nennen jedoch nur einige Minimalkriterien von Staatlichkeit. In den letzten Jahren, hat sich innerhalb der Literatur ein Profil von Staatlichkeit entwickelt, das neben dem Gewaltmonopol – als Verkörperung des Staates und Garant der Ordnung – noch die Bereitstellung unterschiedlicher Gemeinschaftsgüter, welche den Kernbereich moderner Staatlichkeit ausmachen, hervorhebt (Schubert 2005: 30). So sehen Debiel/Reinhardt und Schneckner in Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität/Rechtsstaatlichkeit die Kernfunktionen eines funktionalistischen Verständnisses von Staatlichkeit. Die drei Funktionen lassen sich hierarchisch klassifizieren wobei der Gewährleistung von Sicherheit („Security Governance“), welche die physische Unversehrtheit der Bürger nach Innen und Außen garantieren soll, eine zentrale Bedeutung zukommt. Ist der Staat nicht mehr in der Lage dies zu gewährleisten, wird er auch in anderen Bereichen eine problematische Entwicklung nehmen. Mithilfe von administrativen, polizeilichen und militärischen Institutionen sollen Ressourcen kontrolliert, lokale Konflikte befriedet sowie private Gewaltakteure entwaffnet werden. Zweitens hat der moderne Nationalstaat die Aufgabe, ein Mindestmaß an Wohlfahrt („Socio-Economic Governance“) zu ermöglichen. Im Zentrum steht dabei die Bereitstellung staatlicher Dienstleistungen (z.B. Infrastruktur, Bildung und Gesundheit) sowie die Verteilung wirtschaftlicher Ressourcen, finanziert über Staatseinnahmen wie Zölle und Steuern. Die dritte Funktion bezieht sich auf die staatliche Legitimation[9] sowie auf die Grundelemente von Rechtsstaatlichkeit („Political Governance“). Diese Bereiche umfassen die Qualität der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens sowie die Möglichkeit der politischen Partizipation (Debiel/Reinhardt 2004: 525; Risse 2005: 8; Schneckner 2004: 9ff.). Laut Schneckner können aus dem Grad der Erfüllung dieser drei Funktionen Rückschlüsse auf den Erosionsgrad des Staates gezogen werden (Schneckner 2004: 12ff.).[10] Für Debiel/Reinhardt gibt es überdies noch eine vierte, für den Staat geradezu fundamentale Aufgabe: „die Fähigkeit der Verwaltung zur Implementierung legislativer Entscheidungen und Rechtsgrundsätze („Administrative Governance“)“ (Debiel/Reinhardt 2004: 525).

Als Idealtypus konsolidierter Staatlichkeit gilt demnach ein Staatswesen, welches demokratische Verfahrensweisen respektiert, Rechtsstaatlichkeit garantiert, ein Mindestmaß an wohlfahrtstaatlicher Absicherung bereitstellt sowie die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten kann. Schwache, zerfallende oder gescheiterte Staaten sind laut Debiel/Reinhardt, nur noch „teilweise oder überhaupt nicht mehr in der Lage sind, diese Güter zu produzieren“ (Debiel/Reinhardt 2004: 525). In solchen Fällen ist die Steuerungsfähigkeit der staatlichen Institutionen eingeschränkt bzw. nicht mehr gegeben und kann somit zu unerwünschten Auswirkungen auf das Staatensystem führen.

b. Staatsverfall: Dimensionen und Auswirkungen

„Failed states are tense, deeply conflicted, dangerous, and contested bitterly by warring factions.“

(Rotberg 2003: 5)

Die Auflösung des Staates stellt aus historischer Perspektive keine Besonderheit dar, sondern kann „als übliches Phänomen des postkolonialen Zeitalters bezeichnet werden“ (Debiel/Reinhardt 2004: 528). Neu für die Zeit nach dem Ende des Kalten Krieges ist, dass der Zerfall und Zusammenbruch von Staaten zu einem umfassenden Gegenstand politischer und wissenschaftlicher Kontroversen geworden ist (Schubert 2005: 12). Wenngleich es für die Hintergründe des Staatsverfalls keine monokausalen Erklärungen gibt, so lassen sich in Anlehnung an David Carment, Tobias Debiel und Dieter Reinhardt bei der Problemerfassung und Ursachenanalyse der Verfallsprozesse im internationalen Staatensystem drei Zugänge unterscheiden: die Makro-, Meso-, und Mikroperspektive (Carment 2003: 407ff.; Debiel/Reinhardt 2004: 528ff.). Im Folgenden sollen einige dieser zwischen- und innerstaatlichen Merkmale für die Erosion des staatlichen Gewaltmonopols ausführlicher behandelt werden.

i. Die Verfallsursachen auf der Makroebene

„[When] the regime falls, it brings down with it the power that it has concentrated in its hands.“

(Zartman 1995: 8)

Die Folgeerscheinungen der Dekolonialisierung . Bemerkenswert ist, dass das Ende der Kolonialherrschaft und die daran anschließenden Unabhängigkeitskriege in den Regionen des Südens eher zu einem Zerfall der Staatlichkeit, denn zum Aufbau eines konsolidierten Staates beigetragen haben (Münkler 2010: 18ff.). Mit dem Fokus auf den afrikanischen Kontinent kann als Ursache hierfür laut Chadwick Alger das hohe innerstaatliche Konfliktpotenzial und das Fehlen einer echten Zivilgesellschaft verantwortlich gemacht werden, welche sich durch die willkürliche Grenzziehung der jeweiligen Kolonialmächte entwickelt hat. So meint denn auch Rainer Tetzlaff, in Afrika sei die Gesellschaft „eigentlich keine Gesellschaft für sich, sie war meist ein blutleeres Konstrukt, das nur für kurze Zeit im nationalen Unabhängigkeitskampf vereint war“ (Tezlaff 2000: 41). Folglich konnten sich über Jahre hinweg Leitlinien für eine Fragmentierung der Gesellschaft entwickeln (Alger 1998; Daun 2003: 12). Hans-Joachim Spranger unterstreicht mit seiner Feststellung, dass sich die Gruppe der im Dekolonialisierungsprozess entstandenen Staaten durch institutionelle Schwäche und mangelnde Regierungserfahrung auszeichnen, Jacksons Ansätze: „Im Unterschied zu dem langwierigen europäischen Prozess der Emanzipation des Staates als Institution von den Personen, die in ihm die führenden Positionen bekleiden, existiert dort der Staat weder in der Vorstellung noch in der Praxis jenseits personaler, clan- oder stammesgebundener Loyalitäten. Folglich kann er seine Herrschaftsrolle letztlich nur simulieren – bisweilen sehr weitreichend und repressiv, aber eben ohne das gesellschaftlich internalisierte Konzept der individuellen und kollektiven Rechte und Pflichten wirklich zu verändern [...]“ (Spranger 2002: 63f.). Robert Jackson hingegen kritisiert die Forderung des unbedingten Rechts auf Selbstbestimmung, das den Entkolonialisierungsprozess begleitete. Ausgehend von der Unterscheidung zwischen empirischer und juristischer Staatlichkeit, stellt Jackson die These auf, dass viele postkoloniale Staaten „Quasi-Staaten“ waren die lediglich eine juristische Staatlichkeit besaßen und nur aufgrund der finanziellen und militärischen Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft bestehen können: „These states are primarily juridical. They are still far from complete [...] and empirical statehood in large measure still remains to be built. I therefore refer to them as quasi states“ (Jackson 1990: 21). Jackson bemängelt weiter, dass die „Quasi-Staaten“ nicht durch Interaktionen mit der Umwelt und innere Prozesse entstanden sind – wie es das Westfälische Modell vorsieht – sondern, dass sie ihre Existenz nur dem Willen der früheren Kolonialmächte verdanken. Demnach würden diese Staaten auch nicht über eine „positive Souveränität“ – institutionelle Selbstbestimmung und Machtmonopol – verfügen, sondern nur über eine auf Anerkennung der internationalen Staatengemeinschaft beruhende „negative Souveränität“.[11] Im Zuge der Dekolonisation wurden den jungen Staaten bestimmte Immunitäten und einmalige Schutzrechte eingeräumt obwohl ihre äußeren Grenzen fragil waren, ein Machtvakuum in ländlichen Regionen bestand und sich die Idee des Staates als ordnungspolitisches Instrument der Modernisierung noch nicht in der Geisteshaltung der Gesellschaft etabliert hatte (Clapham 1996: 73f.; Daun 2003: 12; Jackson 1990: 21ff.).

Das Ende des Ost-West-Konflikts . Das gehäufte Auftreten von Staatsverfall ist aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht stark mit der Beendigung der Blockkonfrontation verbunden (Daun 2003: 11: Schubert 2005: 61). Chojnacki bezeichnet den Wegfall der bipolaren Strukturen daher treffend als „Beschleuniger von Staatszerfall“ (Chojnacki 2000: 2). Nach 1989 verloren die Staaten des Südens ihre strategische und ideologische Bedeutung für die Supermächte, was sich in einem starken Rückgang der finanziellen und militärischen Unterstützung widerspiegelte. Für Milliken und Krause wurde mit dem Ende der Patronage auch die fehlende empirische Staatlichkeit immer stärker sichtbar: „What has collapsed is more the vision (or dream) of the progressive, development state that sustained generations of academics, activistists and policy-makers than any real existing state“ (Milliken/Krause 2003: 10). Schubert stimmt dem zu und formuliert in diesem Zusammenhang, dass das Ausbleiben der externen Hilfeleistungen einerseits zu einem Einbruch der finanziellen Integrität vieler „client regimes“ führte und andererseits zum Legitimitätsverlust der politischen Klasse beitrug (Clapham 2003: 33; Schubert 2005: 61).

[...]


[1] Ein Überblick über die Schauplätze bewaffneter Konflikte bietet das Heidelberger Conflict Barometer 2012, welches jährlich von Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung herausgegeben wird (HIIK 2013).

[2] Im Interview mit Rachel Stohl für das Center for Defense Information (Gurr 1999).

[3] Siehe Abbildung I

[4] Die Korrelation zwischen der Problematik zerfallener Staaten und den Terroranschlägen vom 11. September ist jedoch fraglich. So waren die Attentäter Mitglieder eines transnationalen Terrornetzwerkes, welches seine Operationsbasis in Afghanistan hatte – eines jener „failed states“. Demnach ist Terrorismus nicht zwangsläufig ein Phänomen fragiler Staaten, sondern nutzt diese lediglich als Rückzugsort für ihre Aktivitäten (Schneckner 2003: 11).

[5] Vgl. dazu auch das Interview von Ted Gurr, Mitglied der State Failure Task Force, mit Rachel Stohl für das Center for Defense Information: „In Washington in the early nineties, people were using the failed state as an umbrella concept. Those of us on the State Failure Project had the job of giving it more precise meaning“ (Gurr 1999).

[6] Siehe dazu auch Abbildung II

[7] Der Begriff „Staat“ ist dem lateinischen „status“ entlehnt und bedeutet Stand, Stellung, Zustand oder Verfassung (Nohlen 2002: 476).

[8] „Montevideo Convention on the Rights and Duties of States“, Article 1: „The state as a person of international law should possess the following qualifications: (a) a permanent population; (b) a defined territory; (c) government; and (d) capacity to enter into relations with the other states“ (CFR 1933).

[9] Vgl. dazu auch Trutz von Trotha: „Alle Macht strebt nach Rechtfertigung. Legitimation von Herrschaft ist ein Teil ihrer Bestandsvoraussetzung“ (von Trotha 1995:7).

[10] Siehe Abbildung III

[11] Vgl. dazu Robert Jackson „To be a sovereign state today one needs only to have been a formal colony yesterday. All other considerations are irrelevant“ (Jackson 1990: 17).

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Zwischen Gewalt und Gesetzlosigkeit. Zur Analyse fragiler Staatlichkeit am Fallbeispiel Liberia
Hochschule
Universität Basel
Note
5,5
Autor
Jahr
2014
Seiten
30
Katalognummer
V279543
ISBN (eBook)
9783656728986
ISBN (Buch)
9783656728962
Dateigröße
943 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
zwischen, gewalt, gesetzlosigkeiten, analyse, staatlichkeit, fallbeispiel, liberia
Arbeit zitieren
Tom Philipps (Autor:in), 2014, Zwischen Gewalt und Gesetzlosigkeit. Zur Analyse fragiler Staatlichkeit am Fallbeispiel Liberia, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279543

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