Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Ursachen und Statistiken


Akademische Arbeit, 2007

29 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1 Anzahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland

2 Alter und Pflegequote der Pflegebedürftigen

3 Häufige Ursachen der Pflegebedürftigkeit

4 Anzahl privat häuslich gepflegter Pflegebedürftiger

5 Entwicklung der Zahl Pflegebedürftiger und deren Versorgung

Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Die Pflegestatistik wird seit 1999 alle zwei Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Gesetzliche Grundlage ist die Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV), die auf Grund des § 109 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung durch die Bundesregierung am 24.11.1999 erlassen wurde.[1] Die aktuellste Statistik ist 2007 für das Jahr 2005 veröffentlicht worden.[2] Ziel der Pflegestatistik ist es, „Daten zum Angebot von und der Nachfrage nach pflegerischer Versorgung"[3] zu erhalten. Dafür werden Daten der Pflegebedürftigen, sowie Daten über Pflegeeinrichtung und ambulante Pflegedienste erfasst und ausgewertet. Die Definitionen der Begriffe in der statistischen Erhebung beruhen auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes im elften Sozialgesetzbuch.[4]

1 Anzahl pflegebedürftiger Personen in Deutschland

Infobox 1

Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung ist „ein auf körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung beruhender, durch ärztliche Intervention i.d.R. nicht mehr beeinflussbarer Gesundheitszustand, aufgrund dessen die betroffene Person in den elementaren Lebensbereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in einem wenigstens erheblichen Maße fremder Hilfe bedarf".[5]

Der Pflegebedürftige ist somit nicht in der Lage, den Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und bedarf zur Bewältigung dieser Aufgaben Hilfe. Was der Gesetzgeber unter Hilfe versteht, wird in § 14 Abs. 3 SBG XI[6] aufgezählt. Danach besteht Hilfe im Sinne des Absatzes 1 „in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen." Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit unterteilt.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit des SGB XI ist allerdings fast überwiegend somatisch als Folge von Krankheit oder Behinderung definiert. Menschen, deren Hilfebedarf nicht primär somatischer Art ist (geistig oder psychisch Behinderte mit hohem Betreuungsbedarf und Menschen mit Demenz) kommen bei dieser somatischen Definition zu kurz. Auch derartige Beeinträchtigungen werden im Folgenden in einer Erweiterung der Begrifflichkeit zur Pflegebedürftigkeit gezählt.

Pflegebedürftigkeit ist nicht mit Bettlägerigkeit gleichzusetzen. Pflegebedürftige Personen können durchaus mobil sein, bedürfen allerdings bei gewissen Tätigkeiten Hilfe und Unterstützung.

Zudem ist Pflegebedürftigkeit nicht gleichzustellen mit hohem Alter. Die Pflegebedürftigkeit nimmt mit höherem Alter zwar tendenziell zu[7], aber auch im jungen und mittleren Alter tritt Pflegebedürftigkeit auf.

Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI waren im Jahr 2005 in Deutschland 2,13 Millionen Menschen. Seit 1999 hat die Zahl der Pflegebedürftigen um 110.000 Personen (5,45%) zugenommen.[8]

Die Mehrheit der Gruppe der Pflegebedürftigen bilden mit 68 Prozent Frauen. 82 Prozent der Pflegebedürftigen waren über 65 Jahre alt. Davon wiederum sind 33 Prozent 85 Jahre und älter.

Somit ist nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung unter 65 Jahren Pflegebedürftig (18% auf eine Altersspanne von 65 Jahren verteilt). Aus diesem Grunde wird zunächst vermehrt auf „alte Pflegebedürftige" in dieser Arbeit eingegangen.

2 Alter und Pflegequote der Pflegebedürftigen

Ab wann ein Mensch als alt oder als jung gilt, ist sowohl von objektivierbaren oder faktischen Gegebenheiten aber auch subjektiven Empfindungen abhängig.

Der Vorgang des Alterns kann mit den Begriffen biologisches Alter und biographisches Alter deutlich beschrieben werden. Das biographische Alter ist die Altersangabe, die sich nach dem Geburtsdatum errechnet. Dagegen ist mit dem biologischen Alter der Zustand des Körpers gemeint, der normalerweise einem bestimmten Alter ungefähr entspricht.

Aber ab wann genau ist der Mensch alt, ab dem 50. Lebensjahr oder ab dem 60. oder 70. Lebensjahr? Diese Frage ist bisher nicht eindeutig beantwortet. Das liegt daran, dass es bisher keine eindeutige Beschreibung und Festlegung biologischer Alterungsprozesse eines Menschen im fortgeschrittenen Leben gibt. Man findet vielmehr durchaus häufig Begriffe wie "deutlich gealtert", "jung geblieben" oder "jünger wirkend".

Das Problem macht deutlich, dass Altern ein sehr individueller Vorgang ist und auch von der Ansicht des Betrachters abhängig ist. Selbst in einer Familie können Alterungsprozesse unterschiedlich ablaufen. Etwa gleich alte Menschen, z. B. Geschwister, die kurz hintereinander geboren wurden, können deutlich unterschiedlich mental, aber auch körperlich altern. Man hat deshalb versucht, in einer Definition eine willkürliche Festlegung zu treffen, die sagt, ab wann der Begriff alt im medizinischen Sinne angewandt werden kann.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nimmt Pflegebedürftigkeit im Sinne der Einstufung in Pflegestufen mit dem Alter i.d.R. zu[9]. In Tabelle 1 ist dargestellt, wie sich der Anteil Pflegebedürftiger zum Jahresende 2005 auf die angegebenen Altersgruppen verteilt und wie sich deren Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe gestaltet.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in der Altersgruppe der 15- bis unter 60-Jährigen wirkt zunächst als absolute Zahl sehr hoch, jedoch muss man beachten, dass es sich hier um eine Altersspanne von 45 Jahren handelt, während die weiteren Abschnitte nur eine Zeitspanne von 5 Jahren aufweisen.

Beachtet man die entsprechende Pflegequote, so wird deutlich, dass der Anteil der Pflegebedürftigen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe erst zwischen dem 75. und 80. Lebensjahr rapide ansteigt. Im Alter zwischen 70 und 75 Jahren war 2005 jeder Zwanzigste (5%) pflegebedürftig, während in der Altersgruppe der 90- bis unter 95-Jährigen mit einem Wert von 61% eine sehr viel höhere Pflegequote ermittelt wurde.

Frauen weisen ab ungefähr dem 85. Lebensjahr eine deutlich höhere Pflegequote auf, als Männer in dieser Altersgruppe. So beträgt die Pflegequote bei den Frauen im Alter der 90- bis unter 95- Jährigen 66%, während bei den Männern gleichen Alters „nur" ein Wert von 44% zu nennen ist.

Tabelle 1: Pflegebedürftige zum Jahresende 2005 – Alter und Pflegequote

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt[10], eigene Darstellung

Pflegebedürftigkeit fällt somit erst in der Gruppe der über 85-Jährigen ins Gewicht und betrifft dort rund 50% der Bevölkerung ab diesem Alter. Daraus lässt sich schließen, dass 50 von 100 Hochbetagten in der Lage sind, allein kompetent ihren Alltag zu meistern und die anderen 50 Unterstützungen im täglichen Leben benötigen.

3 Häufige Ursachen der Pflegebedürftigkeit

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDK) veröffentlicht jährlich einen Pflegebericht in dem über die Tätigkeiten des MDK für die Pflegeversicherung berichtet wird.[11] Im Berichtszeitraum 2001/ 2002 wurden dabei auch die häufigsten Diagnosen aufgeführt, deren Funktionsdefizite ursächlich zur Pflegebedürftigkeit geführt haben.

Die in dem Pflegebericht 2001/2002 am häufigsten genannten Hauptdiagnosen sind in folgenden Krankheitsgruppen zu finden:

- Krankheiten des Kreislaufsystems[12]
- Psychische und Verhaltensstörungen[13]
- Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind[14]
- Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes[15]
- Neubildungen[16]

Bei jeweils fast 20% aller Pflegebedürftigen sind es Krankheiten des Kreislaufsystems sowie psychische und Verhaltensstörungen, die eine Pflegebedürftigkeit begründen.[17] Danach folgen mit 15,5% Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes mit 12,5 %, sowie Neubildungen mit 12,3 %.

Somit sind knapp 80 Prozent aller Pflege begründenden Diagnosen in diesen fünf Gruppen zu finden.

Tabelle 2: Erste pflegebegründende Diagnose bei Pflegebedürftigen – die fünf häufigsten Krankheitsgruppen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wagner, Bruckner[18]

Eine Differenzierung auf die einzelnen Pflegestufen zeigt, welche Diagnosen im Einzelnen zu einer Einstufung in die jeweilige Pflegestufe geführt haben.

Tabelle 3 zeigt die fünf häufigsten, ersten pflegebegründenden Diagnosen bei Pflegebedürftigen nach Pflegestufen unterteilt.

Tabelle 3: Erste pflegebegründende Diagnose bei Pflegebedürftigen – die fünf häufigsten Krankheitsgruppen nach Pflegestufen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wagner, Bruckner[19]

Pflegebedürftige mit Krankheiten des Kreislaufsystems oder mit psychischen Störungen und Verhaltensstörungen haben in jeder Pflegestufe einen Anteil von zusammen 36 bis 42 %. Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes sind bei Pflegebedürftigen der Stufe I relativ häufig anzutreffen. Ihr Anteil nimmt in den Pflegestufen II und III so stark ab, dass sie in der Aufstellung der 5 häufigsten Pflege begründenden Diagnosen nicht mehr aufgeführt werden. Demgegenüber gibt es in Pflegestufe I relativ selten Pflegebedürftige mit Neubildungen. In Pflegestufe II steigt ihr Anteil auf fast 20% an. In Pflegestufe III steht die Pflegebedürftigkeit bei jedem Dritten (34,1%) in Zusammenhang mit Neubildungen.

Eine entsprechende Tendenz zeigt sich bei den Krankheiten des Nervensystems. Während sie in Pflegestufe I noch nicht zu den 5 häufigsten Pflege begründenden Krankheitsgruppen gehören, gewinnen Sie in Stufe II und III zunehmend an Bedeutung.

Es ist festzustellen, dass mit immer höherer Pflegestufe eine immer stärkere Konzentration auf einzelne Krankheitsgruppen stattfindet. Welche Krankheitsbilder im Einzelnen für die Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend waren zeigen die folgenden Darstellungen. Es sind die häufigsten Einzeldiagnosen aus den sechs häufigsten Krankheitsgruppen nach ICD-10 dokumentiert. ICD-10 (International Classification of Diseases and Related Health Problems) ist eine von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebene internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen und wird zur Einstufung von Krankheiten und Gesundheitsproblemen verwendet.[20]

Die Übersicht zeigt, dass sich die pflegebegründenden Diagnosen auf vergleichsweise wenige Krankheitsbilder konzentrieren:

[...]


[1] SGB XI § 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegestatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBl. I S. 2282

[2] Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Pflegestatistik 2005, Wiesbaden, 2007

[3] ebd., S. 3

[4] SGB XI - Soziale Pflegeversicherung - Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, zuletzt geändert durch Artikel 8 u. 9 des Gesetzes vom 26. März 2007

[5] Pschyrembel (Hrsg.): Klinisches Wörterbuch, Berlin, 1998, S. 1230 (vgl. auch SGB XI, §§14 u. 15)

[6] SGB XI - Soziale Pflegeversicherung - Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, zuletzt geändert durch Artikel 8 u. 9 des Gesetzes vom 26. März 2007, § 14

[7] vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, Berlin, 2003, S. 54

[8] vgl. Statistisches Bundesamt: Kurzbericht Pflegestatistik 1999, Bonn, 2001, http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Sozialleistungen/Sozialpflege1Bericht1999,property=file.pdf [Stand 01.09.2007]

[9] vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, Berlin, 2003, S. 54

[10] Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Pflegestatistik 2005, Wiesbaden, 2007

[11] abrufbar auf http://www.mds-ev.org/index2.html [Stand 12.07.2008]

[12] z.B. Schlaganfall, Herzinsuffizienz, sonstige zerebrovaskuläre Krankheiten und Folgen davon, Hirninfarkt

[13] z.B. vaskuläre oder nicht näher bezeichnete Demenz

[14] z.B. Senilität

[15] z.B. Polyarthrose, Osteoporose ohne pathologische Struktur

[16] z.B. bösartige Neubildungen der Bronchien und der Lunge, der Brustdrüse, des Dickdarms oder der Prostata

[17] vgl. Wagner, Bruckner: Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002, [für: Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS)], Essen, 2002, S. 31

[18] Wagner, Brucker: Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002, [für: Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS)], Essen, 2002

[19] Wagner, Brucker: Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002, [für: Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS)], Essen, 2002

[20] vgl. WHO: International Classification of Disease, o.O., o.J., http://www.who.int/classifications/icd/en/ [Stand 01.09.2007]

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Ursachen und Statistiken
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
29
Katalognummer
V281095
ISBN (eBook)
9783656745020
ISBN (Buch)
9783668136519
Dateigröße
556 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
pflegebedürftigkeit, deutschland, ursachen, statistiken
Arbeit zitieren
Diplom-Gesundheitsökonomin Katja Rosowski (Autor:in), 2007, Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Ursachen und Statistiken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281095

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