Aufgaben, Methoden und Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe


Akademische Arbeit, 2007

33 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Entstehung der Sozialpädagogischen Familienhilfe

2. Modelle von Sozialpädagogischer Familienhilfe

3. Rechtliche Grundlagen

4. Rahmenbedingungen
4.1. Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Familien
4.2. Rahmenbedingungen für die Arbeit der Familienhelfer

5. Zielgruppe
5.1. Lebenswelt
5.2. Problemlagen

6. Aufgaben und Ziele

7. Methoden der Sozialpädagogischen Familienhilfe
7.1. Hilfeplangespräch
7.2. Lebenswelt- oder Alltagsorientierung
7.3. Empowerment und Ressourcenorientierung
7.4. Systemischer Ansatz

8. Ablauf einer Betreuung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe

Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Während meines zweiten Praxissemesters konnte ich die Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe kennen lernen. Die SPFH ist ein sehr vielseitiges und interessantes Arbeitsfeld und hat meiner Meinung nach einen sehr guten Ansatzpunkt für sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe, weil sie die ganze Familie – Eltern und Kinder gleichermaßen – einbezieht. Die SPFH arbeitet mit Familien, die meist mit mehreren Schwierigkeiten und Problemlagen gleichzeitig zu kämpfen haben – in der Sprache der Resilienzforschung ausgedrückt handelt es sich um Familien mit multipler Risikobelastung. Kinder aus solchen Familien müssen über eine ausgeprägte Resilienz verfügen, um sich trotz der widrigen Umstände normal entwickeln zu können.

1. Entstehung der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Die SPFH in Deutschland hatte in den 60er Jahren in Berlin ihren Anfang. Aus einer Notsituation heraus – damals waren alle Heime überbelegt – hatte der damaligen Berliner Heimleiter aller staatlichen Kinderheime – Martin Bonhoeffer – die Idee, fünf Kinder, die vorübergehend Betreuung brauchten, anstatt im Heim, von einem arbeitslosen Freund in der Wohnung der Kinder betreuen zu lassen. Dies wurde damals jedoch nicht vom zuständigen Bezirksamt genehmigt. Aus Bonhoeffers Idee heraus schloss sich 1969 eine Gruppe von Erziehern, Sozialarbeitern, Soziologen und Pädagogen zusammen, die den Verein „Berliner Gesellschaft für Heimerziehung e.V.“ gründeten und deren Anliegen es war, neue erzieherische Konzepte und Strategien zu entwickeln. Die Gruppe um Bonhoeffer entwickelte dessen Idee der Alternative zur Fremdunterbringung weiter und so konnten bald erstmals fünf Kinder, deren Mutter ins Krankenhaus musste, zu Hause betreut werden, anstatt im Heim. Aufgrund dieses erfolgreichen ersten Einsatzes konnten weitere Einsätze des Familienhilfsangebots durchgeführt werden. Die Anfänge der SPFH liegen also in der Familienpflege, um bei Abwesenheit der Mutter oder der Hauptbetreuungs-person, die Versorgung der Kinder und die Haushaltsführung weiter zu gewährleisten. Auch heute wird die SPFH mitunter noch mit der Familienpflege verwechselt.

Seit 1973 gibt es die Familienhilfe unter erzieherischem Gesichtspunkt und unter dem Begriff „Sozialpädagogische Familienhilfe“. Damit haben sich auch die Einsatzgründe verändert. Haupteinsatzgrund der SPFH ist der Abbau oder die Verhinderung drohender Fehlentwicklungen der Kinder. Dazu zählen:

- Erziehungsprobleme
- Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder
- Beziehungsschwierigkeiten der Eltern
- Und diese verbunden mit soziökonomischen Problemhintergründen (z.B. knapper Wohnraum, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, unzureichende schulische und berufliche Qualifikation, etc.)

Seither hat sich das Konzept der SPFH als ambulante Erziehungshilfe stark verbreitet und wurde bereits 1989 von jedem zweiten Jugendamt durchgeführt.1,2 Zu der raschen Ausbreitung haben nicht zuletzt auch ökonomische Gesichtspunkte beigetragen, die schon Ende der 60er Jahre in Berlin eine Rolle bei der Durchsetzung von SPFH gespielt haben. Im Gegensatz zur Heimunterbringung ist die SPFH wesentlich kostengünstiger. Zudem kommt, dass durch die SPFH auch Beziehungsabbrüche, wie sie im Heim durch häufigen Betreuerwechsel oftmals vorkommen, vermieden werden können – vorausgesetzt, es liegt keine Gefährdung der Kinder vor und die Eltern sind zur Kooperation bereit.3 Die SPFH ist in erster Linie ein Angebot zur Unterstützung in der Erziehung an sozial benachteiligte Familien, die sich nicht von sich aus an die bestehenden Beratungsstellen und sozialen Dienstleistungen wenden und durch die Bezirkssozialarbeiter des Jugendamts nicht ausreichend intensiv betreut sind. 1991 wurde diese Lücke in den Hilfen zur Erziehung (HzE) nach § 27 SGB VIII geschlossen und SPFH wurde in den Katalog der Erziehungshilfen als ambulante Hilfe zur Erziehung aufgenommen.4 Heute ist SPFH ein etabliertes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, das zeigen vor allem auch die Zahlen der bundesweiten Statistik. So ist die Zahl der laufenden SPFH’s innerhalb von zehn Jahren um das dreifache gestiegen – 1994 waren es knapp 10 000 Familien, die durch die SPFH betreut wurden und 2004 bereits über 27 000 Familien.5

2. Modelle von Sozialpädagogischer Familienhilfe

Trotz der Komplexität des Arbeitsfelds der SPFH und der auch aus dem Gesetzestext hervorgehenden hohen Anforderungen gibt es eine Vielfalt an Modellen mit unterschiedlicher Organisation und Qualifikation der Familienhelfer. Normalerweise arbeiten heute nur pädagogische Fachkräfte, meist Sozialpädagogen oder auch Erzieher, oftmals mit verschiedenen Zusatzqualifikationen (z.B. in der Schuldnerberatung oder in systemischer Beratung) als Familienhelfer. In der Vergangenheit kam es aber durchaus auch vor – und heute nur noch in seltenen Fällen –, dass Laien als Familienhelfer eingesetzt wurden, beispielsweise Hausfrauen oder Studenten. Nielsen, Nielsen und Müller, welche die SPFH quantitativ und qualitativ untersucht haben, warnen vor den möglichen Folgen eines solchen Laienansatzes. Sie nennen beispielsweise Gefahren und unprofessionelle Haltungen, welche bei Laien eher vorkommen als bei Professionellen, wie z.B. Parteinahme und Vereinnahmung durch die Familie, schlechte Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, mangelnde Fähigkeit, Krisen und Gefahren einzuschätzen, mangelnde Kenntnisse im Rechts- und Sozialhilfesystem, etc.

Auch Bezüglich der Trägerschaft und der Organisation der Familienhelfer gibt es unterschiedliche Modelle:

- Teams von Fachkräften, die bei einem freiern Träger fest angestellt sind
- Teams von Fachkräften, die bei öffentlichen Trägern, d.h. beim Jugendamt fest angestellt sind
- Festangestellte Teams von Fachkräften bei einem öffentlichen oder freien Träger, die in besonderer Weise eingebunden sind, z.B. in Beratungs- oder Jugendhilfeeinrichtungen, in der Stadteilarbeit, etc. und neben der Einzelfallarbeit gemeinwesenorientiert arbeiten
- Einzeln arbeitende Fachkräfte, die bei einem öffentlichen oder freien Träger fest angestellt sind
- Nicht festangestellte Fachkräfte, die auf Honorarbasis arbeiten

Hierzu ist anzumerken, dass sich eine Nichtfestanstellung durchaus auch auf die Qualität der Arbeit des Familienhelfers auswirken kann, denn die Beendigung einer Familienhilfe könnte dann unter Umständen auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedeuten, wenn kein weiterer Bedarf vorhanden ist. Teams von Familienhelfern haben im Vergleich zu einzeln arbeitenden Familienhelfern sicherlich Vorteile. Sie haben die Möglichkeit zum gegenseitigen fachlichen Austausch und für Anregungen und finden in gut funktionierenden Teams persönlichen und emotionalen Rückhalt angesichts des herausfordernden Arbeitsfelds. Im Kontakt mit den Familien ist die freie Trägerschaft gegenüber dem Jugendamt als Träger von Familienhilfe oftmals von Vorteil. Aufgrund negativer Erfahrungen mit öffentlichen Behörden sind viele Familien misstrauisch gegenüber dem Jugendamt, was den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses erheblich erschweren oder sogar verhindern kann. Im Gegensatz dazu können Familienhelfer, die bei freien Trägern angestellt sind, sich ganz klar der Familien gegenüber vom Jugendamt abgrenzen und ihre Schweigepflicht in Bezug auf die Familie weitestgehend auch gegenüber dem Jugendamt garantieren.6

3. Rechtliche Grundlagen

Seit 1991 ist die SPFH als gesetzliche Leistung in § 31 SGB VIII als ambulante Maßnahme der Hilfen zur Erziehung verankert. Eltern haben nach dem SGB VIII Anspruch auf Unterstützung in der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie sich dieser Aufgabe alleine nicht gewachsen sehen. Gleichermaßen wie für Erwachsene, gelten für Kinder die in der Verfassung festgeschriebenen Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG). Im SGB I werden diese Grundrechte für Kinder und Jugendliche noch spezifiziert: Im Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit (§ 8 Satz 1). Maßgeblich für den Anspruch auf Hilfen nach dem SGB VIII sind dabei das Kindeswohl und, dass die entsprechende Hilfe „geeignet und notwendig“ ist. Daraus leitet sich ab, dass für die Gewährung einer Hilfe ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend sein dürfen und nicht Kostenaspekte. Der Gesetzestext beschreibt in § 31 SGB VIII Inhalte, Ausrichtung und Arbeitsweise der SPFH: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“7

Wie es aus dem Gesetzestext hervorgeht, handelt es sich bei SPFH um einen ganzheitlichen Ansatz, der Beratung, Betreuung und praktische Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenslagen gleichermaßen einschließt. Zweck und Ziel für einen Einsatz der SPFH ist es zwar, das Recht des Kindes auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu verwirklichen, dies erfordert aber vor allem eine intensive Arbeit mit den Eltern und die Förderung von (erzieherischen) Ressourcen. Die Formulierung „Lösung von Konflikten und Krisen“ verweist darauf, dass die SPFH innere und äußere Problemlagen in der Arbeit mit den Familien angehen muss.8 In der Praxis entpuppen sich vordergründig äußere Probleme, oftmals als Auswirkungen psychosozialer Problemlagen. Eine Sensibilität des Familienhelfers für psychosoziale Problemlagen ist deshalb enorm wichtig und eine therapeutische Weiterbildung, z.B. unter systemischen Gesichtspunkten, kann von Vorteil sein. Die Formulierung auf „längere Dauer“ ist insofern wichtig, da die Familien auf mehreren Ebenen Probleme haben, die sich oftmals schon über Generationen halten.9 Einen solchen Kreislauf zu durchbrechen ist meistens ein langer Weg, der viel Zeit und Kontinuität erfordert und dessen gelingen auch davon abhängig ist, ob der Familienhelfer das Vertrauen der Familie gewinnen kann.10 Auch heißt es im Gesetzestext, SPFH „erfordert die Mitarbeit der Familie.“ SPFH basiert generell auf einer freiwilligen Zusammenarbeit mit der Familie – bestenfalls wünscht sich die Familie selbst Unterstützung. SPFH kann jedoch auch innerhalb eines Zwangskontextes stattfinden, wie es z.B. aufgrund richterlicher Anordnung wegen Kindeswohlgefährdung der Fall sein kann. Dann gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Familie oft problematisch. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass es dem Familienhelfer oftmals trotzdem gelingen kann, das Vertrauen der Familie zu gewinnen, auch wenn dies einen langen Atem erfordert. Deshalb kann es in der Praxis sehr wichtig sein, die „Mitarbeit der Familie“ nicht zu eng zu definieren, um auch solchen Familien eine Chance zu geben, für die es anfangs eine große Hürde ist sich auf die Hilfe einzulassen (z.B. kann Mitarbeit auch schon bedeuten, dass eine Familie überhaupt die Tür öffnet und den Familienhelfer zum vereinbarten Termin empfängt).11

4. Rahmenbedingungen

4.1. Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Familien

Zur Freiwilligkeit im Rahmen der Erziehungshilfe gehört auch, dass die Eltern einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. Die Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamts entscheiden dann über die individuell „geeignete und notwendige“ Hilfeform und stellen den Kontakt mit der SPFH her. Als gesetzliche Jugendhilfemaßnahme ist SPFH für die Familien kostenlos.12

Den Rahmen für die Arbeit in den Familien bildet, nach Übernahme der Familie durch die SPFH, das für die SPFH typische Setting. Strauss13 fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

- Kontakte finden überwiegend in der Wohnung der Familie statt
- Kontakte können sehr zeitintensiv sein (bis zu 20 Stunden in der Woche)
- SPFH erfolgt über einen längeren Zeitraum (bis zu 2 Jahren und in begründeten Fällen auch länger)
- SPFH erfolgt nach einem Phasenmodell (Probe-, Intensiv- und Ablösungsphase

4.2. Rahmenbedingungen für die Arbeit der Familienhelfer

Wichtige Rahmenbedingungen für die Familienhelfer sind Möglichkeiten des fachlichen Austauschs, der Reflexion und auch des emotionalen Rückhalts im Team. Wie es bei den Modellen von SPFH deutlich wurde, sind solche Rahmenbedingungen nur in einem Team von Familienhelfern gegeben; einzeln arbeitende Familienhelfer können unter Umständen nur auf Supervision zurückgreifen.

In vielen SPFH-Teams werden zu einem regelmäßig festgelegten Zeitpunkt, z.B. einmal wöchentlich, Teamsitzungen durchgeführt. Diese Sitzungen bilden sowohl den Rahmen für organisatorische Belange als auch für den fachlichen Austausch über Fälle der Familienhelfer und die gegenseitige kollegiale Supervision. Neben solchen formellen Möglichkeiten des Austauschs sind informelle Kontakte zwischen den Familienhelfern für den emotionalen Rückhalt und das Arbeitsklima nicht zu unterschätzen.

Da die Familienhelfer in der alltäglichen Arbeit mit den Familien größtenteils auf sich allein gestellt sind, ist Supervision als „systematische Reflexion beruflichen Handelns“14 notwendig, „um den beruflichen Auftrag besser erfüllen zu können.“15 Auch in den 1986 auf Fachtagungen entwickelten Standardanforderungen ist Supervision eine wichtige Rahmenbedingung: „Familienhelfer brauchen aufgrund der extremen Belastung im Privatraum sozial benachteiligter Familien fachlich fundierte Supervision und Fortbildung.“16 Der Supervisor sollte nicht derselben Organisation angehören, welche die SPFH durchführt. Dies ist notwendig, damit die Familienhelfer sich unbelastet vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf die Reflexion einlassen können. Supervision ist deshalb von so großer Bedeutung, weil der Sozialarbeiter als Person ein entscheidendes Medium für die Arbeit mit den Klienten ist. Deshalb gehört es mit dazu, auch an sich selbst zu arbeiten, seine Einstellungen, Methoden und Handlungen immer wieder zu hinterfragen, um weiterhin gute und reflektierte Arbeit zu leisten. Supervision kann in der SPFH auch als kontinuierliche Fortbildung verstanden werden. Die Familienhelfer haben in der Supervision immer wieder die Möglichkeit, konkrete Fälle einzubringen; Anregungen durch den Supervisor können deshalb sofort und konkret auf die Arbeit übertragen und erprobt werden.17

Die Familienhelfer müssen in jedem Fall Datenschutz18 gewährleisten und haben Schweigepflicht.19 Diese Rahmenbedingungen sind wichtig für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses der Familie dem Familienhelfer gegenüber.

[...]


1 Schuster, Eva (1997), S. 4ff

2 Petko, Dominik (2004), S. 17

3 Buchholz-Graf, Wolfgang (2001), S. 248f

4 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.); Helming, Elisabeth; Schattner, Heinz; Blüml, Herbert (1999), S. 6

5 Statistisches Bundesamt (2005), Tabelle ZR 1

6 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.); Helming, Elisabeth; Schattner, Heinz; Blüml, Herbert (1999), S. 106ff

7 Alle Gesetzestexte wurden entnommen aus: Stascheit, Ulrich (Hrsg.) (2004)

8 Schuster, Eva (1997) S. 36

9 Helming, Elisabeth (2002), S. 321

10 Buchholz-Graf, Wolfgang (2001), S. 250

11 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.); Helming, Elisabeth; Schattner, Heinz; Blüml, Herbert (1999), S. 29f

12 Nielsen, Heidi; Nielsen, Karl (1990), S. 447

13 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.); Helming, Elisabeth; Schattner, Heinz; Blüml, Herbert (1999), S. 223

14 Ebd., S. 114

15 Ebd.

16 Nielsen, Heidi; Nielsen, Karl (1990), S. 447

17 Ebd., S. 114f

18 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.); Helming, Elisabeth; Schattner, Heinz; Blüml, Herbert (1999), S. 57f

19 Nielsen, Heidi; Nielsen, Karl (1990), S. 447

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Aufgaben, Methoden und Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe
Hochschule
Evangelische Hochschule Ludwigsburg (ehem. Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg; Standort Ludwigsburg)
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
33
Katalognummer
V282503
ISBN (eBook)
9783656768821
ISBN (Buch)
9783668139473
Dateigröße
584 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
aufgaben, methoden, ziele, familienhilfe
Arbeit zitieren
Diplom-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin Esther Ruoß (Autor:in), 2007, Aufgaben, Methoden und Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282503

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