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Ausgehend von den demokratiepolitischen Überlegungen des „Klassikers“ Hans Kelsen soll unsere Arbeit die Diskussion um aktuelle Probleme der Demokratie ergänzen. Unsere Untersuchung konzentriert sich hierbei auf das Mehrheits- sowie das Repräsentationsprinzip, da beide in jüngerer und jüngster Vergangenheit wieder vermehrt zur Diskussion gestellt worden sind.
Die Arbeit beginnt mit einem kurzen Blick auf Gerechtigkeitsvorstellungen zweier anderer Klassiker, nämlich Jean-Jaques Rousseau und John Rawls, deren Theorien für das Verständnis von Kelsens Demokratiemodell von Interesse sind. Im folgenden haben wir uns mit den Grundsätzen Hans Kelsens auseinandergesetzt, ausgehend von seinem Werk „9RP :HVHQ XQG :HUW GHU 'HPRNUDWLH“. Bereits an dieser Stelle kommen erste Kritikpunkte an Kelsens Modell zur Sprache.
Der zweite Schwerpunkt liegt auf den historischen und aktuellen Hintergründen des Majoritätsprinzips. Dieses war, wie gezeigt werden soll, keineswegs immer Bestandteil der abendländischen Kultur. Ähnliches gilt für das Repräsentationsprinzip. Auch heute noch gültige Schwachpunkte beider Prinzipien sollen beleuchtet werden.
Den Abschluß unserer Arbeit bildet ein kurzer Einblick in die tagespolitische Demokratiediskussion.
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Bei Grundfragen der Demokratie greift Hans Kelsen immer wieder auf den „Klassiker“ der Vertragstheorie, Jean-Jaques Rousseau (1712-1778), zurück. Rousseau geht von einem Naturzustand aus, der nicht der „wirklichen“ Natur des Menschen entspreche, sondern bereits das Ergebnis eines Entfremdungsprozesses sei: das Entstehen von Arbeit, Eigentum und Klassengesellschaft hätte den Menschen aus seinem glücklichen Vor-Naturzustand 1 herausgerissen und machte zum friedlichen Zusammenleben eine Staats- und Rechtsordnung notwendig. Es genüge dabei nicht, bloß formale Rechtsgleichheit herzustellen, da diese den bereits bestehenden Zustand materieller und sozialer Ungleichheiten festigen würde. Deshalb bedient sich Rousseau einer Fiktion: jeder Mensch gebe seine natürliche Freiheit zu einem bestimmten Zeitpunkt auf und schließe mit allen anderen einen Gesellschaftsvertrag. Im selben Moment bekomme er seine Freiheit jedoch als politische Freiheit wieder zurück und sei Staatsbürger. Die Willensbildung geht bei Rousseau mittels Bildung einer YRORQWp JpQpUDOH vor sich, einem „vernünftigen Gemeinwillen“, der das jeweils Beste für die Gemeinschaft darstelle. Die YRORQWpJpQpUDOH sei dabei nicht bloß die Summe der egoistischen Einzelwillen (das wäre die YRORQWp GH WRXV) - sie sei allgemeinen Prinzipien folgend entstanden, die das Glück jedes einzelnen sowie das der gesamten Gemeinschaft zum Ziel hätten 2 .
Jeder Bürger müsse an der Gesetzgebung unmittelbar beteiligt sein. Der Souverän sei das Volk. Rousseau widersetzt sich folglich nicht nur der Herrschaftsübertragung auf einen Herrscher, sondern auch dem Gedanken der Repräsentativität: „-HGHV *HVHW] GDV GDV 9RON QLFKW VHOEVW EHVFKORVVHQ KDW LVW QLFKWLJ HV LVW EHUKDXSW NHLQ *HVHW] 'DV HQJOLVFKH 9RON JODXEW IUHL ]X VHLQ HV WlXVFKW VLFK JHZDOWLJ HV LVW QXU IUHL ZlKUHQG GHU :DKO GHU 3 3DUODPHQWVPLWJOLHGHUVREDOGGLHVHJHZlKOWVLQGLVWHV6NODYHLVWHVQLFKWV.“
Rousseau merkt an, daß die Demokratie eine schwer zu erlangende Regierungsform sei: es bedürfe eines kleinen Staates, in dem die Bürger einfach zu versammeln seien, und in dem jeder Bürger alle anderen kenne. Es solle keinen Luxus geben, denn der verblende die Sinne und den Verstand und mache die Bildung des vernünftigen Gemeinwillens unmöglich.
1 In diesem Vor-Naturzustand lebte der Mensch als KRPPH VDXYDJH isoliert, selbstgenügsam und in Harmonie mit der Natur. Egoismus und Raffgier sind unbekannt.
2 Der Gemeinwille entstehe, indem man von den Sonderwillen der Bürger „GDV0HKURGHU:HQLJHUZHJQHKPH GDV VLFK JHJHQVHLWLJ DXIKHEW“ (2. Buch, 3. Kapitel). Das entspräche den Entscheidungen, welche die Bürger träfen, wenn sie wohlunterrichtet entschieden
3 J.J.Rousseau,'XFRQWUDWVRFLDO, 3. Buch, 15. Kapitel. Zitiert nach Schmidt, 'HPRNUDWLHWKHRULHQ, S.67.
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Überhaupt sei die Demokratie eine Staatsform, die eher einem „Volk von Göttern“ zum Wohl gereichen würde als den Menschen: „(LQH VR YROONRPPHQH 5HJLHUXQJ SDW IU 0HQVFKHQ 4 QLFKW.“
Rousseau geht also davon aus, daß Menschen, wären sie alle in derselben Ausgangslage, das heißt, alle mit denselben Gütern und Möglichkeiten ausgestattet, eine gerechte Grundordnung schaffen würden. Keiner hätte Interesse daran, ein ungerechtes System zu schaffen, da es ihm selbst Nachteile bringen könnte.
Eine ähnliche Auffassung vertritt der amerikanische Philosoph und Rechtstheoretiker John Rawls in seiner „7KHRULH GHU *HUHFKWLJNHLW“ 5 . Die Grundfrage der Gerechtigkeit in einem Staat sei jene, wie die Vorteile und Lasten in der Gesellschaft zu verteilen seien. Die Menschen müßten mittels fairer und wohlüberlegter Urteile die Regeln festlegen, die frei von egoistischen Interessen seien. Aber wie könne man Menschen dazu bringen, wohlüberlegt und unegoistisch zu urteilen? Auch Rawls bedient sich hierzu einer Fiktion: man denke sich einen Zustand ursprünglicher Gleichheit aller Menschen, in dem niemand wisse, welche Rolle er im Gemeinwesen spielen würde, ob er reich oder arm, schön oder häßlich sein würde. Hinter diesem „6FKOHLHUGHV1LFKWZLVVHQV“ (YHLORILJQRUDQFH) sollen die Gerechtigkeitserwägungen stattfinden.
Gerecht seien folglich jene Grundsätze ÄGLH IUHLH XQG YHUQQIWLJH 0HQVFKHQ LQ HLQHU DQIlQJOLFKHQ 6LWXDWLRQ GHU *OHLFKKHLW ]XU %HVWLPPXQJ GHU *UXQGYHUKlOWQLVVH LKUHU 6 9HUELQGXQJDQQHKPHQZUGHQ.“
4 Ebd, 3. Buch, 4. Kapitel. Zitiert nach Schmidt, 'HPRNUDWLHWKHRULHQ S. 70.
5 In der englischen Originalfassung erstmals erschienen 1971, auf Deutsch 1975. 6 Rawls, 7KHRULH GHU *HUHFKWLJNHLW. Zitiert nach Luf, Gerhard, 6NULSWXP ]XU (LQIKUXQJ LQ GLH 5HFKWVZLVVHQVFKDIWXQGLKUH0HWKRGHQ, Teil 3: „Grundfragen der Rechtsphilosophie“. Wien, 1995. S. 89.
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Hans Kelsen (1881-1973) gilt als wichtiger Mitgestalter, wenn nicht überhaupt als „der Schöpfer“ der österreichischen Bundesverfassung. Staatskanzler Karl Renner hatte ihn 1919 zur Ausarbeitung der definitiven Verfassung herangezogen, und Kelsen verfaßte dazu umfangreiche Kommentare. Seine Rechtstheorie, die durch den Wertrelativismus gekennzeichnet ist und als „Wiener Schule“ oder „Reine Rechtslehre“ bekannt wurde, hat sich - als eine österreichische Spielart des Rechtspositivismus - auch in der juristischen Auslegung lange Zeit durchgesetzt. Seine Rechtstheorie sollte von aller politischen Ideologie frei sein. Selbstverständlich mußte sein Rechtssystem auch frei vom Glauben an höhere Mächte sein und konnte sich nicht auf Gott als höchsten Geltungsgrund berufen. Mit der Fiktion der „Grundnorm“ als dem ersten und höchsten Geltungsgrund hat Kelsen ein Konstrukt geschaffen, das trotzdem eine exakte Rechtswissenschaft möglich machte, deren Geltung nicht angezweifelt werden muß.
Mit dem Begriff „Staat“ meint Kelsen stets die Gesamtheit der Rechtsnormen. Damit der Staat in keinem statischen Zustand verharren muß, sondern einem dynamischen Prozeß der Veränderung zugänglich ist, gibt es einen „Stufenbau der Rechtsordnung“ 7 , der durch Über-und Unterordnung Derogation und Erzeugung neuer Normen möglich macht.
Kelsens kurzes und prägnantes Werk „Vom Wesen und Wert der Demokratie“ erschien erstmals im Jahr 1920, zur selben Zeit also, als Kelsen die Arbeiten zur österreichischen Bundesverfassung abgeschlossen hatte. Nicht nur die von ihm vertretenen Prinzipien der Demokratie, sondern die Demokratie an sich war damals heftigen Angriffen von vielen Seiten ausgesetzt. Als bedeutendste antidemokratische Kräfte erwähnt Kelsen die „QHXNRPPXQLVWLVFKH'RNWULQ“ 8 auf der linken und den „)DV]LVPXV“ (sic) auf der rechten Seite. Kelsen erscheint die Demokratie als die geeignetste Staatsform, weil sich durch sie am besten die Synthese von Freiheit und Gleichheit herstellen lasse. Demokratie sei mit Herrschaft zwar nicht unvereinbar (Herrschaft sei aus Zweckmäßigkeitsgründen notwendig), aber wollen wir beherrscht werden, dann nur von uns selbst. Politisch frei sei, wer Untertan seines eigenen Willens ist! Die Freiheit äußere sich in der Mitwirkung des Einzelnen an der staatlichen Willensbildung. Damit, so Kelsen, setze sich das antike Freiheitsideal gegenüber dem
7 Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung wurde in aller Genauigkeit erst von Kelsens Schüler Adolf Julius Merkl (1890-1970) entwickelt.
8 S.2. Die Seitenverweise beziehen sich - falls nicht extra bezeichnet - im folgenden auf Kelsens Schrift 9RP :HVHQXQG:HUWGHU'HPRNUDWLH, Scientia Verlag: Aalen, 1981.
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germanischen Freiheitsideal durch, das als Ziel die Freiheit von Herrschaft und Staat vor Augen habe.
Obwohl die Rousseausche Frage nach der besten Staatsform 9 auch für Kelsen von Bedeutung war, zog er nicht dieselben Schlüsse daraus. Für Rousseau mußte Demokratie bekanntlich unmittelbar sein - in einer repräsentativen Demokratie wäre der Bürger nur im Zeitpunkt der Wahl, also der Stimmabgabe, wirklich frei, und auch das nur, wenn er als Teil der obsiegenden Majorität gestimmt hätte. Denn auch Rousseau forderte Einstimmigkeit nur für den staatsgründenden Vertrag, ansonsten war das Mehrheitsprinzip für ihn unverzichtbar.
Für Kelsen gibt es keine unmittelbare Demokratie und auch keinen staatsgründenden „Urvertrag“. Laufend würden Menschen geboren, die in ein Staatsgebilde hineingeboren würden, ohne gefragt zu werden, ob sie sich den Regeln des Staates unterwerfen wollten. Deshalb, so Kelsen, stehe in der Praxis für den Einzelnen nicht die Schaffung der Rechtsordnung, sondern nur deren Abänderung und Fortbildung zur Debatte. Nur darüber könne abgestimmt werden, und hier „EHGHXWHWDOOHUGLQJVGDV3ULQ]LSGHU0DMRULWlWGLHUHODWLY 10 . Das Majoritätsprinzip lasse sich nur aus der JU|WH$QQlKHUXQJDQGLH,GHDOHGHU)UHLKHLW“ Freiheit der Bürger, nicht aus deren Gleichheit ableiten:
„'D GLH PHQVFKOLFKHQ :LOOHQ XQWHUHLQDQGHU JOHLFK VHLHQ LVW ZRKO GLH 9RUDXVVHW]XQJ GHV 0DMRULWlWVSULQ]LSV $OOHLQ GLHVHV *OHLFK6HLQ LVW QXU HLQ %LOG NDQQ QLFKW GLH HIIHNWLYH 0HEDUNHLW GLH 6XPPLHUEDUNHLW PHQVFKOLFKHU :LOOHQ RGHU PHQVFKOLFKHU 3HUV|QOLFKNHLWHQ EHGHXWHQ (V ZlUH XQP|JOLFK GDV 0DMRULWlWVSULQ]LS GDPLW ]X UHFKWIHUWLJHQ GD PHKU 6WLPPHQ HLQ JU|HUHV *HVDPWJHZLFKW KDEHQ DOV ZHQLJHU 6WLPPHQ $XV GHU UHLQ QHJDWLYHQ 3UlVXPWLRQ GD HLQHU QLFKW PHKU JHOWH DOV GHU DQGHUH NDQQ QRFK QLFKW SRVLWLY IROJHQ GD GHU :LOOH GHU 0HKUKHLW JHOWHQ VROOH :HQQ PDQ GDV 0HKUKHLWVSULQ]LS DOOHLQ DXV GHU ,GHH GHU *OHLFKKHLW DE]XOHLWHQ YHUVXFKW KDW HV WDWVlFKOLFK MHQHQ UHLQ PHFKDQLVFKHQ MD VLQQORVHQ &KDUDNWHUGHQ PDQLKPYRQDXWRNUDWLVFKHU6HLWHYRUZLUIW1XUGHU*HGDQNHGDZHQQ VFKRQQLFKWDOOHVRGRFKP|JOLFKVWZHQLJ0HQVFKHQPLWLKUHP:LOOHQLQ:LGHUVSUXFK]XGHP DOOJHPHLQHQ :LOOHQ GHU VR]LDOHQ 2UGQXQJ JHUDWHQ VROOHQ IKUW DXI HLQHP YHUQQIWLJHQ :HJH 11 ]XP0DMRULWlWVSULQ]LS.“
Idealtypisch stelle das Majoritätsprinzip die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit dar. In der Realität sei das oft anders. Neben von der Verfassung vorgesehenen Konstruktionen wie etwa einer Minderheitsregierung kommen auch Majoritätsentscheidungen als Ergebnis gegenseitiger Beeinflussungen zustande. Der Kompromiß sei der Zweck des
9 „:LH ILQGHW PDQ HLQH *HVHOOVFKDIWVIRUP GLH MHGHV *OLHG YHUWHLGLJW XQG VFKW]W XQG LQ GHU MHGHU HLQ]HOQH REJOHLFK HU VLFK PLW DOOHQ YHUHLQW GHQQRFK QXU VLFK VHOEVW JHKRUFKW XQG VR IUHL EOHLEW ZLH YRUKHU?“ J.J.
Rousseau, 'XFRQWUDWVRFLDO, 1. Buch, 6. Kapitel. Zitiert von Kelsen, S.6. 10 S. 9. 11 S. 9-10.
Arbeit zitieren:
Barbara Prainsack, 1999, Hans Kelsen und die aktuelle Demokratiedebatte in Österreich. Repräsentation und Majoritätsprinzip., München, GRIN Verlag GmbH
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