II
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung - Was ist der Mensch? 1
2. Die Unterschiedlichkeit der Voraussetzungen 1
2.1 Das Naturverständnis als Basis der methodischen Vorgehensweise 2
2.2 Antikes und neuzeitliches Staatsverständnis 3
2.3 Der Zweck der Staatstheorie 4
3. Was ist der Mensch? 6
3.1 Aristoteles: Der Mensch ist von Natur aus ein politisches Lebewesen 6
3.2 Thomas Hobbes’ Philosophie in Abgrenzung zu Aristoteles 10
3.2.1 Der Mensch als Maschine 10
3.2.2 Vernunft, Macht und Glück im Hobbesschen System 11
3.2.3 Hobbes’ Kritik an Aristoteles’ zoon politikon - Konzeption 14
3.2.4 Hobbes’ Theorie der Gesellschaftsbildung 18
4. Auswirkungen der politikanthropologischen Aussagen Aristoteles’ und 19
Hobbes’ auf die Konzeption der staatsbürgerlichen Freiheit
4.1 Benjamin Constant: „Über die Freiheit der Alten im Vergleich zu der der 20
Heutigen“
4.2 Aristoteles und die kollektive Freiheit? 22
4.3 Hobbes und die individuelle Freiheit? 24
4.4 Aristoteles und die kollektive Freiheit und Hobbes und die individuelle 26
Freiheit
5. Resümee - Der Mensch das unbekannte Wesen? 27
6. Literaturverzeichnis 28
1
1. Einleitung - Was ist der Mensch?
Die Frage nach dem Wesen des Menschen ist eine der bedeutsamsten Fragen der Geisteswissenschaften. Nicht ohne Grund bezeichnet Kant diese Frage, die laut ihm zugleich die Fragen nach den Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis, Moral und Gott umfasst, als die grundlegendste der Philosophie - der Mutter aller Geisteswissenschaften. Für die praktische Philosophie, insbesondere im Bereich der theoretischen Politikwissenschaft, ist die Frage nach dem Mensch der Ausgangspunkt einer jeden Theorie. Beschäftigt man sich unter ideengeschichtlichen Gesichtspunkten mit politischer Anthropologie wird man wohl nicht an Aristoteles und Thomas Hobbes vorbeikommen. Aristoteles’ und Hobbes’ Theorien bilden durch ihre extreme Gegensätzlichkeit schon beinahe den Rahmen jeder politikanthropologischen Auseinandersetzung. Ist der Mensch ein „Herdentier“ oder ein „Einzelgänger“? Ist er in der Lage, sein Leben selbst zu bestimmen oder braucht er dazu die Hilfe der Gemeinschaft? Wie viel Freiheit kann dem Mensch zugemutet werden und wie viel muss ihm zugestanden werden? Kann der Mensch allein glücklich werden oder kann er es nur im gemeinsamen Zusammenleben mit Seinesgleichen? Und worin besteht überhaupt das Glück für den Menschen? All diese grundlegenden Fragen sollen in dieser Arbeit aufgegriffen und mit den Theorien Aristoteles’ und Hobbes’ beantwortet werden. Im Rahmen der Arbeit werden im Hauptteil die Aussagen über den Menschen von Aristoteles mit denen von Thomas Hobbes konfrontiert. Es soll aufgezeigt werden, inwiefern und warum sich Hobbes derart strikt vom Aristotelischen Verständnis des Menschen distanziert und welche Inhalte seine eigene Theorie des Menschen bestimmen. Im Anschluss daran soll anhand von Aristoteles und Hobbes gezeigt werden, i nwiefern unterschiedliche anthropologische Theorien auch zu einer unterschiedlichen Staatskonzeption mit unterschiedlichen konstituierenden Annahmen führen, wobei ich die Untersuchung diesbezüglich auf die Konzeption der staatsbürgerlichen
Freiheit beschränken werde.
2. Die Unterschiedlichkeit der Voraussetzungen
Zwischen dem Denken Aristoteles’ und dem Thomas Hobbes’ liegen fast 2000 Jahre mit beträchtlichen politischen, geografischen, technischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Daher sollte einem Vergleich der beiden Theoretiker eine Klärung der unterschiedlichen Voraussetzungen v orangehen. Ich werde dabei vor allem auf die Unterschiede in ihrer
2
methodischen Vorgehensweise und auf die Unterschiede bezüglich ihres Staatsverständnisses eingehen, sowie den jeweiligen Zweck der Staatstheorie näher beleuchten.
2.1 Das Naturverständnis als Basis der methodischen Vorgehensweise
Will man die Unterschiede zwischen den Theorien Aristoteles’ und Hobbes’ herausfinden, ist es sinnvoll zunächst eine Klärung des Naturbegriffs vorzunehmen, der beiden Theorien in unterschiedlicher Art und Weise zugrunde liegt und der zugleich als die Basis der methodischen Vo rgehensweise betrachtet werden kann. Wenn bei Aristoteles von Natur die Rede ist, meint er damit etwas anderes, als das was wir heute unter Natur verstehen. Aristoteles ist Vertreter einer teleologischen 1 Naturauffassung. Mit der Natur werden den Dingen bestimmte Zwecke zugeschrieben, die Natur gibt den Dingen das Ziel ihrer Entwicklung vor. Natur b ezeichnet demnach im Aristotelischen System nicht die Ursprungsform oder den Ausgangspunkt einer Sache, sondern vielmehr deren Endzweck bzw. Ziel. Wenn Aristoteles nun von der Natur in Bezug auf das Wesen des Menschen spricht, meint er keineswegs die Eigenscha ften des Menschen, über die er von Geburt an notwendigerweise verfügt, sondern die Eige nschaften, über die er Mensch auf seiner höchsten Entwicklungsstufe verfügen soll. Metaphysisch oder vielleicht besser ausgedrückt spekulativ ist dieses Naturverständnis insofern, dass der Natur einer Sache keine korrespondierenden real existierenden Eigenschaften entsprechen müssen. Die Natur einer Sache leitet sich nicht aus dem tatsächlich Vorhandenen ab, sondern aus einem übergeordneten Zweck, welcher dieser Sache zugeschrieben ist. Hobbes hingegen, ein Kind der modernen mathematischen Naturwissenschaften, distanziert sich strikt von der spekulativen und sinnstiftenden Philosophie Aristoteles’. Sein m ethodisches Vorgehen orientiert sich an den seinerzeit erfolgreichen Lehren der Naturwissenscha ften, besonders aber an der M athematik. Laut Hobbes haben daher philosophische Lehren, die nicht der sog. more geometrico folgen, keinerlei Geltungsanspruch. Sie seien, so Hobbes, lediglich G erede, mit dem aber nichts bewirkt werden könne. Hobbes möchte nun mit der Anwendung der mathematischnaturwissenschaftlichen Methode die praktische Philosophie revolutionieren, um letztendlich wirksame Handlungsanweisungen für ein friedliches Zusammenleben der Menschen geben zu können. Aufgrund dieses methodischen Vorgehens fällt für Hobbes alles, was nicht empirisch zu beweisen ist, aus der Philosophie heraus. Damit verwirft Hobbes auch den Aristotelischen
1 Der Begriff telos ist griechisch und bedeutet Ziel.
3
Gedanken, dass den Dingen übergeordnete, empirisch nicht zwangsläufig nachzuprüfende, Zwecke innewohnen. Die Natur einer Sache lässt sich laut Hobbes nur aufgrund einer nüchternen Tatsachenbeschreibung erfassen. Wenn Hobbes demnach v on der N atur des Menschen spricht, thematisiert er den Mensch, so wie er ursprünglich, d.h. “subtrahiert“ von gesellschaftliche Einflüssen, zu erfassen ist und keineswegs den Mensch wie er sein soll. 2
2.2 Antikes und neuzeitliches Staatsverständnis
Aristoteles lebte im antiken Griechenland des vierten Jahrhundert vor Christus. In jener Zeit, unter der Herrschaft Alexanders des Großen, entwickelte er seine Vorstellungen über Mensch, Staat und Welt. Dabei ist allerdings festzuhalten, dass sich Aristoteles’ Aussagen über den Staat auf einen Stadtstaat beziehen und nicht auf den Flächenstaat, der heute üblichen Staatsform. 3 Aristoteles’ Ideal des Staates ist der Stadtstaat, die sog. Polis. Sie ist die beste Form einer menschlichen G emeinschaft und ihr Ziel ist es, das höchste Gut, die sog. Glückseligkeit (eudaimonia) der Bewo hner zu erreichen. 4 Aristoteles hat damit einen Staat im Sinn, in dem die Bürger einander bekannt sind und sich regelmäßig treffen können, um sich im staatlich - institutionellen Rahmen Gedanken über die Glückseligkeit zu machen. Somit ist aufgrund der territorialen und demografischen Begrenztheit des Staatsgebietes bzw. des Staatsvolkes eine Selbstregierung der Bürger möglich. Jedoch sind nur die freien und gleichen Männer befugt, Bürger zu sein. Bürger kann also nur derjenige Teil der Bevölkerung sein, der sich nicht selbst um die eigene Lebenserhaltung sorgen muss. Damit soll gewährleistet werden, dass sich die Regierenden unabhängig von Fragen der eigenen Existenzsicherung den staatlichen Angelegenheiten widmen können. Hinzu kommt, dass die Bürger in einer Polis auch derart erzogen werden, dass sie auf die Staatsgeschäfte vorbereitet sind. Politisch ungebildete Menschen haben demnach also keine Berechtigung, sich im Rahmen der Polis zu betätigen. Der Gedanke vom Ausschluss der Menschen von der Staatsgewalt lässt sich auch in der politischen Philosophie Hobbes’ finden. Laut Hobbes haben die Menschen, die im übrigen alle gleich sind, im Staat lediglich die Aufgabe, dem von ihnen bestimmten Herrscher zu gehorchen. Dieser Wandel von der Selbstregierung der Bürger bei Aristoteles zum autoritären Gehorsam der Bürger bei Hobbes hängt eng mit den Veränderungen der Staatsstruktur zusammen. Hobbes ist ein Denker der Neuzeit. Er lebte im England des 17. Jahrhunderts, einem Staat der über ein weitaus größeres Territorium und damit auch über mehr Bürger
2 vgl. Kersting, Wolfgang, Die politische Philosophie der Neuzeit, in: Kersting, Wolfgang (Hg.), Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates, in: Höffe, Ottfried (Hg.), Klassiker Auslegen, Band 5, Berlin 1996, S.12 - 18.
3 vgl. Russel, Bertrand, Philosophie des Abendlandes. Ihr Zusammenhang mit der politischen und der sozialen Entwicklung, 6. Auflage, Köln 2003, S.182.
4 vgl. ebd., S.207.
4
verfügt, als die griechische Polis. Es ist der Hintergrund des modernen, neuzeitlichen Staates vor dem Hobbes seine Philosophie aufspannt. Dieser Staat verkörpert nicht mehr eine Gemeinschaft der Bürger. Die Menschen leben vielmehr in einer Gesellschaft, die individueller, größer, unpersönlicher und in sich differenzierter ist, als die Gemeinschaft der Polis. Dieser Wandel von der antiken Gemeinschaft zur ne uzeitlichen Gesellschaft vollzog sich vor allem durch den Triumph des kapitalistischen Handels, der das Zusammenleben der Menschen derartig tiefgreifend veränderte und das Leben zunehmend auf die privaten Interessen reduzierte. Die moderne Gesellschaft wird im Wesentlichen durch die Marktbeziehungen zwischen den einzelnen Privatmenschen bestimmt. Die Beziehungen der Menschen untereinander werden damit auf einer abstrakteren Ebene geführt. Dieses spezifische Loslösen von den Mitmenschen ermöglicht schließlich die Individualisierung der Menschen und führt zu einer Gesellschaft, die im Wesentlichen von einem mehr oder weniger gesunden Egoismus markttreibender Individuen bestimmt ist. Dass diese Egoisten sich selbst regieren, scheint für Hobbes unmöglich. Um das Funktionieren dieser sich konstituierenden marktbestimmten Gesellschaft zu gewährleisten, ist eine übergeordnete Macht - der Staatnotwendig. Die Rolle des Staates wird demnach auf die Ordnungssicherung der erwerbswirtschaftlichen Marktordnung reduziert. Da die Menschen in dieser Gesellschaft vorwiegend Privatmenschen sind, wird die Aufgabe des Staates, das gute Leben der Menschen zu ermöglich, hinfällig, da dies die Menschen im Bereich des Privaten selbst tun können. 5 Diese Bedeutungsverlagerung des Staates für die Menschen ist spezifisch für den Beginn der Neuzeit, wo erkannt wurde, dass der Mensch als Individuum selbst in der Lage ist, sein Leben zu führen und dies auch selbst verantworten muss. Dem Mensch wird damit die Fähigkeit unterstellt, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten und gleichzeitig wird ihm auch zugemutet, die Verantwo rtung für sein Handeln selbst zu tragen. Hobbes war damit der erste Philosoph, der diese neuzeitliche Staatsauffassung in Verbindung mit der bürgerlichen Gesellschaft seinen Werken als Grundlage gab und damit ein völlig anderes Staatsverständnis vertritt als Aristoteles. 6
2.3 Der Zweck der Staatstheorie
In diesem letzten Abschnitt des Kapitels soll geklärt werden, inwiefern Aristoteles und Hobbes begründen, warum Menschen in einem Staat leben sollten bzw. warum sie überhaupt
5 vgl. Kersting, Wolfgang, Die politische Philosophie der Neuzeit, in: Kersting, Wolfgang (Hg.), Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates, in: Höffe, Ottfried (Hg.), Klassiker Auslegen, Band 5, Berlin 1996, S.12.
6 vgl. ebd.
5
eine Theorie des Staates entwickelt haben. Für beide ist der Staat mit seiner gesetzgebenden und kontrollierenden Funktion notwendig für das Überleben und die Sicherheit der Menschen. Denn ohne den Staat würde es zu ständigen Kämpfen zwischen den Menschen kommen und ein friedliches Zusammenleben wäre unmöglich. Hobbes’ primäres Ziel ist es, die Notwendigkeit staatlicher Herrschaft l egitimieren zu können. Daher nutzt er seine Annahmen über die menschliche Natur auch nur hinsichtlich dieses Ziels. Er möchte anhand des natürlichen (i.S.v. ursprünglichen) Menschen zeigen, dass dieser nicht in der Lage ist, friedlich mit Seinesgleichen zusammenzuleben und daher einer übergeordneten Macht, dem Staat, bedarf. Seine Lehre vom Menschen beruft sich also auf den sozial unbelasteten Mensch 7 , der lediglich seinen natürlichen Anlagen folgt und damit unfähig ist, sicher und friedlich mit anderen Menschen zusammenzuleben. Aus diesem Sicherheits- und Friedensdilemma, das entsteht, wenn man die Menschen sich selbst überlässt, folgert Hobbes die Notwendigkeit zur Institutionalisierung einer allgemeinen Zwangsgewalt, der sich alle Menschen gleichermaßen unterordnen müssen, um im Gegenzug Frieden und Sicherheit garantiert zu bekommen. Das Ziel seiner Theorie besteht nicht darin, den besten Staat zu entwickeln, sondern nachzuweisen, dass die Menschen überhaupt in einem Staat leben müssen. 8 Diese Legitimationsfrage ist für Aristoteles nicht Zweck seiner Theorie. Für ihn steht es fest, dass die Menschen in einen Staat leben müssen. Für Aristoteles liegt der primäre Zweck des Staates darin den Menschen darüber hinaus Glückseligkeit (eudaimonia) bzw. ein gutes Leben zu ermöglichen und so hat seine Theorie den Anspruch, den besten Staat zu entwickeln, in dem der Mensch seine Glückseligkeit erlangen kann. 9 Zur Glückseligkeit gehören laut Aristoteles äußere, leibliche und seelische Güter, wobei aber die innere Verfassung bzw. die Ausbildung der Tugend weitaus stärker zum guten Leben beiträgt, als der Besitz äußerer Güter. 10 Glückseligkeit besteht, so Aristoteles, „in der vollendeten Verwirklichung und Anwendung der Tugend ( arete)“ 11 , wobei die zur Glückseligkeit notwendige Tugend nicht aus Notwendigkeiten, sondern aus der Fähigkeit, das Gute ohne einen Zweck verwirklichen zu wollen, entspringt. Glückseligkeit entspricht daher eine Lebens- und Handlungsweise, bei der sich der Mensch nicht mit dem notwendigen Beseitigen von Übel beschäftigen muss, sondern sich dem Erschaffen neuer Güter widmen kann. 12 Ausführlicher betrachtet bedeutet dies Folgendes: Neben der ausreichenden Versorgung des
7 Die Aussagen über das Wesen des Menschen beziehen sich alle auf den sog. Naturzustand, also den (theoretischen) vorstaatlichen Zustand, in dem allein nur, so Hobbes, die wahrhafte Natur des Menschen zum Ausdruck kommt.
8 Kersting, Wolfgang, Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg 1992, S.63.
9 vgl. Aristoteles, Politik, Wolf, Ursula (Hg.), übers. von Susemihl, Franz, 2. Auflage, Reinbek 2003, S.323.
10 vgl. ebd., S.292ff.
11 ebd., S.323.
12 vgl. ebd.
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Menschen mit lebensnotwendigen (äußeren) Gütern, ist es notwendig, dass er sich nicht von seinen Leidenschaften leiten lässt. Denn die Leidenschaften rufen oft Handlungen hervor, die zwar für den Augenblick große Erfolge versprechen, aber auf Dauer keinen Ausgleich zwischen den verschiedenen inneren Bedürfnissen des Einzelnen und denen der Gemeinschaft schaffen können. Das heißt aber nicht, dass der Mensch seine Leidenschaften komplett ausschalten soll, sondern er soll sie vielmehr derart ordnen und kontrollieren, dass sie nur noch insofern wirksam werden können, wie sie langfristig positive Folgen, sowohl für ihn selbst, als auch für die Gemeinschaft, haben. Erst wenn der Mensch sein Leben nicht durch die Leidenschaften, sondern durch die Vernunft bestimmt, verfügt er über die zur Glückseligkeit notwendige Tugend. 13 Der Schlüssel zur Glückseligkeit ist damit die richtige Anwendung der Vernunft. Jedoch kann der Mensch die in sich schlummernde Vernunft allein aus sich heraus nicht vollends entfalten. Es bedarf eines entspreche nden Umfeldes, in dem der Mensch seine Vernunftbegabung im gemeinsamen Diskurs mit anderen Menschen einüben kann. Da den Rahmen für diesen Diskurs die Polis darstellt, ist sie die Voraussetzung für die Realisation eines guten Lebens. 14 In der Polis soll der Mensch ein richtiges Selbst- und Weltve rständnis entwickeln und darüber hinaus auch die Haltung, sich beim Handeln von eiten zu lassen. 15 Dass ein Mensch dies einübt und dies zur Maxime diesen Grundsätzen l
seiner Handlungen macht, ist Aufgabe der Polis. 16 So kann beispielsweise die Polis durch ihr Recht, verbindliche Gesetzte für das Gemeinschaftsleben zu erlassen, die Bürger zum richtigen Verhalten zwingen und erreicht damit auch die Menschen, die für gute Argumente oder ethische Abhandlungen nicht empfänglich wären. Durch Erziehung und Gewöhnung soll gewährleistet werden, dass die Mehrheit der Gemeinschaft tugendhafte oder zumindest tugendgemäße Charakterzüge ausbildet und sich nicht von den Leidenschaften versklaven lässt. 17
13 vgl. Höffe, Otfried, Ethik und Politik, Frankfurt am Main 1979, S.21f.
14 vgl. Kersting, Wolfgang, Die politische Philosophie der Neuzeit, in: Kersting, Wolfgang (Hg.), Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates, in: Höffe, Ottfried (Hg.), Klassiker Auslegen, Band 5, Berlin 1996, S.10f.
15 vgl. Wiehart, Alexander, Aristoteles und das Ziel der Gemeinschaft, in: Gröschner, Rolf u.a. (Hg.), Rechts- und Staatsphilosophie. Ein dogmenphilosophischer Dialog, Berlin 2000, S.56ff.
16 vgl. Höffe, Otfried, Ethik und Politik, Frankfurt am Main 1979, S.22.
17 vgl. Rapp, Christof, Aristot eles zur Einführung, Hamburg 2001, S.52.
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3. Was ist der Mensch?
3.1 Aristoteles: Der Mensch ist von Natur aus ein politisches Lebewesen
Aristoteles hat keine eigene Anthropologie geschrieben, sondern seine Aussagen über den Menschen auf mehrere Bücher verteilt. Er charakterisiert den Mensch in seinen biologischen Schriften u.a. als ein Lungentier, das auf dem Festland lebt und als Wesen, das lebend gebärt und zur Gruppe der größten nichtblutlosen Wesen zählt. Im Vordergrund der Arbeit wird jedoch nicht die biologische Beschreibung des Menschen stehen, sondern es sollen vielmehr seine spezifischen me ntalen Fähigkeiten beleuchtet werden. Es soll eine Antwort auf die Frage gefunden werden, was den Mensch als Mensch auszeichnet. Aristoteles entwickelt als Antwort auf diese Frage zwei grundlegende Aussagen: 1. der Mensch ist ein politisches Lebewesen und 2. der Mensch ist ein sprach- und vernunftbegabtes Lebewesen. 18 Diese beiden Aussagen sollen im Folgenden näher erläutert werden, wobei der Schwerpunkt auf der ersten Aussage liegen wird.
Die Aussage, dass der Mensch ein politisches Lebewesen ist, leitet Aristoteles in seiner Politik her, indem er darlegt, dass der Mensch nur in der Polis seiner Natur gemäß leben kann. Dies führt er zunächst auf die Genese des Staates zurück, die er wie folgt erläutert: Aristoteles führt an, dass die Menschen Gemeinschaften bilden, da sie allein nicht lebensfähig wären. Zunächst schließen sich Männer und Frauen aufgrund ihres Arterhaltungstriebes zusammen. Um das Leben erhalten zu können, verbinden sich des weiteren Herren und Sklaven. Denn da die Herren sich zwar hervorragend ihres Verstandes bedienen können, aber dafür weniger gut körperlich arbeiten können und die Sklaven besser körperlich arbeiten können, als sich ihres Verstandes zu bedienen, wären beide allein nicht überlebensfähig, da dafür Geist und Körper gleichermaßen notwendig sind. Aus den Gemeinschaften zwischen Mann und Frau und Herr und Sklave entsteht nun das Haus (oikos) als größere Gemeinschaft. Das Haus dient der Befriedigung der alltäglichen Grundbedürfnisse der Menschen. Aus mehreren Häusern entwickelt sich nun wieder eine größere Gemeinschaft, das Dorf ( kome), welches als Verzweigung des Hauses zu betrachten ist. Aus mehreren Dörfern entsteht letztendlich die Polis, die vollendetste Form aller Gemeinschaften, da sie, so Aristoteles, „das Endziel völliger Selbstgenügsamkeit (autarkeia) erreicht hat“ 19 . Während die Verbindung zwischen Mann und Frau dem Haus bedarf, das Haus dem Dorf und das Dorf der Polis, bedarf die Polis keiner weiteren übergeordneten Gemeinschaft und erreicht damit die Autarkie, die
18 vgl. Höffe, Otfried, Ethik und Politik, Frankfurt am Main 1979, S.13-15.
19 Aristoteles, Politik, Wolf, Ursula (Hg.), übers. von Susemihl, Franz, 2. Auflage, Reinbek 2003, S.46.
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Sindia Schuster, 2004, Konfrontation der anthropologischen Grundannahmen von Aristoteles mit denen Thomas Hobbes', München, GRIN Verlag GmbH
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