Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Aktive und passive Früheuthanasie 3
3. Früheuthanasie zu früheren Zeiten und in
verschiedenen Kulturen 4
4. Krankheitsbilder 6
4.1 Angeborene Schädigungen 7
4.2 Perinatalschäden 8
4.3 Frühgeborene 8
5. Kritische Betrachtung der Position Peter Singers 10
6. Sterben oder leben? 13
6.1 Entscheidung der Eltern 14
6.2 Entscheidung der Ärzte 16
7. Einbecker Empfehlungen 18
8. Schluss 20
9. Literaturverzeichnis 22
1
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Euthanasie an schwerstgeschädigten Neugeborenen. Der Begriff „Euthanasie“ ist antik-griechischen Ursprungs und bedeutet „schöner, leichter Tod“ 1 und meint heute die „direkt gewollte und aktiv ins Werk gesetzte Lebensverkürzung bei einem unheilbaren Leiden und mehr oder minder großer Todesnähe.“ 2 Kapitel 2 zeigt, dass zwischen aktiver und passiver Früheuthanasie unterschieden wird. Hat man sich einmal eingelesen, merkt man schnell, dass das Thema unvorstellbar komplex ist, dass der Umfang dieser Arbeit kaum ausreichen wird, die Problematik mit all ihren Facetten auch nur annähernd zu erfassen. Da ich weder Medizin noch Jura studiere, sollen sowohl die medizinischen als auch die juristischen Grundlagen nur kurz - auch für den Laien verständlich - angerissen werden.
Euthanasie an Säuglingen war lange ein Tabu-Thema, sicherlich auch, da der Begriff bis heute mit der sogenannten „Vernichtung unwerten Lebens“ im Dritten Reich in Verbindung gebracht wird. Dabei war das Töten von geschädigten Neugeborenen, auch Infantizid genannt, keine „Erfindung“ der Nazis. Wie in Kapitel 3 gezeigt werden soll, wurde die Tötung von Säuglingen u.a. schon im alten Rom und antiken Griechenland vorgenommen.
Um eine Vorstellung zu bekommen, was Schwerstbehinderung meint, wird in Kapitel 4 ein Überblick über die unterschiedlichen Schädigungen gegeben, wobei bei der unendlichen Vielzahl von Krankheitsbildern nur einige wenige näher beleuchtet werden können. Mit der „Singer-Affäre“ begann auch in Deutschland allmählich die Auseinandersetzung mit dem Thema der Euthanasie an schwerstgeschädigten Neugeborenen. Die Position Peter Singers und seine Thesen sollen daher in Kapitel 6 kritisch hinterfragt werden. Diese Arbeit versucht weniger zu klären, ob Euthanasie an Säuglingen richtig oder falsch ist, da es dafür kaum eine verbindlich korrekte
1 Saati, Miriam Ina: Früheuthanasie, S.17
2 Saati, Miriam Ina, a.a.O., S.18
2
Antwort geben können wird, sondern beschäftigt sich in erster Linie damit, wer im Zweifelsfalle über Leben und Tod des Kindes entscheiden soll (Kapitel 7). Eine wichtige Entscheidungshilfe sind sicherlich die Einbecker Empfe hlungen, die abschließend in Kapitel 8 näher beleuchtet werden.
2. Aktive und passive Früheuthanasie
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der aktiven sowie der passiven Früheuthanasie. Aktive Euthanasie meint die bewusste Herbeiführung bzw. Beschleunigung des Todes 3 , etwa durch das Spritzen bestimmter Medikamente, unabhängig ob das Neugeborene bereits im Sterben liegt oder noch gerettet werden könnte 4 . Verkürzt der Arzt das Leben des Säuglings aktiv, macht er sich gemäß §§ 212, 213 StGB oder § 216 StGB in jedem Falle strafbar. Direkte Euthanasie wird juristisch als Tötung geahndet. 5
Passive Früheuthanasie dagegen meint das „Liegenlassen“ des Säuglings. Das schwerstbehinderte Neugeborene wird sterben, wenn auf lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen sowie chirurgische Eingriffe verzichtet wird, obwohl sie aus medizinischer Sicht durchaus möglich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten. 6 Passive Euthanasie meint sowohl die Fälle, in denen eine Behandlung gar nicht aufgenommen wird als auch die Fälle, in denen die Behandlung zwar aufgenommen, aber aufgrund mangelnder bzw. fehlender Genesungsaussichten wieder abgebrochen
3 Zimmermann, Mirjam: Geburtshilfe als Sterbehilfe? Zur Behandlungsentscheidung bei
schwerstgeschädigten Neugeborenen und Frühgeborenen. Medizinisch-empirische, juristische,
sozialpsychologische und philosophische Grundlagen, ethische Beurteilung und Folgerungen,
unter besonderer Berücksichtigung der Infantizidthesen von Peter Singer und Helga Kuhse,
S.138
4 Everschor, Monika: Probleme der Neugeboreneneuthanasie und der Behandlungsgrenzen bei
schwerstgeschädigten Kindern und ultrakleinen Frühgeborenen aus rechtlicher und ethischer
Sicht, S.39
5 Zimmermann, Mirjam, a.a.O., S.139f.
6 Zimmermann, Mirjam, a.a.O., S. 138
3
wird. Verzichtet man auf eine Behandlung bzw. wird diese abgebrochen, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Kind innerhalb der nächsten Minuten verstirbt; sein Tod kann durchaus erst in einigen Stunden oder sogar Tagen eintreten. Passive Früheuthanasie ist laut §§ 211ff StGB dann strafbar, wenn eine Lebensverlängerung beim Neugeborenen möglich gewesen wäre. Ist der baldige Eintritt des Todes absehbar und würden therapeutische Maßnahmen lediglich das Leid des Kindes verlängern, wird dies nicht geahndet. 7
3. Früheuthanasie zu früheren Zeiten und in
verschiedenen Kulturen
Wird aktive Früheuthanasie in Deutschland als Tötung geahndet, war diese zu früheren Zeiten und in anderen Kulturen immer wieder fester Bestandteil und blieb ungestraft. Schon im alten Sparta wurden schwache und kranke Säuglinge ausgesetzt. Philosophen wie Plato und Seneca, für welchen es ein Akt der Vernunft war, „das Nutzlose vom Gesunden zu scheiden“, 8 sprachen sich für das Ertränken missgebildeter Neugeborener aus; 9 Aristoteles forderte ein Gesetz, welches verbieten sollte, schwerstgeschädigte Kinder am Leben zu lassen. Nicht allein die Griechen, auch die Römer praktizierten den Infantizid: Cicero forderte die Tötung aller „Missgeburten“ 10 . Im 12. und 13. Jahrhundert, als die Menschen an Teufel und Hexen glaubten, wurden auch in unseren Breiten missgebildete Säuglinge vermehrt getötet. Sogar Martin Luther verlangte, „man solle solche Neugeborene töten“. 11 Erst ab dem 14. bzw. 15. Jahrhundert wurden Eltern, die ihr Neugeborenes töteten, bestraft - anfangs mit Geldbußen,
7 Zimmermann, Mirjam, a.a.O., S.140
8 Kuhse, Helga; Singer, Peter: Muß dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem
schwerstgeschädigter Neugeborener, S.152
9 Saati, Miriam Ina, a.a.O., S.20
10 Kuhse, Helga; Singer, Peter, a.a.O., S.151ff.
11 Zimmermann, Mirjam, a.a.O., S.39
4
später drohte ihnen nicht selten der Tod durch Pfählen oder Lebendigbegraben. 12
In anderen Kulturen dagegen wurde die Säuglingstötung bis vor kurzem nicht nur akzeptiert, sondern regelrecht gewünscht. Einige wenige von ihnen praktizieren den Infantizid bis heute. So wurden behinderte Kinder nicht nur bei den Afrikanern der Landschaft Fetu ausnahmslos getötet, sondern auch die Bottokuden und die Bewohner der Loango-Küste ließen ihre schwergeschädigten Nachkommen nicht am Leben. Kranke Säuglinge bei den Indianern des Pampasgebietes wurden den Hunden und Raubvögeln zum Fraß vorgeworfen. 13
Auch die Netsilik-Eskimos, welche im Nordwesten Kanadas oberhalb des Polarkreises angesiedelt sind, machten sich den Infantizid zu Nutzen. Sie töteten neugeborene Mädchen, indem sie sie vor den Eingang des Iglus legten und erfrieren ließen; andere wurden mit Fellen erstickt. Aufgrund karger Nahrungsressourcen war es
überlebenswichtig, erwachsene Männer auf die Jagd schicken zu können; auf Frauen war die Gesellschaft nicht zwingend angewiesen. Zudem fanden viele Männer während der Jagd den Tod, so wollte man durch den Infantizid an weiblichen Säuglingen einem späteren Frauenüberschuss in der Gesellschaft vorbeugen. 14
Um ein weiteres Beispiel zu nennen, sei hier der Stamm der !Kung erwähnt, die ein Nomadenleben in der Kalahari-Wüste führen. Auch hier fanden regelmäßig Säuglingstötungen statt - nämlich immer dann, wenn ein Kind missgebildet auf die Welt kam, wenn zwei Geburten zu schnell aufeinander folgten (die !Kung - Frauen stillen ihre Kinder fast vier Jahre) und wenn die Mutter sich für zu alt hielt. Auch wenn Zwillinge geboren wurden, wurde grundsätzlich eines getötet. Dem Stamm der !Kung waren sowohl Abtreibung als auch
Empfängnisverhütung gänzlich unbekannt. 15
12 Zimmermann, Mirjam, a.a.O., S.40
13 Zimmermann, Mirjam, a.a.O., S.35
14 Kuhse, Helge; Singer, Peter, a.a.O., S.137f.
15 Kuhse, Helga; Singer, Peter, a.a.O., S.139
5
Arbeit zitieren:
Christiane Pötter, 2004, Früheuthanasie: Entscheidung über Leben und Tod bei schwerstgeschädigten Neugeborenen, München, GRIN Verlag GmbH
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