Inhalt
Inhalt 3
1. Einleitung 3
2. Günther Altner: Achtung vor der Kreaturwürde 4
2.1. Welches ist das zentrale ethische Kriterium im Ansatz von Altner? 4
2.2. Was folgt daraus für die gentechnische Veränderung von Tieren? 4
3. Johann S. Ach: Die Frage ist: Können sie empfinden? 5
3.1. Welche Fähigkeit muß ein Wesen haben, damit man ihm überhaupt schaden
kann? 5
3.2. Was fordert das Prinzip des “moralischen Individualismus ? 5
3.3. Was folgt daraus für den Umgang mit und die gentechnische
Veränderung von Tieren? 6
4. Eigene Stellungnahme 6
5. Literaturverzeichnis 8
1. Einleitung
„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu “ Dieses
Sprichwort könnte als Überschrift für die Auseinandersetzung mit dem Thema dieser
Arbeit gewählt werden. Denn es soll um die Xenotransplantation gehen und auch
darum, ob der Mensch das Recht hat, für seine Zwecke Tiere zu töten oder ihnen
Qualen zuzufügen. Das Thema der Xenotransplanation ist mit Sicherheit ein sehr
emotional geführtes, da es sehr viele Betroffene gibt, die sich durch diese medizinische
Variante baldige Hilfe erhoffen. Andererseits aber bleibt die Frage bestehen, ob dadurch
nicht zu viele Opfer auf Kosten anderer Lebewesen erbracht werden. Diese Frage wird
schwer zu beantworten sein, jedoch kann anhand der Auseinandersetzung mit den
Texten eine Hilfe gegeben werden, wie z B. Würde’ definiert wird und ob ein Mensch
das Recht hat, die Würde eines Tieres zu verletzen
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2. Günther Altner: Achtung vor der Kreaturwürde
2.1. Welches ist das zentrale ethische Kriterium im Ansatz von Altner?
Altner geht von Kreaturwürde aus, die besagt, daß jede Lebensform ein Ziel in sich trägt. Dies ist zumeist der Drang, zu überleben, sich zu ernähren, sich auszubreiten und sich mit seiner Umwelt zu arrangieren. Dieses Bedürfnis ist generell vorhanden, variiert aber von Art zu Art in seiner Realisierung. Die Erfüllung dieses Bedürfnisses ist zu einem eigenen, ganz spezifischen Zweck der Art existent. Werden Tiere allerdings gezwungen, die von Menschen gesetzten Zwecke zu erfüllen und dabei im Vollzug ihres artspezifischen Verhaltens eingeschränkt, so werden sie in ihrer Würde verletzt.
2.2. Was folgt daraus für die gentechnische Veränderung von Tieren?
Ausgehend von obigem ist es wichtig, die kreatürliche Grundwürde zu achten, indem überlegt wird, ob Tieren in irgendeiner Weise geschadet oder Schmerzen zugefügt werden, wenn ihnen zum Beispiel Organe entnommen werden (diese Frage kann mit Sicherheit mit ‚ja’ beantwortet werden). Es müssen also die Interessen bezüglich des Nutzens und die Risiken abgeschätzt werden. Dabei kann es die harmloseren Varianten geben, jedoch auch die, die Tiere enorm schädigen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung der Berechtigung der menschlichen Bedürfnisse: Altner nennt das Beispiel der Organtransplantationen, wobei mittlerweile der große Bedarf an Organen dazu geführt hat, Organe von Tieren zu entnehmen und sie für den Menschen zu nutzen. Besonders hier werden viele der Tiere, denen Organe entnommen werden, in hohem Maße geschädigt. Die gentechnische Veränderung von Tieren stellt dabei einen Eingriff dar, der ihnen sicher Schaden zufügt und sie in ihrer Kreaturwürde verletzt. Altner sieht daher die Xenotransplantation (die neben der Entnahme von Organen auch gentechnische Änderungen beinhaltet) als problematisch an, da die Transplantation von Organen eine Sache ist, die “...wir unter uns Menschen zu regeln haben...”
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3. Johann S. Ach: Die Frage ist: Können sie empfinden?
3.1. Welche Fähigkeit muß ein Wesen haben, damit man ihm überhaupt schaden kann?
Um einem Wesen schaden zu können, muß dieses die Fähigkeit haben, zu leiden, und nicht unbedingt fähig sein, zu denken oder zu sprechen, so Ach. Fügt man einem Wesen ohne ‚Innenleben’ etwas zu, schadet man ihm auch nicht. Diese Art der Empfindungsfähigkeit (=Leidensfähigkeit) ist die Voraussetzung für Interessen in einem Wesen. Also schädige ich, wenn ich ein empfindungsfähiges Wesen schädige, auch seine Interessen.
3.2. Was fordert das Prinzip des “moralischen Individualismus”?
Dieses Prinzip fordert ein Abwägen der jeweiligen Interessen, die zum Beispiel bei der Übertragung tierischer Organe auf den Menschen aufeinander treffen können. Zu Hilfe bei diesem Abwägen stehen sogenannte Klassen der Lebewesen, wobei in empfindungslose, selbstbewußte und bloß-empfindungsfähige Wesen unterschieden wird.
Die empfindungslosen Organismen sind, wie es der Name schon sagt, nicht fähig, zu empfinden, haben keine wie oben beschriebenen Interessen und genießen daher obigem Prinzip zufolge keinen moralischen Schutz und können zu Forschungszwecken gebraucht werden.
Selbstbewußte Lebewesen haben ein Recht darauf, nicht gequält zu werden, da sie über ein Bewußtsein über sich selbst verfügen. Sie haben ein Recht auf Leben wie jeder normale Mensch und es gilt für sie ein Tötungsverbot. Schon aus diesen Gründen verbietet sich beispielsweise die Tötung zur Organentnahme.
Bloß-empfindungsfähige Lebewesen haben ein Recht darauf, nicht gequält zu werden. Der Anspruch, nicht getötet zu werden, gestaltet sich bereits anders. Das liegt im Ermessen der jeweils Verantwortlichen, obgleich auch hier immer wieder zu überlegen ist, ob der Mensch das Recht hat, nur für seine Zwecke Lebewesen zu töten.
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Claudia Rittig, 2003, Johann S. Ach "Die Frage ist: Können sie empfinden?" und Günther Altner "Achtung vor der Kreaturwürde", Munich, GRIN Publishing GmbH
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