Beratungsansätze bei hochstrittigen Trennungs- und Scheidungspaaren


Bachelorarbeit, 2015

82 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1. Scheidung und Trennung
1.1 Entwicklung der Scheidungen/ Trennungen
1.2 Scheidungs-/ Trennungsprozess
1.3 Folgen
1.3.1 Folgen für die Erwachsenen
1.3.2 Folgen für die Kinder
1.3.3 Folgen für die Gesellschaft

2. Hochkonflikt
2.1 Konfliktstufen nach Glasl
2.2 Konfliktstufen nach Weeks und Treat
2.3 Kollusionsprinzip nach Willi
2.4 Bindungstheorie nach Bowlby
2.5 Die Lazarus- Schachter- Theorie der Bewertung
2.6 Systemtherapeutische Perspektiven

3. Strategien für den Umgang mit Hochkonflikt
3.1 Trennungs- und Scheidungsberatung
3.1.1 Entwicklung der Beratung
3.1.2 Beratung und Hochkonflikt
3.1.3 Grenzen der Beratung im Hochkonflikt
3.2 Mediation
3.2.1 Geschichte der Mediation
3.2.2 Mediationsprozess
3.2.3 Mediation mit hochstrittigen Paaren
3.3 ‘Therapeutische Mediation’ im Hochkonflikt

4. Handlungsfeld der sozialen Arbeit

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Unter sozialer Arbeit mit Familien werden

„alle Interaktionen zwischen sozialpädagogischen Fachkräften (…) und Familienmitgliedern [verstanden], die unter Einbeziehung bestimmter Konzepte, Methoden und Techniken darauf ausgerichtet sind, Eltern und Kinder dabei zu unterstützen, familienbezogene Konfliktthemen, Aufgabenstellungen und soziale Probleme zu klären und zu lösen. Soziale Arbeit mit Familien zielt auf die Wiederherstellung bzw. Stärkung der familiären Erziehungs- und Sorgeleistung ab, die zum Beispiel angesichts von Konflikten und sozialen Problemen aus Sicht von Familienmitgliedern und/ oder Sozialarbeitern nur ungenügend erbracht werden. Soziale Arbeit wird im Rahmen von Organisationen geleistet und basiert auf rechtlichen Regelungen bzw. wird durch diese ermöglicht.“1

Gerade beim Thema ‚Hochkonflikt‘, einem Phänomen, das in den letzten zwei Dekaden auch in Deutschland immer mehr Aufmerksamkeit auf sich zieht, sind diese Ziele der sozialen Arbeit gefragt: Die hochstrittige Klientel stellt besondere Anforderungenan Berater, Institutionen und Familien.

Wie aber soll die Sozialarbeit mit diesem relativ neuen Phänomen, das in seiner destruktiven Dynamik weitreichende Folgen vor allem für die Kinder nach sich zieht, umgehen?2

In der vorliegenden Arbeit soll dieser Frage nachgegangen werden. Dazu wird einleitend ein Überblick über die gesellschaftlichen Gründe für die moderne Entwicklung von Trennungen und Scheidungen sowie deren Verlauf und Konsequenzen gegeben, um anschließend die Entstehung von Hochkonflikt zu erläutern. Durch Definitionen und ausgewählte Theorien soll veranschaulicht werden, wie Hochkonflikt (abweichend vom normalen Trennungsprozess) entstehen kann. Anschließend werden drei mögliche (sozialpädagogische) Strategien zur Konfliktbehandlung, die methodischen Zugang zum Hochkonflikt versprechen, dargestellt.Im Abgleich mit den zuvor aufgezeigten Entstehungstheorien werden sie abschließend in einem Fazit bewertet.

1.Scheidung und Trennung

1.1 Entwicklung der Scheidungen/ Trennungen

Obwohl die Ehe mit 71 Prozent auch heute noch die am meisten gelebte Familienform ist, nimmt ihr Anteil an allen gelebten Lebensformen ab und die Auflösung von Ehen durch Scheidungen nimmt zu. Seit Beginn der Datenauswertung zur Scheidungshäufigkeit im Jahr 1888 wird ein nahezu unaufhörlicher Anstieg verzeichnet. Lag der Anteil der Ehescheidungen an allen Ehelösungen31921 noch bei 21 Prozent, so stieg er bis zum Jahr 1950 auf 29 Prozent4 an und lag 2012schon bei 34 Prozent.Ihren bisherigen Höchststand erreichte die Scheidungsquote 2004 mit 39 Prozent.5 2013wurden 169.833Ehen geschieden; in jede zweite Scheidung waren minderjährige Kinder involviert.Insgesamt betrug die Zahl der betroffenen Kinder 136.064.6

Momentan sind Scheidungen eher leicht rückläufig, was jedoch auch auf die Abnahme der insgesamt geschlossenen Ehen um 48 Prozent zurückzuführen ist.7 Wie viele Kinder von der Trennung ihrer Eltern in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften8 betroffen sind, wird in keiner Statistik erfasst. Als solche werden “zwei erwachsene Personen unterschiedlichen Geschlechts mit oder ohne Kinder verstanden, die auf längere Zeit als Mann und Frau - ohne weitere Personen - einen gemeinsamen Haushalt führen, ohne miteinander verwandt oder verheiratet zu sein.“9 Diese Form der Familienbildung hat komplementär zur Entwicklung der Eheschließungszahlen stark zugenommen. In den letzten 15 Jahren hat sich ihre Anzahl fast verdoppelt und machte 2011 9 Prozent aller Familien aus, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben.10

Abbildung: Familienformen 1996 und 201211

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im wissenschaftlichen Diskurs der unterschiedlichen Disziplinen zur Scheidungsforschung ist eine Unterscheidung zwischen Ehescheidung und Trennung einer NeL nicht möglich.12

Interessant ist die Unterscheidung von NeL und Ehen mit Kindern, die sich trennen, vor allem vor dem Hintergrund der hochkonflikthaften Trennungen oder Scheidungen insofern, als dass bis vor kurzem die rechtlichen Auswirkungen für sich trennende NeLmit gemeinsamen Kindern und Verheirateten bezüglich der Sorgerechtssituation sehr ungleich war.Es ist davon auszugehen, dass sich eine strukturelle Ungleichbehandlung auch auf das Eskalationsniveau des Konfliktes auswirkt oder auswirken kann.13

Was die Trennungsdynamiken anbelangt, dürften allerdings ähnliche Prozesse ablaufen wie bei einer Scheidung. Auf jeden Fall haben die Trennung und die damit verbundenen Konflikte ebenso belastende Auswirkungen auf betroffene Kinder, wie das bei einer Scheidung der Fall ist.14

1.2 Scheidungs-/Trennungsprozess

Trotz der Normalisierung von Trennungen und Scheidungen innerhalb unserer Gesellschaft15 ist der Übergang von intakter Familie zur Nachtrennungs- /Scheidungsfamilie ein mit zahlreichen familiären Belastungen und Reorganisationen verbundener, langfristiger Prozess. Das Band, das die Partnerschaft einst zusammengehalten hat, muss Strang für Strang wieder aufgelöst werden. Es ist -um in diesem Bild zu bleiben - nahezu natürlich, dass dies nicht ohne Reibung passieren kann. Die Auflösung des Familienverbandes in rechtlicher, psychosozialer und sozioökonomischer Hinsicht ist ein Prozess, der nicht nur mit intra- und interpersonellen Konflikten einhergeht sondern auch mit emotionalen Ablösungsprozessen verbunden ist und allen Beteiligten ein hohes Maß an Anpassungsleistung und Ressourcen abverlangt.16

Die entwickelten Phasenmodelle, die diesen Prozess veranschaulichen sollen, lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: solche, die den äußeren Trennungsprozess beschreiben - etwa einzelne juristische Schritte - und solche, die das emotionale Erleben, also die inneren Veränderungen wie Entscheidungsfindungen und Situationsbewältigungsstrategien, wiedergeben.17

Ein klassisches Modell des äußeren Scheidungsprozesses wurde vom Anthropologen Bohannanin den frühen 1970er Jahren entwickelt. Er unterscheidet mehrere Phasen, die allerdings nicht unbedingt nacheinander ablaufen sondern sich auch überschneiden können. Die ‚emotionale Trennung‘geht der Scheidung voraus und beinhaltet die innere Distanzierung vom Partner, einen Verlust an Kommunikation und zunehmende Entfremdung. Die ‚juristische Scheidung‘ ist der rechtliche Schritt zur Aufhebung des Personenstands der Ehe und aller damit verbundenen Regelungen, die die Trennungsfolgen betreffen. Die Aufteilung des Vermögens nach dem Prinzip der Güter-oder Zugewinngemeinschaft sowie Regelung der Versorgungsleistung und des Unterhalts an Ex-Partner und Kinder wird während der Phase der ‚materiellen Scheidung‘geregelt.18 Die Entscheidung, wo der Lebensmittelpunkt des Kindessein soll, wer das Sorgerecht bekommt und wie der Umgang geregelt wird, sind Aspekte der ‚elterlichen Scheidung‘19 Unter ‚sozialer Scheidung‘ wird die Reorganisation des sozialen Umfeldes eines Paares verstanden. Die ‚psychische Scheidung‘ ist die Akzeptanz der Endgültigkeit der Trennung. Erst wenn diese erfolgt ist, können innere Stabilität und Funktionsfähigkeit wiederlangt werden.20

Das subjektive Erleben der Partner wird in psychologischen Phasenmodellen in den Vordergrund gestellt und deren innere ‚Zustände‘ im Verlauf einer Trennung/Scheidung beschrieben. Diese können meist grob in drei Phasen differenziert werden: Die ‚Ambivalenzphase‘ist geprägt durch dauerhafte, sich bis zur Gewalttätigkeit verschärfende Auseinandersetzungen als Anzeichen einer Ehekrise, in der eine Trennung in Erwägung gezogen, aber innerlich noch dagegen angekämpft wird. Diese Phase ist durch negative, belastende Emotionen wie Verlustangst, depressive Verstimmung und Hilflosigkeit, bei Nebenbeziehungen des Partners auch durch Eifersucht und Wutgeprägt. In der ‚Trennungsphase‘kommt es zur räumlichen Trennung sowie zur juristischen Scheidung. Gerade gerichtliche Auseinandersetzungen um Sorgerecht, Unterhalt oder materielle Güter arten zu Kriegsschauplätzen aus, weil sich die Partner für emotionale Verletzungen rächen. Diese beiden Phasen wurden in Untersuchungen als die belastendsten identifiziert: Das Stressniveau nimmt vor und während der Trennung zu und sinkt später wieder auf das Anfangsniveau ab.21 Nach der juristischen Scheidung folgt die ‚Nachscheidungsphase‘, die sich je nach Autor in weitere Unterphasen aufgliedern lässt.22 Die psychische Gebundenheit der Partner existiert meist noch weiter.23 Hetherington und Kelly gliedern die Nachscheidungsphase in zwei weitere Unterabschnitte: Das erste Jahr nach der Trennung ist geprägt vom Ungleichgewicht und der inneren Desorganisation des familialen Systems gefolgt von zunehmender emotionaler Stabilität und Reorganisation.24

Ein aktuelles und beide Aspekte integrierendes Werk hat Textor 1991 verfasst.25 Er geht von einem dynamischen, mehrdimensionalen Reorganisationsprozess der Familienstruktur aus, der zwei Jahre und länger dauern kann. Dabei stellt jede Phase im Bewältigungsprozess unterschiedliche Anforderungen an das Individuum bezüglich veränderter Interaktion der Familienmitglieder untereinander und mit ihrer Umwelt. Kognitive und emotional-affektive Umstrukturierungsprozesse gehören ebenso zu den einzelnen Phasen wie auch eine Anpassung der Persönlichkeit an die veränderte Situation.

Die Phasen sind nicht eindeutig voneinander abzugrenzen, werden von den beteiligten Personen individuell erlebt und bewertet, und können somit auch ganz unterschiedlich lange dauern. Auch müssen die Personen nicht zwingend jede Phase durchlaufen. Unter ‚Vorscheidungsphase‘ wird der Zeitraum verstanden, in dem die zur Scheidung führenden Prozesse verstärkt auftreten und schließlich in den Gedanken an eine Trennung gipfeln. Die Vorscheidungsphase kann in ihrer Dauer stark variieren und ist bis zum endgültigen Trennungsgedanken von einer Vielzahl an psychischen und emotionalen Abwehr- und Auseinandersetzungsprozessen gekennzeichnet. Enttäuschungen und Unzufriedenheit führen zu vermehrten Streitigkeiten, Entfremdung und Rückzug. Kommunikation und Kontakte werden reduziert, negative Attribuierungen führen zu weniger positiven Gefühlen gegenüber dem Partner und geringerer Kompromissbereitschaft. Außereheliche Beziehungen werden vermehrt eingegangen. Die gefühlsmäßige Ablösung (‚emotionale Scheidung‘) führt zum endgültigen Trennungsgedanken, nicht ohne sich zuvor mit inneren Konflikten, Ambivalenzen und Zukunftsängsten auseinandergesetzt zu haben.26

Anschließend folgt die ‚Scheidungsphase‘ , beginnend mit oben genannter Trennung und endend mit dem endgültigen Scheidungsurteil, was -abhängig von einvernehmlicher Scheidung oder nicht -in der Regel ein bis drei Jahre dauern kann.27 Besonders die Phase bis zur räumlichen Trennung, also Trennung „unter einem Dach“28, wird als besonders belastend erlebt. Die Scheidungsphase ist geprägt durch eine Vielzahl von Reorganisationen: von örtlichen Veränderungen durch Wohnungswechsel über finanzielle und berufliche Änderungen bis zu psychischen und sozialen Um- und Neustrukturierungen durch Wegfall und Aufbau neuer und alter Freundschaften und verwandtschaftlicher Beziehungen. Besonders bedeutsam ist hier die Art und Weise der Trennung: wie überraschend diese für die Partner kam, ob sie das Ergebnis längerer Auseinandersetzungen war, einvernehmlich von statten gegangen ist oder nicht, aufgrund eines neuen Partners erfolgte sowie die subjektive Bewertung der Trennung als Verlust oder Chance.29 Von diesen Faktoren hängen schließlich auch die Art der Verarbeitung und die emotionale Betroffenheit ab.

Die Scheidungsfolgenforschung beschäftigt sich seit mehreren Jahrzehnten mit den Auswirkungen von Trennungen und Scheidungen auf die betroffenen Personen. Innerhalb der Forschungsdisziplinhat jedoch in den 1980er Jahren ein Perspektivwechsel stattgefunden,30 der den “Fokus auf Gruppenunterschiede zwischen geschiedenen und verheirateten Familienmitgliedern (…) zugunsten der Erforschung differenzieller Effekte“31 aufgegeben hat.Das Defizit- oder Desorganisationsmodell wurde zunehmend vom Reorganisationsmodell32 beziehungsweise Transitionsmodell abgelöst.33 Scheidung wird nun nicht mehr als Auflösung einer Familie sondern vielmehr als Übergangsprozess gesehen, der mitspezifischen Entwicklungsaufgaben und -chancen im Verlauf der Familienentwicklung verbunden ist.

Aus entwicklungspsychologischer Perspektive stellt die Scheidung ein kritisches Lebensereignis dar, das zu Veränderungen des Gleichgewichts zwischen Person und Umwelt führt und einen Bewältigungsprozess notwendig macht, der zur Neudefinition verschiedener Lebens-und Erlebensbereiche führen muss.34 Dies birgt potentiell natürlich immer die Gefahr zu scheitern und im Zuge dessen pathogene Symptome zu entwickeln. Mittlerweile werden jedoch verstärkt die Bedingungen untersucht, die zu einer erfolgreichen Bewältigungund Persönlichkeitsreifung führen.35

Der stresstheoretische Ansatz sieht die Trennungals einen Transformationsprozess an, der durch Ereignisse geprägt ist,die im IndividuumStressempfinden auslösen können. Aufgaben, die im Rahmen des Transformationsprozesses bewältigt werden müssen, wirken dabei als Stressoren und treten oft in kumulierter Form auf. Verschiedene Stressoren können dazu führen, dass dieses Ereignis unzureichend bewältigt wird und sich dadurch negativ auf die Persönlichkeit und das Befinden der Betroffenen auswirkt. Der Einfluss von Stressoren wird individuell erlebt und verarbeitet, was unter anderem mit dem Vorhandensein protektiver Funktionen und Ressourcen zusammenhängt. Diese dämpfen die stressverursachenden Trennungsfolgen ab und wirken sich somit positiv auf den Verlauf der Trennungsfolgen aus.36

1.3 Folgen

1.3.1 Folgen für die Erwachsenen

Eine Lebenskrisedieses Ausmaßes führt häufig zu Trauerreaktionen, erlebtem Kontrollverlust, Angstzuständen und depressiven Verstimmungen.37 Neben den Folgen, die sichaus dem Verlust des Partners oder der Familie ergeben, müssen sich die Betroffenen auch noch mit ihrer Verantwortung bezüglich des Scheidungsgeschehens auseinandersetzen, was zu Gefühlen des Zweifels, der Schuld, des Hasses und desVersagens führen kann.38 Insgesamt kommt es durch die anstrengende Zeit zu psychischen und körperlichen Belastungsreaktionen: „Durch diese erhöhte Stresssituation kommt es zu einer Überproduktion der corticoiden Hormone, was wiederum zu einer Hemmung der Abwehrmechanismen bei Infektionen und Krankheiten führt,so dass die Krankheits-, Sterbe-und Selbstmordrate bei Geschiedenen relativ hoch ist.“39 Protektive Faktoren lassen sich auf individueller, personaler, sozialer, ökonomischer sowie räumlicher Ebene finden. Einstellungen und Werthaltungen, juristische Regelungen sowie strukturelle und soziodemographische Rahmenbedingen könnenebenfalls Ressourcen darstellen. Als solche wärenbei Erwachsenen vor allem die physische und psychische Gesundheit, Sozial-, Interaktions-, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen und oben genannteEinstellungen und Werthaltungen zu nennen.

Dies erklärt auch die Untersuchungsergebnisse, die bezüglich der Befindlichkeit von geschiedenen Eltern ein insgesamt sehr heterogenes Bild widerspiegeln:Einerseits wird ein vermindertes Wohlbefinden Alleinerziehender bezüglichnegativem Selbstbild, Depressionen,Ängsten, Suizidversuchen und psychosomatischen Erkrankungen festgestellt, andererseits geben Alleinerziehende an, mit ihrem Leben zufrieden zu seinund ihre Lebenssituation als positive Alternative mit besonders hoher Entscheidungsfreiheit und persönlichen Entwicklungschancenbezüglich der Stärkung der Selbstständigkeit und des Selbstbewusstseins einzuschätzen.40 Auchder Wegfall von partnerschaftlichen Konflikten wird unter den Vorteilen genannt.41 In Längsschnittstudien lassen sich Verbesserungen der depressiven Werte nach zwei bis drei Jahren verzeichnen, wobei die Werte immer noch schlechter sind als die vonVerheirateten. Querschnittstudien bestätigen den langfristig erhöhten Depressivitätswert.Allerdings kommt es im Vergleich stark auf die herangezogene Kontrollgruppe an:In unglücklichen Partnerschaften wurden ähnlich belastende Stresswerte wie in einer Einelternfamilie nachgewiesen, was infolgedessen auch zu Beeinträchtigungen der psychischen Befindlichkeit und zu Depressionen führt. Hinsichtlich Befindlichkeitsvariablen wie der Depressivität scheinen sich Paare in unbefriedigenden Ehebeziehungen von Geschiedenen ebenfalls nicht zu unterscheiden.Unterschiede lassen sich jedoch hinsichtlich gendertypischer Scheidungsbewältigungskompetenzen finden:Frauen holen sich häufiger Unterstützung von Vertrauenspersonen und Einrichtungen, sie verfügen über soziale Netzwerkeund nutzen diese.42 Insgesamt scheint Frauen der Ablösungsprozess vom Mann leichter zu fallen als andersherum.

Vor allem die sozio-ökonomische Veränderung ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Anpassung:Je höher der Einkommensverlust, unsicherer und stigmatisierter die Einkommensquelle (Unterhaltszahlung/Sozialhilfe) desto stärker und langfristiger beeinträchtigt ist diese.43

Männer scheinen sich innerhalb der Beziehung seltener mit deren Scheitern auseinandergesetzt zu haben als Frauen und sind somit schlechter auf die Scheidung und Nachscheidung vorbereitet, was zu Gefühlen von Macht- und Hilflosigkeit sowie zu Verlustängsten bezüglich des Umgangs mit ihren Kindern führt. Das Sterberisiko geschiedener Männer gegenüber Verheirateten und solchen in einer festen Partnerschaft ist deutlich erhöht. Verlassene Väter äußerten in einer Untersuchung in rund 40 Prozent, suizidale Gedanken zu haben.Blieben die Frauen nach der Ehe ohne einen Partner, erholten sie sich rascher als Männer in einer vergleichbaren Situation.Auf Männer wirkte sich eine Scheidung umso negativer aus, je länger sie nach der Scheidung keine neue Partnerin fanden.44

1.3.2 Folgen für die Kinder

Stressoren, die sich bei Kindern negativ auf die Bewältigung der Trennung auswirken, sind vor allem Veränderung der Kontakte zum nicht-sorgeberechtigten Elternteil, Loyalitätskonflikte, Parentifizierungstendenzen, Konflikte und gegenseitige Abwertungen der Elternteile, Wohnungs- und Schulwechsel sowie Beziehungsveränderungen im Freundes-und Bekanntenkreis.45 Interne Faktoren, die die Folgen der Trennung mitbestimmen, sind vor allem das Alter der Kinder, Geschlecht sowie Persönlichkeitsfaktoren, zum Beispiel sein Temperament. Als externe Faktoren konnten die Eltern-Kind-Beziehung, das Erziehungsverhalten sowie Dauer, Intensität und Art der Konfliktform (direkte Konfliktform oder indirekte durch Beeinflussung aufgrund der Herabsetzung der Erziehungsfähigkeit)identifiziert werden. Unabhängig von der Familienstruktur konnte das Konfliktniveau der Eltern als Faktor mit der höchsten Prädiktionskraft für eine negative kindliche Entwicklung ausgemacht werden.46 „Die Belastungen beginnen (…) vielfach nicht erst mit der Trennung, sondern bereits Jahre vorher. Nicht die Trennung, der Streit macht Kinder krank.“47

Metaanalysen geben Anhaltspunkte dafür, dass Kinder aus geschiedenen Familien im Vergleich zu Kindern aus Kernfamilien einen ungünstigeren Entwicklungsverlauf haben, unabhängig von Geschlecht und Alter über ein geringeres Selbstbewusstsein und geringere Selbstwirksamkeitserwartung verfügen, zu negativeren emotionalen und psychischen Reaktionen neigen, geringere soziale Kompetenzen aufweisen sowie schlechtere schulische Leistungen zeigen. Die Gefahr, psychische und soziale Auffälligkeiten zu entwickeln, wird im Vergleich zu Kindern ohne Scheidungshintergrund doppelt so hoch eingeschätzt.48 Allerdings liegen auch hier Befunde vor, die positive Effekte nachweisen: So zeigen manche Scheidungskinder sozial kompetenteres Verhalten und weniger Verhaltensauffälligkeiten als Kinder aus Zweielternfamilien.49

Das ‚transaktionale Modell‘ von Hetherington, Bridges und Insabella berücksichtigt aus Trennungs-und Scheidungsforschung bekannte, relevante Risiko- und Schutzfunktionen sowie deren Beziehung untereinander und deren gegenseitige Beeinflussung.Folgende Perspektiven beschreiben die Aspekte einer gelungenen kindlichen Bewältigung:

„1. Individuelle Risiko-und Schutzfaktoren (z.B. Vulnerabilität von Eltern und Kind);
2. Zusammensetzung der Familie(Abwesenheit eines Elternteils, Anwesenheit von Stiefeltern);
3. Scheidungsbedingter Stress (Veränderung von Beziehungen und familiären Rollen) und sozioökonomische Benachteiligung;
4. Belastungserleben der Eltern (psychische und gesundheitliche Probleme, gemindertes Wohlbefinden)und
5. familiäre Prozessvariablen (Konflikt, Kontrolle, Zuwendung, Problemlösung in den Eltern-Kind-Beziehungenund im Erziehungsverhalten).“50

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung: Transaktionales Modell51

In sechs Fallstudien wurde aufgezeigt, wie unterschiedlich der Trennungsprozess ablaufen kann und dass es ein Mythos ist, dass eine Trennung zwangsläufig mit Beeinträchtigungen verbunden ist. Voraussetzung für eine positive Entwicklung und nützliche Erfahrungen der Kinder ist jedoch eine aktive Beteiligung der Väter an der Erziehung der Kinder sowie Mütter, die die Vaterschaft der Männer unterstützen.52 Langfristige Folgen lassen sich insbesondere in der eigenen Beziehungsgestaltung ehemaliger Scheidungskinder finden, auch bekannt unter transgenerationale Scheidungsemission:In einer 25-jährigen Langzeitstudie mit geschiedenen Kindern wurde festgestellt, dass sich die Scheidung vor allem in kulminierter Perspektive im Erwachsenenalter der ehemaligen Kinder äußerte, wenn diese eigene Liebesbeziehungen eingingen.53

1.3.3 Folgen für die Gesellschaft

Aus individualisierungstheoretischer Sicht wird der Anstieg der Scheidungen vor allem mit dem Wandel des Ehe- beziehungsweise Familienmodells von traditional zu partnerschaftlich begründet. Damit einher geht eine gesteigerte Erwartungshaltung an emotional-affektiven Austausch mit dem Partner und die Erwartung einer gewissen Beziehungsqualität. Partnerschaften werden heutzutage aus Liebesmotiven eingegangen, versorgerische Aspekte sind aufgrund der gesteigerten Erwerbstätigkeit und höherer Bildung der Frau in den Hintergrund gerückt.Spannungen und Enttäuschungen, die sich aus dem gesteigerten Anspruch an eine Partnerschaft ergeben und der gleichzeitige Wegfall bindender Werte führen heutzutage schneller zur Auflösung der ehelichen Gemeinschaft.54

Darüber hinaus istauch ein epochaler Effekt festzustellen: Je häufiger das Ereignis Ehescheidung seit den 1960er Jahren im Verlauf der Jahrzehnte auftritt, und je weniger es dadurch zur Ausnahmeerscheinung wird, desto geringer werden die Unterschiede.55 Die seit Jahrzehnten ansteigenden Scheidungszahlen werden ebenfalls auf soziale Verstärkungseffekte zurückgeführt, die die „Eigendynamik der Scheidungsentwicklung“56 erklären sollen:Die Zunahme der Scheidungszahlen verstärkt sich, wird ein(nicht näher bezifferter) Schwellenwert an Scheidungen überschritten.

Verheiratete Frauen, die in Erwartung eines erhöhten Scheidungsrisikos eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, um sich im Falle einer Scheidung versorgen zu können, erhöhen dadurch wiederum mutmaßlich das Scheidungsrisiko.57 Paare investieren durch die wahrgenommene Zunahme der Scheidungen und Skepsis bezüglich der Stabilität der eigenen Ehe weniger in “ehespezifischesKapital“,58 beispielsweise Wohneigentum oder Kinder; diese haben jedoch eine ehestabilisierende Wirkung.59 Scheidungen werden alltäglich, die soziale, moralische und rechtliche Stigmatisierung Geschiedener nimmt ab, gleichzeitig steigt dadurch die Chance auf Wiederheirat durch die Zunahme an potentiellen neuen Partnern.60 Die Rechtsprechung als Ausdruck eines gesellschaftlichen Bewertungsverständnisses spiegelte dies durch Reformierungen des Ehe- und Familienrechts wider: Das seit dem 1. Juli 1977 in Kraft getretene Gesetz ersetzte das bis dahin geltende Schuld- durch das Zerrüttungsprinzip.61

„Der Konflikt ist nicht nur eine ständige Herausforderung für das Recht, sondern auch ein zentraler Zugang zu seiner Geschichte. Denn in ihm werden die normativen Optionen sichtbar, die von den Konfliktbeteiligten realisiert wurden. Über den Konflikt können sich lokale Bedingtheiten, Traditionen, aber auch die pragmatischen Kontexte und maßgeblichen Autoritäten des Rechts, das lebende Recht, erschließen.“62

2.Hochkonflikt

Ist der für die Familienmitglieder anstrengende Prozess der Auseinandersetzung mit den Trennungs-und Scheidungsfolgen normalerweise irgendwann abgeschlossen und Normalisierung tritt ein, ist folgendes ein Kennzeichen für Paare, die als hochkonflikthaft beschrieben werden:„ whenthetiming, duration, andintensityoftheirconflictresults in negative effectsfortherelationship, individual partners, orotherfamilymembers, mostnotablychildren.63

Laut Angaben des Deutschen Jugend-Instituts sind pro Jahr circa 15.000 Kinder von hochkonflikthaften Trennungen oder Scheidungen betroffen; durch den über Jahre anhaltenden Rechtsstreit bedeutet dies in kumulierter Perspektive, dass schätzungsweise 30. bis 50.000 Kinder involviert.64 Gerade gemeinsame Kinder stellen ein Band dar, das nicht auflösbar ist - und das eine Kommunikation über den Trennungs- und Scheidungsprozess hinaus erfordert. Damit bietet sich schier unendlicher Raum für weitere konfliktträchtige Auseinandersetzungsmöglichkeiten, beispielsweise über Unterhalt, Besuchszeiten und Abweichungen von diesen und darüber hinaus sogar über alle Angelegenheiten, die das tägliche Leben der Kinder betreffen.

Auf diese interaktionale Dynamik bezieht sich auch die amerikanische Scheidungsforscherin Janet R. Johnston in ihrer Definition:

„- Die Eltern führen einen kind-zentrierten Rechtsstreit über Sorgerecht und Umgang. Die gerichtlichen Verfahren werden häufig wiederaufgenommen. Regelungen, die durch gerichtliche Anordnung oder andere Interventionen getroffen wurden, halten die Eltern nicht ein.
- Es bestehen andauernde Auseinandersetzungen hinsichtlich der Kommunikation und Koordination der Erziehung der gemeinsamen Kinder. Die Kommunikation zeichnet sich durch offene sowie verdeckte Feindseligkeit aus, bedingt durch einen hohen Grad an Wut und Misstrauen zwischen den Eltern. Auch emotionaler Missbrauch des ehemaligen Partners durch Demütigungen und Verleumdungen gehören zum Verhaltensrepertoire hochkonflikthafter Eltern. Insbesondere bei Kontakt wegen Übergabe der Kinder kommt es zur Anwendung verbaler und physischer Gewalt.
- Die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil wird nicht respektiert. Häufig werden schwere, nicht bewiesene Anschuldigungen über Verhalten und Erziehungspraktiken des ehemaligen Partners gemacht: Vernachlässigung, Missbrauch und Belästigung der Kinder, Kindesentführung, häusliche Gewalt, Suchtverhalten.“65

Da die Gruppe der hochkonflikthaften Scheidungsfamilien in sich jedoch sehr heterogen ist und Merkmale hinsichtlich ihres Auftretens und der Intensität stark variieren, fehlt unter Fachkräften häufig ein einheitliches Verständnis dafür, was die Definition erschwert.66 Eine Analyse der in Deutschland durchgeführten zielgruppenspezifischen Interventionen stellte als Fazit das „Fehlen einer ‚Theorie der Hochstrittigkeit‘ [fest], auf deren Grundlage ein stärker systematisches und theoriegeleitetes Vorgehen für diese Zielgruppe“67 ermöglicht werden würde.68

Kritisch merkt die deutsche Forschungsgruppe um Paul Dietrich, das Forschungsprojekt ‚Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft‘, an, dass die von Johnston genannte Definition nicht auf alle hochkonflikthaften Paare zutrifft, und schlägt vor, sich auf eine Definition festzulegen, die mehrere Kriterien berücksichtigt, die Bandbreite der hochkonflikthaften Familien aber dennoch erfasst. Hierfür bezieht sie sich auf die Definition von Homrich, Muenzenmeyer-Glover und Blackwell-White von 2004:

„Hochkonflikthaftigkeit besteht dann, wenn bei wiederholter Gerichtspräsenz der Elternderen emotionale Probleme ursächlich erscheinen;die ehemaligen Partner unfähig oder nicht willens sind, solche Konflikte ohne Hilfe des Gerichts zu lösen, die andere Scheidungspaare autonom regeln;die Eltern ihre Kinder in die Paarkonflikte einbeziehen, die Beziehung zum anderen Elternteil belasten und Kinder potentiell emotionale und physische Schäden davontragen;mehrere Versuche gescheitert sind, den Konflikt mit herkömmlichen außergerichtlichen Interventionen (Mediation) zu beenden.“69

Im Zuge dieses Forschungsprojektes wurde eine explorative, qualitative Befragung von Fachkräften aus Erziehungs- und Beratungsstellen vorgenommen, deren Ergebnisse darauf schließen lassen, dass mangelnde emotionale Bewältigung der Trennung, unflexible Denkmuster, polarisierende Wahrnehmungsverzerrungen und eingeschränkte Emotionsregulierungen ausschlaggebende Faktoren in der Genese von hochstrittigen Trennungsdynamiken sind.70 Sechs Eigenschafts- und Verhaltensmerkmale gelten außerdem als typisch für diese Gruppe der hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungseltern: Reduzierte Offenheit für neue Erfahrungen, reduzierte Verträglichkeit, gering erlebte Selbstwirksamkeit und unflexible Denkstrukturen, Wahrnehmungsverzerrungen und eingeschränkte Emotionsregulation.71

[...]


1 Uwe Uhlendorff et al. (2013, S. 12).

2 „Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.“ (Aus Wilhelm Busch: „Fipps, der Affe“, 1879.) Gerade im Fall von hochkonflikthafter Trennung mit lang andauernden Auseinandersetzungen treffen die emotionalen Folgen vor allem die Kinder. Auf diese Folgen soll in der vorliegenden Arbeit nicht dezidiert eingegangen werden, da eine Lösung des elterlichen Konfliktpotentials automatisch zu Entspannung und Besserung der Situation der Kinder beiträgt. Eine weiterführende Auseinandersetzung zu der Thematik der Einbeziehung von Kindern in die Trennungs- und Scheidungsberatung bzw. ins familiengerichtliche Verfahren ist zu finden u. a. bei Gisela Hötker-Ponath (2011, S. 137 ff).

3 Ehen können sonst noch durch den Tod des Partners oder die Aufhebung gelöst werden.

4 Rüdiger Peuckert (2012, S. 301).

5 Statistisches Bundesamt (2013, S. 8).

6 Vgl. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Ehescheidungen/Ta bellen/EhescheidungenKinder.html, 19.06.2014.

7 Statistisches Bundesamt (2013, S. 8): Vgl. Eheschließungen 1950 und 2012: 5,2 % weniger Scheidungen 2013 im Vergleich zu 2012: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftSta at/Bevoelkerung/Ehescheidungen/ScheidungenDeutschland.html, 19.06.2014.

8 Im weiteren Verlauf mit NeL abgekürzt.

9 S. Rüdiger Peuckert (2012, S. 98). Vgl. dazu auch DJI (Deutsches Jugendinstitut) Online (2007).

10 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012, S. 14). Vgl. dazu auch Abbildung „Familienformen 1996 und 2012“. Nach Schätzungen, die aus dem Mikrozensus 1972 erstmalig abgeleitet wurden, hat sich die Zahl der NeL im früheren Bundesgebiet vervierzehnfacht, in den neuen Bundesländern zwischen 1991 und 2010 immerhin mehr als verdoppelt. Vgl. dazu Rüdiger Peuckert (2012, S. 99 ff).

11 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012, S. 14).

12 Ulrike Zartler und Harald Werneck (2004, S. 57).

13 Über die Entwicklung der rechtlichen Situation weiterführende Überlegungen bei Michael Coester (2012, S. 85 ff) und Herbert Grziwotz (2012). In NeL wurde bei Geburt eines Kindes bisher automatisch der Mutter das alleinige Sorgerecht zugestanden. Das beinhaltet nach §1626 des BGB die Personen- sowie die Vermögenssorge (http://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html, 20.12.2014). Verfassungsrechtlich verankert ist dieses Recht in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, dem sogenannten Elternrecht (http://dejure.org/gesetze/GG/6.html, 20.12.2014). Mit der Reform des Kindschaftsrechts vom 1. Juli 1998 gab der Gesetzgeber jedoch auch nichtehelichen Eltern, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht, die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, wenn beide damit einverstanden sind und sie dies in Form einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung artikulieren, vgl. dazu § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.htm, 20.12.2014). Zur Sorgerechtserklärung bei NeL sowie ihrer Rolle im Konfliktfall siehe DJI Online (2011). Eine kritische Sicht auf die genderspezifschen Rollenbilder vor, während und nach Scheidungen hat Gerhard Amendt (2004) verfasst. Eine Untersuchung bezüglich soziodemografischer Unterschiede zeigt, dass hochstrittige (im Vergleich zu nicht hochstrittigen) Paaren seltener verheiratet waren: Sonja Bröning (2013, S. 29).

14 Vgl. Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (2012, S. 278), Uwe Uhlendorff, Matthias Euteneuer, und Kim-Patrick Sabla (2013, S. 95 ff).

15 Vgl. Liselotte Wilk, Ulrike Zartler (2004, S. 21).

16 Johannes Jungbauer (2009, S. 113 ff).

17 Vgl. Johannes Jungbauer (2009, S. 113 ff) und Biljana Djurdjevic (2003) sowie Elisabeth Sander (2002, S. 268).

18 Aufgrund der veränderten Rechtslage und klarerer Vorgaben durch die Düsseldorfer Tabelle sowie die Befristung der Unterhaltsleistungen nach §1570 des BGB und § 1615 des BGB besteht heutzutage im Vergleich zu 1970 allerdings ein relativ geringerer Regelungsbedarf: http://dejure.org/gesetze/BGB/1570.html, 20.12.2014 und http://dejure.org/gesetze/BGB/1615.html, 20.12.2014.

19 Heute steht nach einer Ehescheidung automatisch beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht zu; bei NeL dürfte diese Phase mit größeren Konflikten und weitreichenderen Aushandlungsprozessen verbunden sein, ebd.

20 Paul Bohannan (1970); Elisabeth Sander (2002, S. 268).

21 Auch als umgekehrt u-förmiger Verlauf bezeichnet, vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 329).

22 Eine Übersicht über klassische Scheidungsprozessmodelle und einhergehende Phasen der Anpassung wurde zusammengestellt bei Manfred Herzer (2006).

23 Elisabeth Sander (2002, S. 271).

24 Hetherington und Kelly (2003).Vgl. dazu auch: Elisabeth Sander (2002, S. 271).

25 Martin R. Textor (1991).

26 Martin R. Textor (1991, S. 13-89).

27 Martin R. Textor (1991, S. 25) spricht in seinem Werk von Ausnahmefällen, in denen die Scheidung auch mehr als drei Jahre dauern kann; Ausnahmen dürften hierbei im §1568 “Härteklausel“ des BGB begründet sein, http://dejure.org/gesetze/BGB/1568.html, 20.12.2014.

28 Martin R. Textor (1991, S. 25).

29 Vgl. Martin R. Textor (1991, S. 27 ff).

30 Liselotte Wilk, Ulrike Zartler (2004, S. 22).

31 Stephanie Paul und Peter S. Dietrich (2007, S. 38).

32 Stephanie Paul und Peter S. Dietrich (2007).

33 Liselotte Wilk, Ulrike Zartler (2004, S. 22). Schwierigkeiten hatten sich in der Vergangenheit vor allem aus der empirischen Vorgehensweise ergeben (Kontrastgruppenvergleich), der unberücksichtigt ließ, welche entwicklungserschwerenden Faktoren auch vor der Scheidung schon bestanden hatten oder erst im Zuge dieser auftraten, inwiefern Drittvariablen (ökonomische Einbußen durch die Scheidung, Wohnortwechsel) einen Einfluss auf die Bewältigung der Scheidung hatten oder inwiefern der Zeitpunkt der Messung der Untersuchung mit den Effekten in Zusammenhang stand, Rüdiger Peuckert (2012, S. 364 ff).

34 Elisabeth Sander (2002, S. 267).

35 Elisabeth Sander (2002a, S. 267).

36 Vgl. Liselotte Wilk, Ulrike Zartler (2004, S. 42 ff).

37 Elisabeth Sander (2002, S. 272).

38 Heidelinde Hirsch (2003), Elisabeth Sander (2002).

39 Elisabeth (2002a, S. 273).

40 Rüdiger Peuckert (2012, S. 363). In dieser Untersuchung wurden de facto allerdings nur alleinerziehende Mütter untersucht (was jedoch die gesellschaftliche Realität widerspiegelt: 9 von 10 Alleinerziehenden sind Frauen), vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 348).

41 Vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 362).

42 Vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 367).

43 Vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 366). So waren rund ein Drittel der alleinerziehenden Mütter im Jahr 2009 auf Transferzahlungen (Hartz- IV- Leistungen, Leistungen nach dem SGB XII, ‚Sozialhilfe‘, Arbeitslosengeld I) angewiesen gegenüber 6 % der Mütter in Paarfamilien.

44 Vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 329 ff).

45 Liselotte Wilk, Ulrike Zartler (2004, S. 43). Vgl. zu Folgen einer Scheidung für die Partner auch Heidelinde Hirsch (2003).

46 Stephanie Paul und Peter S. Dietrich (2007, S. 38 ff).

47 Birgit Taffertshofer (2010). Weiterführend zu den Folgen elterlicher Konflikte in Trennungs- und Scheidungsfamilien: Stephanie Paul und Peter S. Dietrich (2007, S. 50 ff).

48 Vgl. Stephanie Paul und Peter S. Dietrich (2007, S. 40).

49 Vgl. Elisabeth Sander (2002, S. 275), ebd. weiterführende Überlegungen zu positiven wie negativen Faktoren bzgl. der Scheidungsbewältigung. Vgl. auch Judith Sams (2000).

50 Mavis E. Hetherington et al (1998) zitiert nach Stephanie Paul und Peter S. Dietrich (2007, S. 38).

51 Mavis E. Hetherington et al (1998, S. 180).

52 Vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 366).

53 Judith S. Wallerstein, Julia M. Lewis und Sandra Blakeslee (2002). Vgl. dazu auch: Stephanie Paul und Peter S. Dietrich (2007, S. 15 ff).

54 Vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 321).

55 Zusammengefasst in: Elisabeth Sander (2002, S. 275).

56 Rüdiger Peuckert (2012, S. 316).

57 Rüdiger Peuckert (2012, S. 316).

58 Josef Hartmann (2010).

59 Rüdiger Peuckert (2012, S. 316 ff); Josef Hartmann (2010).

60 Vgl. Rüdiger Peuckert (2012, S. 318). Dort findet sich auch eine Übersicht sozio-demografischer Faktoren bezüglich stabilisierender bzw. destabilisierender Funktionen der Ehe.

61 1.Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts. Das hatte zur Folge, dass die Ehe nun unter Einhaltung bestimmter Trennungsfristen geschieden werden konnte. Die rechtlich-materielle Benachteiligung des Ehegatten, der sich ehewidrig verhalten hatte und somit ‚schuld‘ war, fiel weg: http://www.scheidungsfix.de/scheidungslexikon/schuldprinzip, 20.12.2014.

62 Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte (2014).

63 Vgl.Shayne R. Anderson (2011).

64 DJI Online (2007).

65 Janet Johnston zitiert nach Jörg Fichtner et al (2010, S. 11).

66 Vgl. Shayne R. Anderson et al. (2011, S. 12 ff). Vgl. auch mit soziodemografische Faktoren, die nicht mit Hochkonflikt zusammenhängen, Jörg Fichtner et al. (2010, S. 43 ff).

67 Jörg Fichtner (2006, S. 6).

68 Vgl. Jörg Fichtner (2006, S. 6 ff). Ebenfalls kritisch anzumerken ist, dass bezüglich der kurz- und langfristigen Effekte der Interventionen Evaluationen und Erfolgskontrollen, die den wissenschaftlichen Standards entsprechen, fehlen. Ebenso: Peter S. Dietrich und Stephanie Paul (2012a, S. 14).

69 Zitiert nach Peter S. Dietrich et al. (2010, S. 11).

70 Peter S. Dietrich (2013); Jörg Fichtner et al. (2010, S. 9 ff; 172).

71 Jörg Fichtner et al. (2010, S. 76 ff); Peter S. Dietrich et al. (2010, S. 13).

Ende der Leseprobe aus 82 Seiten

Details

Titel
Beratungsansätze bei hochstrittigen Trennungs- und Scheidungspaaren
Hochschule
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen  (Katho NRW Köln)
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
82
Katalognummer
V301511
ISBN (eBook)
9783656976264
ISBN (Buch)
9783656976271
Dateigröße
1170 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In einem absolut schwierigen Feld der Positionierung.. hoffentlich hilfreich!
Schlagworte
hochstrittig, Trennung, Scheidung, Fam FG, hochkonflikt
Arbeit zitieren
Katharina Waszak (Autor:in), 2015, Beratungsansätze bei hochstrittigen Trennungs- und Scheidungspaaren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301511

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