Öffentliches Marketing zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich


Bachelorarbeit, 2015

80 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Aufgaben von Verpackungen
2.1 Technische Aufgaben
2.2 Ökonomische Aufgaben
2.3 Konsumenten- und marketingbezogene Aufgaben
2.4 Umweltbezogene Aufgaben
2.5 Rechtliche Aufgaben

3. Anforderungen an Verpackungen
3.1 Anforderungen des Packmittelproduzenten
3.2 Anforderungen des Lebensmittelproduzenten
3.3 Anforderungen der Lager- und Transportprozesse
3.4 Anforderungen des Handels
3.5 Anforderungen des Verbrauchers
3.6 Anforderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Gefahrenschutzes
3.7 Anforderungen des Gesetzgebers
3.7.1 Verpackungsverordnung
3.7.2 Duales System

4. Verpackungen verschiedener Lebensmittel
4.1 Frischkost
4.1.1 Obst und Gemüse
4.1.2 Fleisch und Fleischprodukte
4.1.3 Milch und Milchprodukte
4.1.4 Brot und Backwaren
4.2 Verarbeitete und vorgefertigte Lebensmittel
4.2.1 Getränkeverpackungen
4.3 Fertiggerichte
4.4 Süßwaren

5. Umweltproblematik der Kunststoffabfälle
5.1 Menge der Kunststoffabfälle
5.2 Folgen für die Umwelt

6. Strategien zur Vermeidung von Verpackungsabfällen
6.1 Verhalten der Konsumenten
6.2 Sozialpädagogische Instrumente
6.2.1 Schulische und außerschulische Bildung
6.2.2 Öffentlichkeitsarbeit
6.2.3 Beratung
6.2.4 Warentests und Umweltembleme
6.2.5 Vorbildfunktion
6.3 Ökonomische Instrumente
6.3.1 Müllentsorgungsgebühren
6.3.2 Verpackungsabgaben
6.3.3 Subvention von verpackungssparenden Maßnahmen
6.4 Ordnungsrechtliche Instrumente
6.4.1 Pflicht zur Trennung von Müllsorten
6.4.2 Kennzeichnungspflicht
6.4.3 Beschränkungen der Verwendung

7. Konzepte zur Vermeidung von Verpackungsabfällen
7.1 Konzepte zur Förderung von Mehrwegverpackungen
7.1.1 „Stiftung Initiative Mehrweg“
7.1.2 Verband „Pro Mehrweg“
7.2 Konzepte zur Reduzierung von Verpackungsabfällen aus Kunststoff
7.2.1 „Initiative Lebensmitteldose“
7.2.2 „Original Unverpackt“

8. Diskussion

9. Schlussfolgerung

10. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Grüner Punkt

Abbildung 2: Entwicklung des Kunststoffverpackungsaufkommens

Abbildung 3: Entwicklung der Verwertungsquote der Kunststoffabfälle

Abbildung 4: Vorkommen der Plastikmüllstrudel

Abbildung 5: Abbauzeiten von Plastikmüll im Meer

Abbildung 6: Umweltzeichen

Abbildung 7: Mehrwegzeichen

Abbildung A1: Mehrwegsysteme für Obst und Gemüse

Abbildung A2: Umweltrechner für Verpackungssysteme für Obst und Gemüs e

Abbildung A3: Aktuelle Informationen zum Mehrwegsyste m

Abbildung A4: Praxisbeispiele für den Erfolg des Mehrwegsyste ms

Abbildung A5: Übersicht über die Informationen zur Dosenverpackun g

Abbildung A6: Übersicht der bereitgestellten Informationsbereich e

Abbildung A7: Blick in den Ladenbereich

Abbildung A8: Ausschnitt aus dem angebotenen Sortiment

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Faktoren, die beim Verpacken von Lebensmitteln zu berücksichtigen sind

Tabelle 2: Umweltorientierte Anforderungen an Verpackunge n

Tabelle 3: Kunststoffabfälle nach Anfallorten

Tabelle 4: Müllentsorgungsgebühren der Stadt Fulda

Tabelle A1: Entwicklung des Aufkommens von Kunststoffverpackungen in Tsd. t

Tabelle A2: Verwertung von Verpackungsabfällen

1. Einleitung

Öffentliches Marketing und Verpackungen – was haben diese beiden Themengebiete miteinander zu tun? Näher betrachtet sehr viel. Verpackungen werden öffentlich beworben, ebenso die Ware, die sich darin befindet. Auch die Hersteller der Waren lassen sich über ihre Verpackungen öffentlich bewerben. Allerdings gelangt jede Verpackung früher oder später in die Mülltonne und wird zu Abfall. Dafür wird nicht geworben, auch nicht öffentlich. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem öffentlichen Marketing nach dem Gebrauch der Verpackungen, nämlich dann, wenn sie unnütz und somit zu Abfall werden. Der Fokus liegt besonders auf Kunststoffverpackungen.

Die Fragestellungen beruhen darauf, ob es von Seiten der Politik, von Organisationen oder auch Institutionen öffentliches Marketing zur Vermeidung von Verpackungsabfällen gibt oder geben sollte. Es soll auch hinterfragt werden, ob die aktuelle Gesetzgebung ausreicht, um diese Problematik einzudämmen. Zudem wird kurz angesprochen, auf welchen Ebenen entsprechende Maßnahmen eingesetzt werden können.

Zunächst wird dargestellt, welche Aufgaben Verpackungen erfüllen und welchen Anforderungen sie standhalten müssen. Danach wird aufgezeigt, wie die Verpackungsrealität aussieht; dies geschieht anhand einiger Lebensmittelgruppen. Im Anschluss daran wird aufgezeigt, welche Mengen an Kunststoffabfällen anfallen und welche Umweltproblematik dadurch entsteht. Des Weiteren wird aufgezeigt, warum sich Konsumenten so verhalten, wie sie es tun, und welche Strategien es sowohl in ihre Richtung als auch in Richtung anderer Ebenen geben kann, um die Verwendung von Kunststoffverpackungen und die damit entstehenden Abfallmengen zu reduzieren. Ein paar ausgewählte Initiativen zeigen abschließend auf, was bereits im Bereich dieser Problematik getan wird oder sich noch in Planung befindet. Die Recherche des Theorieteils erfolgte überwiegend aus Printmedien. Diese stammen allerdings fast alle aus den 90er-Jahren, sodass ihnen keine aktuellen statistischen Daten zu entnehmen waren. Diese konnten allerdings im Internet, beispielsweise bei Behörden im Bereich des Umweltschutzes, gefunden werden. Das Thema ist im Internet deutlich präsenter.

2. Aufgaben von Verpackungen

Verpackungen sind heute nicht mehr wegzudenken, vor allem nicht im Lebensmittelbereich. Sie sind unentbehrliche Hilfsmittel, erfüllen dabei viele verschiedene Aufgaben und müssen sehr vielen Anforderungen der unterschiedlichsten Anforderungsgruppen standhalten. Die Aufgaben von Verpackungen finden sich in den Bereichen Technik, Ökonomie, Umwelt und Recht, werden vom Verbraucher definiert und sind wichtiger Bestandteil im Marketing.

„Es sind drei Hauptaufgaben:

- Schutz der Ware vor vielen äußeren Einflüssen,
- Ermöglichung und Rationalisierung des Warendurchlaufs vom Hersteller bis zum Verbraucher,
- Werbung für und Informationen über die Ware.“ (Golding 1992: 241)

Betrachtet man nun die Funktionen, die Verpackungen erfüllen sollen, so gehen diese inhaltlich einen Schritt weiter.

Die primäre Funktion bezieht sich auf die „physische Verteilung und Qualitätssicherung des Packguts durch eine schützende Hülle für das Mikroklima und gegen mechanische Einwirkungen.“ (Ahlhaus 1997: 15)

Die sekundäre Funktion dient der Identifikation der Ware, beinhaltet die Werbung und unterstützt den Handels (Ahlhaus 1997: 15).

Die tertiäre Funktion bezieht sich auf die Sicherheit bei Transport, Lagerung und Verkauf sowie dem Gebrauch und thematisiert die Umweltverträglichkeit (Ahlhaus 1997: 15).

Neben dieser Einteilung der Funktionen gibt es noch die Möglichkeit, diese in Grund- und Zusatzfunktionen einzuteilen. Als Grundfunktionen werden die Schutz-, die Lager-, die Transportfunktion (Distribution) und die Werbe- oder Verkaufsfunktion (bezüglich Kennzeichnung) bezeichnet (Ahlhaus 1997: 15).

Schon hier zeigt sich das breite Spektrum der Aufgaben, das vom reinem Schutz der Ware bis hin zur Ermöglichung des Verkaufes des Produktes reicht.

Attributive Funktionen, also Zusatzfunktionen, sind „die Portionierungs-, die Garantie-, die Verbrauchs- oder Gebrauchs- sowie die Dienstleistungsfunktion“ (Ahlhaus 1997: 15).

„Als weitere Verpackungsfunktionen werden genannt:

- Kennzeichnung der Ware, auch sprachlich international,
- Haltbarkeitsgarantie bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD),
- Normung bzw. Standardisierung,
- Typisierung,
- Möglichkeit der automatisierten Verteilung,
- Rationalisierungsmöglichkeiten auf allen Stufen,
- Hygiene,
- optische Beurteilungsfähigkeit des Packguts,
- Entsorgungsfreundlichkeit.“ (Ahlhaus 1997: 15)

Zu diesen Aufgaben kommen viele weitere, die sich in den unterschiedlichsten Anforderungsbereichen befinden.

Die folgende Tabelle 1 auf Seite 4 gibt einen ersten Überblick über die Faktoren, die beim Verpacken von Lebensmitteln zu berücksichtigen sind und zeigt auf, welche Aufgabengebiete sich daraus ergeben.

Tabelle 1: Faktoren, die beim Verpacken von Lebensmitteln zu berücksichtigen sind (nach Bojkow 1989: 4)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In erster Linie geht es darum, dass Produkt zu schützen, seine Qualität zu erhalten. Die spezifischen Produkteigenschaften müssen vor dem Verpacken bekannt sein und entsprechend beachtet werden.

Der nächste große und wichtige Aufgabenbereich bezieht sich auf den Warenumschlag und die Distribution. Beim Umschlag der Ware muss die Verpackung allen Beanspruchungen standhalten und die Ware vor Beschädigungen schützen.

Die Verpackung soll maschinengängig sein, um den Warenumschlag reibungslos und zeitoptimal zu gestalten. Es ist auch darauf zu achten, wie die Ware transportiert wird. Nicht jede Verpackung ist für jedes Transportmittel vorteilhaft.

Die Verbraucher, die die Ware letztlich entgegen nehmen, haben auch gewisse Ansprüche an die Verpackung. Sie muss leicht zu transportieren und zu lagern sein und die Entnahme des Produktes muss sauber und reibungslos funktionieren. Erwartet wird auch eine Kennzeichnung des Produktes in Bezug auf wichtige Eigenschaften und auf die Inhaltsstoffe sowie eine etwaige Gebrauchsanleitung, falls das Produkt sich nicht selbst erklärt.

Gerade im Bereich der Kennzeichnung achtet der Gesetzgeber auf die Einhaltung gewisser Regeln. Sie dienen dem Verbraucherschutz und einem fairen und transparenten Wettbewerb.

Der Packmittelproduzent und der Hersteller des Packguts sind an den Kosten der Verpackungen interessiert. Der Produzent der Verpackungen möchte einerseits daran verdienen. Der Hersteller des Packguts wiederum erwartet eine Verpackung, die seinen Wünschen und Vorstellungen entspricht, muss allerdings beim Einkauf auch den Kostenfaktor beachten.

Seit den 1990er Jahren rückt zudem der Umweltgedanke vermehrt in den Mittelpunkt. Die natürlichen Ressourcen sollen geschont und die Umwelt entlastet werden. Verpackungen sollen im höchstmöglichen Maß wiederverwendbar oder wiederverwertbar sein und die Umwelt nicht mehr als absolut nötig belasten. Zu diesen Punkten zählt auch die Sicherheit im Arbeitsumfeld. Dabei werden Faktoren wie Lärm, Gewicht und von der Verpackung ausgehende Verletzungsgefahren betrachtet und versucht zu reduzieren.

Die Aufgaben der Verpackungen sind enorm vielfältig. Die folgenden Unterpunkte stellen die relevanten Aufgabengebiete detailliert vor.

2.1 Technische Aufgaben

Im Bereich der technischen Aufgaben der Verpackung geht es darum, das Packgut vor Verlust, Verderb, einer Veränderung der Qualität sowie vor Beschädigungen zu schützen. Durch eine Verpackung kann die Ware in Einheiten aufgeteilt werden, ohne die Lagerung und Versand nicht möglich wären. Die Distribution der Waren wird rationalisiert und auch erleichtert (Bojkow 1989: 3).

Durch eine Verpackung wird vermieden, dass die Ware durch Fremdstoffe verunreinigt wird. Mechanische Schäden können verhindert und klimatische Einflüsse gemindert werden. Tierische Schädlinge kommen mit der Ware nicht in Kontakt und Mikroorganismen können dem Packgut ebenfalls nicht schaden. Zudem werden Manipulation der Ware und, in einem gewissen Maß, auch Diebstahl verhindert (Bojkow 1989: 3).

Die Verpackung stellt hier also eine schützende Abgrenzung zur Außenwelt dar. Dazu muss die Verpackung eine entsprechende Festigkeit aufweisen und den Beanspruchungen während der Lagerung und des Transports standhalten.

Außenwirkungen wie Wasserdampf, Sauerstoff, Licht, Fremdgerüche und der Verlust von Aromen müssen vermieden werden. Ebenso muss die Verpackung aber auch verhindern, dass die Ware austreten kann, wie das beispielsweise bei flüssigen oder rieselfähigen Lebensmitteln, z.B. Salz, der Fall sein kann (Ahlhaus 1997: 2). Die Art der Verpackung hängt also auch stark davon ab, welche Ware verpackt werden soll.

Besonders im Lebensmittelbereich ist es wichtig, dass das Produkt nicht durch Fremdkörper infiziert werden kann. Die Verpackung schützt hier vor der Berührung und damit vor verschiedenen Erregern, die über einen Kontakt mit der Ware übertragen werden können (Ahlhaus 1997: 3).

2.2 Ökonomische Aufgaben

Die ökonomischen Aufgaben der Verpackung sind auf den Einsatz dieser in der Wirtschaft ausgerichtet. Dabei soll die Ware in verbrauchsgerechter und ansprechender Form dem Verbraucher präsentiert werden. Verpackungsaufwand und –leistung sollen möglichst kostengünstig sein, damit die Unternehmen wirtschaftlich arbeiten können (Bojkow 1989: 3).

Der ökonomische Aspekt umfasst Aufgaben in den Bereichen Rationalisierung und Erleichterung der Distribution. Die Güter sollen möglichst einfach und reibungslos transportiert, umgeschlagen und gelagert werden. Einen erheblichen Einfluss auf diesen Prozess hat die Verpackung der Ware. Ist sie sperrig, zu schwer oder hat eine unpraktische Form, kann es sein, dass sie z.B. nicht maschinell umgeschlagen werden kann. Eine Sortierung per Hand kostet Zeit und Geld. Sperrige Waren lassen sich nur schlecht wirtschaftlich im Transportfahrzeug stapeln. Leerräume kosten unnötig Geld und sind zudem auch nicht ökologisch. Deshalb werden gängige Formate bei Verpackung bevorzugt (Bojkow 1989: 11).

„Die Voraussetzungen für eine Verpackung, welche sich optimal in die Transportkette einfügt, müssen - bei der Verpackungsplanung geschaffen werden

- den innerbetrieblichen Materialfluß berücksichtigen
- auf eine optimale Nutzung der Transport- und Lagerkapazitäten (Raum und Gewicht) auf dem Vertriebsweg
- und auf eine den lokalen Gegebenheiten angepaßte Abwicklung des Warenumschlages abzielen.“ (Bojkow 1989: 11)

Die Transportverpackung muss zudem dem Einsatz von Förder- und Hebeeinrichtungen an den Umschlagplätzen standhalten und dort problemlos funktionieren (Bojkow 1989: 11).

Nur wenn die Ware möglichst reibungslos umgeschlagen werden kann, kann der gesamte Vorgang ökonomisch vorteilhaft ablaufen.

„Palettengerechte, leichte, platzsparende (z.B. quaderförmige) und stapelfähige Packmittel werden nicht geradflächigen (z.B. ovalen oder zylindrischen), nicht stapelfesten und schwereren Verpackungen vorgezogen.“ (Bojkow 1989: 11)

Sind Verpackungen entsprechend diesen Ansprüchen entwickelt, verbessern sich die Lieferfähigkeit, die Schnelligkeit und Sicherheit der Lieferung und damit auch die zeitnahe und schnelle Präsenz der Ware im Handel (Bojkow 1989: 11).

Diese Wirtschaftlichkeit steht nicht immer auch im Einklang mit ökologischen Überlegungen. Diese Aufgaben der Verpackung haben „zusammen mit dem Zwang zur Kostensenkung und Rohstoffeinsparung die fortschreitende Verdrängung herkömmlicher Packmittel, wie z.B. Glasflaschen durch Verbundkartonverpackungen oder Kunststoffbehältnisse […] bewirkt.“ (Bojkow 1989: 11)

„Mehrweggebinde erhöhen […] den Distributionsaufwand.“ (Bojkow 1989: 11) Dies ist unter anderem ein Grund dafür, warum der überwiegende Teil der Waren in Einwegverpackungen angeboten wird. Mehrweggebinde sind schwerer, nehmen mehr Platz beim Transport in Anspruch, benötigen größere Lagerkapazitäten und erzeugen zusätzliche Aufgaben durch die Pfandverrechnung und ähnliches (Bojkow 1989: 11).

Dadurch erschweren sie die Distribution erheblich und werden immer mehr durch Einwegverpackungen ersetzt, die letztlich nur entsorgt werden müssen.

2.3 Konsumenten- und marketingbezogene Aufgaben

Die auf den Verbraucher bezogenen Aufgaben sind auf die Verbraucherfreundlichkeit ausgerichtet und hängen eng mit den marketingbezogenen Aufgaben zusammen. Der Konsument soll das Produkt erkennen und alle wichtigen Informationen dazu der Verpackung entnehmen können. Das Handling und die Bequemlichkeit sind weitere wichtige Punkte (Bojkow 1989: 3). Ein Produkt muss immer den Verbraucherwünschen entsprechen. Daneben ist es aber für den Verkaufserfolg auch mitbestimmend, dass die Warenpräsentation auf den potenziellen Käufer ausgerichtet ist. Eine verbraucherfreundliche Verpackungsgestaltung trägt zur positiven Kaufentscheidung bei (Bojkow 1989: 13).

Die Erkennbarkeit eines Produktes und die Unterscheidung gegenüber Konkurrenzprodukten sind ein wesentliches Kriterium. Auch müssen Aufmachung und Inhalt übereinstimmen (Bojkow 1989: 13). Ist dies nicht der Fall, befürchtet der Kunde eine sogenannte „Mogelpackung“, also eine Packung, die mehr Inhalt vortäuscht als tatsächlich enthalten ist. Ein wiederholter Kauf wird dann vermutlich nicht stattfinden.

Der heutige Einzelhandel besteht überwiegend aus der Selbstbedienung. Der Kunde sieht die Produkte im Handel und entscheidet selbsttätig, welches er haben möchte. Dadurch muss das Produkt sich „selbst verkaufen“. Damit es sich im Selbstbedienungshandel „selbst verkauft“, muss die Verpackung eine verkaufsfördernde Wirkung haben, auch wenn mehrere Packungen der Konkurrenz daneben, darüber oder dahinter zu finden sind (Bojkow 1989: 13). Dies ist nicht immer einfach, da, wie im vorherigen Abschnitt angesprochen, der Handel eher daran interessiert ist, genormte oder gleichförmige Produkte auszustellen, um den Platz auf der Verkaufsfläche optimal nutzen zu können.

Das Produkt muss technisch perfekt aussehen, um vom Kunden genommen zu werden. Unschöne, beschädigte oder minderwertig erscheinende Produkte werden oftmals wieder in das Regal zurückgestellt (Bojkow 1989: 14). Kriterien wie die Auffälligkeit der Verpackung, die Erkennbarkeit der Marke und auch die Lesbarkeit der Produktinformationen und –kennzeichnungen sind sehr wichtig (Bojkow 1989: 14).

Ferner ist es auch von großer Bedeutung, dass der Verbraucher ausreichend über das Produkt informiert wird. Die Verpackung muss im beschriebenen Selbstbedienungshandel das Verkaufsgespräch ersetzen. Wichtige Beschriftungen sollten kurz gehalten werden und auch noch in einiger Entfernung vom Produkt gut lesbar sein. Grafiken und Bilder sollen eine hohe Qualität haben und eng an das Produkt angelehnt sein. Die Verpackung soll der Qualität des Produktes entsprechen und auch mit der Quantität, also dem Inhalt, übereinstimmen (Bojkow 1989: 14).

Damit eine Verpackung in der Selbstbedienung gut funktioniert, sind weitere Kriterien von Bedeutung. Dabei handelt es sich um Handhabungskriterien wie „ - Trage- und Entnahmemöglichkeit mit einer Hand (weil die zweite Hand oft durch den Tragekorb behindert ist) - ausreichende Festigkeit und Sicherheit der Verpackung (um gegenseitiges Beschädigen im Tragekorb oder im Einkaufswagen zu vermeiden).“ (Bojkow 1989: 14)

Wenn der Kunde seine erworbenen Produkte nach Hause transportieren möchte, muss die Verpackung gegenüber dem Produkt dicht und gegenüber mechanischen Außeneinflüssen unempfindlich sein. Mehrstück- oder Transportverpacken sollen kompakt sein. Das Verpackungsgewicht soll gering sein, damit der Kunde es ohne größere Mühe transportieren kann. Für die anschließende Lagerung von Lebensmitteln im Haushalt soll eine platzsparende Unterbringung der Ware möglich sein (Bojkow 1989: 14 f.).

Zu Beginn der Verpackungsgestaltung standen die technischen Anforderungen der Verpackungen im Vordergrund, wobei es um den Produktschutz und die Warendistribution ging. Durch den, heute stärker denn je, zunehmenden Wettbewerbsdruck, den Fortschritt in der Verpackungstechnik und die Umweltdiskussion wird mehr Wert auf Verpackungen gelegt, die sowohl verbraucher- als auch umweltfreundlich sind (Bojkow 1989: 14).

2.4 Umweltbezogene Aufgaben

Die umweltbezogenen Aufgaben bestehen darin, die Herstellung, die Distribution, den Gebrauch und die Entsorgung so zu gestalten, dass die Umweltbelastungen dabei möglichst gering sind (Bojkow 1989: 3).

Gefordert werden die Schonung der Ressourcen und der Umwelt in Verbindung mit dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. „Insofern herrscht auf dem Verpackungsgebiet kein grundsätzlicher Konflikt zwischen technischen, wirtschaftlichen und ökologische Zielsetzungen.“ (Bojkow 1989: 15) Die Wirtschaftlichkeit einer Verpackung kann dem Umweltgedanken sogar entgegenkommen.

Die folgende Tabelle zeigt die umweltbezogenen Aufgaben der Verpackungen auf:

Tabelle 2: Umweltorientierte Anforderungen an Verpackungen (Bojkow 1989: 16)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

¹ im technisch möglichen, organisatorisch durchführbaren sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbaren Ausmaß

Das oberste Ziel ist die Schonung der Ressourcen. Dementsprechend muss die Verpackung mit einem möglichst geringen Rohstoff- und Energieverbrauch hergestellt werden. Lebensnotwendige Grundlagen wie Wasser und Luft sollen nur soweit belastet werden, wie es absolut nötig ist.

Ein geringes Eigengewicht der Verpackung spart Transportenergie ein, was wiederum die Belastung der Umwelt durch, in diesem Fall, Abgase und ähnliches, mindert. Dazu trägt auch die optimale Nutzung der Raumkapazität der fertigen Verpackung bei. Nutzt man den Platz vollends aus, so passt mehr Ware in eine Verpackung. Es müssen also beispielsweise weniger Lastkraftwagen fahren als bei derselben Warenmenge, wenn diese unvorteilhaft verpackt ist.

Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie möglichst einfach entsorgt oder zur Wiederverwertung zurück zum Handel gebracht werden können. Dadurch wird vermieden, dass die Verpackung als Abfall in der Umwelt entsorgt wird. Ferner sollten die Materialien gut wiederverwertbar oder entsorgbar sein. Im Idealfall kann die Verpackung wiederverwendet werden, wie dies beispielsweise bei Mehrwegpfandflaschen der Fall ist. 2.5 Rechtliche Aufgaben In diesem Aufgabengebiet geht es darum, dass bei sämtlichen Verpackungen die geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden (Bojkow 1989: 3).

Das Themengebiet dabei ist sehr weit gefasst. Das Packgut soll vor äußeren Einflüssen geschützt werden, darf aber selbst die Umwelt nicht durch z.B. Austreten aus der Verpackung belasten. Besonders im Bereich der Lebensmittel muss die Verpackung Hygienestandards einhalten und darf nur bis zu einem gewissen Maß Stoffe an das verpackte Lebensmittel freigeben.

Im Rahmen dieser Arbeit ist die Verpackungsverordnung von 1991, zuletzt 2012 aktualisiert, zu nennen. Sie regelt den Umgang mit den Verpackungsabfällen in Deutschland, die hier thematisiert werden. Kapitel 3.7.1 stellt die Verpackungsverordnung vor.

3. Anforderungen an Verpackungen

Die Aufgaben der Verpackungen sind sehr vielfältig. Warum dies so ist zeigt ein Blick auf die verschiedenen Anforderungsgruppen. Vom Hersteller der Verpackung über den Handel bis hin zum Verbraucher hat jede Gruppe ihre ganz eigenen Anforderungen, die eine Verpackung erfüllen soll oder muss. Die folgenden Abschnitte stellen diese verschiedenen Anforderungsgruppen dar. Sie sind wichtig um entscheiden zu können, wo mit verschiedenen Maßnahmen angesetzt werden kann.

3.1 Anforderungen des Packmittelproduzenten

Bevor der Packmittelproduzent beginnen kann, eine Verpackung herzustellen, muss er zunächst wissen, was verpackt werden soll. Dazu benötigt er folgende spezifische Kenntnisse über das Packgut, also die Ware, die verpackt werden soll:

„ - die Eigenschaften des Packguts und seine spezifischen Empfindlichkeiten,
- deren mögliche und zulässige Qualitätsänderungen durch entsprechende Einwirkungen auf das verpackte Gut,
- mögliche Einwirkungen des Packguts auf seine Umgebung und damit verbundene Belästigungen und Gefährdungen,
- die Wechselwirkungen zwischen dem Packgut und dem Packmittel.“ (Ahlhaus 1997: 16)

Die Gesamtmenge des Packguts, die jeweils abzupackende Menge, die zulässigen Mengentoleranzen nach oben und unten sowie die Menge, die der Verbraucher aus der Verpackung entnehmen können soll, wenn er die Ware verwendet, müssen bekannt sein (Ahlhaus: 1997: 16).

„Die Qualitätsempfindlichkeit des Packguts ist von seinen chemischen und biologischen Eigenschaften sowie seiner Verträglichkeit mit der Verpackung abhängig.“ (Ahlhaus: 1997: 16) Es muss darauf geachtet werden, dass die Ware nicht durch die Verpackung in seiner Qualität beeinträchtigt wird.

Chemische und biologisch-physikalische Eigenschaften, die z.B. Reifeprozesse oder Verderbnis hervorrufen können, spielen gerade bei Lebensmitteln eine besondere Rolle. „Qualitätsmindernde Faktoren sind beispielsweise Sauerstoff, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur, mechanische Einwirkungen, Mikroorganismen und weitere, tierische Schädlinge sowie Fremdgerüche.“ (Ahlhaus 1997: 16 f.) Diese Einwirkungen müssen von der verpackten Ware ferngehalten werden, damit die Qualität des Packguts erhalten bleibt.

Bei Lebensmitteln gibt es sogenannte „kritische Produktkennzahlen“, z.B. für ihren „Wassergehalt, ihre Sauerstoff- und Lichtempfindlichkeit, ihre Viskosität, die Packungsmenge, das Distributionssystem, die Bruchanfälligkeit, die Umschlagszeit, etc.“ (Ahlhaus 1997: 17) Diese Kennzahlen sind abhängig vom jeweiligen Lebensmittel und müssen unbedingt eingehalten werden, da das Lebensmittel sonst beschädigt oder in seiner Qualität beeinträchtigt werden kann.

Neben den Anforderungen, die das Packgut an die Verpackung stellt, muss andererseits auch beachtet werden, dass das Packgut die Verpackung nicht verändert. Erschütterungen und Bewegungen auf den Verpackungsmaschinen können das Packgut unerwünscht verändern, wodurch es die Verpackung schädigen könnte (Ahlhaus 1997: 17).

Hier zeigen sich bereits auch die Anforderungen an Verpackungen, die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verankert sind und dementsprechend vom Produzenten des Packmittels eingehalten werden müssen, da sie rechtlich verbindlich sind.

Hinzu kommt natürlich, dass der Packmittelproduzent, sowie jedes Unternehmen, möglichst wirtschaftlich arbeiten muss. Dementsprechend dürfen die Beschaffung der Rohstoffe und die Produktion der Verpackung nicht zu teuer sein, da sonst kein Gewinn erzielt werden kann oder die Preise für Verpackungen so hoch angesetzt werden müssen, dass die Konkurrenzfähigkeit nicht mehr gegeben ist und eine Platzierung am Markt erschwert wird.

3.2 Anforderungen des Lebensmittelproduzenten

„Ein rationeller maschineller Verpackungsprozeß verlangt angemessene Auswahl und Gestaltung der Verpackung […]. Erforderlich sind beim Zuführen der Packmittel insbesondere Maßhaltigkeit der Abmessungen, Gratfreiheit der Schnitt- und Stanzkanten, Freiheit von Einrissen an den Kanten und Einhaltung bestimmter Lagen […].“ (Ahlhaus 1997: 17)

Der Produzent möchte sein Produkt bestmöglich verpacken, d.h. ist der von ihm bestimmten Menge, eventuell mit möglichen Sichtfenstern und in das für das Lebensmittel geeignete Material. Dazu kommt der Wunsch nach einem möglichst reibungslosen Ablauf des Verpackens, unkompliziertes Lagern und Transportieren, um einen durchgängigen Warenfluss möglich zu machen.

Die Verpackung muss so beschaffen sein, dass „Verschließen, Veredelung und Nachbehandlung der Packung […]“ (Ahlhaus 1997: 17) in den folgenden Prozessen möglich ist und entsprechend den Vorstellungen des Produzenten durchgeführt werden können. Das Etikettieren sowie verschiedene Kontrollverfahren müssen nach dem eigentlichen Verpackungsprozess noch problemlos ausgeführt werden können (Ahlhaus 1997: 17).

Zudem ist auch der Produzent des Packguts daran interessiert, dass die Verpackung nicht zu teuer ist.

3.3 Anforderungen der Lager- und Transportprozesse

Die bereits genannten Empfindlichkeiten des Packguts und der Verpackung spielen hier eine große Rolle. Die Anforderungen an die Verpackungen in diesem Bereich sind abhängig von Transportweg und Transportmittel, Art und Weise des Umschlags (manuell oder maschinell), der Lagerung (Lagerung in Räumen oder im Freien) und der Beschaffenheit der Packung bezogen auf Form, Abmessungen und Gewicht (Ahlhaus 1997: 18).

Schäden an der Verpackung und dem Packgut können durch folgende Fälle auftreten:

„ - Stapeldruck […],
- Aufprall nach freiem Fall […],
- Druckstoß von Wänden.“ (Ahlhaus 1997: 19)

Es muss also bei der Auswahl der Verpackung bedacht werden, wie die Ware transportiert, umgeschlagen und gelagert wird, um Schäden, die daraus resultieren, zu vermeiden. Zu beachten gilt es auch, dass die Waren beim Transport im Rahmen der Ladungssicherung entsprechend an das Transportmittel gesichert werden. Dieser Belastung muss die Verpackung standhalten.

Um die Ware vor Schäden zu schützen sollte auch beachtet werden, bis zu welchem maximalen Gewicht einzelne Verpackungseinheiten belastet werden können.

Wichtig ist, dass die Verpackungen in gängige Maschinen und auf gängige Palettenmaße passen, da der Umschlag und der Transport sonst stark erschwert werden und ein durchgängiger Warenfluss nicht mehr gewährleistet werden kann.

3.4 Anforderungen des Handels

„Das Kernstück des Warenhandels ist der Verkauf bzw. Absatz der Waren. Dieser soll mit Hilfe der Packmittel rationalisiert und intensiviert werden.“ (Ahlhaus 1997: 20) Heutzutage gibt es im Einzelhandel überwiegend die Form der Selbstbedienung. Der Kunde geht an das Regal, sucht seine Waren und nimmt diese selbsttätig mit. Die geeignete Verpackung, vor allem Kunststoffverpackungen mit Sichtfenstern, sind hier ein wesentlicher Bestandteil (Ahlhaus 1997: 20). Der Kunde soll das Produkt einwandfrei erkennen können und alle für ihn wichtigen Informationen erhalten.

Die Portionierung der Waren in für den Verbraucher gerechte Mengen spielt auch eine große Rolle (Ahlhaus 1997, 20).

Der Inhalt soll sichtbar sein, muss gekennzeichnet werden und die Verpackung benötigt eine codierte Preisauszeichnung. Es ist für den Handel von Vorteil, Groß- und Sammelpackungen anzubieten (Ahlhaus 1997: 20). Diese sind leichter und schneller zu handhaben als kleinere Verpackungseinheiten und erzeugen zudem auch weniger Verpackungsabfälle.

Der Handel möchte die Flächen, die er hat, optimal nutzen. Die Packungen müssen also gängigen Maßen entsprechen und stapelbar sein. Die im vorangegangenen Abschnitt angesprochene Veredelung der Packung, also besonders gestaltete Packungsoberflächen, bewirkt eine wesentliche Verkaufsförderung. Eine andere Form, Produkte zu differenzieren, sind verschiedene Formen und Designs der Verpackung, beispielsweise bei Flaschen. Das Problem hierbei ist, dass die Wünsche der Hersteller, ihre Produkte von denen der Konkurrenz zu differenzieren, im Gegensatz zu den Vorstellungen des Handels zur Flächennutzung stehen. Auch beschweren sich Händler und Verbraucher darüber, dass manche Verpackungen ungeeignete Formen haben. Es muss also eine Mischung zwischen der Verkaufsförderung durch besonders auffällige Merkmale und der Handhabungsmöglichkeit im Handel gefunden werden (Ahlhaus 1997: 20).

3.5 Anforderungen des Verbrauchers

„Eine wichtige Forderung bildet die verwendungsadäquate Menge bzw. Größe der Verkaufsverpackung, die durch den Zeitraum des Bedarfs, der Verbraucherzahl, die Preislage sowie Zahlungsgewohnheiten und die Haltbarkeit der Waren bestimmt wird.“ (Ahlhaus 1997: 21)

Der Verbraucher fordert von der Verpackung, dass sie sich leicht öffnen und eventuell wiederverschließen lässt. Das Produkt soll gut aus der Packung herauszunehmen sein, sich also leicht dosieren (sprühen, schütten, streuen, tropfen, etc.) lassen (Ahlhaus 1997: 21).

Die Schmuckwirkung, die Dekorverpackungen haben, spielt eine wichtige Rolle, auch bei Lebensmitteln. Hier wird die Originalpackung direkt genutzt und zur Benutzung entsprechend platziert, z.B. bei Margarine, die bei der Nutzung in der Packung auf dem Tisch steht. Die Verpackungen werden für den Kunden ansehnlich und attraktiv gestaltet. Oftmals werden auffällige, für schön befundene Verpackungen weiterverwendet, beispielsweise zur Aufbewahrung von Kleinteilen im Haushalt. Dies trifft vor allem auf Geschenkartikel zu, die besonders aufwändig gestaltet sind (Ahlhaus 1997: 21).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verbraucher vor allem Wert auf die Handhabung und das Aussehen der Verpackung legen.

Inzwischen ist aber auch der Umweltaspekt interessanter geworden. „Im besonderen Maße aber beschäftigt heute den Verbraucher das Beseitigen der Packmittel, speziell der Kunststoff-Packmittel […].“ (Ahlhaus 1997: 21)

3.6 Anforderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Gefahrenschutzes

Um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, gibt es Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie spezielle Hygienevorschriften für Lebens- und Genussmittelverpackungen, die unbedingt einzuhalten sind. Darin wird unter anderem auch vorgegeben, wie schwer die Verpackungen maximal sein dürfen, damit die Arbeitnehmer, die diese umschlagen, sie noch bewegen können und dürfen (Ahlhaus 1997: 21).

Es muss darauf geachtet werden, dass sich die beteiligten Personen nicht daran verletzten können oder durch ihre Arbeit das Packgut beschädigen oder verunreinigen können. Außerdem muss auch sichergestellt werden, dass aus den Packungen nichts entnommen werden kann. Auch Lebensmittel, die zusätzlich umverpackt sind, müssen „mit Datum, Inhaltsangabe, Herstellung, Verbrauchsfristen, Abfüllmengen usw.“ (Ahlhaus 1997: 21) gekennzeichnet werden. So kann vermieden werden, dass z.B. wichtige Verbrauchsfristen übersehen werden und nicht mehr nutzbare Waren in den Umlauf geraten.

3.7 Anforderungen des Gesetzgebers

Neben all den bisher genannten Anforderungsgruppen stellt auch der Gesetzgeber ganz eigene Anforderungen an Verpackungen. Im Lebensmittelbereich sind hier besonders Bestimmungen zur Hygiene und zur Kennzeichnung der Lebensmittel zu beachten. Allerdings unterliegen auch diese Verpackungen ganz allgemeinen Anforderungen, die für alle Produktverpackungen gelten. Zur Vermeidung von Verpackungsabfällen ist 1991 die Verpackungsverordnung erstmalig in Kraft getreten, die im folgenden Abschnitt näher betrachtet wird, da sie maßgeblich zur Vermeidung von Verpackungsabfällen beitragen soll.

3.7.1 Verpackungsverordnung

Die Abfallbeseitigung war bis zu den 70er-Jahren ein großes Problem. Die meisten Abfälle wurden in der Landschaft auf Deponien gelagert. Eine sachgerechte Entsorgung, wie sie heute betrieben wird, fand nicht statt.

Um 1970 kamen die Politiker zu der Erkenntnis, dass diese Form der Mülllagerung erhebliche Umweltprobleme nach sich ziehen kann und wird. Diese Erkenntnis führte dazu, dass 1972 das Abfallbeseitigungsgesetz eingeführt wurde. Den Kreisen und Gemeinden, die in der Entsorgungspflicht standen, wurden Richtlinien für die Abfallbeseitigung vorgegeben. Somit konnte die Abfallbeseitigung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gebracht werden (Agnes et al. 1991: 15).

Die Mengen des anfallenden Mülls der Privathaushalte nahmen sehr bald überhand. Das Abfallbeseitigungsgesetzt beschäftigte sich sehr einseitig mit der Müllbeseitigung durch Deponierung oder Verbrennung. Vor allem die Deponien kamen schnell an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Die Verbrennung der Abfälle stand aufgrund der schlechten Emissionswerte bei Zeiten in der Kritik. Abfallvermeidung und Abfallverwertung wurden als zwei neue Punkte gehandelt, um die Müllentsorgung vereinfachen und reduzieren zu können (Agnes et al. 1991: 16).

Am 20.12.1988 trat erstmals die „Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoff“ in Kraft (Agnes et al. 1991: 16).

Im Mai 1989 wurden die „Zielfestlegungen zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen (für Nahrungs-, Genuß- und Konsumgüter) aus Kunststoff“ verabschiedet (Agnes et al. 1991: 18 f.).

Im Jahr 1991 trat schließlich die Verpackungsverordnung (VerpackV) in Kraft. Die Bezeichnung „Verpackungsverordnung“ ist der Kurztitel, denn der eigentliche Titel der Verordnung lautet „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“. Ziel war zunächst die Reduzierung des Aufkommens von Verpackungsmüll sowie die Abkehr von der Wegwerfgesellschaft.

Die Verpackungsverordnung legte folgende Grundprinzipien fest:
- Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden werden.
- Können Verpackungsabfälle nicht vermieden werden, müssen sie stofflich verwertet
werden (eine energetische Verwertung, also die Verbrennung, darf nur angestrebt
werden, wenn eine stoffliche Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich negativ
zu bewerten ist).
- die Beseitigung muss „gemeinwohlverträglich“ geschehen
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 2014).

Auch die Regelungen zum Pfand für Getränkeverpackungen sind in ihr enthalten. Durch dieses Pfand sollten Getränkeverpackungen zum Handel zurückgebracht und nicht in der Landschaft oder über den Müll entsorgt werden.

Verpackungsabfälle sollen nicht nur beseitigt werden, sondern vor allem schon von Anfang an Verpackungsabfälle so weit wie möglich vermieden werden. Die deutsche Wirtschaft war aufgrund der Verpackungsverordnung verpflichtet, erstmals Verpackungen nach dem Gebrauch zurückzunehmen und sich um die Entsorgung zu bemühen. Dadurch sollte der Verbrauch von Verpackungen reduziert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur die Kreisen und Gemeinden in der alleinigen Entsorgungspflicht. Aus dieser neuen Verpflichtung heraus entstand ein deutschlandweites, flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystems, das sogenannte „Duale System Deutschland“ (auch unter der Bezeichnung „Grüner Punkt“ bekannt) (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 2014). Dieses wird in Kapitel 3.7.2 vorgestellt.

3.7.2 Duales System

Bei dem Dualen System Deutschland (im Weiteren Duales System genannt) handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Organisation. Die Verpackungsverordnung sieht vor, dass Industrie und Handel zur stofflichen Verwertung von Verkaufsverpackungen verpflichtet sind. Das Duale System übernimmt diese Aufgabe für die Unternehmen, indem es die Abfälle sammelt, sortiert und verwertet. Das System finanziert sich über Lizenzeinnahmen. Wer seine Verpackungen vom Dualen System verwertet haben möchte, muss den sogenannten „Grünen Punkt“ erwerben. Um diesen auf seine Verpackungen drucken zu dürfen, werden Gebühren an das Duale System bezahlt (Stiller, 2015).

Abbildung 1 zeigt den Grünen Punkt, der bei allen Verpackungen zu sehen ist, deren Hersteller und Inverkehrbringer beim Dualen System mitwirken.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Grüner Punkt (Steuerbord Strategieberatung, o.J.)

Das System wird als „dual“ bezeichnet, weil die Entsorgung und die Verwertung des Verpackungsabfalls privat erfolgen, die Entsorgung des restlichen Hausmülls allerdings weiterhin Aufgabe der Kommunen ist (Springer Gabler - Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, o.J.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Öffentliches Marketing zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich
Hochschule
Hochschule Fulda
Note
1,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
80
Katalognummer
V302265
ISBN (eBook)
9783956877322
ISBN (Buch)
9783668005969
Dateigröße
2294 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ökotrophologie, kunststoffverpackungen, lebensmittelverpackungen, verpackungsabfall, bachelor-thesis, öffentliches marketing
Arbeit zitieren
Jutta-Verena Schulze (Autor:in), 2015, Öffentliches Marketing zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302265

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