Auswirkungen der Energiewende auf technische Versicherungen unter Berücksichtigung konventioneller Energieerzeugung


Bachelorarbeit, 2015

36 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise

2. Technische Versicherungen und konventionelle Kraftwerke
2.1 Technische Versicherungen
2.1.1 Allgemeiner Überblick über die Sparte
2.1.2 Montage-, Bauleistungs- und Garantieversicherung
2.1.3 Maschinen- und Elektronikversicherung
2.1.4 Betriebsunterbrechungsversicherung
2.1.5 Das Zusammenspiel der Teilsparten
2.2 Kraftwerkstypen
2.2.1 Definition: Konventionelle Kraftwerke
2.2.2 Versicherungsbedarf von Kraftwerken
2.3 Aus der Versicherungspraxis

3. Die Energiewende und ihre Auswirkungen
3.1 Die Bedeutung der Energiewende im Kontext
3.1.1 Das EEG
3.1.2 Auswirkungen auf den Strommarkt
3.1.3 Die Rentabilität von konventionellen Kraftwerken
3.1.4 Beispiele
3.2 Technische Auswirkungen der Energiewende auf Kraftwerke
3.2.1 Verschleiß im Wechsellastbetrieb
3.2.2 Stillstandkonservierung
3.3 Risikotechnische Konsequenzen für den Versicherer
3.3.1 Schadenpotenziale
3.3.2 Praxisbeispiel
3.4 Herausforderungen und Chancen für den Versicherer
3.4.1 Risikomanagement
3.4.2 Prämiengestaltung
3.4.3 Portfoliogestaltung

4. Fazit
4.1 Ergebnisse
4.2 Ausblick

5 Literaturverzeichnis
5.1 Printquellen
5.2 Elektronische Quellen (nummerisch sortiert)
5.3 Elektronische Quellen (alphabetisch sortiert)

6 Anhang

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

„Strom ist mehr als bloß eine Handelsware. Er ist die Lebensader der Wirtschaft und ein Eckpfeiler unserer Lebensqualität“[1]. Der Elektrizitätsbedarf unserer Gesellschaft steigt ständig an. Die Stabilität des Stromnetzes stellt einen bedeutenden Standortfaktor für die Industrie in Deutschland dar. Steinkohle, Braunkohle, Gas und Erdöl waren auch hierzulande bisher die wichtigsten Primärenergieträger. Doch seit dem Reaktorunglück in Fukushima findet ein Umbruch statt. Die 2011 eingeleitete Energiewende führt aufgrund der Bedeutung des Stromnetzes für die Industrie zu einem gravierenden Eingriff in die deutsche Wirtschaft. Dass der verstärkte Einsatz von Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung nicht nur positive Auswirkungen hat, beschäftigt momentan sowohl Netzbetreiber, Investoren, Endkunden als auch die Industrieversicherer. Besonders problematisch stellt sich die Lage für die Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken dar. Aufgrund des stark schwankenden Strombedarfs im Zusammenhang mit der volatilen Einspeisung von Wind- und Solarenergie wird beim konventionellen Kraftwerksbetrieb höchste Flexibilität gefordert. Das häufigere Zu- und Abschalten der Kraftwerke führt dabei zu stärkerem Verschleiß der Maschinen und Anlagen. Zusätzlicher Kostendruck aufgrund von extrem niedrigen Strompreisen an den Börsen wirkt sich negativ auf Wartungs- und Instandhaltungsaktivitäten aus. Da Kraftwerksbetreiber ihre Sach- und Betriebsunterbrechungsrisiken gerne durch entsprechende Versicher-ungen minimieren möchten, stellen diese schadenfördernden Faktoren große künftige Herausforderungen auch für den technischen Versicherer dar. In der vorliegenden Arbeit soll daher folgende Frage primär diskutiert und soweit möglich beantwortet werden: Wie wirkt sich die Energiewende auf den Betrieb und das versicherungstechnische Risiko von konventionellen Kraftwerken aus?

1.2 Vorgehensweise

Zur Bearbeitung der Fragestellung wird zunächst ein Kapitel dem Thema der Technischen Versicherungen und den konventionellen Kraftwerken gewidmet. Darin werden die Sparte und ihre bedeutenden Teilsparten vorgestellt. Außerdem werden die für diese Arbeit relevanten Kraftwerkstypen beschrieben und es wird auch auf den konkreten Versicherungsbedarf von Kraftwerken eingegangen. Im darauf folgenden Kapitel dreht sich alles speziell um die Energiewende. Es werden zunächst die Besonderheiten des Erneuerbare Energien Gesetzes und dessen Bedeutung im Zusammenhang mit dem deutschen Strommarkt angesprochen. Daraufhin werden die konkreten, technischen Konsequenzen der Energiewende auf den Betrieb von konventionellen Kraftwerken dargestellt. Diese Betrachtung ermöglicht es, danach Schlussfolgerungen für die Technische Versicherung zu ziehen. Die resultierenden Herausforderungen an den Versicherer werden anschließend besprochen und mit einem Beispiel aus der Praxis abgerundet.

Bei den folgenden Ausführungen wird sich auf die Lage in Deutschland und somit auf den deutschen Strom- und Versicherungsmarkt konzentriert. Eine internationale Betrachtung würde aufgrund der zusätzlichen Variablen den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Auch die Betrachtung von Kernkraftwerken wird nur eine beiläufige Rolle spielen, da sie aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs in Deutschland in den kommenden Jahren an Bedeutung verlieren.[2]

2. Technische Versicherungen und konventionelle Kraftwerke

2.1 Technische Versicherungen

2.1.1 Allgemeiner Überblick über die Sparte

Im Bereich der industriellen Sachversicherung bildet die Sparte Technische Versicherungen (im Folgenden kurz: TV) eine Untergruppe speziell für die Absicherung von technischen Anlagen und Bauprojekten.[3] „Unter der Bezeichnung ‚Technische Versicherungen‘ werden verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst, deren Gegenstand die Versicherung von Sachschäden (Sachversicherungen) oder die Versicherung von Ertragsausfällen/Mehrkosten in weiterer Folge von Sachschäden (Vermögensversicherungen) sind“[4]. Die Deckungs-möglichkeiten in der Sparte TV gliedern sich in kurzfristige Versicherungen, also diejenigen, die ohne Kündigung auslaufen und langfristige Versicherungen, die nicht automatisch enden. Zu den kurzfristigen Versicherungen zählen die sogenannten Projektsparten Bauleistungs-, Montage- und Garantiedeckung. Zu den langfristigen gehören die Maschinen- und die Elektronikversicherung mit ihren zugehörigen Betriebsunterbrechungsvereinbarungen.[5] Das Kernelement aller Versicherungsarten der Sparte TV ist die Allgefahrendeckung, also die Absicherung gegen alle Schadenursachen bis auf die explizit ausgeschlossenen. Dazu zählen z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit der Arbeiter, fehlerhaftes Material oder gar Vorsatz von Dritten. Diese Eigenschaft ist der Hauptanreiz für den Versicherungs-nehmer, stellt den Versicherer allerdings vor die Problematik, dass auch unbekannte Risiken versichert werden müssen.[6]

2.1.2 Montage-, Bauleistungs- und Garantieversicherung

Die Projektsparten spezialisieren sich auf die Versicherung von Objekten während der Errichtungs- und Erprobungsphase sowie die Absicherung von Bauvorhaben aller Art. Die Montageversicherung wird in der Regel vom Unternehmer abgeschlossen und ist zeitlich auf den Montage- und Erprobungszeitraum begrenzt. Bei Montageobjekten besteht das größte Schadenrisiko während des Probebetriebs, da sich die versicherte Sache dann als betriebsfähig erweisen muss. Technische Mängel während der Montage und Schäden aufgrund von Montagefehlern sind mitversichert.[7] Die Bauleistungsversicherung entlastet den Auftragnehmer von Bauprojekten, da dieser erhebliche Risiken während der Errichtung von Bauwerken zu vertreten hat. Die Garantieversicherung deckt solche Risiken ab, die ein Unternehmer aus der von ihm übernommenen Gewährleistung auch nach Auftragserfüllung zu tragen hat. Wenn beispielsweise ein Schaden nach der Objektabnahme eintritt, dessen Ursache allerdings vor dem Gefahrenübergang liegt und den daher der Unternehmer zu vertreten hat, kann er seine Verpflichtungen auf den technischen Versicherer übertragen.[8]

2.1.3 Maschinen- und Elektronikversicherung

Diese beiden Betriebsdeckungen versichern sowohl stationäre und bewegliche betriebsfertige Maschinen, als auch sämtliche elektrischen und elektronischen Anlagen gegen Sachschäden. Die Maschinen-versicherung bezieht sich meistens auf den gesamten Maschinenpark eines Werkes und ersetzt „sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfertigen Zustandes notwendig sind“[9]. Betriebsbedingte Abnutzung und vorzeitiger Verschleiß sind allerdings in der Regel ausgeschlossen. Da die Maschinenversicherung komplementär zur Feuerversicherung angeboten wird, sind die typischen Feuer-Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall/Absturz eines bemannten Flugkörpers nicht versichert. Die Elektronikversicherung unterscheidet sich dadurch, dass nur wenige Ausschlusstatbestände bestehen und die sogenannten FLEXA-Gefahren (Fire - Lightning - Explosion - Aircraft) der Feuerversicherung eingeschlossen sind. Bei beiden Deckungen gilt, dass der Schaden unvorhergesehen und plötzlich eingetreten sein muss.[10]

2.1.4 Betriebsunterbrechungsversicherung

„Die technischen Betriebsunterbrechungs-Versicherungen (TV-BU) kommen für den durch einen Sachschaden verursachten Ertragsausfall (weiterlaufende Kosten und entgangener Gewinn) auf oder ersetzen die Mehrkosten, die zur Vermeidung eines Unterbrechungsschadens aufgewendet werden müssen“[11]. Wenn es bei einem Betrieb z.B. zu einem Maschinenbruch kommt, sorgt die Betriebsunterbrechungsdeckung dafür, dass der Unternehmer keinen finanziellen Verlust aufgrund der Unterbrechung erleidet. Sowohl entgangene Gewinne und fortlaufende Kosten, als auch Mehrkosten für eine beschleunigte oder provisorische Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft werden ersetzt. Auch Betriebsunterbrechungen aus nicht versicherten Sachschäden, wie z.B. betriebsbedingte Abnutzung, sind versichert. Für den Abschluss einer BU-Versicherung wird eine entsprechende Sachdeckung vorausgesetzt.[12]

2.1.5 Das Zusammenspiel der Teilsparten

Um eine passendes risikogerechtes Produkt für den Bedarf jedes Kunden zu erstellen, bietet die Technische Versicherung eine beliebige Kombination aus den oben genannten Teilsparten. Die folgende Grafik verdeutlicht die Zusammenhänge der verschiedenen Deckungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Schematische Darstellung der Technischen Versicherungen. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schweizer Rück (1997), firmenintern zugänglich, S. 11, Dokument 5.

Das Schaubild zeigt die Deckungsmöglichkeiten im zeitlichen Verlauf der Erstellung und im Betrieb einer technischen Anlage. Während der Errichtung eines Objekts schützen die Projektsparten Bauleistung und Montage den Kunden vor Sach- und Folgeschäden, soweit eine zugehörige BU-Deckung vereinbart wurde. Nach der Abnahme treten die Betriebsdeckungen in Kraft. Die Grafik verdeutlicht, dass die Garantieversicherung zeitgleich mit den Projektsparten und mit den Betriebsdeckungen besteht und Risiken aus der Bau- oder Montagezeit über den Gefahrenübergang hinaus abdeckt. „Das Konzept einer maßgeschneiderten Police, die über die Schnittstellen zwischen Errichtung, Probebetrieb und Normalbetrieb hinweg die Risiken abdeckt, hat verschiedene Vorteile für Versicherer wie für Bauherren: Bauschäden, die erst während der ersten Betriebsphase offenkundig werden, ziehen keine Streitereien und teuren Gerichtsfälle nach sich; die Deckung ist durch die einzige Police gegeben“[13]. Da der Risikotransfer auf eine Versicherung natürlich mit Kosten einhergeht und die Häufigkeit von Großschäden auch eher gering ist, scheuen Unternehmer oft vor dem Aufwand zurück. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Kosten eines Folgeschadens die Kosten des Primärschadens häufig um ein mehrfaches überschreiten, sodass die Einsparmöglichkeiten sich in Grenzen halten.[14]

2.2 Kraftwerkstypen

2.2.1 Definition: Konventionelle Kraftwerke

„Energie wird heute überwiegend in Kraftwerken erzeugt, die mit Kohle oder Gas betrieben werden“[15]. Dabei dienen diese fossilen Rohstoffe als Brennmaterialien, die zum Erhitzen und Verdampfen von Wasser genutzt werden. Der Dampf treibt dann Turbinen an, die mit Hilfe eines Generators Elektrizität erzeugen. Manche Kraftwerke werden ausschließlich zur Produktion von Strom verwendet, andere nutzen die Verlustenergie und bieten darüber hinaus Fernwärme an.[16] Gas- und Kohlekraftwerke ähneln sich in ihrem Aufbau sehr stark. Der Vorteil der Gas-Kraftwerke besteht darin, dass sie einen geringeren CO2-Ausstoß haben, weil das Gas bereits vor der Verbrennung von vielen Verunreinigungen befreit werden kann. Besonders die modernen Gas- und Dampf-Kombi-Kraftwerke (kurz: GuD-Kraftwerke) eignen sich bei der Stromproduktion zur Abdeckung der Spitzenlast[17] aufgrund ihrer Flexibilität. Bei Bedarf können diese Kraftwerke nach einem bis zu achtstündigen Stillstand innerhalb von 30 Minuten auf Volllast hochgefahren werden. Braun- und Steinkohlekraftwerke brauchen für diesen Vorgang zwischen einer und drei Stunden.[18]

Für die vorliegende Arbeit umschreibt der Begriff Konventionelle Kraftwerke ausschließlich die fossil befeuerten Energieanlagen wie Holzkohle-, Steinkohle-, Gas- und Gas- und Dampf-Kombi-Kraftwerke. Wasserkraftwerke werden ebenso wie die anderen regenerativen Energieträger hier nicht fokussiert. Kernkraftwerke verlieren aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs an Bedeutung in Deutschland und sind daher für diese Ausarbeitung nur am Rande relevant.

2.2.2 Versicherungsbedarf von Kraftwerken

Kraftwerke können als technische Großrisiken eingestuft werden, für deren Absicherung Investoren und Betreiber auf die Hilfe von privaten Versicherern angewiesen sind. Ohne die Allgefahrendeckung wären derartige Großprojekte unmöglich durchzuführen. Beim Bau eines Kraftwerks werden in der Technischen Versicherung oft lange Vertragslaufzeiten von bis zu vier Jahren inklusive des Probebetriebs notwendig. Die Anlage ist in diesem Zeitraum diversen Risiken wie Naturgefahren, Bränden, aber auch Maschinenbruchrisiken in Verlauf des Probebetriebs ausgesetzt.[19] In Charlotte Pauks Artikel berichtet ein Versicherungsexperte von der „Erkenntnis, dass die Risiken aus einem Investitionsvorhaben nicht mit der Ablieferungsphase des Objektes enden. Gerade im Zeitraum der Erprobung, der Objektübergabe und dem anschließenden Gewährleistungszeitraum sehen wir immer wieder größere Schadenszenarien“[20]. Vor allem das Maschinenbruch-Risiko spielt bei konventionellen Kraftwerken eine wichtige Rolle, da es zu starker Abnutzung der Anlagen durch die vielseitige Beanspruchung bei hohen Temperaturen, hohem Druck und hohen Drehzahlen kommt. Um den besonderen Bedarf nach Versicherungsschutz von Kraftwerken zu verstehen, muss man sich die Summen vor Augen führen, die bei Schäden an den essentiellen Komponenten zustande kommen. Allein das Öffnen, Schließen und die Wiederinbetriebnahme einer Gasturbine kann im Nachgang einer Reparatur sechs- bis siebenstellige Summen kosten. Kraftwerke haben darüber hinaus einen besonderen Bedarf nach Betriebsunterbrechungsdeckungen, da die Liefer- und Montagezeiten von Komponenten sehr lang sein können und es im Schadenfall daher zu beträchtlichen Betriebsausfallzeiten kommen kann. Forderungen aus Betriebsverzögerungen sind in Anzahl sowie in Volumen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.[21]

2.3 Aus der Versicherungspraxis

Um die Bedeutung der Sparte Technische Versicherungen und die Signifikanz von Kraftwerkskunden in der Versicherungspraxis zu verdeutlichen, wird hier kurz auf die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG eingegangen. In ihrem Geschäftsbericht machen die Bruttobeiträge der Sparte für das Geschäftsjahr 2013 knapp 10% der Gesamtbeiträge der Gesellschaft aus. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung. „Aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs konnte für die Sparte Technische Versicherungen ein verbessertes versicherungstechnisches Nettoergebnis von 31 (11) Mio. EUR ausgewiesen werden“.[22] Anlage 1 im Anhang zeigt neben den gestiegenen Beiträgen auch eine Verbesserung der Schadenquote und der Combined Ratio für die Sparte.

In allen Teilbereichen von Technische Versicherungen hat die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG ca. 140 Kraftwerke insgesamt versichert.[23] Die Anlagen 2 und 3 im Anhang visualisieren die ungefähren Anteile der Teilsparten am gesamten Bestandsvolumen und die jeweiligen Anteile der Kraftwerkskunden. Wie man erkennt, sind die Teilsparten Maschinen- und Montageversicherung die bedeutendsten. Kraftwerkskunden machen ca. zwei Drittel der Maschinenpolicen aus. In der Montageversicherung ist es ungefähr ein Drittel der Verträge. Dies zeigt, dass bei einem großen Industrieversicherer wie HDI-Gerling marktbedingte oder technisch bedingte Veränderungen bei konventionellen Kraftwerken erhebliche Auswirkungen auf den Bestand haben können.

[...]


[1] Bartley, William H. (2011), S. 15.

[2] Vgl. Verein Deutscher Ingenieure e.V. (2013), www.vdi.de, S. 19, Abruf am 18.02.2015, Dokument 1.

[3] Vgl. HDI-Gerling (2015), www.hdi-gerling.de, Abruf am 20.02.2015, Dokument 2.

[4] Meyer-Rassow, Wolfgang / Schildmann, Hans (1990), S. 11.

[5] Vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (2009), firmenintern zugänglich, S. A-IV-3, Dokument 3 .

[6] Vgl. Much et al. (2010), www.gdv.de, Abruf am 24.02.2015, Dokument 4 , und Schweizer Rück (1997), firmenintern zugänglich, S. 9, Dokument 5 .

[7] Vgl. Meyer-Rassow, Wolfgang / Schildmann, Hans (1990), S. 74-79, und HDI-Gerling (2015), www.hdi-gerling.de, Abruf am 20.02.2015, Dokument 2 .

[8] Vgl. Schildmann, Hans (1994), S. 82, und Meyer-Rassow, Wolfgang / Schildmann, Hans (1990), S. 83.

[9] HDI-Gerling (2015), www.hdi-gerling.de, Abruf am 20.02.2015, Dokument 2 .

[10] Vgl. Meyer-Rassow, Wolfgang / Schildmann, Hans (1990), S. 20, 25, 27, 48.

[11] Schildmann, Hans (1994), S. 61.

[12] Vgl. Meyer-Rassow, Wolfgang / Schildmann, Hans (1990), S. 65, und HDI-Gerling (2015), www.hdi-gerling.de, Abruf am 20.02.2015, Dokument 2 .

[13] Pauk, Charlotte (2014), S. 44.

[14] Vgl. Pauk, Charlotte (2014), S. 44-45.

[15] Schütz, Michael (2013), S. 58.

[16] Vgl. Schütz, Michael (2013), S. 58, 71-74.

[17] Spitzenlast bezeichnet die meist kurzen Phasen hoher Netzbelastung und steht im Gegensatz zur Grundlast, also der Leistung, die rund um die Uhr nachgefragt wird. Vgl. Amprion (o.J.), www.amprion.net, Abruf am 24.03.2015, Dokument 6 .

[18] Vgl. Popp (2013), S. 122-123, und Verein Deutscher Ingenieure e.V. (2013), www.vdi.de, S. 23, Abruf am 18.02.2015, Dokument 1 .

[19] Vgl. Much et al. (2010), www.gdv.de, Abruf am 24.02.2015, Dokument 4 , und Münchener Rück (2007a), firmenintern zugänglich, Dokument 7 .

[20] Pauk, Charlotte (2014), S. 45.

[21] Vgl. Münchener Rück (2007b), firmenintern zugänglich, Dokument 8 , Münchener Rück (2007a), firmenintern zugänglich, Dokument 7 , und Pauk, Charlotte (2014), S. 44.

[22] Vgl. HDI-Gerling Industrie Versicherung AG (2014), www.talanx.com, S. 32, Abruf am 24.02.2015, Dokument 9 .

[23] Vielen Dank an Herrn Dr. Olaf Sieker von der HDI-Gerling Sicherheitstechnik in Hannover für den Hinweis.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen der Energiewende auf technische Versicherungen unter Berücksichtigung konventioneller Energieerzeugung
Hochschule
Hochschule RheinMain  (Wiesbaden Business Scholl)
Note
2,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
36
Katalognummer
V303285
ISBN (eBook)
9783668017467
ISBN (Buch)
9783668017474
Dateigröße
2145 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Versicherung, Energiewende, Kraftwerke, Erneuerbare Energien, technische Versicherungen, Strom, Energie, konventionelle Kraftwerke, Kohle Gas- und Dampf-Kraftwerke
Arbeit zitieren
Victoria Schmitt (Autor:in), 2015, Auswirkungen der Energiewende auf technische Versicherungen unter Berücksichtigung konventioneller Energieerzeugung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303285

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