Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik aus Sicht einer islamischen Bioethik


Hausarbeit, 2014

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der Pränataldiagnostik
2.1. Untersuchungsmethoden

3. Abtreibung nach PND
3.1. Befürworter einer Abtreibung bei Behinderung
3.2. Gegner einer Abtreibung bei Behinderung

4. Definition der Präimplantationsdiagnostik
4.1. Anwendungsbereiche
4.2 Die islamischen Rechtsgelehrten über die PID

5. Geschlechtsselektion nach PID – Fallbeispiel
5.1. Rechtsmeinung zur Geschlechtsselektion nach PID

7. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Kinderwunsch ist eine Thematik, mit dem sich fast jeder in Folge einer Eheschließung auseinandersetzt. Denn die Kinder sind für den Bestand der Ehe von großer Bedeutung und schmücken die Familie. Stark verbunden ist natürlich der Wunsch nach einem gesunden, wie auch nicht – behindertem Kind. Denn in einer Gesellschaft, in der das Schönheits- und Gesundheitsideal eine so hohe Priorität hat, gilt ein Kind mit Behinderung als unzumutbares Leid und eine starke Belastung. Es sind immer weniger Eltern bereit, ein Kind mit Behinderung anzunehmen und großzuziehen. Doch inzwischen hat sich der medizinische und technologische Fortschritt soweit entwickelt, dass neue Therapieoptionen entstanden sind. So kann man durch eine Pränataldiagnostik die Schädigungen und Erkrankungen des ungeborenen Kindes während einer Schwangerschaft früh erkennen. Dadurch ist eine frühzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen noch möglich, doch im Falle einer Behinderung gibt es meist keine Möglichkeit zur Therapie. Dies führt bei vielen Betroffenen zu psychischen Belastungen, sodass sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Auch den kinderlosen Ehepaaren, die nicht durch natürliche Wege Kinder bekommen, wird mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik ermöglicht, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Die Sehnsucht nach dem perfekten Kind kann man auch mithilfe der Präimplantationsdiagnostik stillen, da man das Baby selber „designen“ kann. Doch wie sieht die islamische Sichtweise auf diese Fortschritte der modernen Medizin aus? Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen dieser Hausarbeit untersucht werden, ob die Pränataldiagnostik bzw. die Präimplantationsdiagnostik aus der islamischen Sichtweise legitim ist. Die Beschäftigung mit dieser Problematik ist von Bedeutung nicht nur um ihrer selbst, sondern auch ebenfalls, weil sie wichtige Rückschlüsse über die Gentechnologie ermöglicht und für die islamische Ethik sehr bedeutsam ist. Zunächst werde ich auf die allgemeine Definition der beiden Begriffe Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik eingehen und die verschiedenen Untersuchungsmethoden bzw. Anwendungsbereiche näher schildern. Nach der terminologischen Klärung der Begriffe, widme ich den nächsten Teil der Problematik. Hier werden beide Arten der Diagnostik aus der islamischen Sicht kritisch analysiert und diskutiert. Schließlich komme ich am Ende zum Fazit.

2. Definition der Pränataldiagnostik

Unter dem Begriff Pränataldiagnostik (pränatal =vorgeburtlich), kurz auch PND genannt, versteht man die Untersuchungen an ungeborenen Kindern und schwangeren Frauen. [1] Die Pränataldiagnostik eröffnet Möglichkeiten während der Schwangerschaft gesundheitliche Störungen oder Behinderungen festzustellen. Durch Früherkennung von Fehlentwicklungen kann man eine optimale Behandlung der Schwangeren und des ungeborenen Kindes einführen. Man versucht Befürchtungen und Sorgen der Schwangeren zu objektivieren, abzubauen und hilft bei der Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft. [2] Aus diesem Grund ist die PND umstritten, da sie die werdenden Eltern vor gravierende Entscheidungen stellen kann, nämlich ob ihr Kind weiter leben soll oder nicht. [3] Die medizinische Nutzung der Pränataldiagnostik ist für islamische Rechtsgelehrte mit dem islamischen Recht vereinbar, wenn dadurch nur die Erkrankungen oder Schädigungen des Kindes vermieden und behandelt werden können. [4] Zudem gewinnt es für die Menschen aus der islamischen Kultur an Bedeutung, da die Zahl der Verwandtenehe relativ hoch ist. [5]

2.1. Untersuchungsmethoden

Im Folgenden werde ich nur auf die bekannten pränataldiagnotischen Methoden eingehen. Diese in aller Ausführlichkeit zu beschreiben, würde den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen. Daher werde ich nur die wichtigsten Fakten darstellen. Man unterscheidet in der vorgeburtlichen Diagnostik zwischen invasiven und nicht – invasiven Verfahren. Bei nicht invasiven Untersuchungen, werden mikrobiologische Untersuchungen aus dem Blut der Schwangeren und Ultraschall-Untersuchungen gemacht. Anhand von Ultraschalluntersuchungen wird ein Bild vom Ungeborenen erstellt. Dabei wird in den Körper der Schwangeren nicht eingegriffen. Es besteht kein Risiko für die Frau oder das Ungeborene Kind.[6] Zu den nicht invasiven Methoden gehören die Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) und die Chorionzottenbiopsie (Entnahme von Choriongewebe). Bei dieser Methode wird in den Körper der Frau eingegriffen. Dabei wird die schützende Hülle des Ungeborenen von Gebärmutter und Fruchtblase durchstochen und den natürlichen Schutz, der den Fötus umgibt, beschädigt.[7] Bei der Amniozentese wird die Punktion der Fruchtwasserblase einer schwangeren Frau zur Untersuchung der im Fruchtwasser befindlichen fetalen Zellen genommen. Sie werden in der Regel ab der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Durch die Chorionzottenbiopsie wird die Chromosomenerkrankung ermittelt.[8] Bei diesen nicht invasiven Methoden ist das Risiko einer Fehlgeburt signifikant hoch.

3. Abtreibung nach PND

Ist es möglich im Reich Gottes zu entscheiden und ein Kind nach der Lebensqualität her beurteilen? In der Schwangerschaft gibt es nur selten Therapiemöglichkeiten, wenn eine Behinderung oder Beeinträchtigung erkannt wurde. Deshalb erscheint oftmals der Schwangerschaftsabbruch als vernünftiger „Ausweg“.[9] Aus diesem Grund kann der elterliche Wunsch nach einem gesunden Kind zu einem Konflikt mit dem Schutzbedürfnis des Ungeborenen führen. Aus der pränatalen Diagnostik gewonnene Erkenntnisse und deren Bewertung rechtfertigen allein nicht, zu einem Schwangerschaftsabbruch zu raten, ihn zu fordern oder durchzusetzen. [10] Wenn diese Diagnostik nur die Furcht bzw. die Angst der Eltern vor bestimmten Krankheiten des Ungeborenen Kindes nimmt und zum Verarbeiten der Krankheit dient, so ist aus der islamischen Sichtweise nichts einzuwenden. [11] Wenn es aber lediglich als Instrument zur Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch eingesetzt wird, so ist dies anders zu bewerten. Es gibt unterschiedliche Meinungen in der islaimschen Welt bezüglich der Abtreibung nach der PND. Es existiert keine grundlegende Einigkeit unter den islamischen Rechtsgelehrten über die Legitimität von Abtreibung nach Feststellung einer Behinderung.

3.1. Befürworter einer Abtreibung bei Behinderung

Im Jahre 1990 fasste die IFA der Islamischen Weltliga in Mekka den Beschluss, dass vor dem 120. Tag der Schwangerschaft eine Abtreibung aufgrund einer Behinderung des Embryos möglich sei.[12] Doch die Voraussetzung dafür sei, dass ein Ärztegremium eindeutig eine schwere und nicht zu behandelnde Behinderung feststellte und die Eltern die Abtreibung wünschten. In dem Beschluss hieß es: „Das Leben des Kindes wird schlecht und schmerzlich sein für es selber und seine Familie“[13] Damit habe die IFA eine grundlegende Veränderung der Position vollzogen, da bislang nur eine Abtreibung nur bis zum 40. Tag erlaubt war.[14] Historisch sei den Fuqaha das Phänomen der Abtreibung bei Behinderung bereits bekannt gewesen. Diese vollzogen sich in Form von natürlichen Aborten.[15] Die Erkenntnisse der Genetik seien in Koranversen und Aḥādīṭ vorhanden. Auch gebe es Aussprüche bedeutender Gestalten oder islamischen Geschichte, die dazu aufriefen, den Genpool zu erweitern, um gesunden Nachwuchs zu bekommen.[16] Das Leben des Embryos vor dem 120. Tag sei als pflanzliches Leben zu bewerten, danach erst als menschliches.[17] Der saudische Gelehrte al – Bassam sagte diesbezüglich: „Wir haben also die Aussagen Ibn al – Qayyims wiedergegeben, dass die Bewegung des Embryo vor der Beseelung wie die Bewegung der Pflanzen ist und dass die willentliche Bewegung erst nach der Einhauchung der Seele in ihn (den Embryo) vorliegt, die sich am 120. Tag vollzieht. Darauf fußend neige ich zu der Meinung, die Abtreibung vor der Beseelung zu erlauben, wenn ein Bedarf vorliegt, wenn nicht gar eine rechtliche Notwendigkeit.“[18] Er setzt somit die Beseelung mit dem 120. Tag an und stützt dies auf einen Prophetenspruch von Ibn Masud in dem es heißt: „Wenn einer von euch geschaffen wird, so wird er im Leib seiner Mutter vierzig Tage lang zusammengebracht. Dann ist er dort ebenfalls eine ‘alaqa, dann ist er dort ebenfalls eine muḍġa, dann wird ihm der Engel geschickt, der ihm die Seele einhaucht…“[19] Andere argumentieren, dass wenn das Neugeborene Baby nur wenige Minuten nach der Geburt leben würde, die Schwangerschaft keinen Sinn hätte. Oder wenn sowohl die Gesundheit als auch das Leben des Embryos bedroht ist.[20] Dieses Anliegen erklären sie am Beispiel eines Embryos, der im Mutterleib gestorben oder ohne Kopf entstanden ist.[21]

[...]


[1] Vgl. Bundesärztekamer: „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik“: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PraenatalDiagnostik.pdf

[2] Vgl. Bundesärztekamer: „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik“: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PraenatalDiagnostik.pdf

[3] Vgl. Lux, V.: „Die PND in der Schwangerenvorsorge und der Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik“, S.8.

[4] Vgl. Nils Fischer: „ Der Status des Embryos im Islam“, S.40

[5] Vgl. http://www.kultur-gesundheit.de/medizin_und_bioethische_themen/lebensbeginn/praenataldiagnostik.php

[6] Vgl. Bundesärztekamer: „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik“: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PraenatalDiagnostik.pdf

[7] Vgl. http://awo-schwanger.de/fileadmin/user_upload/PND_Broschuere_BAGFW.pdf

[8] Vgl. http://www.praenatalschall.de/dokumente/PDF-Download--CVS.pdf

[9] Vgl. Bundesärztekamer: „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik“: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PraenatalDiagnostik.pdf

[10] Vgl. Bundesärztekamer: „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik“: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PraenatalDiagnostik.pdf

[11] Vgl. www.kultur-gesundheit.de/medizin_und_bioethische_themen/lebensbeginn/praenataldiagnostik.php

[12] Vgl. Thomas Eich: „Islam und Bioethik“, S. 84

[13] Thomas Eich: „Islam und Bioethik“, S. 84

[14] Vgl. Thomas Eich: „Islam und Bioethik“, S. 84.

[15] Vgl. Thomas Eich: „Islam und Bioethik“, S. 85.

[16] Vgl. Thomas Eich: „Islam und Bioethik“, S. 85.

[17] Vgl. Thomas Eich: „Kulturübergreifende Bioethik“, S.166.

[18] Thomas Eich: „Islam und Bioethik“, S. 85.

[19] Al Buḫārī Buch 21 Nr. 4781

[20] Vgl. Bundesärztekamer: „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik“: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PraenatalDiagnostik.pdf

[21] Vgl. Thomas Eich: „Kulturübergreifende Bioethik“, S.164

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik aus Sicht einer islamischen Bioethik
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Islamische Studien)
Veranstaltung
Schwerpunkt_Bioethik
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
14
Katalognummer
V306905
ISBN (eBook)
9783668047532
ISBN (Buch)
9783668047549
Dateigröße
688 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik, Bioethik, islamisches Recht, islamische Ethik
Arbeit zitieren
Elif Karahan (Autor:in), 2014, Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik aus Sicht einer islamischen Bioethik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306905

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