Piraten, Seeräuber und Kaperfahrer. Terminologie und Unterscheidung


Hausarbeit, 2015

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung

2 Die Terminologie des Seeraubs - Eine Annäherung
2.1 Die Terminologie in der Forschungsliteratur
2.1.1 Kaperfahrer
2.1.2 Seeräuber
2.1.3 Vitalienbrüder
2.2 Die Terminologie in den Quellen: Zeerover und Vyande

3 Vergleich der Begriffe im rechtlichen Kontext

4 Fazit

5 Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1 Quellen
5.2 Literatur

1 Vorbemerkung

Seit der Antike und bis heute tauchen sie dort auf, wo Handel betrieben wird und es scheint ein nicht unerhebliches Problem zu sein, sie wieder los zu werden, wenn sie erst einmal da sind: Piraten. Es gibt schier unzählige Namen für sie: Seeräuber, Kaperfahrer, Likedeeler und Vitalienbrüder, doch - wer waren sie eigentlich? Was unterschied sie voneinander? Welche Bezeichnungen wurden ihnen im Nachhinein gegeben und welche Namen werden in den zeitgenössischen Quellen genannt?

Diese Fragen stellen sich nicht nur beim Lesen von Abenteuerromanen, sondern auch bei der Rezeption von Forschungsliteratur. Dort werden Kaperfahrer auf Piratenschiffen in einen Seekrieg verwickelt oder an einer Fehde beteiligt und genannt werden diese Handlungen dann Piraterie. Die verwendeten Begriffe sind offenbar weder trennscharf, noch werden sie auch nur annähernd einheitlich gebraucht. Doch wie soll man ein Phänomen treffend beschreiben, wenn doch die passenden Vokabeln fehlen, zeichnet doch eine Nomenklatur unter Anderem Wissenschaftlichkeit aus? Die Vagheit vieler Forschungsergebnisse, verursacht durch zwar nicht fehlende, aber unscharfe Begriffe, sollte im Folgenden wenn schon nicht vollständig behoben, doch in Zukunft reduziert werden können.

In dieser Arbeit sollen Begriffe für die Handelnden der Wegnahme von Gütern zur See - wie diese Handlung hier vorläufig genannt werden soll, bis hierfür ein treffenderer Begriff gefunden wurde - herausgearbeitet und miteinander in ihren Bedeutungskomponenten verglichen werden. Dies geschieht unter Zuhilfenahme von zeitgenössischer Quellen sowie der einschlägigen Forschungsliteratur. Auch soll versucht werden, die rechtlichen Komponenten der Begriffe anhand einer möglicherweise vorhandenen Legitimität des Handelns differenziert zu veranschaulichen.

Der Betrachtungszeitraum dieser Arbeit beschränkt sich auf das Mittelalter, auch um das Begriffskonvolut auf ein halbwegs überschaubares Maß einzugrenzen. Regional begrenzt sich die Arbeit auf die Handelsrouten der Hanse. Ein quellenkritisches Grundproblem ergibt sich in dieser Thematik aus der Tatsache, dass alle Zeugnisse die Handlungen nur aus die Sicht der Geschädigten darstellen. Zunächst werden die Begriffe - erst die in der Forschung verwendeten, dann solche, die in den Quellen vorkommenden - vorgestellt und unter Anderem anhand von Lexikonartikeln jeweils auf ihre Herkunft und ihre Bedeutungsaspekte überprüft. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begriffe herausgearbeitet, um mögliche Synonyme aufzuzeigen oder auch ihre jeweilige Relevanz in der Forschung festzustellen. Zuletzt sollen eindeutige Begriffe vorgeschlagen werden, welche rechtlich einzuordnen sind und die in Zukunft Verwendung finden können.

2 Die Terminologie des Seeraubs - Eine Annäherung

Wie bereits eingangs erwähnt, gestaltet es sich offenbar schwierig, trennscharfe Begriffe für die Güterwegnahme zur See im Mittelalter zu finden. Beispielhaft für die Begriffsverwendung in der Forschung sei hier Dennis Hormuth zitiert:

Nach einigen allgemeiner gehaltenen Bemerkungen zum Seeraub und der Seekriegstechnik im 15. Jahrhundert wird auf die Hintergründe und den Verlauf der beiden Fehden […] eingegangen. […] Der hansische Handel war immer ein beliebtes Objekt seeräuberischer Tätigkeit. Nachdem 1398 Visby als Stützpunkt der Vitalienbrüder durch die hansische Streitmacht erobert worden war und Gotland an den Deutschen Orden fiel, verlagerte sich der Schwerpunkt des Seeraubes in die Nordsee. In Ostfriesland fanden die Vitalienbrüder und Likedeeler[...] gute Voraussetzungen vor, um ihr Geschäft fortzuführen. […] Je nach politischer Lage wurden den ostfriesischen Piraten Kaperbriefe ausgestellt […]. Oder aber es wurde versucht ihnen das Handwerk zu legen. […] Trafen Friede- und Seeräuberschiffe aufeinander, kam es oft zu einem blutigen Gefecht. Wenn die Piraten unterlagen, bedeutete das in der Regel auch für die Überlebenden das Todesurteil.1

In diesem Zitat verwischen bereits die Grenzen zwischen Seeraub, Seekrieg und Fehde; zwischen Seeräubern, Piraten, Vitalienbrüdern, Likedeelern, Piraten und Piraten mit Kaperbriefen. Es scheint, als gäbe es hier entweder gar keine Unterschiede oder aber, als habe der Autor die Auseinandersetzung mit der Terminologie gescheut. Fest steht, dass für den Leser nicht zu unterscheiden ist, wer hier kapert, Fehde ausführt oder „seeräuberisch“ tätig wird und ob ein Pirat im Besitz eines Kaperbriefes eigentlich noch ein Pirat ist oder nicht vielmehr ein Kaperfahrer. Das folgende Kapitel widmet sich dem Versuch einer Begriffsklärung in der Forschungsliteratur. Anschließend wird herausgearbeitet, welche Begriffe tatsächlich in den mittelalterlichen Textquellen gebraucht werden.

2.1 Die Terminologie in der Forschungsliteratur

2.1.1 Kaperfahrer

Als Kaperfahrer werden im Lexikon des Mittelalters im Artikel „Kaper, -schifffahrt“ Privatpersonen bezeichnet, die in Kriegszeiten mit bes. Erlaubnis einer kriegführenden Macht ein oder mehrere Schiffe auf eigene Kosten in der Hauptabsicht ausrüsten, den Feinden Abbruch zu tun und denjenigen Handel neutraler oder freundschatftl. Staaten mit dem Feinde zu verhindern, der im Kriege als unerlaubt angesehen wird.2

Kaperfahrer gibt es im Mittelalter dieser Definition folgend ausschließlich in „Kriegszeiten“. Sie fahren auf „'egene kost und eventure', mußten also für Schiffe und Ausrüstung selbst sorgen. Rechtsgrundlage […] war bereits im späten MA der K.brief“.3 Puhle bemerkt jedoch, dass „eine scharfe Trennung zw. der völkerrechtl. anerkannten und geregelten K. und Seeräuberei bzw. Piraterie [...] bereits den Zeitgenossen schwer gefallen“4 ist.

Nun lassen sich hieraus bereits einige interessante Schlussfolgerungen ziehen. Kaperfahrer sind Privatleute, die auf eigene Kosten aber im Auftrag von einer, mit einer anderen im Konflikt stehenden Macht, gegnerische Schiffe aufbringen. Ein Hauptzweck von Kaper ist also, Handel zu be- oder noch besser zu verhindern.

Kammler nennt es „die Fortsetzung von Wirtschaftspolitik mit anderen Mitteln“5 und die „wirtschaftlichste und effektivste Art der militärischen Option“6. Im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte werden die Umstände und Regelungen um den Kaper noch detaillierter dargestellt: „Das Wort Kaperei geht zurück auf das friesische „'kapiä' = wegnehmen, das in seiner ursprünglichen Bedeutung 'kaufen' schon ein verhüllender Ausdruck für Seeraub war.“7

Böhringer beschreibt für die mittetlalterlichen Handelskriege im nordeuropäischen Raum eine Notwendigkeit der Hinzuziehung von privaten Handelsschiffen mangels stehender Flotten. Auch die Ausstellung von Kaper- bzw. Ausliegerbriefen an Nichtbürger, die sich auf solcherlei Unterfangen spezialisiert hatten, wird als übliche Praxis beschrieben. Auch differenziert Böhringer zwischen Ausliegerbriefen, die den späteren Kaperbriefen aus der frühen Neuzeit entsprechen und den sogenannten Markebriefen8, welche lediglich einen 1:1 Ausgleich des Schadens einschließen und auf den Ausgleich eben dieses Schadens begrenzt sind.

Ein Kaperbrief hingegen beinhaltet Angaben über den Kaperberechtigten, den Feind und seine Unterstützer, den Namen der ausstellenden Person oder Gemeinde sowie den Ausschluss der Schädigung von Neutralen oder Verbündeten. Weiterhin enthält er einen Zeitraum, für den der Brief gilt, eine Klausel über die Waren- und Güterverteilung, die Berechtigung zum Halten und Nehmen und die Maßgabe, Waren und Güter ungeteilt in den Hafen des Fehdegebers zu bringen; gelegentlich wird auch das Einsatzgebiet thematisiert.9 Puhle thematisiert sein wesentliches Problem der Unterscheidung zwischen Kaperfahrern und rechtlich anders gestellten Handelnden der Güterwegnahme zur See:

Mit den Kaperbriefen wurden die Kaperer zu den Seestreitkräften des betreffenden Landes gerechnet und damit bei Gefangennahme nach Kriegsrecht behandelt. Die damit intendierte Unterscheidung zwischen K., Piraterie und Seeraub (→Seeräube-

rei) fiel allerdings in vielen Fällen schwer, da Kaperer häufig ohne Kaperbriefe operierten oder einen Friedensschluss ignorierten und weiter Beute machten oder sich von beiden Kriegsgegnern Kaperbriefe ausstellen ließen.10

Auch an dieser Stelle gelingt eine begriffliche Trennung nicht ganz, denn ein „Kaperer ohne Kaperbrief“ ist wohl kaum länger ein Kaperer, wenngleich klar ist, dass sich die exakte Differenzierung wohl nur in der Theorie ausmachen lässt und wohl kaum aus Quellen zu rekonstruieren sein wird, schon weil die vorliegenden Fälle aus Sicht der Geschädigten beschrieben werden, die nur sich selbst im Recht sehen. Jedoch wird der interessanter Umstand deutlich, dass von Seiten der Geschädigten die Handlungen kriminalisiert wurden, obwohl Seeraub auf normativer Ebene keine besondere Qualität des Raubes ausmachte.11 Seeraub ist also kein Rechtsbegriff im eigentlichen Sinne. Auch basieren die Definitionen - auch die in dieser Arbeit verwendeten - immer auf Idealtypen. Die „historische Wirklichkeit“ lässt sich für Historiker ebenso wenig aus den Quellen nachvollziehen, wie sich die Handlungen der Güterwegnahme zur See sich zur Zeit ihrer Ausführung kontrollieren und überprüfen ließen.12 Zu späterer Zeit „wurde die Abschaffung der K. angestrebt, was aber erst 1856 gelang, womit eine seit dem MA herrschende Rechtsunsicherheit, den Krieg zur See betreffend, beendet wurde.“13

Die Existenz von als legitimiert anzusehenden Kaperfahrern basiert - wenigstens aus Sicht der Auftraggeber - einerseits auf der Existenz eines kriegerischen Zustandes und andererseits auf einem Kaperbrief und den damit einhergehenden, theoretisch verbindlichen Richtlinien. Erlischt jedoch der Kaperbrief und werden weiterhin Handlungen ausgeübt, die als Wegnahme von Gütern zur See angesehen werden können, handelt es sich nicht mehr um Kaper. Puhle nennt es den Übergang zur „Piraterie“14. Die Klärung der Frage, ob Piraterie der treffende Begriff sein kann, wird später Beantwortung finden.

[...]


1 HORMUTH, DENNIS: Die Hanse in Fehde - Seeraub und Diplomatie, in: Ders./Jahnke, Carsten/Loebert, Sönke (Hrsg.): Die Hamburgisch-Lübischen Pfundgeldlisten 1485 - 1486 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, Bd. 21), Hamburg 2006, S. 7-41, hier: S. 13-18. im Folgenden: HORMUTH 2006.

2 PUHLE, MATTHIAS: Kaper,-schiffahrt, in: LexMA, Bd. 5, München 1991, Sp. 934. Im Folgen- den: PUHLE 1991.

3 PUHLE 1991, Sp. 934.

4 PUHLE 1991, Sp. 934.

5 KAMMLER, ANDREAS: Kaperschiffahrt in Hamburg und Lübeck 1471 - 1510, ein Forschungs- bericht, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, 85 (1999), S. 20. Im Folgen- den: KAMMLER 1999.

6 KAMMLER 1999, S. 20.

7 BÖHRINGER, KARL-HEINZ: Kaperei, HRG, Bd. 2, Berlin 1978, Sp. 621. Im Folgenden: BÖHRINGER, 1978.

8 Vgl. BÖHRINGER, 1978, Sp. 621.

9 Vgl. BÖHRINGER, 1978, Sp. 622.

10 PUHLE, MATTHIAS: Kaperei, HRG, Bd. 2, Berlin 2012, Sp. 1402. Im Folgenden: PUHLE 2012.

11 Vgl. ANDERMANN, ULRICH: Spätmittelalterlicher Seeraub als Kriminaldelikt und seine Bestra- fung, in: EHBRECHT, WILFRIED (Hg.): Störtebeker 600 Jahre nach seinem Tod (Hansische Studien, Bd. XV), Trier 2005, S. 29. im Folgenden: ANDERMANN 2005.

12 Vgl. ANDERMANN 2005, S. 25.

13 PUHLE 2012, Sp. 1604.

14 PUHLE 1991, Sp. 934.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Piraten, Seeräuber und Kaperfahrer. Terminologie und Unterscheidung
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Carspar Weinreichs Danziger Chronik
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
18
Katalognummer
V307527
ISBN (eBook)
9783668057388
ISBN (Buch)
9783668057395
Dateigröße
454 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Piraten, Kaperer, Seeraub, Seeräuber, Handel, Mittelalter, Seefahrtsgeschichte, Kaper, Kaperfahrer, terminologie
Arbeit zitieren
Birte Katrin Jensen (Autor:in), 2015, Piraten, Seeräuber und Kaperfahrer. Terminologie und Unterscheidung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307527

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