Das Amt des Bundespräsidenten. Von der Weimarer Republik bis zu Christian Wulff


Hausarbeit, 2011

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Wurzeln des Amtes
2.1 Weimarer Republik
2.2 Nachkriegszeit

3 Die Wahl zum Bundespräsidenten

4 Der Bundespräsident im politischen System
4.1 Der Bundespräsident und die Bundesregierung
4.2 Zusammenwirken mit Bundesrat, Bundestag und Bundesverfassungsgericht
4.3 Funktionen in der Politik

5 Bundespräsident Christian Wulff
5.1 Zur Person
5.2 Christian Wulff und sein Wirken als Bundespräsident
5.3. Aktuelle Problematik und Diskussion

6 Fazit und Ausblick

Papierquellen:

Internetquellen:

1 Einleitung

Die Person des aktuellen Bundespräsidenten Christian Wulff beherrscht seit Anfang Dezember 2011 die Medien und das öffentliche Interesse in Deutschland. Der Bundespräsident ist durch eine fragwürdige Kreditfinanzierung seines Eigenheims in Niedersachsen in die Kritik geraten. Zunächst wurde ihm die Vorteilsnahme durch sein Amt als damaliger Ministerpräsident in Niedersachsen im Rahmen der Kreditbeschaffung zur Last gelegt. Aus diesem Sachverhalt weiter entwickelte sich in den letzten Wochen ein Diskurs über die Glaubhaftigkeit und die Befähigung zum Führen des Amtes eines Bundespräsidenten. Dies führte so weit, dass aktuell ein glaubhaftes Eintreten für die Grundrechte, insbesondere die Pressfreiheit, seiner Person in Frage gestellt wird. Diese Arbeit versucht einen ersten Aufschluss über die vergangenen Ereignisse und den Zusammenhang zwischen den Rechten und Pflichten als Bundespräsident zu schaffen. Zum besseren Verständnis über die Bedeutung und Einordnung des Amtes des Bundespräsidenten wird im ersten Teil dieser Arbeit das Amt des Bundespräsidenten von seinen Wurzeln in der Weimarer Republik über seine Funktionen, bis hin zu seinen Rechten und Pflichten in der Regierungsarbeit erläutert. Der zweite Teil gibt einen Überblick über den politischen Werdegang der Person Christian Wulffs, seine bedeutsamsten politischen Aktivitäten als Bundespräsident sowie die Entwicklung der aktuellen „Causa Wulff“, im Fokus der Kreditvergabe, bis zum Stand des 17.01.2012. Abschließend wird eine Bewertung der aktuellen Situation und die möglichen Auswirkungen auf die Gesellschaft, das Amt des Bundespräsidenten und der Person Christian Wulff durch den Autor vorgenommen. Es ist zu beachten, dass bei weiten nicht alle aktuell angebrachten Vorwürfe und Entwicklungen in dieser Arbeit berücksichtigt werden konnten, da eine vollumfängliche Aufarbeitung der Sachverhalte den Umfang dieser Arbeit deutlich sprengen würden. Vielmehr soll diese Arbeit als Grundlage einer ersten Einschätzung der aktuellen Situation und deren Bedeutungszusammenhänge dienen.

2 Wurzeln des Amtes

2.1 Weimarer Republik

Mit Ausrufung der ersten deutschen Republik am 09.11.1918 durch Philipp Scheidemann und die spätere Bestätigung per Reichverfassung durch die Nationalversammlung am 11.08.1919 wurde die Grundlage für das Amt des Reichspräsidenten geschaffen. Als erster wurde Friedrich Ebert vom 11.02.1919 bis zu seinem Tod am 28.02.1925, indirekt durch die Nationalversammlung in das Amt des Reichspräsidenten gewählt.1 Da die Weimarer Reichsverfassung eine direkte Wahl des Reichspräsidenten für sieben Jahre vorsah2, wurde als zweiter Reichskanzler Paul von Hindenburg direkt durch das Volk in das Amt gewählt. Die in der Weimarer Verfassung festgelegten Kompetenzen des Reichkanzlers stellen in der damaligen Zeit einen Kompromiss zwischen den verschieden Lagern der Nationalverfassung dar. Dieser Kompromiss wurde von dem Staats- und Völkerrechter Carl Schmitt als Formelkompromiss bezeichnet, welcher die Kompetenzen des parlamentarischen und präsidialen Systems teilweise verschmelzen ließ.3 Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass der Reichskanzler in seiner besonderen Kompetenz als Repräsentant der Republik zusätzlich den Oberbefehl über die Streitkräfte der Republik erhielt. Der Reichspräsident konnte darüber hinaus eine Auflösung des Reichstages veranlassen.4 Dem gegenüber hatte der Reichstag die Möglichkeit eine Abwahl des Reichspräsidenten per Volksabstimmung zu initiieren. Das Ausmaß des Machtpotenzials des Reichskanzlers wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass der Reichspräsident die Ämter der Reichminister und des Reichskanzler selbst ernennen konnte und somit keine Wahl durch den Reichstag stattfand. Auch stellte die Möglichkeit des Einsatzes der Streitkräfte im Rahmen der so genannten „Reichsexekution“ im Landesinneren sowie die Möglichkeit der Außerkraftsetzung von bestimmen Grundrechten bedeutsame Machtpotenziale des Amtes dar. Zwar bat der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung dem Reichstag die Möglichkeit im Rahmen des Artikels 48 veranlasste Notverordnungen aufzuheben, aber diese hatte faktisch wenig Potenzial wenn der Reichspräsident im Gegenzug wiederum den Reichstag auflösen konnte, um dann wieder neue Notverordnungen zu erlassen. Dies führte letztendlich zu einem weitgehend handlungsunfähigen Reichstag und der später folgenden Ernennung von Adolf Hitler zum letzten Reichskanzler.5

2.2 Nachkriegszeit

Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges durch die bedingungslose Kapitulation Deutschlands vor den Siegermächten konstituierte sich am 01.09.1948 der parlamentarische Rat in Bonn. Vor dem Hintergrund der in der Weimarer Republik gemachten Erfahrungen wurde beschlossen, dass das Amt des Bundespräsidenten von jeglicher Exekutivgewalt, wie der damalige Artikel 48, zu trennen sei. Darüber hinaus wurde die Einflussnahme auf die Regierungsbildung auf einen formalen Akt der Ernennung der Regierung beschränkt. Auch ist eine Auflösung des Bundestages ist nur noch nach einer verlorenen Vertrauensfrage im Bundestag möglich.6 Zugestanden wurden dem Amt des Bundespräsidenten hingegen die typischen Rechte eines Staatsoberhauptes, wie, Repräsentation, völkerrechtliche Vertretung, Ernennung und die Gesetztesausfertigung.7 Demnach hat der Bundespräsident eine reine konstitutionelle Funktion in der Bundesrepublik. Er stellt somit hauptsächlich ein repräsentatives Organ des Staates dar. Die Amtszeit des Bundespräsidenten wurde von sieben auf fünf Jahre und eine einmalige Wiederwahl im Gegensatz zum Weimarer Reichskanzler gekürzt.8 Bezüglich der Wahl des Bundespräsidenten setzte sich Theodor Heuss mit seinem Vorschlag, die Wahl per Bundesversammlung unter Einbezug aller deutschen Landtage durch. Eine direkte Wahl oder auch eine Wahl durch den Bundestag wurde abgelehnt.9

3 Die Wahl zum Bundespräsidenten

Nach dem deutschen Grundgesetz ist jeder deutscher Staatsbürger, der über das Wahlrecht verfügt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, grundsätzlich wahlberechtigt.10 Für die Wahl vorgeschlagen werden die Kandidaten durch die Bundesversammlung, hierbei kann jedes Mitglied der Bundesversammlung einen Kandidaten zur Wahl stellen.11 Die Bundesversammlung stellt das einzige staatliche Organ der Bundesrepublik dar, welches sich nur für einen bestimmten Zweck konstituiert. Anlass für die Wahl eines neuen Bundespräsidenten stellt in der Regel der Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode dar. Darüber hinaus können der Tod oder der Amtsverlust eine unfreiwillige Neuwahl hervorrufen.12 Einberufen und geleitet wird die Bundesversammlung durch den

Bundestagspräsidenten.13 Der Bundestagspräsident bestimmt den Versammlungsort, als auch die Versammlungszeit, hierbei ist dieser an eine 30 tägige Frist zum Ablauf bzw. nach Tode oder Amtsverlust, gebunden. In der Regel wird die Bundesversammlung alle fünf Jahre am 23.Mai, der Tag der Verabschiedung des Grundgesetzes, einberufen.14 Die Bundesversammlung selbst setzt sich aus der Hälfte der Mitglieder im Bundestag und einen ebenso gleichen Anzahl von Mitgliedern der Länder zusammen. Die Mitglieder der Länder werden hierbei in einer Verhältniswahl im Land gewählt und müssen nicht zwangsläufig den Landtagen oder dem Bundesrat angehören.15

Der Ablauf der Wahl gestaltet sich wie folgt: Die Mitglieder haben ihre Wahlvorschläge zusammen mit einer schriftlichen Zustimmungserklärung der Kandidaten schriftlich beim Bundestagspräsidenten einzureichen. Nach einer Überprüfung der formalen Voraussetzungen wird eine geheime Wahl abgehalten. Sollte im ersten und zweiten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erhalten, besteht die Möglichkeit neue Wahlvorschläge einzubringen oder eine dritte Wahl abzuhalten. In einer dritten Wahl müssen die Kandidaten für einen Wahlsieg nur noch die relative Mehrheit auf sich vereinen. Sollte ein Kandidat als Sieger einer Wahl hervorgehen, hat dieser binnen zwei Tagen seine Amtsannahme oder Amtsablehnung durch den Bundestagspräsidenten zu erklären. Sollte diese Frist verstreichen, wird dies automatisch als Amtsablehnung gewertet.16 Nach Annahme des Amtes gilt es für den Bundestagspräsidenten die formale Amtseinführung zu gestalten, hierzu beruft dieser Bundestag und Bundesrat zu einer gemeinsamen Sitzung für die Vereidigung des Gewählten ein.17

[...]


1 Vgl. Rausch, H. (1979), Seiten 29 ff.

2 Vgl. Weimarer Reichsverfassung, Art. 41 Abs. 1, Art.43 Abs. 1

3 Vgl. Rausch, H., (1979), Seiten 30 ff.

4 Vgl. Weimarer Reichsverfassung, Art. 25 Abs. 1, Art. 47

5 Vgl. Rauch, H., (1979), Seiten 38 ff.

6 Vgl. Grundgesetz, Art. 68 Abs. 1

7 Vgl. ebenda, Art. 81

8 Vgl. ebenda, Art. 54 Abs. 2

9 Vgl. Rausch, H., (1979), Seiten 48 ff.

10 Vgl. Grundgesetz, Art. 38 Abs. 2 , Art. 54 Abs. 1, Art. 116

11 Vgl. BPräsWahlG, § 9, Abs. 1

12 Vgl. Grundgesetz, Art. 61

13 Vgl. BPräsWahlG, § 1, §8

14 Vgl. Grundgesetz, Art. 54

15 Vgl. Kessel, W., (2004), Seiten 11 ff.

16 Vgl. BPräsWahlG § 9

17 Vgl. Kessel, W., (2004) Seiten 16 ff.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Das Amt des Bundespräsidenten. Von der Weimarer Republik bis zu Christian Wulff
Hochschule
Universität Kassel
Note
2,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
19
Katalognummer
V318797
ISBN (eBook)
9783668207622
ISBN (Buch)
9783668207639
Dateigröße
443 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bundespräsidenten, weimarer, republik, christian, wulff
Arbeit zitieren
Jannis Papoutsakis (Autor:in), 2011, Das Amt des Bundespräsidenten. Von der Weimarer Republik bis zu Christian Wulff, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318797

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das Amt des Bundespräsidenten. Von der Weimarer Republik bis zu Christian Wulff



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden