Die Grundelemente des Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Radiologieassistenz


Bachelorarbeit, 2016

90 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Inhalt

Glossar

Abkürzungsverzeichnis

Abstract

Vorwort

Einleitung
Anforderungen an das deutsche Gesundheitssystem
Das Modellvorhaben zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe
Der medizinisch-technische Assistent
Die Studie

1. Der medizinisch-technische Radiologieassistent
1.1. Über den Beruf
1.2. Die vier Fachbereiche
1.3. Ausbildung und Weiterbildung
1.4. Neue Anforderungen an den medizinisch-technischen Radiologieassistenten
1.5. Soziale Kompetenzen

2. Clinical Reasoning
2.1. Was ist Clinical Reasoning?
2.2. Das integrierte, patientenorientierte Modell des Clinical Reasoning
2.3. Wissen
2.4. Kognition
2.5. Metakognition

3. Methode
3.1. Erhebung
3.2. Online-Fragebogen
3.3. Fragen
3.4. Auswertung

4. Ergebnis
4.1. Allgemeines & Clinical Reasoning
4.2. Wissen
4.3. Kognition
4.4. Metakognition
4.5. Patient
4.6. Umwelt
4.7. Technik
4.8. Anmerkungen von Seiten der Teilnehmer
4.9. Gesamtergebnis

5. Diskussion
5.1. Zusammenfassung der Hauptergebnisse
5.2. Interpretation der Ergebnisse
5.3. Schwächen der Studie
5.4. Aussagekraft der Ergebnisse
5.5. Weitere Forschungsmöglichkeiten

Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhang

Anhang 2: Ergebnisse

Glossar

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abstract

Thema und Zielsetzung: Das Thema der Arbeit lautet: „Die Grundelemente des Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Radiologieassistenz.“ Sie hat das Ziel, den Einfluss von Clinical Reasoning auf die Handlungs- und Denkweise des MTRA zu bestimmen.

Theorie: Das integrierte, patientenorientierte Modell des Clinical Reasoning nach Higgs und Jones bildet mit seinen Elementen „Fachwissen“, „Kognition“, „Metakognition“, „Patient“, „Umwelt“ und „klinisches Problem“ den Ausgangspunkt für die Betrachtung des Clinical Reasoning.

Fragestellung: Wird Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Assistenz betrieben, obwohl es noch kein spezielles Konzept für die Berufsgruppe gibt und wenn ja, welchen Einfluss hat es auf das Denken und Handeln?

Methode: Ein quantitativ-deskriptiver Fragebogen wurde sowohl an MTRA, als auch an Physiotherapeuten (Kontrollgruppe) verteilt. Die MTRA wurden hinsichtlich ihres Tätigkeitsfeldes den Gruppen „Diagnostik“ oder „Therapie“ zugeordnet. Um den Einfluss des Clinical Reasoning bestimmen zu können, wurden die Teilnehmer in Clinical Reasoning-Kenner und Nichtkenner unterteilt und deren Differenzen in den Antworten untersucht.

Ergebnis: Clinical Reasoning war etwa 5% der teilnehmenden MTRA, sowohl in der Gruppe „Diagnostik“ als auch in der Gruppe „Therapie“, bekannt. Insgesamt war ein schwacher Effekt des Clinical Reasoning messbar, wobei dieser in einigen Elementen stärker ausgeprägt war. Die therapeutisch tätigen MTRA werden mehr durch das Clinical Reasoning in ihrer Handlungs- und Denkweise beeinflusst.

Fazit: Der Einfluss von Clinical Reasoning auf die Handlungs- und Denkweise des MTRA hat sich bestätigt. Dennoch steht die Forschung noch am Anfang. Differenzierte Testmethoden und ein Modell zur Vermittlung von Clinical Reasoning für die MTRA müssen in Zukunft entwickelt werden.

Vorwort

Kurz nach meinem Staatsexamen nahm ich ein Studium an der Diploma Fachhochschule im Studiengang „Medizinalfachberufe“ B.A. auf. Meine Kommilitonen stammten allesamt aus den Therapieberufen oder aus der Pflege. Als medizinisch-technischer Radiologieassistent war ich von Anfang eine Kuriosität unter den Studenten, was sich auch häufig daran zeigte, dass vielen Dozenten meine Profession nicht oder nur geringfügig bekannt war. Meistens wurde meine Arbeit auf das Röntgen reduziert, obwohl der Beruf des MTRA viel mehr zu bieten hat. Gerade im Bereich der Strahlentherapie, in dem ich während des Studiums beschäftigt war, unterscheidet sich die Arbeit eines MTRA grundständig zu der Arbeit in einer Röntgenambulanz.

Gleich zu Beginn des Studiums stand Clinical Reasoning auf dem Lehrplan. Um mich auf die bevorstehenden Vorlesungen vorzubereiten, nahm ich den entsprechenden Studienbrief zur Hand. Nachdem ich einige Seiten darin gelesen hatte, war ich etwas verunsichert: Immer war die Rede von Therapie- und Pflegeberufen, nirgends konnte ich meine Profession wiederfinden. In der ersten Vorlesung sprach ich meine Dozentin darauf an und auch sie wusste anfangs nicht genau, wie sie mir Clinical Reasoning anhand eines Beispiels aus meiner Berufspraxis verständlich machen sollte, was ihr aber im Nachhinein gelang. Das hatte mich neugierig gemacht und so begab ich mich auf die Suche, ob denn nicht schon jemand etwas zu Clinical Reasoning für die Profession des MTRA geschrieben hatte, doch die Suche blieb ergebnislos. So mühte ich mich durch die Vorlesungen und Studienbriefe, da es mir damals doch sehr schwer fiel, die Inhalte auf meine Profession und schließlich in die Praxis zu übertragen.

Das zweite Semester enthielt sogar gleich zwei Module zum Clinical Reasoning. Ich war erstaunt, als ich im Anhang eines Studienbriefes das „Supplement zum Studienheft Clinical Reasoning III – Spezielle Aspekte des Clinical Reasoning für Medizinisch-technische AssistentInnen“ (Marienhagen 2010) fand. Voller Freude las ich den Studienbrief, doch machte sich nach ein paar Seiten Enttäuschung breit. Meiner Meinung nach wurde darin Clinical Reasoning auf ein Minimum seines Selbst reduziert. Leicht frustriert nahm ich das zunächst hin.

Die Wochen vergingen und aus der Frustration wurde Neugier. Ich recherchierte weiter und befasste mich tiefergehend mit Clinical Reasoning. Doch noch immer konnte ich nichts über Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Radiologieassistenz finden. Nichtsdestotrotz verlor ich nicht den Mut, sondern fragte mich, woraus die Basis für erfolgreiches Clinical Reasoning in anderen Professionen der Gesundheitsfachberufe besteht. Da wurde mir klar: Wenn sich noch niemand wissenschaftlich mit Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Radiologieassistenz befasst hat, warum sollte ich nicht derjenige sein, der damit den Anfang macht? Die Idee für meine Bachelorthesis war geboren.

Im Vorhinein möchte ich noch einige Anmerkungen machen: Um das Lesen zu erleichtern, wird der MTRA nur in maskuliner Form beschrieben. Auch wenn ein Großteil der MTRA Frauen sind, soll dies keine Form von Diskriminierung darstellen.

Des Weiteren gibt es unterschiedliche Schreibweisen des MTRA. Dies beruht darauf, dass unterschiedliche Quellen mit ihren eigenen Schreibweisen verwendet wurden.

Auch wenn der Studiengang, für den diese Arbeit verfasst wurde „Medizinalfachberufe“ heißt, wird hier der Begriff „Gesundheitsfachberufe“ als Summe der Professionen im Gesundheitswesen verwendet. Dieser ist in der Literatur geläufiger.

Zum Schluss möchte ich mich noch bei allen Teilnehmern der Studie bedanken, ohne deren Mitwirken das Ganze nicht möglich gewesen wäre. Einen besonderen Dank möchte ich Anne-Catrin Peters für ihre Beratung hinsichtlich der Profession der Physiotherapeuten aussprechen. Weiterhin möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Otten für die Betreuung meiner Bachelorarbeit bedanken, sowie dem DVTA für die Unterstützung bei der Verteilung des Fragebogens und allen Personen, die am Pretest teilgenommen haben.

Einleitung

Anforderungen an das deutsche Gesundheitssystem

Das deutsche Gesundheitswesen steht vor neuen Herausforderungen. Der medizinische Fortschritt und der gestiegene Wohlstand in der Bundesrepublik ließen die allgemeine Lebenserwartung in den vergangenen Jahren steigen. Gleichzeitig erhöhen neue medizintechnische Verfahren und Pharmazeutika die Überlebenszeit nach schwerwiegenden Erkrankungen oder heilen diese sogar vollständig. Dies führt dazu, dass die Bevölkerung immer älter wird, womit auch der Anteil der Pflegbedürftigen und chronisch Erkranken zunimmt. Zusätzlich sorgen die geburtenschwachen Jahrgänge der letzten Jahrzehnte für immer weniger Einnahmen im Gesundheitssystem, obwohl die Kosten für die Versorgung der Erkrankten weiterhin steigen. Auf Grund des demographischen Wandels, der gesunkenen Einnahmen im Gesundheitswesen mit gleichzeitig gestiegenen Ausgaben und der Zunahme von chronischen und zivilisationsbedingten Krankheiten, wurden in den letzten Jahren umfangreiche Reformen im Gesundheitswesen durchgeführt. Das Ziel der Reformen ist die Reduzierung der Kosten für die Leistungen der Gesundheitsversorgung. Dafür wurde das Wirtschaftlichkeitsgebot erlassen. Dieses lautet: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§ 12 SGB V). Außerdem soll nach § 70 SGB V die Qualität der Versorgung verbessert werden.

Das Modellvorhaben zur Akademisierung der Gesundheitsfachberufe

Durch diesen Wandel ergeben sich völlig neue Anforderungen an die verschiedenen Gesundheitsfachberufe. Die Arbeit soll nach wissenschaftlichen Standards mit möglichst bester Qualität erfolgen und möglichst wirtschaftlich sein. Dabei soll insbesondere auf die interprofessionelle Zusammenarbeit und auf patientenzentrierte Versorgung Wert gelegt werden. Außerdem sollen die Gesundheitsfachberufe selbst in der Lage sein, wissenschaftlich tätig zu werden, um das Wissen der jeweiligen Profession selbstständig evaluieren und weiterentwickeln zu können. Jedoch werden die dafür notwendigen Kompetenzen in der bisherigen Form der berufsfachschulischen Ausbildung nur unzureichend vermittelt. Deshalb trat im Oktober 2009 die Modellklausel zur Erprobung der hochschulischen Ausbildung in den Pflege- und Therapieberufen in Kraft. Diese ermöglicht es, anstatt an einer Berufs(-fach)schule, die Ausbildung in den Pflege- und Therapieberufen an einer Hochschule zu absolvieren und diese mit dem Abschluss Bachelor of Arts/Science zu beenden. Den Studenten sollen, zusätzlich zu den regulären Inhalten der berufsfachschulischen Ausbildungen Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten, Evidence based Practice (EbP), patientenzentrierten Handeln und Clinical Reasoning vermittelt werden. Das Modellvorhaben endet am 31.12.2017 und wird bei positiver Evaluation gegebenenfalls verlängert.

Der medizinisch-technische Assistent

Allerdings wurde bei der Einführung der Modellklausel ein ganzer Zweig an Gesundheitsfachberufen ignoriert. Der komplette Bereich der medizinisch-technischen Assistenten (99.000 Angehörige im Jahr 2011, Quelle: Statistisches Bundesamt 2013) fand keinen Einzug in das Modellvorhaben. Diese Berufsgruppe besteht aus den vier Berufsbildern medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (MTLA), medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA), medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTAF) und dem veterinärmedizinisch-technischen Assistent (VMTA).

Der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) fordert hingegen die Berücksichtigung der medizinisch-technischen Assistenten im Modellvorhaben. Christiane Maschek, DVTA-Vizepräsidentin für Laboratoriums- und Veterinärmedizin, und Anke Ohmstede, DVTA-Präsidentin für Radiologie/-Funktionsdiagnostik äußerten sich zu der Thematik im Dezember 2014 folgendermaßen: „Trotz der verantwortungsvollen Tätigkeit der MTA-Berufe gehört Deutschland im Ausbildungsvergleich der Europäischen Union neben Spanien und Luxemburg zu den Schlusslichtern. Während bei unseren europäischen Nachbarn die Ausbildung im Hochschulsektor stattfindet und mit einem Bachelor und Master abschließt, bilden wir unverändert nach der MTA-APrV von 1994 auf Berufsfachschulniveau aus. Das spiegelt unter anderem in keiner Weise die Dynamik der medizinisch-technischen Entwicklung und die heutigen Anforderungen wieder. Die Ausbildungsinhalte werden den heutigen Anforderungen in vielen Bereichen der medizinisch-technischen Entwicklung nicht mehr gerecht und müssen dringend neugestaltet werden“ (Maschek et Ohmstede 2014). Um dies zu realisieren wurde am 15. März 2014 in der Jahreshauptversammlung des DVTA das MTA-Bildungskonzept 2020 verabschiedet. Darin wird eine Neuordnung und Anpassung an europäische Standards des MTA-Berufes gefordert. Eine grundständige Akademisierung soll bis 2023 erfolgen. Als Gründe dafür werden gesundheitspolitische Veränderungen, eine nicht zeitgemäße Ausbildung und gestiegene technische, wissenschaftliche und soziale Anforderungen genannt (vgl. MTA-Bildungskonzept 2020).

„Gerade unter den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen in Bezug auf die Qualitätssteigerung und Kostenreduzierung ist eine effektive Therapiegestaltung von immenser Bedeutung. (…) Diese effiziente Nutzung von Ressourcen kann auch durch qualifiziertes Clinical Reasoning erreicht werden“ (Klemme, Siegmann et al. 2014, Seite 18). Clinical Reasoning umfasst dabei alle Denkprozesse, die während einer Behandlung/Untersuchung vom Professionellen im Gesundheitswesen ablaufen, um klinische Entscheidungen zu fällen. Die Kliniker sollen dadurch Problemlösungsstrategien entwickeln, um jeden Patienten entsprechend seines individuellen klinischen Problems behandeln zu können. Evidence based Practice kann in Bezug auf das Wirtschaftlichkeitsgebot einen „Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen leisten“ (Kaap-Fröhlich et al. 2014). Stellt man dem Clinical Reasoning das Konzept der EbP gegenüber, so lässt sich Clinical Reasoning als innere Evidenz verstehen. EbP, für deren Verbreitung unter den MTA sich der DVTA verstärkt einsetzt, unterscheidet zwischen der internen und externen Evidenz. Externe Evidenz entsteht durch die Implementierung des besten vorhandenen Wissens von der Literatur in die Praxis. Interne Evidenz entsteht durch die klinische Expertise und Erfahrung des Einzelnen.

Im Gegensatz zur EbP, welche seit einiger Zeit Einzug in das Berufsfeld der medizinisch-technischen Assistenz gehalten hat, wurde das Clinical Reasoning bei MTA bisher nicht näher beleuchtet. Lediglich der Mediziner PD. Dr. Jörg Marienhagen beschreibt im „Supplement zum Studienheft Clinical Reasoning III – Spezielle Aspekte des Clinical Reasoning für Medizinisch-technische AssistentInnen“ von 2010 welche Rolle Clinical Reasoning für die medizinisch-technische Assistenz spielt. Allerdings verlässt er nach kurzer Einführung in das Clinical Reasoning das Thema und widmet sich diagnostischen Tests und deren Bewertung. Marienhagen behauptet, dass MTA, da sie in den Behandlungs-/Diagnostikprozess des Arztes eingebunden sind, von dessen Überlegungen und Handlungen abhängig sind. „Das bedeutet jedoch, dass der Medizinisch-technische Assistent selbst auch in den Prozess des CR mit eingebunden ist und ihn somit verstehen und reflektieren muss“ (Marienhagen 2010, Seite 97). Bis heute wurde Clinical Reasoning weder von einem MTA beschreiben, noch wurde ein eigenständiges Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Assistenz entwickelt. Es finden sich keine deutschsprachigen Quellen dafür, dass es eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema gibt.

Die Studie

Es stellt sich die Frage, ob Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Assistenz betrieben wird, obwohl es noch kein spezielles Konzept für die Berufsgruppe gibt und wenn ja, welchen Einfluss es auf das Denken und Handeln hat. Was sind die Grundlagen des Clinical Reasoning bei MTA und in wie fern unterscheiden sie sich vom Clinical Reasoning der klassischen Therapieberufe, wie den Physio- und Ergotherapeuten? Die vier Fachbereiche der MTA arbeiten allesamt im diagnostischen Bereich. Sie erstellen mit Hilfe von Geräten Befunde, anhand denen der jeweilige Arzt eine Diagnose stellt. Der medizinisch-technische Radiologieassistent ist aber durch seine Arbeit in der Strahlentherapie der einzige Vertreter der MTA im therapeutischen Bereich. Diese Besonderheit soll sich zu Nutzen gemacht werden, um das aus den Therapieberufen stammende Clinical Reasoning zuerst an MTRA zu untersuchen.

Daraus ergibt sich folgende Arbeitshypothese:

Die Grundelemente des Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Radiologieassistenz Um die Fragestellung untersuchen zu können, wird eine empirische Studie durchgeführt. Die Daten werden anhand eines quantitativen Fragebogens erhoben. Zielgruppe ist eine möglichst große Stichprobe von MTRA. Diese werden nach ihrem jeweiligen Arbeitsbereich in diagnostisch tätige MTRA, die die Fachrichtungen Radiologie und Nuklearmedizin umfassen, und therapeutisch tätige MTRA aus der Strahlentherapie aufgeteilt. Als Kontrollgruppe soll eine Stichprobe von Physiotherapeuten dienen. Der Fragebogen basiert größtenteils auf dem „integrierten, patientenorientierten Modell des Clinical Reasoning“ nach Higgs und Jones. Dieses beinhaltet die drei „Herzelemente“ Kognition, Wissen und Metakognition und die zusätzlichen Elemente Umwelt, Klient und klinisches Problem. Der Fragebogen wurde um einige medizinisch-technische Elemente ergänzt.

Die Verwendung internationaler Literatur zum Clinical Reasoning und MTRA, bzw. alleinig zum Thema MTRA ist schwierig, da es das Berufsbild, mit Ausnahme von Spanien und Luxemburg, inner- und außerhalb der Europäischen Union nicht nach deutschen Vorbild gibt. Im angelsächsischen Raum tragen die MTRA die Berufsbezeichnung „Radiographer“, “Radiotechnologist“ bzw. im deutschsprachigen Raum die Berufsbezeichnung „Radiologietechnologe“. Alle diese Abschlüsse werden an einer Hochschule erworben. Damit verbunden ist ein breiteres Spektrum von Kompetenzen, wie zum Beispiel die Indikationsstellung, die Aufklärung von Patienten über Untersuchungen und die Befundung von Standardaufnahmen, welche in Deutschland gesetzlich den fachkundigen Ärzten vorbehalten ist. Der Radiographer steht rechtlich zwischen den MTRA und den Assistenz- bzw. Fachärzten für Radiologie, Nuklearmedizin und Radioonkologie. Durch diesen erweiterten Tätigkeitsbereich unterscheidet sich der Radiographer auch in seinen Denkprozessen in Bezug auf seine Arbeit vom deutschen MTRA. Der direkte Vergleich zum deutschen Berufsbild kann dadurch nicht gezogen werden. Jedoch könnte der internationale Vergleich eine Idee davon vermitteln, wohin sich der MTRA entwickeln könnte.

1. Der medizinisch-technische Radiologieassistent

1.1. Über den Beruf

„Ich bin medizinisch-technische Assistentin, ein denkender Mensch, in der Lage mit dem Kopf ebenso wie mit den Händen zu arbeiten. (…) Ich bin ein Teil einer Profession, deren Ziel das geistige und körperliche Wohlergehen der Menschen ist, und meine Aufgabe liegt darin, die technischen Verfahren anzuwenden, deren Ergebnisse der Arzt heranzieht und mit denen er seine klinischen Befunde vergleicht“ (nach Freidson 1970). So beschreibt eine amerikanische MTRA 1958 den Beruf im „American Journal of Medical Technologists“. Auch wenn diese Aussage über 50 Jahre alt ist, so gilt deren Inhalt heute noch immer.

Die Aufgabe des MTRA ist Mithilfe bei der Heilung und Erkennung von Krankheiten durch die Anwendung von Röntgenstrahlen. Durch den technischen Fortschritt und die Nähe zum Tätigkeitsfeld, sind auch Verfahren wie die Magnetresonanztomographie (MRT) und Ultraschalluntersuchungen, sowie Geräte, die sich anderer Strahlenarten bedienen, mit der Zeit hinzugekommen. Die MTRA sind verantwortlich für die „Durchführung der technischen Arbeiten und Beurteilung ihrer Qualität in der radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren, technische Mitwirkung in der Strahlentherapie bei der Erstellung des Bestrahlungsplanes und dessen Reproduktion am Patienten, technische Mitwirkung in der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie, Durchführung messtechnischer Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der Radiologischen Diagnostik, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin.“ (MTA-G Abs.3 §9.2)

Trotz der Arbeit an modernsten medizinischen Geräten, steht der Umgang mit den Patienten im Mittelpunkt der Tätigkeit des MTRA. Er dient als Schnittstelle zwischen Patient und Technik und ist meist der erste Ansprechpartner während einer Untersuchung/Therapie. „Der medizinisch-technische Assistenzberuf verbindet beide Aspekte in schöner Weise: die rein technische Seite unser modernen Medizin und die fürsorgende, die sich zuwendende, begleitende Tätigkeit für unsere Kranken“ (Sauer 2010, Seite 15).

Die Anforderungen an einen MTRA sind autonomes, zuverlässiges und sorgfältiges Arbeiten. Auch das Arbeiten nach modernsten Methoden und des neuesten wissenschaftlichen Standes sind gefragt. Der wichtigste Grundsatz der MTRA ist das ALARA-Prinzip, welches für „As Low As Reasonably Achievable“ steht. Demnach soll die verwendete Strahlendosis so niedrig wie möglich, jedoch so hoch wie nötig, gehalten werden, um mögliche Strahlenfolgen zu vermeiden und eine angemessene Qualität der Untersuchung zu gewährleisten. Auch hier gilt: Die Dosis macht das Gift. In der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) sind die nötigen Rahmenbedingungen zur Anwendung von Strahlen beschrieben. Der MTRA ist nach RöV und StrSchV als einzige Profession der Gesundheitsfachberufe fachkundig in Strahlenschutz. Andere Berufsgruppen, wie die der medizinischen Fachangestellten oder dem operationstechnischen Assistenten, können nur sachkundig im Strahlenschutz werden und benötigen so die Anwesenheit eines fachkundigen Arztes zur Anwendung von Strahlung. Die selbstständige Applikation von Strahlung zur Diagnostik/Therapie ist demzufolge das Alleinstellungsmerkmal der MTRA. Zusammenfassend lässt sich sagen:

„Keine MTA, Keine Diagnostik – Keine Diagnostik, Keine Therapie“ (Wahlspruch des DVTA)

1.2. Die vier Fachbereiche

Die Möglichkeiten des MTRA im Berufsalltag sind sehr vielseitig. Es gibt vier Fachbereiche, die sich jedoch nicht immer strikt trennen lassen, da sich einige Verfahren in mehreren Bereichen etabliert haben. Gerade der angewandte Strahlenschutz, als oberstes Gebot des beruflichen Handelns, findet sich in jedem Bereich wieder.

1. Radiologie: Dies ist das klassische Arbeitsfeld der MTRA. Hierzu zählen das Röntgen von Knochen und Organen und auch die neueren dreidimensionalen Schnittbildverfahren, wie die Computertomographie (CT) und die MRT. Interventionelle Verfahren haben mittlerweile auch Einzug in die Radiologie gehalten. Dazu gehören unter anderen die Entnahme von Gewebeproben unter Durchleuchtung oder die Revascularisierung durch Ballonkatheter oder Stents. Die Verfahren werden von Ärzten durchgeführt, die MTRA assistieren hierbei und bedienen die Geräte. Der Großteil der MTRA ist aber selbstständig am Röntgengerät, CT und MRT tätig.

2. Nuklearmedizin: Hierbei werden dem Patienten werden radioaktive Präparate appliziert. Unter einer sogenannten Gammakamera lässt sich die Verteilung und die Anreicherung dieser Präparate darstellen. Daraus lassen sich Informationen über den Stoffwechsel und damit zusammenhängende Erkrankungen gewinnen. Das wohl bekannteste Verfahren ist die Schilddrüsenszintigraphie zur Abklärung einer vorhandenen Schilddrüsenüber- beziehungsweise -unterfunktion.

3. Strahlentherapie, auch Radioonkologie genannt: Dies ist der einzige therapeutische Arbeitsbereich der MTRA. In Zusammenarbeit mit Ärzten und Physikern werden hier Patienten mit meist bösartigen Tumorerkrankungen behandelt. Die Aufgabe des MTRA ist die tägliche Behandlung und Betreuung der Patienten, welche abhängig von der Erkrankung bis zu 7 Wochen dauern kann. So ist die Arbeit der MTRA in der Strahlentherapie nicht nur rein technisch, sondern auch stark psychologisch geprägt. Neben der Behandlung ist auch die Anfertigung von Bestrahlungsplänen Aufgabe der MTRA.

4. Dosimetrie und Strahlenschutz: Dabei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Fach. Der Schutz des Patienten, des Personals und Dritter vor Strahlung steht im Mittelpunkt. Vor Allem die Überprüfung der Geräte im Rahmen der Qualitätssicherung und der praktisch angewandte Strahlenschutz spielen hier eine große Rolle.

1.3. Ausbildung und Weiterbildung

Die Ausbildung zum MTRA ist im MTA-Gesetz (MTA-G) Abschnitt 2 in der Fassung vom 02.08.1993 geregelt. Vorrausetzung ist die medizinische Tauglichkeit und ein Realschulabschluss. Die dreijährige Ausbildung findet an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule, in der die theoretischen Inhalte vermittelt werden, statt. Die praktischen Inhalte werden im Rahmen von Praktika an angeschlossenen Krankenhäusern oder anderen Institutionen vermittelt. Der theoretische und praktische Unterricht an den Schulen nimmt 2800 Stunden und die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz 1600 Stunden in Anspruch, in deren Rahmen die Schüler ein sechswöchiges Pflegepraktikum absolvieren müssen. (vgl. MTA-APrV)

Im Unterricht werden folgende Fächer vermittelt: Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde (40h), Mathematik (40h), Biologie und Ökologie (40h), Hygiene (40h), Physik (140h), Statistik (20h), EDV und Dokumentation (80h), Chemie/Biochemie (100h), Anatomie (80h), Physiologie (50h), Krankheitslehre (60h), Erste Hilfe (20h), Psychologie (40h), Fachenglisch (40h), Immunologie (30h), Bildverarbeitung in der Radiologie (120h), Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren (600h), Strahlentherapie (340h), Nuklearmedizin (340h), Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz (240h) und Elektrodiagnostik (20h).

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und ermöglicht die berufliche Tätigkeit als MTRA in der BRD. Eine berufliche Tätigkeit im Ausland ist schwierig bis fast unmöglich. Oft müssen erneut Prüfungen abgelegt oder zusätzliche Kurse absolviert werden. Der Grund dafür ist, dass die berufsfachschulische Ausbildung in Deutschland durch den Europäischen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR) mit der Niveaustufe 4 und die hochschulische Ausbildung mit der Niveaustufe 6 bewertet werden. Der EQR ist ein Instrument, um berufliche/akademische Qualifikationen im europäischen Raum zu vergleichen. In Abbildung 1 sind die Unterschiede zwischen dem deutschen MTRA und den internationalen Abschlüssen in Bezug auf ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Europäischen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen

Eine Erhöhung auf Niveaustufe 5 oder 6 durch Weiterbildung ist bis jetzt in Deutschland nicht möglich. Im Gegensatz zu den Pflegeberufen gibt es keine anerkannte Fachweiterbildung für den MTRA. Das Hauptproblem ist, dass es „über die grundständigen Ausbildungen hinaus kein kohärentes System der beruflichen Weiterqualifizierung gibt. Die Angebote zur Weiterqualifizierung erfolgen vielfach unkoordiniert und mit vagem Bezug zu Anforderungs- oder Stellenprofilen in der Praxis“ (Blum 2009, Seite 68).

Der DVTA bietet zwar in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e.V. (DIW-MTA) spezielle Weiterbildungsgänge für MTA an, jedoch sind diese jetzigen Zeitpunkt nicht staatlich anerkannt. Die Fachweiterbildung für den MTRA trägt den Namen „Fachradiologietechnologe“ und lässt eine Spezialisierung in den Bereichen Radiologische Diagnostik, Radioonkologie oder Nuklearmedizin zu. Durch die fehlende staatliche Anerkennung hat der Fachradiologietechnologe, außer dem vertieften Fachwissen, aber keinen Mehrwert für den Absolventen. Dies bedeutet auch, dass der Fachradiologietechnologe nicht zwangsläufig besser vergütet wird als seine MTRA-Kollegen. So bleibt weiterbildungswilligen MTRA nur die Möglichkeit sich nichtkonsekutiv weiterzubilden. Eine Ausnahme stellt der im Jahre 2014 eingeführte Studiengang „Radiotechnologie“ B.Sc. am Haus der Technik in Essen dar. Dieser kann konsekutiv an eine Ausbildung zum MTRA angeschlossen werden oder als Primärqualifikation, jedoch ohne die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „MTRA“, absolviert werden. Inhalt des Curriculums sind mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen, medizinisch-radiologisches Basiswissen, diagnostische und therapeutische Anwendung, Technologie, Ökonomie und Management. Die nichtkonsekutiven Studiengänge an anderen deutschen Hochschulen befassen sich mehr mit Themen aus dem Bereich des Gesundheitsmanagements, Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, Therapiewissenschaften und EbP und knüpfen nicht an die Inhalte der MTRA-Ausbildung an.

Vergleicht man die Curricula der Ausbildung, der Angebote des DIW-MTA und des konsekutiven Studiengangs „Radiologietechnologie“ B.Sc., so zeigt sich, dass Clinical Reasoning noch keinen Einzug in die Aus- und Weiterbildung der MTRA gezogen hat.

1.4. Neue Anforderungen an den medizinisch-technischen Radiologieassistenten

Nicht nur das deutsche Gesundheitswesen, sondern auch die Berufsgruppe der MTRA steht vor neuen Herausforderungen. Wirtschaftliches und wissenschaftliches Arbeiten werden mittlerweile auch vom MTRA gefordert. Beides findet sich jedoch nicht in der MTA-APrV von 1994 wieder. Vor Allem mit dem Hintergrund des enormen technischen Fortschrittes, „scheint die momentane berufsfachschulische Ausbildung der MTLA, MTRA, MTAF und VMTA nicht mehr zeitgemäß und zielführend.“ (MTA-Bildungskonzept 2020).

Moderne Verfahren verlangen vertieftes und hochspezialisiertes Fachwissen. In den vergangenen Jahren verlagerte sich der Schwerpunkt der Tätigkeit der MTRA vom Handwerk des Röntgen und der manuellen Bestrahlung von Krebspatienten hin zum hochtechnologischen Arbeiten an computergestützten Geräten. Im Rahmen der Schnittbildgebung durch CT, MRT und Positronenemissionstomographen (PET) lässt sich heute der menschliche Körper in kürzester Zeit dreidimensional im Submillimeterbereich darstellen. Die neuesten Strahlentherapiegeräte berücksichtigen Organbewegungen, welche durch Atmung und Herzschlag zustande kommen, während der Bestrahlung und passen diese entsprechend an, um den Therapieerfolg zu maximieren und die Nebenwirkungen möglichst gering zu halten. Damit die MTRA mit dieser Entwicklung mithalten können, muss sich die Vermittlung des nötigen Fachwissens nach dem neuesten Stand der Technik in Aus- und Weiterbildung widerspiegeln.

Eine Studie des Deutschen Krankenhausinstitutes e.V. (DKI) unter Blum 2009 kam bei der Befragung von MTA-Schulen und Krankenhäusern zu dem Ergebnis, „dass allgemeine oder überfachliche Qualifikationen in der MTA-Ausbildung zu kurz kommen. Dabei werden allgemeine Qualifikationen sowohl auf Grund der Bewältigung künftiger beruflicher Anforderungen als auch zur Befähigung eines lebenslangen Lernens zusehends wichtiger“ (Blum 2009, Seite 55). Außerdem sprachen sich 80,2% der beteiligten Krankenhäuser dafür aus, dass die Ausbildungsinhalte überholt werden müssen. „Auch eine Neuausrichtung der Fort- und Weiterbildung bei MTA wird mehrheitlich begrüßt. Einen Bedarf für eine stärkere Spezialisierung innerhalb der bestehenden MTA-Berufsbilder sieht die Mehrheit der Befragten einstweilen noch nicht“ (Blum 2009, Seite 64). Abbildung 2 zeigt die Resultate hinsichtlich der überfachlichen Qualifikation aus der zitierten Studie.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Berücksichtigung überfachlicher Qualifikationen in der Aus-/Weiterbildung von MTA

1.5. Soziale Kompetenzen

Die Fach- und Methodenkompetenz sind aber nicht die einzigen Anforderungen, die vermehrt an die MTRA gestellt werden. Als Bindeglied zwischen Arzt, Technik und Patient sind auch soziale Kompetenzen gefragt. „Neben der erforderlichen technischen Begabung zur MTRA, benötigen wir in unserem Beruf ebenso ein hohes Einfühlungsvermögen. Die Patienten kommen anfangs angespannt zur Bestrahlung. Sie haben viele Fragen und Sorgen und sind froh und dankbar für ein „offenes Ohr“ “ (Hartmann et al. 2014, Seite 246). Gerade in der Strahlentherapie spielt „das medizinische und fürsorgliche Moment eine große Rolle“ (Sauer 2010, Seite 15), da die Patienten durch ihre Krebserkrankung häufig verunsichert sind und von Zukunftsängsten geplagt werden. Etwa ein Drittel der Erkrankten entwickelt Depressionen und Ängste. Im Verlauf der Strahlentherapie können sich die Symptome aber verbessern (vgl. Mauerer et al. 2012).

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Details

Titel
Die Grundelemente des Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Radiologieassistenz
Hochschule
DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale
Note
1,4
Autor
Jahr
2016
Seiten
90
Katalognummer
V320742
ISBN (eBook)
9783668199187
ISBN (Buch)
9783668199194
Dateigröße
2558 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Clinical Reasoning, CR, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, MTRA, Radiologie, Strahlentherapie, Psychologie, Evidence based Practice, EbP, Radioonkologie
Arbeit zitieren
Bachelor of Arts Andreas Knapp (Autor:in), 2016, Die Grundelemente des Clinical Reasoning in der medizinisch-technischen Radiologieassistenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320742

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