Beamte und Organisation
von: Kiril Bojilov
Inhaltsverzeichnis
1. Definition und Geschichte 1
2. Die Hauptprinzipien des Beamtentums 3
3. Das Image der Beamten in der Bevölkerung 4
4. Beamtentum vs. Management 5
5. Die Zukunft 7
Sachwortverzeichnis III
Literaturverzeichnis IV
1. Definition und Geschichte
„Ein Beamter ist ein vom Staat oder einem sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung beschäftigter Mitarbeiter, der einen (vom Angestellten oder Arbeiter) abweichenden Status trägt“1.
Beamte existieren bereits seit der Antikzeit, in China, in Ägypten und in Rom2. In der Neuzeit in Deutschland regelte das "Preußische Allgemeine Landrecht“ im 1794 das Dienstverhältnis von Staatsbediensteten. Beamte in der heutigen Form wurden in Bayern im 1805 geschaffen. Dabei war Frankreich ein Vorbild. Die Rolle des Staates hat sich ausgeweitet und damit die Kontrolle über die Eisenbahn und die Post und deren Personal. Dieses wurde vergrößerte sich auf anderthalb Millionen bis zum Jahr 1910. Alle Beamten wurden zum Halt des Kaisers und konnte sich dem gewählten Parlament widersetzten. Die Beamten haben sich auch später mit der ersten deutschen Demokratie, während der Weimarer Republik, schwer getan. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Berufsbeamtentum von den Alliierten abgeschafft, obwohl wenig später erneut eingeführt.
Im Zuge der Entwicklung der Menschheit und haben sich verschiedene Modelle zur optimalen Organisation der Arbeitswelt herausgebildet. Eine der ersten modernen Theorien war der Taylorismus, genannt nach dem gleichnamigen amerikanischen Vordenker – F. Taylor. Seine Theorie war das Fundament des Industrialisierungszeitalters ab Ende des neunzehnten Jahrhunderts. Vor allem in Amerika wurden seine Ideen in großem Still eingesetzt. Typisch für ihn ist Arbeitsteilung und Arbeitsspezialisierung. Zur selben Zeit, vor allem in Deutschland, wurden auch die wissenschaftlichen Grundlagen für das Beamtentum geschaffen. Der größte Vertreter dieser Zeit war unbestritten Max Weber. Er begründete die Begriffe der Bürokratie und der Verwaltung. Zur seinen Zeit ist seine Theorie eine Antwort gewesen auf die personengebundene patriarchalische Herrschaft und subjektive Willkür und somit avantgardistisch. Wichtige Merkmale seiner Theorie3 der Verwaltung sind:
• Klare Zuständigkeiten
• Prinzip der Amthierarchie
• Amtentscheidungen durch Regeln erlernbar
• Verwaltung aktenmäßig organisiert
• Personal wird nach Qualifikation ausgewählt
• Aufstieg nach vorgegebener Laufbahn
Dieselben Merkmale haben Einzug nicht nur in das Berufsbeamtentums gefunden, sondern auch sogar in die gesamte Arbeitswelt von dieser Zeit, einschließlich bei den anderen Staatsangestellten und sogar in abgemilderter Form bei der Privatwirtschaft.
2. Die Hauptprinzipien des Beamtentums
Das Beamtenverhältnis zeichnet sich durch diverse Prinzipien aus, die einen Beamten betreffen. Im Licht der heutigen Diskussion über die Zeitgemässigkeit dieser Prinzipien, sollte man sich diese immer wieder vor Auge führen. Die wichtigsten Prinzipien und Grundsätze sind:
• Das Lebenszeitprinzip: Beamte sind grundsätzlich lebenslang solche. Hauptbedingungen sind üblicherweise ein Vorbereitungsdienst im Verhältnis auf Widerruf sowie das Beamtenverhältnis auf Probe. Grundlage ist der § 54 des Bundesbeamtengesetz: “Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen.“ Negativ bei diesem Prinzip ist der lebenslange Zwang zum Wohlverhalten.
• Das Alimentationsprinzip: Beamte werden nicht für ihre Arbeitsleistung bezahlt, sondern entsprechend ihrem Amt unterhalten. Das ist Grund, warum sie, im Unterschied zu Arbeitnehmern, ihre Bezüge am Anfang des Monats bekommen, um mit diesem Geld ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
• Parteipolitische Neutralität im Amt: Beamte dienen dem gesamten Volk und nicht einer Partei.
• Fürsorge- und Treuepflicht:
Der Dienstherr (Staat) hat dem Beamten und seiner Familie gegenüber eine Fürsorgepflicht.
• Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Aktivität.
• Meinungsfreiheit.
• Koalitionsfreiheit:
Auch Beamten wird eine Koalitionsfreiheit, sich in Gewerkschaften zu organisieren, zugestanden. Auch dem Beamten soll Gelegenheit gegeben werden, sich gegen willkürliche Entscheidungen des Staates, z.B. Kürzung der Bezüge, zu wehren. Das Streikverbot: Die Beamten haben Streikverbot, um die Funktion des Staates auch in Notzeiten zu unterstützen.volle Hingabe zum Beruf. Das Image der Beamten in der Bevölkerung
3. Das Image der Beamten in der Bevölkerung
[...]
1 Quelle: Wikipedia, die freie Enzyklopedie (2004)
2Vgl. Welt am Sonntag (vom 10.10.2004): Online
3 Vgl. Max Webers Biographie (2004): Online
Arbeit zitieren:
Kiril Bojilov, 2004, Beamte und Organisation, München, GRIN Verlag GmbH
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