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Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG. 1
1.1 Problemstellung 4
1.2 Zum Forschungsstand und der Literaturlage 6
1.3 Methodische Vorgehensweise. 8
1.4 Operationalisierung 9
2 VON DER EU-RICHTLINIE ÜBER DEN ENTWURF ZUM GESETZ 11
3 DIE POSITIONIERUNG DER AKTEURE. 16
3.1 Positionen der Parteien im Bundestag. 16
3.1.1 SPD und Bündnis 90/Die Grünen. 16
3.1.2 CDU/CSU und F.D.P. 17
3.2 Positionen der Interessengruppen. 17
3.2.1 Die Betreiber der Gentechnik aus Wissenschaft und Industrie. 18
3.2.2 Ökologische Organisationen. 20
3.2.3 Landwirtschaftliche Organisationen. 21
3.2.4 Die Kirchen. 23
3.2.5 Verbraucherschutzverbände. 24
4 EINFLUSS DER AKTEURE UND DIE ERGEBNISSE. 24
5 SCHLUSSBETRACHTUNG 27
LITERATUR - UND QUELLENVERZEICHNIS 30
Abkürzungsverzeichnis
• ÄnderG Änderungsgesetz
• Art. Artikel
• BGB Bürgerliches Gesetzbuch
• BMEL Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
• BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
• BT-Drs. Bundestagsdrucksache
• EG Europäische Gemeinschaft
• EP Europäisches Parlament
• ER Europäischer Rat
• EU Europäische Union
• EWG Europäisches Wirtschaftsgemeinschaft
• GenTG Gentechnikgesetz
• GFP Gute fachliche Praxis
• GV genverändert
• GVO Gentechnisch veränderte Organismen
• GVP Gentechnisch veränderte Pflanzen
• WTO World Trade Organization
DER GESETZGEBER UND DIE GENTECHNIK SEITE 1
1 EINLEITUNG
Der rechtliche Rahmen der Gentechnik in Deutschland wird im Wesentlichen durch das Gentechnikgesetz (GenTG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.1993, zuletzt geändert durch Art. 3 § 2 Drittes ÄndG vom 22.6.2004) festgelegt. Zum einen dient das Gentechnikgesetz dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Umwelt und Sachgütern vor möglichen Gefahren der Gentechnik (Schutzzweck, § 1 Nr. 1 GenTG), zum anderen wird auch ein rechtlicher Rahmen für die Forschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik (Förderzweck, § 1 Nr. 2 GenTG) festgesetzt. Im Rahmen des geltenden Gentechnikgesetzes werden nicht die herkömmliche Biotechnik, die Fortpflanzungsmedizin und die Humangenetik reguliert. Gentechnische Arbeiten mit menschlichen Erbmaterial und Embryonen werden vom Embryonenschutzgesetz erfasst.
Das Gentechnikgesetz in seiner ersten Fassung trat am 1. Juli 1990 in Kraft und löste die bisherigen Rechtsvorschriften zur Gentechnik ab. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes war die Bundesrepublik Deutschland nach Dänemark das zweite Land in Europa, das ein eigenständiges Gentechnikgesetz besaß. In der Folgezeit und vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsetzung zur Gentechnik ist das Gentechnikgesetz zwei Mal in den Jahren 1993 und 2002 novelliert worden. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts 2004 soll die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und Rates in nationales Recht umgesetzt und die Richtlinie 90/220/EWG des Rates, der so genannten Freisetzungsrichtlinie, aufgehoben werden.
Der Startschuss zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft wurde im Jahre 1983 mit der Entwicklung der ersten transgenen Pflanze, Tabak, gegeben. Im Zeitraum 1990-1992 folgten transgener Mais und Weizen. Auch die genetische Modifikation von Getreide wurde - nach Überwindung der pflanzlichen Zellwand - Realität 1 .
In der Anwendung der grünen Gentechnik werden unter anderem Vorteile bei der Sicherung der Welternährung, eine Reduzierung des Pestizid- und Herbizid-Einsatzes und damit eine bessere Ökobilanz der Landwirtschaft erwartet. Eine zweite Generation gentechnisch veränderter Nahrungsmittel verspricht Lebensmittel, die ernährungsphysiologische Vorteile gegenüber herkömmlichen Nahrungsmitteln haben. Jedoch fällt eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1995 weit nüchterner aus: „(...) die entwicklungstechnisch vorangetriebenen Nutzpflanzen leisten zur Umsetzung der programmati-
1Vgl.: Agnes Rücker: Die Entstehung der Novel Food-Verordnung der Europäischen Union. S. 55. 1 EINLEITUNG
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schen erdpolitischen Intentionen keinen direkt ersichtlichen Beitrag. Gemacht wird eher, was mole-kularbiologisch-handwerklich möglich ist.“ 2
Ökonomisch gilt die Gentechnik für ihre Befürworter als die Wachstumsindustrie schlechthin, „…als die Basisinnovation, deren wirtschaftliche Bedeutung der Mikroelektronik entsprechen werde.“ 3 Innovative Akteure neigen dazu, sich selbst im Besitz der „besten“ Lösung zu sehen. Gründe hierfür sind, dass bei der Entwicklung oder Festlegung von Technik wegen der Komplexität des Ökosystems nur begrenzte Gesichtpunkte berücksichtigt werden können. Die „beste“ Lösung steht aber allenfalls in den Interessen der innovativen Akteure.
Den positiven Erwartungen stehen Befürchtungen gegenüber, vor allem in Hinblick auf ökologische und soziale Risiken der Gentechnik. Kritiker argumentieren, dass die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen ein irreversibles Experiment mit vorher nicht absehbaren Konsequenzen sei. Einmal in die Umwelt entlassen, so die Befürchtung, können gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nicht wieder zurückgeholt werden. Beispielsweise könnten unbeabsichtigt neue Krankheitserreger erzeugt werden, toxische Mikroorganismen aus den Forschungslabors entweichen oder gentechnisch veränderte Mikroorganismen oder Pflanzen das ökologische Gleichgewicht stören. So hat eine Studie von Benbrook ermittelt, dass der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in den USA zu einem um etwa 22.500 Tonnen erhöhten Verbrauch von Pestiziden geführt hat. Der reduzierte Einsatz von Pestiziden ist somit nur von kurzfristiger Natur, da sich schon bald schädlingsresistentere Organismen entwickeln. Grundlage für diese Erhebung waren Daten des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums aus den Jahren 1996-2003, die den Pestizideinsatz auf GVO-Flächen den herkömmlichen Feldern gegenüberstellten 4 .
Die Gentechnik ist ein biowissenschaftlich-biotechnisches Gebiet, in dem ein Zugriff auf elementare Grundlagen des Lebens stattfindet. Die Möglichkeit diese zu beeinflussen, stößt auf prinzipielle Grenzen. Erstens sind es die Grenzen der objektiven Naturgesetze. Nur in ihrem Rahmen vermag der Mensch zu agieren. Zweitens sind es die finanziellen Mittel, die der Forschung und der technischen
2 Stephan Albrecht: Wie politisch ist die politische Regulierung von technischen Innovationen? In: Paradigmenwechsel in der
Technologiepolitik? S. 142.
3 Beatrix Tappesser in: Jürgen Hampel/Ortwin Renn (Hg.): Gentechnik in der Öffentlichkeit. Wahrnehmung und Bewertung
einer umstrittenen Technologie, S. 10.
4 Charles M. Benbrook: Impacts of genetically engineered crops on pesticides use in the United States: The first eight years.
BioTech InfoNet, Technical Paper Number 6, November 2003 (www.biotech-info.net/technicalpaper6html). 1 EINLEITUNG
DER GESETZGEBER UND DIE GENTECHNIK SEITE 3
Entwicklung Grenzen setzen. Drittens sind es die ethischen und rechtlichen Grenzen. Die Einhaltung dieser Grenzen kann durch falschen Forscherehrgeiz, Profitgier und Machtstreben bedroht werden. Deshalb sind Wissenschaft und Gesellschaft gefordert, jeglichen Missbrauch der Gentechnik zu verhindern. Im Bereich der Landwirtschaft formuliert es Tappeser zutreffend: „Der Konflikt um die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft ist auch ein Kon-
flikt zwischen zwei Entwicklungspfaden. Die Gefahr, dass durch die Gentechnik eine Ten-denz zur technischen Kontrolle der Natur verstärkt und dadurch eine Funktionalisierung
und Industrialisierung der Natur gefördert wird, ist gegeben. Als Gegenmodel zur grünen
Gentechnik gilt der ökologische Anbau.“ 5
Der Ausgangspunkt einer rechtlichen Steuerung im Politikfeld Gentechnik wird durch die äußeren Begrenzungspunkte des Spektrums möglicher rechtlicher Interventionen abgesteckt. Schutzzweck einerseits und Förderzweck andererseits markieren die beiden politikinhaltlichen Grenzpunkte, zwischen denen Politik und Recht im Bereich der Gentechnik sowohl auf der nationalen als auch auf der europäischen Ebene oszillieren und zwischen denen sich die Akteure der Gentechnikpolitik gemäß ihrer Interessenlage positionieren. Das Mischungsverhältnis der beiden Politikziele „Schutz“ und „Förderung“ und ihrer Rangordnung innerhalb der jeweiligen rechtlichen Regelwerke zur Steuerung der Gentechnik bestimmen auch den Charakter der politischen Debatten. Die vorliegende Seminararbeit untersucht die politischen Maßnahmen zum Schutz vor Risiken der grünen Gentechnologie. Es werden der Entscheidungsfindungsprozess und die politischen Ergebnisse beim Schutz vor Risiken der Gentechnologie analysiert. Eingegrenzt wird die Arbeit durch eine zeitliche Periodisierung der gesetzlichen Regulierungsversuche hinsichtlich der Gentechnik. Da der Rahmen der Arbeit die ausführliche Behandlung auf die vorhergehenden Novellierungen des Gentechnikgesetzes nicht zulässt, wird nur der Einfluss der Akteure auf die Gentechniknovelle 2004 analysiert. Ziel der Untersuchung ist es, die Einflussnahme der handelnden Akteure 6 in Deutschland auf das „Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts“ zu bestimmen.
5 Beatrix Tappeser in: Jürgen Hampel/Ortwin Renn (Hg.): Gentechnik in der Öffentlichkeit. Wahrnehmung und Bewertung
einer umstrittenen Technologie, S. 11.
6 Hierzu werden die unterschiedlichen Positionen der Parteien, der bedeutendsten Interessengruppen und gesellschaftlichen
Organisationen untersucht, die auf die Ausgestaltung des Gentechnikgesetzes Einfluss genommen haben. 1 EINLEITUNG
DER GESETZGEBER UND DIE GENTECHNIK SEITE 4
Die Relevanz des Themas liegt in der Tatsache begründet, dass es in Bezug auf die Gentechnikfrage kein „wahr“ oder „falsch“ gibt, da nach wissenschaftlich-immanenten Kriterien nicht entschieden werden kann. Gründe hierfür sind vor allem in den heute noch nicht absehbaren gesundheitlichen Schäden für Mensch und Tier zu sehen. Daher kommt der heutigen politischen Entscheidungsfindung eine große Bedeutung zu, da die gegenwärtig getroffenen Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf die Auswirkungen der Gentechnik in der Zukunft haben werden.
Dem politischen Entscheidungsfindungsprozess kommt die Aufgabe zu, mehrere entscheidungsrelevante Ebenen miteinander in Beziehung zu setzen. Diese Ebenen wären: 1.) Die Ebene der fachwissenschaftlichen Expertise, die durch Politikberatung in den unterschiedlichsten Weisen in den politischen Prozess eingebracht wird. 2.) Die Interessen der handelnden Akteure aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
3.) Die Ängste und Hoffnungen der Öffentlichkeit.
4.) Die Abwägung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen, sowie deren Risiken, Chancen und Gefahren.
1.1 PROBLEMSTELLUNG
Die Gentechnik sieht sich hauptsächlich mit zwei Problemen konfrontiert, einerseits die unabsehbaren langfristigen Folgen und andererseits die Frage nach der Koexistenz von genfreien und genveränderten Feldern.
Die erstmalige Entdeckung der Gentechnologie 7 im Jahre 1973 hat Ängste, Befürchtungen, Hoffnungen, Wünsche und vor allem Unsicherheiten hervorgerufen. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt die „grüne Gentechnik“ ab 8 . Der Widerstand der Bevölkerung sollte als ein Signal bewertet werden, das auf Defizite unter anderem beim Gestaltungsprozess von Technik hinweist. Unsicherheiten betreffen
7 Die Begriffe Gentechnologie und Gentechnik werden hier synonym verwendet, da sie auch von den Akteuren und in der
Literatur nicht einheitlich unterschieden werden. Im Sinne des deutschen Gentechnikgesetzes (Art. 3) umfasst die Gentech-
nologie (1) DNS-Rekombinationstechniken, bei denen Vektorsysteme eingesetzt werden, (2) Verfahren, bei denen in einen
Organismus direkt Erbgut eingeführt wird, welches außerhalb des Organismus zubereitet wurde, einschließlich Mikroinjekti-
on und Mikroverkapselung und (3) Zellfusionen oder Hybridisierungsverfahren, bei denen lebende Zellen mit einer neuen
Kombination von genetischem Material anhand von Methoden gebildet werden, die unter natürlichen Bedingungen nicht auf-
treten.
8 Vgl. hierzu beispielsweise Allensbachstudie, 2001 und Eurobarometer 2000.
1 EINLEITUNG
Arbeit zitieren:
Susanna Wiegand, 2004, Der Gesetzgeber und die Gentechnik, München, GRIN Verlag GmbH
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