Schulische Bildungswege von jugendlichen Sinti und Roma


Bachelorarbeit, 2016

100 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen
2.1 Zigeuner
2.2 Sinti und Roma
2.3 Antiziganismus
2.4 Ethnische Minderheit
2.5 Bildungsbenachteiligung
2.6 Bildungsweg

3 Sinti und Roma in der Bundesrepublik: Rechtliche Rahmenbedingungen von Bildung
3.1 Das Menschenrecht auf Bildung
3.2 Der Minderheitenschutz
3.3 Teilhabe durch Integration
3.3.1 Das integrierte Maßnahmenpaket der Bundesrepublik
3.4 Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem

4 Die Gefahr von Bildungsbenachteiligung
4.1 Herkunftsbezogene Bildungsbenachteiligung
4.2 Stationen der Bildungsbenachteiligung
4.3 Christine Baur: Verschiedene Faktoren von Bildungsbenachteiligung
4.4 Sinti und Roma: Benachteiligung durch Hindernisse auf dem Bildungsweg

5 Empirische Untersuchungen zu schulischen Bildungswegen, Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti und Roma
5.1 Oliver von Mengersen: „Sinti und Roma in der Schule-die Meinung von Lehrerinnen und Lehrern.“
5.2 UNICEF: „Zur Lage von Kindern aus Roma-Familien in Deutschland.“
5.3 Daniel Strauß: „Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma.“

6 Zwischenfazit

7 Förderung der Bildungswege : Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung
7.1 UNICEF - Vorschläge zur besseren Integration von Roma-Kindern
7.2 Bildungspolitische Empfehlungen von Daniel Strauß
7.3 Muttersprachlicher Unterricht
7.4 „Sinti und Roma“ als Lehrpersonal
7.5 Schulmediatoren / Schulmediatorinnen
7.6 „Schule für Reisende“
7.7 Mentoren-, Tutoren-, und Stipendien-Programme

8 Methodologische Grundlagen und Ergebnisse der Untersuchung
8.1 Forschungsfragen
8.2 Methodische Umsetzung der Untersuchung
8.3 Begründung der Methode
8.4 Auswahl der Interviewpartner / Interviewpartnerinnen
8.5 Beschreibung des Forschungsablaufs
8.5.1 Erstellung der Forschungsfragen
8.5.2 Entwicklung des Leitfadens
8.5.3 Auswahl der Experten, Expertinnen und Kontaktaufnahme
8.5.4 Pretest, Interviews und Transkription
8.5.5 Auswertung der Ergebnisse
8.6 Auswertung und Darstellung der Ergebnisse anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring

9 Zusammenfassung

10 Schlussfolgerungen für die soziale Arbeit

11 Fazit

12 Literaturverzeichnis

13 Abbildungsverzeichnis

14 Anhang
14.1 Auswertungskategorien
14.2 Häufigkeitstabelle
14.3 Interviewleitfaden
14.4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abstract:

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der schulischen Bildungswege jugendlicher Sinti und Roma.

Ziel hierbei ist es während der Auseinandersetzung mit dem Thema herauszuarbeiten, ob eine Bildungsbenachteiligung für die ethnische Minderheit gegeben ist und wenn ja, worin die Gründe hierfür zu sehen sind. Des Weiteren soll die vorliegende Arbeit einen Ausblick vermitteln, welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Bildungsbeteiligung beitragen können. Zusätzlich zu den vorgestellten empirischen Untersuchungen bezüglich Sinti und Roma sollen Experteninterviews aufzeigen, wie die Situation von Betroffenen selbst empfunden wird. Zum Ende soll die Arbeit zeigen, ob zwischen der Meinung der Betroffen und den empirischen Untersuchungen ein Unterschied besteht.

Die Fragestellungen werden auf der Grundlage aktueller Fachliteratur und Experteninterviews diskutiert.

Dem Ergebnis ist zu entnehmen, dass aufgrund der vorliegenden Fachliteratur und den empirischen Untersuchungen von einer Bildungsbenachteiligung für Jugendliche Sinti und Roma ausgegangen werden kann. Allerdings zeigt sich auch deutlich anhand der durchgeführten Experteninterviews, dass dies nicht die Meinung aller Betroffenen ist. Wichtig hierbei ist zu unterscheiden von wo die Benachteiligung ausgeht. Während die Untersuchungen darauf hinweisen, dass es sowohl am Bildungssystem, als auch an innerfamiliären Strukturen liegt, zeigen die Ergebnisse der durchgeführten Forschung, dass das Bildungssystem meist gleiche Bedingungen für alle anbietet, jedoch die familiären Situationen zu Benachteiligungen führen können.

1 Einleitung

Deutschland, ein Land in dem Bildung zu einem der höchsten Güter gehört. Die deutsche Bevölkerung und auch die Wirtschaft leben nach dem Motto: Je höher die Bildung, desto besser die Zukunft. Doch in Deutschland leben viele verschiedene Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Werten und Normen und so stellt sich natürlich die Frage, ob Bildung für jede ethnische Gruppe den gleichen Stellenwert hat. Des Weiteren ist auch darüber nachzudenken, ob der Zugang zu Bildung für jeden Menschen, unabhängig seiner Herkunft, gleich ist oder ob es Minderheiten gibt, die von Bildungsbenachteiligung betroffen sind.

Die Autorin hat sich auf eine Minderheitengruppe in Deutschland spezialisiert. Die vorliegende Arbeit soll sich Sinti und Roma Jugendlichen, und ihrer Bildungssituation in Deutschland, widmen.

Laut Schätzungen des Bundesministeriums lebten 2011 rund 70.000 Sinti und Roma in Deutschland.1 Mittlerweile sollen es, laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zwischen 80.000 und 120.000 Menschen sein.2

Die Gruppe der Sinti und Roma sind häufig noch immer mit Vorurteilen belastet, weswegen sie sich teilweise bis heute von der Mehrheitsgesellschaft abschotten. Sie leben unter uns und sind dennoch für viele Menschen unantastbar, da sie es bevorzugen in ihrer eigenen Familienstruktur zu leben.

Vor vielen Jahren noch war institutionelle Bildung für die meisten Sinti und Roma Familien von geringer Bedeutung. Sie sicherten ihren Familienunterhalt durch selbstständige Tätigkeiten. Das Wissen hierüber wurde von Generation zu Generation weitergegeben. Da diese Tätigkeiten jedoch heute nicht mehr existenzsichernd sind bekommt sowohl die schulische Ausbildung, als auch die Berufsausbildung eine neue Bedeutung für diese Familien.

Einzusteigen in ein Schulsystem, das bereits seit Jahrzehnten besteht und für die Bevölkerung in Deutschland als selbstverständlich gilt, kann sich für Angehörige der ethnischen Minderheit jedoch schwierig gestalten. Sie leben schon immer nach ihren eigenen Werten und Normen und diese unterscheiden sich auch durchaus von anderen.

Die Autorin widmete sich diesem Thema bereits in ihrer PTT-Arbeit. In dieser Arbeit ging es vor allem darum, den Hintergrund der Sinti und Roma Familien darzustellen und die Bildungswege zu erläutern. Ebenso wurden einige Modelle aus Deutschland in der Arbeit vorgestellt, durch die eine bessere Integration in das Schulsystem gelingen soll.

Ziel vorliegender Arbeit ist es anhand von weiteren Informationen und empirischen Untersuchungen herauszuarbeiten, ob eine Bildungsbenachteiligung von Sinti und Roma Jugendlichen vorliegt oder nicht. Ebenso möchte die Autorin durch Interviews mit Betroffenen die aktuelle Situation darstellen und deren Meinungen in die Arbeit mit einfließen lassen. In weiteren Kapiteln wird es um Gefahren von Bildungsbenachteiligungen gehen und wo diese zu finden sein könnten, ebenso um die Bildungssituation der Sinti und Roma und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Des Weiteren befasst sich die Arbeit mit Möglichkeiten zur Förderung der Bildungswege.

Zusammenfassend lautet der Titel vorliegender Bachelorarbeit wie folgt:

Schulische Bildungswege von Jugendlichen Sinti u. Roma.

In Bezug auf den Titel hat die Autorin folgende Forschungsfragen entwickelt, denen sie sich in ihrer Arbeit widmen möchte:

- Ist eine Bildungsbenachteiligung im Bildungsweg jugendlicher Sinti und Roma zu verzeichnen?
- Worin könnte die Bildungsbenachteiligung begründet sein?
- Sind Jugendliche Sinti und Roma während des Schulbesuch mit Diskriminierung konfrontiert und wie wirkt sich dies aus?
- Welche Rolle spielt Bildung in Sinti und Roma Familien?
- Wie kann einer Bildungsbenachteiligung entgegengewirkt werden?

2 Begriffsbestimmungen

Um eine genauere Vorstellung darüber zu erhalten, welche Bedeutung die von der Autorin in der Arbeit immer wieder verwendeten Begriffe haben, soll im folgenden

Abschnitt eine Erklärung und Definition dieser Begrifflichkeiten folgen: „Zigeuner“,

„Sinti und Roma“, „Antiziganismus“, „ethnische Minderheit“ und

„Bildungsbenachteiligung“.

2.1 „Zigeuner“

Die Entstehung des Begriffs „Zigeuner“ reicht bis ins Mittelalter zurück. Der von der Mehrheitsbevölkerung bevorzugte Begriff wird von den Sinti und Roma als diskriminierend angesehen und abgelehnt. In Verwendung von historischen Quellen, sollte man die Klischees und Vorurteile, die mit dieser Bezeichnung in Verbindung stehen, stets mitbedenken. Mit dem Wort „Zigeuner“ werden sowohl negative, als auch romantische Bilder und Stereotypen verbunden.3

Aber woher kommt denn nun das Wort „Zigeuner“, bzw. wo findet es seinen Ursprung? In früheren Zeiten waren die Roma unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt. Eine davon lautete „Athingani“. Dieser Begriff bedeutet:

„ Menschen die nicht berührt werden wollen. Unberührbare “ 4

Dies hat höchstwahrscheinlich seinen Ursprung in den Traditionen der Minderheit und soll zum Ausdruck bringen, dass sie mit anderen Bevölkerungsgruppen nicht in Berührung kommen wollten. Begründen lässt sich das vor allem dadurch, dass diese sich nicht an das Reinheitsgebot hielten. Bezüglich des Reinheitsgebotes verweist die Autorin auf ihre PTT-Arbeit, Kapitel 2.3 „Werte, Normen, Regeln und Sprache“.

Eine weitere Bezeichnung lautet „Giptoi“ (das o wird nicht ausgesprochen). Diese könnte ihren Ursprung in der kleinen Vorstadt Gyppe gefunden haben, die sich bei Methoni befindet. Gyppe bedeutet so viel wie Klein-Ägypten.

Aus dem Wort „Athingani“ leiteten sich später unter anderem die Begriffe Cikáni,

Tsigane, Zigeuner, Zingari ab.

Das Wort „Giptoi“ führte wiederum zu Bezeichnungen wie Gypsies, Gitanes, Gitanos, Jifti.

Aufgrund des abfälligen Sinnes, welcher sich hinter dem Wort „Zigeuner“ befindet, wird es von Sinti und Roma nicht gern gehört. Dies gilt auch für die daraus entstandenen und oben erwähnten Ableitungen, wie z.B. Cigan. 1971 wurde während eines Romani-Kongresses in London entschieden, dass die offizielle Bezeichnung für diese Nation Roma lauten sollte.5

Um noch einmal eine Zusammenfassung des Begriffs „Zigeuner“ darzustellen, möchte die Autorin auf die Definition von Gabi Meyer, aus ihrem Buch „Offizielles Erinnern und die Situation der Sinti und Roma in Deutschland“ verweisen. Diese lautet wie folgt:

„ Angehörige einerüber viele Länder verstreut lebenden, meist nicht sesshaften Volksgruppe. Die Bezeichnung Zigeuner, Zigeunerin wird vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma als diskriminierend abgelehnt. Die gesamte Volksgruppe wird demnach als Sinti und Roma bezeichnet; die Bezeichnungen im Singular lauten Sinto bzw. Sintiza (für im deutschsprachigen Raum lebende) und Rom bzw. Romni (für im europäischen Raum lebende Angehörige dieser Volksgruppe). “ 6

2.2 „Sinti und Roma“

Eine andere, und nicht beleidigende, Bezeichnung für die Minderheit der „Zigeuner“ sind die Begriffe „Sinti und Roma“. Diese werden von den Angehörigen der Minderheit auch als Eigenbezeichnung verwendet. Seit Anfang der 1980er Jahre haben sich die Begriffe „Sinti und Roma“ in Deutschland eingebürgert. Nachweisbar ist diese Eigenbezeichnung jedoch schon seit Ende des 18. Jahrhunderts.

Die aus Ost- und Südosteuropa stammenden Gruppen, werden als „Roma“ (in der Sprache der Roma heißt „Rom“, „Mensch“) bezeichnet. Der Begriff Sinti und Roma ist folglich die Bezeichnung, die von ihnen selbst verwendet und somit auch akzeptiert wird.7

Die Gruppe der Sinti lebt seit ca. 600 Jahren in Deutschland. Sie ist die in Deutschland und im deutschsprachigen Raum am längsten lebende Minderheit.8

2.3 „Antiziganismus“

Seit dem Jahr 1970 wird der Begriff „Antiziganismus“ verwendet. Der „Gesellschaft für Antizigansimusforschung“ gelang es durch ihre Forschungs- und Öffentlichkeitsarbeit den Begriff während der letzten Jahre zu etablieren. Antiziganismus bedeutet:

„ Unter dem Begriff Antiziganismus wird im Folgenden ein historisch gewachsenes und sich selbst stabilisierendes soziales Phänomen verstanden, das eine homogenisierende und essentialisierende Wahrnehmung und Darstellung bestimmter sozialer Gruppen und Individuen unter dem Stigma „ Zigeuner “ oder anderer verwandter Bezeichnungen, eine damit verbundene Zuschreibung spezifischer devianter Eigenschaften an die so Stigmatisierten sowie vor diesem Hintergrund entstehende, diskriminierende soziale Strukturen und gewaltförmige Praxen umfasst. “ 9

„ Antiziganismus ist ein Sammelbegriff für alle gegen die Minderheit als

„ Zigeuner “ gerichteten Vorstellungen, Vorurteile, Gefühle, Verhaltensweisen. “ 10

Primitiv, kulturlos, kriminell und nomadisch sind nur einige Beispiele, die Sinti und Roma zugeschrieben werden.11

Eine feindliche Haltung gegenüber „Zigeunern“ wird als Antiziganismus bezeichnet. Das beinhaltet unter anderem Ablehnung, Ausgrenzung und Vertreibung von Sinti und Roma. Diese Haltung lässt sich sowohl der Verschönung des „lustigen Zigeunerlebens“, als auch der Diskriminierung zuschreiben. Diese Forschung befasst sich mit der Mehrheitsbevölkerung und deren Einstellung gegenüber Sinti und Roma, denn Antiziganismus ist im Gegensatz zu Antisemitismus bis heute in allen Schichten vertreten.12

2.4 „Ethnische Minderheit“

Unter ethnische Minderheit ist folgendes zu verstehen:

„ Eine ethnische Minderheit umfasst eine Volksgruppe, die auf dem Territorium eines Staates lebt, welcher mehrheitlich von einer anderen Ethnie gebildet wird. “ 13

Die Minderheit kann sich dabei durch einige Merkmale von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden. Kulturelle Faktoren, wie Sprache, Religion oder auch Geschichte, ebenso wie räumliche Faktoren bezüglich eines Territoriums gehören zu diesen Unterscheidungsmerkmalen. Auch die soziale Identität kann zu einer Abgrenzung führen, sprich das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Minderheit auf der einen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der ethnischen Minderheit untereinander auf der anderen Seite. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch, wie sich die Mehrheitsbevölkerung gegenüber der Minderheit verhält, sprich ob diese integriert sind oder eher ausgegrenzt werden. Eine ethnische Minderheit entsteht durch Invasion oder Vertreibung. Oftmals haben sie keine politischen Rechte und erleben starke Diskriminierung. Vor allem Angehörige von Roma Familien werden benachteiligt und haben es schwer ein Leben in Sicherheit zu führen. In manchen europäischen Ländern werden sie bis heute verfolgt.14

2.5 „Bildungsbenachteiligung“

„ Unter Bildungsbenachteiligung wird in Deutschland die bildungsspezifische Benachteiligung von Gruppen bezeichnet, dieüber geringe kulturelle, soziale oder finanzielle Ressourcen verfügen. Der Begriff impliziert nicht vorsätzliche oder bewusste Diskriminierung, sondern konstatiert statistisch ein relatives Schlechterabschneiden dieser Gruppen bei der Verteilung von Bildungschancen und beim Erreichen von Bildungserfolgen. “ 15

Bildungsbenachteiligung und Bildungsungleichheit sind Begriffe die immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Auch in der heutigen Zeit scheint es in Deutschland keine Chancengleichheit für alle zu geben.

Zu den Gruppen der Bildungsbenachteiligten zählen unter anderem Kinder und Jugendliche:

- aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil keiner Arbeit nachgeht,
- die in einem sozialen Brennpunkt wohnen,
- aus Bildungsfernen und Einkommensschwachen Haushalten,
- mit Migrationshintergrund und
- die bei nur einem Elternteil aufwachsen.16

2.6 „Bildungsweg“

Der Begriff des Bildungswegs ist ein großer Bestandteil vorliegender Arbeit. In Deutschland verfügen wir über Möglichkeiten des ersten, zweiten und dritten Bildungswegs. Der erste Bildungsweg ist meistens genauestens geregelt und umfasst den Weg über die Schule, vor allem um diesen geht es in vorliegender Arbeit. Um diesen Begriff genauer zu verstehen, soll er in diesem nachfolgend näher erklärt werden. Unter dem Begriff des Bildungswegs lässt sich folgendes verstehen:

„ Der 1. Bildungsweg bedeutet, dass man von der Einschulung bis zum Berufsabschluss regulär die entsprechenden allgemeinbildenden und dann die berufsbildenden Schulen durchläuft. Anschließend sieht der 1. Bildungsweg vor, dass man darauf aufbauende, höhere Qualifizierungen absolviert.

Unter dem 2. Bildungsweg versteht man Bildungsangebote mit der Möglichkeit, nachträglich einen allgemeinbildenden Schulabschluss zu machen. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Varianten, um den 2. Bildungsweg zu begehen.

Der 3. Bildungsweg bezeichnet Hochschulzugangsregelungen, die für beruflich qualifizierte Bewerber ohne Abitur festgelegt wurden. “ 17

3 Sinti und Roma in der Bundesrepublik: Rechtliche Rahmenbedingungen von Bildung

Um auf die Bildungssituation der Sinti und Roma näher eingehen zu können, bedarf es vorab einer Betrachtung der allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese beinhalten vor allem das Menschenrecht auf Bildung und den Minderheitenschutz. Im Anschluss daran, beschäftigt sich die Arbeit mit dem Thema Integration durch Bildung. Anschließend möchte die Autorin auf die Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem eingehen und diese näher erläutern.

3.1 Das Menschenrecht auf Bildung

Das Buch „Soziale Menschrechte - die vergessenen Rechte?“ definiert Menschenrechte wie folgt:

„ Menschenrechte sind eine Untermenge moralischer Rechte. Menschenrechte sind sog. generelle Rechte, die Menschen qua Menschensein haben, d.h. ohne notwendig schon in einer bestimmten Beziehung zu anderen Menschen stehen zu müssen, aus denen sich sog. spezielle Rechte ergeben. Menschenrechte gelten qua Mitgliedschaft in der Menschengemeinschaft, eine Mitgliedschaft, die keinem Menschen mit guten Gründen verweigert werden kann. Insofern kann man sagen, das erste allgemeine Menschenrecht ist das Recht, als Mensch wie alle anderen gleichermaßen respektiert zu werden oder m.a.W. gleichberechtigtes autonomes Mitglied der Weltweiten Menschengesellschaft zu sein. “ 18

„ Menschenrechte sind bestimmte moralisch gerechtfertigte Ansprüche auf etwas, was niemanden als Mensch vorenthalten werden kann, ohne deren Recht auf Rechtfertigung zu verletzten. “ 19

In der heutigen Zeit ist Bildung eines der wichtigsten Güter, sowohl für den Einzelnen, als auch für die Gesellschaft. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte greift das Menschenrecht auf Bildung in folgenden vier Kategorien auf:

- Verfügbarkeit von Bildung (Availability) - genügend Bildungseinrichtungen mit einer Mindestausstattung.
- Zugänglichkeit von Bildung (Access) - Diskriminierungsfreier Zugang.
- Eignung von Bildung (Acceptability) - Kulturell angepasste Lehrpläne.
- Anpassbarkeit von Bildung (Adaptability) - Bedürfnisorientierte Bildung

In Deutschland selbst stellt die Verfügbarkeit von Bildung kein Problem dar. Bei der Zugänglichkeit zu Bildung sieht es wiederum anders aus. Hier ist zu verzeichnen, dass bei der Nichtdiskriminierung Handlungsbedarf besteht. Die Studie von Daniel Strauß zeigt, dass 44 % der Befragten Sinti und Roma keinen Schulabschluss besitzen. Um deren Menschenrecht auf Bildung besser umsetzen zu können, bedarf es weiterer Forschungen und vor allem Gegenmaßnahmen. Ebenso ist die institutionelle Diskriminierung ein Hindernis bei der Umsetzung der Menschenrechte. Dabei kann hier nicht von einer beabsichtigten Diskriminierung durch das Lehrpersonal gesprochen werden, sondern eher von einer problematischen schulischen Organisation, die durch den Bestand verschiedener Schulformen Entscheidungen vom Lehrpersonal erforderlich machen.20

Ein weiterer Punkt der die Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung für Sinti und Roma Jugendliche erschwert, sind die kulturellen Unterschiede und die Missverständnisse die in diesem Zusammenhang oft entstehen können. Die Schule in Deutschland muss sich den Bedürfnissen der Sinti und Roma anpassen, um das Recht auf Bildung besser umsetzen zu können. 21

Das Menschenrecht auf Bildung bzw. Bildung an sich scheint zumindest ein zentraler Schlüssel für vielfältige gesellschaftliche Probleme zu sein. Des Weiteren bringt es den Anspruch einer qualitativ hochwertigen Bildung von allen Kindern und Jugendlichen mit sich. Dabei kommt es nicht nur auf den Zugang zu Bildungsangeboten an, sondern auch auf die damit verbundene Freiheit. 22

3.2 Der Minderheitenschutz

Der rechtliche Status der Minderheit beruht auf zwei Abkommen des Europarates. Zum einen das „Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten“ und zum anderen der „Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprache“. Der Schutz nationaler Minderheiten wird vor allem in Gesetzen und Verordnungen konkretisiert und weiter ausgebaut. Das Rahmenabkommen, dass bereits 1998 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu Schutz- und Fördermaßnahmen für die jeweiligen Minderheiten. Ziel ist es eine vollkommene Gleichheit zwischen der Minderheits- und der Mehrheitsbevölkerung zu schaffen, die sich über die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Bereiche des Lebens erstreckt. Darüber hinaus soll der Bildungs- und Forschungsbereich gefördert werden. Chancengleichheit auf den Zugang zu allen Bildungsstufen, sowie eine angemessene Lehrkräfte-Ausbildung gehören ebenso zu der Planung. Es soll den Minderheiten ermöglicht werden in ihrer Sprache unterrichtet zu werden. 23

In Bezug auf die Familien der Sinti und Roma sind der Autorin keine Schulen bekannt, in denen die Angehörigen der ethnischen Minderheit in ihrer eigenen Sprache unterrichtet werden. Das würde bedeuten, dass die Schulen sich bezüglich dieser Minderheit nicht an das Abkommen halten und innerhalb des Schulsystems keine Möglichkeiten schaffen, um die Sprache zu integrieren.

In Deutschland gibt es Gesetzte, die eine Diskriminierung aufgrund bestimmter „Kategorien“ verbieten. Laut § 3 Abs. 1 Satz 1 GG, darf niemand wegen seiner Abstammung, seines Geschlecht, seiner Sprache, seiner „Rasse“ oder seiner Herkunft bevorzugt werden. In der Bundesrepublik Deutschland soll somit Diskriminierungsfreiheit gewährleistet werden. Das Antidiskriminierungsgesetz verfolgt das Ziel, dass niemand aufgrund seiner „Rasse“ oder seiner ethnischen Herkunft eine Benachteiligung erfahren muss. Dieses Gesetz unterscheidet zwischen einer „unmittelbaren“ und einer „mittelbaren“ Benachteiligung.24

Eine „unmittelbare“ Benachteiligung wird wie folgt, nach dem AGG, definiert:

„ Eine unmittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in vergleichbarer Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. “ 25

Eine „mittelbare“ Benachteiligung wird wie folgt, nach dem AGG, definiert:

„ Eine mittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 2 AGG vor, wenn Personen oder Personengruppen durch dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren gegenüber anderen Personen oder Personengruppen in besonderer Weise benachteiligt werden können, bei denen die in § 1 AGG genannten Merkmale nicht gegeben sind. “ 26

3.3 Teilhabe durch Integration

Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Sinti und Roma nur dann vollständig möglich, wenn die Minderheit in die Mehrheitsbevölkerung integriert ist. Aufgrund der Minderheitenpolitik nehmen die deutschen Integrationsbemühungen Rücksicht auf die Interessen der Sinti und Roma Gemeinschaft. Die Bundesrepublik Deutschland versucht auf Grundlage von einem integrierten Maßnahmenpaket den Sinti und Roma eine Teilhabe und Integration am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und diese zu verbessern. Im Nachfolgenden Abschnitt möchte die Autorin die Ergebnisse dieses Paketes zusammenfassend vorstellen.27

3.3.1 Das integrierte Maßnahmenpaket der Bundesrepublik Deutschland

Das integrierte Maßnahmenpaket beschäftigt sich mit den Zugängen für Sinti und Roma zu verschiedenen Bereichen.

Einer dieser Bereiche ist der Zugang zu Bildung. Hier ist die Bundesrepublik fest entschlossen für mehr Bildungsbeteiligung und mehr Chancengleichheit zu sorgen. Im Fokus dabei steht die frühkindliche Bildung, da diese für den schulischen Bildungsweg von Jugendlichen Sinti und Roma eine große Rolle spielt. Auch die Möglichkeit eines Schulabschlusses bzw. einer Berufsausbildung soll für die Minderheit, in diesem Bereich gefördert, werden.28

Ein weiterer Bereich ist der Zugang zu Beschäftigungen. Hier geht es insbesondere um die Arbeitsförderung und spezielle Maßnahmen die genauestens an die Integrations- und Unterstützungsbedürfnisse der Roma angepasst sind.29

Der Zugang zur Gesundheitsfürsorge der ethnischen Minderheit wird ganz regulär über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgedeckt. Alle Angebote stehen der Minderheit, ebenso wie dem Rest der Bevölkerung, zur Verfügung, weswegen ihre gesundheitliche Versorgung einheitlich sichergestellt ist.30

Der letzte Bereich ist der Zugang zu Wohnraum. Die Wohnraumpolitik in Deutschland stellt eine Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sicher. In einigen Städten werden Belange der Sinti und Roma, in Bezug auf den Wohnraum, besonders berücksichtigt.31

Da es in der vorliegenden Arbeit um die Bildungssituation jugendlicher Sinti und Roma in Deutschland geht, möchte die Autorin nach der kurzen Erläuterung aller Bereiche näher auf den Bereich, der den Zugang zur Bildung betrifft, eingehen.

Aufgrund der in Deutschland verankerten Gesetze leitet sich wie bereits in vorherigen Kapiteln erwähnt ein grundsätzliches Recht auf Bildung für alle Bevölkerungsgruppen ab. Die Länder sind meist für die Verbesserung der Bildungssituation benachteiligter Gruppen zuständig. Den Jugendlichen der Sinti und Roma Familien stehen alle individuellen Fördermaßnahmen der Länder zur Verfügung, die auch von anderen Schülern und Schülerinnen genutzt werden können. Ebenso existieren in einigen Ländern auch vielseitige Unterstützungsmaßnahmen für Sinti und Roma. Auch die Bundesregierung möchte die Bildungsbeteiligung benachteiligter Gruppen verbessern und setzt hierbei, wie bereits erwähnt, den Fokus auf frühkindliche Bildung, um damit das Ziel eines Schulabschlusses zu erreichen. Die Bundesregierung legt ganz besonders viel Wert auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildung, auf die Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem, sowie auf bessere Übergangsmöglichkeiten zwischen einzelnen Bildungsabschnitten.32

3.4 Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem

Seit den Pisa-Studien scheint das Thema der Chancengleichheit eines der wichtigsten in der Bildungspolitik zu sein. Doch stellen sich hierbei zwei unterschiedliche Fragen. Geht es eher darum, dass jeder Bürger die gleiche Grundausstattung und somit eine gleichwertige gesellschaftliche Teilhabe erfährt? Oder geht es um einen fairen Leistungswettbewerb? Aufgrund der Nachfrage des Arbeitsmarktes sind unterschiedliche Leistungen und Schulabschlüsse durchaus gewollt, sodass jede Position am Markt zu besetzten ist.33

Diskussionen über eine herkunftsgerechte Chancengleichheit, und die damit verbundene Diskriminierung sozialer Gruppen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Bildung, gibt es schon lange. Erst durch Bildung haben Menschen die Chance auf einen Zugang zu exklusiven sozialen und beruflichen Positionen in der Gesellschaft. Und damit geht auch die Chancenungleichheit auf höhere Bildung für bestimmte Bevölkerungsgruppen einher. Um eine Chancengleichheit zu erreichen, muss ein ungleicher Zugang zu Bildung an möglichst allen Bildungsorten ausgeschlossen werden. Denn Bildungsgerechtigkeit hängt vor allem von der Beteiligungsgerechtigkeit ab. Begünstigte von soziokulturellen Voraussetzungen sollen nicht noch mehr Begünstigungen erhalten. Ungleiche Chancen hängen somit nicht von den Genen oder der Intelligenz ab, sondern sind eher auf äußere Faktoren zurück zu führen. Die Chancengleichheit für junge Menschen hängt nach wie vor mit der sozialen Selektivität zusammen. Sprich Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Schichten haben meist nicht die gleichen Zukunfts- oder Bildungschancen. Kinder aus „dem Volk“ haben es schwerer eine Chance auf höhere Bildung zu erhalten. 34

Das Bildungssystem orientiert sich stark an einer Selektivität. Nicht jeder kann bzw. soll den gleichen Schulabschluss absolvieren. So spielt, wie bereits erwähnt, die soziale Herkunft eine große Rolle bei der Chancengleichheit. Das Bildungssystem soll junge Menschen mit wichtigen Kompetenzen für das Leben und das Berufsleben ausstatten.

Es stellt sich die Frage, ob „Chancengleichheit“ nur dann zu erreichen ist, wenn alle Schüler gleich behandelt werden oder wenn sie konsequent entsprechend ihren Bedürfnissen gefördert werden. Es ist zu beobachten, dass in keinem anderen Industrieland die Schulabschlüsse in so einem großen Maß von der sozialen Herkunft abhängig sind wie in Deutschland.35

In Bezug auf die Chancengleichheit für Sinti und Roma Jugendliche im deutschen Bildungssystem möchte die Autorin auf ihre PTT-Arbeit verweisen, in welcher bereits kurz erläutert wurde, dass gerade bei den Bildungschancen, Benachteiligungen der ethnischen Minderheit zu verzeichnen sind. Das Ziel der Chancengleichheit führt leider häufig zu einer Ungleichheit der Chancen. Ob und in welchem Ausmaß eine schulische Benachteiligung bzw. Chancenungleichheit vorliegt wird in den weiteren Kapiteln näher erläutert.

4 Die Gefahr von Bildungsbenachteiligungen

Laut PISA und IGLU ist Deutschland der Spitzenreiter wenn es um die Koppelung zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg geht. Dennoch lauert die Gefahr der Bildungsbenachteiligung an vielen Stellen, so kann dies innerhalb des Bildungssystems, aber auch außerhalb sein. Familientraditionen oder ein niedriger Bildungsstand der Eltern sind nur zwei Beispiele die sich auf die Kinder auswirken können. Auch die Herkunft spielt bei dem Zugang zur Bildung häufig eine wichtige Rolle. Innerhalb des Schulsystems gibt es ebenfalls einige Stationen, die zu einer Benachteiligung beitragen können. In diesem Kapitel möchte die Verfasserin sich mit verschiedenen Gründen von möglichen Bildungsbenachteiligungen befassen.

4.1 Herkunftsbezogene Bildungsbenachteiligung

Bereits in der Grundschule können sich Kompetenzunterschiede bei den Kindern abzeichnen, diese sind davon abhängig ob und wie lange vorschulische Bildungsangebote in Anspruch genommen wurden. Besonders interessant ist hierbei, wie sich die Fähigkeiten der Kinder in Abhängigkeit von ihrer sozialen Herkunft entwickeln. Aber welche Rolle spielt die soziale Herkunft für den Lernzuwachs der Kinder? Die Studie von Ditton/Krüsken (2009) zeigt vor allem einen Lernzuwachs der unteren Leistungsgruppe innerhalb der letzten zwei Grundschuljahre. Gerade diese Leistungsgruppe setzt sich hauptsächlich aus Schülern und Schülerinnen zusammen deren Eltern über einen niedrigen Bildungsstand verfügen. Dies ist besonders erfreulich, denn das zeigt, dass der bekannte Schereneffekt in der Grundschule noch nicht so ausgeprägt ist. Auch für die Gruppe der Sinti und Roma Jugendlichen, deren Eltern laut der Studie von Daniel Strauß häufig keine Schulabschlüsse haben, bedeutet dies, dass die Grundschule meist noch nicht der Ort für Bildungsbenachteiligung ist, sondern wo am ehesten Kompetenzen erworben werden. Dennoch weisen die Kinder aus der unteren Leistungsgruppe am Ende der vierten Klasse immer noch ein schlechteres Leistungsniveau auf, als andere

Gruppen. Auch die IGLU-Studien aus den Jahren 2001 und 2006 lassen klar erkennen, dass die Lesekompetenz der Kinder stark mit der sozialen Herkunft verbunden ist. Jedoch sind diese Disparitäten noch lange nicht so ausgeprägt wie bei Kindern im Alter von 15 Jahren. Die IGLU-Studie hat durch ihre Ergebnisse den Blick auf einen weiteren Aspekt herkunftsbedingter Bildungsbenachteiligung gelenkt, nämlich auf die Empfehlungen der Lehrer für weiterführende Schulen. Diese beruhen nicht nur auf den schulischen Leistungen der Kinder.36

Gerade der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe wird als zentrale Stelle für den weiteren Bildungsverlauf von Jugendlichen gesehen. Die Ungleichheitsrelevanz ergibt sich daraus, dass diese frühe Entscheidung bezüglich der Aufteilung in verschiedene Bildungsgänge sich maßgeblich auf die späteren Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen auswirkt. Während der Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem Besuch der Mittel- oder Realschule zurückgegangen ist, sind die sozialen Disparitäten bezüglich des Gymnasialbesuchs annährend über die Jahre gleich geblieben. Demnach wurde nur der Zugang zur Realschule für Jugendliche aus Familien mit niedrigem Bildungsstand der Eltern erleichtert. Kinder die aus Familien mit geringem sozioökonomischen Status stammen, müssen deutlich bessere Leistungen aufweisen, um von den Lehrkräften eine Gymnasialempfehlung zu erhalten. Des Weiteren ist auch die Einstellung der Eltern für die Schullaufbahn entscheidend. Auch die Abhängigkeit der Eltern von ihrem sozialen Status und der Grundschulempfehlung kann zu einer Benachteiligung beitragen. Aufseiten der bildungsstarken Eltern ist der Trend zu verzeichnen, dass diese sich auch gerne über die Empfehlung hinwegsetzen und Korrekturen nach oben vornehmen. Andersherum akzeptieren Eltern aus bildungsschwachen Familien dagegen häufig die Empfehlung, weswegen die Kinder dann meist in einer niedrigeren Schullaufbahn ihren Platz finden und als Jugendliche diesen Weg fortführen. In der Summe zeigen diese Ergebnisse, dass meist leistungsunabhängige Kriterien Beachtung finden, wenn es um die Frage geht, welche Schulart das Kind besuchen soll.37

Für die Bildungsbenachteiligung in der Sekundarstufe, weist die PISA-Studie auf einige deutliche Ergebnisse hin. Zum einen ist ein deutlicher Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und der Gymnasialbildung zu verzeichnen, so haben Kinder von Eltern aus der oberen Dienstklasse trotz gleicher kognitiver Fähigkeiten eine fast dreifach höhere Chance ein Gymnasium zu besuchen. Weiter ist zu verzeichnen, dass Realschulabschlüsse weitestgehend zum Standard geworden sind. Für Kinder und Jugendlichen die diesem Mindeststandard nicht gewachsen sind bedeutet dies einen Besuch der Hauptschule, heute Mittelschule. Oft ist dieser mit Stigmatisierungsprozessen verbunden, da die Schulart häufig als „problembehaftet“ dargestellt wird. Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern sind in Mittelschulen meist überrepräsentiert. In der Zeit in der Kinder und Jugendliche die Sekundarstufe besuchen, wächst auch der sogenannte Schereneffekt, sprich die Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Schularten werden immer größer.38

Laut der Studie von Daniel Strauß aus dem Jahr 2011, auf die die Autorin in einem späteren Teil noch zur Sprache kommt, haben 44% der befragten Sinti und Roma keinen Schulabschluss. Für den Aspekt der herkunftsbezogenen Bildungsbenachteiligung könnte dies bedeuten, dass aufgrund des niedrigen Bildungsstandes der Eltern, die Förderung der Jugendlichen nicht an erster Stelle steht, bzw. die Eltern sich der Grundschulempfehlung für ihre Kinder anschließen und keine eigene Wahl treffen. Somit sind die Kinder der Entscheidung der Eltern ausgeliefert, die sich höchstwahrscheinlich aufgrund ihres eigenen Bildungsniveaus nicht besser auskennen. Auch haben die Kinder aufgrund des niedrigen Bildungsabschlusses der Eltern meist keine Chance auf einen Gymnasialbesuch. All diese Faktoren sind auch maßgeblich für den weiteren Bildungsweg der Jugendlichen. Denn die Eltern entscheiden den Weg für ihre Kinder und dieser wirkt sich auch stark auf das Jugendalter aus. Jugendliche die von ihren Eltern z.B. an der Mittelschule angemeldet wurden stellen selten die Entscheidung der Eltern in Frage. Somit haben die Entscheidungen und Benachteiligungen, aufgrund der sozialen Herkunft die im Kindesalter stattfinden, weitreichende Folgen für den Jugendlichen und seinen weiteren Bildungsweg.

4.2 Stationen der Bildungsbenachteiligung

Die Frage, in wie weit sich der Migrationshintergrund bzw. kulturelle Unterschiede sich auf die Bildungschancen der Jugendlichen auswirken, ist vielfältiger als gedacht. So scheint sich eine Benachteiligung im deutschen Schulsystem durch die komplette Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen zu ziehen.39

Vor allem der Kindergarten, wird für Menschen mit Migrationshintergrund, als wichtige Einrichtung zur kulturellen Integration gesehen. Vorschulische Bildungseinrichtungen haben eine Förderwirkung, die auch für die weitere Bildungsbiographie der Jugendlichen entscheidend ist. Insbesondere bei sprachlichen Defiziten liegt die Hoffnung darin, dass diese im Kontakt mit gleichaltrigen im Kindergarten abgebaut werden können. Kinder aus Migrationsfamilien, die vorher an vorschulischer Bildung teilgenommen haben, besuchen zu einem höheren Anteil ein Gymnasium.40 Gerade bei zugewanderten Roma-Familien kann dies ein entscheidender Punkt sein, da die Kinder häufig noch kein gutes bis gar kein Deutsch sprechen und sie somit die Sprachkenntnisse bis zur Grundschule ausbauen können, um dann in der Grundschule den Anschluss nicht zu verlieren und evtl. eine Empfehlung für eine höhere Schulart erhalten können. Dies setzt natürlich voraus, dass die Einwanderung im Kindergartenalter erfolgt.

Schon in der Phase der Grundschule zeichnet sich ab, dass Kinder mit Migrationshintergrund deutlich größere Schwierigkeiten haben die Grundschule ohne Verzögerungen zu absolvieren. Eine Ursache hierfür ist meist die verspätete Einschulung. Für eine Zurückstellung bei der Einschulung ist, in den häufigsten Fällen, die Sprachkompetenz der Kinder verantwortlich. Auch die Sprachkenntnisse der Eltern sind entscheidend. Sind diese nicht ausreichend, werden die Kinder zurück gestellt. Sind diese jedoch gut lassen sich keine Unterschiede, in Bezug auf eine Rückstellung, zu Kindern ohne Migrationshintergrund feststellen.41 Bezogen auf zugewanderte Roma, die in Deutschland leben, lässt dieser Aspekt den Gedanken zu, dass die Kinder häufig von einer Rückstellung betroffen sein könnten, da die Eltern meist über keine guten Deutschkenntnisse verfügen.

Eine weitere Benachteiligung innerhalb der Schullaufbahn ergibt sich aus der Nichtversetzung in eine höhere Klassenstufe. Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund haben meist ein höheres Risiko eine Klassenstufe wiederholen zu müssen, und dies bereits in der Grundschule. Meist lässt sich die Nicht- versetzung mit der geringen Lesekompetenz erklären. Dadurch verzögert sich die Schullaufbahn von Jugendlichen aus Einwandererfamilien sehr viel häufiger um einige Jahre.42

Der Anteil der Jugendlichen aus Migrationsfamilien an der Mittelschule ist sehr hoch. Kinder aus Einwandererfamilien haben eine geringere Chance auf eine Gymnasialempfehlung, dennoch spielt auch hier der sozioökonomische Status der Eltern eine erhebliche Rolle. Gerade Jugendliche mit Migrationshintergrund gehören zur Hauptzielgruppe für zukünftige Maßnahmen im Bereich der Bildungsförderung. Grund hierfür ist das deutlich niedrigere Bildungsniveau, sowohl bei den schulischen, als auch bei den beruflichen Abschlüssen.43

4.3 Christine Baur: Verschiedene Faktoren von Bildungsbenachteiligung

Christine Baur widmet sich ebenfalls dem Thema der Bildungsbenachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und äußert auf der Internetseite der Heinrich Böll Stiftung einige wichtige Aspekte die damit zusammenhängen.

Dimensionen der Bildungsbenachteiligung zeigen sich laut Christine Baur vor allem bei den Ergebnissen der Schulleistungsstudien PISA und IGLU, sowie bei den Übergangsempfehlungen von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen. Bei den Bildungsabschlüssen, sowie den Übergängen in Ausbildung und Beruf sind ebenfalls Benachteiligungen zu verzeichnen. Ebenso wie in dem vorigen Kapitel erwähnt, entsteht Bildungsbenachteiligung laut Frau Baur auch durch Diskriminierung bei Schullaufbahnempfehlungen. Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund müssen bessere schulische Leistungen erbringen, für die gleiche Empfehlung. Auch der soziale Hintergrund spielt hierbei eine enorme Rolle, so ist eine eindeutige Benachteiligung bei Kindern und Jugendlichen aus schwachen sozioökonomischen Verhältnissen zu verzeichnen. Auch auf institutioneller Ebene kann man von Diskriminierung sprechen. So müssen die Grundschulen sowohl ihrem integrativen Bildungsauftrag, als auch dem Selektionsauftrag für nachfolgende Schulsysteme erfüllen, was sich dann meist auf die zukünftige Schullaufbahn von Jugendlichen auswirkt. Häufig nehmen diese mangelnden Deutschkompetenzen als Ausschlusskriterium für eine bessere Empfehlung. Kinder mit Migrationshintergrund sind nicht selten einer dreifachen Benachteiligung ausgesetzt. Zum einen verfügen diese aufgrund geringerer familiärer Ressourcen über niedrigere schulische Kompetenzen. Zum anderen erhalten sie bei gleichen Leistungen schlechtere Noten und Schullaufbahnempfehlungen. Zusätzlich werden sie durch ihre Eltern häufig auf eine niedrigere Schulform geschickt. Daraus ergibt sich auch für die Zukunft, dass immer weniger Jugendliche aus bildungsfernen Gruppen an einer dualen Ausbildung teilhaben können.44

Als Fazit benennt Frau Christine Baur, dass Deutschland als Bildungsrepublik noch viele Meilensteine zu gehen hat. Der Fokus hierbei soll auf der Förderung der Kinder vom Kindergarten bis hin zur Einmündung ins Berufsleben liegen. Dazu gehören zum einen eine gute materielle und personelle Ausstattung, sowie die Abschaffung der Diskriminierung an Bildungsübergängen.45

Auch im Hinblick auf die Aussagen von Frau Christine Baur, möchte die Autorin den Bezug zur ethnischen Minderheit der Sinti und Roma herstellen. Es lässt sich wie bereits erwähnt festhalten, dass der Bildungsstand der Eltern eine enorme Auswirkung auf die Bildungserfolge der Jugendlichen hat und da die Angehörigen der Sinti und Roma, in der vorherigen Generationen, häufig keinen Schulabschluss haben, wirkt sich dies auch auf die Bildung ihrer Kinder aus. Bei zugewanderten Roma-Familien kommt es vor allem auf die Deutschkenntnisse an, die den Kindern in ihrer Schullaufbahn zum Verhängnis werden könnten, da diese häufig der Grund für schlechtere Beurteilungen sind.

4.4 Sinti und Roma: Benachteiligung durch Hindernisse auf dem Bildungsweg

Nicht nur äußere Faktoren können für eine Bildungsbenachteiligung verantwortlich sein. Häufig sind es ebenfalls Aspekte innerhalb des Familiensystems, die zu Hindernissen auf dem Bildungsweg und somit zu einer Bildungsbenachteiligung führen können.

Eine Stärke der Sinti und Roma Gemeinschaften war es ihr Handwerk von Generation zu Generation weiterzugeben, wodurch der finanzielle Unterhalt für das Familienleben gesichert werden konnte. In der heutigen Zeit sind diese Tätigkeiten jedoch nur noch wenig Gewinnbringend, weshalb der Stellenwert der Bildung in Sinti und Roma Familien zugenommen hat. Schließlich musste ein Umdenken stattfinden, um den Familienunterhalt weiterhin absichern zu können. Ein Hindernis auf dem Bildungsweg sind häufige Umzüge und die damit verbundenen Schulwechsel. Allerdings ist dies kein Indiz für ein fehlendes Interesse an einer Schulbildung, sondern hängt eher mit der Berufstätigkeit der Eltern zusammen.46

Ein weiterer Aspekt der als hinderlich angesehen werden kann, ist das mangelnde Vertrauen das Sinti und Roma Familien dem Kindergarten und der Schule entgegenbringen. Die Eltern stimmen einem Schulbesuch ihrer Kinder zu, da ihnen die Wichtigkeit bewusst ist. Dennoch kollidiert der Wunsch nach Bildung nicht allzu selten mit Vorbehalten, Ängsten und Sorgen auf Seiten der Eltern. Wenn Kinder und Jugendliche der ethnischen Minderheit Verhaltensauffälligkeiten während des Schulbesuchs zeigen, so stehen diese meist im Zusammenhang zwischen dem Verhältnis von Mehrheit und Minderheit. Solange diese Beziehungen von Konflikten behaftet sind und zugewanderten Roma kein sicherer Aufenthaltsstatus gewährleistet werden kann, bleibt die Situation angespannt. So kommt es dazu, dass die Einstellungen der Eltern und das Verhalten der Kinder diese Konflikte wiederspiegeln.47

Die Angst vor negativen Einflüssen und das in der Schule etwas passieren könnte, verleitet die Eltern häufig dazu ihre Kinder so lange wie möglich vom Bildungssystem fernzuhalten. Dies zeigt sich dadurch, dass Kinder der Sinti und Roma häufig keinen Kindergarten besuchen und vermehrt verspätet eingeschult werden. Wie bereits erwähnt, ist gerade die vorschulische Bildung von hoher Bedeutung, um in der späteren Schullaufbahn Anschluss zu finden und aufgrund der Kompetenzen im Schulunterricht mitzukommen. Werden die Fähigkeiten vom Elternhaus nicht vermittelt, so kann es zu Lernverzögerungen und zum Ausschluss von der Klassengemeinschaft führen. Diese Situation ist gerade für Kinder sehr belastend, die dann nicht selten mit Lernverweigerung reagieren. Das, in Verbindung mit dem Gefühl der Eltern das die Klassengemeinschaft und die Lehrkräfte ihre Kinder schlecht behandeln würden, kann hohe Fehlzeiten hervorrufen.48

Die Erwartungen der Sinti und Roma Familien an institutionelle Bildung unterscheiden sich meist von der der Mehrheitsgesellschaft. Für viele der Familien ist es inakzeptabel, dass Erziehung und Bildung unter staatlicher Aufsicht stattfinden soll. Dies wird von den Eltern als Eingriff in ihr eigenes Erziehungsrecht gesehen und somit als schwäche ihrerseits. Die Erwartungen der Eltern an die Schule sind lediglich die Unterrichtung des nötigen Handwerks, um im Leben zurechtzukommen. Erziehung oder gar Disziplinierung wird gerade von deutschen Sinti strikt abgelehnt.49

In der ethnischen Minderheit bedeutet ein höherer Bildungsstand nicht gleich ein höheres Ansehen. Ebenso können Jugendliche bereits eigene Entscheidungen treffen und wenn diese sich gegen einen Schulbesuch entscheiden wird dies von Seiten der Familie meist akzeptiert. Die Heirat in relativ jungen Jahren beeinflusst auch die Entscheidung auf eine schulische oder berufliche Ausbildung. Für Frauen wird dies häufig als unnötig angesehen und Männer müssen schnellstmöglich den Familienunterhalt sichern. Innerfamiliäre Strukturen und Traditionen erschweren es den Kindern und Jugendlichen sich an feste Strukturen des Schulsystems zu halten. Dennoch ist meist zu verzeichnen, dass den Jugendlichen die Balance zwischen den zwei Welten gut gelingt. Wird der Druck in Bezug auf die schulischen Erwartungen zu groß und sind diese nicht mehr mit dem Elternhaus zu vereinbaren, so kommt es häufig zu Fehlzeiten bzw. Schulabbrüchen. Zusammenfassend müssen die Eltern zur Mitarbeit motiviert werden sonst kann es leicht passieren, dass die pädagogischen Bemühungen ins Leere laufen.50

Wie dieses Kapitel deutlich macht, können nicht nur Faktoren des Bildungssystems zu Benachteiligungen führen, auch die familiäre Situation und die Einstellungen des Elternhauses beeinflussen den schulischen Erfolg der Jugendlichen Maßgebend.

5 Empirische Untersuchungen zu schulischen Bildungswegen, Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti und Roma

Die Bildungssituation deutscher Sinti und Roma ist weitestgehend unerforscht. Nur wenige Untersuchungen nehmen sich diesem Thema an und haben umfangreiche Nachforschungen angestellt. Jedoch kann aufgrund des fehlenden Zahlenmaterials keine der im folgendem vorgestellten Studien eine Repräsentativität für sich beanspruchen, sie liefern lediglich Indizien für eine Bildungsbenachteiligung. In diesem Kapitel möchte die Autorin drei ausgewählte Untersuchungen vorstellen, die sich mit dem Leben der Sinti und Roma in Deutschland und deren Bildungswege und ihrer Bildungssituation befassen. Für folgende empirische Untersuchungen hat sich die Autorin entschieden: Oliver von Mengersen, UNICEF und Daniel Strauß.

5.1 Oliver von Mengersen: „Sinti und Roma in der Schule - die Meinung von Lehrerinnen und Lehrern.“

Oliver von Mengersen behandelt in seiner Umfrage die Schulsituation von Sinti und Roma. Hierfür hat er Lehrer und Lehrerinnen befragt und deren Meinung zum Mittelpunkt gemacht. Ziel dieser Befragung war es zu sehen, in wieweit sich Lehrer und Lehrerinnen dem Thema Sinti und Roma angenommen haben. Innerhalb der Umfrage ging es um das Wissen über Sinti und Roma und was von Seiten der Lehrkräfte über sie vermittelt wird. Des Weiteren wurden Sie bezüglich ihrer Einstellung gegenüber Minderheiten, sowie dem Interesse mehr über Sinti und Roma zu erfahren befragt. Auch die Einschätzung der Lehrkräfte bezüglich der Stimmungslage innerhalb der Schule war Teil der Befragung, da diese ein sehr wichtiger Faktor für den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen ist.51

Da die Schule meist der erste Ort ist in dem Sinti und Roma mit Vorurteilen über sich selbst konfrontiert werden, ist die Rolle der Lehrkräfte eine entscheidende. Diese sind nicht nur zum Teil für den Bildungserfolg verantwortlich, sondern tragen auch weitestgehend zur Sozialkompetenz ihrer Schüler bei.52

Die Befragung selbst fand anhand eines standardisierten Fragenbogens statt, dieser sollte die Anonymität gewährleisten und somit zu bestmöglichen Ergebnissen führen. Insgesamt wurden 3200 Fragebögen verteilt, der Rücklauf belief sich auf 397 Bögen. Folgende Ergebnisse wurden anhand der Studie erarbeitet:53

[...]


1 BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN 2011: 12

2 ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES 2014

3 DOKUMENTATIONS- UND KULTURZENTRUM DEUTSCHER SINTI UND ROMA 2015

4 ROMA UND SINTI 2015

5 ROMA UND SINTI 2015

6 MEYER 2012: 17

7 BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG 2006

8 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 13

9 END 2013: 13

10 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 43

11 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 44

12 ANTIZIGANISMUS 2015

13 SONDERWEGE 2015

14 SONDERWEGE 2015

15 RANGE 2012

16 KULTURELLE BILDUNG 2013

17 AZUBI & AZUBINE 2015

18 FRANK; JENICHEN; ROSEMANN 2001: 19

19 FRANK; JENICHEN; ROSEMANN 2001: 20

20 REITZ; WINTER 2013

21 REITZ; WINTER 2013

22 NEUHOFF 2015: 7-9

23 TRAUSCHEIN 2014: 23-24

24 TRAUSCHEIN 2014: 27-29

25 ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ 2015

26 ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ 2015

27 BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN 2011: 5

28 BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN 2011: 5

29 BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN 2011: 6

30 BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN 2011: 6

31 BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN 2011: 6

32 BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN 2011: 30-31

33 BÖCKLER IMPULS 2011

34 Brake; Büchner 2012: 22-24

35 BRENNER 2010: 13-20

36 BRAKE; BÜCHNER 2012: 136-139

37 BRAKE; BÜCHNER 2012: 140-145

38 BRAKE; BÜCHNER 2012: 146-150

39 BRAKE; BÜCHNER 2012: 174

40 BRAKE; BÜCHNER 2012: 174-176

41 BRAKE; BÜCHNER 2012: 176-177

42 BRAKE; BÜCHNER 2012: 177-178

43 BRAKE; BÜCHNER 2012: 178 - 187

44 BAUR 2010

45 BAUR 2010

46 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 50

47 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 50-51

48 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 51

49 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 52

50 BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG 2011: 53-54

51 VON MENGERSEN 2004: 2

52 VON MENGERSEN 2004: 2-3

53 VON MENGERSEN 2004: 4

Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Schulische Bildungswege von jugendlichen Sinti und Roma
Hochschule
Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
100
Katalognummer
V337800
ISBN (eBook)
9783668272385
ISBN (Buch)
9783668272392
Dateigröße
1121 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sinti, Roma, Sinti und Roma, Daniel Strauß, UNICEF, Oliver von Mengersen, Bildung, Integration, Teilhabe, Zigeuner, Schulische Situation von Sinti und Roma, Jugendliche Sinti und Roma, Bildungsbeteiligung, Bildungsbenachteiligung, Förderung von Bildungswegen, Mayring, Methodologische Grundlagen, Integration Roma, Schulmediatoren, Schule für Reisende, Sinti und Roma in Deutschland, Chancengleichheit
Arbeit zitieren
Julia Meyer-Rosenfeld (Autor:in), 2016, Schulische Bildungswege von jugendlichen Sinti und Roma, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337800

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