Möglichkeiten der Behandlung in Zwangskontexten durch Anwendung der Motivierenden Gesprächsführung. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB


Hausarbeit, 2013

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung.

1. Soziale Arbeit in Zwangskontexten
1.1 Der Begriff „Zwangskontext“
1.2 Berufsfelder und Klientel
1.3 Push- und Pullfaktoren

2. Vom Zwangskontext zur Freiwilligkeit
2.1 Rollenverständnis der Fachkraft
2.2 Fähigkeiten und Grundhaltungen der Fachkraft
2.3 Vom Zwang zur Kooperation
2.4 Mögliche Methoden in der Arbeit im Zwangskontext am Beispiel der Motivierenden Gesprächsführung

3. Der Maßregelvollzug nach § 64 StGB – Das Beispiel eines Zwangskontextes
3.2 § 64 StGB – „Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“
3.3 Veränderungsmotivation als Ziel des Maßregelvollzugs?

4. Möglichkeiten der Anwendung von Motivierender Gesprächs-führung bei suchtmittelabhängigen Straftätern
4.1 Ambivalenz – Der erste Schritt zur Veränderung?!
4.2 Veränderungsmotivation entstehen lassen
4.3 Hilfreiche Fragen, die die Veränderungsmotivation verstärken

5. Fazit

Literaturverzeichnis.

Einleitung

Jeder Mensch hat das Recht, ohne Zwang und Einmischung Dritter sowie andere Einschränkungen zu leben. Jedoch befindet sich jeder Mensch fast täglich in Situationen, sich entscheiden zu müssen. Oft sind es nur kleine, unwichtige Entscheidungen, die wir treffen müssen: Esse ich den Apfel oder die Banane? Mache ich eine weitere Überstunde oder tue ich lieber etwas Gutes für mich? Wir stehen vielen Situationen und Entscheidungen ambivalent gegenüber. Daneben gibt es Situationen, in denen wir den inneren Zwang verspüren, etwas tun zu müssen, für das wir keine Motivation verspüren. Hier entwickeln sich innere Konflikte und der Zwang, sich trotz Ambivalenzen entscheiden zu müssen. Jedoch sind diese Konflikte und Zwänge nicht zu vergleichen mit Zwangssituationen, denen sich Klienten stellen müssen, die sich in Zwangskontexten der Sozialen Arbeit befinden. Sie kommen meist nicht mit intrinsischer Motivation zu uns, um eine Veränderung zu erzielen. Meist werden sie aufgrund Gesetzesauflagen oder unter Zwang von Angehörigen oder Freunden sowie Institutionen zu uns geschickt. In Situationen wie diesen liegt ein sogenannter Zwangskontext vor, dem sich Fach-kräfte der Sozialen Arbeit stellen müssen und in dem es gilt, eine Veränderung des Klienten ‚herbeizuführen‘.

Dieser Zwangskontext soll im ersten Kapitel definiert werden. Daneben werden die Berufsfelder, in denen in Zwangskontexten gearbeitet wird, aufgeführt sowie ihr Klientel beschrieben. Außerdem werden Push- und Pullfaktoren aufgezeigt, die im Hinblick auf den Zwangskontext anziehend auf den Klienten wirken und ihn dazu bringen können, die aufgezwungene Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem Rollenverständnis und den nötigen Fähig-keiten und Grundhaltungen, die eine Fachkraft in der Arbeit mit Klienten in Zwangskontexten aufweisen muss, um eine erfolgreiche Kooperation herzustellen. Als Beispiel für eine Methode, um mit Klienten in Zwangskontexten zu arbeiten, wird die Motivierende Gesprächsführung angeführt. Um die Möglich-keiten der Arbeit mit nicht- motivierten Klienten zu verdeutlichen, wird sich auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB konzentriert, welche im vierten Kapitel erläutert und im fünften Kapitel mit der Motivierenden Gesprächsführung in Verbindung gesetzt wird. Hier wird aufgezeigt, dass bei suchtkranken Straftätern, die keinerlei Veränderungsnotwendigkeit bei sich sehen und dadurch keine Motivation zur von Dritten gewünschten Veränderung aufweisen, durch die richtige Anwendung von Motivierender Gesprächsführung doch eine intrinsische Motivation entstehen kann.

Aus Gründen der Komplexität wird im Folgenden auf Gender Mainstreaming verzichtet.

1. Soziale Arbeit in Zwangskontexten

1.1 Der Begriff „Zwangskontext“

Es gibt Menschen, die ihre eigenen Lebensverhältnisse oder ihr Verhalten ändern wollen und dafür die Hilfe eines Sozialen Dienstes aufsuchen. Oft erfolgt hier eine Ermutigung Dritter, von Freunden oder Angehörigen, die Stelle aufzusuchen. Hier liegt zwar ein ‚Zwang‘ zur Kontaktaufnahme durch die Notwendigkeit der Veränderung der Lebensumstände vor, jedoch ist er selbstinitiiert und es erfolgt kein Druck von außen. Somit bringt ein Klient von sich aus Motivation zur Veränderung mit. Geht es jedoch um den Begriff eines Zwangskontextes, ist damit gemeint, dass „[…] andere Menschen darauf drängen, dass jemand einen Sozialen Dienst aufsucht, oder [dass] jemand durch gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme mit einem Sozialen Dienst verpflichtet wird“ (Kähler, Zobrist 2013: 9). Kontaktaufnahmen wie diese sind fremdinitiiert und nicht freiwillig, sie erfolgen nicht aufgrund von intrinsischer Motivation, sondern durch den Druck und Zwang von Dritten. Für Klienten wie diese ist professionelle Hilfe unerwünscht und sie halten sie für nicht notwendig, obwohl sie es offensichtlich ist. Eine Fachkraft der Sozialen Arbeit erfüllt nach Kähler und Zobrist (2013: 13f) in der Hilfe mit unfreiwilligen Klienten eine Doppelfunktion zwischen Hilfe und Kontrolle, was schließen lässt, dass hier stets eine Dritte Person (Auftraggeber, Gesetzgeber etc.) an der Herbeiführung der Kontaktaufnahme bzw. der Begegnung beider Parteien beteiligt ist. Mögliche Auflagen bzw. Sanktionen werden bestimmt, wenn die Hilfe nicht in Anspruch genommen wird. Deshalb befinden sich Sozialarbeiter und Klient in einem „Trialog“ (ebd.).

Die Institution der sozialen Kontrolle stellt Erwartungen an den Klienten, sich zu ändern, jedoch sieht dieser keine Notwendigkeit darin. Wird vom professionellen Helfer versucht, nur die Bedürfnisse einer Seite zu erfüllen, wird er der anderen Seite nicht gerecht und es liegt eine widersprüchliche Problemdefinition vor (‚Triangulation‘). Für die Fachkraft gilt es hier, einen Detriangulierungsprozess zu gestalten, um beide Parteien zufrieden zu stellen (Conen, Cecchin 2009: 144f).

Daraus ist zu schließen, dass sich eine erfolgreiche Beratung im Rahmen eines Zwangskontextes als schwierig erweisen kann, da ein Sozialarbeiter ein Triple-mandat zu erfüllen hat (Kähler, Zobrist 2013: 14). Er muss neben seinen Bedürfnissen und Erwartungen die des Klienten aber auch die der dritten Partei, die des Auftraggebers, erfüllen.

Wie dies funktionieren kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, soll im zweiten Kapitel näher erläutert werden.

1.2 Berufsfelder und Klientel

Bei Betrachtung der Berufsfelder, in denen ein Sozialarbeiter in einem Zwangskontext arbeitet, wird deutlich, dass sie sich in dessen Stärke bzw. Intensität unterscheiden. Beratende und ambulante Angebote sind mit weniger Zwang verbunden als eine stationäre Heimunterbringung, die Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt oder einer Psychiatrie (ebd.: 14f). Das Klientel, das sich in Zwangskontexten dieser Institutionen zeigt, kann sehr vielfältig sein, allerdings lassen sich Gemeinsamkeiten darin erkennen, dass die meisten Klienten andere, abweichende Verhaltensweisen, Werte und Normen aufweisen und als Teil eines sozialen Problems gesehen werden. Jedoch sind nicht die Klienten als Personen das Problem, sondern ihr unerwünschtes Verhalten, dass es gilt, zu verändern und zu bessern. Es können auch arme, aus sozioökonomisch schwierigen Lebenssituationen kommende oder physisch und/oder psychisch beeinträchtigte Klienten sein sowie Familien, die mit ihrem Kind überfordert sind und denen die Hilfe gesetzlich aufgezwungen wurde. Als weitere Gemeinsamkeit ist bei allen zu bemerken, dass sie weder problematisches Verhalten noch eine in ihrem Leben verankerte Problemsituation bei sich erkennen können. Sie werden unter Druck und Zwang von Freunden, Angehörigen oder Institutionen, die von ihnen eine notwenige Ver-änderung fordern, zu professionellen Helfern geschickt. Sie sind somit in ihrer Freiheit zur Entscheidung eingeschränkt, was eine innere Ablehnung ihrerseits mitbringt. In der Regel weisen sie keine Bereitschaft zur Mitarbeit auf. Ihr größtes Problem ist die angeordnete Hilfe, die sie so schnell wie möglich loswerden möchten. Um ihr Gesicht zu wahren, treten sie in eine Widerstandshaltung, da die (angeordnete) Beratung oder Therapie von ihnen als Bestrafung angesehen wird (Conen, Cecchin 2009: 61, 94-97, 142). Ihr widerständiges, ablehnendes Verhal-ten wird als Reaktanz bezeichnet, da sie sich in ihrer Freiheit und Autonomie eingeschränkt fühlen. Mögliche Reaktionen können z.B. Nichteinhalten von ge-troffenen Vereinbarungen, Bestreiten der eigenen Anteile, Leugnen des Problems, Nichtaufmachen der Haustür oder Resignation sein (Kähler 2005: 65f).

Dieses Verhalten, den Widerstandskampf zwischen Klient und Helfer, gilt es im Verlauf der Beratung oder Therapie zu überwinden (nicht zu brechen) und aus Widerstand Motivation und Kooperation (‚Compliance‘) zu schaffen sowie ihnen eine Zurückerlangung ihrer Freiheit anzubieten (Conen, Cecchin 2009: 61, 83ff).

1.3 Push- und Pullfaktoren

Ist von einem Zwangskontext die Rede, besteht die Frage, welche weiteren Fak-toren eine Rolle spielen, damit ein Klient die Motivation entwickelt, einen bestimmten Sozialen Dienst aufzusuchen. Neben personalen Faktoren wie Motiven, Bedürfnissen und Zielen spielen situative Faktoren eine Rolle. Diese werden nachfolgend als Push- und Pullfaktoren bezeichnet, die positive und negative Anreize zur Kontaktaufnahme mit einer Einrichtung darstellen.

Pushfaktoren üben Druck auf einen Klienten aus und bringen ihn dazu, professionelle Hilfe aufzusuchen. Faktoren wie diese können gesetzliche Auflagen, Vorgaben oder oftmals Anregungen oder Drohungen von Angehörigen oder nahestehenden Personen sein, wie z.B. eine Drohung mit Trennung.

Anreize, die für den Klienten persönlich bedeutsam sind und ihn dazu bewegen, einen Sozialen Dienst trotz innerer Ablehnung aufzusuchen, werden als Pullfaktoren bezeichnet, beispielsweise die Aussicht auf weniger Konflikte. Hier ist festzuhalten, dass zuletzt genannte Faktoren im Wechsel zusammen mit personalen Motivationsfaktoren wirken und somit individuell erlebt, interpretiert und subjektiv bewertet werden können. Druck ausübende Faktoren können anziehend wirken und zu Pullfaktoren werden, anziehende Faktoren können sich im Laufe des Beratungsprozesses zwischen Klient und Berater verändern oder verstärken (Kähler, Zobrist 2013: 36ff).

Daraus lässt sich schließen, dass z.B. durch den Veränderungsdruck von außen, professionelle Hilfe aufzusuchen, der auf einen Klienten ausgeübt wird, ein Kontakt mit einem Sozialen Dienst zustande kommt, der ohne diesen Pushfaktor nicht zustande gekommen wäre. Im Laufe des Beratungsprozesses kann die Möglichkeit zur Veränderung als positiv bewertet werden und zu einem Pullfaktor werden, bestenfalls kann eine intrinsische Motivation zur Veränderung und somit die Freiwilligkeit zur Zusammenarbeit entwickelt werden.

2. Vom Zwangskontext zur Freiwilligkeit

2.1 Rollenverständnis der Fachkraft

In der Arbeit mit nicht-motivierten Klienten, die sich in einem Zwangskontext befinden, stellt sich die Frage, wie mit ihnen trotz Unfreiwilligkeit und mangeln-der Problemeinsicht eine Kooperation und Lösung geschaffen und erarbeitet wer-den kann. Fachkräfte befinden sich in einem Doppelmandat, es gilt „zunächst eine tragfähige Arbeitsbeziehung mit dem Klienten auf[zu]bauen, ihre Sichtweisen zu verstehen und ihre sozialen Probleme zu verhindern, zu lindern oder zu lösen, [und] andererseits den öffentlichen Interventions- und Kontrollauftrag zu erfüllen“ (Kähler, Zobrist 2013: 67). Somit ist die Fachkraft auf der einen Seite als soziale Kontrollaufsicht, auf der anderen Seite als Helfer und Unterstützer für den Klienten anzusehen. Es besteht eine endlose Dynamik zwischen der helfenden und kontrollierenden Rolle der Fachkraft. Das Bewusstsein und Verständnis der Fachkraft für diesen Auftrag sowie die Identifizierung mit ihm ist sehr wichtig und unabdingbar. Sie muss sich dazu bekennen können, dass sich „Zwangsanwendungen in bestimmten Arbeitsfeldern rechtlich stützen, fachlich begründen und ethisch legitimieren lassen“ (ebd.: 72).

Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Klient motiviert zur Mitarbeit ist und stets Eigeninitiative zeigt, obwohl dieses Bild nach Kähler und Zobrist (2013: 12, 69) heute oft vorherrscht. Klienten in Zwangskontexten haben keinerlei Einfluss auf die Entscheidung zur Kontaktaufnahme mit dem Sozialen Dienst, weshalb hier die Wenigsten eine Motivation zur Veränderung aufweisen werden. Jedoch ist Motivation durch professionelle Gestaltung der Gespräche und Offen-heit für die Sichtweisen und Haltungen der Klienten gestaltbar. Es darf ihnen nicht unangenehm sein, mit diesen Menschen zu arbeiten (ebd.: 60, 69f).

2.2 Fähigkeiten und Grundhaltungen der Fachkraft

Wenn ein Klient scheinbar keine Eigeninitiative zeigt und unter Zwang zu einem Sozialen Dienst geschickt wird, ist es wichtig, ihm Vertrauen in seine Fähigkeiten zu schenken um ihn somit dennoch an weiteren Entscheidungen und Planungen zu beteiligen. Es sollte eine gemeinsame Zielerarbeitung ermöglicht sowie Transparenz gezeigt werden, wobei dennoch die fachlichen Standards einzuhalten sind (Kähler, Zobrist 2013: 75). Daneben muss jedoch auch beachtet werden, dass die Arbeit im Zwangskontext nicht klientenorientiert ist – der Klient ist nur sekundärer Auftraggeber, der Therapeut bzw. Berater hat die Aufgabe, die vorgegebenen Wünsche und Auflagen der überweisenden Institution oder des Gerichts zu erfüllen, durch die die Klienten geschickt wurden (Conen, Cecchin 2009: 141f). Trotz-dem können Wahlmöglichkeiten geschaffen werden sowie die Befähigung der Klienten, eigene Problemlösungen und Copingstrategien zu entwickeln, womit ihre Autonomie und Selbstverantwortung trotz des Zwangskontextes ermöglicht werden kann. Insbesondere auf ihre Stärken muss geachtet und ihre Ressourcen müssen erkannt und gefördert werden. Eine neutrale Haltung und respektvolle Neugier gegenüber den Klienten kann hilfreich sein, um eine mögliche Helfer-Klient-Beziehung aufbauen zu können.

Eine Fachkraft muss davon ausgehen, dass auch die Arbeit in Zwangskontexten erfolgreich sein kann und Veränderungen nicht nur möglich, sondern auch unvermeidbar sind. Sie muss die Haltung aufweisen, dass dieser Kontext einen Sinn hat sowie ein Ziel verfolgt und diesem mit Optimismus begegnen. Es müssen klare Grenzen und Regeln bei der Teilnahme gesetzt werden, passives Verhalten darf beispielsweise nicht akzeptiert werden. Allerdings dürfen niemals Machtaus-übungen wie Drohungen, Beschuldigungen oder Bestrafungen angewandt werden, da dies den Beziehungsaufbau sowie die Zusammenarbeit erheblich erschweren würde (ebd.: 142f; Kähler, Zobrist 2013: 75).

2.3 Vom Zwang zur Kooperation

Der Zweck von Zwang besteht stets darin, seine Freiheit wiederzuerlangen. Vielen Klienten, z.B. Straftätern, wird meist erst durch den Zwangskontext die Möglichkeit gegeben, ihre devianten Verhaltensweisen durch professionelle Hilfe zu ändern. Sollten sie die Hilfe nicht annehmen, erfolgt die Androhung oder sogar Realisierung von Konsequenzen. Hier ist es fraglich, ob eine Motivation zur Veränderung nur durch diesen Kontext entstehen kann, jedoch ist somit der erste Schritt zur Kontaktaufnahme mit einem professionellen Helfer getan und mögliche Vorteile durch die Inanspruchnahme der Hilfe können hier als Pullfaktoren gesehen werden. Hier wird die Fachkraft herausgefordert, aus der extrinsischen eine intrinsische Veränderungsmotivation der Klienten zu schaffen und dabei trotzdem die Interessen der überweisenden Institution zu wahren (Kähler, Zobrist 2013: 70-72, Conen, Cecchin 2009: 108). Dabei ist es bedeutsam, dem Klienten eine wertschätzende Haltung entgegenzubringen (Kähler, Zobrist 2013: 75). Es ist von großer Wichtigkeit, dass Ziele und Aufgaben beider Parteien sich nicht unterscheiden, die wichtigste Voraussetzung für die Entstehung einer erfolgreichen Zusammenarbeit ist allerdings der Aufbau einer tragfähigen, positiven Arbeitsbeziehung, bei der die Fachkraft empathisches Verstehen, positive Wertschätzung und Kongruenz zeigt, damit sich der Klient als Persönlichkeit respektiert fühlt (Conen, Cecchin 2009: 111; Gehrmann, Müller 2010: 78, 98). Hier stellt sich die Frage, inwiefern diese erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglicht werden kann, obwohl der Klient keinerlei Motivation zur Mitarbeit zeigt und eine ablehnende Haltung gegenüber der aufgezwungenen Hilfe einnimmt. Grundlage für eine gemeinsame Zielformulierung ist jedoch die Problemeinsicht des Klienten.

Um dem Klienten zu helfen, die von ihm unerwünschte Hilfe so schnell wie möglich loszuwerden, ist es wichtig, dass ihm „das Denken und die Kultur der überweisenden Institution sowie seinen eigenen Kontext und das eingeforderte Funktionieren zu vermitteln“ (Conen, Cecchin 2009: 110). So können ihm Anreize gegeben werden, herauszufinden, was die Auftrag gebende Instanz von ihm erwartet (Pullfaktoren). Daneben muss ihm verdeutlicht werden, dass er sich durch die Inanspruchnahme der Hilfe gegen Sanktion(en) oder Strafe(n) entschieden und sich somit zur Mitarbeit im Hilfeprozess verpflichtet hat (Kähler, Zobrist 2013: 75).

In kleinen Schritten kann ein Problemverständnis mit dem Klienten erarbeitet wer-den, was die Grundlage für einen Arbeitszusammenschluss sowie die gemeinsame Erarbeitung von gemeinsamen Zielen bildet (ebd.: 91).

Während des gesamten Hilfeprozesses ist ein Feedback seitens des Klienten stets von großer Bedeutung, um Ziele und Zusammenarbeit reflektieren zu können. Seine Stärken müssen erkannt und rückgemeldet sowie gefördert und verstärkt werden. Es ist stets wichtig, gemeinsam mit dem Klienten erreichbare Ziele zu formulieren (z.B. bei alkoholabhängigen Klienten der Versuch von heutiger Abstinenz), denn nach Erreichen dieser entsteht durch die positive Erfahrung eine Motivation zur weiteren Veränderung. Hilfreich in der Arbeit mit unfreiwillligen Klienten ist es, durch Orientierung an ihren Ressourcen und Stärken ihre Pro-blemlagen zu definieren und positive Ziele zu vereinbaren, um Transparenz zu schaffen und Angst vor Unbekanntem zu reduzieren. Durch Transparenz und konkrete Zielformulierung zur Verbesserung seiner Lebensbedingungen wird dem Klienten ein Gefühl von Unterstützung und Verständnis gegeben, womit der an-fängliche Widerstand in den Hintergrund tritt (Gehrmann, Müller 2010: 79f, 100). Dadurch kann Motivation entwickelt werden, auf die gemeinsam vereinbarten Aufgaben und Ziele hinzuarbeiten und der professionelle Helfer zeigt seinem Klienten, dass er ihm Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten entgegenbringt und bis-her gemeisterte Krisen anerkennt, denn „was Klienten bereits geleistet haben, und was als ihre eigene Leistung anerkannt wird, das motiviert auch für nötige Verhaltensänderungen“. Vor allem durch die Anerkennung dessen, was ein Klient gut schafft bzw. gut geschafft hat, entsteht eine höhere Bereitschaft, über aktuelle Schwierigkeiten zu sprechen (ebd.: 93f).

Somit soll ihm gezeigt werden, dass er, der Klient selbst, der primäre Auftrag-geber des Beraters werden soll anstelle der Institution der sozialen Kontrolle. Dennoch müssen die Ziele alle involvierten Parteien übereinstimmen. Nur wenn Klienten sich bereit erklären, an der Maßnahme teilzunehmen und motiviert mitzuarbeiten, haben sie die Möglichkeit, ihre Autonomie wiederzuerlangen. Des-halb ist es wichtig, mit dem Klienten die Kompetenz zu entwickeln, für seine Interessen einzustehen, um ihn an Entscheidungen der überweisenden Institution wie auch der Ausgestaltung des weiteren Therapie- oder Beratungsverlaufs zu partizipieren. Hier hilft und unterstützt die Fachkraft den Klienten, sich selbst und sein Verhalten zu verändern (Conen, Cecchin 2009: 110). Durch empathische Wärme und aktives Zuhören zeigt die Fachkraft, dass sie den Klienten mit seinen Wünschen, Gefühlen und Vorstellungen so akzeptiert, wie er ist, wodurch die Veränderungsbereitschaft eines Klienten gefördert werden kann. Eine gegenteilige Haltung provoziert eher ein Widerstandsverhalten. Nicht zu vergessen sind im gesamten Prozess ein gesunder Optimismus bezüglich der Veränderungsmöglichkeiten sowie die Vermittlung von Hoffnung. Es ist wichtig und produktiv hilfreich, dem Klienten Hoffnung zu geben, dass durch die gemeinsame Arbeit reale Chancen entstehen, die bestehende(n) Krise(n) zu bewältigen, und eine nahe, verbesserte Zukunft in Aussicht ist (Gehrmann, Müller 2010: 98f) Diese wesentlichen Merkmale können sich als Anreize für unfreiwillige Klienten darstellen, eigene Motivation zur Veränderung und aus Zwang Freiwilligkeit zu entwickeln, durch die Kooperation entsteht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten der Behandlung in Zwangskontexten durch Anwendung der Motivierenden Gesprächsführung. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB
Hochschule
Fachhochschule Dortmund
Veranstaltung
Soziale Arbeit in Zwangskontexten
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
23
Katalognummer
V338339
ISBN (eBook)
9783668279025
ISBN (Buch)
9783668279032
Dateigröße
498 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
möglichkeiten, behandlung, zwangskontexten, anwendung, motivierenden, gesprächsführung, unterbringung, entziehungsanstalt, stgb
Arbeit zitieren
Sarah Proske (Autor:in), 2013, Möglichkeiten der Behandlung in Zwangskontexten durch Anwendung der Motivierenden Gesprächsführung. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338339

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