Interkulturelle Mediation in der Schule. Chancen und Grenzen


Examensarbeit, 2016

110 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Mediation
2.1 Geschichtliche Entwicklung
2.2 Bedeutung und Ziele der Mediation
2.3 Prinzipien der Mediation
2.5 Vergleich der Mediationskonzepte
2.5.1 Harvard-Ansatz
2.5.2 Der Transformationsansatz

3. Theoretische Grundlagen
3.1 Kommunikation
3.2 Konflikt
3.2.1 Das Eskalationsmodell

4. Die Bedeutung der Kultur für die interkulturelle Mediation
4.1 Kulturbegriff
4.2 Die interkulturelle Mediation
4.3 Der interkulturelle Konflikt

5. Psychosoziale Einflüsse im Umgang mit dem Fremden
5.1 Psychosoziale Einflüsse auf Konflikte
5.2 Stereotype/Vorurteile
5.3 Institutionelle Diskriminierung
5.4 Kulturelle Fremdheit als Faszination und Angst
5.5 Geschichte der Ausländerpädagogik bis zur Interkulturellen Pädagogik

6. Schule als Ort interkultureller Mediation
6.1 Interkulturelle Kompetenz
6.2 Interkulturelle Kompetenz bei Lehrern/Innen
6.3 Forderungen für die Praxis der interkulturellen Mediation

7. Interkulturelle Mediation in der Schule – Chancen und Grenzen

8. Literaturverzeichnis

Wenn die Sprache nicht stimmt, so ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist; Ist das, was gesagt wird, nicht das was gemeint ist, so kommen die Werke nicht zustande; Kommen die Werke nicht zustande, so gedeihen Moral und Kunst nicht;

Gedeihen Moral und Kunst nicht, so trifft das Recht nicht; Trifft das Recht nicht, so weiß die Nation nicht, wohin Hand und Fuß setzen; also dulde man keine Willkürlichkeit in den Worten - das ist es, worauf es ankommt. [1] (Konfuzius)

Fremdsein ist eine schlimme Erfahrung. Wir drängen uns nicht nach ihr, aber wir machen sie auf unterschiedliche Weise, und wir sollten sie uns nicht nehmen lassen! Sie gehört zur menschlichen Existenz. Verdrängen wir diese Erfahrung von Fremdsein nicht zugunsten der bequemen Illusion, daß [sic!] wir alle gleich und nett sein sollten, die dann in die Erkenntnis umschlägt, daß [sic!] der andere die Hölle ist. [2] (Jean Paul Sartre)

Der Kampf gegen Rassismus scheint uns unerläßlich [sic!], weil er in Form von Dominanz die Ursache von Ungerechtigkeit, Diskriminierungen und Leiden ist. Er hat die Aberkennung von Menschlichkeit und Würde verursacht und verhindert Zugang zu Menschenrechten. Außerdem ist er unvereinbar mit Demokratie und einem friedlichen Zusammenleben auf nationaler und internationaler Ebene. Deshalb ist es ein Muss, jede und jeden gegen Diskriminierung zu schützen und zum Respekt seiner Würde und Rechte zu verhelfen. [3] (Eckmann + Eser Davolio)

1. Einleitung

Aufgrund des Asylbegehrens[4] (476.649 Asylanträge wurden im Jahre 2015 in Deutschland gestellt) vieler Menschen aus Spannungsgebieten oder aus Ländern mit einem autoritären Regime, muss festgehalten werden, dass der aktuelle Zustrom und dessen Dimension neue Fragen hinsichtlich der Integration aufwerfen. In unserer globalisierten Welt, in welcher schon allein durch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer/Innen und Arbeitgeber/Innen ein starker Austausch zwischen unterschiedlichen Kulturen stattfindet, kommt Europa, insbesondere Deutschland, eine besondere Verantwortung zu.

Bedenklich stimmt mich persönlich die gleichzeitige Entwicklung der Zunahme an rechtsextremistisch motivierten (Straf-)Taten, sowie das Emporkommen der rechtspopulistischen Partei AFD, welche in jüngster Vergangenheit durch die Aufnahme von harten Anti-Islam-Thesen in ihr Grundsatzprogramm Aufmerksamkeit erhielt. Der stärker werdende Protest von rechts, die Zunahme an rassistisch motivierten Straftaten, die Wahlerfolge der AFD bei den jüngsten Landtagswahlen sind eindeutige Parameter für eine Besorgnis erregende Entwicklung. Nicht nur die in Deutschland bereits lebende Migranten und die derzeit und auch in Zukunft nach Deutschland flüchtende Mitmenschen sollten besser und effektiver integriert werden, sondern scheinbar auch viele Menschen, die sich rechtsextremen Gedankenguts bedienen. Denn diese zeigen deutlich auf, dass auch sie „integrationsbedürftig“ sind, da zentrale Werte in unserem Bildungssystem scheinbar nicht vermittelt werden konnten. Integration muss also mehr sein als die Assimilation des Fremden, es sollte vielmehr auf die Bereitschaft aller abzielen, sich den Herausforderungen einer stetig verändernden Gesellschaft zu öffnen und die damit erforderlichen Kompetenzen der Teilhabe und Partizipation erwerben zu wollen.

Ich persönlich, dieser Zusatz sei erlaubt, arbeite neben dem Studium seit 18 Monaten in einem Flüchtlingsheim in Frankfurt, in welchem unbegleitete Minderjährige betreut werden. Durch die regelmäßige Arbeit mit jenen Jugendlichen, die sich in großer Mehrzahl integrations- und lernwillig zeigen, kamen mir häufig Gedanken, welcher „Zutaten“ es bedarf, damit diese in den normalen Schulalltag integriert werden können. An mir selbst konnte ich feststellen, dass der regelmäßige Umgang und vor allem der Austausch mit den Jugendlichen, welche vornehmlich aus Afghanistan, Syrien und Somalia kommen, die Empathie, das Vertrauen, in erster Linie aber die Notwendigkeit einer Hilfestellung und sozialen Verantwortung gestärkt haben und trotz aller kulturellen Unterschiede und damit einhergehenden verschiedenen Ansichten die persönliche Überzeugung vorherrscht, dass es unsere, nicht nur aus moralisch-ethischen Gründen, Pflicht ist, jenen Menschen bei der Integration zu helfen. Diese Pflicht begründet sich auch darin, rein egoistisch betrachtet und die humanen Motive außer Acht lassend, dass die Auseinandersetzung mit Menschen aus anderen Kulturkreisen einen solch großen Mehrwert für alle Menschen mit sich bringen kann, dass es geradezu fahrlässig wäre, diesen nicht zu nutzen. Dank zweier jeweils 4 Jahre andauernder Auslandsaufenthalte in Simbabwe wie auch in Spanien mag ich persönlich vielleicht leichter Zugang zu einem Rüstzeug erlangt haben, welches für den Umgang mit kultureller Heterogenität erforderlich ist (wie ich vermutlich auch eine verstärkte Empathie für Menschen, welche in einem fremden Land leben, empfinden kann), jedoch ist es ein wichtiger Aspekt meiner Überzeugung und meines Menschenbildes, dass jene Fähigkeit jedem vermittelbar ist.

Speziell in meiner intendierten Ausarbeitung stellt sich die Frage, wie die Institution Schule diese Herausforderungen bewältigen kann, das heißt konkret, welche Veränderungen und Konsequenzen aus dieser Aufgabe für den Schulalltag erwachsen, um der potentiellen Problematik der kulturellen Heterogenität entgegenwirken zu können. Hierbei soll das Mittel der interkulturellen Mediation beleuchtet werden, jedoch auch die interkulturelle Kompetenz in den Mittelpunkt gerückt werden, um präventive Maßnahmen zur Konfliktvermeidung vorzustellen.

Die Institution Schule muss sich immer mehr dem Erziehungsauftrag und somit dem sozialen Lernen widmen, da dieser Auftrag vermehrt von den Eltern vernachlässigt wird. Da Heranwachsende auf das soziale, gesellschaftliche Leben vorbereitet werden müssen, ist das Ausmaß der gesellschaftlichen Entwicklung eine entscheidende Komponente, um notwendige, weil daraus erwachsene, (soziale) Kompetenzen zu formulieren und in den Bildungsauftrag zu integrieren.

Konflikte sind zeitlebens ein Bestandteil des sozialen Zusammenseins und eine Art Leitmotiv des gesellschaftlichen Daseins. Der Bedeutung des Konfliktes kommt jedoch im Zuge der bereits angeklungenen gesellschaftlichen Veränderung eine besondere Bedeutung zu, denn bedingt durch den Zuzug von Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen ergibt sich eine kulturelle Heterogenität, welche sich als einflussreiche Komponente in einem Konflikt erweisen kann. Diese Problematik aufzuzeigen, jedoch gleichzeitig die möglichen konstruktiven Lösungs- und Umgangsstrategien zu erläutern, wird ein wichtiger Bestandteil meiner intendierten wissenschaftlichen Ausarbeitung sein, denn besonders im Zuge kultureller Identitäten oder dem Zuzug von Fremden kursieren viele Vorurteile und Klischees, welche der Möglichkeit der konstruktiven, zielorientierten Lösungssuche entgegenstehen. Auch scheinbare Bedrohungsszenarien durch fremde Kulturen (wie aktuell: Islamisierung) können Konflikten ein besonders destruktives Potential verleihen.

Als angehenden Pädagogen interessiert mich besonders, wie die kulturelle Differenz, welche durch unterschiedliche Kulturen geschaffen wird, als gewinnbringend mit Hinsicht auf neue Erkenntnisse eingesetzt werden kann. Die Reflexion des kulturell Anderen oder Fremden ermöglicht auch immer eine Reflexion seiner selbst und kann identitätsstiftende Gedanken erschaffen, welche der eigenen Persönlichkeit zuträglich sind. Dies bedeutet, dass der Anerkennung und Toleranz gegenüber anderen Kulturen nicht nur aus moralischen Sicht beizupflichten ist, sondern daraus ein konkreter Vorteil für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit erwachsen kann und somit ein intrinsisch motivationaler Aspekt diese Reflexion begünstigen sollte. Die Basis dafür kann nur sein, dass Konflikte und Differenzen, auch mangelndes Verständnis für andere Positionen, als Chance wahrgenommen werden, um die eigene Persönlichkeit zu formen und letztlich zu stärken. Interkulturelle Mediation ist sich genau dieser Aufgabe bewusst, indem sie die Potentiale eines zu bewältigenden Konfliktes offenlegt und somit die große Chance, die sich aus der bestehenden kulturellen Heterogenität ergibt, zu nutzen vermag. Diese These soll dabei in meiner Arbeit verifiziert werden.

Langfristig gesehen kann unsere globalisierte Welt nur dann in einem friedlicheren Zusammensein münden, wenn der Umgang mit Differenzen erlernt und als Normalität anerkannt wird. Diese Aufgabe ist im Übrigen eine Herausforderung, der sich jede Generation stellen muss. Für die Institution Schule bedeutet dies, dass jene zur Teilhabe an der gesellschaftlichen Praxis notwendigen Kompetenzen in die Schulcurricula integriert und die Lehrkräfte mit entsprechenden Qualifikationen ausgestattet werden müssen, damit letztendlich Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben können, um den zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden zu können.

Die Aufgabe meiner intendierten Ausarbeitung wird es sein, aufzuzeigen, welches Potential die interkulturelle Mediation im schulischen Kontext hat, jedoch auch welche Grenzen vorhanden sind.

So wird zunächst das Konzept der Mediation theoretisch dargelegt, bevor dann die theoretischen Grundlagen zu den wichtigsten meine Arbeit betreffenden Begrifflichkeiten wie Kommunikation und Konflikt geschaffen werden. Im Folgenden soll die Bedeutung der Kultur für kulturelle Mediation verdeutlicht werden und die psychosozialen Einflüsse auf den Umgang mit dem Fremden als wichtiges Hintergrundwissen zu interkulturellen Konflikten geklärt werden, denn die Auseinandersetzung mit jenen Begriffe ermöglicht eine (präventive) Bearbeitung eines interkulturellen Konfliktes.

Abschließend soll Schule als Ort interkultureller Kompetenzen und interkultureller Mediation abgebildet werden, d.h. zum einen, welche Kompetenzen wie präventiv erlernt werden können, um den Umgang mit Kindern aus anderen Kulturkreisen konstruktiv und gewinnbringend, vor allem aber durch Anerkennung auszeichnend, gestaltet werden kann. Zum anderen sollen Forderungen für die praktische Anwendung der interkulturellen Mediation Erwähnung finden, bevor dann im Fazit explizit die Chancen und Grenzen des Konzeptes dargelegt werden.

2. Mediation

Etymologisch gesehen stammt der Begriff der Mediation aus dem Altlateinischen „mediatio - onis“, was mit „Vermittlung“ übersetzt werden kann, oder auch vom lateinischen „mediare“, ableitend „vermitteln“.[5] Häufig wird daher auch der Begriff „Konfliktvermittlung“ verwendet. Dieses Verfahren einer konstruktiven Konfliktbearbeitung zeichnet sich dadurch aus, dass eine dritte Person, welche den Konfliktparteien neutral gegenübersteht, vermittelnd eingreift und die Konfliktparteien dazu befähigt, ihren Streit selbstständig und eigenverantwortlich zu lösen, was zuvor nicht mehr möglich war. Die Mediatoren/Innen unterstützen die Lösungsfindung der Konfliktparteien, indem sie keine Lösung aufoktroyieren, sondern die Konfliktparteien diese mit Hilfe des/r Mediators/In selbstständig erarbeiten können. Die Mediatoren wirken somit als Medium, damit die Konfliktparteien sich gegenseitig, aber auch sich selbst, besser wahrnehmen, um den Konflikt besser nachvollziehen zu können. „Medial“ tätig zu sein heißt also, die verlorene Sichtweise auf den anderen und sich selbst wieder sichtbar zu machen.[6]

Faller et al. verstehen unter Mediation

„die Vermittlung in Konflikten durch unparteiische, neutrale Dritte, die von allen Seiten akzeptiert werden. Die Mediator/Innen führen die Konfliktparteien durch einen Klärungsprozess, der die Kontrahenten befähigt, die eigenen Interessen und Gefühle zu erkennen, diejenigen der anderen Seite zu verstehen und gemeinsam eine einvernehmliche Konfliktlösung zu finden. Das Mediationsverfahren bietet ein umfangreiches Instrumentarium, um eine konstruktive Konfliktlösung zu ermöglichen.“[7]

Kolodej führt ergänzend auf, in welchen Bereichen das Mediationsverfahren eingesetzt werden kann:

„Das Ziel der Mediation ist es, eine für alle Konfliktparteien tragfähige, nachhaltige und selbstbestimmte Konfliktlösung zu finden. Hierbei setzen die Interventionen in der Mediation im progressiven und nicht im regressiven Bereich an. Das Mediationsverfahren ist eine strukturierte Form des Konfliktmanagements, wobei unter Konfliktmanagementmaßnahmen all jene Interventionen verstanden werden, die einerseits die Eskalation von Konflikten verhindern und andererseits konstruktive Möglichkeiten der Bewältigung beschreiben. Grundsätzlich kann die Mediation in unterschiedlichen Bereichen angewendet werden, wie zum Beispiel bei Rechts- und Familienkonflikten, Umweltkonflikten, interkulturellen Konflikten, politischen Auseinandersetzungen oder bei Konflikten im Wirtschafts-, Arbeits- und Schulbereich. Bei der Mehrzahl der Mediator/Innen gibt es dahingehend Spezialisierungen.“[8]

Mediation wird als Konfliktbewältigungsform also in verschiedenen Organisationen und Institutionen eingesetzt, darunter auch die Schule, auf die später dezidiert eingegangen wird.

Das Handeln der Mediator/Innen basiert, wie Besemer festhält, auf verschiedenen Grundannahmen, die hier aufgeführt werden:

Grundannahmen des Mediationskonzeptes[9]

1. Konflikt ist gesund, aber ein ungelöster Konflikt ist gefährlich.
2. Häufig resultiert ein Konflikt eher daraus, daß [sic!] die Parteien nicht wissen, wie sie ein Problem lösen können, als daß [sic!] sie ihn nicht lösen wollten.
3. Die an einem Streit Beteiligten können grundsätzlich bessere Entscheidungen über ihr Leben treffen als eine Autorität von außerhalb wie etwa ein Schiedsrichter.
4. Menschen treffen vollständigere und deshalb bessere Entscheidungen, wenn sie die Gefühle, die durch Konflikte entstanden sind, bewußt [sic!] wahrnehmen und in die Entscheidungen integrieren, ohne daß [sic!] sie die rationalen Belange überwältigen.
5. Verhandlungen sind eher erfolgreich, wenn die Streitparteien ihre Beziehung nach dem Streit fortsetzen müssen, als wenn sie danach keine Beziehung mehr zueinander haben.
6. Die Beteiligten einer Übereinkunft halten sich eher an die Bestimmungen, wenn sie selbst für das Ergebnis verantwortlich sind und den Prozeß [sic!], der zur Übereinkunft geführt hat, akzeptieren.
7. Der neutrale, vertrauensvolle und nicht-therapeutische Charakter der Mediationssitzungen ermutigt, daran teilzunehmen.
8. Die in der Mediation erlernten Verhandlungsfähigkeiten sind nützlich, um zukünftig Konflikte zu lösen.

Die Berücksichtigung der hier aufgeführten Aspekte ist grundlegend für das Gelingen der Mediation. Das Mediationskonzept selbst kann neben der Konfliktlösung auch soziales Lernen initiieren, was den präventiven Aspekt des Konzeptes betont, und ein grundlegendes Rüstzeug an Kompetenzen vermitteln, welches in späteren Konfliktsituationen abgerufen werden kann.

2.1 Geschichtliche Entwicklung

Das im Fortlauf beschriebene Konfliktlösungsverfahren ist keine Errungenschaft der Moderne, sondern existierte in unterschiedlichen Ausprägungen bereits in vielen traditionellen Gesellschaften. Beschäftigt man sich mit den wesentlichen Aspekten der Mediation, welche im weiteren Verlauf detailliert aufgeführt werden, wie beispielsweise der Hinzunahme von unparteiischen, vermittelnden Dritten, der Freiwilligkeit oder der außergerichtlichen Ebene, so sind zahlreiche Vorgänger und Varianten dieser Art der Konfliktvermittlung in anderen Ländern, Kulturen und Zeiten zu finden.[10] Hintergrund ihrer Entstehung war u. a. die Aussicht, dass Konflikte ohne einen autoritären Eingriff gelöst werden konnte.[11]

Erwähnenswert sind hierbei vor allem Japan und China (durch Einfluss des Konfuzianismus nach welchem das Zusammenleben der Menschen nicht durch Gesetze, sondern durch bestimmte sittliche Pflichten geregelt werden sollte[12] ), wo sich das Mediationsverfahren seit langer Zeit etabliert hat. Kooperation, Harmonie und Einigung galten als fundamentale Werte, um das Zusammenleben zu gestalten und bis heute sind beispielsweise im chinesischen Rechtsstaat viele Elemente und Ansätze der Konfliktvermittlung auffindbar.[13] Laut Besemer wird diese noch heute als „Volks-Versöhnungs-Kommitee“ eingesetzt und ersetzt das Justizsystem nahezu vollständig.[14] In Japan gab es bereits in der Edo-Zeit (1603-1868) erste Vorläufer der Schlichtungsverfahren[15] sowie später ein System der sogenannten „aitai sumashirei“, bei denen es sich um Dekrete handelte, die eine Konfliktlösung durch persönliche Verhandlungen forderten und, um dies zu erreichen, eine Streitlösung durch staatliche Organe für unzulässig erklärten.[16] Auch im antiken Griechenland wie auch in verschiedenen Volksstämmen Afrikas[17] gab es bereits verschiedene Formen der Konfliktvermittlung. Im Zuge der Einwanderung vieler chinesischer und japanischer Bürgerinnen und Bürger in die USA prägten deren Mediationsvorstellungen als Vorläufer die heutige Mediationsform.

In den 60er Jahren entwickelte sich, vor allem aufgrund der 1964 aufgehobenen Rassentrennung, der Community Relations Service, welcher eine wichtige Vorreiterrolle der modernen Mediation darstellte.[18] Das durch die Rassentrennung erhöhte Konfliktpotential sollte dabei durch Mediation vermindert werden.[19] Auch in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen erfuhr die Mediation eine steigende Bedeutung, so seien hier die Anwendung bei Scheidungs- und Trennungsfällen sowie bei kommunalen Konflikten wie bei der „Neighborhood Justic Centers“ (NJC) nur stellvertretend erwähnt. Dies ermöglichte die gesetzlich verankerte und somit institutionalisierte Entwicklung der Mediation. Diese Dienstleistungen waren zumeist kostengünstig oder gar kostenlos und stellten somit eine attraktive Alternative zu den bis dato gängigen kostenintensiven und zeitaufwendigen Gerichtsverfahren.

Bezogen auf meine intendierte Ausarbeitung sind jedoch die in den 70er Jahren entstandenen Trainingsprogramme für Lehrer und Schüler (CCRC - Children creative response to conflict) ein entscheidender Aspekt in der Entwicklung der Schulmediation.

In den 80er Jahren wurde Mediation vermehrt bei Familienkonflikten und Scheidungsfällen angewandt, was in der Entstehung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) mündete.

Die Konfliktlösungsverfahren der Schulmediation, welche sich Ende der 80er Jahre durchgesetzt hatten, erfreuen sich auch heute noch in Deutschland, die bestehende gesetzliche Verankerung ist Ausdruck dessen, einer zunehmenden Beliebtheit. Jene gesetzliche Verankerung wurde mit dem sogenannten Mediationsgesetz realisiert, welches am 21. Juli 2012 offiziell in Kraft getreten ist und in Deutschland somit erstmals verbindliche Standards zur Ausbildung von Mediatoren gesetzt hat und die Förderung von Mediation und anderer außergerichtlicher Verfahren zur Konfliktbearbeitung gesetzlich implementiert.[20]

2.2 Bedeutung und Ziele der Mediation

Schiedsverfahren, Gerichtsverfahren, Streitschlichtung - es gab und gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, um Konflikte lösen zu können. So kann in einer Streitschlichtung der Konflikt dadurch behoben werden, dass der von den Konfliktparteien erwählte Schlichter einen allseits akzeptablen Entscheidungsvorschlag macht. Erinnert sei hierbei beispielsweise an die Rolle Heiner Geißlers im Schlichtungsverfahren bezüglich des Projektes Stuttgart 21. Ähnlich verhält es sich bei Schiedsverfahren, deren Entscheidung (Schiedsspruch, häufig eine Kompromisslösung) im Gegensatz zum Schlichterspruch jedoch rechtsverbindlich ist. Des Weiteren kann in Konflikten auch einseitig nachgegeben oder sich durchgesetzt werden. All jenen Konfliktlösungsstrategien bleibt jedoch gemein, dass der schwelende Konflikt in seiner Gänze und Komplexität nicht aufgegriffen wird und somit eine dauerhafte und langfristige Lösung des Konfliktes unrealistisch erscheint. Dies mag zum einen daran liegen, dass sich eine dritte Person oder Instanz nicht nur einschaltet, sondern maßgeblich am Lösungsvorschlag beteiligt ist oder ihn gar entwirft und somit eine authentische, weil von den involvierten Konfliktparteien erarbeitete, Lösung nicht erzielt werden kann. Zum anderen geht es häufig darum, den Konflikt im Rahmen von Gerichts- oder Schiedsverfahren auf die Sachebene zu reduzieren, um scheinbar möglichst zeitnah und objektiv eine Klärung der Sachlage und im Ergebnis die Anwendung des Gesetzes zu ermöglichen. Gefühle, Interessen sowie Bedürfnisse der Streitparteien, die psychologische Ebene des Konfliktes, bleiben somit unberührt sowie ungelöst. Dies kann zur Folge haben, dass sich das zugrunde liegende Konfliktpotential noch vergrößert, der Konflikt unter der Oberfläche weiter schwelt und an entsprechender Stelle wieder hervorbricht.[21]

Im justiziellen Rahmen kann zwar ein Ergebnis (durch Rechtsspruch) vorgewiesen werden, jedoch bleibt der Kern des Konfliktes, also die Gefühle, unbefriedigten Bedürfnisse und Interessen unbehandelt und das, obwohl sie die Auslöser des Konfliktes waren. Es gilt festzuhalten, dass dem Rechtssystem hierbei eine andere Aufgabe zukommt und es der tiefergehenden Auseinandersetzung mit der Gefühlswelt der Konfliktparteien nicht gerecht werden kann. Umso wichtiger ist es, Mediation als Alternative anzuerkennen, durch welche die Medianten selbstständig und eigenverantwortlich eine Lösung präsentieren können, welche als authentisches Ergebnis einer Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen wie auch denen der anderen Partei angesehen werden kann. Die persönliche Identifizierung der Konfliktparteien mit der zusammen erarbeiteten Lösung kann für eine stärkere Einhaltung der im Zuge der Lösung thematisierten Regelungen sorgen und somit eher eine Verhaltensänderung bewirken.

Mit der Unterstützung des Mediators lernen die Medianten die Kategorien der Schuld und Unschuld abzulegen und den vorherrschenden Konkurrenzkampf in einen gegenseitigen Nutzen zu verwandeln und somit eine gemeinsame Problemlösung ermöglicht wird.[22] Die Medianten können im Rahmen des Mediationsprozesses Vieles über sich selbst erfahren, ihre in der Konfliktsituation als wichtig erachteten Anliegen (Interesse, Werte und Ziele) wie auch normative Überzeugungen (moralisches Verständnis, Gerechtigkeit, Anstand und Recht) reflektieren und somit ihre jeweiligen Stärken und Schwächen erkennen. Gleichzeitig kann eine Sensibilisierung für ihre Ansprüche und Empfindlichkeiten erzeugt werden, wodurch sie die Relevanz jener Aspekte für (potentielle) Konflikte berücksichtigen können. Auch die eigene Einstellung, die speziell in der interkulturellen Mediation aufgrund des großen Deutungsspielraums von Kultur zu beachten ist, kann reflektiert werden und somit für mögliche Schwächen (Stereotype, Vorurteile, Misstrauen) sensibilisiert werden. Diese (Selbst-) Erkenntnisse aus der Analyse der persönlichen Identität können für eine Verobjektivierung seiner selbst sorgen und somit den Blick von außen auf sich ermöglichen und Aufschlüsse bzgl. der eigenen Wirkung auf Andere generieren, welche ein erhöhtes Verständnis und Empathie für andere Ansichten und Positionen mit sich bringen kann. Durch die tiefgehende Auseinandersetzung mit sich und dem Konflikt können die Abarbeitung aller Streitpunkte und die Involviertheit in die Bearbeitung der Konfliktlösung dafür sorgen, dass die Grundlage für zukünftige Konfliktherde entzogen wird und die Beziehungen aus dem Konflikt keinen Schaden tragen. Sollte es dennoch zu neuerlichen Streitfällen kommen, so können diese im Idealfall konstruktiv und kooperativ geklärt werden, da die Konfliktparteien durch das in der Mediation erlernte Verhalten konfliktfähiger geworden sind.[23] Im Gegensatz zu vielen anderen Konfliktlösungsstrategien wird sowohl die sachliche als auch die emotionale Ebene in der Konfliktbearbeitung berücksichtigt.[24]

Auch in der Schulmediation können konkrete Konflikten behandelt und gelöst werden. Des Weiteren können die Schülerinnen und Schüler einen Kompetenzgewinn erfahren, der es ihnen zukünftig ermöglichen wird, Konflikte gewinnbringend bearbeiten zu können. So formulieren Montada und Kals: „Mediationen bieten die Chance zum Erwerb neuer, sozialer Kompetenzen, die das soziale Leben erleichtern, Risiken vermindern und persönliche Probleme besser zu bewältigen erlauben. Jede Mediation ist ein Modell, wie Konflikte bearbeitet werden können, ein Modell, das bei weiteren Konflikten angewendet werden kann.“[25] Die erworbenen sozialen Kompetenzen können das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler verbessern, konkret heißt dies, dass Empathie, Perspektivenübernahme und Teamfähigkeit erlangt werden können. Jedoch muss dies nicht nur die individuelle Ebene der Schülerinnen und Schüler betreffen, sondern kann auch die Möglichkeit der Entwicklung einer neuartigen Konfliktkultur bieten. So führt Simsa aus, dass die Schülerschaft, Lehrkräfte, Eltern und andere interessierte Schulmitglieder wichtige Kompetenzen für den konstruktiven Umgang mit Konflikten, z.B. Kommunikations- und Interaktionsfähigkeiten, Empathie, Akzeptanz und Toleranz erwerben können.[26]

Ein wesentlicher Aspekt ist dabei nicht nur die Miteinbeziehung der Lehrkräfte und Eltern hinsichtlich der Mediation, sondern auch die Entlastung der Lehrkräfte, denn diese „verspüren weniger Handlungsdruck, in Konfliktsituationen Entscheidungen immer selbst und allein treffen zu müssen.“[27] Mediation kann somit das Schulklima verbessern und für eine fruchtbarere Arbeitsatmosphäre sorgen. Um jene positiven Auswirkungen der Mediation geltend machen zu können, müssen jedoch verschiedene Aspekte (Prinzipien) berücksichtigt werden, auf welche sich nun konzentriert werden soll.

2.3 Prinzipien der Mediation

Im folgenden Abschnitt soll dargelegt werden, welche Prinzipien beachtet werden müssen, um die Grundlage einer erfolgreichen Mediation zu schaffen. Bei der Diversität von Mediation ist es wichtig, allgemein gültige Grundannahmen darzulegen, um eine Art Grundgerüst zu erschaffen. Es gilt allerdings festzuhalten, dass jene Grundannahmen maximal Idealvorstellungen sind, denen man sich in der Praxis stets nur annähern kann.[28] Bei der Auswahl jener Prinzipien beziehe ich mich auf die BAFM (Bundesauftrag für Familien-Mediation) wie auch die Ausführungen Besemers.[29]

1. Freiwilligkeit oder Bereitschaft:

Hierbei sollten alle relevanten Parteien auf freiwilliger Basis versuchen, an der Mediation teilzunehmen. Dies impliziert auch die Möglichkeit eines Abbruchs der Mediation - sowohl eines Medianten als auch des Mediators. Eine freiwillige Teilnahme ist die beste Voraussetzung für einen produktiven und gelingenden Prozess.[30]

2. Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung

Die Medianten sollen Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung hinsichtlich der Artikulierung ihrer Bedürfnisse und Interessen zeigen. So können sie sich aktiv an einem Ergebnis der Lösungsfindung beteiligen. Dieses Höchstmaß an Autonomie ist bedeutsam für den Vermittlungsprozess.

3. Informiertheit

Die Basis einer selbstbestimmten Entscheidung ist die Möglichkeit, ausreichend Informationen bzgl. Interessen, Gefühlen und sonstiger entscheidungsrelevanter Aspekte zu erhalten, dass also eine Transparenz geschaffen wird. Dies erfordert allerdings gegenseitiges Vertrauen der Konfliktparteien.

4. Vertraulichkeit

Der/Die Mediator/In ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und das Verfahren an sich auch geheim. Das heißt, dass bestimmte Informationen vertraulich behandelt werden und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Konfliktpartner/Innen weitergegeben werden.

5. Neutralität

Die hinzugezogene dritte, vermittelnde Partei ist sowohl im Hinblick auf die Konfliktparteien als auch auf das Ergebnis der Mediation neutral.

6. Machtbalance

Wenn auf Dauer keine Machtbalance geschaffen werden kann und der Mediator/In zur Überzeugung gelangt, dass ein Mediant/In nicht für sich einstehen kann, so muss die Mediation abgebrochen werden.

Es kann im Mediationsprozess zu Abweichungen bezüglich der hier dargestellten Prinzipien kommen. Es ist jedoch wichtig, dass diese bekannt sind und besagte Abweichungen der Zustimmung der Beteiligten bedürfen.[31] Denn eine Außerachtlassung dieser, ohne Zustimmung der Beteiligten, birgt immer auch die Gefahr einer möglichen oder tatsächlichen Benachteiligung einer Partei in sich.[32]

Des Weiteren verpflichtet man sich in der Mediation zu einer regelmäßigen Selbstreflexion durch Supervision, Coaching oder kollegiale Beratung zwecks Qualitätssicherung.[33]

2.4 Ablaufphasen der Mediation

Es gibt verschiedenste Modelle zur Strukturierung des Mediationsprozesses und seiner Phasen. So legten Montada und Kals ein Modell vor, das von der Vorbereitung bis zur Evaluation 21 verschiedene Schritte vorsah. Für Besemer[34], auf den ich mich bei der Darlegung der Ablaufphasen der Mediation beziehe, dagegen impliziert der Mediationsprozess sieben verschiedene Schritte. Dieselbe Grundstruktur ist jedoch bei allen Mediationsverläufen in der Literatur vorhanden. Unter Berücksichtigung der intendierten Fragestellung meiner Ausarbeitung soll der schulische Kontext bei der Darstellung des Ablaufes und der inhaltlichen Ebene aufgegriffen werden. Bei den einzelnen Phasen handelt es sich um aufeinander aufbauende Sequenzen, welche allerdings nicht notwendigerweise in einer starr festgelegten Weise durchlaufen werden müssen. In bestimmten Konfliktfällen kann es sich beispielsweise anbieten, einen flexiblen Austausch der mittleren Bearbeitungsschritte vorzunehmen, gleichwohl dieses eher eine Ausnahmesituation darstellen sollte. Besemer betont in diesem Zusammenhang, dass insbesondere das formalistische Vorgehen innerhalb des Mediationsverfahrens sicherstellen soll, dass nicht nur Spezialisten in der Lage sind, in Konfliktsituationen zu vermitteln, sondern vielmehr eine Orientierungshilfe universell zur Verfügung steht, die es erlaubt, dass Mediation auch als „Handwerks-zeug [dienen kann,] das sich im Alltag und im nicht-kommerziellen Bereich als Basisfertigkeit verbreitet.“[35] Dadurch zeigt sich, dass Mediation, so stellt Besemer es dar, als professionelles Unterfangen nicht nur die Konfliktlösung als Ziel hat, sondern auch andere partikulare Kompetenzen bedeutsam sind, die sich für jeden gesellschaftlichen Akteur als nützlich erweisen.

Die Vorphase

In dieser Phase ist es wichtig, neben allen inhaltlichen Aspekten, ein Vertrauensverhältnis zu den Konfliktparteien aufzubauen, um seinen (positiven) Einfluss als Mediator/In geltend machen zu können und den Glauben der Konfliktparteien an die Neutralität des/r Mediators/In zu ermöglichen. Da häufig nur eine Konfliktpartei ein gesteigertes Interesse an der Durchführung der Mediation hat, gilt es für den/die Mediator/In in Abstimmung mit den Anfragenden zu überlegen, wie die andere Konfliktpartei motiviert werden kann, an der Mediation teilzunehmen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Konfliktparteien von unbeteiligten Dritten ermutigt werden, an einer Mediation teilzunehmen.

Im schulischen Kontext sind es meist Lehrer/Innen oder Schüler/Innen, die einen Konflikt ausgemacht haben und Vorkenntnisse des Mediationsverfahrens vorweisen können.

Die Freiwilligkeit der Partizipation der Konfliktparteien stellt, wie in 2.3 dargestellt, ein wichtiges Prinzip dar und sollte ebenso gegeben sein wie die Abklärung, ob Mediation in dem konkreten Fall eine geeignete Methode der Konfliktlösung darstellt oder nicht eher andere Formen der Konfliktlösung zu bevorzugen sind.[36] Da das Mediationsverfahren vielen Menschen noch nicht wirklich bekannt ist, sollten erste Ausführungen bzgl. des Mediationsverfahrens und der Rolle des Mediators ermöglicht werden.

Das Mediationsgespräch

1. Einleitung

Hier wird das Fundament für den weiteren Gesprächsverlauf gelegt, infolgedessen sollte auch die Wahl des Raums oder die Sitzordnung sensibel beachtet werden. Das Gespräch sollte in einem neutralen Raum (Konflikt-unabhängig) stattfinden, der zugleich als angenehm empfunden werden sollte (Zielgruppen-abhängig). Die Sitzordnung sollte die Gleichwertigkeit der Konfliktparteien ausdrücken. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann der Mediator/In noch einmal zusammenfassend den Verlauf der Kontaktaufnahme sowie den bisherigen Kenntnisstand über den Konflikt darlegen. Transparenz sowie Offenheit sind wichtige Bestandteile eines vertrauensvollen Verhältnisses, welches geschaffen werden soll. Unterstützend wirkt es, wenn die Konfliktparteien nochmals befragt werden, ob die geleistete Darstellung des Konfliktes korrekt ist. Im weiteren Verlauf sollten die Motivationen und Erwartungen der Konfliktbeteiligten abgeklärt werden, um die Chancen und Grenzen eines Mediationsverfahrens aufzuzeigen und somit unrealistischen Erwartungen vorbeugen zu können.

Im Einleitungsgespräch sollte das Verfahren vertiefend erläutert sowie die Rolle des Mediators/In klar dargelegt werden. Wichtig wäre dabei beispielsweise die Betonung der Selbstverantwortlichkeit der Konfliktparteien, denn nicht der Mediatoren/Innen werden den Konflikt lösen, sondern die Medianten selbst, jedoch mit Hilfe der Mediatoren/Innen. Die Vertraulichkeit, ebenso ein wichtiger Aspekt, sollte im Zuge der Einleitung Erwähnung finden, denn Offenheit über die Auskunft der eigenen Befindlichkeiten, Bedürfnisse und Interessen kann nur gegeben sein, wenn die Konfliktparteien einen „geschützten Raum“ vorfinden, Zuschauer sollte es daher nicht geben. Sollten alle angefallenen Fragen und Bedenken geklärt sein, so kann die Entscheidung, ob die Konfliktparteien an der Mediation teilnehmen möchten, abschließend geklärt werden. Dann sollten Grundregeln/Gesprächsregeln vereinbart werden (beispielweise: ausreden lassen, keine Beleidigungen), welche auf die Medianten deeskalierend und präventiv wirken können. Die Sitzordnung oder die Raumwahl, allgemein die Rahmenbedingungen, sind im Mediationsverfahren sehr wichtig und weisen auf die gleichwertige Behandlung der Parteien hin (die Kommunikation beruht hierbei auf Egalität), jedoch kann von einer hierarchiefreien Umgebung nicht die Rede sein, denn das Mediationsverfahren sollte beispielsweise im schulischen Kontext bei der Lösungsfindung berücksichtigen, dass Lehrer/Innen und Schüler/Innen im schulischen Kontext auf unterschiedliche Hierarchieebenen agieren.[37]

2. Sichtweise der einzelnen Konfliktparteien

Mit der Darstellung der Sichtweise der Medianten beginnt die eigentliche Konfliktbearbeitung, wenngleich die Medianten zunächst mit dem/der Mediator/In reden und noch nicht direkt miteinander. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Medianten jeweils zusammenhängend und ohne unterbrochen zu werden ihre Sichtweise darlegen können. Eine direkte Kommunikation ist zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht möglich, da die Medianten emotional zu stark involviert sind und auf ihren Positionen beharren.

Zunächst sollte die Person mit der Erzählung der eigenen Perspektive beginnen, welche die Mediation erbeten hat und mit dem Problem an den Mediator/In herangetreten ist. Sollte eine Konfliktpartei jedoch besonders emotional erregt sein, so sollte ihr der Vortritt überlassen werden, da sie der anderen Partei wohl nicht länger zuhören wird. Es kann auch der „schwächeren“ Partei das Wort erteilt werden, damit sie sich nicht durch den möglichen Redeschwall der anderen Partei negativ beeinträchtigt sieht. Hier sollte dann die das Wort ergreifende Konfliktpartei möglichst ausführlich und ohne Unterbrechung ihre Situation und Sichtweise schildern. Die zuhörende Konfliktpartei kann zum ersten Mal die vollständige Sichtweise des Anderen vernehmen.

Häufig sind die Parteien in dieser frühen Phase der Mediation jedoch noch nicht in der Lage, die Situation sachlich darzustellen sowie eine gegebenenfalls abweichende Darstellung des anderen stillschweigend anzuhören. Ballreich konstatiert, dass die Äußerungen der Konfliktparteien zu diesem Zeitpunkt häufig von Wertungen und Urteilen überfrachtet sind und emotional aufgeladenes „Freund-Feind-Denken“ ein bestimmendes Merkmal solcher Situationsschilderungen sind.[38]

3.Konflikterhellung I: Gefühle – empathisches Verstehen

Die bloße Klärung der Sichtweisen der Parteien reicht in den allermeisten Fällen nicht aus, um eine dauerhaft tragfähige Lösung des Konfliktes erarbeiten zu können. Die vorherige Phase hat insbesondere die Sachebene des Konfliktes tangiert, also die konkreten Ereignisse hervorgebracht, die mit der Konfliktsituation verbundenen Gefühle aber höchstens in Form von Anschuldigungen thematisiert. Da das Vorgehen in dieser Phase ganz besonders von der emotionalen Konstitution der Konfliktbeteiligten abhängt, ist ein standardisiertes Vorgehen unmöglich, was allerdings nicht bedeutet, dass der Ablauf beliebig wird. Die Mediation folgt weiterhin einer stringenten Struktur und versucht, aus dem Konflikt resultierende „Etappenziele“[39] zu erreichen. Der Kern des Konfliktes besteht immer, so wurde bereits dargelegt, in der Bedrohung und Verletzung von individuellen Bedürfnissen. Diese „seelische[n] Realitäten“[40] aber werden häufig nicht als solche erkannt, da starke Emotionen, wie Angst oder Wut, vorherrschend sind. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass die Konfliktparteien die hinter den Emotionen verborgenen Gefühle erkennen und eine Anerkennung erfolgt im Sinne von „Ich habe diese Gefühle und darf sie auch haben“[41]. Bei der Darlegung der Gefühle, die mit der konkreten Situation zusammenhängen, ist darauf zu achten, dass die Mediationsparteien über ‚Ich-Botschaften‘ ihre Gefühlsregungen zum Ausdruck bringen, ohne den anderen eines unlauteren Verhaltens zu beschuldigen oder verbal anzugreifen. Wichtig dafür ist insbesondere die Verdeutlichung der Tatsache, „dass Gefühle nie entstehen, weil andere etwas getan haben, sondern dass sie Ausdruck sind, ob und wie meine Bedürfnisse in einer Situation erfüllt sind“[42]. Die Referenz auf das Verhalten des anderen bei der Beschreibung der eigenen Gefühlssituation ist also illegitim und vom Mediator entsprechend einzuhegen. Für die differenzierte Herausarbeitung der Gefühle, die hinter den Emotionen stehen, sollte sich besonders viel Zeit gelassen werden, da sie nicht nur die Grundlage für ein weiteres konstruktives Vorgehen darstellt, sondern auch unabdingbar für die langfristige Tragfähigkeit der zu erarbeitenden Lösung ist. Häufig stellt es für die Medianten eine besonders große Herausforderung dar, die eigenen Gefühle der Bedürfnisfrustration offen vor dem Gegner zu bekunden, da dieses in der subjektiven Wahrnehmung als Ohnmacht oder Schwäche ausgelegt wird. Der Mediator sollte demgemäß darauf hinwirken, dass ein sukzessives Hinwenden der Parteien auf sich selbst erfolgt, was auch bedeutet, dass jede Partei die alleinige Verantwortung für das eigene Erleben der Situation übernimmt. Rudi Ballreich macht dieses mit folgender Aussage plastisch: „Ich fühle diese Gefühle, weil ich die gegebene Situation in einer bestimmten Weise interpretiere und weil dadurch meine individuell geprägten Bedürfnisse bedroht sind!“[43] Über verschiedene Techniken kann der Mediator die konfligierenden Akteure bei der Beschreibung ihrer Gefühle unterstützen. Eine dieser Methoden ist beispielsweise das empathische Spiegeln, bei dem der Mediator beim inhaltlichen Zuhören versucht, die Gefühle des Sprechers zu extrahieren, um ihm diese dann auf fragender Weise zu präsentieren. Durch diese Spiegelung kann die gespiegelte Person dann aus einer gewissen Distanz heraus auf die eigenen Gefühle schauen und das gespiegelte Gefühl gegebenenfalls korrigieren. Auch eine Anregung der Konfliktparteien zum gegenseitigen Spiegeln ist in bestimmten, weniger verhärteten, Konfliktfällen sinnvoll. Neben dieser Methode stehen eine Reihe weiterer Praktiken zur Verfügung, von denen das sogenannte „Doppeln“ einer gesonderten Hervorhebung bedarf. Diese Intervention wird vor allem dann angewendet, wenn die Mediationsphase droht, im oberflächlichen Bereich zu verharren, ohne dass die tatsächlichen Gefühle konkret benannt werden. Hierzu holt sich der Mediator zunächst die Erlaubnis bei den gedoppelten Medianten ein und spricht sich bei einer positiven Rückmeldung für diesen aus, was bisher im Verborgenen blieb. Anschließend wird nochmals beim Medianten nachgefragt, ob die gemachte Aussage auch tatsächlich dessen Gefühlslage entspricht oder weitere Ergänzungen, beziehungsweise Änderungen, bedarf. Erst wenn die Gefühle der Konfliktparteien offen ausgesprochen und von beiden Seiten entsprechend wahrgenommen worden sind, kann in die nächste Phase übergegangen werden.

4.Bedürfnisse – empathisches Verstehen

Sollte es also gelungen sein, das Erleben und Ausdrücken der Gefühle zu erreichen, welche mit den als bedroht empfundenen Bedürfnissen zusammen hängen, so sollten jene als elementar angesehenen Bedürfnisse direkt zum Gegenstand der Mediation gemacht werden.[44] Der Mediator sollte dabei darauf achten, dass die Streitparteien nicht in vordergründige, destruktive Streitpositionen zurückverfallen.[45] Dies kann geschehen, indem auf wichtige Vorgehensweisen geachtet wird. Hierbei ist es wesentlich, zwischen strategischen Bedürfnissen, die sich in Geld oder Macht manifestieren, und elementaren Bedürfnissen wie Sicherheit, Autonomie oder Anerkennung zu unterscheiden. Während strategische Bedürfnisse von der Gegenpartei schnell als bloße Forderungen oder Erwartungen verstanden werden, erzeugen sie in Verbindung mit den dahinterliegenden Elementarbedürfnissen bei der Gegenpartei häufig Verständnis. So kann beispielsweise hinter der Forderung nach Geld das Bedürfnis nach Gerechtigkeit stehen, was allerdings nicht bedeutet, dass aus individuellen Bedürfnissen ein genereller Anspruch herzuleiten ist. Häufig werden Konflikte auf stark divergierende Wertvorstellungen zurückgeführt. Dieses kann insbesondere bei Konflikten zwischen Angehörigen unterschiedlicher Kulturen vorkommen und die Mediation in eine Sackgasse führen. In einer solchen Situation muss der Mediator verdeutlichen, dass Werte niemals Gegenstand von Kompromissen sein können, sondern als feststehende Größen zu akzeptieren sind. Die Konfliktparteien müssen verstehen, dass Wertekollisionen nur dann zu einem Konflikt führen, wenn daraus konkrete Handlungen entspringen, die Menschen mit anderen Werten einschränken. Die Lösung eines Konfliktes ist demzufolge niemals im Abrücken von Werten begriffen, sondern findet ausschließlich auf der Handlungsebene statt.[46] Auf die Erfüllung der eigenen Wünsche besteht grundsätzlich in einer Mediation kein verbindlicher Anspruch, vielmehr soll auf der Gegenseite ein Verständnis für die Frustration auf der Bedürfnisebene entstehen, um für die hinter dem Streit liegenden Bedürfnisse alternative Handlungsstrategien entwickeln zu können. Die Empathie und das Erleben des empathischen Verstanden-werdens bewirkt schließlich eine emotionale Veränderung bei den Medianten. Es kommt zu einer emotionalen Verbindung zwischen den Parteien, da die Verletzung des anderen nachvollziehbar wird und mit eigenen Bedürfnissen verglichen werden kann. Die Grundlage für eine gemeinsame Lösung ist somit gelegt.

5.Handlungsoptionen

Durch die Vertiefungsphase ist der emotional geprägte Konflikt in ein sachlich problematisierbares Phänomen transformiert worden. Da die Konfliktbeteiligten nun über ein ausreichendes Maß an Verständnis für die Motive und Interessen des jeweils anderen verfügen, ist es nun möglich, gemeinsame Handlungsstrategien zur Problemlösung zu entwerfen. Entscheidend ist hierbei weiterhin die kontinuierliche Fokussierung der Bedürfnisebene, also dasjenige, was die eine Partei von der jeweils anderen unbedingt benötigt, damit eine Befriedigung der eigenen Bedürfnisse konstatiert werden kann. Der Blick wird von der inneren Ebene auf die konkrete Lebenssituation gelenkt, was sich in einer späteren Lösung manifestiert. Ballreich empfiehlt an dieser Stelle einer Mediation die Kreativmethode des Brainstormings. Ohne Abwägung oder Diskussion können die Medianten hier verschiedene Handlungsoptionen erarbeiten, die für die einzelnen Bedürfnisnöte entsprechend Abhilfe verschaffen können.[47] Die gesammelten Ideen werden zunächst nicht bewertet oder auf ihre Tauglichkeit überprüft, sondern erstmal als Möglichkeiten zur Kenntnis genommen. An späterer Stelle werden die einzelnen Vorschläge schließlich durchgegangen, sodass eine Reduktion objektiv untauglicher Optionen im Einvernehmen erfolgen kann. Der Mediator ist in der Regel lediglich koordinierender Akteur, kann aber auch eigene Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn er sie als besonders wichtig ansieht oder Elemente davon bereits von den Parteien verlautet worden sind.

Da sich an die Mediation konkrete Handlungen durch die Konfliktparteien anschließen sollen, ist darauf zu achten, dass die Lösungsmöglichkeiten einen geringen Abstraktionsgrad aufweisen und explizite Handlungsbeschreibungen beinhalten.

6.Übereinkunft

Die gesammelten Ideen und Vorschläge werden nun sortiert und bewertet. Die entstandene positive Atmosphäre sorgt schließlich dafür, dass die Parteien nicht mehr ausschließlich auf die Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse bedacht sind, sondern diejenigen der Gegenpartei automatisch in ihre Entscheidung einbinden. Wichtig ist, dass es nicht zu voreiligen Kompromissen kommt, die einzelne Bedürfnisse nur unzureichend befriedigen. Strittige Lösungsvorschläge können gegebenenfalls erweitert oder verändert werden, wobei immer die transparente Beachtung der bestehenden Bedürfnisnöte im Vordergrund stehen muss.

Der Mediator kann bei der Lösungssuche konstruktiv mitwirken, indem er beispielweise Zugeständnismöglichkeiten explizit macht und darauf verweist, dass die Umsetzung bestimmter Aspekte für die eine Partei von besonderer Wichtigkeit ist, während diese für den anderen Medianten von geringer Relevanz sind. Es können also Zugeständnisse von der einen Partei bei einem für sie weniger bedeutsam erscheinenden Aspekt gemacht werden, der durch ein Entgegen-kommen der anderen Partei bei einem weiteren Aspekt zu Ausgleich gebracht werden kann. Besemer bezeichnet ein solches Vorgehen als „positive Form des „Kuhhandels“[48] und pointiert, dass bei schwieriger Verhandlung weitere Bereiche einbezogen werden können, um so das Spektrum an möglichen Lösungen auszuweiten. Transparente und übersichtliche Darstellungen helfen den Parteien bei der Sondierung der Möglichkeiten und geben dem Verfahren Struktur. Wenn schließlich eine gewisse Auswahl an möglichen Lösungen getroffen worden ist, werden diese expliziert weiter ausgearbeitet. Entscheidend ist, dass es sich bei der abschließenden Konfliktlösung um eine wirkliche Konsens-Lösung handelt und nicht um einen bloßen Kompromiss, bei dem elementare Bedürfnisse einer unvollständigen oder weiterhin brüchigen Befriedigung zugeführt werden. Zu Kontrolle, ob es sich um Scheinlösungen handelt oder tatsächlich potenziell tragfähige Lösungskonstellationen erarbeitet worden sind, kann der Mediator diverse Kontrollfragen stellen. Hierzu gehören beispielsweise Fragen wie: „Werden dadurch wirklich die Probleme gelöst?“[49] „Wird die Lösung in der Realität funktionieren?“[50] oder „Wurden die Konsequenzen des Lösungsvorschlags ausreichend bedacht?“[51]

7.Umsetzung

Wenn das Mediationsverfahren tatsächlich zu einem gegenseitigen Verständnis für die jeweilige Bedürfnisnot geführt hat und die erarbeiteten Lösungen auf der Handlungsebene realistisch sind, kann in der Regel von einem ehrlichen Willen zur Umsetzung ausgegangen werden. Schriftlich wird nun eine Mediationsvereinbarung erstellt, die die wichtigsten Aspekte der Konsens-Lösung beinhaltet. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass dezidiert festgehalten wurde, worin die genauen Pflichten und Rechte des Einzelnen bestehen. Bloße Absichtserklärungen sind in der Regel anfälliger für Missachtungen. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung endet die Arbeit des Mediators zwar, über die Vereinbarung eines Folgetreffens aber kann die Umsetzung des Vereinbarten noch einmal kontrolliert werden und bei Problemen gegebenenfalls nachjustiert werden. Sollte die Umsetzung nicht gelungen sein, so gilt es, sich drei potentielle Gründe[52] vorzuhalten:

- Die Begegnung beim Verstehen der Bedürfnisnot war noch nicht tief genug – hier ist noch mehr Arbeit zu tun.
- Die gefundenen Handlungs-Lösungen waren nicht realistisch – hier muss neu überlegt werden.
- Es sind neue Situationen entstanden, die bearbeitet werden müssen.

[...]


[1] http://www.medienanalyse-international.de/konfuzius.html

[2] Avci-Werning. 2004. S. 7.

[3] http://www.set-toleranz.ch/fileadmin/user_upload/SET-Stiftung/Zitate-zum-Thema-Toleranz.pdf

[4] Vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2016/201610106-asylgeschaeftsstatistik-dezember.html

[5] Vgl. Hehn. 1996. S. 6.

[6] Vgl. Besemer. 1999. S. 2.

[7] Faller et al. 1996. S. 12f.

[8] Kolodej. 2014. S. 110

[9] Besemer. 1999. S. 37. These 1,2,5: J. Haynes & G. Haynes, Mediating Divorce: Casebook of strategies for successful family negotiations, San Francisco 1989. S. 2f. These 3,4,6: Jay Folberg & Alison Taylor, Mediation. A Comprehensive Guide to Resolving Conflicts without Litigation, San Francisco 1984, S. 14. These 7,8: A.J. Salius & S.D. Maruzo. Mediation of Child Custody and Visitation Disputes in a Court Setting, S. 165f, in: J. Folberg & A. Milne (Eds.), Divorce Mediation. Theorie and Practice, New York 1988. S. 163-190.

[10] Vgl. Besemer. 2005, S. 46.

[11] Vgl. Walker. 2001. S. 15.

[12] Vgl. Gerke. 1992. S. 20.

[13] Vgl. Heldt. 2000. S. 5.

[14] vgl. Besemer. 1997. S. 46.

[15] http://hss.ulb.uni-bonn.de/2003/0284/0284.pdf 2003. S.91.

[16] Oki. 1985. S. 160/ Hirota. 2001. S. 104-105. In: http://hss.ulb.uni-bonn.de/2003/0284/0284.pdf

[17] In Volksversammlungen wurden Mediatoren/Innen zum Beispiel eingesetzt. Vgl. Besemer 2009. S. 151.

[18] Vgl. Breidenbach. 1995. S. 11.

[19] Vgl. Heldt. 2000. S. 6.

[20] Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/index.html

[21] Vgl. Besemer. 2005. S. 34f.

[22] Vgl. Besemer. 2005, S. 34f.

[23] Ebd.

[24] Vgl. Besemer. 2005, S. 36.

[25] Montada/Kals. 2015. S. 326 f.

[26] Vgl. Simsa. 2008. S. 42.

[27] Ebd.

[28] Vgl. Breidenbach/Falk. 2005. S. 259.

[29] Vgl. http://www.bafm-mediation.de/verband/organisation/richtlinien-der-bafm/

Vgl. Besemer. 2014. S. 13-15.

[30] Studien bewiesen die (leicht) höhere Erfolgsquote hinsichtlich der Einigungsrate von freiwilligen Mediationen im Gegensatz zu (gesetzlich) angeordneten Mediationen. Siehe hierzu: Vgl. Marx. 2010. S. 132 ff.

[31] Vgl. Besemer. 2014. S. 13.

[32] Vgl. Haft/ Schlieffen. 2002. S. 383.

[33] Vgl. Besemer. 2009. S. 65.

[34] Vgl. Besemer. 2009. S. 61 - 83.

[35] Vgl. Besemer. 2009. S. 97.

[36] Handelt es sich um einen Konflikt zwischen Personen oder vorrangig um einen inneren Konflikt? (Beratung/Therapie sinnvoller?) vgl. Bessemer. 2009. S. 87.

[37] Vgl. Kerntke. 2010. S. 26.

[38] Vgl. Ballreich. 2008. S. 31f.

[39] Vgl. Besemer. 2009. S. 113.

[40] Ballreich. 2008. S. 32.

[41] Besemer. 2009. S. 114.

[42] Ballreich. 2008. S.33.

[43] Ballreich. 2008. S.33f.

[44] Vgl. Ballreich. 2008. S.34.

[45] Ebd.

[46] Vgl. Besemer. 2009. S.115f.

[47] Vgl. Ballreich. 2008. S.36.

[48] Vgl. Besemer. 2009. S. 122.

[49] Besemer. 2009. S. 124.

[50] Besemer. 2009. S. 124.

[51] Ebd.

[52] Ballreich. 2008. S. 36.

Ende der Leseprobe aus 110 Seiten

Details

Titel
Interkulturelle Mediation in der Schule. Chancen und Grenzen
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Pädagogik)
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
110
Katalognummer
V339536
ISBN (eBook)
9783668297777
ISBN (Buch)
9783668297784
Dateigröße
1017 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
interkulturelle, mediation, schule, chancen, grenzen
Arbeit zitieren
Frederic Breidt (Autor:in), 2016, Interkulturelle Mediation in der Schule. Chancen und Grenzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339536

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