Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis i
Abbildungsverzeichnis iii
Tabellenverzeichnis iii
1. Einleitung 1
2. Definition und Geschichte. 3
2.1 Definitionen der Familie. 3
2.2 Sozialgeschichte der Familie 6
2.2.1 Römische Antike 7
2.2.2 Mittelalter 8
2.2.3 Vorindustrielle Gesellschaft 9
2.2.4 Die Hausindustrie 11
2.2.5 Die Industrialisierung 12
2.2.6 Geschichtliche Entwicklung der Familie seit dem 2. Weltkrieg 14
3. Gegenwärtige Situation und Entwicklungen 16
3.1 Formen des Zusammenlebens 16
3.1.1 Kernfamilie 17
3.1.2 Eheliche Partnergemeinschaften. 18
3.1.3 Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften 20
3.1.4 Großfamilie und multilokale Mehrgenerationenfamilie. 22
3.1.5 „Singles“ 24
3.2 Familienrelevante Kennziffern 25
3.2.1 Ehescheidungen 25
3.2.2 Geburtenrückgang 26
3.3 Familienzyklen 29
3.4 Sozioökonomische Situation 31
4. Ökonomische Theorie. 33
4.1 Fertilitätsrate 34
4.2 Ehescheidung. 38
4.3 Ökonomische Schlussbetrachtung. 41
5. Theorien des Wandels von Familie und Gesellschaft. 42
5.1 Modelle des sozialen Wandels 42
5.1.1 Individualisierungsthese (Beck) 42
5.1.2 Theorie der gesellschaftlichen Differenzierung. 43
5.1.3 These vom institutionellen Wandel 44
5.1.4 These vom Zerfall der Familie 44
5.1.5 These von der Reduktion der institutionellen Qualität. 45
5.2 Wertewandeltheorien. 45
5.2.1 Ronald Inglehard: Wertesubstitution 45
5.2.2 Elisabeth Noelle-Neumann Peter Kmieciak: Werteverfall. 47
5.2.3 Karl-Heinz Hillmann: Werterelativität 48
5.2.4 Helmut Klages Peter Pawlowsky: Werteänderung. 49
5.3 Familie und Wertewandel. 50
6. Befragung: Einstellungen zur Familie und ihrer Gründung. 54
6.1 Untersuchungshypothese 55
6.2 Darstellung der Untersuchungsmethode. 56
i
6.3 Fragestellungen. 58
6.4 Darstellung der Ergebnisse 64
6.5 Auswertung der Ergebnisse 71
7. Fazit. 73
8. Literaturverzeichnis 78
ii
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Familiale und nicht-familiale Lebensformen 17
Abbildung 2: Veränderung der Verheiratetenanteile in der Altersgruppe der 40- 44
j ährigen Männer und Frauen. 18
Abbildung 3: Erst-Ehen und durchschnittliches Heiratsalter 19
Abbildung 4: Meinungen zur idealen Kinderzahl 27
Abbildung 5: Anschreiben Fragebogen 57
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Durchschnittliche Größe von Haushalten. 4
Tabelle 2: Wertegruppenkonfiguration 53
Tabelle 3: Fragenabfolge für „Familienmitglieder 60
Tabelle 4: Fragenabfolge für „Zukünftige Familienmitglieder“ 62
Tabelle 5: Fragenabfolge für „Familienablehner“ 63
Tabelle 6: Verteilung der Kinder innerhalb der Stichprobe 65
iii
1. Einleitung
In nahezu allen Publikationen über Familie seit den sechziger Jahren taucht die These über den Strukturverfall der Familie und damit zusammenhängend die Frage auf, ob sich die Familie in Deutschland seit Beginn des gesellschaftlichen Wandels hin zur Moderne in einer stetigen Krise befindet. So lässt sich beispielsweise eine gewisse Des-oder Umorganisation ihrer Binnenstruktur, die noch in den 50er Jahren relativ stabil war und sich dort verstärkt in der „traditionellen Form der Kernfamilie“ mit Mutter, Vater, Kind(-ern) äußerte, nicht verleugnen.
Diese „Krise der Familie“ in der Bundesrepublik Deutschland wird häufig an sinkender Heirats-, steigender Scheidungs- und der ebenfalls sinkenden Geburtenrate festgemacht, die einen Hinweis auf die innere Abkehr der Individuen von der Institution Familie geben sollen. Auch der immer häufiger auftauchende Begriff der „Individualisierung“ 1 und eine in diesem Zusammenhang angenommene Abwendung von der Familie sowie das Aufkommen alternativer und insbesondere nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften spielen hierbei eine Rolle.
Auf den ersten Blick wirkt dies einleuchtend. Die Frage ist jedoch, ob die Entwicklungen nicht doch „normal“ sind, d.h. als Anpassung an Veränderungen der Moderne von den Menschen nicht als „Krise“ bzw. Bedrohung und damit als bewusste Entscheidung gegen die Familie angesehen werden, sondern lediglich als Wandel, wodurch das Fortbestehen der Institution Familie nicht gefährdet wäre.
Außerdem kann der Ursprung der vermeintlichen „Krise der Familie“ auch an anderer Stelle gesehen werden. So gibt bspw. die derzeitige und auch schon seit einigen Jahren verfolgte Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland Anlass zur Beunruhigung, da aufgrund politischer und sozialpolitischer Maßnahmen das Fundament der Familien als gefährdet angesehen werden kann. Diese fehlende Grundlage könnte die tieferliegende Wurzel der gegenwärtigen familialen Entwicklung
1 vgl. Beck
1
darstellen. So stehen bspw. in der Deutschen Verfassung „Ehe und Familie“ unter besonderem Schutz des Staates. Hierzu zählen in Abgrenzung zu unverheirateten und nicht-familialen Haushalten nur die verheirateten Paare, wodurch u. U. die in der letzten Zeit vermehrt auftretenden nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften aus Gründen der mangelnden staatlichen Protektion vom Kinderkriegen absehen, wodurch wiederum ebenfalls eine Abkehr von der Eheschließung 2 bedingt werden könnte.
Die vorliegende Arbeit „Kontinuität und Wandel von Lebensformen“ könnte den Untertitel „Fokus Familie“ tragen. Im Rahmen dieser Diplomarbeit soll insbesondere unter Bezug auf verschiedene theoretische Ansätze und einige neue, z.T. selbstgewonnene empirische Ergebnisse die Frage untersucht werden, ob die gegenwärtigen Differenzierungen der Lebensformen in der BRD einen Hinweis auf eine häufig befürchtete „Krise der Familie“ bieten, die sich in steigender Bedeutungslosigkeit äußern würde, oder ob sich diese Entwicklungen im Rahmen der Normalität bewegen, so dass sie keinen Anlass zur Beunruhigung geben.
Um diese Fragestellung näher zu beleuchten soll zunächst definiert werden, was genau unter dem Begriff der „Familie“ verstanden werden soll. Um eventuell von einer dramatischen Entwicklung in der Moderne sprechen zu können, soll anschließend die (Sozial-) Geschichte der Familie seit der Antike kurz dargestellt werden. Besonders der Industrialisierung kommt hierbei für den heutigen Entwicklungsstand der Familie eine entscheidende Rolle zu.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird Bezug auf die demographischen Daten wie z.B. Ehedauer, Scheidung, Kinder- und Familienlosigkeit oder „Lebensformen heute“ genommen, um mit ihrer Hilfe einen genaueren Blick auf die gegenwärtige Situation der Familie zu werfen, da gerade an diesen Daten häufig eine mögliche Krise festgemacht wird. Unterlegt werden diese Daten durch Aussagen verschiedener Theoretiker aus dem Bereich des sozialen Wandels zum Thema Familienentwicklung, um auf diese Weise mögliche Tendenzen darzustellen. Anschließend werden einige Ansätze der Wertewandeltheorie dargestellt und auf ihre Relevanz zur Erklärung der derzeitigen und zukünftigen Entwicklung der Familie hin untersucht.
Um genauer auf die spezielle Fragestellung eingehen zu können, ist im Rahmen dieser Diplomarbeit eine schriftliche Befragung durchgeführt worden, die die Einstellung zur Familie bzw. ihrer Gründung zum Thema hat.
2 Vgl. Federkeil, Gero: The Federal Republic of Germany: Polarization of Family Structure, in:
Kaufmann, F.-X. u.a.: Family Life and Family Policies in Europe. Volume I. Structures and Trend in the
1980s, Oxford 1997, S.85.
2
Aufgrund der eingeschränkten zeitlichen und finanziellen Mittel, sowie aus themen-und aufgabenimmanenten Gründen, wird für die Befragung in keinem Fall Anspruch auf Repräsentativität erhoben, weshalb der empirische Anteil dieser Arbeit gering bleibt. Die Befragung erhält damit einen eher beispielhaften, jedoch richtungsweisenden Charakter für die Klärung der Frage nach der Zukunft der Familie.
Mit Hilfe des bis hierhin geschilderten Vorgehens wird sowohl im Verlauf als auch abschließend der Versuch einer Antwort auf die Frage nach der „Krise oder Normalität“ der Entwicklung der Familie als eine unter vielen Lebensformen unternommen.
2. Definition und Geschichte
Für den weiteren Verlauf dieser Arbeit ist es wichtig, zunächst einmal das Untersuchungsobjekt grundlegend darzustellen. Hierfür sollten an erster Stelle die Definition bzw. die Definitionen des Begriffs „Familie“ geklärt werden. Des weiteren soll auf die (Sozial-) Geschichte der Familie seit der Antike eingegangen werden, um auf dieser Grundlage auf mögliche Veränderungen in der Moderne schließen zu können.
2.1 Definitionen der Familie
Der Begriff Familie entstammt dem lateinischen ,,familia" als Kollektivbildung aus dem Wort ,,famulus" (der Diener). Der Begriff galt als die formale Bezeichnung der Gesamtheit aller Diener im Haushalt. Im deutschen Sprachgebrauch tauchte der Begriff erst im 16. Jahrhundert in schriftlicher Form auf, später im 18. Jahrhundert fand er auch im umgangssprachlichen Bereich Anwendung. 3
Der Versuch den Begriff Familie zu definieren, bringt einige Schwierigkeiten mit sich. So hat sich die Familie im Laufe der Jahre in ihrer Form und Struktur stark verändert. Es gibt daher nicht die eine, einzig richtige Definition, sondern je nach Betrachtungsweise und Ansatz verschiedene möglich Begriffsbestimmungen. Im Lexikon findet sich z.B. folgende Definition:
„Familie bes. bed. Form der sozialen Gruppe, die in der heutigen Ind.-
gesellschaft i. d. R. aus den in einem Eheverhältnis lebenden Eltern und ihren
(unselbständigen) Kindern besteht (Kernfamilie oder Kleinfamilie).“ 4
3 Vgl. Zigann, Herbert: Einführung in die Familiensoziologie. 1. Aufl. Kronberg 1977, S. 5.
4 Meyers Großes Taschenlexikon: in 24 Bänden/ Band 10. Hrsg. und bearb. von Meyers Lexikonred. 3.
Aktualisierte Aufl. Mannheim/Wien/Zürich 1990, S. 332.
3
Der Soziologe Schäfers gibt folgende Definition der Familie ab, die den Aspekt der Eheschließung außer acht lässt:
„Unter Familie im engeren Sinne und soziologischen Verständnis ist jene
Lebensgemeinschaft und Sozialgruppe zu verstehen, in der Erwachsene sich der
Erziehung (Sozialisation) von Kindern und Jugendlichen widmen.“ 5
Angesichts der zahlenmäßig immer bedeutender werdenden Gruppen alternativer Lebensformen fällt es schwer, immer noch von „der“ Familie zu sprechen. Daher wird bei der Definition der Familie immer häufiger unterschieden zwischen Familie im allgemeinen, der Kernfamilie, der Kleinfamilie und der Großfamilie. Neu ist in diesem Zusammenhang der Begriff der multilokalen Mehrgenerationenfamilie.
Diverse Definitionen zusammenfassend kann gesagt werden, dass Familie im allgemeinen eine durch Zeugung (oder Zuwahl) sich selbst ergänzende, auf überschaubare Personenzahl begrenzte, auf Dauer bestehende soziale Primärgruppe ist , deren Angehörige in einem gefügenhaft geregelten Handlungszusammenhang miteinander leben und durch Gefühlsintimität, Wir-Bewusstsein und
Wertungssolidarität miteinander verbunden sind (oder sein sollten).
Zur Kernfamilie hingegen zählt man nur ein Elternpaar und dessen unmündige Kinder. Eine moderne Form der Kernfamilie stellt die Kleinfamilie dar, in der die Eltern nur wenige, oftmals nur ein Kind haben. Demgegenüber steht die Großfamilie, bei der zu der Kernfamilie noch die Verwandten, mündige Kinder und auch Dritte zählen, die zusammen in einem Haushalt leben. Die Großfamilie ist örtlich konzentriert, meist über mehrere Generationen hinweg. Diese Form der Familie ist heute in der Bundesrepublik jedoch nur noch in Ausnahmefällen zu finden. 6
Tabelle 1: Durchschnittliche Größe von Haushalten
5 Schäfers, Bernhard: Sozialstruktur und sozialer Wandel in Deutschland. 7. neu bearb. Aufl. Stuttgart
1998, S.127.
6 Vgl. Wallner, Ernst M.: Soziologische Hauptströmungen der Gegenwart. Heidelberg 1977, S.61.
4
Aber auch in der Vergangenheit sind in englischen Dörfern, im restlichen Westeuropa und in Nordamerika Großfamilien nie vorherrschend gewesen. Die Tabelle 1 zeigt, dass in den Haushalten neben einem Elternpaar und mehreren Kindern kaum weitere Personen gelebt haben können, da die Anzahl der Personen je Haushalt relativ gering ist. 7
Im Rahmen der Familiensoziologie existiert eine große Anzahl solcher Definitionen, nach denen ein gemeinsamer Haushalt Voraussetzung für eine Familie ist. Dieser Definitionsansatz ist besonders in der heutigen Zeit gesteigerter Mobilität fraglich, da hierbei z.B. die aus beruflichen Gründen von der Familie getrennt lebenden Ehegatten oder die in einem Internat lebenden unmündigen Kinder nicht zur Familie gezählt werden.
An dieser Stelle ist die Einführung des Begriffs der multilokalen Mehrgenerationenfamilie sinnvoll, da durch die Veränderungen der Moderne, z.B. berufsbedingt, selbst die Mitglieder einer Kernfamilie nicht mehr selbstverständlich im gleichen Haushalt leben. Die Mehrgenerationenfamilie ist in der Soziologie als Abgrenzung zur Zwei-Generationen-Familie zu verstehen. Hiermit sind mindestens drei durch Abstammung vertikal miteinander verbundene Kernfamilien gemeint, von denen die mittlere Generation Mitglied von zwei Kernfamilien gleichzeitig ist, einmal der sogenannten „familiy of orientation“ und auf der anderen Seite der „family of procreation“. Für diese Definition von Familie ist also der Aspekt eines gemeinsamen Haushalts nicht mehr relevant, so dass er häufiger auf die heute tatsächlich vorgefundenen familiären Situationen zutrifft. Besonders die im letzten Jahrhundert gestiegene Lebenserwartung trug dazu bei, dass sich diese „moderne“ Familienform stark verbreitete. 8
Eine weitere Abgrenzung kann zu dem Begriff der Ehe geschaffen werden. Ehe ist ,,ein individueller Bund zwischen zwei selbständigen Menschen" 9 welcher unabhängig von der Familie eingegangen wird. Zu einer Familie zählen jedoch mehr Personen als nur die Verheirateten, in einer ehelichen Partnergemeinschaft Lebenden, so z.B. die Kinder usw., soweit vorhanden.
7 Vgl. Bien, Walter (Hrsg): Familie an der Schwelle zum neuen Jahrtausend. Wandel und Entwicklung
familialer Lebensformen, DJI: Familien-Survey 6, Opladen 1996, S. 9.
8 Vgl. Nave-Herz, Rosemarie: Familie zwischen Tradition und Moderne. Ausgewählte Beiträge zur
Familiensoziologie. 2. Auflage, Oldenburg 2oo3, S. 73.
9 Hettlage, Robert: Familienreport. München 1992, S. 20.
5
Im Rahmen dieser Arbeit soll auf die Definition der Familie als Einheit mit minderjährigen Kindern Bezug genommen werden. Dabei soll der Variable der Eheschließung eine nur geringe Bedeutung zugerechnet werden, wodurch auch ohne Trauschein Zusammenlebende und alleinstehende (d.h. ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete) Mütter und Väter, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben und entweder durch Abstammung oder Sorgerecht miteinander verbunden sind, einbezogen werden. Da, wie später noch genauer dargelegt werden wird, in den meisten Fällen eine Ehe aus dem Kinderwunsch heraus geschlossen wird, ist in der eigens für diese Arbeit durchgeführten Befragung auch die Heirat als Familiengründung bezeichnet worden.
2.2 Sozialgeschichte der Familie
Der Beginn der „modernen Familie“ wird auf das ausgehende 18. Jahrhundert datiert. Um hier von einer Änderung der Verhältnisse sprechen zu können, muss für den Zeitraum davor eine relativ stabile Phase der Familie zu Grunde gelegt werden, in der die Familie in ihrer Form nur geringfügig von Wandlungen betroffen war. 10
Da es hierfür jedoch keine verlässliche Datengrundlage gibt, ist zu vermuten, dass es seit jeher Umgestaltungen in der Familienstruktur gegeben hat. Familie konnte damit zu keiner Zeit unabhängig von ihrer Umgebung betrachtet werden. Sie ist somit sowohl eine soziale Kleingruppe als auch eine durch rechtliche Normen und religiöse Heiligung gesicherte Institution, die durch die jeweils politisch-soziale Ordnung sowie durch die wirtschaftlich-technischen Bedingungen bestimmt und geprägt wird. 11 „Die“ Familie hat es daher wohl zu keiner Zeit in dieser Form gegeben. Dennoch sind die Änderungen hin zur „modernen Familie“ im Zuge der Industrialisierung als besonders einschneidend zu betrachten und werden im Verlauf ausführlicher dargestellt.
Zunächst wird jedoch ein kurzer Blick auf die Familiensituationen in der Antike sowie im Mittelalter zeigen, dass einige Entwicklungen und Phänomene, z.B. Ehescheidung und eine große Anzahl unehelicher Kinder, die in der Moderne als beängstigend und neu erachtet werden, bereits in früheren Jahrhunderten aufgetreten sind.
10 Vgl. Conze, Werner: Der Strukturwandel der Familie- Historische Begründung einer aktuellen Frage.
Vortragsreihe der Gesellschaft für Westfälische Wirtschaftsgeschichte e.V., Heft 23, Dortmund 1978, S.
6f.
11 Vgl. Conze, 1978, S. 8.
6
2.2.1 Römische Antike
Die Ehe an sich wurde im alten Rom ursprünglich nicht als ein Rechtsverhältnis angesehen. Sie galt als natürliche, dem Leben entspringende Einrichtung, die als von außen nicht gestaltbar angesehen wurde. Erst im Laufe der Zeit erlangte das staatliche Recht Einfluss auf die von Brauchtum und Sitte gesteuerte Ehe.
Die Familie jedoch galt von jeher als Rechtsgemeinschaft. In der römischen Antike umfasste sie alle, die der Gewalt des „pater familias“ unterworfen waren. Es wurden damals anders als heute nicht nur der engste Kreis von Eheleuten mit ihren Kindern zur Familie gezählt, sondern auch Sklaven, abhängige Schuldner, Pächter, der Hauswirtschaft unterstellte Handwerker usw.. Somit war eine Wahlverwandtschaft durch Adoption von Sklaven, Freunden und dergleichen möglich, die die adoptierten Mitglieder gleichfalls in das Erbrecht mit einschloss. Eine von Blutsverwandtschaft abhängige Vorstellung von der Familie existierte zu dieser Zeit nicht. 12 Betrachtet man die Umstände jedoch genauer, so ergibt sich auch für die Familie im alten Rom die Konstellation einer Kernfamilie, bestehend aus dem Elternpaar und den gemeinsamen Kindern.
Die Hausgemeinschaft unter der Herrschaft des „pater familias“ bestand generell ein Leben lang. Der Hausherr hatte die Gewalt über Leben und Tod sowie das finanzielle Vermögen sogar über die Heirat der Kinder hinaus: Ehefrau, Kinder und alle anderen waren Eigentum des Mannes. Die Ehefrau erlangte allein deshalb einen etwas gehobeneren Status, da sie als alleinige Quelle der erbberechtigten Kinder ihre Rolle als „mater familias“, als „Herrin“ des Hauses erhielt 13
Scheidung galt im alten Rom als normal. Die damalige Regelung der sogenannten „Manus-Ehe“, in der der Mann bei Heirat die Vormundschaft über die Frau erhielt, wurde im Laufe der Zeit durch die sogenannte „Usus-Ehe“ abgelöst, bei welcher die Vormundschaft über die Frau nicht mehr automatisch mit der Eheschließung erworben wurde. Und auch die „freie“ Ehe, in der die Frau zwar unter dem Einfluss ihres Vaters blieb, aber hierdurch auch die Möglichkeit zur Scheidung ohne Einverständnis des Ehe-Mannes erhielt, gewann an Bedeutung.
12 Vgl. Kühne, Eckehard: Zur Sozial- und Rechtsgeschichte der Europäischen Familie. In:
Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland - AKSB
(Arbeitsgruppe Curriculum Familie) (Hrsg.): Familie in der Gesellschaft. Gestalt - Standort - Funktion.
Teil II. Sonderausgabe des Lexika-Verlages für die Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische
Bildung. Band 133, Grafenau 1978, S. 67f.
13 Ebd.
7
Scheidung, zunächst einmal als einseitige Entscheidung des Mannes, später auch von der Frau ausgehend, war also bereits eine in der römischen Antike bekannte und genutzte Praxis. Durch die forschreitende Christianisierung, die für Prinzipien wie Liebe und Brüderlichkeit stand und somit nicht mit der Sklaverei und Privatjustiz zu vereinbaren war, gerieten auch die Gewaltrechte des Mannes sowie seine richterliche Funktion immer weiter in den Hintergrund, so dass es schon in der römischen Antike zu einer frühen Form der Emanzipation kommen konnte. 14
2.2.2 Mittelalter
Bereits im alten Rom wurden somit erste Grundsteine für das moderne Familienrecht und die heutige Situation und Rollenverteilung in Familien gelegt. Sogar das Scheidungsrecht machte zu dieser Zeit seine ersten Schritte und fand vermehrt Anwendung, was jedoch, wie der nun folgende Abschnitt über die Familie im Mittelalter zeigen wird, nicht durchgängig bis zum heutigen Zeitpunkt so bleiben sollte. Jedoch sowohl in der römische Antike als auch im Mittelalter gehörten uneheliche Kinder zur Tagesordnung. Sie gehörten zur Familie wie die leiblichen Kinder und wurden als solche behandelt. Daten über einen Kaufmann Namens Lucas III. Rem aus Augsburg im späten Mittelalter beispielsweise belegen, dass dieser, als Vater von sieben ehelichen sowie fünf unehelichen [!] Kindern galt, welche ebenfalls im gleichen Haushalt wohnten. Dieser Fall war keine Ausnahme, sondern stellte die Regel dar, 15 wodurch im Mittelalter eine deutlich größere Anzahl an unehelichen Kindern existierte als heute. Dies muss natürlich relativ betrachtet werden, da in der heutigen modernen Familie durchschnittlich weniger Kinder leben als im Mittelalter. Dennoch ist das reine Zahlenverhältnis der ehelichen zu den unehelichen Kindern in der mittelalterlichen Familie beachtenswert.
Die langandauernde Periode des Mittelalters (ca. 4. bis 15. Jahrhundert nach Christus) macht besonders deutlich, dass man schwerlich von „der“ Familie im Mittelalter sprechen kann, da auch innerhalb dieser Epoche verschiedene Familienformen existierten. 16 Jedoch ist eine Betrachtung der tendenziellen Entwicklungen der Familie im Mittelalter möglich.
14 Vgl. Kühne, 1978, S. 69.
15 Vgl. Schuler, Thomas: Familien im Mittelalter. In: Reif, Heinz (hrsg.): Die Familie in der Geschichte.
Kleine Vandenhoeck-Reihe; 1474. Göttingen 1982, S. 28f.
16 Gleiches gilt aber ebenso für alle anderen geschichtlichen Epochen, man denke an dieser Stelle
beispielsweise an Familien in der Stadt oder auf dem Land, Handwerker- oder Adelsfamilien usw..
8
So war die Ehe zu Beginn des Mittelalters noch stark durch die Herrschaft des Mannes über die Frau geprägt. Im Laufe der Zeit jedoch, beginnend mit dem Verschwinden der Vormundschaft gegenüber der Witwen, veränderte sich dieses Herrschaftsrecht in ein Fürsorgeverhältnis.
Im Fränkischen Reich, mit der fortschreitenden Christianisierung, entwickelten sich erste Tendenzen zur Unauflöslichkeit der Ehe. So war es dem Mann auch nicht mehr erlaubt, der Frau willkürlich seinen Schutz zu entziehen. Auch der vorher anerkannte Grund zur Ehescheidung, die Unfruchtbarkeit, galt nun nicht mehr. Das mittelalterliche Kirchenrecht betonte die Gleichberechtigung von Mann und Frau jedoch bereits in viel stärkerem Maß als das weltliche Recht. 17 Somit leistete das Mittelalter einen erheblichen Beitrag zur Emanzipation und Brüderlichkeit, die im christlichen Gedanken eine vorrangige Rolle spielen.
2.2.3 Vorindustrielle Gesellschaft
Mit dem Begriff „vorindustrielle Gesellschaft“ wird ein Wirtschafts- und Sozialsystem bezeichnet, welches sich in den westlichen und mittleren Teilen Europas bis ins 19. Jahrhundert mit seinen wesentlichen Merkmalen ausprägte und erhielt. Zu dieser Zeit waren die Familien vorrangig Arbeits- bzw. Wirtschaftsgemeinschaften und die Menschen lebten größtenteils außerhalb der Städte in kleinen Haus-, Guts- und Dorfgemeinschaften. Deren Erhalt war das vorrangige Ziel, welches mit Hilfe der „Subsistenzwirtschaft“, welche die möglichst vollständige Selbstversorgung dieser kleinen Wirtschaftseinheiten bezeichnet, erreicht werden sollte. Kaum eine Rolle spielte dabei jedoch die Erfüllung persönlicher Wünsche oder Bedürfnisse.
Aus der Notwendigkeit der Selbstversorgung heraus war die vorindustrielle Familie eine ,,Notgemeinschaft" 18 . Die Familie galt als Idealtypus sozialer Beziehungen, als die ,,Keimzelle" gesellschaftlichen Lebens. 19
Das Hofwesen und das Erbschaftsprinzip waren für die bäuerliche, vorindustrielle Wirtschaft gestalt- und strukturgebend. Es galt, dass die Familie unter das „Haus“, gleichzusetzen mit dem Hof, untergeordnet war. Dem „Haus“ hatten der Hausherr, die
Hierdurch wird auch die Angst vor einer Gefährdung der Institution Familie in der heutigen Zeit durch
zunehmende Pluralisierungstendenzen relativiert.
17 Vgl. Kühne, 1978, S. 70f.
18 Vgl. Beck-Gernsheim, Elisabeth: Auf dem Weg in die postfamiliale Familie. In: Bundeszentrale für
politische Bildung (Hrsg.): Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zu: Das Parlament. Band 29-30, Bonn
1994, S. 6.
19 Vgl. Neidhardt, Friedhelm: Die Familie in Deutschland, 4. erw. Aufl., Opladen 1975, S. 28 f.
9
Hausfrau, die Kinder, eventuell die Großeltern, die den Hof vererbt hatten, sowie das Gesinde zu dienen. „Haus“ war in diesem Zusammenhang auch als Synonym für Familie zu sehen. 20 Anders ausgedrückt: Erst später, im 18. Jahrhundert, konnte das Wort „Familie“ den Begriff des „Hauses“ ersetzen, da erst mit der Industrialisierung die Möglichkeit einer begrifflichen, inhaltlichen Trennung gegeben war.
Der Hof konnte nur so viele Menschen tragen, wie er Arbeitskräfte benötigte. Aus diesem Umstand ergaben sich zwei Haupttendenzen der bäuerlichen Familie: an erster Stelle das „Abstoßen überflüssiger Kinder“ und zweitens die Familienplanung , also die Beeinflussung von Eheschließungen und Geburten, im Allgemeinen. 21
Dort, wo die sogenannte „geschlossene Hofübergabe“ herrschte, blieb auch die Anzahl der Bewohner relativ gleich. In diesen Fällen übernahm meist der älteste Sohn den Hof und die überschüssige Bevölkerung wanderte ab, heiratete in andere Höfe ein, erwarb Kleinstellen oder sank in die „unterbäuerliche Schicht“ ab, ohne selbst Haus und Familie zu besitzen. Das Bestehen und die Ausprägung der Familie waren somit dem Sachzwang von Haus und Hof unterworfen. 22
Die Ehe war in früheren Jahren auch deshalb so attraktiv, weil sie durch Ehebeschränkungen als knappes, nicht von jedem erreichbares Gut galt. Mindestens 5% der Bevölkerung (im heiratsfähigen Alter), in vielen Ländern Westeuropas sogar 20% bis 25%, waren unverheiratet. Die Ehe war von materiellen Grundlagen abhängig, so dass nicht jeder heiraten konnte oder durfte. Zu Beschränkungen führten die Gildeordnungen und die Auswirkungen von Grundherrschaft und Gütervererbung, die z.B. in Form der „geschlossenen Hofübergabe“ eine Bevorzugung der älteren Brüder bedingten.
Die jüngeren Brüder und Schwestern mussten sich als Knechte und Mägde verdingen und wollten sie doch eine Familie gründen, so blieb deren Nachkommen häufig nur die Auswanderung, da für ihre weitere Lebensgrundlage nicht gesorgt werden konnte. Unverheiratete waren Bedienstete oder generell der in Armut lebenden Unterschicht zuzuordnen. Darüber hinaus gab es Karrieren ohne die Option der Heirat und damit der eigenen Familie, entweder beim Militär oder in der katholischen Kirche. 23
Die „unterbäuerliche Schicht“ war entgegen allgemeiner Annahmen eher uneinheitlich und keine sozialhomogene Masse. Die Menschen, die ihr angehörten, z.B.
20 Vgl. Conze, 1978, S. 8.
21 Vgl. Conze, 1978, S.9.
22 Ebd.
23 Vgl. Bien, 1996, S. 6f.
10
das Gesinde, waren von „Familienlosigkeit“ betroffen, sie heirateten spät oder gar nicht und gehörten zum bäuerlichen Haus.
Unehelich geborene Kinder sind keine Erscheinung der Moderne sondern waren in der unterbäuerlichen Schicht häufig vertreten. Die Reproduktionsrate innerhalb dieser Schicht lag jedoch trotzdem unterhalb derer der Bauern, da sich viele Kinder einfach nicht leisten konnten und entsprechende Maßnahmen trafen. 24
An diesen Beispielen zeigt sich, dass Probleme wie „Familienlosigkeit“ und unehelich geborene Kinder nicht erst in den letzten 200 Jahren aufgetreten sind, sondern bereits im Mittelalter eine Rolle spielten, so dass sich die heutige Familie nicht allein anhand dieser Merkmale als gefährdet bezeichnen lässt.
2.2.4 Die Hausindustrie
Im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts drohte aus Gründen der Überbevölkerung auf dem Land der „Pauperismus“, die Massenverelendung. Aus dieser Not heraus entwickelte sich auf dem Weg zur Industrialisierung die sogenannte Hausindustrie, welche besonders häufig auf den Gebieten der Spinnerei, der Weberei und der Kleineinsenproduktion anzutreffen war. 25
Die Hausindustrie war eine Familienwirtschaft, die auf den größtmöglichen Ertrag ausgerichtet war. Es wurde nicht mehr nur für den eigenen bzw. den Bedarf der dörflichen Gemeinschaft produziert sondern darüber hinaus. Da auf Grund der Vermittlung durch Kaufleute und Verleger weiträumige Marktbeziehungen bestanden, konnte auch der produzierte Überschuss gewinnbringend abgesetzt werden. 26
In diesem Fall spielte die Kinderarbeit eine weit größere Rolle als auf den bäuerlichen Höfen, so dass eine hohe Kinderzahl zu dieser Zeit als wünschenswert galt. Ebenfalls wurde durch diesen Umstand die frühe Selbständigkeit und damit auch die Frühehe gefördert, eine Entwicklung, die der bäuerlichen Lebensweise widersprach und somit eine einschneidende Veränderung in der Familiengeschichte darstellt. 27
Durch die in der Hausindustrie herrschenden Produktionsverhältnisse wurde das Individuum in neuer Weise durch die „Familie als Produktionseinheit“ geprägt und in diese fest eingebunden. Die Bindung an den adeligen Grundherren bzw. an den
24 Vgl. Conze, 1978, S. 10.
25 Ebd.
26 Ebd.
27 Ebd.
11
bäuerlichen Hof wurde zu Gunsten einer Abhängigkeit vom Markt gelöst. Diese neue Art der Abhängigkeit war nicht individuell sondern familiär zu sehen, wodurch auch die Familie eine neue Dimension annahm. 28
2.2.5 Die Industrialisierung
Eine Ablösung erfuhr die besonders für Kinder strapaziöse Hausindustrie im Zuge der Industrialisierung durch die Fabrikindustrie, die die Einheit von Produktion und Konsum innerhalb des Familienlebens auflöste. 29
Mit dem Ende der Hausindustrie und der neu erschlossenen Möglichkeit, den Lebensunterhalt auch außerhalb der eigenen vier Wände verdienen zu können, kam es erstmals in breiten Bevölkerungsschichten zu einer Trennung von Arbeits- und Privatleben, wodurch die Grundlage für die Familie als Stätte einer intimen Gefühlsgemeinschaft gegeben war.
Unter den harten, dem ständigen Existenzkampf unterlegenen Bedingungen in der Hausindustrie und der vorindustriellen Gesellschaft im Allgemeinen gab es kaum Momente für gefühlsbetonte Beziehungen, daher ist auch das Verhältnis zwischen dem Vater als Haushaltsvorstand und Produktionsleiter und seinen Kindern in der Zeit der Industrialisierung als eher kühl einzuschätzen.
Durch die Auslagerung der Erwerbsarbeit kam es zu einer neuen Aufgabenverteilung und damit einer neuen Definition der Geschlechterrollen. Der Mann war nun für den öffentlichen, beruflichen und finanziellen Bereich zuständig, während die Frau auf den privaten Bereich mit Haushalt und Kinderbetreuung beschränkt wurde. 30 Dieses bürgerliche Ideal der Familie hat dazu geführt, dass die Ehe, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als sehr zweckbezogen und von geringer emotionaler Besetzung definiert werden muss, eine völlig andere Qualität erlangte. Geheiratet wurde bis zu diesem Zeitpunkt vor allem aus rationalen Gründen, es ging vornehmlich um die Existenzsicherung. Dadurch nahmen beispielsweise Fruchtbarkeit und der soziale Status
28 Vgl. Conze, 1978, S. 11.
29 Ebd.
30 Vgl. Glück-Christmann, Charlotte: Familienstruktur und Industrialisierung. Der Wandlungsprozeß der
Familie unter dem Einfluß der Industrialisierung und andren Modernisierungsfaktoren in der Saarregion
1800 bis 1914. Europäische Hochschulschriften: Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften; Bd.
564, Frankfurt am Main u.a. 1993, S.20ff.
12
der Ehepartner einen weitaus höheren Wert an als das romantische Gefühl der Liebe oder gegenseitige Zuneigung. 31
Diese Gründe für die Partnerwahl erlangten erst durch die zunehmende Bürokratisierung und das damit erstarkende Beamten- und Bildungsbürgertum größere Bedeutung, welches wiederum erst durch die Umgestaltung des alltäglichen Lebens im Zuge der Industrialisierung möglich wurde. Trotz der nun propagierten Liebesheirat wurden die meisten Ehen weiterhin aus materiellen Gründen geschlossen, wobei sie nun jedoch durch Liebe legitimiert werden mussten. In der Aufklärung sprach man daher von der „vernünftigen Liebe“, welche auf die Tugendhaftigkeit des Partners gründete und ökonomische Absicherung voraussetzte. 32
Auch die Kindererziehung wurde erst aufgrund der geschilderten Entwicklungen zu einem wichtigen Bereich des Familienlebens. Noch in der Hausindustrie wurden die Kinder rund um die Uhr in den Produktionsbetrieb miteingebunden, so dass immer jemand vor Ort war , der sich um sie kümmerte. Die Kinder lernten auf diese Weise durch Anschauung und wurden somit schon früh an die Arbeit herangeführt. Als dann die Frau nicht mehr in die nun außerhäusliche Erwerbsarbeit eingebunden war, blieb ihr viel mehr Zeit, sich um die Kinder zu kümmern, die nun auch für einen längeren Zeitraum an das Elternhaus gebunden waren, da deren Kindheitsphase sich durch die sich verbreitende Schulpflicht erweitert hatte. Der hier vollzogene Wandlungsprozess von Ehe und Familie lässt sich mit dem Begriff der „Funktionsentlastung“ beschreiben. Bestimmte Aufgaben und Bereiche wurden aus der Familie ausgelagert, wodurch es zu einer Entlastung der Familie kam, durch die sie nun zu einem von der Öffentlichkeit abgeschirmten, sicheren Rückzugsort wurde. 33
Im Gegenzug hat die Familie jedoch neue, nun möglich gewordene Aufgaben übernommen. Dazu zählen vor allem die vermehrte Erziehung und Umsorgung der Kinder sowie die Aufgabe, einen Ort der Rekreation darzustellen, an dem man sich von den Strapazen des öffentlichen und beruflichen Lebens erholt.
Die Ehe bis zum Beginn der Industrialisierung war von überschaubarer Dauer. Trotz des Einflusses der christlichen Kirche, insbesondere der katholischen, die die lebenslange Ehe forderte, hielten die Ehen zu damaliger Zeit nicht länger und es gab auch nicht weniger Wiederverheiratungen als heute. Dies liegt vor allem in der allgemein kürzeren Lebenserwartung und der hohen Sterblichkeit der Mütter im
31 Vgl. Glück-Christmann, 1993, S.23ff.
32 Ebd.
33 Vgl. Glück-Christmann, 1993, S.30.
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Melanie Raap, 2004, Kontinuität und Wandel von Lebensformen, München, GRIN Verlag GmbH
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