Das Verständnis des Bösen in der christlichen Theologie. Welche Bedeutung hat die aristotelische Lehre von der Privation?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

28 Seiten, Note: 1,3

Doris Glanz (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Privation in der aristotelischen Ursachenlehre
2.1 Rolle der Privation in den Ausführungen über die Prinzipien
2.2 Bedeutung der Privation in der Abhandlung über die Gründe

3. Thomas von Aquins Lehre vom malum aufbauend auf dem aristotelischen Verständnis von der Privation in seiner Ursachenlehre
3.1 Begriffstheoretische Übereinstimmungen der Begriffe Privation bei Aristoteles und malum bei Thomas von Aquin
3.2 Thomas von Aquins Lehre vom malum zum Verständnis des Bösen im Menschen
3.2.1 Die Konvertibilitätsthese
3.2.2 Die Privationsthese
3.2.3 Die Trägerthese
3.2.4 Die Kausalthese
3.2.5 Die Antidualismusthese

4. Die aristotelische Lehre von der Privation zum Verständnis des Bösen im Menschen im Sinne der christlichen Theologie

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Terroranschläge, Massaker, Amokläufe, Vergewaltigungen und Völkermorde als grauenvolle, böse Taten lassen kaum einen anderen Schluss als diesen zu: Das Böse im Menschen existiert und kann nicht geleugnet werden. Besonders in der christlichen Theologie entfachte diese Erkenntnis bei der Betrachtung des Menschen eine kontroverse Diskussion. Schließlich steht in Gen 1: „Und Gott sah alles, was er gemacht hatte, und siehe es war sehr gut“ (Gen 1. 31). Wie kann dies trotz der Realität des Bösen im Menschen angenommen werden und was hat es unter Berücksichtigung des Bösen im Menschen mit Gott auf sich? Diesen Fragen wurde in der christlichen Theologie von der Antike bis heute große Aufmerksamkeit geschenkt und unterschiedliche Wege zum Verständnis des Bösen im Menschen eingeschlagen. Ein christlicher Theologe, der sich mit der Frage nach dem Bösen im Menschen beschäftigte, war Thomas von Aquin. Besonders an ihm war, dass er das umfassende philosophische Gedankengut des Aristoteles nutzte, um im christlichen Kontext zu Erkenntnissen in der Frage nach dem Bösen im Menschen zu gelangen.

In dieser Arbeit soll nun untersucht werden, inwiefern insbesondere die aristotelische Lehre von der Privation in seiner Physik[1] zum Verständnis des Bösen im Menschen im Sinne der christlichen Theologie herangezogen werden kann. Aus diesem Grund wird zunächst die Bedeutung der Privation in der aristotelischen Ursachenlehre zu thematisieren sein, woran Aquins Lehre vom malum angeschlossen wird. Basis dieser im Folgenden auszuführenden malum -Theorie werden die deutschen Übersetzungen der Summa contra Gentiles[2] und der Quaestiones disputate de malo[3] bzw. De malo von Aquin sein. Schließlich beschäftigte sich Aquin erstmalig mit der Frage nach dem Bösen im Menschen in der Summa contra Gentiles und ausführlicher und losgelöst von anderen Gedankenzusammenhängen in seiner Schrift De malo.[4] Um zu zeigen, dass Aquin auf die aristotelische Lehre von der Privation aufbaut, werden zunächst begriffstheoretische Übereinstimmungen der Begriffe Privation von Aristoteles und malum von Aquin herausgestellt und anschließend dargestellt, wie die malum -Theorie als Privationstheorie gestaltet ist. Letztendlich werden zur abschließenden Beantwortung der Fragestellung die aristotelische Lehre von der Privation der thomasischen Lehre vom malum gegenübergestellt, auf Übereinstimmungen und Unterschiede hin untersucht und das Potential der aristotelischen Privation zum Verständnis des Bösen im Menschen im christlichen Kontext herausgestellt.

2. Die Privation in der aristotelischen Ursachenlehre

Um der Fragestellung dieser Arbeit nachgehen zu können, muss zunächst eine Einordnung der Privation in die Ursachenlehre der aristotelischen Physik erfolgen, die im Folgenden vorgenommen wird. Im ersten und zweiten Buch der Physik führt Aristoteles sein Verständnis von den Grundlagen jeglicher Naturprozesse und -dinge aus, um diese erklären zu können. So seien Erkenntnis und das Begreifen innerhalb der Naturwissenschaft nur möglich, „wenn wir die letzten Gründe des Einzelnen und seine letzten Prinzipien […] erfaßt haben“[5]. Allerdings unterscheidet er hier zwischen Prinzipien und Gründen bzw. Ursachen, indem er im ersten Buch nach den Prinzipien und im zweiten Buch nach den Ursachen der Naturdinge und ihres Werdens fragt. Er definiert die Prinzipien der Natur als die Anfangsgründe für das Sein, Werden und Erkennen von etwas in der Natur, denen die Ursachen als ebenfalls notwendige Voraussetzungen für Naturprozesse unterzuordnen sind.[6] Aufgrund dieser Differenzierung zu Beginn der Physik gilt es nun, die Bedeutung der Privation in der Abhandlung über die Prinzipien und über die Gründe bzw. Ursachen separat herauszustellen, wobei mit dem Stellenwert der Privation bei den Prinzipien der Natur begonnen wird.

2.1 Rolle der Privation in den Ausführungen über die Prinzipien

Ausgehend von den Theorien vorheriger Philosophen, die sich mit der Suche nach den Prinzipien der Natur beschäftigt haben, gibt es für Aristoteles zwei Möglichkeiten: Entweder existiert für alles Seiende in der Natur nur ein Prinzip, welches veränderlich oder unveränderlich ist, oder es gibt mehrere Prinzipien, welche begrenzt oder unbegrenzt viele sein können. Da Aristoteles auf Basis seiner Beobachtungen der natürlichen Phänomene die Grundannahme vertritt, dass natürliche Dinge bewegt sind, lehnt er die Annahme eines unveränderlichen Prinzips ab.[7] Auch die Auffassung eines veränderlichen Prinzips von Naturseienden, bei dem aus einem Seienden alles beliebig entstehen könne, weist er zurück. Sie widerspreche dem Gleichmaß im Entstehen von natürlichen Dingen, den regelhaften Unterschieden bei ihren Prozessabläufen und den ordnungsmäßigen Zuordnungen von Eigenschaften zu bestimmten Naturdingen.[8] Vielmehr sei zwischen „notwendige[r] Bestimmtheit“[9], die dem Naturding vom Wesen her zukommt, und „zusätzliche[r] Bestimmtheit“[10] zu unterscheiden, welche „entweder dem Gegenstand nicht mit Notwendigkeit zukommt oder […] in ihrer Definition […][am] Gegenstand, dem sie zukommt, auftritt“[11]. So kann ‚stehen‘ als „zusätzliche Bestimmtheit“ für den Begriff des Menschen angesehen werden genauso wie ‚schielen‘ aus dem Begriff des Auges abgeleitet werden kann. Letztendlich können notwendige und „zusätzliche Bestimmtheit[en]“ an einem Naturseienden gleichzeitig auftreten, jedoch nicht einander widersprechende Bestimmtheiten.[12] Dementsprechend ist für Aristoteles eine Vielgestaltigkeit von Naturseienden anzunehmen, sodass es sich als notwendig erweist, von mehreren Prinzipien auszugehen. Genau genommen ist für ihn eine begrenzte Anzahl an Prinzipien der Natur anzunehmen, um zur Erkenntnis und zum Begreifen der Naturbegebenheiten zu gelangen. Zur Beantwortung der Frage, wie diese Prinzipien beschaffen sein müssten, beruft sich Aristoteles auf die Feststellungen vorheriger Philosophen, welche zur Erklärung von Veränderung in der Natur immer konträre Gegensätze heranziehen.[13] Demnach vollziehe sich Werden, Vergehen und Entstehen in einem Übergang von einem Extrem zum anderen einer Skala, sodass eine beliebige Veränderung außerhalb dieser Skala nur als zusätzliche Bestimmtheit an einem Naturding möglich sei. In diesem Sinne sei das Entstehen z.B. der Farben nur innerhalb der Dimension Schwarz-Weiß möglich und nicht das Entstehen von ‚klug‘, außer als zusätzliche Bestimmtheit an einem Naturding.[14]

Im Gegensatz zu den vorherigen Philosophen fragt Aristoteles nach der fundamentalen Struktur der Gegensatzpaare: Immer vollziehe sich Bewegung prozesshaft zwischen den Gegensätzen, wobei einem Gegensatzglied eine „positive Bestimmtheit“[15] (Form) und dem anderen dessen „Negativbestimmtheit“[16] (Privation[17] ) zugeschrieben wird.[18] Zum Verständnis der Struktur dieses grundlegenden Gegensatzpaares ist ein weiteres Begriffspaar notwendig, um nicht wider der Grundsätze zu argumentieren, dass aus Nichtseienden nichts werden kann und das Seiende nicht entstehen kann. Dieses Begriffspaar wird Möglichkei t und Wirklichkeit genannt.[19] Wenn etwas in seinem Werden die Möglichkeit besitzt eine bestimmte Form zu realisieren, kann für Aristoteles von einem absoluten Sein gesprochen werden, andernfalls beim Ausbleiben der Möglichkeit zur Realisierung einer bestimmten Form vom „absoluten […] Nichtseiende[n]“[20]. Wenn etwas nun tatsächlich gemäß seiner Möglichkeit geworden ist, kann von der verwirklichten Wirklichkeit der möglichen „Form“ gesprochen werden, dem dementsprechend relativen Seienden. Hingegen wenn etwas vorhanden sein sollte, es aber nicht ist oder etwas seine möglichen Fähigkeiten nicht besitzt, dann spricht Aristoteles vom „relativen […] Nichtseiende[n]“[21] oder von der Privation.[22] Dieses „relative[] […] Nichtseiende[]“ ist für Aristoteles vom „absoluten […] Nichtseiende[n]“, der Negation, zu unterscheiden, welches im Gegensatz zur Negation die Möglichkeit zur Wirklichkeit besitzt. Wenn ein Flügel als Flügel eines Vogels bestimmt werden kann und somit mit der Fähigkeit des Fliegens assoziiert wird, diese aber nicht entwickelt hat und deshalb nicht fliegen kann, ist die Tatsache des Nicht-Fliegens die Privation des Fliegens.[23] Einer Fähigkeit, die normalerweise vorhanden wäre, mangelt dem Individuum oder Gegenstand. Im Fall des Menschen ist das Nicht-Fliegen keine Privation, sondern eine Negation des Fliegens.[24] Es ist für Menschen generell nicht möglich.

Neben dem Begriffspaar Möglichkeit und Wirklichkeit und den Prinzipien Form und Privation als Gegensatzglieder muss von der Materie als drittes Prinzip ausgegangen werden, welche bei Veränderungen im Rahmen von Bestimmtheitsgegensätzen zugrundeliegt. Schließlich können die Gegensatzglieder Form und Privation nicht von sich aus aufeinander Einfluss nehmen: Für Veränderungen z.B. in der Qualität und Quantität sowie von Naturdingen wird Materie als „Zugrundeliegende[s]“[25] benötigt. So beharrt ‚Mensch‘ bei dem Satz ‚Ein ungebildeter Mensch wird ein gebildeter Mensch‘, wo hingegen die Bestimmtheit ‚ungebildet‘ nicht beharrt und zu ‚gebildet‘ wird. Auch beim Entstehen von Naturdingen ist immer bereits etwas Zugrundeliegendes vorhanden, wie z.B. der Samen beim Entstehen von Pflanzen.[26] Materie wird also benötigt, damit etwas eine bestimmte Form als „positive Bestimmtheit“ annehmen kann, und liegt ebenfalls vor, wenn etwas einem Naturding an einer bestimmten Form als Privation mangelt. Materie und Privation können deshalb nicht gleichgesetzt werden. Umso mehr die Form als „positive Bestimmtheit“ von etwas angenommen wird, umso mehr vergeht die Privation. Die Materie hingegen bleibt bei ausgestalteten Formen und ist damit jeglichen Werden entzogen.[27]

Schließlich kann aufgrund dieser Ausführungen über die drei Prinzipien Form, Materie und Privation sowie über das Begriffspaar Möglichkeit und Wirklichkeit für Aristoteles aus Nichtseienden etwas werden oder Seiendes entstehen, nämlich im Sinne vom „relativen […] Nichtseiende[n]“ oder Seienden. Zum Verständnis dessen werden folgende Beispiele angeführt: Die Aussage ‚Ein Arzt heilt einen Kranken‘ unterscheidet sich von ‚Ein Arzt wird weiß‘. Der erste Satz spricht vom Arzt in seiner „notwendige[n] Bestimmtheit“ als Arzt, über das, was ihm von Wesen her zugeschrieben wird, wo hingegen beim zweiten Satz „zwar auch vom Arzt, doch nicht vom Arzt in seiner Bestimmtheit als Arzt, sondern nur in seiner – im Satz selbst ungenannten, aber für die Möglichkeit des Satzes vorausgesetzten – Bestimmtheit […] als schwarz“[28] die Rede ist. ‚Arzt‘ wird hier nur als „zusätzliche Bestimmtheit“ genannt. So ist es für den Prozess notwendig, dass der Arzt vorher schwarz ist, was als „relativ[] Nichtseiende[s]“ nicht genannt wird, und nicht, dass es speziell ein Arzt ist. Dementsprechend könne aus „relative[m] Nichtseiende[n]“ an einem Gegenstand etwas werden. Desweiteren könne aus dem relativen Seienden etwas entstehen, welches auch ein Moment des Nichtseienden besitzen muss. Dies ist bei dem Satz ‚Aus einem Pferd wird ein Hund“ der Fall. Hier wechselt ein Gegenstand innerhalb einer „notwendige[n] Bestimmtheit“, in diesem Fall der Wesensbestimmtheit ‚Tier‘, seine Art. Es entsteht ein Hund aus einem Pferd, welche beide als „zusätzliche Bestimmtheit“ Tiere sind, sodass somit als „zusätzliche Bestimmtheit“ Seiendes hervorgebracht werden kann.[29]

2.2 Bedeutung der Privation in der Abhandlung über die Gründe

An diese Erkenntnisse des vorherigen Kapitels über die Privation und den Wirken in der Natur wird nun mit einer genaueren Bestimmung wesentlicher Charakteristika von Naturseienden angeknüpft. Genauso wie die Abgrenzung der Naturdinge von künstlich hergestellten Dingen zählt hierzu die Angabe von Gründen, welche auf unterschiedliche Art und Weise natürliche Prozesse bestimmen und erklären können.[30] Diese Punkte werden zu thematisieren sein, wobei der Stellenwert der Privation als Prinzip in der Untersuchung über die Gründe zu berücksichtigen ist, denn nur so kann die Bedeutung der Privation in der aristotelischen Ursachenlehre vollends aufgezeigt werden.

Im Gegensatz zu künstlich hergestellten Dingen „hat doch ein jedes Naturprodukt ein Prinzip seiner Prozessualität und Beharrung in ihm selbst“[31]. Pflanzen, Tiere und Menschen bewegen sich oder beenden diesen Prozess aus eigener Kraft heraus. Bei Artefakten hingegen werde den Naturdingen künstliche Veränderungen und Ruhezustände von außen durch den Menschen hinzugefügt.[32] Hier entscheide die spätere Nutzung des künstlich Hergestellten über die Eingriffe des Menschen in die vorliegenden Naturdinge. Ein Messer besitze neben der Fähigkeit des Schneidens und Stechens die Eigenschaft der Schwere, welche ihm jedoch nicht als Eigenschaft des Messers zukommt, sondern als Eigenschaft des Eisens, aus dem das Messer besteht. Für das Messer sei es nicht kennzeichnend schwer zu sein, für das Eisen jedoch schon. Trotz der künstlichen Formung des Eisens zum Messer werde diese Eigenschaft der Schwere weiterhin für das Eisen und nicht für das Messer ausgesagt. Sie ist dem Eisen naturgegeben, weil es ohne Beeinflussung von außen hierauf angelegt ist.[33]

Auch für die Erläuterung der vier unterschiedlichen Ursachen für Naturseiendes, nämlich Material-, Form-, Wirk- und Zielursache, werden künstlich hergestellte Dinge herangezogen, weil bei ihnen die Ursachen deutlicher zu unterscheiden sind. Schließlich fallen bei ihnen im Gegensatz zu den Naturprozessen an Naturdingen die Formal-, Wirk- und Zielursache nicht zusammen.[34] Deshalb werden nun explizit am Beispiel des Autos die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ursachen aufgezeigt: Die Materialursache des Autos sei z.B. Glas, Gummi und Metall, an denen als Zugrundeliegendes die Gestaltungen zur Entstehung eines Autos vorgenommen wird, wo hingegen die Formalursache über die Endgestalt der zugrundeliegenden Dinge entscheide und in diesem Fall ein Autohersteller die „Gestalt“[35] oder „Wesensbestimmtheit“[36] eines Autos anstrebe. In dieser spezifischen „Gestalt“ des Autos bestehe eine Gleichförmigkeit zu anderen Autos und eine Abgrenzung zu anderen Fahrzeugen. Die Umsetzung der Form eines Autos von technischen Maschinen und Kfz-Mechanikern wird als Wirkursache bezeichnet, welche den Prozess zur Veränderung am zugrundeliegenden Material veranlasst oder stoppt. Absicht oder das angestrebte Ziel einer Gestaltung, welche beim Beispiel des Autobaus der komfortable Transport ist, sei letztendlich die Zweckursache. Sie ist für Aristoteles der Grund, weswegen der Prozess initiiert wurde.[37]

Bei natürlichen Prozessen an Naturdingen hingegen könne, wie bereits angedeutet wurde, die Formal-, Wirk- und Zielursache weitestgehend gleichgesetzt werden. Genauso wie bei den Artefakten liege bei den artspezifisch gestalteten Naturdingen eine Einheitlichkeit in der Erscheinung vor, welche in der Regel auch über Generationen hinweg besteht. Anders als bei den Artefakten, welche von außen ihre Wirkursache erfahren, bewirke die Form bei der Zeugung als genetisch vererbtes „Gestaltmuster“[38] von innen die Entwicklung eines Naturdings gemäß seiner spezifischen Endgestalt.[39] So sei z.B. einem Apfelkern noch nicht die Endgestalt eines Apfelbaums anzusehen, welcher jedoch auf das Erreichen der jeweiligen Endgestalt durch die innere Programmierung durch die Form angelegt ist. Da in der Natur auch die Form die Funktion der Wirkursache übernehme, werden hier zunächst die Formal- und Wirkursache nicht unterschieden. Weiter fallen auch die Formal- und Wirkursache mit der Zweckursache in der Natur zusammen, denn die Zweckursache der Zeugung eines Lebewesens ist für Aristoteles die gänzliche Annahme seiner artspezifischen Endgestalt, in der es zur Fortpflanzung fähig ist.[40] Schließlich folgert er aus der Beschreibung des Wirkens der Ursachen bei den einzelnen Naturdingen, dass „die Prozeßquelle […] [in der Natur] selbst auch Prozeßgegenstand ist“[41] und Ursachen Vorgänge evozieren, die Ursachen für andere Vorgänge sein können.

Um letztendlich eine erste Ursache für die einzelnen spezifischen Naturprozesse an Naturdingen als logisch notwendig bestimmen zu können, geht Aristoteles von einem ersten „unbewegt Bewegenden“[42] als reine Wirklichkeit und nicht physisch aus, der als erste Bewegursache jegliche Naturprozessualität bewirkt. Er wirke in der Natur als

[...]


[1] Zur Angabe von Ausführungen aus diesem aristotelischen Werk wird im Folgenden die deutsche Übersetzung von Hans Wagner verwendet, siehe Aristoteles: Physikvorlesung, übers. von Hans Wagner. In ders.: Werke in deutscher Übersetzung, Bd. 11: Physikvorlesung, begr. von Ernst Grumach, hrsg. von Hellmut Flaschar. Berlin 1983. [= Phys]

[2] Thomas von Aquin: Summe gegen die Heiden. Bd.3, Teil 1: Buch III, Kapitel 1- 83, hrsg. u. übers. von Karl Allgaier. Darmstadt 1990. [= ScG]

[3] Thomas von Aquin: Vom Übel. De malo. Teilbd.1, übers. von Stefan Schick. In ders.: Quaestiones Disputatae. Vollständige Ausgabe der Quaestionen in deutscher Übersetzung, Bd. 11, hrsg. von Rolf Schönberger. Hamburg 2009. [= De Mal]

[4] Christian Schäfer: Thomas von Aquins gründlichere Behandlung der Übel. Eine Auswahlinterpretation der Schrift De malo. Berlin 2013, S. 22.

[5] Aristoteles: Phys, I 1, 184a 10ff., S. 5.

[6] Vgl. Ingrid Craemer-Ruegenberg: Die Naturphilosophie des Aristoteles. Freiburg/ München 1980, S. 28.

[7] Vgl. Aristoteles: Phys, I 2, 184b 15- 185a 5, S. 6.

[8] Vgl. Craemer-Ruegenberg: Naturphilosophie, S. 30.

[9] Aristoteles: Phys, I 3, 186b 20ff., S. 12.

[10] Ebd. I 3, 186b 15ff., S. 12.

[11] Ebd. I 3, 186b 15-20ff., S. 12.

[12] Vgl. Ebd. I 5, 189a 25ff., S. 21.

[13] Ebd. I 5, 188a 25-30ff., S. 17.

[14] Vgl. Craemer-Ruegenberg: Naturphilosophie, S. 32.

[15] Aristoteles: Phys, I 9, 192a 20ff., S. 30.

[16] Ebd. I 7, 191a 10ff., S. 26.

[17] Dass „Negativbestimmtheit“ als Prinzip mit Privation gleichzusetzen ist, kann explizit dem den aristotelischen Werk nachstehenden Kommentar von Wagner entnommen werden, vgl. hierzu Ebd. S. 443.

[18] Ebd. I 7, 191a 10-15ff., S. 26.

[19] Vgl. Aristoteles: Phys, I 8, 191b 25ff., S. 28.

[20] Aristoteles: Phys, I 8, 191b 10ff., S. 28.

[21] Ebd. I 8, 191b 10ff., S. 28.

[22] Vgl. Ebd. I 8, 191b 5-10., S. 27f.

[23] Ebd. I 8, 191b 10-15ff., S. 28.

[24] Ebd. S. 439.

[25] Aristoteles: Phys, I 7, 190b 20, S. 25.

[26] Vgl. Ebd. I 7, 190a 30- 190b 35ff., S. 24f.

[27] Vgl. Aristoteles: Phys, I 9, 192a 25ff.

[28] Aristoteles: Phys, S. 438.

[29] Vgl. Ebd. I 8, 191b 15-25, S. 28.

[30] Vgl. Craemer-Ruegenberg: Naturphilosophie, S. 42.

[31] Aristoteles: Phys, II 1, 192b 10ff., S. 32.

[32] Vgl. Ebd. II 1, 192b 15ff., S. 32.

[33] Vgl. Craemer-Ruegenberg: Naturphilosophie, S. 35f.

[34] Vgl. Aristoteles: Phys, II 7, 198a 20-30, S. 50.

[35] Aristoteles: Phys, II 3, 194b 25ff, S. 39.

[36] Ebd. II 3, 195a 20ff., S. 40.

[37] Vgl. Aristoteles: Phys, II 3, 194b 25-30ff., S. 39.

[38] Aristoteles: Phys, II 3, 194b 25ff., S. 39.

[39] Vgl. Ebd. II 1, 193b 5-10ff., S. 34.

[40] Ebd. II 7, 198a 25ff., S. 50.

[41] Aristoteles: Phys, II 7, 198a 20-25ff., S. 50.

[42] Craemer-Ruegenberg: Naturphilosophie, S. 117.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Das Verständnis des Bösen in der christlichen Theologie. Welche Bedeutung hat die aristotelische Lehre von der Privation?
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
28
Katalognummer
V342331
ISBN (eBook)
9783668321106
ISBN (Buch)
9783668321113
Dateigröße
597 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aristoteles, Physik, Thomas von Aquin, Böse, Theodizee
Arbeit zitieren
Doris Glanz (Autor:in), 2014, Das Verständnis des Bösen in der christlichen Theologie. Welche Bedeutung hat die aristotelische Lehre von der Privation?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342331

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