Qualitätsbewertung im deutschen Pflegemarkt. Eine Analyse am Beispiel der Pflegenoten


Masterarbeit, 2016

93 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen des externen Qualitätsbewertungssystems für stationäre Pflegeeinrichtungen
2.1 Gesetzliche Grundlagen
2.2 Bewertungssystematik und Berechnung der Pflegenoten

3 Pflegenoten stationärer Einrichtungen - Darstellung und Vergleich
3.1 Darstellung und Veröffentlichung der Pflegenoten
3.2 Vergleich und Entwicklung der stationären Pflegenoten

4 Analyse und Evaluation der stationären Pflegenoten
4.1 Studien zur Aussagekraft der Pflegenoten
4.2 Analyse der Pflegenoten aus methodisch-konzeptioneller Perspektive
4.3 Evaluation der Pflegenoten aus der Perspektive der Verbraucher
4.4 Analyse der Pflegenoten aus Sicht der Pflegeheime

5 Weiterentwicklung des externen Qualitätsbewertungssystems
5.1 Anforderungen bei der Weiterentwicklung der Pflegenoten
5.2 Empfehlungen und Verbesserungspotentiale
5.3 Internationale Beispiele

6 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Darstellung der stationären Pflegenoten (Darstellungsebene 1)

Abbildung 2: Darstellung der Prüfergebnisse eines Qualitätsbereichs

Abbildung 3: Entwicklung der Pflegenoten im Bundesdurchschnitt

Abbildung 4: Bewertungsmöglichkeiten (Rating) für Pflegeheime in England

Abbildung 5: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 1 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 6: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 2 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 7: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 3 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 8: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 4 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 9: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 5 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 10: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 6 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 11: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 7 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 12: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 8 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 13: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 9 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 14: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 10 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 15: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 11 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 16: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 12 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 17: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 13 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 18: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 14 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 19: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 15 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 20: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 16 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 21: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 17 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Abbildung 22: Beispiel-Transparenzbericht, Seite 18 (Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c))

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht der Qualitätsbereiche der Prüfbewertung nach PTVS

Tabelle 2: Bewertung der Qualitätsbereiche

Tabelle 3: Gesamtpflegenoten im Februar 2016 im Vergleich

Tabelle 4: Übersicht der einbezogenen Studien zur Aussagekraft der Pflegenoten

Tabelle 5: Pflege-Transparenzberichte - Bekanntheit, Nutzung und Verständlichkeit

Tabelle 6: Am häufigsten genannte Aspekte bei der Auswahl eines Pflegeheims

1 Einleitung

Die angemessene Betreuung pflegebedürftiger und gesundheitlich beeinträchtigter Men- schen wird im Zuge des demographischen Wandels zu einer immer wichtigeren Aufgabe des deutschen Gesundheitssystems. Mit der steigenden Lebenserwartung werden zwar viele der gewonnenen Lebensjahre in gutem Gesundheitszustand verbracht, jedoch steigt mit zuneh- mendem Alter1 auch der Anteil der Personen, die alters- und krankheitsbedingt im Alltag derart eingeschränkt sind, dass sie professionelle Unterstützung durch ambulante Pflege- dienste benötigen oder eine Unterbringung in stationären Pflegeheimen notwendig wird.2

Im Dezember 2013 waren in Deutschland insgesamt 2.626.206 Menschen pflegebedürftig. 71 Prozent der Pflegebedürftigen (1,86 Mio.) werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu Hause versorgt. Der größte Teil davon (1,25 Mio.) wird allein durch Angehörige gepflegt. 616.000 Pflegebedürftige, die ebenfalls in Privathaushalten leben, werden zusammen mit oder vollständig von ambulanten Pflegediensten versorgt. Die verbleibenden 764.000 Personen (29 Prozent der Pflegebedürftigen insgesamt) werden vollstationär in Pflegeheimen betreut.3 Gemäß den Prognosen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2060 schrittweise auf 4,7 Millionen ansteigen. Damit wären etwa sechs Prozent der Gesamtbevölkerung pflegebedürftig, was nahezu einer Verdoppelung im Vergleich zum Jahr 2013 entspricht.4

Die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen nimmt, insbesondere im Hinblick auf die dargestellte Prognose, einen zunehmenden Stellenwert in der deutschen Gesellschaft ein. In den vergangenen Jahren ist sowohl die Anzahl der Pflegeheime (2005: 10.424 vs. 2013: 13.030), als auch die Zahl der ambulanten Pflegedienste (2005: 10.977 vs. 2013: 12.745) kontinuierlich angestiegen.5 Vor diesem Hintergrund stehen immer mehr Pflegebe- dürftige sowie deren Angehörige vor der Frage, welches Pflegeheim zur Unterbringung in Frage kommt. Bei der Auswahl der Einrichtung spielt, neben vielen weiteren Faktoren, die Qualität der pflegerischen Versorgung eine wichtige Rolle.6 Aufgrund der Informations- asymmetrie zwischen Pflegeheimen und Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen wird eine Institution benötigt, die Transparenz im deutschen Pflegemarkt schafft und die Pflegequalität überprüft und veröffentlicht.

Ob geltende Pflegestandards eingehalten werden, überprüft i. d. R. der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch unangemeldete Prüfungen vor Ort. Die erbrachten Pflegedienstleistungen und deren Qualität werden anhand eines umfangreichen Prüfprozesses bewertet.7 Diese Ergebnisse sollen nach dem Willen des Gesetzgebers für den Verbraucher möglichst verständlich dargestellt werden, weshalb eine einheitliche Veröffentlichung in Form von Noten, vergleichbar mit dem System der Schulnoten, erfolgt.8 Um eine hohe Transparenz der Ergebnisse sicherzustellen, werden diese sog. Pflegenoten im Internet und durch Aushänge in den Einrichtungen veröffentlicht.9

Derzeit steht das System der Pflegenoten jedoch stark in der öffentlichen und vor allem poli- tischen Kritik. 2015 musste beispielsweise ein Pflegeheim wegen unhaltbarer Pflegemängel geschlossen werden, obwohl es mit der Note 1,0 bewertet worden war.10 Der Pflegebevoll- mächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, hält die Pflegenoten auf Basis der Qua- litätsprüfungen des MDK insgesamt für nicht aussagekräftig und damit gescheitert, da der Notendurchschnitt für alle Pflegeheime bei 1,3 liegt: ͣEin solches Bewertungssystem wird von den Verbrauchern nicht ernst genommen, es verschleiert die differenzierte Wirklich- keit“11, konstatiert Laumann. Er fordert daher, dass die Veröffentlichung in Form der bisheri- gen Pflegenoten umfassend reformiert werden muss. Hierfür soll ein unabhängiges Exper- tengremium errichtet werden, welches auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft vali- de Prüfkriterien und ein aussagekräftiges Bewertungssystem entwickelt.12

Im Rahmen dieser Masterarbeit wird das externe Qualitätsbewertungsinstrument im deut- schen Pflegemarkt anhand der Pflegenoten in stationären Pflegeeinrichtungen13 exempla- risch herausgearbeitet und systematisch analysiert. Ziel der Ausarbeitung ist es, die bisheri- gen Pflegenoten kritisch zu beleuchten und Maßnahmen zur Optimierung des Qualitätsbe- wertungssystems abzuleiten. Hierzu werden zunächst die Grundlagen des Bewertungssys- tems für stationäre Pflegeeinrichtungen vorgestellt, auf dessen Basis die Pflegenoten er- rechnet werden. Anschließend wird die Darstellung der Noten untersucht und ein Vergleich der Pflegenoten vorgenommen. Schwerpunkt dieser Arbeit stellt jedoch die Analyse und Evaluation der Pflegenoten dar. Hierbei soll u. a. untersucht werden, welche Aussagekraft hinter den Pflegenoten steckt und wie valide diese für den Verbraucher sind. Im vorletzten Kapitel der Arbeit wird analysiert, wie das stationäre Qualitätsbewertungssystem sowie die Veröffentlichung der Noten im deutschen Pflegemarkt zukünftig optimiert werden könnten. Hierbei werden auch internationale Beispiele einbezogen. Den Abschluss dieser Masterar- beit bilden schließlich eine Zusammenfassung der herausgearbeiteten Ergebnisse sowie ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Pflegetransparenz-Initiative.

2 Grundlagen des externen Qualitätsbewertungssystems für stationäre Pfle- geeinrichtungen

In dieser Arbeit werden lediglich die Pflegenoten von stationären Pflegeeinrichtungen analy- siert. Auf eine Darstellung der Systematik bei ambulanten Pflegediensten wird dagegen ex- plizit verzichtet, da dies dem begrenzten Umfang nicht gerecht wird. An dieser Stelle soll bereits verdeutlicht werden, dass das externe Qualitätsbewertungssystem der Pflegenoten lediglich ein Bestandteil des Qualitätsmanagements von Pflegeheimen in Deutschland ist. Es erfolgt keine Darstellung von Maßnahmen des internen Qualitätsmanagements oder von Methoden, die über das System der Pflegenoten hinausgehen, da diese nicht Gegenstand dieser Masterarbeit sind.

In diesem Kapitel werden die Grundlagen des Qualitätsbewertungssystems für Pflegeheime dargestellt. Hierbei werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen der Qualitätsprüfungen herausgearbeitet (Kapitel 2.1). In Kapitel 2.2 liegt der Fokus auf der Bewertungssystematik der einzelnen Prüfkriterien und der Berechnung der Pflegenoten.

2.1 Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 112 SGB XI sind die Träger der Pflegeeinrichtungen für die Qualität im jeweiligen Heim verantwortlich. Demnach sind sie verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung der Pflege- qualität durchzuführen, internes Qualitätsmanagement (QM) und Expertenstandards anzu- wenden sowie an externen Qualitätsprüfungen teilzunehmen. Die gesetzliche Grundlage für externe Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen bilden seit der Einführung der Pflegenoten im Jahr 2009 die §§ 114 ff. SBG XI (Soziale Pflegeversicherung). § 114 Abs. 1 SGB XI regelt, dass die Landesverbände der Pflegekassen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) mit der Qualitätsprüfung in den Pflegeheimen beauftragen. Zehn Prozent14 der jeweiligen Prüfaufträge pro Jahr werden dabei vom Prüfdienst des Ver- bandes der privaten Krankenversicherung (PKV) durchgeführt. Ersatzweise können entspre- chend qualifizierte Sachverständige mit der Qualitätsprüfung beauftragt werden.15

Die regionalen MDK, der Prüfdienst des Verbandes der PKV bzw. die bestellten Sachverstän- digen untersuchen, ob die Qualitätsanforderungen nach SGB XI sowie den auf dieser Grund- lage abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen erfüllt sind. Hierbei gelten bundesweit einheitliche Prüfgrundlagen, die sog. Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR). Diese Richtlinien werden fachlich vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) unter Beteiligung der MDK erarbeitet und durch den GKV-Spitzenverband erlassen.16

Seit Januar 2011 müssen die Prüfungen in Pflegeheimen einmal jährlich stattfinden (Regel- prüfung17 ). Bei der Regelprüfung sollen insbesondere der Pflegezustand und die Effektivität der allgemeinen Pflegeleistungen sowie der medizinischen Behandlungspflege (Ergebnisqua- lität) begutachtet werden. Des Weiteren werden bei der Prüfung die Abfolge, die Durchfüh- rung und die Evaluation der Leistungserbringung (Prozessqualität) sowie die Rahmenbedin- gungen der pflegerischen Leistungserbringung (Strukturqualität) einbezogen.18 Die Quali- tätsprüfung umfasst in der stationären Pflege demnach die allgemeinen Pflegeleistungen, die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung sowie die Unterkunft und Ver- pflegung.

Die Prüfungen in Pflegeheimen finden grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung in der Ein- richtung statt.19 Dadurch sollen vorbereitende Maßnahmen, welche die Ergebnisse der Qua- litätsprüfung beeinflussen oder verfälschen können, minimiert werden. Die Leitung des Pfle- geheims muss den Prüfberechtigten Zutritt zum Grundstück und zu den Räumlichkeiten ge- währen. Zudem besteht das Recht, die Pflegebedürftigen und ggf. den Heimbeirat oder Be- treuer der Bewohner20 sowie die Beschäftigten des Heimes persönlich zu befragen, was die- se Personengruppen jedoch individuell ablehnen können. Zur Begutachtung der Pflegebe- dürftigen dürfen die Prüfer auch die Zimmer der Bewohner betreten und untersuchen. In diesem Kontext wurde das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung21 explizit einge- schränkt.22 Außerdem fordert der Gesetzgeber ausdrücklich, dass überprüft wird, ob die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention nach § 23 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingehalten werden.23

Wird im Zuge der Regelprüfungen festgestellt, dass Mängel in der Pflege vorliegen, werden der betroffenen Einrichtung Sanktionierungsmaßnahmen auferlegt. Zunächst erfolgt ein Bescheid der Landesverbände der Pflegekassen an den Träger der Pflegeeinrichtung. Darin wird eine angemessene Frist zur Beseitigung der Pflegemängel gesetzt und eine Wiederholungsprüfung terminiert. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, droht der Einrichtung eine Kürzung der vereinbarten Pflegevergütungen oder bei schweren Mängeln die Auflösung des Versorgungsvertrags und damit faktisch die Schließung.24

In den Qualitätsprüfungs-Richtlinien sind auch die für die Veröffentlichung der Prüfergebnis- se vereinbarten Kriterien (Transparenzkriterien) enthalten.25 Die Transparenzkriterien wer- den festgesetzt vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den Vereinigungen der Träger der Pflegeheime auf Bundesebene, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unter Beteili- gung des MDS in der sog. Pflege-Transparenzvereinbarung26 für die stationäre Pflege (PTVS).27

Durch die PTVS wird sichergestellt, dass die Prüfergebnisse ͣ[…΁ insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständ- lich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden.“28 Die PTVS bildet somit die Grundlage für die Transpa- renzberichte. Die Bewertungen in diesen Berichten sind wiederum Voraussetzung für die weitere Berechnung der Pflegenoten.

Die Pflege-Transparenzvereinbarungen sind dynamische Beschlüsse, die auf Grundlage der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden können. Die derzeit gül- tige PTVS wurde zuletzt 2013 überarbeitet und trat am 1. Januar 2014 in Kraft.29 Die Bewer- tungssystematik der Qualitätskriterien auf Basis der PTVS wird im Folgenden ausführlich dar- gestellt.

2.2 Bewertungssystematik und Berechnung der Pflegenoten

Die standardisierten Transparenzberichte, welche auf Basis der mit den Vertragsparteien geschlossenen PTVS veröffentlicht werden, enthalten deutlich weniger Kriterien als bei den Regelprüfungen nach den QPR untersucht werden. In den Berichten werden nur Kriterien aufgenommen, die für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Auswahl eines geeigneten Pflegeheims relevant sind. Die Standardisierung der Transparenz-Berichte ermöglicht es, mehrere Pflegeheime umfassend miteinander zu vergleichen.30

Insgesamt werden 77 Einzelkriterien in das Bewertungssystem einbezogen, die sich wiede- rum in fünf Qualitätsbereiche gliedern lassen.31 In Tabelle 1 (s. Seite 8) sind diese Qualitäts- bereiche anhand der Anzahl der Kriterien sowie der laufenden Nummern der eingeschlosse- nen Kriterien dargestellt. Dabei wird deutlich, dass der Bereich ‚Pflege und medizinische Ver- sorgung͚ mit 32 eingeschlossenen Einzelkriterien den Schwerpunkt der Bewertung bildet. Zudem werden die bei der Befragung der Bewohner gemessenen Kriterien in der Gesamt- bewertung doppelt so stark gewichtet wie jeweils die Qualitätsbereiche 2 bis 4.

Mit der Überarbeitung der Bewertungssystematik zum 1. Januar 2014 wurde die Anzahl der Kriterien von 84 auf 77 reduziert. Zudem sind 20 besonders pflegerelevante Kriterien seither am Anfang des Bereichs 1 aufgelistet. Der Vergleich von Prüfberichten auf Basis der alten Transparenz-Vereinbarung mit jenen auf Grundlage der neuen Bewertungssystematik ab 2014 ist somit nicht zu empfehlen. Dies ist bei der Interpretation der Ergebnisse zu berück- sichtigen.32

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten33

Tabelle 1: Übersicht der Qualitätsbereiche der Prüfbewertung nach PTVS34

Welche Kriterien in den fünf Qualitätsbereichen jeweils bewertet werden, wird in dieser Arbeit nicht näher erläutert. Alle 77 Kriterien mit den zugehörigen Qualitätsbereichen können jedoch im Anhang (siehe Seite 68 ff.) eingesehen werden.

Bei der Bewertung der einzelnen Prüfkriterien wird zwischen (1) bewohnerbezogenen und (2) einrichtungsbezogenen Kriterien sowie (3) zwischen dem Bereich ‚Befragung der Bewohner͚ differenziert (siehe Seite 9). Grundsätzlich wird jedes Kriterium anhand einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Dabei stellen 0 Punkte das schlechteste und 10 Punkte das beste Ergebnis dar. Im Folgenden werden die Arten der Kriterien kurz vorgestellt.35

(1) Bewohnerbezogene Kriterien enthalten Fragen zu den jeweiligen Pflege- und Be- treuungsleistungen. Bei der Qualitätsprüfung wird hierzu eine zufällige Stichprobe von möglichst neun Bewohnern (drei Bewohner je Pflegestufe) gezogen, bei denen überprüft wird, ob die entsprechenden Kriterien jeweils ‚erfüllt͚ (10 Punkte) oder ‚nicht erfüllt͚ (0 Punkte) sind. Im Ergebnisbogen wird schließlich der Anteilswert fest- gehalten (‚vollständig erfüllt bei X von Y Bewohnern͚). Zum Beispiel könnte die Frage nach der Erfassung des individuellen Sturzrisikos (Kriterium 18) bei fünf von neun Bewohnern vollständig erfüllt sein. In diesem Fall würde der Skalenwert 5,56 (= Mittelwert der einzelnen Skalenwerte) für dieses Kriterium vergeben werden.
(2) Einrichtungsbezogene Kriterien beinhalten Fragen zu organisatorischen Details und Abläufen in der Pflegeeinrichtung, die nur dichotom mit ‚ja͚ oder ‚nein͚ beantwortet werden können. Beispielhaft ist hier Kriterium 37 zu nennen, bei dem auf das gesam- te Pflegeheim bezogen abgefragt wird, ob gesicherte Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien vorhanden sind. Einrichtungsbezogene Fragen werden somit entweder mit 0 Punkten (‚Nein͚) oder mit 10 Punkten (‚Ja͚) gewertet. Eine Mittelwertberechnung ist nicht nötig.
(3) Bei der Befragung der Bewohner (Kriterien 60 bis 77 aus dem Qualitätsbereich 5) stehen vier unterschiedliche Antwortmöglichkeiten zur Verfügung: ‚immer͚ (Skalen- wert 10), ‚häufig͚ (Skalenwert 7,5), ‚gelegentlich͚ (Skalenwert 5) oder ‚nie͚ (Skalen- wert 0). Für die Bewertungen zu jedem der Kriterien 60 bis 77 wird der Mittelwert der Bewohner errechnet, welche die jeweilige Frage beantwortet haben. Als Beispiel sei an dieser Stelle das Kriterium 67 genannt: ‚Sind die Mitarbeiter höflich und freundlich?͚36

Nachdem die einzelnen Kriterien bewertet worden sind, erfolgt eine separate Benotung der Qualitätsbereiche. Hierzu wird i. d. R. für jedes Kriterium im Qualitätsbereich ein Mittelwert (Punktwert auf einer Skala von 0 bis 10) berechnet. Anschließend werden alle Punktwerte der Kriterien eines Qualitätsbereichs addiert und schließlich durch die enthaltene Anzahl der Kriterien geteilt. Das Ergebnis ist der Mittelwert eines Qualitätsbereichs, der auf Grundlage der in Tabelle 2 dargestellten Bewertungssystematik jeweils der entsprechenden Note zuge- ordnet wird.37

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Bewertung der Qualitätsbereiche38

Das Gesamtergebnis wird analog berechnet. Hierbei haben die Vertragspartner festgelegt, dass alle geprüften Kriterien der Qualitätsbereiche 1 bis 4 berücksichtigt und als arithmeti- sches Mittel der Kriterien 1 bis 59 ausgewiesen werden. Der Gesamtmittelwert wird wieder anhand der Umrechnungslogik (siehe Tabelle 2) der entsprechenden Note zugeordnet. Die Ergebnisse des Qualitätsbereichs 5 ‚Befragung der Bewohner͚ fließen nicht in das Gesamter- gebnis ein, da in den Prüfberichten eine separate Note für diesen Bereich ausgewiesen wird. Zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Pflegeeinrichtungen ist auf dem Prüfbericht des Pflegeheims auch der Notendurchschnitt im jeweiligen Bundesland angegeben.39

3 Pflegenoten stationärer Einrichtungen - Darstellung und Vergleich

Ziel der Pflegenoten ist es, die Transparenz der Qualität im deutschen Pflegemarkt zu erhö- hen. In diesem Kapitel wird zunächst kurz erläutert, wie die Pflegenoten dargestellt werden. Hierzu wird ein Überblick über das Layout der Pflege-Transparenzberichte und die darin ent- haltenen qualitativen Informationen gegeben. Zudem wird aufgezeigt, in welcher Form und auf welchen Plattformen die Pflegenoten veröffentlicht werden (siehe Kapitel 3.1). In Kapitel

3.2 werden schließlich die Gesamtergebnisse der Pflegeheime in den einzelnen Bundesländern in Form der Pflegenoten im Durchschnitt sowie hinsichtlich der zeitlichen Entwicklung miteinander verglichen.

3.1 Darstellung und Veröffentlichung der Pflegenoten

Die Rahmenbedingungen zur Darstellung der Prüfergebnisse und der daraus resultierenden Pflegenoten werden, wie in Kapitel 2.1 erwähnt, in § 115 Abs. 1a SGB XI dargelegt. Die Er- gebnisse müssen demnach für Pflegebedürftige und deren Angehörige übersichtlich, ver- ständlich und vergleichbar im Internet und in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffent- licht werden.40

Aus diesem Grund erfolgt die Darstellung der Pflegenoten in den Pflege- Transparenzberichten nach einem bundesweit einheitlichen Layout, das in verschiedene Teilbereiche gegliedert ist. Abbildung 1 (s. Seite 12) zeigt die erste Darstellungsebene eines beispielhaften Pflege-Transparenzberichts. Diese Übersicht bildet die erste Seite eines jeden Berichts und fasst die wichtigsten Informationen zu den durchgeführten Qualitätsprüfungen zusammen. Neben dem Namen und der Anschrift der Pflegeeinrichtung enthält diese Dar- stellungsebene auch die Noten in den einzelnen Qualitätsbereichen sowie die Gesamtnote und die Note aus der Befragung der Bewohner. Darüber hinaus sind die Notenfelder über das kleine Informations-Symbol (‚i͚) mit den ausführlichen Bewertungen in den einzelnen Qualitätsbereichen in der PDF-Datei verlinkt.

Die Noten werden jeweils mit einer Nachkommastelle und in Worten (sehr gut, gut, usw.) ausgewiesen. Je heller das Feld der jeweiligen Note hinterlegt ist, desto besser ist diese. Bei einem mangelhaften Prüfergebnis, wie in Abbildung 1 der Qualitätsbereich ‚Umgang mit demenzkranken Bewohnern͚ (Note 4,5), wird das Notenfeld mit einem auffälligeren, dunkle- ren Farbton gekennzeichnet. Zudem wird die Gesamtnote des Altenheims mit dem Landes- durchschnitt verglichen. Sollte die Pflegeeinrichtung bereits im Rahmen einer gleichwertigen Prüfung (z. B. durch externe Dienstleister) bewertet worden sein, werden die entsprechen- den Ergebnisse in derselben Form aufgelistet, um die Aussagekraft der Pflegenoten zu erhö- hen.41

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Darstellung der stationären Pflegenoten (Darstellungsebene 1)42

Auf die erste Übersichtsseite der Pflegenoten (siehe Abbildung 1 sowie Anhang, S. 68 ff.) folgen die detaillierten Bewertungen der Qualitätsbereiche 1 bis 5. Diese Bereiche werden jeweils separat nach der in Kapitel 2.2 vorgestellten Bewertungssystematik mit den dazuge- hörigen Einzelkriterien (1-77) veröffentlicht. Abbildung 2 (s. Seite 13 sowie Anhang) verdeut- licht beispielhaft die Darstellung der Prüfergebnisse anhand des Qualitätsbereichs ‚Umgang mit demenzkranken Bewohnern͚. Auch hier ist nochmals das Bewertungsergebnis des ge- samten Qualitätsbereichs (hier: Note 4,5) ausgewiesen. Ebenso können Interessierte anhand der beiden rechten Spalten die Resultate der Regelprüfung mit denen einer anderen gleichwertigen Prüfung vergleichen.43

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Darstellung der Prüfergebnisse eines Qualitätsbereichs44

Nach der Auflistung der Prüfergebnisse aller fünf Qualitätsbereiche folgen in den Pflege- Transparenzberichten weitere Leistungsangaben und Strukturdaten, die vom Pflegeheim selbst angegeben werden müssen. Hierbei können neben den Preisen je Pflegestufe und den pflegerischen bzw. medizinischen Schwerpunkten auch besondere Angebote erwähnt wer- den, z. B. dass die Mitnahme von Haustieren beim Umzug in das Pflegeheim möglich ist. Auf der darauffolgenden Seite im Transparenzbericht können weitere Informationen zu ggf. vor- handenen Qualitätsprüfungen externer Institutionen genannt werden. Des Weiteren kann die Pflegeeinrichtung einen Kommentar zu den Qualitätsprüfungen abgeben, worin bei- spielsweise die besonders gute Bewertung des Hauses noch einmal hervorgehoben wird. In Form eines Anhangs runden die abschließenden kurzen Erläuterungen zum Bewertungssys- tem sowie zu den Qualitätsprüfungen jeden Transparenzbericht ab.45

Die Prüfergebnisse werden von einer zentralen Daten-Clearingstelle verwaltet, die beim Verband der Ersatzkassen (vdek) angesiedelt ist. Dort werden die Prüfdaten bearbeitet und für die Veröffentlichung aufbereitet. Die Daten-Clearingstelle fertigt den vorläufigen Pflege- Transparenzbericht an und stellt ihn der jeweiligen Pflegeeinrichtung zur Verfügung.46 Inner- halb von 28 Kalendertagen kann das Pflegeheim Unterlagen bei den Verbänden einreichen, die zusätzliche Angaben zur Veröffentlichung enthalten, welche nicht im Rahmen der Quali- tätsprüfungen erhoben wurden. Nach Ablauf dieser Frist wird der abgestimmte Pflege- Transparenzbericht vom zuständigen Landesverband für die Öffentlichkeit ins Internet ge- stellt. Zudem muss eine Zusammenfassung des Berichts in der stationären Pflegeeinrichtung gut sichtbar ausgehängt werden.47 Weitere Möglichkeiten zur Publikation der Pflegenoten sind beispielsweise Veröffentlichungen in hauseigenen Informationszeitungen, Werbeflyern oder sonstigen Auslagen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde eine zentrale Internet-Plattform, auf der umfas- sende Informationen über die Pflegenoten abrufbar sind, für die Pflegebedürftigen und de- ren Angehörige eingerichtet. Das vom GKV-Spitzenverband entwickelte Portal www.pflegenoten.de enthält Hintergrundinformationen sowie detaillierte Erläuterungen und Hilfestellungen zu den Pflegenoten. Die Veröffentlichung der vollständigen PflegeTransparenzberichte inklusive der Pflegenoten erfolgt im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen.48 Der Öffentlichkeit stehen derzeit vier unterschiedliche Plattformen für die Recherche nach einem geeigneten Pflegeheim zur Verfügung:49

(1) AOK Pflege-Navigator50
(2) BKK Pflegefinder51
(3) Pflegekompass der Knappschaft52
(4) Pflegelotse des vdek53

Beim Vergleich dieser vier Veröffentlichungskanäle wird deutlich, dass sich die Informationen zu den Einrichtungen sowie die Darstellung der Pflege-Transparenzberichte zwischen den Plattformen zum Teil deutlich unterscheiden. Beispielsweise enthalten der BKK Pflegefinder und der Pflegekompass der Knappschaft deutlich weniger Informationen zur Pflegeeinrichtung und zu speziellen Angeboten. Auf allen vier Plattformen sind darüber hinaus neben der Adresse und weiteren Kontaktinformationen auch Preistabellen einsehbar, die nach den Pflegestufen gegliedert sind und den Anteil an den Gesamtkosten, der von den Pflegekassen getragen wird, explizit ausweisen.

Der AOK Pflege-Navigator bietet umfassende zusätzliche Informationen über die Pflegeeinrichtung an, wie z. B. Speise- und Getränkeversorgung oder Besuchszeiten. An dieser Stelle sei jedoch erwähnt, dass diese zusätzlichen Angaben vom betreffenden Altenheim selbst auf der Plattform eingestellt werden müssen. Daher variiert die Quantität von Zusatzinformationen von Heim zu Heim nach eigener Recherche deutlich.

Wie vom Gesetzgeber vorgegeben, enthalten alle zuvor genannten Veröffentlichungskanäle der Pflegekassen die Transparenzberichte mit den Bereichsnoten und der Gesamtnote der Einrichtung. Diese werden auf allen Plattformen (ausgenommen AOK Pflege-Navigator) als PDF-Datei zum Download angeboten. Die Dokumente können vom Besucher der Webseiten direkt heruntergeladen werden und anschließend mit anderen Pflegeheimen verglichen werden.54

Einschätzungen zur Benutzerfreundlichkeit über die Übersichtlichkeit der relevanten Infor- mationen auf den vier Plattformen basieren lediglich auf stichprobenartiger Analyse des Au- tors. Um hierzu valide Bewertungen abgeben zu können, wären umfangreiche empirische Untersuchungen mit einer ausreichenden Anzahl an Probanden, welche die verschiedenen Portale nach bestimmten Kriterien bewerten, notwendig. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit.

3.2 Vergleich und Entwicklung der stationären Pflegenoten

Zur Beurteilung der Aussagekraft der Pflegenote einer stationären Einrichtung ist ein Ver- gleich mit anderen Pflegeheimen sinnvoll und wichtig. An dieser Stelle werden die Pflegeno- ten der einzelnen Bundesländer sowie der Bundesdurchschnitt im Zeitverlauf miteinander verglichen.

In Tabelle 3 (s. Seite 17) sind die Gesamtpflegenoten pro Bundesland am Stichtag 1. Februar 2016 in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Einbezogen sind die in den letzten zwölf Mo- naten zuvor geprüften Pflegeeinrichtungen. Die Anzahl je Bundesland ist ebenfalls Tabelle 3 zu entnehmen. Die Tendenz der Notenvergabe ist auf den ersten Blick ersichtlich. In allen Bundesländern wurde eine sehr gute Gesamtpflegenote erzielt, wobei die Ergebnisse zwi- schen der Note 1,1 und 1,4 schwanken. Pflegeheime in Baden-Württemberg, Berlin, Bran- denburg, Saarland und Sachsen weisen im Durchschnitt die besten Bewertungen (1,1) auf. Dagegen schneiden die Einrichtungen in Bremen und Rheinland-Pfalz am schlechtesten ab (1,4). Die Gesamtpflegenote im Durchschnitt aller einbezogenen Pflege-Transparenzberichte der letzten zwölf Monate zum Stichtag 1. Februar 2016 liegt bei 1,2.55

Bereits in Kapitel 1 wurde dargelegt, dass im Durchschnitt aller Pflegeeinrichtungen eine sehr gute Note erzielt wird und das Bewertungssystem für den Verbraucher auf den ersten Blick wenig aussagekräftig ist.56 Wichtig für die Interpretation der Pflegenoten ist zudem die Entwicklung im Bundesdurchschnitt in den letzten Jahren. Hierbei ist zu beachten, dass ab Januar 2014 eine neue Pflegetransparenz-Vereinbarung in Kraft getreten ist, welche die Ver- gleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf einschränkt. Allerdings ist die Variation der Pfle- genoten auch seit der neuen PTVS verschwindend gering, weshalb an dieser Stelle zur Ver- einfachung der Vergleich der Noten auch über das Jahr 2014 hinaus vorgenommen wird. In Kapitel 4 werden die Änderungen, die seit 2014 gelten, einzeln vorgestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Gesamtpflegenoten im Februar 2016 im Vergleich57

Datengrundlage für die Darstellung der Entwicklung der Gesamtpflegenote im Bundesdurch- schnitt (vgl. Abbildung 3, Seite 18) bilden jeweils die Pflegenoten im Februar des jeweiligen Jahres mit Einbezug der Einrichtungen, die in den betreffenden zwölf Monaten zuvor geprüft worden waren. Wie in Abbildung 3 veranschaulicht, lag die Durchschnittsnote im Februar 2010 noch bei 2,1. Im Laufe der darauffolgenden Jahre ist ein eindeutiger Aufwärtstrend zu einer besseren Bewertung erkennbar. Demnach liegt die Gesamtpflegenote in Deutschland seit Februar 2013 konstant bei 1,2.58 Die in Abbildung 3 aufgezeigte Tendenz zu immer bes- seren Noten im Laufe der letzten Jahre könnte ein Indiz dafür sein, dass sich die gemessene Pflegequalität der Einrichtungen tatsächlich verbessert hat. Dies wird in Kapitel 4 genauer analysiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Entwicklung der Pflegenoten im Bundesdurchschnitt59

Die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung der Pflegenoten im Jahr 2009 war, die Informationsdefizite von Verbrauchern (in diesem Fall von Pflegebedürftigen und deren An- gehörige) über die Pflegeeinrichtungen zu reduzieren, die Transparenz im Pflegemarkt zu erhöhen und letztlich die Entscheidungsfindung bei der Auswahl eines geeigneten Heims zu unterstützen. Die fast ausschließlich sehr guten Pflegenoten gestalten eine tatsächliche Dif- ferenzierung der Pflegequalität für den Verbraucher jedoch äußerst schwierig.60

Diese Auffassung vertritt auch die Politik. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann konstatiert: ͣDie Pflegenoten sind in ihrer jetzigen Form für einen Quali- tätsvergleich vollkommen ungeeignet und müssen schnellstmöglich ausgesetzt werden.“61 Auch nach Ansicht des Deutschen Pflegerats haben sich die Pflegenoten als untauglich für einen Qualitätsvergleich von Pflegeeinrichtungen erwiesen. Dabei werden vor allem eine fehlende pflegewissenschaftliche Fundierung sowie die unzureichende methodische Güte bemängelt. Ähnlich äußern sich der AOK-Bundesverband und der Sozialverband VdK sowie viele weitere Stakeholder im politischen Umfeld der Pflege.62 Der Geschäftsführer des MDS, Peter Pick, hingegen betont, dass trotz der berechtigten Kritik von allen Seiten nicht übersehen werden dürfe, dass die Pflegenoten dem Verbraucher erstmalig wichtige Impulse über die Qualität der Pflege in den entsprechenden Einrichtungen geben.63

4 Analyse und Evaluation der stationären Pflegenoten

Die systematische Evaluation der Pflegenoten im stationären Pflegemarkt bildet den Schwerpunkt dieser Arbeit. Hierzu wurde zunächst eine gezielte Literaturrecherche über die Suchmaschinen Google Scholar, Google und Yahoo mit den in diesem Zusammenhang gängi- gen Schlagwörtern (Pflegenoten, Pflege-Transparenzvereinbarung, PTVS, Pflegequalität, etc.) durchgeführt. Ebenso erfolgte eine umfassende Recherche in den Katalogen deutscher Bi- bliotheksverbunde. Ergänzend wurde eine Freihandsuche in potentiell relevanten Fachzeit- schriften nach Veröffentlichungen zur Thematik der Pflegenoten eingesetzt. Weiterhin wur- den die Literaturverzeichnisse bereits identifizierter Artikel und Monografien nach relevan- ter Primärliteratur durchgearbeitet. Nach einer ersten Prüfung der Publikationen hinsichtlich der thematischen Relevanz und ihrer wissenschaftlichen Belastbarkeit erfolgte eine erneute Selektion der Literatur. Aufgrund der Aktualität des Themas werden Evaluationen, die vor 2010 veröffentlicht wurden, nicht weiter in die nachfolgende Analyse miteinbezogen. Dies ist insbesondere damit zu begründen, dass die gesetzliche Grundlage für die Pflegenoten erst in 2009 gelegt wurde.

In den nachfolgenden Unterkapiteln soll detailliert herausgearbeitet werden, welche Schwachstellen das Verfahren der Pflegenoten aufweist und an welchen Stellen Nachbesse- rungen erforderlich sind. Gegenstand dieser Masterarbeit ist es dabei nicht, einzelne Trans- parenzkriterien zu analysieren. In Kapitel 4.1 wird zunächst die grundsätzliche Aussagekraft der Pflegenoten untersucht. Während in Kapitel 4.2 der Fokus auf der Evaluation der Pflege- noten aus methodisch-konzeptioneller Perspektive liegt, wird in Kapitel 4.3 schließlich die Perspektive des Verbrauchers zur Nützlichkeit und Akzeptanz der Pflegenoten analysiert. Zuletzt erfolgt in Kapitel 4.4 eine Beurteilung der Pflegenoten aus Sicht der Pflegeeinrichtun- gen.

[...]


1 Aus der Bevölkerungsgruppe derjenigen, die 90 Jahre oder älter sind, gelten fast zwei Drittel als pflegebedürf- tig, während der Anteil an Pflegebedürftigen in der Gesamtbevölkerung lediglich bei 3,3 Prozent liegt. Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes (2013).

2 Vgl. Robert Koch Institut et al. (2015), S. 325.

3 Vgl. Statistisches Bundesamt (2015).

4 Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2015).

5 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013).

6 Vgl. Geraedts et al. (2012), S. 156.

7 Vgl. MDK (2015); In diesem Zusammenhang wird in einigen Publikationen auch der Begriff ‚Pflege-TÜV͚ ver- wendet.

8 Vgl. Verband der Ersatzkassen (2016).

9 Vgl. MDK (2015).

10 Vgl. Ärzte Zeitung (2015), S. 4.

11 Laumann (2014).

12 Vgl. Laumann (2014).

13 Die Begriffe Pflegeheim, Altenheim, Heim und (stationäre) Pflegeeinrichtung werden in dieser Arbeit als Synonyme verwendet.

14 Da etwa zehn Prozent der Bevölkerung privat krankenversichert ist, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auch zehn Prozent der jährlich anfallenden Prüfungen durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung durchzuführen sind; Quelle: MDS (2014), S. 14.

15 Vgl. §§ 112 und 114 Abs. 1 SGB XI.

16 Vgl. MDS (2014), S. 16.

17 In dieser Ausarbeitung werden lediglich die Regelprüfungen der Landesverbände der Pflegekassen behan- delt. Bspw. können Prüfungen durch die für die Heimaufsicht zuständigen Aufsichtsbehörden oder von der Pflegeeinrichtung selbst beauftragte Maßnahmen den Umfang der Regelprüfungen reduzieren. Darauf wird jedoch nicht weiter eingegangen.

18 Vgl. § 114 Abs. 2 SGB XI.

19 Vgl. § 114 Abs. 1 SGB XI.

20 Die Verwendung geschlechtlicher Paarformen würde den Lesefluss und die Verständlichkeit dieser Arbeit einschränken. Aus diesem Grund wird auf die Nennung beider Formen explizit verzichtet, wobei die Per- sonenbezeichnungen geschlechtsneutral zu verstehen sind.

21 Geregelt in Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz.

22 Vgl. Simon (2011), S. 13.

23 Vgl. § 114 Abs. 2 SGB XI.

24 Vgl. § 115 Abs. 2 und 3 SGB XI.

25 Vgl. MDS (2014), S. 16. Im Folgenden werden die genannten Vereinigungen auch unter dem Begriff ‚Ver- tragsparteien͚ subsumiert.

26 Die Begriffe Pflege-Transparenzvereinbarung, PTVS, Transparenzberichte sowie Pflegenoten werden im Fol- genden nahezu synonym verwendet. Gemeint sind jeweils die stationären Qualitätsprüfungen von Pflege- einrichtungen und die Veröffentlichung der Ergebnisse.

27 Vgl. § 115 Abs. 1a SGB XI.

28 Ebd.

29 Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 133-136.

30 Vgl. ebd.

31 Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 140.

32 Vgl. GKV-Spitzenverband (2014a).

33 Im Qualitätsbereich 2 wird hier aufgrund besserer Lesbarkeit die Bezeichnung ‚Umgang mit demenzkranken Bewohnern͚ verwendet. Die Kriterien zielen aber auf den Umgang mit allen Bewohnern ab, die eine einge- schränkte Alltagskompetenz i. S. des § 45 a SGB XI aufweisen; Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 140.

34 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 140.

35 Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 146-147.

36 Vgl. GKV-Spitzenverband (2014b), S. 15; MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 137, 140-144.

37 Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 145-148.

38 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 147.

39 Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 147; GKV-Spitzenverband (2014b), S. 1 und 17.

40 Vgl. § 115 Abs. 1a SGB XI.

41 Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 180-183; GKV-Spitzenverband (2014c), S. 1.

42 Quelle: GKV-Spitzenverband (2014c), S. 1.

43 Vgl. GKV-Spitzenverband (2014c), S. 5.

44 Quelle: Ebd.

13

45 Vgl. GKV-Spitzenverband (2014c), S. 11-18. Eine kleine Stichprobe (20 Beispiel-Veröffentlichungen) des Autors hat gezeigt, dass insbesondere die freiwillige Kommentierung (noch) nicht von allen analysierten Pflegeeinrichtungen vorgenommen wird.

46 Vgl. Hensen (2016), S. 420.

47 Vgl. MDS, GKV-Spitzenverband (2014), S. 180.

48 Obwohl bereits alle Pflegeheime mindestens einmal überprüft wurden, findet sich nicht zu jedem Heim auch eine Veröffentlichung auf den Plattformen der Landesverbände der Pflegekassen. Dies liegt daran, dass ei- nige Pflegeheime gegen die Veröffentlichung der Transparenz-Berichte geklagt haben und die Rechtsver- fahren noch nicht abgeschlossen sind; Quelle: GKV-Spitzenverband (2013a).

49 Vgl. GKV-Spitzenverband (2013a).

50 Abrufbar unter www.aok-pflegeheimnavigator.de.

51 Abrufbar unter www.bkk-pflegefinder.de.

52 Abrufbar unter www.der-pflegekompass.de.

53 Abrufbar unter www.pflegelotse.de.

54 Vgl. hierzu die genannten Quellen in den Fußnoten 50 bis 53.

55 Vgl. Verband der Ersatzkassen (2016).

56 Vgl. Laumann (2014).

57 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Verband der Ersatzkassen (2016).

58 Vgl. Verband der Ersatzkassen (2016).

59 Quelle: Eigene Darstellung anhand der Daten vom Verband der Ersatzkassen (2016).

60 Vgl. Hagen, Rothgang (2014), S. 13.

61 Laumann (2015).

62 Vgl. Laumann (2015).

63 Vgl. Pick (2013), S. 214.

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Qualitätsbewertung im deutschen Pflegemarkt. Eine Analyse am Beispiel der Pflegenoten
Hochschule
Universität Bayreuth  (Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften)
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
93
Katalognummer
V344376
ISBN (eBook)
9783668339248
ISBN (Buch)
9783668339255
Dateigröße
2624 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflege, Pflegenoten, Pflege-Transparenz, PTVS, Pflege-Qualität, Pflegemarkt, Qualitätsbewertung, externes Qualitätsbewertungssystem, Pflegetransparenzvereinbarung für die stationäre Pflege, MDK, Pflegeheim, Pflegeeinrichtung
Arbeit zitieren
Andreas Walter (Autor:in), 2016, Qualitätsbewertung im deutschen Pflegemarkt. Eine Analyse am Beispiel der Pflegenoten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/344376

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