Arzneimittelstudien an Minderjährigen

Ein ethischer Vergleich in Anlehnung an den Contergan-Skandal 1961


Seminararbeit, 2016

71 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Danksagung
Meinen lieben Kolleginnen Tania, Steffi und Annabelle möchte ich
von Herzen für die Unterstützung danken.
Meinem "Engelchen" Jan, der mich durch jede Schreib- oder
Gedankenblockade begleitet und motiviert hat.
Ein ganz besonderer Dank geht an meine Familie: meinen lieben
Geschwistern, meinen über alles geliebten Eltern, sowie meiner
lieben Omi und meinen leider schon verstorbenen Opa. Ihr seid
jeden meiner Wege mit mir gegangen und habt mich darin bestärkt,
jeden dieser Wege durchzuziehen. Nur durch euch habe ich es
soweit geschafft.
Vielen, vielen Dank dafür.
Eure Maren

2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ... 4
1
Einleitung ... 5
1.1
Fragestellung ... 6
1.2
Aufbau und Ziel der Arbeit ... 7
2
Klinische Studien ... 8
2.1
Definition ... 8
2.2
Historischer Beginn klinischer Studien ... 8
3
Der Contergan Skandal ... 10
3.1
Das Contergan ... 10
3.2
Erforschung des Thalidomids ... 11
4
Ethische und rechtliche Konsequenzen bei klinischen Studien nach dem Contergan
Skandal ... 12
4.1
Einführung des Arzneimittelgesetzes 1961 in Deutschland ... 12
4.2
Deklaration von Helsinki ... 15
4.3
European Medicines Agency (EMA) ... 16
4.4
Good Clinical Practice ­ Standards (GCP) ... 17
5
Heutige Durchführung klinischer Arzneimittelstudien ... 21
5.1
Die Entstehung eines Medikamentes ... 21
5.1.1
Zustimmung und Genehmigung einer klinischen Arzneimittelstudie am
Menschen... 22
5.1.2
Die Ethik-Kommission ... 23
5.2
Ablauf der Arzneimittelstudie ... 24
5.2.1
Phase I ... 24
5.2.2
Phase II ... 25
5.2.3
Phase III ... 25
5.2.4
Phase IV ... 26
6
Durchführung einer Arzneimittelstudie an Minderjährigen ... 27
6.1
Die Entwicklung eines Medikamentes für Minderjährige ... 27
6.2
Studiendurchführung an Minderjährigen im ethischen Vergleich ... 28
6.3
Gewährleistung der Sicherheit aller minderjährigen Studienteilnehmer ... 31
6.4
Beendigung der Studienteilnahme ... 32
7
Schlussbetrachtung ... 33

3
Literaturverzeichnis ... 37
Internetquellenverzeichnis: ... 39
Anhangsverzeichnis: ... 41

4
Abkürzungsverzeichnis
AMG:
Arzneimittelgesetz
Contergan:
enthielt
25mg
Thalidomid
Contergan
forte:
enthielt 100mg Thalidomid
EMA:
European
Medicines
Agency
(Europäische
Arzneimittel
Agentur)
GCP:
Good-clinical-practice
(gute
klinische
Praxis)
ICH:
International
Conference on Harmonisation
Study-nurse:
Studienschwester (Zuständig für Studien)

5
1 Einleitung
In der folgenden Einleitung wird kurz auf die Motivation, die zum Schreiben über das
Thema ,,Arzneimittelstudien an Minderjährigen ­ ein ethischer Vergleich in Anlehnung
an den Contergan Skandal 1961" führte, sowie auf die Fragestellung, den Aufbau und
Ziel der Arbeit eingegangen.
Bei meiner alltäglichen Arbeit als medizinische Dokumentationsassistentin im Univer-
sitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Fachbereich Endoskopie komme ich des Öfte-
ren mit klinischen Studien in Berührung. Wir führen unter anderem Verfahrensstudien
im Bereich Koloskopie oder Barrett-Ösophagus durch. Ich erlebe mit, wie eng unsere
Study Nurse mit der Hamburgischen Ethik-Kommission zusammenarbeitet, damit alle
Studien auch vorschriftsgemäß durchgeführt werden. Zudem habe ich selbst auch
schon als Probandin an einer Studie teilgenommen. Dabei bemerkte ich, wieviel Büro-
kratie an einer Studiendurchführung hängt. Es beginnt schon bei der Aufklärung der
Studienteilnehmer. Ich hatte das Gefühl einen ganzen Katalog an Papieren durchlesen
und unterschreiben zu müssen. Dementsprechend lange hat es auch gedauert bis
endlich die Voruntersuchungen begonnen werden konnten.
Während meiner Teilnahme erinnerte ich mich an einige Skandale, wie zum Beispiel
die Tuskegee-Syphilis-Studie von 1932, die durch ihre menschenunwürdige Durchfüh-
rung bekannt wurde, oder an den Contergan Skandal im Jahre 1961, bei dem Schwan-
geren ein Präparat verabreicht wurde, welches als Beruhigungs- und Schlafmittel
diente. Doch führte dieses Mittel zu Fehlbildungen an den Gliedmaßen des ungebore-
nen Kindes, wie es sich später herausstellte. Ich stellte mir die Frage, ob und wie da-
mals eigentlich Arzneimittel an Schwangeren oder an Kindern und Jugendlichen er-
forscht worden sind?

6
Daher habe ich mich entschieden, meine Abschlussarbeit über das Thema ,,Arzneimit-
telstudien an Minderjährigen ­ ein ethischer Vergleich in Anlehnung an den Contergan
Skandal von 1961" zu schreiben, und habe folgende Fragestellung erhoben.
1.1 Fragestellung
In einem Interview des WDR (Westdeutscher Rundfunk) mit der Pharmazeutin Beate
Kirk bezüglich des Contergan Skandals, antwortete diese auf die Frage, ob die Tests
mit Contergan, den damaligen Standards entsprachen, folgendes: ,,Nur insofern, dass
es keinen Standard gab. Es wurden schon die Tests gemacht, die auch in anderen
Firmen üblich waren. Dabei wurde das Mittel auch recht schnell an Firmenangehörigen
getestet. Es gab aber damals keinerlei Richtlinien zur Arzneimittelsicherheit. Deutsch-
land war in dieser Frage europäisches Schlusslicht."
1
Erneut stellt sich die Frage, was haben wir aus dem Contergan Skandal gelernt? Wie
sieht es heutzutage aus? Gibt es Richtlinien zur Arzneimittelsicherheit und zur Durch-
führung klinischer Studien an besonders schutzbedürftigen Personen?
1
zitiert aus: Interview mit Pharmazeutin ­ Der Contergan-Skandal ­ Archiv ­ WDR, Stand 27.11.2006 über
http://www1.wdr.de/archiv/contergan/contergan160.html [letzter Zugriff: 23.02.2016]

7
1.2 Aufbau und Ziel der Arbeit
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel ,,Arzneimittelstudien an Minder-
jährigen­ ein ethischer Vergleich in Anlehnung an den Contergan Skandal von 1961"
soll zeigen, was sich im Vergleich zu damals in der Durchführung klinischer Studien
verändert hat, und wie Studien bei besonders schutzbedürftigen Personen durchge-
führt werden. Für die Bearbeitung des Themas werden Informationen aus dem Inter-
net, der vorhandenen Literatur und den Gesetzestexten mit einbezogen. Als Erstes
wird definiert was genau klinische Studien sind, sowie ihr historischer Beginn aufge-
zeigt.
Anschließend wird auf den Contergan-Skandal eingegangen indem erläutert wird wo-
für das Arzneimittel Contergan verschrieben wurde, und was für Nebenwirkungen auf-
traten, die zu dem Skandal 1961 in Deutschland führten. Ebenso wird dargestellt, wie
damals das Contergan und allgemein Arzneimittel an Menschen getestet wurden, be-
ziehungsweise ob zu der damaligen Zeit klinische Studien und die dazugehörigen Rah-
menbedingungen existierten.
Im vierten Kapitel werden die ethischen und rechtlichen Konsequenzen in Deutsch-
land, Europa und der gesamten Welt beschrieben, die unter anderem durch den Con-
tergan Skandal in Deutschland entstanden sind.
Kapitel Fünf zeigt auf, wie in der heutigen Zeit eine Arzneimittelstudie entsteht und
abläuft.
Der nächste Punkt stellt klar, wie letztendlich eine Arzneimittelstudie zur Freigabe ei-
nes Medikamentes für Kinder und Jugendlichen an den Minderjährigen heute getestet
wird. Wie die Sicherheit der minderjährigen Studienteilnehmer gewährleistet wird, und
wie man eine Studienteilnahme beenden kann.
Im letzten Kapitel dieser Arbeit werden alle Abschnitte noch einmal zusammenfassend
betrachtet und wiedergegeben. Zudem werden persönliche Betrachtungen mit einge-
bracht.

8
2 Klinische
Studien
In diesem Kapitel wird beschrieben was eine klinische Studie ist, und die historischen
Anfänge klinischer Studien dargestellt.
2.1 Definition
Eine klinische Studie ist die Erprobung neuer Behandlungsverfahren in Zusammenar-
beit zwischen Ärzten und Patienten. Dabei werden die neu entwickelten Behandlungs-
methoden, wie zum Beispiel ein neues Medikament, am Menschen getestet, bevor es
auf dem Markt erscheint. Studien sollen zu einer verbesserten Krankheitserkennung,
Krankheitsbehandlung und Vorbeugung führen.
2
2.2 Historischer Beginn klinischer Studien
Schon im Jahre 1023 wurde in dem Lehrbuch des persischen Arztes und Gelehrten
Avicenna geschrieben, dass bei der Erprobung neuer Heilmittel Regeln und Prinzipien
gelten sollten. Unter anderem, dass nicht nur an einer Person, sondern an mehreren
getestet werden müsse.
3
Einige hundert Jahre später, um 1747, führte der schottische Arzt James Lind eine
sogenannte ,,Vorher-Nachher-Studie" an zwölf Matrosen durch. Durch die Gabe unter-
schiedlicher Nahrungszusätze bewies er, dass die Krankheit Skorbut (ein Vitamin-C-
Mangel) geheilt werden konnte.
4
Im Jahre 1843 wurde von dem Franzosen Armand Trousseau ein Konzept für Placebo-
kontrollierte Studien veröffentlicht.
5
2
vgl. Vfa, 2011: 2
3
vgl. http://www.brandeins.de/wissen/hilfe/hilfe-klinische-studien/geschichte-klinischer-forschung-wirkungs-
weisen/ [letzter Zugriff: 24. Mai 2016]
4
ebd.
5
ebd.

9
1847 existierten viele Fälle von Kindbettfieber. In einem Krankenhaus in Wien konnte
von Ignaz Semmelweis bewiesen werden, dass sich durch gründlicheres Händewa-
schen des Krankenhauspersonals die Fälle reduzierten.
6
1922 wurde die Stoffwechselerkrankung Diabetes mellitus genauer erforscht. Leonard
Thompson, ein 14-jähriger Kanadier, war damals der einzige Testkandidat und der
erste Mensch, dem das Insulin gegen Diabetes mellitus Typ I gespritzt wurde.
7
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden viele unfreiwillige, teils grausame Versuche
am Menschen durchgeführt. Der amerikanische Gerichtshof bestimmte im Jahre 1947
in dem Nürnberger Kodex, dass die Durchführung von Versuchen am Menschen einer
freiwilligen Zustimmung der Testpersonen bedarf.
8
Im Jahre 1947 wurde das Arzneimittel Streptomycin zur Behandlung von Tuberkulose
in einer ersten, großen randomisiert-kontrollierten Studie erprobt.
9
1961 geschah einer der größten Arzneimittelskandale in Deutschland ­ der Contergan
Skandal. Was damals passiert ist und welche Konsequenzen daraus folgten, wird in
den folgenden Kapiteln genauer erläutert.
6
ebd.
7
ebd.
8
Ebd.
9
ebd.

10
3 Der
Contergan
Skandal
Hier werden die Geschehnisse rund um den Wirkstoff Thalidomid und den daraus ent-
stehenden Arzneimitteln Contergan und Contergan Forte in Erinnerung gerufen.
3.1 Das
Contergan
Der Apotheker Wilhelm Kunz und der Pharmakologe Herbert Keller entwickelten 1954
in der Firma Chemie Grünenthal den Arzneistoff Thalidomid.
10
Das Arzneimittel mit dem Namen ,,Contergan" erschien am 01. Oktober 1957 erstmalig
auf dem Markt. Es sollte beruhigend und schlaffördernd wirken.
11
Contergan erlangte schnelle Beliebtheit in der Bevölkerung, da viel von der ,,Unschäd-
lichkeit" und der ,,Sicherheit" des Medikamentes geworben wurde, was einen Suizid-
versuch mit diesem Produkt quasi unmöglich machte.
12
Dabei traten allerdings schlimme Nebenwirkungen des Thalidomids auf, die zu einer
der schwerwiegendsten Arzneimittelkatastrophen unserer Zeit führten.
Immer mehr Ärzte und Patienten zeigten gegenüber dem Hersteller Nebenwirkungen,
wie starke Kopfschmerzen, Schwindel, Mundtrockenheit und Nervenschädigungen
an.
13
Doch das war nur ein kleiner Teil Nebenwirkungen. Die heftigeren traten bei vielen
schwangeren Frauen auf, denen das Contergan ebenfalls ausgehändigt worden war.
Der deutsche Kinderarzt Widukind Lenz fand heraus, dass viele von ihnen Kinder ge-
baren, deren Gliedmaßen nur teilweise ausgebildet waren beziehungsweise komplett
fehlten.
14
Somit nahm die Katastrophe ihren Lauf.
10
vgl. Friedrich, 2005: 3
11
vgl. Kirk, 1999: 35
12
vgl. Friedrich, 2005: 3
13
vgl. Kirk, 1999: 42
14
vgl. Friedrich, 2005: 5f.

11
Erst nach Bekanntwerden, dass das Thalidomid Auswirkungen auf die Embryone im
Mutterleib hat, wurden 1961 alle thalidomidhaltigen Präparate vom Markt genom-
men.
15
3.2 Erforschung
des
Thalidomids
Als das Thalidomid zu der damaligen Zeit entwickelt wurde, existierten schon klinische
Studiendurchführungen an Menschen.
Die ersten Forschungsversuche mit dem Thalidomid fanden in der Forschungsabtei-
lung der Firma Grünenthal durch Tierversuche an weißen Mäusen statt. Trotz der Ver-
abreichung einer hohen Dosis des Thalidomids gab es keinerlei Tierverluste.
16
Im Dezember 1955 wurden die Ergebnisse der Tierversuche auf dem sogenannten
,,Thalidomid Symposium" von der Firma Grünenthal bekannt gegeben.
17
In den darauffolgenden zwei Jahren wurden weitere Tierversuche unternommen, die
ebenso negativ ausfielen. Es handelte sich auch hierbei wieder um Tests an weißen
Mäusen.
18
Somit galt das Thalidomid als ,, relativ starkes Sedativum" mit seiner ,,völligen Ungiftig-
keit" zur klinischen Prüfung am Menschen als zulässig.
19
Die klinische Prüfung am Menschen wurde schon Anfang 1955 an der Medizinischen
Universitätsklinik Köln an 300 Patienten durchgeführt und als gut verträglich bezeich-
net.
20
15
vgl. Kirk, 1999: 42
16
vgl. Kunz/Keller/Mückter 1956: 427 nach Kirk, 1999: 52
17
vgl. Kirk, 1999: 53
18
vgl. Anklageschrift I, S. 45 zum Contergan-Strafverfahren, nach Kirk, 1999: 53
19
zitiert aus Kunz/Keller/Mückter, 1956: 429, nach Kirk, 1999: 53
20
vgl. Jung, 1956: 430-432, nach Kirk, 1999: 53

12
Doch in einer Klinik für tuberkuloseerkrankte Menschen kam es mit Thalidomid, da-
mals noch ,,K17" genannt, vermehrt zu Nebenwirkungen, die nach Absetzen des Arz-
neistoffes wieder verschwanden. Das Auftreten der Nebenwirkungen wurde aber auf
die Gabe einer Überdosis des ,,K17" geschoben.
21
Ebenso wurde in einer 2-jährigen Erprobung (von 1956 bis 1958) das Thalidomid in
einer Frauenklinik getestet. Doch keine einzige dieser weiblichen Testpersonen war
schwanger.
22
Am 11. Juni 1956 wurde der neue Arzneistoff Thalidomid beim Innenministerium in
Nordrhein-Westfalen angemeldet. Ab diesen Zeitpunkt war es für jeden Bürger und
jede Bürgerin rezeptfrei unter dem Namen ,,Contergan" und ,,Contergan forte", in den
Apotheken zu erwerben.
23
4 Ethische und rechtliche Konsequenzen bei klinischen Studien nach dem Conter-
gan Skandal
In diesem Abschnitt der Arbeit wird erläutert, was sich nach dem Contergan Skandal
1961 bis heute in der Durchführung klinischer Studien bewegt hat.
4.1 Einführung des Arzneimittelgesetzes 1961 in Deutschland
Zu dem Zeitpunkt, als Contergan und Contergan forte in den Arzneihandel eingeführt
wurden, gab es in Deutschland noch kein Arzneimittelgesetz. Dies änderte sich mit
dem 8. Februar 1961, als der deutsche Bundestag einer ersten Vorlage des Arzneimit-
telgesetzes zustimmte.
24
21
vgl. Wenzel II, 1969: 95
22
vgl. Blasiu, 1958, nach Kirk, 1999: 54
23
vgl. Gerichte Rep. 139/06392, nach Kirk, 1999: 54
24
vgl. Kirk, 1999: 26, Stenographische Berichte der Verhandlungen des deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode
(1957 ­ 1961), 142. Sitzung vom 08. Februar 1961: 8056 C

13
In der heutigen aktuellen Fassung des Arzneimittelgesetzes wird der Zweck dieses
Gesetzes klar und deutlich bestimmt: ,,Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse
einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicher-
heit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Un-
bedenklichkeit der Arzneimittel nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sor-
gen."
25
Kurz gesagt, sind es Regeln, die durch ihre Einhaltung den Menschen vor Arzneimit-
telkatastrophen wie den Contergan Skandal schützen sollen.
Das Arzneimittelgesetz regelt unter anderem auch das Verbot von ,,bedenklichen Arz-
neimitteln". Im zweiten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes wird klar im § 5 Abs. 2 ge-
äußert, worum es sich bei ,,bedenklichen Arzneimitteln" handelt. Es sind Arzneimittel,
bei denen der wissenschaftlich begründete Verdacht besteht, dass sie bei normalen
Gebrauch eine schädigende Wirkung haben.
26
Aber wer kontrolliert dies? Wer ist verantwortlich für den Schutz unserer Gesundheit
in Deutschland? Auch zu dieser Frage finden wir die Antwort im Arzneimittelgesetz.
Im § 6 Abs.1 ermächtigt es unser Bundesministerium für Gesundheit, ,,die Verwendung
bestimmter Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände bei der Herstellung
von Arzneimitteln vorzuschreiben, zu beschränken oder zu verbieten und das Inver-
kehrbringen und die Anwendung von Arzneimitteln, die nicht diesen Vorschriften her-
gestellt sind, zu untersagen, soweit es zur Risikovorsorge oder zur Abwehr einer un-
mittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier durch
Arzneimittel geboten ist."
27
Im dritten Abschnitt des Arzneimittelgesetztes wird auch die Erlaubnis des Herstellens
von Arzneimitteln (§ 13 und § 14)- und ihrer Begrenzungen (§ 16) geregelt. Ebenso
werden im § 19 die Verantwortungsbereiche festgelegt.
28
25
Arzneimittelgesetz, §1, 2016: 16
26
vgl. Arzneimittelgesetz, § 5 Abs. 2, 2016: 29
27
Arzneimittelgesetz § 6 Abs. 1, 2016: 30
28
vgl. Arzneimittelgesetz, 2016: 57 - 68

14
Der Vierte, und ein wichtiger Abschnitt des Arzneimittelgesetzes beinhaltet die Zulas-
sungspflicht von Arzneimitteln. Im § 21 wird beschrieben, welche Arzneimittel einer
Zulassung der Bundesoberbehörde bedürfen, und welche nicht.
29
Der § 26 bestimmt die Arzneimittelprüflinien. Der Absatz 1 besagt, dass das Prüfen
von Unterlagen und Gutachten durch Bundesoberbehörden über das Bundesministe-
rium für Gesundheit zu regeln sind.
30
Im sechsten Abschnitt, für diese Arbeit wichtigsten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes,
geht es um den Schutz des Menschen bei der Durchführung von klinischen Prüfung.
§ 40 Absatz 1 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen der klinischen Prüfung. Sie
lauten wie folgt: ,,Der Sponsor, der Prüfer und alle weiteren an der klinischen Prüfung
beteiligten Personen haben bei der Durchführung der klinischen Prüfung eines Arznei-
mittels bei Menschen die Anforderungen der guten klinischen Praxis nach Maßgabe
des Artikels 1 Absatz 3 der Richtlinie 2001/ 20/ EG einzuhalten. Die klinische Prüfung
des Arzneimittels bei Menschen darf vom Sponsor nur begonnen werden wenn die
Ethik-Kommission diese nach Maßgabe des § 42 Absatz 1 zustimmend bewertet und
die zuständige Bundesoberbehörde diese nach Maßgabe des § 42 Absatz 2 geneh-
migt hat.
31
Auch das Genehmigungsverfahren der Bundesoberbehörde und das der Ethik- Kom-
mission wird unter § 42 AMG geregelt. Zu der Thematik ,,Ethik-Kommission" äußere
ich mich noch ausführlicher in Kapitel 5 Unterkapitel 5.1.2.
29
vgl. Arzneimittelgesetz, 2016: 74 - 78
30
vgl. Arzneimittelgesetz, § 26 Abs. 1, 2016: 104
31
Arzneimittelgesetz, § 40 Absatz 1, 2016: 142
Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Arzneimittelstudien an Minderjährigen
Untertitel
Ein ethischer Vergleich in Anlehnung an den Contergan-Skandal 1961
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Weiterbildung e.V. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Kontaktstudiengang Sozial- und Gesundheitsmanagement
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
71
Katalognummer
V345050
ISBN (eBook)
9783668346567
ISBN (Buch)
9783668346574
Dateigröße
687 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
arzneimittelstudien, minderjährigen, vergleich, anlehnung, contergan-skandal
Arbeit zitieren
Maren Meier (Autor:in), 2016, Arzneimittelstudien an Minderjährigen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345050

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Arzneimittelstudien an Minderjährigen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden