Diplomarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades eines Diplom-Kommunikationswirts (FH)
über das Thema
Geheimhaltung in der betrieblichen Kommunikation –
Bedeutung, Nutzen und Risiken
Eingereicht am Fachbereich 4 - Wirtschaftswissenschaften II
der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
im Diplomstudiengang Wirtschaftskommunikation
von
Patrick Thomas Baumann
Berlin, 19. August 2003
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ... 1
1.1 Problemstellung ... 1
1.2 Aufbau der Arbeit ... 5
2 Begriffliche Klärung ... 8
2.1 Geheimhaltung als juristisches Problem ... 8
2.1.1 Das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ... 8
2.1.1.1 Beziehung zu einem Geschäftsbetrieb ... 9
2.1.1.2 Keine Offenkundigkeit ... 10
2.1.1.3 Willenstheorie und Interessentheorie ... 11
2.1.2 Der Unterschied zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ... 12
2.1.3 Das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis in der deutschen Gesetzgebung ... 13
2.1.4 Bewertung der juristischen Perspektive ... 14
2.2 Geheimhaltung als Teil des Kommunikationsprozesses ... 17
2.2.1 Geheimhaltung als Ausschluss von Kommunikation ... 17
2.2.2 Geheimhaltung im dreistufigen Selektionsprozess der Kommunikation ... 19
2.2.3 Geheimnis als Kommunikationsmodus ... 21
2.2.4 Einfache und reflexive Geheimhaltung ... 23
2.2.5 Geheimhaltung in digitaler und analoger Kommunikation ... 27
2.3 Vertraulichkeit und Vertrauen ... 30
2.4 Zeit ... 33
2.4.1 Planung als Geheimnis ... 33
2.4.2 Die Vergänglichkeit von Geheimnissen ...
3 Betriebliche Geheimhaltung ... 36
3.1 Motive für Geheimhaltung ... 36
3.1.1 Wirtschaftliche Motive ... 37
3.1.1.1 Wettbewerbsfähigkeit ... 37
3.1.1.2 Schaffung von Mehrwert ... 40
3.1.2 Kommunikative Motive ... 42
3.1.2.1 Imagepflege ... 42
3.1.2.2 Geheimnisse als soziales Kapital ... 44
3.1.2.3 Geheimhaltung als Inszenierung ... 48
3.2 Objekte der Geheimhaltung ... 50
3.2.1 Daten, Informationen, Wissen ... 50
3.2.2 Wissensarten ... 54
3.2.3 Know-how-Träger ... 56
3.3 Techniken und Instrumente der Geheimhaltung ... 59
3.3.1 Klassischer Sicherheitsansatz vs. integrierter Informationsschutz ... 59
3.3.2 Unternehmenskultur ... 62
3.3.3 Geheimhaltungsbewusstsein ... 63
3.4 Grenzen der betrieblichen Geheimhaltung ... 66
4 Veränderungen der betrieblichen Geheimhaltung ... 72
4.1 Wandel zur Informationsgesellschaft ... 72
4.1.1 Digitalisierung und technologischer Wandel ... 72
4.1.2 Beschleunigung und Komplexität ... 74
4.1.3 Steigender Kommunikationsbedarf ... 75
4.2 Neue Organisationsformen ... 76
4.3 Weltpolitische Veränderungen ... 80
5 Zusammenfassung ... 83
6 Quellenverzeichnis ... 89
6.1 Literatur ... 89
6.2 Rechtsprechung und Gesetze ... 94
7 Darstellungsverzeichnis ... 95
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Im März 1994 überwanden drei Mitarbeiter der US-amerikanischen Kenetech Windpower Inc. das Sicherheitssystem einer Windkraftanlage in Norddeutschland. Sie erkletterten den 42 Meter hohen Turm und machten Fotos von der dort befindlichen technischen Anlage. Der Turm mit dem Namen E-40 war damals der modernste seiner Art und wurde entwickelt von der ostfriesischen Enercon GmbH. Einige Monate später versuchte Enercon, mit amerikanischen Kunden ins Geschäft zu kommen, erhielt statt eines Auftrags allerdings eine Klage wegen Patentverletzung. Kenetech hatte sich bereits 1991 ein Patent auf alle Komponenten drehzahlvariabler Windenergieanlagen gesichert, „obwohl der Umfang von einer Fachzeitschrift mit dem Versuch umschrieben wurde, sich ... ein Patent auf PKWs aller Art, inkl. zukünftiger Weiterentwicklungen, genehmigen zu lassen“.1 Das US-Gericht verhängte ein Importverbot gegen Enercon, welches bis 2010 gelten soll; die im März 1994 illegal gemachten Fotos dienten im Verfahren als Beweismittel.2
Kurz nachdem der Automanager José Ignacio López von seinem Posten als Chefeinkäufer des US-Konzerns General Motors (GM) in den Vorstand des Volkswagen- Konzerns (VW) gewechselt war, wurde bekannt, dass er und einige seiner Mitarbeiter GM-Unterlagen im Umfang von knapp 10.000 DIN-A-4-Seiten entwendet hatten, die geheime Konstruktionspläne, Modellstudien, Lieferantenlisten sowie deren Preislisten enthalten hatten. Es folgte eine langwierige Auseinandersetzung mit gegenseitigen Anschuldigungen, Vermittlungsversuchen der US-amerikanischen und deutschen Regierung und langen Rechtsstreits, die in einem Vergleich im Jahr 1997 ihr vorläufiges Ende fand. VW entließ López, verpflichtete sich, 100 Millionen US-Dollar an GM zu zahlen und in den folgenden Jahren bei einer GM-Tochter Autoteile im Wert von einer Milliarde US-Dollar zu kaufen.3
„Von einem der letzten Geheimnisse der Welt“ berichtet ein Pressetext der COCACOLA GmbH.4 Er erzählt von der „geheimnisvollen Formel“, die allerdings nur „eine Hand voll Menschen auf der ganzen Welt“ kenne. COCA-COLA räumt zwar ein, dass Lebensmittelchemiker „vom Grundsatz her in der Lage“ seien, die Zusammensetzung der COCACOLA- Rezeptur zu analysieren. Doch nach Ansicht der COCA-COLA-Experten „können sie das Getränk nicht in der beliebten Qualität herstellen“. Obwohl in dem Pressetext sogar die Hauptzutaten genannt werden und im Internet und in Büchern das genaue Rezept zu finden ist, seien für den „letzten Schliff“ noch einige „spezielle Zutaten“ verantwortlich.
Nach POLLMER/WARMUTH hingegen ist „das Rezept für unsere modernen Cola- Getränke etwa genauso ‚geheim‘ wie das für Leberwurst“.5 Schließlich sind viele Menschen an der Produktion beteiligt. Außerdem sind die Fähigkeiten der Chemiker mittlerweile derartig fortgeschritten, dass es ohne weiteres möglich ist, die Zusammensetzung von Coca-Cola zu analysieren. Für viel wahrscheinlicher halten POLLMER/WARMUTH den Schluss, dass der Mythos des COCA-COLA-Rezepts ein „intelligenter Marketing-Gag“6 ist, der die ursprüngliche COCA-COLA als besonders von den unzähligen Imitaten abheben soll.
Die drei beschriebenen Beispiele zeigen, dass Geheimhaltung in der Wirtschaft ein alltägliches Phänomen ist. Sie zeigen zudem, dass vertrauliche Informationen gefährdet sind. Und sie zeigen, dass es ganz verschiedene Gründe für die Geheimhaltung geben kann: In den Fällen Enercon und López handelt es sich um Fälle von Wirtschaftsspionage, während im dritten Fall ein Geheimnis inszeniert wird, um ein Produkt positiv herauszustellen.
Geheimhaltung in der Wirtschaft ist ein altes Phänomen: Seit es Menschen gibt, gibt es Geheimnisse. Und seit Menschen wirtschaftlich handeln, gibt es Betriebsgeheimnisse. Für Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen ist es oft lebensnotwendig, ihr besonderes Wissen geheim zu halten. Knappheit ist notwendig, um Produkte oder Dienstleistungen verkaufen zu können, und durch die Geheimhaltung von Wissen sorgen Unternehmen dafür, dass sie etwas herstellen und verkaufen können, was andere nicht können. „Unwissenheit anderer schützt Experten nicht nur vor Laienkritik, sondern auch vor möglichen Konkurrenten.“7
So war es schon im Mittelalter so, dass sich z. B. die Steinmetze abschotteten und ihr geheimes Wissen schützten, indem sie sich zusammenschlossen und zu ihren Bauhütten, den so genannten „Logen“, nur ausgebildeten Steinmetzen Zutritt gewährten.8 In den Zeiten der Ständegesellschaft diente die Geheimhaltung meist der Abschottung von niederen Schichten; Kirche und Wissenschaft sprachen Latein, und auch das gedruckte Wort war nur einem geringen Teil der Bevölkerung zugänglich.9 Die mächtigen Zünfte wachten über das geheime Wissen ihres Handwerks; ihre Verordnungen waren es auch, mit denen gegen Ende des 17. Jahrhunderts erstmals gewerbliche Geheimnisse im deutschen Recht geschützt wurden.10
[....]
1 LUX/PESKE 2002, S. 199
2 Vgl. für eine ausführliche Beschreibung des Falles LUX/PESKE 2002, S. 199 f. und SCHRÖM 1999.
3 Vgl. für eine gute Zusammenfassung der „López-Affäre“ VON GAMM 1998, S. 5 ff., m. w. N.
4 Siehe COCA-COLA GmbH 2003
5 POLLMER/WARMUTH 2000, S. 90
6 POLLMER/WARMUTH 2000, S. 90
7 WESTERBARKEY 1991, S. 81
8 Diese Logen waren auch die Vorgänger der heute noch existierenden Geheimbünde wie der Freimaurer, die sich jedoch bereits im 17. Jahrhundert von dem Beruf des Steinmetzen lösten und sich anderen Ständen und Berufe öffneten. Im Namen „Freimaurer“ offenbart sich die Herkunft der Bünde jedoch bis heute.
9 Außerdem gab es zu diesem Zeitpunkt noch keinen wirtschaftlichen Wettbewerb im heutigen Sinne, da die gesamte wirtschaftliche Produktion im „engen Rahmen der grundherrschaftlichen Bedarfsdeckungswirtschaft“ passierte (VON GAMM 1998, S. 11).
10 Vgl. VON GAMM 1998, S. 11.
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Patrick Baumann, 2003, Geheimhaltung in der betrieblichen Kommunikation - Bedeutung, Nutzen und Risiken, Munich, GRIN Publishing GmbH
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