Problemstudie Kommunalpolitik

Die Finanzkrise der Kommunen


Unterrichtsentwurf, 2017

44 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Problemstellung

2 Sachanalyse
2.1 Kommunen
2.2 Aufgaben der Kommunen
2.3 Der Haushaltsplan
2.4 Kommunale Selbstverwaltung

3 Problemstudie
3.1 Die Methode
3.2 Problemstudie Kommunalpolitik
3.2.1 Worin besteht das Problem?
3.2.2 Wie ist das Problem entstanden?
3.2.3 Wessen Interessen werden durch das Problem berührt?
3.2.4 Welche Lösungsmöglichkeiten des Problems sind denkbar?
3.2.5 Welche Bedeutung haben die Lösungsmöglichkeiten für ?

4 Stundenverlauf
4.1 Stunde
4.2 Stunde
4.3 Stunde
4.4 Stunde

5 Didaktisch-methodische Hinweise

Anhang

Literatur

Vorwort

Der vorliegende ausführliche Unterrichtsentwurf soll eine Handreichung für alle LehrerInnen sein, die in egal welcher Schulform, Politik unterrichten. Im Zentrum dieses Entwurfs steht der kompetenzorientierte Unterricht. Die SchülerInnen werden mit der vorgestellten Methode direkt in ihrer Lebenswelt abgeholt. Anhand ihrer eigenen Wünsche und Vorstellungen können sie die Arbeit der Politik „sehen“ und miterleben. So besteht die Möglichkeit, dass die Politik für die SchülerInnen nicht mehr nur ein abstraktes Konstrukt darstellt, sonder sie sich selbst als Teil der Politik und somit auch als Verantwortlich für die Gestaltung ihrer eigenen Gesellschaft sehen.

Ausgehend von einer Problemstellung, enthält die Arbeit neben einer vereinfachten sachanalytischen Herleitung der Kommunalpolitik, bedingt durch den Einsatz im Unterricht, vier Unterrichtsstunden und das gesamte Arbeitsmaterial, sowohl für die SchülerInnen als auch für die LehrerInnen.

1 Problemstellung

371 Schwimmbäder wurden in den Jahren von 2007 bis 2015 geschlossen. Weitere 670 befinden sich kurz vor einer Schließung. Neu gebaut wurden dabei lediglich 21. Folglich wurden in den vergangenen Jahren im Schnitt 46 Bäder im Jahr geschlossen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, kritisierte „[...] diese ausschließlich vom Sparzwang geleitete Politik [...]“ und deren verheerende Auswirkungen. Als Folge dessen geht Beispielsweise die Zahl der schwimmfähigen GrundschulabgängerInnen kontinuierlich zurück (DOSB, 2015).

Die Ursachen für die Schließungen der Schwimmbäder sind auf der Ebene der Kommunalpolitik zu suchen. Bundesweit werden die Gegensätze unter wachsenden Haushaltskrisen immer größer. Zwar sind regionale Unterschiede in den Haushaltssituationen nichts ungewöhnliches, jedoch zeigt sich eine verstärkte problematische Entwicklung in bestimmte Richtungen. Den Kommunen gelingt es nicht mehr von allein, aus „[...] der Falle geringer Steuerkraft und hoher Sozialausgaben zu entweichen“ (Bertelsmannstiftung, 2015). Besonders dramatisch ist die Entwicklung der Kassenkredite, bei denen die Schere sich immer weiter öffnet.

Die Schwimmbäder stehen hier Beispielhaft für die freien Aufgaben der Kommunen, die sich im besonderen Maße auf das kulturelle, soziale, sportliche und wirtschaftliche Wohl der EinwohnerInnen auswirken. Neben unterschiedlichsten Einsparmodellen, die von Stellenabbau bis zum Verkauf kommunaler Grundstücke gehen, gibt es eine große Anzahl kommunaler Konsolidierungsmaßnahmen.

Die Schließung kommunaler Einrichtungen besorgt die EinwohnerInnen einer Kommune, welche in Folge dessen politisches Handeln ihrer gewählten Repräsentanten erwarten. An diesem Punkt setzt das Prinzip der Problemorientierung und mit ihr einhergehend die Problemstudie als Methode für den Politikunterricht an. Im Zentrum steht der Inhalt des politischen und somit die Aufgabe der Politik (Vgl. Reinhardt, 2009).

Die SchülerInnen haben so die Möglichkeit zu erfahren, wie Probleme und vor allem deren Bearbeitung, die scheinbar nur den Einzelnen betreffen, auch für die Allgemeinheit gültig sein können und damit zugleich Inhalt und Aufgabe des politischen werden.

In den folgenden Kapiteln, soll das kommunale Finanzproblem mit Hilfe der Problemstudie bearbeitet werden. Dabei arbeiten die SchülerInnen mit unterschiedlichen Medien und Sozialformen. Die SchülerInnen lernen nicht nur, dass demokratische Politik legitime Entscheidungen anstrebt, sondern auch die Problemstudie als Methode mit Hilfe des fachwissenschaftlichen Zugangs der Kommunalpolitik.

2 Sachanalyse

In der folgenden Sachanalyse werden die grundlegenden Begriffe und Sachverhalte der Kommunalpolitik geklärt. Dabei werden zunächst die Aufgaben einer Kommune und der ihnen zu Grunde liegende Haushaltsplan näher erläutert. Das sich abzeichnende Problem deutscher Kommunen wird anschließend mit Hilfe der Problemstudie analysiert.

2.1 Kommunen

Die Kommune, oder auch Gemeinde, ist „[...] die unterste staatliche Verwaltungseinheit, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsaufgaben betraut ist“ (Schubert/ Klein, 2006, S. 169). Eine präzisere Definition findet sich in der jeweiligen Gemeindeordnung des Bundeslandes. In Sachsen wird die Gemeine wie folgt definiert:

§ 1 Wesen und Organe der Gemeinde

(1) Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Rechtsstaates.

(2) Die Gemeinde erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum gemeinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewählten Organe sowie im Rahmen der Gesetze durch die Einwohner und Bürger unmittelbar (§1, Abs. 1 + 2, GOLS).

Das bedeutet, dass die Gemeinde eine eigenständige Gebietskörperschaft ist und resultierend daraus als juristische Person des öffentlichen Rechts gesehen wird. Die BürgerInnen stellen sich selbst durch freie Wahlen eine eigene Volksvertretung und erlangen dadurch den unmittelbaren Kontakt zum politischen Geschehen. Weiterführend ist sie gemäß dem föderalem System der vertikalen Gewaltenteilung, neben Bund und Land ein Teil des politischen Systems (Petzold, 1991, S. 26ff.). Ausschlaggebend für das Politische ist das Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass alles was auf kommunaler Ebene gelöst werden kann, auf kommunaler Ebene gelöst werden soll (Vgl. Zandonella, 2005). Dem Selbstverwaltungsrecht werden durch die Berücksichtigung staatlicher Gesetze Grenzen gesetzt. Diese legen u.a. fest, welche Aufgaben die Kommunen wie zu erfüllen haben (siehe 2.2 Aufgaben der Kommunen).

In Sachsen wird zwischen zwei Gemeindearten unterschieden. Dabei handelt es sich zum einen um kreisangehörige Städte und Gemeinden und zum anderen um die kreisfreien Städte, wobei die Kreisfreiheit lediglich durch das Gesetz verliehen oder entzogen werden kann. Während die kreisangehörigen Städte Verwaltungsgemeinschaften darstellen, sind kreisfreie Städte, wie Dresden, Chemnitz und Leipzig, untere Verwaltungsbehörden bundes- und landesrechtlicher Vorschriften (§ 3, Abs. 4, GOLS).

2.2 Aufgaben der Kommunen

Wie bereits o.g. erfüllen die Kommunen ihre Aufgaben in kommunaler Selbstverwaltung. Diese lassen sich in drei unterschiedliche Aufgabentypen unterteilen, welche sich hinsichtlich der Umsetzung und Auferlegung differenzieren lassen. Im weiteren Verlauf werden diese drei Arten erläutert.

Freie Aufgaben

Die Freien Aufgaben einer Kommune beziehen sich auf das „[...] soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl [...]“ der Einwohner. Die Gemeinde entscheidet selbst, ob und wie sie diese Aufgaben erfüllt. Unter die Freien Aufgaben fallen u.a. Schwimmbäder, Bibliotheken, Theater und Sportanlagen (§ 2, Abs. 1, GOLS).

Pflichtaufgaben

Während die Kommunen bei den Freien Aufgaben selbst entscheiden ob und wie sie diese Umsetzen, bleibt ihnen bei den Pflichtaufgaben lediglich die Entscheidung, wie sie diese Erfüllen. Diese Aufgaben können ihnen durch ein Gesetz auferlegt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Abwasserbeseitigung und der Öffentliche Nahverkehr. Bei neuen Aufgaben obliegt es dem Gesetzgeber Bestimmungen zur Kostendeckung zu erlassen. Sollten sie die Kommunen überlasten, ist laut sächsischer Gemeindeordnung für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen (§ 2, Abs. 2, GOLS).

Weisungsaufgaben

Den dritten Aufgabentyp sächsischer Gemeinden stellen die Weisungsaufgaben dar. Die Kommunen entscheiden weder über das ob, noch über das wie der Umsetzung. Beispiele hierfür sind das Melde- und Passwesen, sowie die Wahlen. Dabei gilt jedoch, dass sich die Weisungen lediglich auf allgemeine Anordnungen beschränken sollen (§ 2, Abs. 3, GOLS).

2.3 Der Haushaltsplan

Ohne eigene Finanzmittel, kann eine Kommune weder selbständig noch unabhängig politische Entscheidungen treffen. Aufgrund Dessen ist es eines der wichtigsten Rechte, einen eigenen Haushaltsplan aufzustellen, ihn anschließend zu beraten und letzten Endes zu verabschieden.

Der Haushaltsplan wird auch als Arbeits- oder Wirtschaftsplan bezeichnet. Die Verwaltung der Kommune darf ohne einen Sonderfall nicht von dem verabschiedeten Haushaltsplan abweichen. Somit haben die demokratisch gewählten Vertreter ein Steuerungsmittel, um die Interessen der BürgerInnen durchsetzen zu können. Der Kommune obliegt dabei die völlige Freiheit bei der Investition ihres Geldes.

Der Haushaltsplan besteht aus einem Verwaltungs- und einem Vermögenshaushalt. In ihnen werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr festgelegt. Regelmäßig wiederkehrende Kosten, die als Resultat der Verwaltungsaufgaben anfallen werden im Verwaltungshaushalt verbucht. Hierzu zählen u.a. die Personalkosten, Sozialleistungen, Steuereinnahmen, Gebühren, Beiträge, der Sachaufwand, Zinsen und Zuweisungen. Im Gegensatz dazu, stehen alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben, also Buchungen, die das Vermögen der Kommune heben oder senken, im Vermögenshaushalt. Hierunter fallen Investitionen, die Zuführung an Rücklagen, die Tilgung von Krediten, die Kreditaufnahme und der Immobilienbesitz.

Der Haushaltsplan wird, wie bereits o.g., für ein Jahr aufgestellt. Er ist die Grundlage für die kommunale Finanzplanung. Eine mit dem Haushaltsplan einhergehende wesentliche Forderung ist, dass die Summe der Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr gleich hoch sein sollen. Dabei ermöglichen die Gebote der Haushaltswahrheit und -klarheit eine wirksame Kontrolle der Finanzpläne. Daraus folgend müssen die Einnahmen und Ausgaben genaustens berechnet werden, um zu verhindern, dass die Kommunen zum Jahresende kein Geld mehr haben, weil zum Beispiel die Ausgaben unterschätzt wurden. Weiterführend soll vermieden werden, dass die Kommunen heimliche Rücklagen bilden, in dem sie u.a. die Ausgaben höher einplanen, als sie tatsächlich sind (Vgl. Herche, 2016).

2.4 Kommunale Selbstverwaltung

Die Kommunale Selbstverwaltung wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lediglich garantiert. Wie diese allerdings in den einzelnen Gemeinden umzusetzen ist, legt das jeweilige Bundesland in der Kommunal- oder Gemeindeordnung fest. Somit hat jedes Bundesland eine eigene Kommunalverfassung. Mit Beginn der Bundesrepublik entstanden 1945 zahlreiche Modelle der Kommunalen Verfassung. Bis zur Wiedervereinigung im Jahr 1990 lassen sich diese Modelle vier Grundtypen zuschreiben. Diese sind die Nord- und Süddeutsche Ratsverfassung, die Magistrat Verfassung und die Bürgermeisterverfassung.

Nach der Wiedervereinigung fand in der Bundesrepublik ein Wandel auf kommunaler Ebene statt. Resultierend daraus, setzte sich, mit der Ausnahme von Hessen (Magistrats Verfassung), die Süddeutsche Ratsverfassung durch. Weiterführend kam es zu einem Demokratisierungsprozess, in dessen Zuge direktdemokratische Elemente, wie das Referendum und die Direktwahl des Bürgermeisters Einzug in die Kommunalpolitik erhielten. Durch den Wandel der Rahmenbedingungen und damit der formellen Dimension, änderten sich auch die Prozesse kommunaler Politik, wodurch das Handeln der Exekutive an Bedeutung zunahm. Im Zusammenhang damit haben sich auch einheitliche Begriffe wie Stadtrat und Bürgermeister durchgesetzt (Vgl. Wehling, 2006, S. 28ff).

Da sich die süddeutsche Ratsverfassung flächendeckend durchgesetzt hat, soll nur sie im folgenden kurz erläutert werden. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um einen Mustertypen handelt, bei dem es in der Realität aufgrund der Länderhoheit zu Abweichungen kommen kann (Vgl. Wehling, 2006, S. 33f).

Die Süddeutsche Ratsverfassung begünstigt den Bürgermeister, indem sie ihm die Kompetenzbereiche des Ratsvorsitz, der Verwaltung und der Vertretung nach außen zuschreibt. Als Ratsvorsitzender, erstellt er die Tagesordnung, beruft den Stadtrat ein und Leitet die Sitzung. Verwaltungstechnisch ist er Chef der Angestellten und weist die Beschlüsse sowie deren Umsetzung an. Des weiteren ist der Bürgermeister Rechtsvertreter und Repräsentant der Kommune. Der Bürgermeister wird direkt vom Volk gewählt, was auf der einen Seite mehr bürgerliche Partizipation zur Folge haben, auf der anderen Seite jedoch auch zu mehr Macht im Stadtrat führen kann, wodurch sich die Möglichkeit ergibt, sich bei der Durchsetzung seiner politischen Interessen auf den Willen des Volks zu berufen. Abschließend beinhaltet die Tätigkeit des Bürgermeisters auch die Koordination der Ausschüsse. Dadurch wird die Einbindung der Ausschussarbeit in eine übergreifende kommunalpolitische Konzeption gewährleistet (Vgl. Schubert, 2016).

3 Problemstudie

Die Problemorientierung wird durch den Aufgabencharakter der Politik begründet. Menschen erwarten aufgrund von Ängsten, Empörung oder Besorgnis politisches Handeln ihrer gewählten Repräsentanten. Hierbei steht der Inhalt des Politischen im Vordergrund, was letzten Endes zur Aufgabe der Politik führt (Vgl. Reinhardt, 2009). Dabei wird die Problemstudie als Methode der Problemorientierung verwendet, welche im Folgenden näher erläutert wird.

3.1 Die Methode

Gagel liefert mit der Problemstudie fünf Schritte zur Bearbeitung eines Problems.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vgl. Reinhardt, 2009, S. 96

In der ersten Phase wird das Problem schlicht und einfach definiert. In der zweiten Phase werden die Ursachen des Problems untersucht. Dabei können interne, externe und strukturelle Ursachen unterschieden werden. In einem dritten Schritt wird betrachtet, wer von diesem Problem betroffen ist. Dies können einzelne Personen oder auch ganze Gruppen sein. In der vierten Phase werden die Lösungsmöglichkeiten untersucht. Lösungsmöglichkeiten deshalb, weil es für ein Problem keine bestimmte Lösung gibt. Lösungen bringen indirekt neue Probleme hervor. In einem letzten Schritt werden die Folgen der Lösungsmöglichkeiten genauer betrachtet. Unterschiedliche Lösungen haben unterschiedliche Konsequenzen. Dabei können wiederum Einzelne oder viele direkt oder indirekt betroffen sein. Dieser Schritt ist besonders wichtig. Die Konsequenzen der Lösungsmöglichkeiten sollten nicht durch Ausprobieren bekannt und erfahren werden. Reihnhardt schlägt indes noch einen weiteren sechsten Schritt vor. Diesen bezeichnet sie als Entscheidung. Dahinter verbirgt sich die Frage nach der Beurteilung des vorangegangenen Problems. Wo steht ich? Wo stehen wir (Vgl. Reinhardt, 2009, S. 99)?

Im Folgenden soll der Fünfschritt der Problemstudie am Beispiel der Kommunalpolitik zunächst Sachlich demonstriert werden, bevor die praktische Umsetzung im Unterricht im darauf folgenden Kapitel dargestellt wird.

3.2 Problemstudie Kommunalpolitik

Im folgenden Kapitel erfolgt eine kurze Sachanalyse der Problemstudie. Diese ist dabei auf die im Unterricht verwendeten Inhalte dezimiert. Zunächst wird das Problem erläutert. Im Anschluss daran werden die Ursachen betrachtet und wessen Interessen von dem Problem betroffen sind. Darauf folgend werden einige Konsolidierungsmaßnahmen kurz vorgestellt, um in einem letzten Abschnitt deren weitere Folgen zu betrachten.

3.2.1 Worin besteht das Problem?

Im Zuge der Subsidiarität übernehmen die Kommunen Aufgaben. Die Finanzierung dieser Aufgaben wird, wie bereits o.g., im Haushaltsplan dargelegt. Mit steigenden Sozialausgaben und dem vermehrten Steuereinbrüchen kommt es dazu, dass die Ausgaben einer Kommune höher ausfallen als die Einnahmen. Somit ist der Haushaltsplan der Kommunen unausgeglichen und die Kommune nicht mehr Handlungsfähig.

3.2.2 Wie ist das Problem entstanden?

Für das Problem des unausgeglichenen Haushalts, lassen sich zahlreiche Ursachen finden, die über interne, externe bis hin zu strukturellen Ursachen, welche im Folgenden näher erläutert werden, reichen.

Zu den internen Ursachen zählen Folgelasten kommunaler Einrichtungen, die Refinanzierung kommunaler Entwicklungsmaßnahmen, Fehler im Verwaltungshandeln und Kommunen, die als Unternehmer fungieren und dabei scheitern.

Unter die externen Ursachen fallen die empirische Entwicklung der kommunalen Einnahmen und Ausgaben, die zunehmenden Anforderungen und die rückläufigen Einnahmen bei der Einkommens- und Gewerbesteuer, sowie der Finanzausgleich. Dabei werden den Kommunen immer mehr Aufgaben übertragen ohne eine Berücksichtigung der Finanzierung.

Strukturelle Ursachen sind altindustrielle Regionen, Konversion und periphäre Räume, die besondere Ausgangslage in den ostdeutschen Bundesländern, der demographische Wandel und die Stadt- Umland- Wanderungen (Vgl. Schwarting, 2011).

3.2.3 Wessen Interessen werden durch das Problem berührt?

Durch die enorme Anzahl an Ursachen für das o.g. Problem, sind viele Interessen der in einer Kommune Ansässigen betroffen. Die Stadt- Umland- Wanderungen führen zum einen zu einem Verlust der Einkommensteuer, was u.a. die Kommune selbst trifft und zum anderen die ansässigen Unternehmen, die durch den Wegzug der Bevölkerung Arbeitskräfte verlieren können. Dies kann zur Folge haben, dass die Unternehmen sich geeignetere Standtorte suchen, was wiederum Auswirkungen auf die Gewerbesteuer hat. Die rückläufigen Einnahmen der Kommunen haben konsequenterweise auch rückläufige Ausgaben zur Folge. Beispielsweise können die Kommunen immer wenige freie Aufgaben umsetzen, wodurch die Lebensqualität der jeweiligen Gemeinden abnimmt. Davon betroffen sind alle in der Kommune Lebenden. Durch rückläufige Einnahmen müssen die Kommunen öfter auf Zuweisungen von Bund und Ländern zurückgreifen, wodurch auch diese zu Betroffenen werden.

So lässt sich schlussfolgernd festhalten, dass alle Akteure, die mit der Kommune in Verbindung stehen oder einen Teil dieser darstellen, von dem Problem direkt oder indirekt betroffen sind.

3.2.4 Welche Lösungsmöglichkeiten des Problems sind denkbar?

Die den Haushalt und damit die Finanzen betreffenden Lösungsmöglichkeiten werden als Konsolidierungsmaßnahmen bezeichnet. Darunter versteht man die dauerhafte beabsichtigte Senkung von Kosten. In der Kommunalpolitik unterscheidet man kurzfristige und langfristige Konsolidierungsmaßnahmen. Vorschläge zur Senkung der Kosten gibt es in großer Vielfalt. Unter anderem können freiwillige Zuschüsse gekürzt, Stellen abgebaut und kommunale Unternehmen verkauft werden.

Die kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen können auf der Ausgaben- und Einnahmeseite durchgeführt werden. Zu den Maßnahmen auf der Ausgabenseite zählen u.a. die Reduzierungen von Personalkosten, laufenden Sachaufwänden, Transferleistungen und Investitionen. Auf der Einnahmeseite können Steuern, Gebühren und Beiträge erhöht werden. Im Bereich der Personalkosten beziehen sich die Einsparungen auf den Stellenabbau, eine befristete Wiederbesetzungssperre, die Umwandlung von Stellung, Reduzierung der Ausbildungsplätze und den Vorruhestand. Weiterführend lassen sich die Ausgaben für Bauunterhaltungen sowie Aus- und Fortbildungen verringern. Auf der Einnahmeseite besteht die Möglichkeit sogenannte Bagatellsteuern, wie z.B. die Bettensteuer in Köln, einzuführen oder die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen.

Die langfristigen Konsolidierungsmaßnahmen lassen sich in effizienzsteigernde Maßnahmen, Privatisierung, Aufgabenkritik, Finanzierungsalternativen und Strategien der Kommunalentwicklung unterteilen. So könnten u.a. energiesparende Maßnahmen eingeführt und Verwaltungsabläufe gestrafft werden.

Ein anderer Ansatz ist die Verlagerung der Kosten über ein Public-Private-Partnership. Private Investoren übernehmen vorerst die Kosten für eventuelle Bauprojekte. Im Gegensatz dazu könnten kommunale Einrichtungen geschlossen werden, um Kosten zu sparen (Vgl. Schwarting, 2011).

3.2.5 Welche Bedeutung haben die Lösungsmöglichkeiten für …?

Da im folgenden Stundenverlauf das Modell der Public-Privat-Patnership als Beispiel einer Konsolidierungsmaßnahme den SchülerInnen vorgestellt wird, soll an dieser Stelle nur auf dessen mögliche Folgen eingegangen werden. Resultierend daraus, dass dieses Modell als Lösungsmöglichkeit für das o.g. Problem vorgestellt wird, werden in diesem Abschnitt lediglich die negativen Folgen betrachtet.

Die allgemeine Kritik an PPP-Projekten ist groß. Sie reicht von Zielkonflikten über die Geheimhaltung bis hin zur demokratischen Legitimation, die laut Art. 20 Abs. 2 GG bei PPP-Projekten nicht gegeben sein kann. Laut Gesetz, müssen sich politische Entscheidungen bis zum Souverän (Volk) zurückverfolgen lassen. Wenn sich aber öffentliche Ressourcen in den Händen von privaten Investoren befinden, hat die kommunale Verwaltung eventuell keinen oder einen zu geringen Einfluss auf die Verteilung und das Leistungsangebot. In Folge dessen treffen nicht legitimierte Investoren aus der Wirtschaft die das Allgemeinwohl betreffenden Entscheidungen. Daraus folgt, dass die für das öffentliche Wohl gedachten Ressourcen zunächst den privaten Investoren zu Gute kommen.

Während die Politik am Wohl der Gesellschaft interessiert ist, streben die Investoren, die sich hinter den PPP-Projekten verbergen, eine Gewinnmaximierung an. Diese beiden Ziele widersprechen sich nicht nur, sondern es resultieren auch monopolartige Exklusivverträge, die den jeweiligen Unternehmern große Vorteile verschaffen.

Im schlimmsten Fall gehen die privaten Investoren Pleite und die Kommune zahlt am Ende drauf. Schlussfolgernd ist davon auszugehen, dass durch PPP-Projekte im Allgemeinen die anfallenden Kosten lediglich in die Zukunft verschoben werden, was dann zu erneuten und noch tiefer einschneidenden Verschuldungen führen kann (Vgl. Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft, 2004).

4 Stundenverlauf

Auf den folgenden Seiten sind die Unterrichtsverläufe der Unterrichtssequenz zu finden. Diese stellen dabei nur einen Vorschlag dar und sind selbstverständlich austausch- und umwandelbar. Sicherlich müssen die Sozialformen und Arbeitsmethoden auch auf die jeweiligen SchülerInnen bzw. Klassen angepasst werden, um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichtsgeschehens gewährleisten zu können.

4.1 Stunde 1

In der ersten Unterrichtsstunde werden die SchülerInnen zunächst aus ihrer Lebenswelt abgeholt, um ihnen darauf aufbauend zu demonstrieren, dass Politik, deren Inhalt und Aufgaben, keineswegs ein abstraktes Konstrukt ist, das mit der eigenen Umwelt nichts zu tun hat, sondern, dass diese auf den Wünschen und Vorstellungen der SchülerInnen aufbaut. Im Weiteren Verlauf der Stunde werden, als Voraussetzung für die Problemstudie, die wesentlichen Begriffe Kommune, Gemeindearten und Subsidiarität geklärt sowie die Aufgaben der Kommunen erarbeitet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungen: SF – Sozialform, L – Lehrer, SuS – SchülerInnen, EA – Einzelarbeit, UG – Unterrichtsgespräch, M - Material

[...]

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Problemstudie Kommunalpolitik
Untertitel
Die Finanzkrise der Kommunen
Autor
Jahr
2017
Seiten
44
Katalognummer
V346447
ISBN (eBook)
9783668379411
ISBN (Buch)
9783668379428
Dateigröße
695 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanzkrise, Kommune, Kommunalpolitik, Problemstudie, Problemorientierung, Haushaltsplan, Aufgaben der Kommune, Unterrichtsentwurf, GRW, Gemeinschaftskunde, Stundeplanung, Stundenentwurf, Unterrichtssequenz, Unterrichtsplanung, Planung, Unterricht, Politik, Politikunterricht
Arbeit zitieren
Robert Oehlert (Autor:in), 2017, Problemstudie Kommunalpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346447

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