Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
1 Einleitung 2
2 Die EPZ - Europäische Außenpolitik im Nahen Osten bis 1993. 4
2.1 Rechtlicher Status der EPZ 4
2.2 EPZ von 1970 bis 1993 im Nahen Osten. 4
3 Die GASP im Rahmen der Europäischen Integration. 6
3.1 Die GASP innerhalb der 3-Pfeiler-Konstruktion. 6
3.2 Rechtliche Entwicklung der GASP: Von Maastricht zum Verfassungsentwurf. 7
3.3 Akteure, Organe und Instrumente der GASP. 8
4 Die GASP im Nahen Osten. 9
4.1 Europäische Antworten auf die Kernfragen des Nahostkonflikts 9
4.2 Die Rolle der EU bei den wichtigsten Abkommen im Nahen Osten. 11
5 Externe und interne nationale Interessen - Stolpersteine der GASP 12
5.1 Israel. 13
5.2 Die PA. 14
5.3 USA. 14
5.4 EU-Mitgliedstaaten 15
6 Ausblick. 16
7 Bibliographie. 17
1
1 Einleitung
Der seit mehr als einem halben Jahrhundert schwelende israelisch-arabische Nahostkonflikt ist der Testfall par excellence für eine Europäische Außenpolitik, da sich die Europäische Gemeinschaft (EG) den Konflikt in der Region schon seit dem Jahr der Entstehung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) 1970 neben der KSZE zu einem der Kernbereiche ihrer Außenpolitik gemacht hat 1 und von dieser Zielsetzung bis heute nicht abgewichen ist. Noch bevor eine Europäische Union (EU) und ihre Geme insame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mit dem Maastrichter Vertrag 1993 ins Leben gerufen wurden, hat sich Europa gegenüber dem Nahen Osten in den vorhergehenden Dekaden positioniert: So entstand zu EPZ-Zeiten der Euro-Arabische Dialog (EAD) sowie za hlreiche Stellungnahmen zum Nahostkonflikt, darunter die Erklärung von Venedig 1980, auf die in der Folgezeit immer wieder rekurriert wurde und wird. Auch in den Neunziger Jahren und im anbrechenden Jahrtausend ist der Nahostkonflikt eines der drei Hauptgebiete der GASP geblieben, deren Grundsätze im Jahr 2000 in einer Gemeinsamen Strategie festgeschrieben wurden und sich verstärkt auch in Gemeinsame n Aktionen manifestieren.
Dennoch ist kaum von der Hand zu weisen, dass sich weder die EG noch später die EU im Laufe der Jahre einen signifikanten Einfluss auf Friedensverhandlungen oder Konfliktparteien erarbeiten konnte 2 , wenn auch mit wachsender Europäischer Integration die Instrumente der GASP 3 verfeinert und erweitert wurden (Kap.3). Der seit vielen Jahren größte Geldgeber im Nahostkonflikt hat im Vergleich mit den USA immer noch ein schwaches außenpolitisches Profil, i n fast allen entscheidenden Friedensverhandlungen wirft Washington und nicht Brüssel entscheidendes politisches Gewicht in die Waagschale.
Diese ungleiche Verteilung von Einfluss ist im Hinblick auf die geographische Nähe Europas zum Nahen Osten - was auf der anderen Seite auch ein Grund war, die Region auf die Agenda der EPZ zu setzen - und auch auf Grund von berechtigten Bedrohungsperzeptionen der Auswirkungen von Terrorismus, Migrationswellen und schließlich der Abhängigkeit der EU von arabischem Öl zunächst unverständlich. Darüber hinaus hat Europa vielmehr als Amerika gegenüber dem Nahen Osten und der Mittelmeerregion einer besonderen Verantwortung auf Grund von Kolonialisierung und Holocaust gerecht zu werden, von denen vor allem die Kolonialisierung zu einer anti- westlichen Haltung in den a rabischen
1 Glöckler-Fuchs, Juliane: Institutionalisierung der Europäischen Außenpolitik, München, 1997, S. 108ff.
2 Assburg, Muriel: Der Nahost-Friedensprozess und der Beitrag der EU - Bilanz und Perspektiven, in: Die
Friedens-Warte, Band 76, Berlin, 2001, S, 262.
3 Dabei wird davon ausgegangen, dass der Vertrag von Maastricht 1991 unterschrieben wurde und am 1.11.1993
in Kraft trat, die GASP also seit dem letzteren Datum wirksam ist.
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Gesellschaften beigetragen hat. 4 Angesichts dieser Gründe wäre eine weitaus stringentere und selbstbewußtere Politik Europas wünschenswert, doch darf nicht vergessen werden, dass die Außenpolitik der EU anderen institutionellen Regeln als denen eines Nationalstaats gehorcht: Zum einen ist die GASP seit dem Vertrag von Maastricht über die ersten beiden Pfeiler der 3-Pfeiler-Struktur der EU institutionell gesplittet, was zu einer Überlappung von Zuständigkeiten der Organe einerseits und der institutionellen und praktischen Komplementarität der supranationale n Elemente des EG-Pfeilers und der
intergouvernementalen Elemente des GASP-Pfeilers andererseits führt. 5 Bei aller Kritik an der komplizierten Funktionsweise sei an dieser Stelle auf die noch immer unentschiedene Debatte um den rechtlichen Status des politischen Systems der EU verwiesen, das weder als Staat 6 , noch als rein völkerrechtliches Gebilde bezeichnet werden kann 7 , daher von einigen als ein System sui generis bezeichnet wird, das staatliche und völkerrechtliche Elemente in sich vereint und darin bisher beispiellos ist. 8 Dabei ist nicht zu vermeiden, dass die Politik des noch nicht vergemeinschafteten Bereichs der GASP oft mit den außenpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten kollidiert, da diese auf Grund des intergouvernementalen Charakters der GASP ihren nationalen Prioritäten verhaftet bleiben. 9 Daher stellt die Autorin in dieser Arbeit die Hypothese auf, dass die EU zwar eine mit einigen politischen Instrumenten ausgerüstete GASP auf dem Papier hat, de facto jedoch eine Gemeinsame Außenpolitik noch nicht erfolgreich genug ist, um der EU in der Region politisches Gewicht zu verschaffen.
Um dies zu belegen, wird in einem ersten Abschnitt ein kurzer Abriss der Entwicklung der EPZ und ihrer Positionen zu den wichtigsten Ereignissen im Nahen Osten bis 1993 skizziert werden, da dies als unerlässlicher Hintergrund für das Verständnis der GASP betrachtet wird. Die darauf folgenden Abschnitte gliedern sich in einen theoretischen Teil (Kap.3) der die Funktionsweise und die Instrumente der GASP analysiert und einen empirischen (Kap.4) Teil der die politische Positionierung der EU i m Nahostkonflikt und ihr politisches Wirken seit 1993 untersucht. In einem weiteren Abschnitt (Kap.5) sollen die Probleme des politischen Systems EU gegenüber Nationalstaaten empirisch illustriert werden, indem die Einstellungen der wesentlichen Akteure im Nahostkonflikt zum Engagement der EU aufgezeigt werden.
4 Klinkenberg, Michael F.: Die Rolle der EU im Nahost-Friedensprozess, Münster, 2002, S.1 ff.
5 Glöckler-Fuchs, Juliane: Institutionalisierung der Europäischen Außenpolitik, München, 1997, S. 25f.
6 Die Autorin schließt sich dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts an, das die EU in einem Urteil als
Staatenverbund definiert hat.
7 Preuß, Ulrich K.: Auf der Suche nach Europas Verfassung, Transit - Europäische Revue, Heft 17, 1999, S.1.
8 Tömmel, Ingeborg: Das politische System der EU, Oldenbourg, München, 2003, S.9ff.
9 Asseburg, Muriel: Der Nahost-Friedensprozess und der Beitrag der EU - Bilanz und Perspektiven, in: Die
Friedens-Warte, Band 76, Berlin, 2001, S. 263.
3
2 Die EPZ - Europäische Außenpolitik im Nahen Osten bis 1993
2.1 Rechtlicher Status der EPZ
Seit 1970 gab es im Rahmen der EPZ bis zur Entwicklung der GASP lediglich eine Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedstaaten, deren loser Charakter auch dadurch offensichtlich wird, dass sie erst nach 17 Jahren ihrer Existenz 1987 in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) rechtlich festgelegt wurde. 10 Darüber hinaus war die EPZ juristisch nicht klar einzuordnen, da einige Bereiche - ebenso wie auch die GASP später - dem Völkerrecht unterlagen und sich andere Teile der außenpolitischen Zusammenarbeit im Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft befanden. Rechtlich ist es dadurch auch noch heute so, dass sich Europäische Außenpolitik innerhalb der EU der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs entzieht.
2.2 EPZ von 1970 bis 1993 im Nahen Osten
Die Nahostpolitik war seit dem Beginn der EPZ ein zentraler außenpolitischer Bereich. Der Jom-Kippur-Krieg und die Ölkrise im Jahr 1973 brachten die EG schnell dazu, im Nahostkonflikt politisch Position zu beziehen: War im Schuman-Papier zwei Jahre zuvor noch von Flüchtlingen die Rede, so schrieb die EG in ihrer Brüsseler Erklärung von 1973 schon die "legitimen Rechte des palästinensischen Volks fest". 11 Auf Druck der Araber, welche die EG in den Nahost-Friedensprozess involviert sehen wollten, entstand der Euro-Arabische- Dialog (EAD), der zunächst den Schwerpunkt auf ökonomische Zusammenarbeit legte und, von Israel und den USA kritisch beobachtet, sich im Lauf der Jahre tatsächlich politisierte 12 . Die Nahostpolitik im Rahmen der EPZ erstreckte sich auf drei Ebenen: Die der Außenminister und Regierungschefs, die der Botschafter innerhalb des EAD und das Abstimmungsverhalten in UN-Vollversammlungen. 13
Auf einen richtungweisenden Schritt zum Frieden von Camp David 1978 reagierte die EG zurückhaltend. Der ägyptisch- israelische Friedensvertrag stärkte die Position der USA vorüberge hend, doch ihr aus verschiedenen Gründen erfolgter Rückzug 14 hinterließ hernach eine Lücke, welche die EG, allen voran Frankreich, mit einer Stärkung der eigenen Rolle im Nahen Osten füllen wollte. 15 Sie stieß zunächst einen Aufwertungsprozess der PLO an, der
10 Glöckler-Fuchs, Juliane: Institutionalisierung der Europäischen Außenpolitik, München, 1997, S. 14.
11 Glöckler-Fuchs, Juliane: Institutionalisierung der Europäischen Außenpolitik, München, 1997, S. 187ff.
12 Die politischen Forderungen der Araber implizierten vor allem eine Anerkennung der PLO und die Ausübung
von Druck auf Israel, das sich in die Grenzen vor 1967 zurückziehen solle.
13 Bippes, Thomas: Die Europäische Nahostpolitik, Frankfurt a.. M., 1997, S.87.
14 Verschiedene Quellen berichten als Ursache von der Flucht des Schahs, der zweitwichtigster Öllieferant der
USA war, einer Affäre des UN-Botschafters der USA sowie einer vernichtenden Abstimmung bezüglich der
israelischen Siedlungspolitik im UN-Sicherheitsrat.
15 Bippes, Thomas: Die Europäische Nahostpolitik, Frankfurt a.. M., 1997, S. 109ff.
4
sich u.a. in der Erklärung von Venedig niederschlug, die zu einem zentralen Dokument der Europäischen Nahostpolitik werden sollte. Zentrale Forderungen in diesem Dokument waren die "Anerkennung der legitimen Rechte des palästinensischen Volkes", die Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts, die Beteiligung der PLO an den Verhandlungen und die multilaterale Lösung der Jerusalem-Frage. 16 Dabei kritisierte die EG auch die Siedlungspolitik Israels, forderte die Aufnahme von Verhandlungen im Sinne der UN-Resolutionen 242 und 338 und sah vor allem für sich selbst die Pflicht ""eine besondere Rolle zu spielen (…) und sich in konkreter Weise für den Frieden einzusetzen". 17 Damit positionierte sich die EG zu wichtigen Problemen des Nahostkonflikts und gesteht als erster externer Akteur den Palästinensern explizit ein Selbstbestimmungsrecht zu. 18 Dem folgte jedoch wieder eine Phase der Zurückhaltung, als die Nahost-Politik der EG nach Regierungswechseln in Europa und den USA einen pro- israelischen Umschwung erlebte und sich enger an den USA orientierte was u.a. die Aufkündigung des EAD durch die arabischen Staaten zur Folge hatte. 19
Die israelische Invasion im Libanon 1982, welche die Zerschlagung der dortigen PLO-Strukturen und die Erzwingung eines separaten Friedens mit dem Libanon bezweckte 20 , wurde v on der EG in der Bonner Erklärung vom 09.07.1982 verurteilt. Zwei Jahre später jedoch nahm die EG sowohl Elemente der einander entgegen gesetzten Fes- Erklärung der arabischen Staaten und der amerikanischen Reagan-Erklärung auf, was die lavierende, zwischen den Risiken abwägende Haltung charakterisiert, entweder die USA oder die arabischen Staaten zu verärgern. Der Beitritt der araber-freundlichen Länder Griechenland 1981 und Spanien und Portugal 1986 hatte auch für die Haltung zum Nahostkonflikt Bedeutung und wurde von Israel besonders besorgt beobachtet. Als im Jahr 1988 die Erste Intifada 21 ausbrach, bildete die EG eine repräsentative Troika, die aus Spitzenbeamten der aktuellen sowie der vorangegangenen und nachfolgenden Präsidentschaften bestand, welche die Gemeinschaft nach Außen vertreten sollte.
Das Kräftegewicht im Nahen Osten verschob sich erneut, als einige EG-Staaten die USA im Zweiten Golfkrieg mit finanziellen und militärischen Mitteln und Truppen unterstützten - was ihnen die Akzeptanz am Verhandlungstisch durch Israel eintrug - und zum anderen durch den
16 Vgl. Erklärung des Europäischen Rates über den Nahen Osten vom 13. Juni 1980 in Venedig.
17 Ebd., Punkt 2.
18 Asseburg, Muriel: Der Nahost-Friedensprozess und der Beitrag der EU - Bilanz und Perspektiven, in: Die
Friedens-Warte, Band 76, Berlin, 2001, S. 260f.
19 Glöckler-Fuchs, Juliane: Institutionalisierung der Europäischen Außenpolitik, München, 1997, S.208.
20 Bippes, Thomas: Die Europäische Nahostpolitik, Frankfurt a.. M., 1997, S. 121.
21 Intifada bedeutet auf Arabisch "Abschütteln", womit in diesem spontanen Aufstand der palästinensischen
Jugendlichen die israelische Besetzung gemeint war. Vgl. Schreiber, Friedrich; Wolffsohn, Michael: Nahost.
Geschichte und Struktur des Konflikts, 4. Auflage, Augsburg, 1996, S. 313ff.
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Julia Gebert, 2004, Die Europäische Union und der Nahostkonflikt:, München, GRIN Verlag GmbH
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