Kirche und Widerstand im Nationalsozialismus. Bischof Clemens August Graf von Galen und die Aktion T4


Hausarbeit, 2015

23 Seiten

Julia T. (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Aktion T4
2.1 Die Planung der Aktion T4
2.2 Rechtliche Legitimation
2.3 Durchführung der Aktion T4
2.4 Einstellung der Aktion T4

3. Kirche und Widerstand im Nationalsozialismus
3.1 Kirche im Nationalsozialismus
3.2 Kirche und Widerstand

4. Bischof Clemens August Graf von Galen
4.1 Anfänge von von Galens Protest
4.2 Bischof von Galens Kanzelproteste
4.2.1 Predigt in der Überwasserkirche zu Münster am 20. Juli 1941
4.2.2 Predigt in der Lambertikirche zu Münster am 03. August 1941

5. War von Galen ein Widerstandskämpfer?

Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Was heute unter Aktion T4 verstanden wird, ist die systematische Ermordung von rd. 70.000 geistig und körperlich behinderten Menschen während der Zeit des Nationalsozialismus. Die Ermordungen wurden unter den Überschriften „Euthanasie“ bzw. „Aktion Gnadentod“ durchgeführt. Die in der Nachkriegszeit für diese Aktion der Nationalsozialisten benutzte Bezeichnung Aktion T4 ist abgeleitet worden aus dem Sitz der Leitung der Verantwortlichen, nämlich in Berlin in der Tiergartenstr. 4.

Nicht nur rassenhygienische Vorstellungen sondern auch kriegswirtschaftliche Erwägungen dürften den Beschluss zur Ermordung „unwerten Lebens“ zugrunde gelegen haben.

Nach ersten kirchlichen Protesten gegen die seit dem Jahr 1940 laufende Aktion wurde sie nicht mehr in aller Öffentlichkeit sondern versteckt und mehr dezentral durchgeführt. Die Aktion wurde erst durch das Kriegsende im Mai 1945 tatsächlich beendet. In diesem Zusammenhang muss auch das Verhältnis der Kirche zum nationalsozialistischen Staat betrachtet werden. Es stellt sich außerdem die Frage wie im Zusammenhang mit der Kirche der Begriff des Widerstands zu behandeln ist. Hierzu muss veranschaulicht werden, wie diese Begrifflichkeit in der Forschung behandelt wird. Doch die Euthanasie traf in der Bevölkerung auf Widerstand. Hier ist vor allem der Bischof von Münster Clemens August Graf von Galen zu nennen. Durch seine bekannten Kanzelproteste aus dem Sommer 1941 erwirkte er einen augenscheinlichen Stopp der Euthanasie. Hierzu sollen die Predigten vom 20. Juli 1941 und vom 3. August 1941 analysiert werden. Letztlich stellt sich die Frage ob sich Bischof von Galens Protest ihn als einen Widerstandskämpfer klassifiziert. In der Forschung ist das Handeln von Galens immer wieder ausführlich besprochen worden. Hervorzuheben ist hier der Sammelband Streitfall Galen aus dem Jahr 2007, worin Aspekte wie von Galens Widerstand und auch Verhältnis zum Nationalsozialismus in Aufsätzen verschiedener Historiker diskutiert wird.

2. Die Aktion T4

2.1 Die Planung der Aktion T4

Bereits im Jahr 1935 erteilte Hitler dem Reichsärzteführer Gerhard Wagner die Weisung, dass im Falle eines Krieges die Frage der Euthanasie geklärt werden müsse[1]. Grundlage der Euthanasie im dritten Reich war die Idee der Eugenik und der Rassenhygiene[2]. Hierzu veröffentlichte die Rechtswissenschaftler Karl Binding und Alfred Hoche eine Schrift zum Thema der „Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Maßgeblich an der Planung der Euthanasie beteiligt waren Philip Bouhler, der Leiter der Reichskanzlei der Staatsführung und Viktor Brack, dem Leiter des Hauptamtes II der Kanzlei des Führers[3]. Außerdem war der Leibarzt Adolf Hitlers, Karl Brandt beteiligt. Diese planten die Selektion und die darauffolgende systematische Ermordung von unheilbar sowie psychisch Kranken. Hintergrund für die Planung war die nationalsozialistische Ideologie der „Aufartung“ bzw. „Aufnordung“ des deutschen Volkes[4].

In einem der Ärzteprozesse von Nürnberg sagte Viktor Brack später aus: "Letzten Endes bezweckte Hitler (...) jene Leute auszumerzen, die in Irrenhäusern und ähnlichen Anstalten verwahrt und für das Reich von keinem irgendwelchen Nutzen mehr waren. (...) daß durch die Vernichtung (...) weitere Ärzte, Pfleger und anderes Personal, Krankenbetten und andere Einrichtungen für den Gebrauch der Wehr- macht freizumachen."[5] Die Aussage zeigt deutlich, dass Kranke auch als großer Kostenfaktor gesehen wurden, der den Vorhaben des Staates im Wege stand. Bereits im Jahr 1939 gab es einen Erlass nachdem Hebammen und Ärzte „geistig abnorme Kinder“ dem ‚Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter Leiden’ zu melden, der die Tötung der Kinder durch Schlafmittel veranlasste[6]. Die sogenannte Kindereuthanasie war ein Vorläufer der folgenden Aktion T4[7]. Als Kandidat klassifizierte sich, wer unheilbar krank war und dies durch das Gutachten zweier Ärzte dargelegt wurde[8]. Während der Planungsphase entschied man ich die erste Tötungsanstalt im Schloss Grafeneck im Kreis Mürsingen einzurichten[9]. Nach und nach wurden weitere Tötungsanstalten in Betrieb genommen: Brandenburg (Februar 1940), Hartheim (Mai 1940), Sonnenstein (Juni 1940), Bernau (September 1940) und Hadamar (Januar 1941)[10]. Von Anfang an war deutlich, dass Mediziner die Tötungen durchführen sollten[11]. Die medizinische Abteilung der neugegründete „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ ging von einer Tötungskapazität von 70.000 Menschen insgesamt aus, was 20% aller Heiminsassen betraf[12]. Um eine rasche Tötung der Opfer zu gewährleisten hatte es im Januar 1940 in Brandenburg bereits probeweise Tötungen mit Gas gegeben um diese Methode der Tötung zu testen[13]. Man sah die Tötung der Opfer bei der obengenannten Zahl von etwa 70.000 durch Injektionen als „nicht durchführbar“ an[14].

2.2 Rechtliche Legitimation

Die ersten Maßnahmen um auf rechtlichem Wege eine Reinhaltung der Rasse zu legitimieren gab es bereits im Jahr 1933. Am 14. Juli 1933 wurde das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verabschiedet[15]. Dieses Gesetz verdeutlichte die Sichtweise des NS-Regimes, das Schwache und Minderwertige zu vernichten[16]. Grundlegend orientierten man sich bei der Evolutionstheorie und Charles Darwins Grundsatz, dass nur der Stärkere überlebt[17]. Sie diente als Selektionstheorie[18].

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ legitimierte den Einsatz der Zwangsterilisation, wodurch bis ins Jahr 1937 bis zu 50.000 Menschen im Deutschen Reich unfruchtbar gemacht wurden[19]. Die Euthanasie im dritten Reich lässt sich also als eine Form des Sozialdarwinismus beschreiben, bei dem die Senkung der Sozialkosten im Vordergrund stehen[20]. Der nächste Schritt war danach die systematische Vernichtung lebensunwerten Lebens. Es gab den Entwurf eines Euthanasiegesetzes im Oktober 1940, der jedoch nie eine tatsächliche Umsetzung erfuhr[21]. Ursprünglich sollte das Gesetz den Titel „Gesetz über Sterbehilfe bei unheilbar Kranken“ tragen[22]. Tatsächlich sollte das Gesetz die Tötung von psychisch Kranken, „Geisteskranken“, regeln. Der Gesetzentwurf wurde jedoch von Adolf Hitler persönlich im Herbst 1940 abgelehnt, mit der Begründung einer möglichen Feindpropaganda[23]. Statt eines Gesetzes regelte lediglich ein Ermächtigungsschreiben aus dem Jahr 1939, das von Adolf Hitler beglaubigt wurde den Einsatz der Euthanasie, dessen Inhalt lautete: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ [24].

2.3 Durchführung der Aktion T4

Die Aktion T4 wurde von Januar 1940 bis zum August 1941 von der Kanzlei des Führers nach längeren Expertenberatungen durchgeführt[25].

Obwohl es ein Auswahlverfahren und eine Begutachtung der Patienten gab, diente diese Vorgehensweise lediglich der Beruhigung der Bevölkerung[26]. Um eine Selektion der Kranken vorzunehmen, hatte die Leitung der Aktion T4 bereits im Oktober des Jahres 1939 eine Meldebogenaktion durchgeführt[27]. Die Meldebögen wurden an psychiatrische Anstalten, die innerhalb einer knappen Frist antworten mussten, verschickt[28]. In diesen Bögen sollte Auskunft über Patienten gegeben werden die sich mindestens seit fünf Jahren in Behandlung befanden, als „kriminelle Geisteskranke“ verwahrt wurden oder keine deutsche Staatsangehörigkeit und damit kein „artverwandtes Blut“ besaßen[29]. Die Opfer bestanden zumeist aus körperlich und geistig Behinderten und Menschen, die psychisch krank und arbeitsunfähig waren[30].

Ein Registrator der T4-Zentrale berichtet, von der Weiterverarbeitung der Meldebögen, die kopiert und anschließend an Gutachter geschickt wurden[31]. Bögen die mit einem roten Pluszeichen versehen waren, verwiesen darauf, dass der Patient der Tötung zugeführt werden sollte[32]. Ein „blaues Zeichen“ bedeutete „gleichgültig“ und ein Fragezeichen eine Zurückstellung[33]. Hier zeigt sich die Bürokratisierung der Ermordung von Patienten sowie eine erschreckende Gleichgültigkeit der Verantwortlichen vor dem menschlichen Leben[34]. Die Patienten wurden danach in die Tötungsanstalten verlegt. Exemplarisch soll nun die Tötungsanstalt Grafeneck vorgestellt und besprochen werden. Das Schloss Grafeneck war vor seinem Umbau zur Tötungsanstalt als „Krüppelheim“ benutzt worden[35]. Später wurde es „für Zwecke des Reiches beschlagnahmt“[36]. Der Umbau dauerte nicht mehr als vier Monate[37]. Das Schloss wurde um eine Aufnahmebaracke in Form eines „primitiven Schuppens“, einem Warteraum für 50 Kranke und einem Vergasungsraum erweitert[38]. Ähnlich wie in einem KZ war dieser als Duschraum getarnt und die Patienten wurden vermutlich unter dem Vorwand sich zu waschen hinein gelockt[39]. Bei der Verlegung waren die Opfer dazu angehalten, ihr Privateigentum mitzunehmen, was den Angehörigen später mit einem Trostbrief und einer Urne zugesandt wurde[40]. Nach einer erneuten Untersuchung in Grafeneck , die dazu diente, Merkmale der Patienten zu erfassen wurden diese vergast[41]. Danach wurden die Körper in einem neugebauten Krematorium verbrannt[42].

[...]


[1] Peter, Jürgen: Der Nürnberger Ärzteprozess im Spiegel seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Münster, 1998, S. 24.

[2] Baader, Gerhard: Vom Patientenmord zum Genozid – Forschungsansätze und aktuelle Fragestellungen, in: Gabriel, Eberhard, Neugebauer, Wolfgang (Hrsg.): Von der Zwangssterilisation zur Ermordung, zur Geschichte der Euthanasie in Wien II, Wien, 2002, S. 204.

[3] Ahmann, Martina: Was bleibt vom menschlichen Leben unantastbar?, kritische Analyse der Rezeption des praktisch-ethischen Entwurfs von Peter Singer aus praktisch-theologischer Perspektive, Münster, 2001, S. 20.

[4] Reinicke, Peter: Soziale Krankenhausfürsorge in Deutschland, von den Anfängen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs, Opladen, 1998, S. 113.

[5] Stöckle, Thomas, Zacher, Eberhard: „Euthanasie“ im NS-Staat. Grafeneck im Jahr 1940, Tübingen, 1999, S. 9.

[6] Peter, Münster, 1998, S. 24.

[7] Peter, Münster, 1998, S. 24.

[8] Benzenhöfer, Udo: Der gute Tod?: Geschichte der Euthanasie und Sterbehilfe, Göttingen, 2009, S. 97.

[9] Pauleikhoff, Bernhard: Ideologie und Mord, Euthanasie bei ‚lebensunwerten’ Menschen, Hürtgenwald, 1988, S. 57.

[10] Stöckle, Zacher, Tübingen, 1999, S. 10. ; Gransmüller, Christian: Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches, Planung, Durchführung und Durchsetzung, Köln, 1987, S. 159.

[11] Pauleikhoff, 1988, S. 57.

[12] Stöckle, Zacher, Tübingen, 1999, S. 10.

[13] Jenner, Harald: Quellen zur Geschichte der “Euthanasie”-Verbrechen 1939-1945 in deutschen und österreichischen Archiven. Ein Inventar, S. 5, http://www.bundesarchiv.de/geschichte_euthanasie/Inventar_euth_doe.pdf, Zugegriffen am 29.6.15, 17:00h. ,Pauleikhoff, 1988, S. 58.

[14] Häßler, Frank, Häßler, Günther: Geistig Behinderte um Spiegel der Zeit zur Gemeindepsychatrie, Stuttgart, 2005, S. 73.

[15] Vgl. Pauleikhoff, 1988, S. 39.

[16] Vgl. Pauleikhoff, 1988, S. 39.

[17] Pauleikhoff, 1988, S. 39.

[18] Vgl. Pauleikhoff, 1988, S. 39.

[19] Schmuhl, Hans-Walter: Grenzüberschreitungen, Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927 – 1945, Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus, 9, Göttingen, 2005, S. 420.

[20] Petersen, Nils: Geistigbehinderte Menschen - im Gefüge von Gesellschaft, Diakonie und Kirche, Münster 2003, S. 116.

[21] Schmuhl, Göttingen, 2005, S. 280. , Anmerkung: Der Text des Gesetzes ist nicht erhalten und lässt sich nur durch die Stellungnahmen von Ärzten rekonstruieren.

[22] Schmuhl, Göttingen, 2005, S. 420.

[23] Ganssmüller, Christian: Die Erbgesundheitspolitik des Dritten Reiches, Köln, 1987, S. 163.

[24] Priebe, Wiebke: Unterrichtsthema Holocaust in der Förderschule?, Empirische Untersuchung zur Entwicklung eines Unterrichtskonzepts für den Schwerpunkt Lernen, Bad Heilbrunn, 2006, S. 57. , Schmitz-Berning, Cornelia: Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin, 1998, S. 217.

Anmerkung: bei dem Quellentext handelt es sich um den Euthanasie Befehl Adolf Hitlers.

[25] Nowak, Kurt: Sterilisation und „Euthanasie“ im Dritten Reich, Tatsachen und Deutungen, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Bd. 12 (1988), S. 332.

[26] Ganssmüller, Köln, 1987, S. 159.

[27] Stöckle, Zacher, Tübingen, 1999, S. 10.

[28] Stöckle, Zacher, Tübingen, 1999, S. 10.

[29] Vgl. Stöckle, Zacher, Tübingen, 1999, S. 10. ; Klee, Ernst: Dokumente zur Euthanasie, Frankfurt am Main, 1985, S. 96.

[30] Topp, Sascha: Geschichte als Argument in der Nachkriegsmedizin, Formen der Vergegenwärtigung der nationalsozialistischen Euthanasie zwischen Politisierung und Historiographie, Göttingen, 2013, S. 34.

[31] Klee, Frankfurt am Main, 1985, S. 97.

[32] Klee, Frankfurt am Main, 1985, S. 97.

[33] Klee, Frankfurt am Main, 1985, S. 97-98.

[34] Klee, Frankfurt am Main, 1985, S. 97-98

[35] Pauleikhoff, 1988, S. 57.

[36] Pauleikhoff, 1988, S. 57.

[37] Wein, Susanne: Alles erforscht? Nationalsozialismus in Württemberg und Hohenzollern: Literaturbericht und Bibliografie, Stuttgart, 2013, S. 80.

[38] Vgl. Pauleikhoff, 1988, S. 58.

[39] Vgl. Pauleikhoff, 1988, S. 58.

[40] Stöckle, Zacher, Tübingen, 1999, S. 11., Anmerkung: die Asche in den Urnen war Knochenmehl, dass durch das Mahlen der Skelette nach der Einäscherung der Opfer gewonnen wurde.

[41] Stöckle, Zacher, Tübingen, 1999, S. 19.

[42] Häßler, Häßler, Stuttgart, 2005, S. 73.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Kirche und Widerstand im Nationalsozialismus. Bischof Clemens August Graf von Galen und die Aktion T4
Autor
Jahr
2015
Seiten
23
Katalognummer
V351791
ISBN (eBook)
9783668510050
ISBN (Buch)
9783668510067
Dateigröße
576 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kirche, widerstand, nationalsozialismus, bischof, clemens, august, graf, galen, aktion
Arbeit zitieren
Julia T. (Autor:in), 2015, Kirche und Widerstand im Nationalsozialismus. Bischof Clemens August Graf von Galen und die Aktion T4, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351791

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