Was sind Diskriminierung und Rassismus und wie verhält sich das deutsche Rechtssystem dazu?


Hausarbeit, 2016

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Definitionen
1.1 Ausländer
1.2 Diskriminierung
1.3 Rassismus
1.3.1 Struktureller Rassismus
1.3.2 Institutioneller Rassismus

2. Rassismus in Europa
2.1 Beispiele für Rassismus in Lettland, Kroatien und den Niederlanden
2.2 Rassismus in Deutschland
2.2.1 Der Nationalsozialismus
2.2.2 Der Antisemitismus in der Nachkriegszeit
2.2.3 Rassismus gegen Roma und Sinti

3. Das Ausländer- und Asylrecht in Deutschland
3.1 Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern im Sozialrecht
3.1.1 Leistungen nach dem AsylbLG – Leistungen nach dem SGB II/XII
3.1.2 Leistungsberechtige
3.1.3 Grundleistungen und Regelbedarfe
3.2 Schlussfolgerung aus den Ungleichbehandlungen beim Leistungsanspruch

4. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

5. Beispiele in der Sozialen Arbeit

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

Einleitung

Im deutschen Grundgesetz wird festgehalten, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Niemand soll aufgrund seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden.

Trotz dessen sind Diskriminierung und Rassismus gegen Ausländer[1] ein immer widerkehrendes und bedeutendes Thema in Deutschland. Es bezieht sich nicht nur auf das aktuelle Flüchtlingsaufkommen, sondern findet seinen Ursprung bereits viel früher.

Die Diskriminierung ist nicht nur in Bereichen der Bildung oder des Arbeitsmarktes zu erkennen. Sie geht weit über den Alltag der Ausländer hinaus. So gibt es in Deutschland unterschiedliche Gesetze für Ausländer und Deutsche. Im Gegenzug gibt es ebenfalls Gesetze, die das Thema Diskriminierung und Rassismus aufarbeiten und versuchen Benachteiligungen zu beseitigen.

Im Folgenden setzt sich diese Arbeit daher mit der Frage „Was sind Diskriminierung und Rassismus und wie verhält sich das deutsche Rechtssystem dazu?“ auseinander. Zunächst werden die damit zusammenhängenden Begrifflichkeiten definiert. Im weiteren Verlauf wird auf das Phänomen des Rassismus in Deutschland eingehen. Abschließend wird ein Einblick in das deutsche Recht gegeben und Beispiele in der Sozialen Arbeit aufgezeigt.

1. Definitionen

Um die Verständlichkeit des nachfolgenden Themenbereiches zu gewährleisten, werden zunächst einige wichtige Begriffe definiert.[2]

1.1 Ausländer

Die meisten Menschen nutzen den Begriff Ausländer, ohne dabei Unterschiede zu machen. Ein „Ausländer ist [jedoch nur,] jeder der im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116, Absatz 1) kein Deutscher ist“[3].

Des Weiteren gibt es Menschen mit einem Migrationshintergrund. Dazu zählen die Menschen, die nach 1949 in Deutschland eingewandert sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten Elternteil oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.[4]

Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen von Ausländern: Die Drittstaatsangehörigen und die Unionsbürger.

- „Drittstaatsangehörige sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen“[5].
- „Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Bürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht“[6].

1.2 Diskriminierung

„Diskriminierung basiert auf kategorialen, d.h. vermeintlich trennscharfen und eindeutigen Unterscheidungen, mit denen diejenigen markiert werden, die sich in irgendeiner Weise vom angenommenen Normalfall des vollwertigen Gesellschafsmitglieds unterscheiden“[7]. Diese Unterscheidungen beziehen sich beispielsweise auf Herkunft, Sprache oder Religion.

1.3 Rassismus

Wird ein Mensch aufgrund seiner rassischen Merkmale diskriminiert und in Folge dessen unterdrückt oder ausgegrenzt ist dies als Rassismus zu bezeichnen. Die Merkmale können sich beispielsweise auf biologische Ausprägungen, wie die Haut- oder Haarfarbe beziehen.[8]

1.3.1 Struktureller Rassismus

Die in einem Land herrschenden Rechte, so wie seine politischen und ökonomischen Strukturen können Ausgrenzung bewirken. Aus diesem Blickwinkel betrachtet kann demnach auch ein gesellschaftliches System rassistisch sein.[9]

1.3.2 Institutioneller Rassismus

Werden in gesellschaftlichen Organisationen die Angehörigen der eigenen Gruppe systematisch gegenüber den Nicht-Dazugehörigen privilegiert, so ist dies ebenfalls eine Form des Rassismus.[10] Dies kann beispielsweise in Institutionen wie Schulen oder Behörden der Fall sein.

2. Rassismus in Europa

Der Rassismus hat seine Wurzeln bereits in der Antike und im Mittelalter geschlagen. Begonnen hat der moderne Rassismus allerdings erst im 18. Jahrhundert. Durch ihn wurde beispielsweise die Sklaverei gerechtfertigt.

Anfang des 20. Jahrhunderts begann die sogenannte Rassenkunde. Hierbei wurden Menschen mithilfe wissenschaftlicher Mittel kategorisiert. Diese Kategorisierung wurde anhand körperlicher und genetischer Merkmale durchgeführt.

2.1 Beispiele für Rassismus in Lettland, Kroatien und den Niederlanden

Rassismus gibt es in nahezu allen Ländern in Europa.

In Lettland hat er sich beispielsweise in den 90er gezeigt. Damals kämpften die Letten um die Unabhängigkeit ihres Landes. Die dort lebenden Russen wurden ausgegrenzt. So wurden unteranderem Kontrollen durchgeführt, dass die Bürger in der Öffentlichkeit kein russisch sprachen. Auch der Erhalt von russischen Schulen wurde stark diskutiert.

Ein weiteres Phänomen des Rassismus war in Kroatien zu entdecken. Das Land erklärte 1990 seine Unabhängigkeit. In Folge dessen stufte es die dort lebenden Serben in ihrem Status herab. Sie wurden zur Minderheit erklärt und verloren ihre staatsbürgerlichen Rechte. Daraufhin begann 1991 der Krieg zwischen Kroatien und Serbien, in dem unzählige Menschen ihr Leben lassen mussten.

Mitte der 90er zeigten die Niederlande ein Beispiel für kulturellen Rassismus. Dieser äußerte sich beispielsweise in der Forderung, dass sogenannte Illegale aus ihrem Land zwangsweise abgeschoben und ausgeliefert werden sollten. In der Politik zeigten sich steigende Sympathien für die Rechtsaußenparteien. So wurde in einigen niederländischen Parteien der Islam als Gefahr gesehen.[11]

2.2 Rassismus in Deutschland

Wie viele andere Länder in Europa hat auch Deutschland seine eigene Geschichte in Bezug auf Rassismus. Und genauso wie in anderen Ländern scheint auch die Grundhaltung der Deutschen gegenüber Rassismus ähnlich zu sein. „[D]ie Mehrheit und selbst die Akteure [lehnen es ab], mit Rassismus etwas zu tun zu haben.“[12].

2.2.1 Der Nationalsozialismus

Das für Deutschland wohl bekannteste Beispiel für Rassismus ist der Nationalsozialismus und der darauffolgende zweite Weltkrieg.

Adolf Hitler und seinen Anhänger gelang es Deutschland zu einer Diktatur zu machen. Ziel war es, eine deutsche Volksgemeinschafft zu schaffen, wodurch unteranderem Juden, Roma und Sinti, so wie Menschen slawischer Herkunft ausgeschlossen wurden. Um das sogenannte „deutsche Blut und die deutsche Ehre“ zu schützen wurden einige Gesetzesänderungen vorgenommen, die die Rechte vieler Menschen verringerten. Darunter das Gesetz, dass Deutsche nur Ehen mit Deutschen schließen durften. So sollte die arisch-germanische Rasse erhalten werden.

Diese rassistischen Ansichten führten zu Kriegsverbrechen und unzähligen Völkermorden.[13] [14]

2.2.2 Der Antisemitismus in der Nachkriegszeit

Nicht nur direkt nach dem Krieg, auch heute noch haben Juden mit Antisemitismus zu kämpfen. Dieser zeigt sich in Anspielungen auf Kriegsereignisse, Wiederholung alter Parolen oder sogar in direkter psychischer oder physischer Gewalt. Oftmals geschieht dies ganz unscheinbar und unauffällig. Kaum ein Mensch mit einer antisemitischen Einstellung äußert diese offen.[15] [16]

2.2.3 Rassismus gegen Roma und Sinti

Der Rassismus gegen Roma und Sinti wird als Antiziganismus bezeichnet. Er ist in Deutschland teilweise sogar eine akzeptierende Grundhaltung vieler Menschen.

Den Roma und Sinti wird in Deutschland oftmals ihre“ Kultur und ihre Geschichte […] abgesprochen, sie wird abgewertet und denunziert“[17]. Viele Deutsche sehen hinter den Roma und Sinti nur Menschen, welche einen ungesicherten rechtlichen Aufenthaltsstatus haben. Doch gibt es ganz unterschiedliche Gruppen, darunter etwa 70.000 mit einer deutschen Staatsbürgerschaft.[18]

3. Das Ausländer- und Asylrecht in Deutschland

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, soll in Deutschland jeder Mensch vor dem Gesetz gleich sein. Doch wird in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten oftmals zwischen Deutschen und Ausländern unterschieden.

Zusätzlich gilt für Ausländer für bestimmte Bereiche ein gesondertes Recht in Deutschland. Dazu gehören unteranderem das Aufenthaltsgesetz, Gesetze über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, so wie das Asylgesetz.

Diese Gesetze regeln beispielsweise:

- Den Aufenthalt in Deutschland (AufenthG):
- Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht und gestaltet die Zuwanderung von Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Es regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.

- Das Recht auf Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern (FreizügG-EU)
- Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern beinhaltet unteranderem Vorschriften über die Einreise von Familienangehörigen der Unionsbürger, sowie die Ausreise- und Ausweispflicht.

- Die Rechtsstellung von Asylberechtigten und den Asylantrag (AsylG[19] )
- Das Asylgesetz enthält unteranderem Vorschriften über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Unterbringung und Verteilung, sowie das Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens.

3.1 Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern im Sozialrecht

„Aus verfassungs-, unions- und völkerrechtlicher Ebene sind […] personale Ungleichbehandlungen im Sozialrecht rechtfertigungsbedürftig. Teilweise können sie soweit es um den Zugang zum Arbeitsmarkt und Studienstipendien geht unter bestimmten Voraussetzungen durchaus gerechtfertigt werden. Dass sie aber darüber hinaus auch bei allgemeinen Leistungen der Lebensstandardsicherung gelten, belegt, dass das Sozialrecht nach wie vor auch als Migrationsabwehrrecht missverstanden wird“[20].

Um einen Einblick in die genannten Ungleichbehandlungen zu geben, werden die Leistungen für Deutsche und Ausländer genauer untersucht.

3.1.1 Leistungen nach dem AsylbLG – Leistungen nach dem SGB II/XII

Das Asylbewerberleistungsgesetz, wie auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende/ die Sozialhilfe legen Leistungsberechtigte, so wie Art und Umfang der Leistung fest.

[...]


[1] Für die bessere Lesbarkeit wird im Folgenden bei einigen Begrifflichkeiten nur die jeweils männliche Form gewählt, gemeint sind damit aber immer beide Geschlechter

[2] Für die bessere Lesbarkeit wird im Folgenden lediglich der Begriff „Ausländer“ verwandt, gemeint sind damit Drittstaatsangehörige, Unionsbürger und Menschen mit Migrationshintergrund

[3] https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?nn=1363008&lv2=5831810& lv3=1637812

[4] Vgl. Brinkmann, Marschke, S. 15

[5] https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504482&lv2=1364168

[6] https://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html

[7] Scherr, S. 8

[8] Vgl. Brinkmann, Marschke, S. 19

[9] Vgl. Drews-Sylla, Makarska, S. 31

[10] Vgl. Drews-Sylla, Makarska, S. 31

[11] Vgl. Drews-Sylla, Makarska, S. 33 - 38

[12] Drews-Sylla, Makarska, S. 38

[13] Vgl. Sequeira, S .128-129

[14] Der Begriff Antisemitismus bezeichnet heute alle historischen Erscheinungsformen der Judenfeindschaft (http://www.bpb.de/politik/extremismus/antisemitismus/37945/antisemitismus)

[15] Vgl. Sequeira, S. 129-130

[16] Sinti und Roma leben seit Jahrhunderten in Europa. In ihren jeweiligen Heimatländern bilden sie historisch gewachsene Minderheiten, die sich selbst Sinti oder Roma nennen, wobei Sinti die in West- und Mitteleuropa beheimateten Angehörigen der Minderheit, Roma diejenigen ost- und südosteuropäischer Herkunft bezeichnet (http://www.sintiundroma.de/sinti-roma.html)

[17] Sequeira, S. 132

[18] Vgl. Sequeria, S. 132-134

[19] Das Asylverfahrensgesetz heißt seit dem 24.10.2015 Asylgesetz

[20] Kingreen, S. 86

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Was sind Diskriminierung und Rassismus und wie verhält sich das deutsche Rechtssystem dazu?
Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
15
Katalognummer
V354007
ISBN (eBook)
9783668402836
ISBN (Buch)
9783668402843
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
interkulturell, international, rassismus, diskriminierung, deutsches Recht, ausländerrecht, asylrecht, gleichbehandlungsgesetz
Arbeit zitieren
Valerie Alina Elmers (Autor:in), 2016, Was sind Diskriminierung und Rassismus und wie verhält sich das deutsche Rechtssystem dazu?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354007

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