Anforderungen für die Ausbildung der Sozialen Arbeit im Kontext der Hartz-Gesetzgebung
Inhalt
1. Einleitung 5
1.1. Relevanz des Themas 6
1.2. Motivation für diese Arbeit 7
1.3. Aufbau der Arbeit 7
2. Die Grundzüge der Hartz-Gesetzgebung. 10
2.1. Vorstellung der Agenda 2010 10
2.2. Geschichte der Reform Hartz IV 11
2.3. Ziele von Hartz IV 14
2.3.1. Allgemeines Ziel vom SGB II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende. 14
2.3.2. „Fördern und Fordern“ 14
2.3.3. Bedarfsorientiert 15
2.3.4. Soziale Sicherung 16
2.4. Fazit 16
3. Organisatorische Änderungen 18
3.1. Grundgedanken der neuen Organisation Job Center 18
3.1.1. Clearingstelle. 20
3.1.2. Beratung und Gewährung von Leistungen 21
3.1.3. Der Bereich Vermittlung und Eingliederung 21
3.1.3.1. Neue Aufgaben für die freie Wohlfahrtspflege 23
3.1.3.2. Beschäftigungsgesellschaften. 24
3.1.4. Der Bereich Fallmanagement 26
3.2. Fazit 29
4. Die Philosophie des „Fördern und Fordern“ 32
4.1. Der Bezug zur Sozialen Arbeit 32
4.2. Leitbild des aktivierenden Staates 33
4.3. Der Paradigmenwechsel 34
4.3.1. Allgemeine Meinungen zur Sozialpolitik. 34
4.3.2. Rechtelosigkeit des Hilfesuchenden. 35
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Anforderungen für die Ausbildung der Sozialen Arbeit im Kontext der Hartz-Gesetzgebung
4.3.3. Keine Eigenverantwortung ohne Rechte 37
4.4. Rahmenbedingungen einer aktivierenden Sozialen Arbeit. 38
4.4.1. Kurze Historie von aktivierender Sozialer Arbeit 38
4.4.2. Aktivierende Handlungsmuster in der Sozialhilfe 39
4.4.2.1. Die aktivierende Behörde. 40
4.4.2.2. Ebenbürtigkeit von Hilfesuchendem und Behörde 41
4.4.2.3. Neue Positionierung in der Sozialen Arbeit. 43
4.5. Fazit 44
5. Was ist Soziale Arbeit ? 46
5.1. Definition 46
5.2. Inwiefern betrifft Hartz IV die Soziale Arbeit ? 47
5.2.1. Historische Wurzeln der Sozialen Arbeit in Deutschland. 48
5.2.2. Absolventen der Sozialen Arbeit in der Arbeitsförderung. 49
5.2.3. Intensivierung der Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten. 49
5.2.4. Auflösung der gewachsenen Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit 49
5.2.5. Professionsethische Orientierung 51
5.2.5.1. Eigenverantwortung 51
5.2.5.2. Sozialer Raum als Bezugswert Sozialer Arbeit 52
5.3. Fazit 52
6. Praxis der Sozialen Arbeit. 54
6.1. Eine Einleitung 54
6.2. Sozialpädagogische Methoden 55
6.3. Case Management als eine Methode der Sozialen Arbeit 58
6.4. Berufsbild für Diplom-Sozialarbeiter 62
6.4.1. Grundlagen und Rahmenbedingungen der Profession 63
6.4.2. Berufs- und Ausbildungsabschlüsse professioneller Sozialer Arbeit. 65
6.5. Fazit 66
7. Dienstleistungen im Kontext der Aktivierung. 67
7.1. Die Form der Beratung für Hilfesuchende 68
7.1.1. Schritte für eine effektive Dienstleistung 68
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7.1.2. Neue Zusammensetzung der Handlungsformen.............................................70 7.1.3. Kompetenzfragen in der Sozialen Arbeit .......................................................71
7.2. Fazit ......................................................................................................................74 8. Anforderung für die Ausbildung der Soziale Arbeit - ein Gesamtfazit ...............75
Literaturverzeichnis......................................................................................................78
Die Verwendung männlicher Titel innerhalb dieser Arbeit dient ausschließlich dem besseren Lesefluss des Textes. Frauen sind selbstverständlich immer begrifflich mit erfasst.
Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen, werden alle Internetadressen von Online-Quellen hinsichtlich der Zitation nicht im Text angegeben. Alle Online Dokumente sind mit einem -Symbol versehen und im Literaturverzeichnis aufgeführt.
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Anforderungen für die Ausbildung der Sozialen Arbeit im Kontext der Hartz-Gesetzgebung
1. Einleitung
1.1. Relevanz des Themas
Am 1. Januar 2005 wird die Arbeitsmarktreform mit der Kurzbezeichnung Hartz IV Wirklichkeit. Wie keine andere Sozialreform in den letzten Jahren weckt sie bei den betroffenen Menschen Ängste und führt zu lebhaften Protesten. Teilweise wird durch Fehlinformation und mangelnde Kenntnisse Furcht bei den Menschen erzeugt. Soziale Arbeit ist in ihrem Kern Arbeit mit Menschen. Deswegen mache ich die Sozialreform am Arbeitsmarkt, konkret die Hartz-Gesetzgebung und das darin enthaltene „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)“ zum Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Den Schwerpunkte lege ich dabei weniger auf die finanz - und ordnungspolitischen, sondern mehr auf die gestalterischen Probleme. Die soziale Frage, die ich ausgehend von Hartz IV bearbeiten möchte heißt: Wie wirkt sich die Hartz-Gesetzgebung auf die Ausbildung der Sozialen Arbeit aus? Das vierte Gesetz zu modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist für den Fachdiskurs der Sozialen Arbeit von wesentlicher Bedeutung, weil sich dieses Gesetz besonders auf traditionell sozialarbeiterische Felder auswirkt und die Träger der Sozialen Arbeit auf diesen Feldern tätig sind. Auch die Absolventen der akademischen Ausbildung zur Sozialen Arbeit werden die Konsequenzen aus den modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bearbeiten und sich kritisch damit auseinandersetzen. Für die Soziale Arbeit sind besonders die Ziele von Hartz IV, die mit den Begriffen aus dem Bereich der Sozialen Arbeit, wie z.B. Case Management, beschrieben werden von großer Bedeutung (vgl. Burghardt 2004, S. 53).
Beim Erarbeiten dieses Themas stellten sich mir folgende Schwierigkeiten: Erstens bestehen zum Zeitpunkt der Abfassung meiner Arbeit noch Unklarheiten in der Gestaltung dieser Reform. So konnten mir einzelne betroffene Arbeits- und Sozialämter keine näheren Informationen zur geplanten Ausführungen geben. Zweitens schlägt sich diese Unklarheit in den in dieser Arbeit verwendeten Quellen nieder. Entscheidungen und Bestimmungen zur Durchführungen werden fast täglich modifiziert und erschweren dadurch eine vollständige Darstellung.
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Drittens gab es Schwierigkeiten, aus den vorliegenden Aufsätzen und Berichten eine präzise inhaltliche Struktur zu entwickeln, weil viele Institutionen und Organisationen bei dieser Reform betroffen sind und ihre jeweils individuelle und damit auch subjektive Meinung zu dieser Reform äußern.
1.2. Motivation für diese Arbeit
a) In meinem Studium habe ich mich am intensivsten mit dem Sozialrecht auseinandergesetzt. Um dies wiederzuspiegeln, möchte ich mich einem Thema stellen, das die Sozialrechte beinhaltet.
In meinem Praktikum bei der Sozialberatung bei DaimlerChrysler in Untertürkheim entdeckte ich, wie das Sozialrecht - als Gegenstand der Beratung - den Menschen Unterstützung und Leistungen bietet, die zur Verbesserung ihrer Situation beitragen. Die positiven Erfahrungen aus dieser Zeit veranlaßten mich, dieses Thema in der Diplomarbeit zu wiederholen.
b) Ich will dieses Thema bearbeiten, weil hier Ängste und Nöte, aber auch Hoffnungen für Menschen sichtbar werden. Diese Gefühle gehören zu uns Menschen und wir können und dürfen sie nicht ausblenden, sondern wir müssen uns einen Weg suchen, wie wir mit ihnen umgehen können. Die Soziale Arbeit ist bei der Suche nach diesem Weg gefordert. Ich möchte hier ein Mit - Suchender sein. Mir ist bewußt, dass Sozialreformen im demokratischen Staat oder auch im persönlichen Leben immer wieder aktuell werden. Wir Menschen müssen lernen, wie wir mit den Folgen eine neue lebensfähige Situation schaffen.
1.3. Aufbau der Arbeit
Die Gestaltung meiner Diplomarbeit entspricht dem zirkulären Modell, das auch bei qualitativen Erhebungen benützt wird. Bei diesem Modell werden in jedem Kapitel Informationen und Auswertungen dargestellt, die dann jeweils einen Beitrag zur Theorie und Thesenbildung am Ende der Arbeit liefern. Aus der Fülle von aktuellen Berichten, Positionen und Meinungen wählte ich die Quellen nach folgenden Kriterien aus:
a) Darstellung der Reform. Bei dieser Arbeit besteht meine Intention nicht auf einer vollständigen Darstellung der Reform Hartz IV. Sonst würde ich zu stark
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auf die politische Sicht eingehen. Besonders interessant erscheinen mir diejenigen Punkte der Reform, die im Fachdiskurs der Sozialen Arbeit öfters genannt werden. Von ihnen lasse ich mich in meiner Auswahl leiten.
b) Sozialer Bezug. Hierbei stelle ich mir die Frage, welcher Teil der Reform hat bezug zu Sozialen Arbeit und wird meiner Fragestellung gerecht?
c) Zeitliche Begrenzung. Die Reform weist noch einige Unklarheiten in der Gestaltung und Umsetzung auf. Daraus ergeben sich immer wieder neue politische Informationen und Meldungen zu dieser Reform. Aufgrund der gestellten Zeit für diese Diplomarbeit, kann ich nur die Informationen bis Mitte September 2004 berücksichtigen.
Nach der Einleitung im ersten Kapitel beginne ich im zweiten Kapitel meine Arbeit mit einem kurzen Überblick über die Agenda 2010. Dabei setze ich den Fokus auf das vierte Hartz Gesetz mit dem Inhalt der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Gegenstand meiner Arbeit wird beschreiben.
Im dritten Kapitel beschreibe ich die organisatorischen Änderungen im Arbeitsamt in Form von Vorschlägen und gesetzlich geregelten Ausführungen. Mit dem Kapitel zwei und drei markiere ich den inhaltlichen und organisatorischen Grundzug von Hartz IV und schaffe so die Grundlage für eine Auseinandersetzung mit der Profession der Sozialen Arbeit, die in späteren Kapiteln aufgeführt wird.
Im Mittelpunkt des vierten Kapitels beschreibe ich das Gedankengut und die Ziele des Programms Hartz IV. Sie ist eine Reform die einen bestimmten Zustand herbeiführen soll und mit einzelnen Schritten den Weg vom Ist-Zustand zum Soll-Zustand aufzeigt. Die Intention und die ideologische Einstellungen der Gestalter von Hartz IV wird in diesem Kapitel erklärt.
Im fünften Kapitel wird in kurzen und ausgewählten Zügen der Kern Sozialer Arbeit dargestellt, um einen Vergleich und Diskurs von Hartz IV mit der Sozialen Arbeit zu ermöglichen.
Der Schwerpunkt des sechsten Kapitels beschäftigt sich mit der Praxis und den Methoden der Sozialen Arbeit. Das Zentrum dieses Kapitels bildet die Methode des Case Management aus sozialarbeiterischer Sicht.
Die Aktivierung des Menschen macht den Kern sowohl pädagogischen als auch sozialarbeiterischen Tuns aus. Deshalb stelle ich im siebten Kapitel die Frage, wie die
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Anforderungen für die Ausbildung der Sozialen Arbeit im Kontext der Hartz-Gesetzgebung
Intention der Aktivierung und der Dienstleistungsorientierung für die Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit von Bedeutung sind. Am Ende von jedem Kapitel fokussiere ich den Inhalt und stelle die Beziehung zur Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich der Sozialen Arbeit her. Diese Quintessenz eines jeden Kapitels stellt den Beitrag für die Thesen, Antworten und Fragen in dieser Arbeit her. Abschließend wird ich im achten Kapitel eine Gesamtbilanz gezogen.
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2. Die Grundzüge der Hartz-Gesetzgebung
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2003 zahlreiche Gesetzesinitativen vor allem im Bereich der Wirtschaft- und Sozialpolitik auf den Weg gebracht. Diese sind zusammengefaßt in dem Reformpaket mit dem Namen Agenda 2010. Agenda bedeutet hier nichts anderes als eine Aufstellung von Schritten, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, oder anders ausgedrückt: „was zu tun ist“ (Duden 1982, S. 38). Mit der Jahreszahl 2010 wird das Enddatum fixiert, bis zu dem die einzelnen Reformschritte in Deutschland umgesetzt sein sollen. Das Herzstück der Agenda 2010 im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik ist die Hartz-Gesetzgebung, eine Arbeitsmarktreform. Aus dieser Reihe von vier Hartz-Gesetzen nehme ich das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das am 24. Dezember 2003 beschlossen, zum Gegenstand meiner Arbeit. Dieses Gesetz beinhaltet das neue Sozialgesetzbuch II (SGB II ) mit der Überschrift „Grundsicherung für Arbeitssuchende“.
2.1. Vorstellung der Agenda 2010
Mit der Agenda 2010 hat die Bundesregierung ein umfassendes Programm zur Reform des Arbeitsmarktes, zum Umbau der Sozialsysteme und für wirtschaftliches Wachstum entworfen. Das Ziel der Agenda ist, dass Deutschland bis zum Jahre 2010 „...ökonomisch wieder Spitze und in Bildung und Forschung führend ist“ (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2004, S.8 ). Die Agenda 2010 beginnt inoffiziell am 14. März 2003 mit der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Ausgangspunkt für die Agenda 2010 war die anhaltend schlechte Wirtschaftslage und die damit verbundene Massenarbeitslosigkeit. Die sozialen Sicherungssysteme sind überlastet und bisherige Konzepte zur Entlastung sind in vielfältigen Versuchen gescheitert.
Die Agenda 2010 beinhaltet u.a. drei große Sozialreformen: Die Gesundheitsreform, die Hartz-Reformen und die Rentenreform. Laut Mueller (vgl. 2004, S. 54) ist sich eine überwiegende Mehrheit der Fachöffentlichkeit einig, dass kein Weg an der Modernisierung der Sozialsysteme und des Arbeitsmarktes vorbeiführt. Auch große Teile der Politik und der freien Wohlfahrt stimmen mit den Zielen der Agenda 2010 überein.
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Vor dem Hintergrund einer Modernisierung des Arbeitsmarktes hat die Bundesregierung am Anfang des Jahres 2002 eine Kommission gegründet, die Vorschläge zu einer Reform erarbeiten sollte. Unter dem Motto „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ legte die Hartz-Kommision ein Reformpaket vor. Der Name der Kommission ist benannt nach ihrem Vorsitzenden, dem VW-Manager Peter Hartz. Das aus 13 „Innovationsmodulen“ bestehende Hartz-Konzept sieht den Abbau der Arbeitslosigkeit und eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik vor. Im Zentrum steht die persönliche Integrationsleistung des Arbeitslosen. Weiter sollen die Vermittlung von Arbeitsplätzen beschleunigt und die Zumutbarkeitsregelungen für eine Arbeitsstelle verschärft werden (vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2003 a, S. 1 ).
Auswirkungen auf das Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit und damit auch auf ihre Ausbildung hat vor allem das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Hauptbestandteil des Gesetzes ist die Einführung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, insbesondere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts). Das Gesetz wurde im Bundestag verabschiedet und wird zum Januar 2005 in Kraft treten (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004 a, S. 6 ). Vertreter aus der Wirtschaft sind der Ansicht, dass die Agenda 2010 nur der Anfang von weiteren Reformen sein kann. Eine weitere Flexibilisierung und eine Konzentration auf den Arbeitssuchenden und seine Bedürfnisse sind notwendig. Dies bedeutet, dass die gesellschaftliche und politische Rationalität der wirtschaftlichen angepasst wird, den liberalen, marktwirtschaftlichen Richtungen mehr Raum zugebilligt wird und die wohlfahrtsstaatlichen Tendenzen zurückgedrängt werden (vgl. Birkenmaier 2004, S. 1).
2.2. Geschichte der Reform Hartz IV
Ausgehend vom Hartz-Bericht im August 2002 wird von Anfang an deutlich, dass sich die politische Diskussion über diesen Bericht mehr um die finanz- und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen dreht als um die positiven Veränderungen bei der Beratung und Betreuung des Arbeitssuchenden. Die Reform zur Modernisierung des Arbeitsmarktes folgt zwei großen Reformpfaden (vgl. Reis/Brülle 2004, S. 160):
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Der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer neuen materiellen Leistung zum Arbeitslosengeld II. Der Entwurf von neuen Dienstleistungen als Kernelement des SGB II Schon vor der Agenda 2010 wurde erkannt, dass für erwerbsfähige Hilfebedürftige zwei steuerfinanzierte Fürsorgesysteme vorzuhalten mehr Verwirrung und Kosten verursacht, als Klarheit und Effektivität. Dies war bisher auf der einen Seite die Arbeitslosenhilfe und auf der anderen Seite die Sozialhilfe. Das Fürsorgesystem, eine Säule der sozialen Sicherung, tritt generell bei Bedürftigkeit aufgrund einer individuellen Notlage ein. Die Kennzeichen der Fürsorge sind dabei, dass ihre Leistungen grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen staatlichen Sozialleistungen und auch nachrangig gegenüber familiärem Unterhalt sind.
Bisher bestand das Problem darin, dass die Kommunen Empfängern von Sozialhilfe nur in einem beschränkten Maß Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt anbieten konnten. Die eigentliche Hilfe für die erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger, nämlich die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, deren Leistungen im SGB III aufgeführt sind, blieb ihnen verwehrt. Dieses Problem soll jetzt mit der Einführung einer Grundsicherung für Arbeitssuchende behoben werden (vgl. Mueller 2004, S. 55). Die Grundsicherung umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Geldleistungen für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen werden „Arbeitslosengeld II“ genannt. Die Geldleistungen für die Angehörigen heißen Sozialgeld.
Der Abschlussbericht der Hartz-Kommission gibt Raum für eine Fachdiskussion über die Gestaltung der Funktion von Arbeitsabläufen in der Bundesagentur für Arbeit. Das frühere Arbeitsamt wird umgestaltet zu einem Dienstleistungszentrum mit dem Namen Job Center. Es wäre sinnvoll, wenn die Soziale Arbeit diesen latent vorliegenden Diskurs aufgreifen und entsprechend ihrem Selbstverständnis führen würde. Die Reform und damit verbunden die Schaffung eines neuen Spektrums von Dienstleistungen als Hauptfunktion vom SGB II soll in der Organisationsform eines „Job Centers“ durchgeführt werden. Die Funktionen und Organe eines „Job Centers“ werde ich in Kapitel 3 ausführlich erläutern.
Der an dieser Stelle beschriebene Reformweg ist das Innovationsmodul 1 in dem aus 13 Modulen bestehenden Hartz-Konzept. Es ist überschreiben mit: „Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber - Verbesserter Service für Kunden -
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Job Center“ (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2003 a, S. 2 ). Das lokale Zentrum für alle Dienstleistungen am Arbeitsmarkt soll das Job Center sein. Zwischen dem Sozialamt und der Bundesagentur für Arbeit wird gemäß § 44b SGB II eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Somit ist das Job Center für alle Erwerbsfähigen in der Region zuständig, die arbeitslos sind, einschließlich der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger. Zugleich soll es als Ansprechpartner für die Arbeitgeber dienen, die auf der Suche nach Mitarbeitern sind. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass das Job Center die einheitliche Anlaufstelle ist und Leistungen kundennah und bürgerfreundlich aus einer Hand angeboten werden können (vgl. Reis/Brülle 2004, S. 160).
Die neuen Schritte zu diesem Ziel, macht ein Artikel aus der Stuttgarter Zeitung deutlich. Dort berichten die neu eingerichteten und zur Probe stehenden Anlaufstellen für Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger neben vielen organisatorischen Schwierigkeiten auch über Erfolge in der Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur und Sozialamt. So können Anträge auf Leistungen an den Kunden schneller und unbürokratischer bearbeitet werden. Somit spart der Kunde Zeit und Nerven (vgl. Bäßler 2004, S. 12).
Hartz IV schafft mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auch neue Zuständigkeiten, die in der unten stehenden Tabelle aufgeführt sind.
(vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004 b, S. 5)
Allgemein läßt sich dabei festhalten, dass sich der Gesetzgeber bei der Reform zur Grundsicherung für Arbeitssuchende leider zu sehr aus der inhaltlichen Diskussion, wie
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die Leistungen gestaltet werden können, herausgezogen hat. Die fiskalischen Effekte haben eindeutig die Gestaltungsfragen überwogen. Deutlich wurde dies in den letzten Monaten an den kontroversen Diskussionen zwischen Bund, Ländern und Kommunen um die Finanzierung der Reform.
2.3. Ziele von Hartz IV
Die Ziele von Hartz IV haben Auswirkungen auf die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und damit auch auf ihre Ausbildung. In diesem Abschnitt möchte ich nun die im Hinblick auf meine Fragestellung relevanten Ziele vorstellen. Dabei strebe ich nicht Vollständigkeit an, sondern ich stelle die Ziele dar, die von Interesse für die weitere Bearbeitung in meiner Arbeit sind. Ein weiteres Kriterium für die Auswahl der Ziele ist die aktuelle Situation in der Gesellschaft, die durch einseitige Berichterstattung und fehlende Informationen verunsichert ist.
2.3.1. Allgemeines Ziel vom SGB II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende rechtlich aussieht und was sie beinhaltet, wird im SGB II beschrieben. Im Paragraph 1 wird das Prinzip „Fördern und Fordern“ deutlich, das eine zentrale Stellung bei Hartz IV einnimmt. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB II soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gestärkt werden. Sie sollen ihren Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln bestreiten können. Weiter soll die Grundsicherung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB II den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beim Beginn einer Erwerbstätigkeit unterstützen und absichern. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB II bekommt der Hilfebedürftige Leistungen, die zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit beitragen. Dies soll durch Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis und durch Sicherung seines Lebensunterhaltes erreicht werden.
2.3.2. „Fördern und Fordern“
Für die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger gelten ab Januar 2005 strengere Zumutbarkeitsregelungen, wonach fast jede Arbeit zumutbar ist, auch wenn die Vergütung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts liegt. Aber das
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„Fordern“ beinhaltet nicht nur veränderte Zumutbarkeitsregelungen, sondern sieht auch bei Arbeitsablehnung die Kürzung oder vollständige Streichung des Arbeitslosengeldes II vor.
Unter dem Motto „Fördern“ wird ein verbessertes Betreuungssystem, das dem Hilfebedürftigen angeboten wird verstanden. In der gemeinsam erarbeiteten Eingliederungsvereinbarung erhält der Hilfebedürftige die Leistungen, die für seine Eingliederung in die entsprechende Arbeit erforderlich sind. Dies sind insbesondere die im SGB III geregelten Leistungen wie z.B. Trainingsmaßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
All diese Leistungen werden aus einer Hand angeboten und bringen dadurch mehr Effektivität und Effizienz. Das eigentlich Neue und Innovative an der Reform ist, dass die psychosozialen Problemen von Arbeitsuchenden in die Vermittlungsbemühungen um eine Arbeit integriert werden (vgl. Mueller 2004, S. 56). Ein persönlicher Ansprechpartner für den Hilfebedürftigen ist der sogenannte Fallmanager, der nach einem eingehenden Gespräch eine Eingliederungsvereinbarung erstellt. Das ehrgeizige Ziel soll dabei sein, dass ein Fallmanager nicht mehr als 75 Hilfebedürftige und deren Angehörige betreut. Wer jünger als 25 Jahre ist und einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende gestellt hat, wird sofort in Arbeit oder Ausbildung vermittelt (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004 b, S. 6 ).
2.3.3. Bedarfsorientiert
Wenn man die neue Leistung, also das Arbeitslosengeld II, mit der alten Leistung, der Arbeitslosenhilfe, vergleicht, liegt der Unterschied darin, dass sich die neue Leistung am Bedarf des Hilfebedürftigen orientiert und nicht wie bei der Arbeitslosenhilfe am letzten Nettolohn. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement betont, dass diese Orientierung am Bedarf „...sozial gerecht ist, weil das Arbeitslosengeld II ... keine Versicherungsleistung ist, sondern eine Fürsorgeleistung, die aus Steuermitteln finanziert wird und nicht aus Beitragsgeldern“ (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004 c, S. 5 ).
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2.3.4. Soziale Sicherung
Es ist die Frage, inwieweit bei den Zielen von Hartz IV soziale Sicherung möglich ist. Dies ist eine sehr umfassende Frage und nicht einfach zu beantworten, da die anderen sozialen Sicherungssysteme wie Gesundheits- und Rentenversicherung angesichts der schlechten Wirtschaftslage unsicher sind.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende trägt zur sozialen Sicherung insgesamt bei, weil sie eine Beitragszahlung aller Hilfebedürftigen in die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie einen Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung vorsieht. Damit bekommen erwerbsfähige Hilfebedürftige eine Absicherung für das Alter und sie sind generell pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004 b, S.9 ).
2.4. Fazit
Die in diesem Kapitel beschriebenen Grundzüge der Hartz-Gesetzgebung bilden den Grundstock für eine Orientierung der Sozialen Arbeit. In ihnen wird deutlich, wie und mit welchen Mitteln Deutschlands Zukunft bis ins Jahr 2010 gesichert werden soll. Die wesentlichen Inhalte und die Geschichte des Hartz-Berichtes sollten nach meiner Meinung zum Basiswissen eines Sozialarbeiters gehören. Ich bin dieser Ansicht, weil die aktuellen Fragen in Bezug auf die Auswirkung von Hartz IV die Bevölkerung in einem großen Maße beschäftigen. Weiter stellt sich mir die Frage, ob nicht auch die Soziale Arbeit zur Information über Hartz IV beitragen kann. Weitere Fragen ergeben sich für mich aus diesem Kapitel, die für den weiteren Verlauf meiner Arbeit von Bedeutung sind.
Erfordert der Rahmen aus dem Hartz IV Konzept eine neue Weise, wie Soziale Arbeit sich methodisch und sozialpolitisch positionieren muss? Wird die Soziale Arbeit bei der Modernisierung des Arbeitsmarktes gebraucht und kann sie eine professionelle Hilfe für die zukünftigen Fragen und Probleme von Hartz IV sein? Meiner Meinung nach ist der Reformansatz des „Fördern und Fordern“ vernünftig und geboten. Bund, Länder und Kommunen müssen auch die entsprechenden Ressourcen bereitstellen, um die Probleme von Hilfsbedürftigen zu mindern. Es wird nun darauf zu achten sein, dass die Gestaltung der Leistungsprozesse vorangetrieben wird (vgl. Mueller 2004, S. 60).
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Steffen Brodbeck, 2005, Hartz 4 - Anforderungen für die Ausbildung der Sozialen Arbeit im Kontext der Hartz-Gesetzgebung, München, GRIN Verlag GmbH
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