1 Die Methoden einer „neuen“ Wissenschaft
Nachdem Emile Durkheim bereits 1893 seine umfassende Studie „Über soziale Arbeitsteilung“ veröffentlichte, mag es so manchen heutigen Beobachter verwundern, dass er zwei Jahre später ein Buch, namentlich „Die Regeln der soziologischen Methode“, veröffentlichte, welches sich explizit und exklusiv den Methoden seines Faches widmete. Aus heutiger Sicht erscheint das eventuell abwegig, schließlich sollte doch jeder mit den Methoden seines Faches vertraut sein; zudem hatte Durkheim in seinem ersten großen Werk ja ohnehin schon Angaben zu seiner Vorgehensweise gemacht - wozu also die ausschließliche und nachträgliche Beschäftigung mit „der soziologischen Methode“? Betrachtet man den zeitgeschichtlichen Hintergrund, so liegt die Antwort klar auf der Hand: zwar war der Begriff Soziologie zu Durkheims Zeiten (zumindest in der Fachwelt) schon gebräuchlich, doch eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin war die Soziologie noch nicht. Durkheims großes Ziel war es, das zu erreichen. Er versuchte die Soziologie von anderen Wissenschaften abzugrenzen. Um dies zu bewerkstelligen, benötigte die Soziologie eine eigene Methodenlehre und einen „spezifische n Gegenstandsbereich“ (Münch 2002, 93)das erklärt auch die nachträgliche Veröffentlichung der Regeln 1 . Dieser Gegenstandsbereich sollte bei der Durkheim der „Soziale Tatbestand“ sein. Diesen will ich im Folgenden erklären und anhand zweier Beispiele illustrieren, anschließend soll die spezifische Herangehensweise an nicht- materielle soziale Tatbestände anhand der Anomie veranschaulicht werden. Am Ende meiner Ausführungen soll die Bedeutung von Durkheims „Regeln“ für die Soziologie kritisch gewürdigt werden.
2 Der „Soziale Tatbestand“
Bei den meisten wissenschaftlichen Disziplinen scheint klar zu sein, mit welchen Dingen sie sich beschäftigen - die BWL beispielsweise mit dem Aufbau von Betrieben und betrieblichen Vorgängen. Bei der Soziologie ist bzw. war gerade zu Zeiten Durkheims diese Klarheit nicht gegeben, sie benötigte also ein eigenes „Ding“, welches sie untersuchen konnte. Vom „sozialen Tatbestand“ versprach sich Durkheim, dass er der Gegenstand sein könnte, welcher im Stande sei, der Soziologie zum Durchbruch zu verhelfen.
1 Zudem war Durkheim auch der Auffassung, dass die bloße Setzung von Regeln ohne empirische Grundlage (bei ihm verkörpert durch die Studie zur Arbeitsteilung) nicht zulässig sein (vgl. Gephart 2004, 80)
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2.1 Definition des „Sozialen Tatbestandes“ 2
„Ein soziologischer Tatbestand ist jede mehr oder minder festgelegte Art des Handelns, die die Fähigkeit besitzt, auf den Einzelnen einen äußeren Zwang auszuüben; oder auch, die im Bereich einer gegebenen Gesellschaft allgemein auftritt, wobei sie ein von ihren individuellen Äußerungen unabhängiges Eigenleben besitzt.“ (Durkheim 1984, 114)
Basierend auf dieser Definition Durkheims soll der soziale Tatbestand nun eingehender untersucht werden und in seine einzelnen Bestandteile aufgelöst werden. „Die erste und grundlegendste Regel besteht darin, die soziologischen Tatbestände wie Dinge zu betrachten“ (ebd. 115). Diese Forderung ist Durkheims Auffassung geschuldet, dass die Soziologie als Naturwissenschaft zu begreifen ist (vgl. ebd. 105), welche eines spezifischen Forschungsgegenstandes bedarf - Gegenstand ist hierbei durchaus wörtlich gemeint. Soziale Tatbestände als Dinge zu betrachten bedeutet, sie als etwas, „was gegeben ist, was sich [also] der Beobachtung anbietet oder vielmehr sich ihr aufdringt“ (ebd. 125), aufzufassen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Soziologie als eine objektive Wissenschaft zu betreiben, welche sich in ihrer Argumentation nicht auf ideologische und somit normative Vorstellungen, sondern vielmehr auf empirisch untermauerte Tatsachen stützt. Welche Konsequenzen das für die methodische Vorgehensweise bei der Untersuchung von sozialen Tatbeständen genau hat, soll später erläutert werden.
Zunächst aber will ich verdeutlichen, welche Folgen der dinghafte Charakter des sozialen Tatbestands für das Individuum hat. Dinge zeichnen sich dadurch aus, dass sie „durch einen bloßen Willensentschluß nicht veränderlich“ (ebd. 126) sind, sie haben also in gewisser Weise einen dauerhaften Charakter und existieren daher unabhängig von einem bestimmten Individuum. Dinge wie das Gesetz, die Sprache oder das Währungssystem gab es schon vor unsere Zeit und sie werden uns auch überdauern, zudem lassen sie sich nicht ohne weiteres, d.h. lediglich auf individuellen Beschluss hin, verändern (vgl. Münch 2002, 60f.). Die Eigentümlichkeit des sozialen Tatbestandes bestehe also, so Durkheim, darin, dass er außerhalb des individuellen Bewusstseins existiere (vgl. Durkheim 1984, 106). Sollte sich aber dennoch ein Individuum finden, welches sich nicht im Sinne solcher Tatbestände verhält, also z.B. eine fremde Währung benutzten will oder gar gänzlich auf die Bezahlung verzichten möchte, muss es mit massiven Widerstand rechnen. Ein Versuch, sich dem durch soziologische Tatbestände auferlegten Zwang zu entziehen, ist somit (fast) immer zum Scheitern verurteilt. Der Delinquent hat in jedem Falle mit negativen Sanktionen und
2 Die folgenden Ausführungen basieren, so weit nicht anders vermerkt , auf: Durkheim 1984, 103-140
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Widerständen zu rechnen. Solche Sanktionen müssen nicht immer den Charakter strafrechtlicher Verfolgung haben, sie können auch in abgeschwächter Form, z.B. durch soziale Isolation, erfolgen. Sanktionen sind aber nur dann möglich, wenn Norm/Regelverletzungen kollektiv verfolgt werden.
Der Zwangscharakter des sozialen Tatbestands lässt ihn also gleichsam zu einem allgemeinen Phänomen werden. Durch seinen obligatorischen Charakter wird der soziologische Tatbestand kollektiv. Er existiert zwar außerhalb des Einzelbewusstseins, durch seinen Zwangscharakter wird er aber dennoch allgemein (vgl. ebd. 112). Diese Allgemeinheit äußert sich letztlich darin, „dass die entsprechenden Regeln überall in einem Kollektiv als bindend gelten“ (Münch 2002, 113), also universell/ubiquitär gültig sind. Der soziale Tatbestand, der nach Durkheims Auffassung der Gegenstandsbereich der Soziologie sein sollte, ist also eine Realität sui generis, die ausschließlich durch die Soziologie wissenschaftlich untersucht werden kann. Worauf bei der Betrachtung der sozialen Tatbestände im Speziellen zu achten ist, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.
2.2 Regeln zur Betrachtung der sozialen Tatbestände
Wie bereits erwähnt, besteht bei der Untersuchung sozialer Tatbestände die Notwendigkeit, sie als Dinge zu betrachten. Nur auf diese Weise sei es nach Durkheims Ansicht möglich, Soziologie als objektive und somit anerkannte empirische Wissenschaft zu betreiben. Am Beginn einer jeden wissenschaftlichen Arbeit steht in Durkheims Regelkatalog die systematische Ausschaltung von Vulgärbegriffen, von Be griffen also, die in der Öffentlichkeit verwendet werden, den fachlichen Anforderungen, namentlich der Objektivität und der Präzision, aber nicht gerecht werden. Gerade bei soziologischen Themen ist es besonders dringlich sich von „falschen Selbstverständlichkeiten“ (Durkheim 1984, 129) zu befreien um den Postulat der Werturteilsfreiheit gerecht zu werden, denn viele der soziologisch relevanten Themen werden im Volk stark normativ aufgeladen diskutiert. Es bietet sich daher an, eigene Begriffe zu verwenden oder jene, die im Alltagssprachgebrauch bereits verbreitet sind zu präzisieren 3 . Ein Beispiel für einen sehr unscharfen Begriff stellt das Modewort Globalisierung dar. In der breiten Öffentlichkeit verbindet man damit meist nur die wirtschaftlichen Aspekte eines viel weiterreichenden Gesamtphänomens, zudem überwiegen in der öffentlichen Wahrnehmung v.a. die negativen Gesichtspunkte dieses Teilphänomens, z.B. die Arbeitsplatzverlagerung ins osteuropäische Ausland. Will also ein Wissenschaftler
3 in Form einer feststellenden oder regulierenden Definition (vgl. Schulze 2003, 13)
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Arbeit zitieren:
Marcel Raab, 2005, Die Regeln der soziologischen Methode - Der soziologische Tatbestand, München, GRIN Verlag GmbH
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