Analyse der Subventionsgewährung in Deutschland im 'Spezialfall' Agrarwirtschaft


Hausarbeit, 2017

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen
2.1 Subventionsbegriff
2.2 ‚Spezialfall‘ Agrarwirtschaft

3 Wirkkräfte von Subventionen
3.1 Wohlfahrtsökonomische Wirkung von Subventionen
3.2 Ziele der Subventionsvergabe
3.3 Nebenwirkungen von Subventionen
3.3.1 Allgemeine Nebenwirkungen
3.3.2 Agrarwirtschaft-spezifische Nebenwirkungen

4 Agrarsubventionen in Deutschland
4.1 Überblick: Entstehung, GAP, ELER/EGFL
4.2 Status quo

5 Schlussbetrachtung

6 Literatur

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Subventionsgewährung in der Agrarwirtschaft ist ein kontrovers und viel diskutiertes Reizthema. Das Ausmaß der Mittel, die sowohl in Deutschland als auch EU-weit dafür aufgewendet werden, erscheint auf den ersten Blick sehr hoch zu sein. Im Fokus stehen oft normative Gerechtigkeitsdebatten, daneben wird auch die Effizienz der Maßnahmen in Frage gestellt. Zuletzt wurden jährlich rund 40% des gesamten EU-Haushaltes, der anteilig durch die Mitgliedsstaaten finanziert wird, für Agrarsubventionen ausgegeben (BMF 2016: 2). Der Anteil ist leicht rückläufig, aber immer noch der größte Posten im EU-Haushalt (European Commission 2015). Er entspricht einer Größenordnung von rund 50 Mrd. Euro pro Jahr (ebd.). In Deutschland war die Subventionsgewährung in der Agrarwirtschaft in den letzten Jahren zwar auch leicht rückläufig, es wurden im Jahr 2015 aber immer noch insgesamt 9,9 Mrd. Euro als Subventionen gezahlt (Laaser/Rosenschon 2016: 12).

In dieser Arbeit soll daher die Subventionsgewährung in der Agrarwirtschaft näher untersucht werden. Es soll die Frage beantwortet werden, ob die Subventionen in diesem Sektor weiter reduziert werden sollten oder die besonderen Eigenschaften des Agrarsektors die aktuelle Höhe der Subventionen rechtfertigen. Dazu wird eingangs eine Begriffserklärung vorgenommen, in der der Subventionsbegriff definiert und erläutert wird, warum es sich bei der Agrarwirtschaft um einen ‚Spezialfall‘ handeln könnte. Anschließend wird die wohlfahrtsökonomische Wirkung von Subventionen dargestellt und es werden die Ziele der Subventionsvergabe und ihre Nebenwirkungen benannt. Im letzten Abschnitt wird ein Abriss über die Entwicklung der Agrarpolitik hinsichtlich der Subventionsgewährung gegeben und der aktuelle Stand erläutert. Abschließend folgt ein Fazit.

Die Motivation der Arbeit liegt einerseits im Ausmaß der eingesetzten Mittel begründet, andererseits darin, dass das Thema praktisch jeden betrifft, weil jeder täglich direkt oder indirekt als Nachfrager landwirtschaftlicher Produkte auftritt, indem er Nahrungsmittel kauft. Zudem ist etwas mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands Landwirtschaftsfläche (BMEL 2015a: 90). Die Politiken, die diesen Bereich betreffen, sind also von hoher gesellschaftlicher Relevanz.

2 Begriffsbestimmungen

In diesem Kapitel sollen wesentliche Begriffe definiert werden, um Klarheit für deren weitere Verwendung im Laufe der Arbeit zu schaffen.

2.1 Subventionsbegriff

Der Subventionsbegriff ist nicht eindeutig definiert und in verschiedenen Kontexten unterschiedlich weit gefasst. Begriffe, die mitunter synonym für den Subventionsbegriff verwendet werden, ohne klar abgegrenzt zu werden, sind: Finanzhilfe, Unterstützung, Förderung, Zuschuss, Beihilfe. Die Problematik der Nicht-Eindeutigkeit wird z.B. deutlich, wenn man den Subventionsbericht der Bundesregierung (BMF 2015) mit dem Subventionsbericht des Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Kiel vergleicht (Laaser/Rosenschon 2016): Während der amtliche Bericht ein Gesamtvolumen von ca. 50 Mrd. Euro an Subventionen für das Jahr 2015 ausweist, sind es beim Kieler Pendant ca. 170 Mrd. Euro, d.h. mehr als dreimal so viel, was typisch beim Vergleich dieser beiden Berichte ist (Laaser/Rosenschon 2016: 8).[1]Sogar zwischen dem Statistischen Bundesamt und dem Bundesministerium der Finanzen gibt es keine einstimmige Abgrenzung des Subventionsbegriffs, wenngleich die ausgewiesenen Beträge etwas weniger stark voneinander abweichen. So weist das Statistische Bundesamt (2016: 333) in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) für das Jahr 2015 geleistete Subventionen - ohne Subventionen der EU an inländische Sektoren - i.H.v. 27,5 Mrd. Euro aus.

Die gesetzliche Grundlage, auf die sich der Bericht der Bundesregierung stützt, ist § 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StabG). Dessen Regelungen sind jedoch gesetzestypisch auslegungsbedürftig und bringen daher keine endgültige Klarheit. Ein zweiter Gesetzestext, nämlich § 264 Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB), der Subventionsbetrug regelt, schafft mehr Klarheit; hier heißt es: „Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll; 2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.“ Eine ähnliche mögliche Definition lautet: „Subventionen sind Geldzahlungen oder geldwerte Leistungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, von denen anstelle einer marktwirtschaftlichen Gegenleistung in der Regel bestimmte Verhaltensweisen gefordert oder doch erwartet werden.“ (Schmölders 1970: 232). Z.B. Blankart (2008: 194) nennt Subventionen hingegen prägnant „negative Steuern“. Diese Definitionen unterscheiden nicht, ob das begünstigte Unternehmen sich in privater oder öffentlicher Hand befindet, und vernachlässigt z.B. auch, dass Subventionen auch an private Haushalte gezahlt werden können. Darüber hinaus ließen sich weiter Einwände anführen. Einige Autoren[2]vertreten sogar die Auffassung, dass es keine einheitliche allumfassende Definition des Subventionsbegriffs geben kann, weil er zu vielschichtig sei (z.B. Götz 1996). Für den Zweck der vorliegenden Arbeit sind sie jedoch hinreichend und insbesondere Schmölders Definition liefert eine geeignete Basis. Ergänzt werden sollte lediglich, dass speziell im Agrarsektor regelmäßig zumindest kurzfristig keine bestimmte Verhaltensweise der landwirtschaftlichen Unternehmen als Gegenleistung für die Geldzahlungen bzw. geldwerten Leistungen erwartet wird, wenn die Subventionen darauf abzielen, das Fortbestehen der Unternehmen zu sichern.[3]

Konkret sind für den Agrarsektor Subventionen in den folgenden Ausprägungen maßgeblich: Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen, Preisgarantien, z.B. in Form von Interventionspreisen, Exportzuschüsse und Importzölle (Peterson 2009: 100-105). Letztere fallen unter den Bereich ‚geldwerte Leistungen‘ der Definition, da die öffentliche Hand hier keine Geldzahlung an Unternehmen leistet, sondern durch eine staatliche Mengensteuerung indirekt eine geldwerte Leistung an Unternehmen erbracht wird, indem der Marktpreis durch eine Mengenverknappung steigt. Zur selben Kategorie gehören als weiteres Instrument zur Mengensteuerung Import- oder Exportkontingente (englisch: sog. TRQs) (ebd.). Dabei ist naheliegend, dass Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen relativ problemlos statistisch erfasst werden können, während z.B. der geldwerte Vorteil, der sich für Landwirte durch Importzölle ergibt, kaum erfasst werden kann. Im späteren Verlauf der Arbeit wird daher besonders auf die Entwicklung der Subventionen im Zeitverlauf eingegangen.

Zum Abschluss der Klärung des Subventionsbegriffs folgt ein kurzer Blick darauf, wo die Ursachen für die erheblichen Differenzen zwischen den eingangs aufgeführten Subventionsberichten herrühren: Der entscheidende Aspekt ist hier, dass der Subventionsbericht des BMF nur „Zahlungen an Unternehmen als Subventionen erfasst (und dabei viele Ausnahmen zulässt)“ (Laaser/Rosenschon 2016: 9). Das Kieler Pendant fasst den Subventionsbegriff viel weiter und bezieht auch „Transfers und Zuwendungen an staatliche und private Organisationen ohne Erwerbszweck als ‚weiche‘ Subventionen mit ein“ (ebd.). Das IfW versucht, alle Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen zu erfassen, die die Allokation verzerren (Boss/Rosenschon 2002: 9).


[1]Die Zahlen beziehen sich auf das erfasste Gesamtvolumen der Subventionen von Bund, Ländern, Gemeinden, ERP-Finanzhilfen und EU (BMF 2015: 22-24). Für die von der EU geleisteten Subventionen liegen für 2015 allerdings noch keine Zahlen vor. Typischerweise liegen diese aber nur bei rund 10% der Gesamtsumme (ebd.).

[2]Soweit im Folgenden Personenbezeichnungen und/oder Berufsgruppen etc. Verwendung finden, ist auch stets die jeweils weibliche Form gemeint. Der Autor sieht daher bewusst von einer genderneutralen Ausdrucksweise ab.

[3]Siehe Abschnitt 3.2 für eine umfangreichere Darstellung der Subventionsziele.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Analyse der Subventionsgewährung in Deutschland im 'Spezialfall' Agrarwirtschaft
Hochschule
Universität Hamburg  (Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)
Note
1,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
19
Katalognummer
V367556
ISBN (eBook)
9783668459977
ISBN (Buch)
9783668459984
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Subventionen Agrarsektor Gemeinsame Agrarpolitik Europäische Union EU Haushalt
Arbeit zitieren
Tim Reclam (Autor:in), 2017, Analyse der Subventionsgewährung in Deutschland im 'Spezialfall' Agrarwirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367556

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Analyse der Subventionsgewährung in Deutschland im 'Spezialfall' Agrarwirtschaft



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden