Gliederung
Thema der Hausarbeit Fragestellung I
Inhaltsübersicht II
1.0 Einleitung 1
2.0 Geschichte der Wahlen in der Bundesrepublik 2
2.1 Der lose Staatenbund zur Zeit der Restauration 2
2.2 Gründung des Deutschen Reiches und Weimarer Republik 3
2.3 Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart 4
3.0 Wahlrechtsgrundsätze 4
3.1 Bedeutung der Wahlrechtsgrundsätze und ihre Kritikpunkte 5
4.0 Wahlen als Teil der politischen Kultur 6
4.1 Wahlbeteilung und deren Bedeutung 7
4.2 Landtagswahlen Bundestagswahlen und Europawahlen im Vergleich 8
4.3 Politik und deren Lösungskompetenz 11
4.4 Exkurs: Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten 11
5.0 Konklusion 12
Literaturangaben III
II
1.0 Einleitung
Was zeichnet eine Demokratie aus? Ist es der Ausschluss von Diktatur und die Angst vor einer totalitären Herrschaft? Oder was bedeutet Demokratie, die so genannte Herrschaft des Volkes? Wenn die Entscheidung zur Demokratie eine Positiventscheidung darstellt, müssen sich auch deutliche Ansätze in der Bevölkerung finden lassen.
Der Satz: „Frage nicht was Dein Land für Dich tun kann, sondern frage, was Du für Dein Land tun kannst“ 1 spiegelt wieder, aus welcher Sichtweise Demokratie zu sehen ist und das sie zu ihrer Funktion mehr als nur eine Verfassung benötigt.
Die Geschichte der Wahlen in der Bundesrepublik spiegelt die Geschichte der politischen Partizipation wieder. Das politische Mitspracherecht, welches die Bürger besitzen ist eine Entwicklung über Jahrhunderte gewesen und wenngleich heute jeder Bürger politische Freiheit und bürgerliche Rechte besitzt, sind unsere Demokratie und somit auch das Wahlsystem immer noch ausbaufähig.
Es sollte also nicht von einem starren Konstrukt gesprochen werden, sondern von einem System der Wahl, welches sich den Gegebenheiten der Bevölkerung, im allgemeinen Kontext mit den politischen Umständen angepasst wird.
In meiner Hausarbeit werde ich zunächst auf die Geschichte der Wahlen eingehen, dass heißt in welchen Schritten das System erlangt wurde, mit welchem wir heute unsere politische Mitbestimmung erreichen. Auf diese Ausführung kann ich aus Gründen des Umfangs dieser Arbeit nur in groben Zügen eingehen, ebenfalls werde ich die genaue Umschreibung des Wahlsystems vernachlässigen müssen.
Im zweiten Teil meiner Hausarbeit wird ein kurzer Abriss der Wahlrechtsgrundsätze gezeichnet, um aufzuzeigen, welche verfassungsmäßigen Rechte der einzelne Wähler innehat. Dass diese Rechte Verfassungsrang besitzen, zeigt allein schon, welche Bedeutung die Väter des Grundgesetztes dem Wahlrecht zuteil werden ließen. Inwiefern diese Rechte genutzt werden, wird in dem darauf folgenden Abschnitt zum Vergleich der verschiedenen Wahlen untersucht. Hierbei soll die Frage geklärt werden, ob sich die Bevölkerung ihrer Rechte und ihres Einflusses bewusst ist und inwiefern sie davon Gebrauch macht.
In meinem letzten Teil werde ich versuchen Ausblicke zu geben, was an den Wahlen in Deutschland bezeichnend ist und was sich in Zukunft eventuell noch verändern könnte.
1 John F. Kennedy; 35. Präsident der Vereinigten Staaten
1
2.0 Geschichte der Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland
Insgesamt kann man von drei Anläufen zur Gründung einer Demokratie in Deutschland ausgehen. Angefangen von der Nationalversammlung 1849 und ihrer freiheitlichen Verfassung mit der bestrebten Einigung des deutschen Volkes, über die die Weimarer Verfassung 1919 bis hin zum Grundgesetz 1949 und der deutschen Wiedervereinigung wird deutlich, dass es sich hierbei um einen langen Weg der Demokratie handelte. Die Verwirklichung in allen Punkten gelang allerdings erst 1990 mit der deutschen Wiedervereinigung. Somit handelt es sich bei der Bundesrepublik um eine vergleichsweise junge Demokratie, welche einen langen Kampf nach innen und außen und zudem mit der moralischen Belastung von zwei Weltkriegen verbunden, hinter sich gebracht hat.
2.1 Der lose Staatenbund zur Zeit der Restauration Nach dem Krieg Napoleons in Europa war Preußen bereit für grundlegende Reformen. Die Kommunen erhielten von nun an ein Selbstverwaltungsrecht und jeder Bürger konnte unter der Voraussetzung eines Gewerbes oder eines bestimmten Einkommens das Bürgerrecht beantragen. Mit dieser Veränderung wurde ebenfalls das Zensuswahlrecht eingeführt, wonach männliche Bürger, welche eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten hatten, das aktive 2 und jene mit Grundbesitz das passive 3 Wahlrecht wahrnehmen konnten. Zur Z eit der Restauration und des Wiener Kongresses wurde Europa neu geordnet. Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen wurde nicht wieder hergestellt. Vielmehr gründete man den Deutschen Bund, einen locker gefügten Staatenbund. Die politischen Mitwirkungsrechte wurden weiterhin nicht einheitlich geregelt, sondern waren von den jeweiligen Landesherren abhängig.
Die sich aus diesem Bund ergebenden Versammlungen, später Bundestag genannt, waren Kongresse der Mitglieder des deutschen Bundes. Der politische Einfluss war eher gering, jedoch versuchte man aufkommende liberale Bestrebungen im gesamten Bund massiv zu unterdrücken.
Ab 1818 gaben sich insbesondere die süddeutschen Staaten Landesverfassungen und schufen Zweikammerparlamente mit unterschiedlichen Rechten.
Ausgelöst von den Unruhen in Frankreich, kam es im Frühjahr 1848 in Deutschland zur Märzrevolution und der Forderung nach einem einheitlichen deutschen Staat. Die nun 2 Erläuterung: aktive Wahlrecht = wahlberechtigt
3 Erläuterung: passive Wahlrecht = auf ein politisches Amt wählbar
2
einberufene Nationalversammlung musste sich den verschiedenen radikalen, liberalen, föderativen und monarchistischen Vertretern stellen. Das weiterhin vorherrschende Zensuswahlecht zur Wahl des Nationalparlamentes ermöglichte etwa 85% der Bevölkerung eine Teilnahme an diesen Wahlen, was aber in etwa nur von jedem zweiten Wahlberechtigten in Anspruch genommen wurde. Hauptkritikpunkt war, dass das Parlament kein Abbild vom Volk darstellte, sondern eher von Gelehrten und Großgrundbesitzer geprägt wurde. Diese Nationalversammlung war die erste Wahl in größerem Rahmen, sozusagen mit Symbolcharakter für die weiteren Entwicklungen. Zwar wurde eine einheitliche Verfassung erarbeitet - mit einem Grundrechtskatalog nach französischem Vorbild, das Ziel der Neuordnung der Kleinstaaten schlug jedoch fehl.
Nach dem Scheitern des Verfassungsentwurfes der preußischen Nationalversammlung wurde in Preußen 1849 das Dreiklassenwahlrecht eingeführt, was bis 1918 bestand hatte. Weiterhin war die Wahl indirekt über Wahlmänner beschränkt und nur für die männliche Bevölkerung ab dem 25. Lebensjahr möglich. Die allgeme inen, gleichen, geheimen und direkten Wahlen im Norddeutschen Bund zum Reichstag waren ebenfalls für die männliche Bevölkerung ab dem 25. Lebensjahr möglich
2.2 Gründung des Deutschen Reiches und Weimarer Republik Die lange angestrebte Vereinigung der einzelnen deutschen Staaten fand ihr Ziel 1871 mit der Ausrufung des Deutschen Reiches. Weiterhin galt das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Männerwahlrecht nach dem Mehrheitswahlsystem.
Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der sich daraus resultierenden Neuordnung, sowie dem scheitern der konstitutionellen Monarchie fanden im Januar 1919 allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur Nationalversammlung statt. Zu dieser Wahl waren erstmals auch Frauen zugelassen.
Die Macht des Volkes war nicht nur auf die Reichstagswahlen beschränkt, sondern sie konnte sich auch mithilfe von Volksbegehren und Volksentscheiden am politischen Geschehen beteiligen. Weiterhin war die Wahl des Reichspräsidenten eine direkte Wahl durch das Volk. Der Verfassungsrang von zahlreichen Grundrechten konnte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, „dass die Weimarer Republik von Anfang an eine ungeliebte Republik war.“ 4
4 Vorländer, Hans: Demokratie. Geschichte – Formen – Theorien. Verlag C. H. Beck, München 2003, Seite 81
3
Arbeit zitieren:
Steven Ahlrep, 2005, Wahlen - Und keiner geht hin, München, GRIN Verlag GmbH
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