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Einleitung. 1
I.
Hauptteil. 2
II.
1. Interessengruppen
1.1 Definition. 2
1.2 Die Entstehung von Interessengruppen. 2
1.3 Typologie
1.3.1 Sectional groups und cause groups.
3
1.3.2 Insider groups und outsider groups
3
1.4 Interessenvermittlung in verschiedenen Systemen
1.4.1 Liberaler
Korporatismus. 3
1.4.2 Pluralismus. 4
2. Interessengruppen in den untersuchten Staaten
2.1 Bundesrepublik Deutschland: mittelstarker Korporatismus. 4
2.2 Österreich: starker Korporatismus. 4
2.3 Großbritannien: Pluralismus (schwacher Korporatismus) 5
2.4 Fazit. 6
3. Parlamente und Interessengruppen
3.1 Bundesrepublik Deutschland. 6
3.2 Österreich. 8
3.3 Großbritannien. 9
3.4 Fazit. 11
4. Regierungen und Interessengruppen
4.1 Bundesrepublik Deutschland. 12
4.2 Österreich. 12
4.3 Großbritannien. 13
4.4. Fazit. 14
Schluss. 15
III.
Anhang. 17
IV.
Literaturverzeichnis. 19
2
I. Einleitung
Der Theorie nach ist das Parlament als Volksvertretung die zentrale Institution in den politischen Systemen der Demokratien Westeuropas. In der Realität sieht es aber eher so aus, dass die Regierungen den Volksversammlungen den Rang ablaufen, und zwar deswegen, weil sich die Regierungen ja auf eine Parlamentsmehrheit stützen und deshalb auch fest mit deren Unterstützung rechnen können. Auf diese Überlegung begründet, besagt die These dieser Arbeit, dass Parlamente keine Primärziele für das Lobbying von Interessengruppen darstellen. Diese Funktion übernehmen die Regierungen. Für die Einflussnahme der Interessengruppen auf die Politik sind Parlamente aber dennoch von Bedeutung. Diese Bedeutung haben sie zum einen, weil sie für das politische System immer noch sehr wichtig sind, und zum anderen, weil sie für die Interessengruppen entweder eine Channel-Funktion 1 einnehmen können oder weil sie für Gruppen die keinen Zugang zum politischen System haben 2 wirklich als target 3 dienen können. Dies gilt, trotz großer Unterschiede in der Gesamtstruktur der beiden Systeme, sowohl für die Staaten mit korporatistischer (Deutschland, Österreich), als auch für den Staat mit pluralistischer (Großbritannien) Interessenvermittlung.
Die Arbeit fragt danach, wie sich die untersuchten Staaten im Hinblick auf die Beziehung zwischen Interessengruppen und Parlament bzw. Regierung unter Berücksichtigung der verschiedenen Systeme Korporatismus und Pluralismus unterscheiden.
Zur Verifizierung oder Falsifizierung der These werden drei auf teilweise unterschiedlichen Systemen beruhende Fallbeispiele untersucht, die bestenfalls, trotz zum Teil völlig verschiedener Ausgangssituationen, im Bezug auf die Rangfolge der Lobby-Adressaten Parlament und Regierung, dieselben Ergebnisse liefern.
Im Hauptteil wird zunächst definiert was eine Interessengruppe überhaupt verkörpert (1.1). Nach den Gründen für ihre Entstehung (1.2) folgen die Typologisierungen (1.3.1) die eine Einordnung der Gruppen erleichtern und zu einem besseren Arbeiten mit diesen beitragen sollen. Anschließend werden die beiden für diese Arbeit relevanten Systeme der Interessenvermittlung kurz aufgezeigt (1.4). Danach werden die Interessengruppen in den untersuchten Staaten in ihrer jeweiligen Umwelt vorgestellt (2). Anschließend beginnen die Untersuchungen zu den Verhältnissen der Interessengruppen zu den jeweiligen Parlamenten (3) und Regierungen (4), die das Herzstück der Arbeit bilden. In dem jeweiligen Fazit (3.4 und 4.4) wird vor allem versucht die Frage dieser Arbeit zu beantworten. Die These wird im Schluss noch einmal diskutiert.
1 Als channel wird die Person oder Institution bezeichnet, welche die targets (siehe Fußnote 3) beeinflussen kann. Channels werden von Interessensgruppen benutzt, wenn sie keinen direkten Zugang zu den targets haben.
2 Sogenannte outsider groups; siehe Kap. 1.3.2 dieser Arbeit.
3 Als target wird im folgenden die Person oder Institution bezeichnet, die einen gewollten Wechsel bringen kann. Das target ist das Ziel des Lobbying.
3
II. Hauptteil
1. Interessengruppen
1.1 Definition
Es existiert eine beträchtliche Anzahl von Begriffen die gerne synonym zu dem Begriff Interessengruppe gebraucht werden. Man spricht zum Beispiel von Organisierten Interessen, Lobbyisten oder Lobbies 4 , Interessenverbände oder Pressure Groups 5 .
Um einem Festrennen in verschiedenen Begriffsdefinitionen zu entgehen, soll für diese Arbeit eine allgemein gehaltene Definition von Philip Norton für eine Interessengruppe gelten, die eben diese als eine Körperschaft beschreibt, die versucht eine Regierung bei der Verteilung von Gütern zu beeinflussen, ohne dass sie selbst versucht Regierungsverantwortung an sich zu nehmen (vgl. Norton 1999: 2). Dies unterscheidet sie auch von politischen Parteien, die ebenfalls Vertreter von Interessen sind und natürlich versuchen Regierungsverantwortung zu übernehmen. Allerdings schließt dies nach Schmidt für die Interessengruppen „die Übernahme von Staatsverwaltungsfunktionen und die Beteiligung am Regieren in der Wirtschaftspolitik nicht aus“ (Schmidt 1995: 436). Als übergeordneter Begriff gilt der Verband. Er kann, muss aber nicht unbedingt, Druck ausüben. Verbände und Interessengruppen können also in so gut wie allen gesellschaftlichen Bereichen entstehen (siehe Tab.1 im Anh.).
1.2 Die Entstehung von Interessengruppen
Natürlich hat es schon immer und überall Interessen gegeben. Aber wirklich organisierte Interessen 6 mit sich brachte. kamen erst mit der Industrialisierung auf, die eine pluralistische Gesellschaftsordnung Es entwickelte sich also eine dynamische Gesellschaft, die einem ständigen Wandlungsprozess unterlag. In der Folge bildeten sich Gruppen von Gleichgesinnten (v.a. in der Arbeitswelt) um die jeweiligen Interessen ihrer Mitglieder besser zu vertreten. Zu einem Zusammenschluss von Interessen kommt es dann, „wenn der unpersönliche
Konkurrenzmechanismus das Verteilungsergebnis bestimmt, [dann] fühlen sich die sozial schwachen Interessen benachteiligt und schließen sich zusammen [z.B. Arbeitnehmer], um gegen die ´Ungerechtigkeit´ des Marktmechanismus zu kämpfen, was in der Regel zur Bildung von Gegenorganisationen unter den sozial starken Gruppen [z.B. Arbeitgeber] führt“ (von Beyme 1980: 54). Neben den historisch-analytischen Beschreibungen zur Entstehung von Interessengruppen existiert in der Politikwissenschaft noch eine beachtliche Anzahl von Theorien, die eben dieses Phänomen allgemeingültig zu erklären versuchen. Auf die Beschreibung und Differenzierung dieser Theorien wird 7 . hier - wiederum aus Gründen des Umfangs - bewusst verzichtet
4 Bezieht sich auf die Einflussnahme in der Vorhalle, Lobby, des Parlaments.
5 Auf eine genaue Unterscheidung der Begriffe wird an dieser Stelle aus Gründen des Umfangs verzichtet. Es sei auf (Schneider 1979: 9 ff.; von Beyme1980: 10) verwiesen.
6 Dieser Pluralismus, der die Entstehung von Gruppen beeinflusst, darf nicht mit dem in Kap. 1.4.2 beschriebenen, der sich auf das System der Interessenvermittlung bezieht, verwechselt werden! 7 Nachdem im vorangegangenen Kapitel bereits kurz die Pluralismustheorie beschrieben wurde, sei hier für die genauere Betrachtung dieser Theorien auf (Daumann 1999: 16ff) verwiesen.
4
1.3 Typologie
Es gibt eine große Zahl verschiedener Typologisierungsmöglichkeiten von Interessengruppen. Diese Arbeit beruht auf den Einteilungen von Philip Norton (vgl. Norton 1999: 3ff) und Wyn Grant (vgl. Grant 2000: 18ff).
1.3.1 Sectional Groups und Cause Groups
Nach Norton existieren sectional groups um die Interessen eines speziellen Teils der Gesellschaft zu fördern und zu verteidigen. Sie sind meist beständig 8 und geschlossen 9 und bestehen aus einer präzisierten Mitgliedergruppe - wie z.B. Ärzte in einer medizinischen Vereinigung. Als Beispiele sind hier vor allem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände zu nennen. Cause oder promotional groups existieren um eine spezielle Sache oder Idee zu fördern. Hier geht es in erster Linie um die Sache, deshalb gibt es diese Gruppen nur so lange, bis sie ihr Ziel erreicht haben. Sie sind also nicht beständig.
Solche Gruppen sind meist offen, d. h. jeder der das gleiche Ziel hat, kann sich ihr anschließen. Die Mitglieder werden also durch alle Gesellschaftsschichten rekrutiert. Als Beispiele sind hier Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen zu nennen.
1.3.2 Insider Groups und Outsider Groups
Weiter unterscheidet man nach insider und outsider groups.
Insider groups sind von der Regierung akzeptiert und werden von dieser auch regelmäßig konsultiert. Outsider groups dagegen werden nicht regelmäßig von der Regierung konsultiert, entweder weil die 10 oder die Regierung sie nicht akzeptiert. Regierung von ihnen nicht akzeptiert wird
Sectional groups tendieren dazu insider groups zu sein, während cause groups eher dazu tendieren outsider groups zu sein (vgl. Rush 1990: 273; Norton 1999: 4). In Grants Typologie können Gruppen ihren Status ändern, also von insidern zu outsidern werden oder umgekehrt.
1.4 Interessenvermittlung in verschiedenen Systemen 1.4.1 Liberaler Korporatismus
Mit liberalem oder Neo-Korporatismus bezeichnet man „die auf freiwilliger Mitgliedschaft basierenden Arrangements der Interessenvermittlung [...], deren Kern die institutionalisierte, gleichberechtigte und freiwillige Kooperation und Koordination von Staat und Verbänden [...] bei der Formulierung und Ausführung gesamtgesellschaftlich verbindlicher Entscheidungen ist“ (Schmidt 1995: 520). Der wesentliche Unterschied zur pluralistischen Interessenvermittlung liegt darin, dass im Korporatismus die Interessengruppen wirklich in das politische System eingegliedert sind. In dieser Stellung vertreten sie einerseits die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat und andererseits vertreten sie die Politik der Regierung gegenüber ihren Mitgliedern.
8 Sie sind darauf angelegt dauerhaft zu existieren.
9 Es kann nur ein bestimmter Teil der Gesellschaft Mitglied werden. 10 Z.B. kann eine ideologische Gruppe die Politik der Regierung oder das gesamte politische System ablehnen.
5
Von Kritikern wird oft befürchtet, dass aus dem Korporatismus ein Verbändestaat entstehen könnte. Damit ist die Furcht vor einer „Aufwertung oder Dominanz von Verbänden“ (Schmidt 1995: 520) gemeint, die im Extremfall zu einer „´Gefangennahme´ staatlicher Institutionen durch verbandsförmig organisierte Sonderinteressen“ (Schmidt 1995: 520) führen könne.
1.4.2 Pluralismus
In der pluralistischen Interessenvermittlung, gibt es keine ausgeprägte Koordination zwischen den Gruppen und dem Staat. Und die in sehr großer Zahl vorkommenden Gruppen sind im Vergleich zum Korporatismus wenig in das politische System eingebunden.
Die Interessenvermittlung zwischen den Gruppen und dem Staat ist hier lediglich durch „bilaterale Beziehungen, Fragmentierung und geringe bereichsübergreifende Politikkoordination gekennzeichnet“ (Schmidt 1995: 723).
2.Interessengruppen in den untersuchten Staaten
2.1 Bundesrepublik Deutschland: mittelstarker Korporatismus
Die Bundesrepublik Deutschland wird als sektoraler Korporatismus 11 bezeichnet (vgl. Schmidt 1995: 520).
Die Bundesrepublik Deutschland liegt bei der Korporatismusausprägung in der Mitte der drei untersuchten Länder (siehe Tab. 2 im Anh.). So ist einerseits die Konzentrierte Aktion von 1968 bis 12 vergleichbar, andererseits 1977 in keiner Weise mit der österreichischen Paritätischen Kommission
aber sind die deutschen Akteure um einiges mehr zur Kooperation fähig als die britischen (vgl. von Alemann 1983: 136). Diese mittlere Korporatismusausprägung zeigt sich auch darin, dass „die Autonomie der Einzelgewerkschaften und die Konkurrenz einzelner Berufsverbände (Beamtenbund, Angestelltengewerkschaften usw.)“ (von Alemann 1983: 136) zum einen sehr viel beachtlicher ist als in Österreich, zum anderen aber mit der ausgeprägten Konkurrenzsituation im pluralistischen Großbritannien nicht mithalten kann.
Das deutsche System ist zwar ein korporatistisches, aber weil „the contact activities of members are essentially compatible with a pluralist model“ (Saalfeld 1999: 62) wird das deutsche System auch als „Organisierter Pluralismus“ (Sebaldt, vgl. Saalfeld 1999: 62) bezeichnet.
2.2 Österreich: starker Korporatismus
13 Österreich bestehenden Korporatismus gibt es eine Vielzahl von näheren Für den in dem Sonderfall
Bestimmungen. Es ist beispielsweise von Begriffen wie „Technokorporatismus“ (Marin 1982), 14 „Makrokorporatismus“ (Halle 1987) oder schlicht „Neokorporatismus“ (Gerlich 1985) die Rede . Fest
steht allerdings, dass „als Musterbeispiel korporatistischer Interessenvermittlung [...] die Wirtschafts-
11 Damit ist eine sektorale Begrenzung des Korporatismus in der BRD gemeint. 12 Wird in Kap. 4.2 dieser Arbeit noch näher behandelt. 13 Wird in Kap. 3.2 und 4.2 dieser Arbeit noch näher behandelt. 14 Zur näheren Bestimmung dieser Begriffe sei auf die angegebene Literatur verwiesen.
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Arbeit zitieren:
Benjamin von dem Berge, 2004, Das Verhältnis zwischen Interessengruppen und Parlamenten bzw. Regierungen. Eine Untersuchung der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und Großbritanniens., München, GRIN Verlag GmbH
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