PKW-Leasing für Privatpersonen. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien


Hausarbeit, 2017

13 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Finanzierungsformen eines Autokaufs
2.1. Barkauf
2.2. Finanzierung
2.3. Leasing
2.4. Vertragsmodelle
2.4.1. Direktes / indirektes Leasing
2.4.2. Restwertvertrag
2.4.3. Kilometerleasing
2.4.4. Null-Leasing
2.4.5. Mehrerlösvertrag
2.5. PKW-Leasing für Privatpersonen
2.5.1. Rechte und Pflichten der Leasingparteien
2.5.2. Wichtige Klauseln
2.5.3. Entscheidungsbewertungstabelle
2.5.4. Vor- und Nachteile

3. Fazit

4. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die Automobilwelt hat in den vergangenen Jahrzehnten viele Entwicklungen erlebt. Neben der stetigen Steigerung der Leistungsfähigkeit, den zusätzlichen technischen Feinheiten und den Fortschritten im Bereich der selbstfahrenden Autos haben sich ebenso einige neue Modelle zur Nutzung und Finanzierung eines Kraftfahrzeuges gebildet. Laut dem Verband „Banken der Automobilwirtschaft“ (BDA) macht der klassische Barkauf heutzutage nur noch rund ein Viertel der in Deutschland verkauften Autos aus.[1] Als Alternativen gibt es nicht nur die Finanzierung durch einen Kredit, sondern viele weitere wie beispielsweise Leasing, Carsharing oder Mietwägen. Von diesen Möglichkeiten soll im Rahmen dieser Ausarbeitung eine Finanzierungsform genauer betrachtet werden: Das KfZ-Leasing für Privatpersonen.

Obwohl diese Ausprägung bevorzugt von Unternehmen genutzt wird, hat das Leasing im privaten Bereich in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile sind ca. 20% der privatgenutzten Autos in Deutschland geleast, womit diese Alternative bereits ein großes Gewicht im Automobilmarkt besitzt.[2]

Die Frage, der auf den folgenden Seiten auf den Grund gegangen wird, ist jedoch: Lohnt sich das Leasing von Kraftfahrzeugen als Privatperson überhaupt und welche Rechte und Pflichten bestehen für die jeweiligen Vertragsparteien? Für die Beantwortung dieser Problemstellung wird das Modell „Leasing“ zu Beginn allgemein definiert und die verschiedenen Ausprägungen voneinander abgegrenzt. Daraufhin wird das PKW-Privatleasing vertieft und die bestehenden Rechte und Pflichten anhand von Leasingbedingungen der ALD Lease Finanz erläutert. In einem weiteren Schritt soll eine Entscheidungsbewertungstabelle erarbeitet werden, die als Grundlage für eine Entscheidung für bzw. gegen diese Finanzierungsform verwendet werden kann. Abschließend werden die Vor- und Nachteile betrachtet, bevor das Fazit die wichtigsten Punkte zusammenfasst und somit die eben gestellte Frage beantworten kann.

2. Finanzierungsformen eines Autokaufs

Für die Finanzierung eines Kraftfahrzeuges bestehen grundsätzlich drei Varianten, die in diesem Kapitel unterschieden werden. Anschließend wird das Privatleasing näher erläutert.

2.1. Barkauf

Mit der ersten Möglichkeit erwirbt der Käufer mit Zustandekommen des Kaufvertrags sofort das Eigentum an dem Kraftfahrzeug. Grundsätzlich darf demnach alles mit dem Auto getan werden: Es darf vermietet, weiterverkauft und ohne Einschränkungen genutzt werden. Ein zusätzlicher Vorteil entsteht oftmals ebenso aus einem günstigeren Kaufpreis, da man als Käufer bei einem Autohändler mit einer Barzahlung (im Vergleich zu einer Finanzierung bzw. Leasing) deutlich bessere Verhandlungschancen hat. Nachteile können jedoch aus dem entgangenen Zins einer (Alternativ-)Sparanlage und dem Abfluss von Liquidität entstehen.[3]

2.2. Finanzierung

Stehen dem Käufer nicht genügend freie Eigenmittel zur Verfügung, wird häufig eine Fremdfinanzierung durchgeführt, d.h. ein Kredit wird aufgenommen. Hier werden wiederum zwei Formen unterschieden:

1. Ein Darlehen bei der Herstellerbank
2. Ein Darlehen bei einer unabhängigen Bank

Die Direktfinanzierung über den Hersteller (z.B. VW-Bank) bietet oft sehr günstige Konditionen für ausgewählte Modelle. Je nach Strategie kann dies Neuwägen sowie Ladenhüter betreffen. Das Eigentum an dem Fahrzeug geht erst nach Zahlung der Schlussrate, d.h. bei abgeschlossener Tilgung, auf den Käufer über. Die monatlichen Raten werden maßgeblich von der gewählten Laufzeit beeinflusst.

Werden die erforderlichen Mittel für das Auto über eine unabhängige Bank (z.B. Sparkasse, Volksbank) aufgenommen, erhält der Käufer das Geld von dieser und kann somit als Barkäufer agieren. Somit können die oben genannten Vorteile auch hier genutzt werden. Das Eigentum wird demnach auch mit Zahlung des Kaufpreises (unabhängig von dem aufgenommenen Kredit) übertragen. Die Zinsen für den Kredit sind jedoch meist höher als bei der Herstellerbank.[4]

2.3. Leasing

Als dritte Alternative besteht das Leasing. Diese Form wird meistens von Unternehmen genutzt, da die Raten steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Für Privatpersonen kann dieser Vorteil nicht in Anspruch genommen werden. Der Leasingnehmer erwirbt durch Zahlung einer Leasingrate das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug, ohne selbst Eigentümer zu werden. Die Leasingraten liegen dabei meist unter den vergleichbaren Kreditraten, wobei beim Leasing oft sehr neuwertige Autos angeboten werden.

Durch das erworbene Nutzungsrecht wird das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages an den Leasinggeber zurückgegeben – ein selbständiger Verkauf des Autos ist nicht notwendig. Dieser Aspekt kann jedoch auch zu einem Nachteil für den Leasingnehmer werden, da Nachzahlungen anfallen können. Diese werden beispielsweise mit Kratzern, Dellen oder einer überschrittenen Kilometerbegrenzung begründet und fallen oft sehr hoch aus. Die Laufzeit eines Leasingvertrags beträgt i.d.R. drei Jahre und kann im Gegensatz zu vielen Darlehen nicht vorzeitig gekündigt werden.[5]

2.4. Vertragsmodelle

2.4.1. Direktes / indirektes Leasing

Leasingfinanzierungen werden hinsichtlich ihrer Vertragsparteien in die zwei Formen direktes und indirektes Leasing unterschieden. Der erste Typ wird in der Praxis kaum angewandt und besteht aus den zwei Parteien Leasinggeber und Leasingnehmer. Der Leasinggeber ist in diesem Modell gleichzeitig der Lieferant bzw. Hersteller des Fahrzeuges. Beim indirekten Leasing erwirbt eine Leasinggesellschaft das gewünschte Auto von dem Lieferanten bzw. Hersteller und schließt daraufhin den Vertrag mit dem Leasingnehmer (s. Abb. 1).[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Indirektes Leasing

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.4.2. Restwertvertrag

Die am häufigsten geschlossene Form der Leasingverträge ist der Restwertvertrag. Dafür wird bei Vertragsschluss festgelegt, wie viel das Fahrzeug nach der Laufzeit noch wert sein wird. Aus der Differenz zum aktuellen Fahrzeugwert und der Laufzeit ergibt sich (zzgl. Gebühren und Zinsen) somit die Leasingrate.[7] An folgendem Beispiel (s. Tabelle 1) soll die Funktionsweise veranschaulicht werden:

Max Musterkunde möchte einen VW-Golf Jahreswagen für 20.000,00€ leasen. Vom Händler wird ihm ein Restwertvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren angeboten. Darin wird ein Restwert von 12.000,00€ vereinbart. Zusätzlich fallen Gebühren und Zinsen i.H.v. insgesamt 1.000,00€ an. Die monatliche Belastung beträgt demnach 250,00€. Tabelle 1: Beispiel Restwertleasing

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.4.3. Kilometerleasing

Die Alternative zum Restwertleasing stellt das Kilometerleasing dar. Hierbei wird kein Restwert, sondern die erwartete Fahrleistung festgelegt. Fährt der Leasingnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit in etwa die vereinbarte Distanz, so entstehen keine Zusatzkosten. Übertrifft er diese, fallen für die zusätzlichen Kilometer Mehrkosten an. Bei einer Unterschreitung hingegen, bekommt er eine Erstattung. Teilweise werden Toleranzgrenzen (i.d.R. 2.500 km) vereinbart, innerhalb deren keine Erstattung bzw. Nachzahlung entsteht.[8]

Für die Berechnung der Leasingraten wird die erwartete Kilometerleistung ins Verhältnis zur Gesamtleistung des Autos gesetzt und mit dem Listenpreis multipliziert. In diesem Beispiel beträgt die Leasingrate für einen Neuwagen mit einem Wert von 38.750€ und einer Fahrleistung von insgesamt 32.000 km monatlich 200,00€. Tabelle 2: Beispiel Kilometerleasing

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.4.4. Null-Leasing

Diese Form des Leasings ist noch sehr jung und auch nicht weit verbreitet. Der grundlegende Unterschied ist, dass keinerlei Zinsen berechnet werden, sodass die Leasingrate grundlegend von dem Listenpreis bestimmt wird. Die Gefahr ist dabei jedoch, dass dieser Preis deutlich über dem Preis eines Barkaufes liegen kann und so den Effekt der eingesparten Zinsen übertreffen kann.[9] Da diese Leasingvariante in der Praxis nur sehr selten abgeschlossen wird, wird hier nicht näher darauf eingegangen.

2.4.5. Mehrerlösvertrag

Eine weitere Ausprägung des Leasings stellt der Mehrerlösvertrag dar. Erzielt der Händler nach der Leasingdauer mit dem Verkauf des Fahrzeuges einen Gewinn, müssen 75% an den Leasingkunden weitergegeben werden. Wer das Auto also in einem guten Zustand wieder abliefert, kann durchaus davon profitieren. Bringt der Verkauf hingegen einen Verlust für den Leasinggeber, trägt der Leasingnehmer diesen in vollem Umfang.[10]

[...]


[1] Vgl. Stepan, Mirko: Auslaufmodell Autokauf. 26.04.2017, URL: http://www.morgenweb.de/ auto_artikel,-auto-auslaufmodell-autokauf-_arid,1038000.html, 18.05.2017.

[2] Vgl. Wirtschaftswoche: Für wen sich Leasing wirklich lohnt. 24.04.2013, aktualisiert am 12.09.2016, URL: http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/autofinanzierung-fuer-wen-sich-leasing-wirklich-lohnt/ 8106212.html, 18.05.2017.

[3] Vgl. 1A Verbraucherportal: Neues Auto mit Barkauf, URL: https://www.1averbraucherportal.de/ versicherung/autokauf/barkauf#, 20.05.2017.

[4] Vgl. Leschau, Iris: Finanzierung oder Leasing – Informationen und Tipps, ADAC (Hrsg.). München 2015, S.6f.

[5] Vgl. Leschau, Iris: Finanzierung oder Leasing – Informationen und Tipps, ADAC (Hrsg.). München 2015, S.7f.

[6] Vgl. Prof. Dr. Huguenin, Claire: Obligationenrecht Interaktiv, URL: http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-huguenin/orbt/leasingvertrag/de/html/unit_chapter_3.html, 21.05.2017.

[7] Vgl. RP Online: Privatleasing – So funktioniert das Leasing für Privatleute, URL: http://www.rp-online.de/leben/auto/autokauf/privatleasing-so-funktioniert-das-leasing-fuer-privatleute-aid-1.6716524, 22.05.2017.

[8] Vgl. Beeckmann, Gerald: Wie leasen Sie richtig?, 21.04.2016, URL: http://www.autobild.de/artikel/ restwertleasing-und-kilometerleasing-im-vergleich-8896205.html, 23.05.2017.

[9] Vgl. T-Online: Null-Leasing – Was ist das eigentlich?, URL: http://www.t-online.de/ratgeber/auto/ autokauf/id_47366076/null-leasing-was-ist-das-eigentlich-.html, 24.05.2017.

[10] Vgl. Kredite-Infoportal: Mehrerlös-Vertrag beim Leasing, 11.07.2009, URL: http://www.kredite-infoportal.de/mehrerloes-vertrag-beim-leasing/, 26.05.2017.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
PKW-Leasing für Privatpersonen. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Lörrach, früher: Berufsakademie Lörrach
Autor
Jahr
2017
Seiten
13
Katalognummer
V369451
ISBN (eBook)
9783668470408
ISBN (Buch)
9783668470415
Dateigröße
725 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Privatleasing, Leasing, Autofinanzierung, Restwert, Kilometerleasing
Arbeit zitieren
Benjamin Koch (Autor:in), 2017, PKW-Leasing für Privatpersonen. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/369451

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