I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis......................................................................................................................... I
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Problemstellung 1
2 Einführung in den Karlsruher Entwurf 2
2.1 Geschichte des Karlsruher Entwurfes 2
2.2 Ziel und Aufbau des Reformvorschlags. 2
2.3 Ausgestaltung des Reformvorschlags. 3
2.3.1 Rechtfertigungsgrund der Einkommensteuer. 3
2.3.2 Steuerpflicht. 3
2.3.3 Einkommen 4
2.3.4 Tarif. 4
2.3.5 Verluste. 5
2.3.6 Steuerjuristische Person. 6
3 Positive und negative Nebenwirkungen des EStGB auf die Besteuerung des Einkommens. 7
3.1 Fiskalische Nebenwirkungen des EStGB. 7
3.2 Beurteilung des Vereinfachungspotenzials und der Auswirkungen des EStGB auf die
Effizienz der Besteuerung 8
3.3 Auswirkungen des EStGB auf die Gerechtigkeit der Besteuerung 10
3.3.1 Auswirkungen auf die horizontale Gerechtigkeit 10
3.3.2 Auswirkungen auf die horizontale Gerechtigkeit in der Zeit. 12
3.3.3 Auswirkungen auf die vertikale Gerechtigkeit. 12
3.4 Auswirkungen des EStGB auf die Rechtsformneutralität. 13
4 Schlussbetrachtung. 14
Literaturverzeichnis. 16
Quellenverzeichnis 18
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AO Abgabenordnung AStG Außensteuergesetz Aufl. Auflage BMF Bundesministerium der Finanzen bzw. beziehungsweise ca. circa c.p. ceteris paribus d.h. das heißt DIW Deutsches Institut für Wirtschaft DBA Doppelbesteuerungsabkommen DStR Deutsches Steuerrecht EStG Einkommensteuergesetz EStGB Einkommensteuergesetzbuch et al. et alii etc. et cetera f. folgende Fn. Fußnote GG Grundgesetz IHK Industrie und Handelskammer i.V.m. in Verbindung mit KE Karlsruher Entwurf KStG Körperschaftsteuergesetz MET Markteinkommenstheorie Mrd. Milliarden Nr. Nummer
o.ä. oder ähnlich(es) o.T. ohne Titel Rn. Randnummer(n) RVO Rechtsverordnung RVZT Reinvermögenszugangstheorie Rz. Randziffer(n) S. Seite(n) u.a. unter anderem Vgl. Vergleiche z.B. zum Beispiel
1 Problemstellung
In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche das deutsche Einkommensteuerrecht zu reformieren. 1 Über die Notwendigkeit einer solchen Reform besteht in der Wissenschaft weitgehend Einigkeit. 2 Das Einkommensteuergesetz ist von Sozialzwecknormen durchsetzt, die nicht fiskalisch begründet sind und zu Ungleichbelastungen führen. 3 Somit ist eine synthetische Einkommensbesteuerung im geltenden Recht nicht gewährleistet. Dies zeigt sich z.B. in der Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. 4 Die Einkommensteuer ist vielmehr zu einer „unsystematischen Schedulensteuer“ verkommen. 5 Weiterhin ist die Steuerlast des einzelnen Steuerpflichtigen in der Vergangenheit durch die kalte Progression in unberechtigter Weise angewachsen. 6 Ebenfalls fraglich ist die Effizienz der heutigen Einkommensteuer unter dem Aspekt hoher Vollzugskosten. 7
Das Ziel einer Einkommensteuerreform muss daher darin bestehen, einen Gesetzentwurf zu formulieren, der einfacher, effizienter und gerechter ist, als das bisherige Recht und dabei die Finanzierung der staatlichen Aufgaben nicht gefährdet.
Obgleich Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform besteht, klaffen die Ansätze einer solchen Reform noch sehr auseinander. Zurzeit werden nicht weniger als 14 verschiedene Entwürfe diskutiert 8 , von denen einige bereits mehr, andere weniger konkretisiert sind. Der derzeit wohl am weitesten ausgereifte Entwurf ist von einer Arbeitsgruppe um den ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof vorgelegt worden. Dieser „Vorschlag zur Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer“ ist bereits in einem „Einkommensteuergesetzbuch“ (EStGB) kodifiziert worden. 9 Ziel der Arbeit ist es, eine kurze Einführung in den Reformentwurf von Kirchhof zu geben (Kapitel 2) und den Vorschlag dann auf seine positiven wie negativen Nebenwirkungen und auf das Vereinfachungspotenzial zu untersuchen (Kapitel 3). Dabei wird insbesondere auf die fiskalischen, Gerechtigkeits- und Effizienzaspekte des Entwurfes eingegangen. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick, der die Realisierungschancen des Entwurfes kurz einzuschätzen versucht (Kapitel 4).
1 Vgl. z.B. Schön (2002), S. 23 - 24.
2 Vgl. u.a. Seer (2004), S. 2272; Tipke (2003), S. 612; Kirchhof (2001b), S. 913 - 914.
3 Vgl. Seer (2004), S. 2275; Tipke (2002), S. 149.
4 Vgl. § 3b EStG 2005.
5 Vgl. Sachverständigenrat (2003), S. 324, Rn. 557.
6 Unter der kalten Progression versteht man den Anstieg der Steuerlast infolge der Inflation, die bei einem progressiven Tarif c.p. zu einem höheren zu versteuernden Einkommen führt.
7 Vgl. Tipke (2002), S. 149; BMF (2003), S. 87; Für das Jahr 1997 betrugen die Vollzugskosten der Einkommensteuer 18,7 Mrd. €, was 5,7 % des untersuchten Steueraufkommens ausmachte.
8 Übersicht über 13 Konzepte, vgl. Industrie und Handelskammer Nord Westfalen (2005). Zu einem weiteren Modell des wissenschaftlichen Beirats des BMF vgl. Wissenschaftlicher Beirat des BMF (2005).
9 Vgl. Kirchhof (2003a).
2 Einführung in den Karlsruher Entwurf
2.1 Geschichte des Karlsruher Entwurfes
Der Karlsruher Entwurf 10 (KE) wurde von Oktober 1998 bis zum Sommer 2001 entwickelt. Der zugehörige Arbeitskreis aus Steuerwissenschaftlern und Steuerpraktikern ist sowohl in der Meinung, als auch in der Finanzierung unabhängig gewesen. 11 Seit dem wurde der KE permanent weiterentwickelt und ist im Jahr 2003 schließlich in dem Einkommensteuergesetzbuch (EStGB) aufgegangen. Das EStGB ist wiederum eine Zwischenstufe für die Entwicklung eines Bundessteuergesetzbuches, das eine Reform sämtlicher Steuerarten anstrebt. 12 Das EStGB unterscheidet sich vom KE neben der notwendig gewordenen Währungsumstellung auf den Euro, vor allem durch die Integration der Körperschaftsteuer in die Einkommensteuer. Außerdem wurde der im KE vorgesehene zeitlich begrenzte Verlustvortrag aufgegeben und in einen unbegrenzten Verlustvortrag innerhalb derselben Erwerbsgrundlage verändert. 13 Auch der Tarif wurde von einem linearen Stufentarif von 15 % bis 35 % in eine „Flat Tax“ mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % geändert. Faktisch bleibt aber durch die Abziehbarkeit von verschiedenen Freibeträgen die Tarifstruktur erhalten. 14
Im Folgenden wird daher von dem EStGB ausgegangen, da es sich hierbei um die aktuelle Fortentwicklung des KE handelt.
2.2 Ziel und Aufbau des Reformvorschlags
Ziel der Arbeitsgruppe ist es insbesondere, das Ertragsteuerecht „systematisch, konsequent, verständlich, gestaltungsfest und leicht vollziehbar“ 15 zu machen, Steuerungs- und Subventionsnormen weitgehend zu entfernen und mehr Gerechtigkeit in das Steuerrecht zu bringen. 16 Der Wegfall der Ausnahmen und Vergünstigungen soll aufkommensneutral realisiert werden. Daher wird im Gegenzug eine deutliche Absenkung des Steuersatzes angestrebt. 17 Das EStGB umfasst 23 Paragrafen, die in neun Abschnitte untergliedert sind. 18 Neben dem Gesetzestext wurde auch eine Rechtsverordnung (RVO) zum EStGB entworfen, die weitere 35 Paragrafen in drei Abschnitten umfasst. In der RVO werden Detailfragen zum Besteuerungsverfah- 10 Genau:„Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommensteuerges etzes“, abgedruckt z.B. in: DStR 2001, S. 917 -920.
11 Vgl. Kirchhof et al. (2001a) VII. Teil; Wassermeyer (2001), S. 920 - 921.
12 Vgl. Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch (2005a), S. 2 - 3.
13 Vgl. § 8 KE und § 9 EStGB.
14 Vgl. § 16 KE und § 2 Abs. 4 i.V.m. §§ 5 - 7 EStGB.
15 Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch (2005b).
16 Vgl. Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch (2005b); Kirchhof (2001b), S. 914; Maiterth (2001), S. 1172.
17 Vgl. Kirchhof (2001b), S. 914.
18 Vgl. Kirchhof (2003a), S. 1 - 9.
Arbeit zitieren:
Christoph Peters, 2005, Das Einkommensteuergesetzbuch (Karlsruher Entwurf), München, GRIN Verlag GmbH
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