Abkürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis IV
1 Einleitung.1 Einleitung 1
2 Die Buchwertkürzung nach.2 KStG 2
2.1 Überblick und Tatbestandsvoraussetzungen 2
2.2 Rechtsfolgen 3
2.1 Allgemein 3
2.2 Kaskadeneffekt 4
2.3 Buchwertkürzung 5
2.4 Drittvergleich 6
2.3 Auswirkungen auf die Finanzierung im Konzern 7
2.1 Bottom up Finanzierung 7
2.2 Sachkapitalüberlassung 7
2.3 Vor oder nachgelagerte Personengesellschaft 8
3 Die Holdingregelung nach 8
3.1 Überblick und Tatbestandsvoraussetzungen 8
3.2 Rechtsfolgen 10
3.3 Auswirkungen auf die Finanzierung im Konzern 11
3.1 Top down Finanzierung 11
3.2 Organträgerstatus 11
4 Zusammenfassung.4 Zusammenfassung 12
Literaturverzeichnis 13
Quellenverzeichnis 15
A Gesetze 15
B Verwaltungsanweisungen 16
Betriebs Berater (Zeitschrift)
Der Betrieb (Zeitschrift)
Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
Europäischer Gerichtshof
in Höhe von
Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)
Meines Erachtens
neue Fassung
Neue Wirtschaftsbriefe (Loseblattsammlung)
Seite, Satz
Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)
StVergAbG Steuervergünstigungsabbaugesetz
vom Hundert
Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
zum Beispiel
Abbildung 1 Gesamtkapital der A GmbH 4
Abbildung 2 Fremdfinanzierungsrahmen ohne Buchwertkürzung 5
Abbildung 3 Fremdfinanzierungsrahmen mit Buchwertkürzung 5
Die Behandlung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung des § 8a KStG wurde mit Wir- kung ab 1994 erstmals gesetzlich im Rahmen des Standortsicherungsgesetztes kodi- fiziert. 1 Ausgangspunkt der Regelung ist die unterschiedliche Behandlung von Fremdkapital- und Eigenkapitalvergütungen. Während Fremdkapitalvergütungen das Einkommen einer Kapitalgesellschaft mindern, führen Vergütungen für Eigenkapital nicht zu einer Mi nderung des Gesellschaftseinkommens. Auf Gesellschafterebene ergeben sich ebenfalls Unterschiede in der Behandlung der Kapitalvergütungen. Während Fremdkapitalvergütungen prinzipiell in vollem Umfang steuerpflichtig sind, sind Eigenkapitalvergütungen im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte 2 , bei Ausschüttung an eine andere Kapitalgesellschaft sogar zu 95 vom Hundert 3 steuerfrei. Das Problem der Gesellschafterfremdfinanzierung für den deutschen Fis- kus ist, dass Fremdkapitalvergütungen an im Ausland ansässige Gesellschafter im Inland nicht besteuert werden könne n, während aber die Aufwendungen der im I n- land ansässigen Kapitalgesellschaft als Betriebsausgaben das Einkommen der Ge- sellschaft mindern. Deshalb soll per Gesetz eine übermäßige Ausstattung einer Kapi- talgesellschaft mit Fremdkapital durch wesentlich beteiligte Gesellschafter unterbun- den werden. 4
Der Gesetzgeber hat nun die Gesellschafter-Fremdfinanzierung für das dem 31.12.2003 folgende Wirtschaftsjahr , reformiert. 5 Die Änderungen des § 8a KStG wurden nötig, um dem Ausnutzen von Besteuerungsgefällen und Systemunterschie- den zwischen In- und Ausland Einhalt zu gebieten 6 und der Entscheidung des EuGH Rechnung zu tragen. Dieser hatte in der Sache Lankhorst-Hohorst 7 einen Verstoß des § 8a KStG a.F. gegen die Niederlassungsfreiheit des Art. 43 EGV n.F. festge- stellt, da inländische Anteilseigner gegenüber Ausländischen bevorzugt wurden. In dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermitt- lungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz, dem sog. Korb II-Gesetz, hat der Gesetzgeber die Entscheidung des EuGH in nationales Recht umgesetzt. 8
1
Vgl. StandOG vom 13.9.1993, BStBl I 1993, S. 774
2
Vgl. §§ 3 Nr. 40, 3c EStG
3
Vgl. § 8b Abs. 1 und 5 KStG n.F.
4 Vgl. Herzig (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), WPg 2003, S. S192 5 Vgl. Praetzler (Zweifelsfragen), DB 2004, S. 621 6 Vgl. Praetzler (Zweifelsfragen), DB 2004, S. 621; Leis (Steueränderungen), FR 2004, S. 56 7 Vgl. EuGH-Urteil vom 12.12.2002, Rs C-324/00, Lankhorst-Hohorst 8 Vgl. BT-Drucksache 15/1518 und BR-Drucksache 735/03
Arbeit zitieren:
Christoph Peters, 2004, § 8a n.F. KStG (Holdingregelung), München, GRIN Verlag GmbH
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