Menschen mit Lernbehinderung zwischen behindert sein, behindert gemacht und behindert werden

Sind Lernbehinderungen in erster Linie als von der Natur gegeben oder aber eher als sozial konstruiert anzusehen?


Bachelorarbeit, 2017

69 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis... III
1. Einleitung... ......... 1
2. Die medizinische Perspektive (behindert sein)... 5
2.1 Einführung... 5
2.2 Klassifikationssysteme und Definitionen... 5
2.2.1 Lernbehinderung nach ICD-10... 5
2.2.1.1 Intelligenzstörung (F70-F79)... 6
2.2.1.2 Entwicklungsstörungen (F80-F89)... 6
2.2.2 Lernbehinderung nach DSM-V... 7
2.2.2.1 Spezifische Lernstörung (F81)... 7
2.2.2.2 Intellektuelle Entwicklungsstörung (F70-F73)... 8
2.2.3 Behinderung nach SGB IX... 8
2.3 Zusammenfassung... 9
3. Die entwicklungspsychologische Perspektive (behindert gemacht)... 10
3.1 Einführung... 10
3.2 Bronfenbrenners Ökologische Systemtheorie der Entwicklung... 11
3.3 Lernbehinderung anhand der Theorie... 13
3.4 Zusammenfassung... 16
4. Die soziologische Perspektive (behindert werden)... 18
4.1 Einführung... 18
4.2 Bourdieus Theorien... 19
4.2.1 Kapital... 19
4.2.2 Klassen... 20
4.2.3 Habitus... 21
4.3 Lernbehinderung anhand der Theorien... 22
4.3.1 Wirkung des Kapitals... 22
4.3.2 Auswirkungen von Armut und Vernachlässigung... 23
4.3.3 Auswirkungen von Schule und Bildung... 25
4.3.4 Auswirkungen des Stigmas Lernbehinderung... 28
4.3.5 (Lern-)Behinderung als soziales Konstrukt... 30
4.3.6 (Lern-)Behinderung nach ICF... 32
4.4 Zusammenfassung... 33

II
5. Zusammenwirken der Perspektiven... 35
6. Biografiearbeit anhand qualitativer Forschung... 39
6.1 Einführung... 39
6.2 Interviewführung... 40
6.3 Themen... 42
6.4 Transkription... 43
7. Die persönliche Perspektive... 45
7.1 Herr A... 45
7.2 Herr B... 47
7.3 Frau C... 50
7.4 Frau D... 51
7.5 Auswertung... 53
8. Fazit... 57
9. Literatur... 61

III
Abkürzungsverzeichnis
DSM-V
= Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders 5
ICD-10
= International Statistical Classification of Diseases and Related Health
Problems 10
ICF
= International Classification of Functioning, Disability and Health
SÖS
= Sozioökonomischer Status
WfbM
= Werkstatt für behinderte Menschen

1
1. Einleitung
In den unterschiedlichsten Bereichen der Sozialen Arbeit stößt man immer öfter auf den Be-
griff Lernbehinderung. Dies mitunter auch deshalb, weil unter diesem Oberbegriff mehrere
Krankheits- und Störungsbilder sowie defizitäre Auffälligkeiten, die unmittelbar mit schuli-
schem Leistungsversagen einhergehen, subsumiert werden. Dabei mangelt es oftmals an einer
genauen Definition des Begriffes an sich, was es teilweise schwierig macht, die spezifischen
Probleme eines Menschen zu erkennen sowie zu verstehen, woher diese kommen.
Die Diagnose Lernbehinderung scheint im Trend zu liegen. Vielleicht auch deshalb, weil das
in ihm enthaltene Wort Behinderung gewisse gesellschaftliche Urteile und wissenschaftliche
Verfahrensweisen legitimiert, die nicht zur Anwendung kommen könnten, wenn man bei-
spielsweise von einer Lernschwäche oder Defiziten in einzelnen Leistungsbereichen sprechen
würde.
,,Aus sozial-konstruktionistischer Sicht ermöglicht der Begriff ,Behinderung` zunächst
nichts anderes als eine Unterscheidung. Menschen können unterschieden werden in
die Behinderten und in die Nicht-Behinderten" (Palmowski/Heuwinkel 2000, S. 27).
Der Gedanke, mich diesem Thema zu widmen, entwickelte sich durch meine tägliche Arbeit
in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Diese Werkstatt beschäftigt etwa 210 Mitarbei-
ter, von denen etwa zwanzig mit der Diagnose Lernbehinderung etikettiert sind. Bei ca. acht
von ihnen gibt es keine weiteren Diagnosen, sodass die Lernbehinderung als alleiniges Stö-
rungs- bzw. Krankheitsbild feststeht. Diesem Personenkreis werde ich mich in dieser Arbeit
widmen.
Bei jeder dieser Personen ist auffällig, dass sich bei ihnen in der täglichen Interaktion zu-
nächst keine bzw. kaum Störungen oder Defizite vermuten lassen, sodass sich mir immer die
Frage stellte, warum sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Beim
Blick in die jeweiligen Akten fanden sich dann Diagnosen im Spektrum der Lernbehinderun-
gen, die je nach Gutachter entweder als leichte Intelligenzminderung, Entwicklungsstörung,
Lernstörung oder eben Lernbehinderung näher bezeichnet waren. Allerdings war in keinem
der Fälle näher beschrieben, wodurch sich die Lernbehinderung ausdrückt oder in welchem
Bereich genau die Defizite der diagnostizierten Person liegen.

2
Beim tiefergehenden Studium der Akten wurde mir deutlich, dass bei nahezu allen Klienten
noch andere Wirkfaktoren zu der Entwicklung einer Lernbehinderung beigetragen haben
könnten als die bloßen genetischen Voraussetzungen. Diese Nachforschungen führten dann
zwangsläufig zu einigen Fragen, die die kognitiven Fähigkeiten eines Menschen betreffen: In
welchem Bereich genau wird die Grenze gezogen, um beispielsweise eine leichte Intelli-
genzminderung zu diagnostizieren? ,,Ist das, was IQ-Tests messen, tatsächlich angeboren und
ist das, was sie messen, was üblicherweise unter Intelligenz verstanden wird" (Balgo 2000, S.
140)? Welche Bereiche des Lernens und welche Fähigkeitsmerkmale müssen defizitär sein,
um von einer Lernbehinderung zu sprechen? Des Weiteren stellt sich mir aber auch die Frage,
ob es sich bei der Entwicklung einer Lernbehinderung um ein Unterschichtsproblem und da-
mit zugleich um ein gesellschaftliches Problem handeln könnte.
Im Laufe der Arbeit soll auf diese Fragen Antworten gefunden werden, um hierdurch die für
diese Arbeit entscheidende Fragestellung beantworten zu können: Sind Lernbehinderungen
in erster Linie als von der Natur gegeben oder aber eher als sozial konstruiert anzuse-
hen?
Um dieser Frage tiefgreifend nachgehen zu können, wird das Thema aus den Blickwinkeln
dreier wissenschaftlicher Disziplinen betrachtet. Dabei wird eine Disziplin auf der anderen
aufbauen, um letzten Endes ein möglichst klares und umfassendes Gesamtbild zu erhalten.
Dies wird sich auch am Umfang der einzelnen Kapitel zeigen, welcher auf Grund des Ein-
schlusses vorheriger Erkenntnisse stetig zunehmen wird.
Zunächst beschäftige ich mich mit der Ansicht, dass Menschen mit Lernbehinderung auf
Grund ihrer genetischen Dispositionen und kognitiven Voraussetzungen behindert sind. Diese
medizinische Perspektive wird sich vor allem an den Klassifikationssystemen der ICD-10
sowie der DSM-V orientieren, welche auch erste genauere Definitionen zum Begriff Lernbe-
hinderung sowie zu den Störungsbildern, die unter ihm subsumiert werden, liefern werden.
Des Weiteren soll hier auch die Definition des Begriffes Behinderung, wie sie im SGB IX
verwendet wird, thematisiert werden, da auch sie dem medizinischen Modell folgt und somit
Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung einer Behinderung sowie eines Menschen,
der durch die Diagnose Behinderung etikettiert ist, hat.

3
Hieran anschließend wird die entwicklungspsychologische Perspektive betrachtet. Es soll
dabei herausgefunden werden, inwieweit eine Behinderung, beispielsweise durch die Um-
stände des Aufwachsens, die familiale Situation und etwaige Störungen im Bindungsverhal-
ten zwischen Eltern und Kind gemacht bzw. entwickelt worden ist. Urie Bronfenbrenners
Ökologische Systemtheorie der Entwicklung dient hierbei als wissenschaftliche Grundlage,
um eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauende Vorstellung davon zu bekommen,
welche Prozesse ablaufen, um fehlgeleitete Entwicklungen im Leben eines Menschen anzu-
stoßen. Ich habe mich für dieses entwicklungspsychologische Modell entschieden, da es sozi-
ale und gesellschaftliche Faktoren berücksichtigt und gerade deshalb für die Erklärung des
Phänomens Lernbehinderung besonders gut geeignet ist.
Die umfangreichste Erforschung erfährt die soziologische Perspektive, anhand derer unter-
sucht werden soll, ob eine gewisse Gruppe von Menschen derart stark behindert wird, dass
eine Lernbehinderung als Konsequenz gesellschaftlicher Vorgänge resultiert. Als theoretische
Grundlage werden hier zunächst Pierre Bourdieus Theorien der Klassen, des Kapitals sowie
des Habitus skizziert. Sie sind gut mit Bronfenbrenners Theorie ins Verhältnis zu setzen und
eignen sich zudem ausgezeichnet, um gesellschaftliche und soziale Prozesse zu skizzieren und
zu erklären. Von besonderer Relevanz für dieses Thema sind hier vor allem die Wirkweisen
der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Kapitalarten, Armut und Vernachlässigung, schuli-
scher Bildung sowie des Stigmas Lernbehinderung und seiner Konsequenzen für ein Indivi-
duum.
Im Anschluss an die Einzelbetrachtung der drei Perspektiven sollen diese dann in ihrem Zu-
sammenspiel besprochen werden, um zu sehen, welche Faktoren den größten Anteil an der
Entwicklung einer Lernbehinderung haben und welche relevanten Zusammenhänge sich hier-
bei ergeben.
Abgerundet wird diese Arbeit durch einen biografischen Forschungsteil, um die bis dahin
gesammelten Ergebnisse überprüfen und evaluieren zu können. Dazu muss allerdings gesagt
werden, dass sich dieses Forschungsvorhaben lediglich auf Personen stützt, deren Entwick-
lung defizitär verlief, also auf Menschen, bei denen eine Lernbehinderung diagnostiziert wor-
den ist und welche deshalb auch in einer WfbM eingegliedert und nicht auf dem ersten Ar-
beitsmarkt integriert wurden.

4
Bei Personen, deren Entwicklung in eine positivere Richtung verlief, ist es meiner Ansicht
nach im Nachhinein schlichtweg nicht mehr festzustellen, ob sie bei einem defizitären Verlauf
eine Lernbehinderung entwickelt hätten oder nicht, da es sich hier um reine Spekulation han-
deln würde, die wissenschaftlich nicht mehr begründbar wäre.
Aus den genannten Gründen habe ich für dieses Vorhaben vier der acht genannten Werkstatt-
beschäftigten ausgewählt (zwei Männer und zwei Frauen), um in einem narrativen Interview
deren Lebensgeschichten wiederzugeben zu lassen. Dabei ist es mir unter anderem wichtig zu
erfahren, wieso die Diagnose Lernbehinderung gestellt wurde, unter welchen Umständen die
Personen aufgewachsen sind, und wie ihre schulische sowie berufliche Laufbahn verlief.
Die dadurch gesammelten Informationen, in Verbindung mit den erarbeiteten theoretischen
Erkenntnissen, sollen dann die eingangs gestellten Fragen, und hier vor allem die zentrale
Fragestellung, möglichst umfassend und zufriedenstellend beantworten können.

5
2. Die medizinische Perspektive (behindert sein)
2.1 Einführung
Von den drei zu behandelnden Perspektiven ist die medizinische die allgemein geläufigste,
weshalb sie zur Erklärung des Themas Lernbehinderung häufiger als die beiden anderen her-
angezogen wird. Gleichzeitig ist sie aber auch die defizitärste, weshalb sie bei einigen Profes-
sionen, wie beispielsweise der Sozialen Arbeit, eher weniger Beachtung findet.
Die medizinische Perspektive betrachtet eine Lernbehinderung als eine Abweichung von der
Norm (vgl. Mürner/Sierck 2012, S. 9), was zur Folge hat, dass nicht alle Facetten und Eigen-
schaften eines Menschen betrachtet werden, sondern nur die Abweichung selbst in den Fokus
genommen wird. Im Zentrum steht die Frage, ,,inwieweit Behinderung ein körperlicher oder
geistiger Defekt ist, der fehlende Funktionen oder Fehlfunktionen zur Folge hat und damit
zunächst einer einzelnen Person und deren Körper zugerechnet werden kann" (Schillmeier
2007, S. 79). Dieser klinische Blick auf das Phänomen führt dann zu einer Forderung nach
einer Behandlung der als defizitär bzw. sogar als krank diagnostizierten Person und legitimiert
diese zugleich auch (vgl. Waldschmidt/Schneider 2007, S. 9). Dabei richtet sich die Erfassung
und Diagnose einer Lernbehinderung, je nach Profession und Arbeitsfeld, nach verschiedenen
Definitionen aus unterschiedlichen Klassifikationssystemen, von denen die wichtigsten nun
folgend näher vorgestellt werden.
2.2 Klassifikationssysteme und Definitionen
2.2.1 Lernbehinderung nach ICD-10
In der ICD-10 bildet Lernbehinderung keinen Übergriff für die verschiedenen Störungsbilder,
allerdings werden diese in der Praxis unter dem Begriff Lernbehinderung subsumiert, was
diesen Begriff zu einem weitgefassten Störungsbild anwachsen lässt. Aufgrund dessen lässt
sich meiner Meinung nach, ähnlich wie bei Autismus, von einer Spektrumsstörung sprechen,
die sich durch ganz unterschiedliche Ausprägungen und Defizite zeigt. Es werden zwei große
Bereiche beschrieben. Zum einen der Bereich der Intelligenzstörung und zum anderen der
Bereich der Entwicklungsstörungen. Die wichtigsten Störungsbilder beider Gruppen werden
nun näher erläutert.

6
2.2.1.1 Intelligenzstörung (F70-F79)
Die ICD-10 beschreibt eine Intelligenzstörung als einen ,,Zustand von verzögerter oder un-
vollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten" (ICD-10 2017a). Festgestellt wird die-
ser Zustand durch standardisierte Intelligenztests, welche Abweichungen, ausgehend von ei-
nem Mittelwert um die 100, messen. Wird beispielsweise ein Intelligenzquotient im Bereich
zwischen 50 und 69 gemessen, wird die Diagnose Leichte Intelligenzminderung mit der
Kennzeichnung F70 gestellt (vgl. ebd.).
Die Intelligenztests zur Feststellung eines spezifischen Störungsbildes sind zudem noch
dadurch gekennzeichnet, dass sie die kognitiven Fähigkeiten in unterschiedlichen Leistungs-
bereichen messen und diese gegenüberstellen. Besteht eine deutliche Diskrepanz von mindes-
tens 15 IQ-Punkten, beispielsweise zwischen den Bereichen Sprache und Handlung, wird eine
Dissoziierte Intelligenz mit der Kennzeichnung F74 festgestellt (vgl. ebd.).
Was den Umstand der Intelligenzstörung betrifft, nimmt die ICD-10 keine Klassifikation im
Bereich zwischen 70 und 84 vor, welcher allerdings auch als unterdurchschnittlich betrachtet
und in der Praxis häufig dem Spektrum der Lernbehinderung zugeordnet wird (vgl. Gold
2011, S. 11).
2.2.1.2 Entwicklungsstörungen (F80-F89)
Eine für die Klassifikation einer Lernbehinderung besonders wichtige Untergruppe in diesem
Bereich besteht aus den Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Diese umfasst ver-
schiedene Störungsbilder, die im Zusammenhang mit schulischen Anforderungen stehen. Un-
ter anderem nennt die ICD-10 hier die Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0), die Isolierte
Rechtschreibstörung (F81.1), die Rechenstörung (F81.2), eine Kombinierte Störung schuli-
scher Fertigkeiten (F81.3) sowie Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
(F81.8). Keines dieser Störungsbilder wird allein auf eine Intelligenzminderung zurückge-
führt, sondern bereits hier im Kontext der Umwelt und des sozialen Umfelds gesehen (vgl.
ICD-10 2017b).

7
2.2.2 Lernbehinderung nach DSM-V
Das diagnostische und statistische Manual ist das amerikanische Klassifikationssystem für
psychische Störungen. Als Äquivalent zu der von der Weltgesundheitsorganisation herausge-
gebenen ICD-10 hat es mit dieser viele Gemeinsamkeiten, definiert die Untergruppen einer
Lernbehinderung bzw. Lernstörung allerdings etwas anders. Im Kern nennt es zwei Störungs-
bilder, die unter dem Komplex Lernbehinderung zusammengefasst werden können. Zum ei-
nen wird hier die Spezifische Lernstörung erwähnt und erläutert, zum anderen beschreibt es
die Intellektuelle Entwicklungsstörung oder auch Intellektuelle Beeinträchtigung.
2.2.2.1 Spezifische Lernstörung (F81)
Das DSM-V beschreibt die spezifische Lernstörung als eine Entwicklungsstörung biologi-
schen Ursprungs (vgl. American Psychiatric Association 2015, S. 90), weshalb diese Interpre-
tation auch deutlich dem medizinischen Modell zuzuordnen ist. Die Grundlagen für die zu
diagnostizierenden Auffälligkeiten liegen dabei in der kognitiven Verarbeitung, was wiede-
rum Störungen auf der Verhaltensebene nach sich zieht (vgl. ebd.). Die Diagnose wird hier
noch dadurch präzisiert, dass auch der erstmalige Auftritt der Störung genannt und als Krite-
rium festgelegt wird.
,,Diese Störung der neuronalen und mentalen Entwicklung manifestiert sich erstmals
während der Schulausbildung und ist durch anhaltende und beeinträchtigende Schwie-
rigkeiten im Erwerb grundlegender schulischer Fertigkeiten im Lesen, im schriftlichen
Ausdruck und/oder im Rechnen gekennzeichnet. Die individuelle Leistung in der be-
troffenen schulischen Fertigkeit liegt deutlich unter dem Altersdurchschnitt, oder aus-
reichende Leistungen werden nur mit außerordentlicher Anstrengung erreicht" (ebd.,
S. 41f.).
Zur weiteren Kategorisierung der spezifischen Lernstörung werden ihr konkrete Teilbereiche
schulischer Fähigkeiten zugeordnet. Die Kennzeichen sind hier unter anderem F81.0 Lesen,
F81.81 Schreiben und F81.2 Rechnen (vgl. ebd., S. 88f.). Die Häufigkeit des Auftretens einer
solchen Störung liegt laut DSM-V bei 5-15% aller Schulkinder (vgl. ebd., S. 93).

8
2.2.2.2 Intellektuelle Entwicklungsstörung (F70-F73)
Wie auch bei der Diagnostik des ICD-10 wird bei der Ermittlung einer intellektuellen Ent-
wicklungsstörung bzw. intellektuellen Beeinträchtigung ein Intelligenztest mit der zu diagnos-
tizierenden Person durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob die geistigen Fähigkeiten im All-
gemeinen beeinträchtigt sind, wobei auch hier Teilbereiche der Kognition abgeprüft werden.
Getestet werden unter anderem die Fähigkeiten im Schlussfolgern, Problemlösen, abstrakten
Denken, Urteilen, schulischen Lernen und Lernen durch Erfahrung (vgl. ebd., S. 39). Laut
DSM-V führen Defizite in diesen Bereichen zu ,,Einschränkungen in der Anpassungsfähig-
keit, sodass die Betroffenen die Standards hinsichtlich Selbstständigkeit und sozialer Kompe-
tenz in einem oder mehr als einem der täglichen Lebensbereiche nicht erreichen" (ebd., S.
39).
Kennzeichen für die intellektuelle Entwicklungsstörung sind F70 (leicht), F71 (mittel), F72
(schwer), F73 (extrem) (vgl. ebd., S. 43). Die Bezeichnung Lernbehinderung subsumiert hier-
bei die leichten bis mittelgradigen intellektuellen Entwicklungsstörungen. Der Intelligenzquo-
tient dieser Personen liegt laut DSM-V im Bereich zwischen 65 und 75.
2.2.3 Behinderung nach SGB IX
Das SGB IX definiert Lernbehinderung nicht im Speziellen, sondern nur den Begriff Behinde-
rung im Allgemeinen. Nichtsdestotrotz lässt die dafür verwendete Definition darauf schließen,
dass hier der klinische Blickwinkel zur Anwendung kommt:
,,Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder
seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem
für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beein-
trächtigung zu erwarten ist" (SGB IX 2017, §2).
Kritisch betrachtet, geht das SGB IX also davon aus, dass behinderte Menschen durch ihre
biologischen Voraussetzungen behindert sind bzw. werden. Zwar wird auch der gesellschaft-
liche Kontext als Faktor der Behinderung benannt, jedoch nicht als eine ihrer Ursachen ange-
zeigt.

9
2.3 Zusammenfassung
Die medizinische Perspektive erfreut sich großer Beliebtheit bei der Erklärung des Phäno-
mens Lernbehinderung. Gerade auch deshalb, weil praktizierende Mediziner einen hohen so-
zialen Status besitzen und ihnen, ihren Sichtweisen sowie ihrem Wort großes Vertrauen von
der Gesellschaft entgegengebracht wird. Allerdings beschreiben alle Klassifikationssysteme
der medizinischen Perspektive das Defizit, das einer Person anhaftet und welches es zu be-
handeln gilt. Die medizinische Perspektive nimmt nie den ganzen Menschen, seine Persön-
lichkeit und die Umweltfaktoren mit in den Fokus. Durch Intelligenztests werden lediglich die
kognitiven Fähigkeiten eines Menschen getestet, um dann daraus Störungsbilder abzuleiten
und zu diagnostizieren.
Keines der Klassifikationssysteme der medizinischen Perspektive definiert den Begriff Lern-
behinderung exakt. Vielmehr werden verschiedene Störungsbilder unter dem Oberbegriff
Lernbehinderung subsumiert. Im deutschen Sprachgebrauch wird er daher üblicherweise
schuladministrativ, ähnlich der Klassifikation der DSM-V, definiert. ,,Wenn die Lernbeein-
trächtigungen erheblich, überdauernd und umfassend sind und wenn die allgemeine Schulleis-
tungsschwäche zugleich mit einer Intelligenzminderung einhergeht (IQ < 85)" (Gold 2011, S.
11), gilt der Mensch als lernbehindert.
Die medizinische Perspektive richtet sich also größtenteils auf die biologischen Vorausset-
zungen eines Menschen und sieht seine messbare Intelligenz als Folge ererbter Gegebenheiten
an. Damit verbunden, wird Lernbehinderung als eine unterdurchschnittliche Leistungsfähig-
keit in diesem Bereich verstanden. Jedoch wäre es zu kurz gefasst, nur diesen Aspekt als
Grundlage für die Entstehung einer Lernbehinderung in Augenschein zu nehmen. Aus diesem
Grund wird sich das folgende Kapitel mit den psychologischen und erzieherischen Aspekten
der Entstehung und Entwicklung einer Lernbehinderung im Kindesalter auseinandersetzen.

10
3. Die entwicklungspsychologische Perspektive (behindert gemacht)
3.1 Einführung
Vorab sei gesagt, dass die entwicklungspsychologische und die soziologische Perspektive die
in etwa gleichen Faktoren zur Erklärung und Betrachtung des Phänomens Lernbehinderung
untersuchen. Dies zeigt sich auch bei der Auswahl der dafür angewendeten Theorien, die so
gewählt worden sind, dass sie die in etwa gleichen Ansichten vertreten, obwohl sie in unter-
schiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen eingebettet sind. Diese beiden Kapitel werden
dadurch differenziert, dass sich die entwicklungspsychologische Perspektive spezifischer mit
der Entwicklung im Kindesalter beschäftigt, während der soziologische Teil eher die sozialen
Kontextfaktoren des Erwachsenenalters thematisiert.
Anders als die medizinische Perspektive geht die entwicklungspsychologische davon aus,
dass ,,das menschliche Gehirn in seinen Strukturen nicht vorgegeben ist, sondern sich stets
entwickelt und verändert" (Kuhlmann 2008, S. 310). Somit beinhaltet auch die Denkweise
über das Thema Lernbehinderung, dass beispielsweise das Kriterium Intelligenz, welches den
Ausschlag zur medizinischen Diagnose dieses Störungsbildes gibt, nicht auf rein erblichen
Grundlagen beruht, sondern durch einen Entwicklungsprozess definiert wird. Auf dieser
Sichtweise basierend, kann davon gesprochen werden, dass betroffene Menschen nicht von
Natur aus lernbehindert sind, sondern durch die Umstände ihrer Entwicklung und Erziehung
erst zu Lernbehinderten gemacht werden.
Entwicklungspsychologen mahnen, dass gerade ,,die spezifische interaktive Ausgestaltung des
familialen Lebens starken Einfluss auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung des
Kindes hat" (Jobst 2010, S. 185). Um diese Annahme näher zu untersuchen, soll nun folgend
Urie Bronfenbrenners Modell der Ökologischen Systemtheorie der Entwicklung Aufschluss
über die Bedingungen der kindlichen Entwicklung geben, um darauf aufbauend die Entste-
hung einer Lernbehinderung aus entwicklungspsychologischer Sicht nachzeichnen zu können.

11
3.2 Bronfenbrenners Ökologische Systemtheorie der Entwicklung
Zur Beschreibung der entwicklungspsychologischen Perspektive zum Thema Lernbehinde-
rung habe ich mich deshalb für das Modell des US-amerikanischen Psychologen Urie Bron-
fenbrenners (1917-2005) entschieden, da es nicht nur allgemeine Vorstellungen über die bio-
logische menschliche Entwicklung vermittelt, sondern zugleich eine sowohl differenzierte als
auch vollständige Beschreibung umweltbedingter sowie sozialer Einflüsse mitliefert (vgl.
Berk 2011, S. 28).
,,Die ökologische Systemtheorie betrachtet die Person als ein sich in einem komplexen
System von Beziehungen entwickelndes Wesen, wobei diese Beziehungen auf ver-
schiedenen Schichten von der Entwicklungsumgebung beeinflusst werden" (vgl. ebd.,
S. 28).
Bronfenbrenner unterscheidet hier fünf Systeme. Als erstes nennt er das Mikrosystem. Dieses
,,besteht aus den Aktivitäten und Beziehungsmustern der unmittelbaren Umgebung des betref-
fenden Menschen" (ebd.), also beispielsweise dem familiären Kontext inklusive seiner Gege-
benheiten, Umgangsformen und Widrigkeiten. Darüber liegt das Mesosystem. Es beschreibt
die Wechselwirkungen unter den verschiedenen Systemen (vgl. ebd.). Darauf folgt das Exo-
system. Es definiert die ,,sozialen Rahmenbedingungen, die zwar die sich entwickelnde Person
nicht mit einbeziehen, sich aber dennoch auf deren Erfahrungen in unmittelbaren Situationen
auswirken" (ebd., S. 29). Hier wären beispielsweise die Explorationsmöglichkeiten in Form
von für das Kind zur Verfügung stehenden Spielzeugen innerhalb des privaten Haushalts oder
auch des Kindergartens, zu nennen. Die äußerste Schicht, das Makrosystem, beschreibt die
ganz persönlichen Eigenheiten eines Menschen, wie z.B. seine Werte, Gebräuche, Ressourcen
oder Kultur. Neben diesen vier Schichten läuft zugleich noch eine zeitliche Dimension ab.
Bronfenbrenner spricht hier vom Chronosystem. Dabei geht es hauptsächlich um entscheiden-
de Veränderungen im Leben eines Menschen, welche sowohl intrinsisch angestoßen als auch
von außen initiiert sein können (vgl. ebd., S. 29f.).
Aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung dieser Systeme spricht Bronfenbrenner von einer
Epigenese, was bedeutet, dass sich der Mensch durch den ständigen, bidirektionalen Aus-
tausch zwischen den Erbanlagen und den verschiedenen Ebenen der Umwelt entwickelt (ebd.,
S. 95).
Ende der Leseprobe aus 69 Seiten

Details

Titel
Menschen mit Lernbehinderung zwischen behindert sein, behindert gemacht und behindert werden
Untertitel
Sind Lernbehinderungen in erster Linie als von der Natur gegeben oder aber eher als sozial konstruiert anzusehen?
Hochschule
Duale Hochschule Gera-Eisenach (ehem. Berufsakademie Thüringen in Eisenach)
Note
1,5
Autor
Jahr
2017
Seiten
69
Katalognummer
V376013
ISBN (eBook)
9783668527782
ISBN (Buch)
9783668527799
Dateigröße
861 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
menschen, lernbehinderung, sind, lernbehinderungen, linie, natur
Arbeit zitieren
Christian Keiner (Autor:in), 2017, Menschen mit Lernbehinderung zwischen behindert sein, behindert gemacht und behindert werden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376013

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