1. Einleitung
Durch die am Anfang d es 20. Jahrhunderts einsetzende Verbreitung der Medien Radio und Film fand ein wichtiger Einschnitt in die Informationskultur moderner Gesellschaften statt. Besonders im westlichen Europa und den USA schaffte es zunächst das Radio und später der Film schnell Massen in seinen Bann zu ziehen. In Deutschland erlebte der Film, als audiovisuelles Medium, seine erste Blüte in den zwanziger Jahren. Nach den USA ste llte Deutschland am Anfang der Zwanziger mit etwa 500 Filmen im Jahr die zweitgrößte Filmnation dar. Schnell erkannte die Politik, nicht nur in Deutschland, die propagandistischen Möglichkeiten des Kinos und des Films und versuchte ihn für die eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Zu einer erschreckenden Perfektion brachten die se Instrumentalisierung die Nationalsozialisten. Bereits kürzeste Zeit nach der Machtergreifung am 30.01.1933 schafften sie es die Filmproduktion zu kontrollieren und voll in ihrem Interesse zu nutzen. Von den zwischen 1933 und 1945 produzierten Filmen, gelten zwar nur rund ein Sechstel von einer Gesamtheit von etwa 1200 Filmen als beabsichtigte Propagandafilme, weshalb sie nach dem Krieg von den Alliierten verboten wurden. 1 J edoch machten sich nationalsozialistische Tendenzen und Ideengut auch in Filmen der später nicht indizierten Spiel- und Unterhaltungsfilme deutlich. Besonders deutlich wird die propagandistische Beeinflussung bei der Darstellung der eigenen deutschen Geschichte, sei sie selbst Thema oder nur Handlungsrahmen im Film. Thema dieser Arbeit soll es sein, die Grundsätze nationalsozialistischer Filmpropaganda kurz zu erläutern und an Hand einiger Beispiele die Verzerrung historischer Sachverhalte und deren Instrumentalisierung zu verdeutlichen.
2. Der Begriff: Propaganda
Allgemein spricht ma n von Propaganda (lat. propagare - ausbreiten) als Beschreibung des Prozesses der Verbreitung von Ideen und Informationen mit dem Ziel der Manipulation. Abgeleitet davon hat also politische Propaganda das Ziel die öffentliche Meinung im Sinne der Ideologie, den Zielen und Wertvorstellungen bestimmter politischer Gruppierungen oder der Regierung zu beeinflussen. Von
1 Vgl. Donner (1995): Propaganda und Film im „Dritten Reich“, Seite 8.
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anderen Formen des Eintretens für eine Sache unterscheidet sich Propaganda dadurch, dass sie die Prinzipien der Überredung und/oder Täuschung anstelle von rational erkennbarer Überzeugung setzt.
2. 1. Grundsätze der nationalsozialistischen Film-Propaganda
Hitler hatte bereits vor der Machtergreifung seine Propagandavorstellungen öffentlich zur Sprache gebracht. Seiner Meinung nach sollte Propaganda i m Wesentlichen geprägt sein von Einfachheit und permanenten Wiederholungen, sie sollte sich an die Masse richten und nicht an Einzelne und je größer jene Masse sei desto niedriger sollte das Niveau der Parolen und Slogans sein, die sich wiederum nur auf einzelne Schlagworte reduzieren lassen sollten. 2 Goebbels hatte ähnliche Vorstellungen von wirkungsvoller Propaganda, in einem wichtigen Punkt setzten diese sich jedoch von Hitlers ab. Er argumentierte häufiger für eine indirekte Propaganda als wirkungsvolleres Machtinstrument. „Nicht nur eine bestimmte Tendenz, sondern die generelle Absicht propagandistischer Beeinflussung sollte kaschiert werden.“ 3 Dass diese Vorstellungen Goebbels besonders für das Medium Film galten, macht folgendes Zitat deutlich. „[...] Probleme werden das Gefühlsleben der Deutschen umso wirksamer durchdringen, je unauffälliger sie behandelt werden[...] In dem Augenblick, da eine Propaganda bewusst wird, ist sie unwirksam.“ 4 Dass diese Vorstellungen während der nationalsozialistischen Herrschaft im Bereich Film berücksichtigt wurden, lässt sich auch an statistischen Daten aufzeigen, nach denen im 3. Reich von ca. 1200 Filmen lediglich ein sechstel als direkte politische Propaganda eingestuft werden können. Der Rest gilt als Unterhal tungsfilm, Historischer Film oder seichter Unterhaltungsfilm. 5
Fritz Hippler, der als Leiter der Filmabteilung im Reichsministerium für Propaganda und Aufklärung und als Reichsfilmdramaturg eingesetzt war, beschrieb im Sinne des nationalsozialistischen Verständnisses die Rolle des Filmes wie folgt:
2 Vgl. Donner (1995): Propaganda und Film im „Dritten Reich“, Seite 11ff.
3 Ebd., Seite 11-13; vgl. auch Hermann Glaser: Film, in Benz (1997): Enzyklopädie Nationalsozialismus, Seite
172-175.
4 Joseph Goebbels 1937 bei einer Rede vor Filmschaffenden, zitiert bei Donner (1995): Propaganda und Film im
„Dritten Reich“, Seite 13.
5 Donner (1995): Propaganda und Film im „Dritten Reich“, Seite 8.
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„Im Vergleich zu den anderen Künsten ist der Film durch seine Eigenschaft, primär auf das Optische und Gefühlsmäßige, also Nichtintellektuelle einzuwirken, massenpsychologisch und propagandistisch von besonders eindringlicher und nachhaltiger Wirkung. Er beeinflusst nicht die Meinung exklusiver Kreise von Kunstkennern, sondern er erfasst die breiten Massen. Er erzielt damit soziologische Wirkungen, die oft nachhaltiger sein können als die von Schule und Kirche, ja sogar von Buch, Presse und Rundfunk. Es wäre daher auch aus ganz außerkünstlerischen Gründen geradezu frevelhaft und leichtsinnig [...], wenn ein verantwortungsbewusstes Staatsregiment sich des Führungsanspruchs über dieses wichtige Element begeben würde.“ 6
Auch Joseph Goebbels war der Meinung, dass: „Bei den gefährlichen Auswirkung des Films [...] der Staat die Pflicht [hat], regulierend einzugreifen.“ 7
2. 2. Der Film - Propagandaapparat des Joseph Goebbels
Bereits vor der Machtergreifung der nationalsozialistischen Partei war Joseph Goebbels die oberste Instanz der national sozialistischen Propaganda, als Reichspropagandaleiter der NSDAP. Nur wenige Tage nach der Machtergreifung wurde die Propagandamaschinerie der Nationalsozialisten erweitert und z u einer staatlichen Behörde ausgebaut. Am 11. 3. 1933 wurde der Beschluss zur Gründung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda verabschiedet. Die Verordnung des Reichskanzlers vom 30. Juni 1933 legte fest, dass „alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und auslä ndischen Öffentlichkeit über [dieses] und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen.“ 8 abgewickelt werden sollte.
Mit dem Ziel der weiteren Gleichschaltung wurde am 22. September 1933 per Gesetz die Reichskulturkammer ins Leben gerufen. Die Präsidentschaft dieses Kontrollorgans wurde ebenfalls von Goebbels übernommen. Die Reichskulturkammer war wiederum
6 Fritz Hippler im „Filmkurier“ vom 5.5.1941 zitiert bei Courtade/Cadars (1976): Geschichte des Films im
Dritten Reich, Seite 9.
7 Joseph Goebbels aus einer Rede am 28.3.1933, zitiert bei Courtade/Cadars (1976): Geschichte des Films im
Dritten Reich, Seite 16.
8 RGBl. I, 1933, S. 449, zitiert bei Bartels (2004): Die Wochenschau im Dritten Reich, Seite 41.
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in sieben Einzelabteilungen gegliedert. Neben der Reichsfilmkammer die Reichsmusik-, Reichstheater-, Reichspresse-, Reichsschrifttumskammer, die Reichskammer der B ildenden Künste und die Reichsrundfunkkammer. Diesen Einzelkammern wurden die bis dahin in der jeweiligen kulturellen Sparte existierenden Berufsverbände einverleibt. Mit insgesamt 250.000 Mitgliedern unterstand nun fast das gesamte kulturelle Leben Goebbels und seinem Ministerium. 9 Da auch die Reichspropagandaleitung der NSDAP weiterhin Goebbels unterstand, konnten die Parteiinteressen leicht in Staatsinteressen umgewandelt werden. Auch viele Funktionäre waren gleichzeitig in der Reichspropagandaleitung wie auch in der Reichskulturkammer tätig.
Mit dem „Lichtspielgesetz“ vom 16.Februar 1934 wurde dem Propagandaministerium die Möglichkeit zur Vorzensur durch den Reichsfilmdramaturgen geschaffen. 10 Konsequenz dieses Gesetzes war, dass neben der Verbotszensur eine zweite Zensurinstanz in Gestalt des Reichsfilmdramaturgen eingesetzt wurde. Dieser hatte offiziell die Aufgabe, darüber zu wachen, „dass das in deutschen Lichtspieltheatern Gebotene nicht unter die Grundhaltung einer sauberen und gesunden Volksunterhaltung herabsinkt“ 11 . Darüber hinaus sollte jener feststellen, ob ein Film für J ugendliche geeignet sei und weiterhin sollte die Institution des Reichsfilmdramaturgen Film-Prädikate vergeben. 12 Diese Prädikatsvergabe hatte Einfluss auf das Preissystem der Kinos und somit auch auf die Besucherzahlen der Filme.
Goebbels kontrollierte also innerhalb kürzester Zeit nach der Machtübernahme alle Dienststellen, die jeden Film vor Drehbeginn zu genehmigen hatten, die nach Fertigstellung über die Freigabe zur Veröffentlichung entschieden und auch die als Einflussfaktor w ichtige Prädikatsvergabe und Finanzierung von Filmen, die zunächst häufig in Form von Teilfinanzierung später immer häufiger als Gesamtfinanzierung auftrat. 13 Mithilfe dieses Propagandaapparates hatten sowohl Goebbels als auch Hitler die Möglichkeit zu jeder Zeit in den Produktionsprozess auf fast jede mögliche Art z. Bsp. Besetzungsfragen usw. einzugreifen.
9 Vgl. www.dhm.de/lemo/html/nazi/kunst/kulturkammer/index.html vom 25.02.2005; vgl. auch Benz (1997):
Enzyklopädie Nationalsozialismus.
10 Vgl. www.dhm.de/lemo/html/nazi/kunst/film/index.html vom 25.02.05; vgl. auch Courtade/Cadars (1976):
Geschichte des Films im Dritten Reich, Seite 13ff.
11 Courtade/Cadars (1976): Geschichte des Films im Dritten Reich, Seite 17.
12 Vgl. ebd. Seite 17-18; Übersicht der möglichen Prädikate unter 7. Anmerkungen.
13 Dazu mehr unter 4. Erfolg und Wirkung der Filmpropaganda.
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Arbeit zitieren:
Christian Heinze, 2005, Geschichtspropaganda im NS-Spielfilm, München, GRIN Verlag GmbH
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