Seminararbeit Internationales Wirtschaftsrecht - „Die Vereinigung Mercosur“
1. Einleitung
2. Ursprung des Mercosur
3. Exkurs - Von der Kooperation zur Integration
3.1 Ökonomische und politische Integration
4. Der Vertrag von Asunción
4.1 Wirtschaftliches Umfeld des Mercosur
4.2 Die wirtschaftliche Vormachtstellung Brasiliens im Mercosur
4.3 Die Bedeutung des Intra-Mercosur-Handels
4.4 Der Außenhandel
5. Institutionelle Struktur des Mercosur
5.1 Stärken und Schwächen der institutionellen Struktur
6. Die Etappen der Integration – die Freihandelszone und die Zollunion
6.1 Zusammenfassung der aktuellen Zollbestimmungen
6.2 Die Etappen der Integration – der gemeinsame Markt
7. Status des Mercosur
8. Die Außenbeziehungen: Schwerpunkt Europa?
8.1 Abkommen und Verhandlungen mit Dritten in Lateinamerika
8.2 Der Mercosur und die EU
8.3 Drei Szenarien zur Zukunft des Mercosur
9. Das bisher Erreichte – aus einem aktue llen Newsletter
10. Ausblick
I. Anhang – bestehend aus 3 aktuellen Newslettern und Zeitungsberichten
zum „Gipfel der Amerikas“ in Quebec April 2001
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Seminararbeit Internationales Wirtschaftsrecht - „Die Vereinigung Mercosur“
1. Einleitung
Mit dem Vertrag von Aunción vom 26. März 1991 wurde die erste Wirtschaftsvereinigung Südamerikas, der Mercosur (Mercado Común del Sur – gemeinsamer Markt des Südens), gegründet. Der Mercosur umfasst Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay und seit 1996 bzw. 1997 Chile und Bolivien als assoziative Mitglieder. Mit ihnen hat der Mercosur eine geo- graphische Ausdehnung von 80 % der Fläche Südamerikas und stellt über 70 % der Einwohner dieser Region.
2. Ursprung des Mercosur
Die Gründung des Mercosur ist als eine Reaktion Südamerikas auf die neuen Herausforder- ungen der Weltwirtschaft zu sehen und ist in seiner Konzeption deutlich vom Vorbild der Europäischen Gemeinschaft inspiriert.
Bereits in den 50er Jahren wurden im lateinamerikanischen Raum erste Versuche
wirtschaftlicher Integration unternommen, welche aber aufgrund wiederholter schwerwiegender makroökonomischer Störungen und Divergenzen in der politischen Entwicklung der Region ohne Erfolg blieben.
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Im Laufe der 80er Jahre durchlebte Südamerika eine erstaunliche Entwicklung mit dem Verschwinden der Militärdiktaturen, die Einführung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Rückführung der hohen Inflationsraten, die in der Vergangenheit bis zu 1.000 Prozent betrugen. In der zweiten Hälfte der 80er Jahre näherten sich Argentinien und Brasilien in Sicherheitsfragen stark an – nachdem sie seit Beginn des letzten Jahrhunderts starke Rivalen um die regionale Vorherrschaft in Südamerika gewesen waren und sich gegenseitig als Bedrohung empfunden hatten. 1986 vereinbarten Brasilien und Argentinien erstmals ein gemeinsames „Integrations- und Kooperationsprogramm“. Dieses Programm wurde bereits damals als eine
Vorstufe für einen gemeinsamen Markt in dieser Region konzipiert und gab schließlich die entscheidenden Impulse für die Gründung des Mercosur.
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1
vgl.: Gratius, Susanne: „Digitale Bibliothek“; Friedrich Ebert Stiftung; Berlin 2001
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vgl.: Schirm,Stefan A.: „Kooperation in Amerika, NAFTA, Mercosur und die neue Dynamik regionaler Zusammenarbeit“ S.80f.; Baden Baden 1997
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Seminararbeit Internationales Wirtschaftsrecht - „Die Vereinigung Mercosur“ 3. Exkurs - Von der Kooperation zur Integration
Politische Integration setzt immer politische Kooperation voraus, also ganz allgemein die Zusammenarbeit von Organisationen oder Individuen in beliebigen politischen, kulturellen oder wirtschaftlichen Bereichen. Diese Kooperation kann verschiedene Formen haben, sie ist Ausdruck der politischen Interdependenzen und wird im Regelfall aus Kosten-Nutzen- Rechnungen heraus initiiert, deren Ergebnis nicht zwingend vorhersehbar sein muß, sondern auch oft nur vermutet wird; „Man will für alle Fälle erst einmal dabei sein“. Die Soziologische Auffassung, dass Kooperation Menschen zusammenbringt, um gemeinsame Ziele zu erreichen oder Interessen zu verfolgen, hat auch in der Politik Gültigkeit.
Nehmen zwischenstaatliche Kooperationsprozesse bis zu einem Punkt zu, an dem sie irreversibel werden und nationale Souveränitätseinschränkungen festzustellen sind, spricht man von Integration. Sie ist ein Prozeß, der über mehrere Stufen zu einer Föderation von Staaten führt.
3.1 Ökonomische und politische Integration
Wir unterscheiden grob zwischen ökonomischer und politischer Integration, die beide graduelle Prozesse sind. Die Phasen der ökonomischen Integration sind leichter zu trennen:
Der erste Integrationsschritt ist die Schaffung vo n Freihandelszonen, in denen Handelshemm-
nisse wie Zölle innerhalb der Kooperationsgemeinschaft abgeschafft werden. Um zu verhindern, dass Güter aus Drittländern über den beteiligten Staat günstiger eingeführt werden, der die niedrigsten Zollschranken hat, werden „local-content“-Regelungen (Ursprungsbestimmungen) eingeführt, die jedoch den innerzonalen Freihandel hemmen.
Die zweite Stufe ist eine Zollunion. Hier gehen die beteiligten Staaten eine Schritt weiter und
gleichen auch die Außenzölle einander an, räumen somit also die Hemmnisse aus, die durch die Ursprungsbestimmungen entstanden sind.
Im nächsten Schritt werden Normen, Standards und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen harmonisiert, was der Bildung eines gemeinsamen Marktes oder einer Wirtschaftsunion
entspricht. Diese dritte Integrationsstufe wurde bisher nur von den Staaten der EU verwirklicht, die Länder des Mercosur beabsichtigen sie ebenfalls zu erreichen.
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Seminararbeit Internationales Wirtschaftsrecht - „Die Vereinigung Mercosur“
Als letzte Stufe der ökonomischen Integration betrachtet man die Entstehung einer Währungs-
altionskosten gesenkt und die nationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angeglichen.
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4. Der Vertrag von Asunción
Am 26.03.1991 unterzeichneten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay den Vertrag von Asunción. Sie legten damit den Grundstein für die Verwirklichung der weitreichenden Ziele des Mercosur: Die Schaffung einer Freihandelszone, einer Zollunion und in der Zukunft auch eines gemeinsamen Marktes.
Die Ziele und Grundsätze des Mercosur sind in der Präambel festgehalten. Die Integration soll primär einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation in den Partnerstaaten leisten. Im Zusammenhang damit soll sie Anreize für eine wachsende politische
Im Vertrag wird ausdrücklich festgehalten, dass anderen Staaten der Beitritt zum gemeinsamen Markt offen steht. 4
Auf wirtschaftspolitischer Ebene sollte der Vertrag folgende Ziele verwirklichen:
§ Freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen durch die Abschaffung der Binnenzölle und der nichttarifären Hemmnisse
§ Schaffung eines gemeinsamen Außenzolls und einer einheitlichen Handelspolitik gegenüber Drittstaaten
§ Koordinierung einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie, Steuer- und Währungsreserven, Kapitalverkehr, Verkehrs- und Kommunikationswesen
§ Harmonisierung der Rechtsvorschriften vor allem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz
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vgl.:Schirm,Stefan A.: „Kooperation in Amerika, NAFTA, Mercosur und die neue Dynamik regionaler Zusammenarbeit“ S.80f; Baden Baden 1997
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Ebert, Alexander: „Integrationsprozeß des Mercosur“ S.2f; in: Internet-Newsletter; Stand 13.04.2001
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Seminararbeit Internationales Wirtschaftsrecht - „Die Vereinigung Mercosur“
Abbildung 1: Länder Südamerikas
4.1 Wirtschaftliches Umfeld des Mercosur
Der Mercosur stellt sich durch die Mischung unterschiedlicher Volkswirtschaften mit den
jeweiligen Standortvorteilen als äußerst attraktiver Wirtschaftsraum dar.
Mit einem Markt von 220 Millionen Menschen und einer gesamtwirtschaftlichen Leistung von
rund 1.200 Milliarden US Dollar ist die Kaufkraft des Mercosur trotz Armut in weiten Teilen der
Bevölkerung größer als die von China und Indien zusammengenommen. Damit hat sich der
Mercosur – zählt man Chile und Bolivien dazu – zum drittgrößten Wirtschaftsblock
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Arbeit zitieren:
Daniel Mauritz, 2001, Die Vereinigung Mercosur, München, GRIN Verlag GmbH
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Melina Hofer hat den Text Die Vereinigung Mercosur kommentiert
Daniel Mauritz hat den Text Die Vereinigung Mercosur veröffentlicht
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Carl Baudenbacher
Internationales Wirtschaftsrecht
Schnell erfasst
Ludwig Gramlich, Detlef Kröger, Claas Hanken
Florian Ranft
1,0?.
Lieber Autor,
schon beim Anblick deiner Gliederung wird erkennbar, dass die Arbeit keine Note 1 bekommen hat. Wenn ein Gliederungspunkt eröffnet wird (hier der fünfte), müssen dem mindestens zwei untergeordnete Punkte folgen. In diesem Fall ein 5.1. und mindestens ein 5.2.! Das fäält auch sofort jedem Professpr auf. Also, überdenke noch einmal, ob und welche Note du angibst, um deine Arbeit zu präsentieren.
MfG
Florian
am Tuesday, July 25, 2006-
Melina Hofer
"fällt" schreibt man mit zwei l und nicht mit zwei ä -.-
am Tuesday, October 18, 2011-
Daniel Mauritz
Liebe Melina,
ich habe Deinen Kommentar gelesen und danke Dir für den Hinweis. Scheinbar hat sich auf den rund 30 Seiten mindestens ein Rechtschreibfehler eingeschlichen. Vielleicht kannst Du uns die genaue Stelle nennen, damit Grin diesen korrigieren kann und andere beim Kopieren des Textes diesen Fehler nicht ungelesen übernehmen. Dir noch viel Erfolg bei Deinem Studium und möglichst fehlerfreie Texte ;) Daniel
am Tuesday, October 25, 2011-