1. Einleitende Bemerkungen 3
2. Das Harmonieproblem - Neumanns Kritik an Hegels Konzept der Vermittlung 6
2.1. Einordnung des Hegelschen Staatsentwurfs in das philosophische Gesamtkonzept 6
2.2. Die Anwendung der dialektischen Methode auf Hegels innere Staatslehre 8
2.3. Die drei Formen menschlichen Zusammenlebens 8
2.4. Kritische Betrachtungen zum Harmonieproblem 10
2.4.1. Das Problem der Interessengleichheit 10
2.4.2. Das Problem des Totalanspruchs des Staates 12 3. Das Eigentumsproblem 15
3.1. Neumanns Kritikpunkte im Einzelnen 15
3.2. Hegels theoretische Begründung des Eigentums 16
3.3. Kritische Betrachtungen zum Eigentumsproblem 19
3.3.1. Einschätzung der Analyse Neumanns zu Hegels Eigentumskonzeption 19
3.3.2. Einige Überlegungen zur Eigentumsproblematik 21 4. Die soziale Frage 22
4.1. Neumanns Anmerkungen zu Hegels Behandlung der sozialen Problematik 22
4.2. Hegels „Vorschlag“ zur Lösung der sozialen Frage 24
4.3. Bewertung der Kritik Neumanns an der sozialen Konzeption Hegels 27
5. Abschließende Betrachtungen 29 Literaturverzeichnis 31
2
1. Einleitende Bemerkungen
Die vorliegende Arbeit hat die Kritik Franz Neumanns an Hegels Staatsphilosophie zum Gegenstand. Primäre Grundlage bildet daher das IX. Kapitel von Neumanns Studie „Die Herrschaft des Gesetzes“. Dabei sollen nicht einfach die einzelnen Abschnitte des betreffenden Kapitels der Reihe nach abgearbeitet und kommentiert werden. Es soll vielmehr darum gehen, einige zentrale Postulate Neumanns herauszuarbeiten und sich mit diesen vertieft auseinanderzusetzen. Hierbei werden Schwerpunkte zu setzten sein - nicht auf jedes Detail wird genau eingegangen werden können.
Der Aufbau der Arbeit gestaltet sich so, dass der entsprechende Kritikpunkt Neumanns vorangestellt wird. Dieser wird zunächst deskriptiv erläutert, wobei die zentralen Gedanken Neumanns herausgearbeitet werden. Zu diesem Zweck wird natürlich auf den Text der Studie zurückzugreifen sein, um die herausgestellten Überlegungen Neumanns entsprechend zu belegen. In einem zweiten Schritt werden die Thesen Neumanns mittels einer Analyse der betreffenden Stellen im Hegelschen Originaltext und durch eine Gegenüberstellung der Forschungsliteratur überprüft. Drittens wird auf Grund eines Vergleichs der Thesen Neumanns mit der Analyse der anderen Forschungsauffassungen eine kritische Bewertung des vorangestellten Problemkreises vorgenommen. Hier sollen auch verstärkt eigene Überlegungen des Verfassers mit einfließen und der Versuch unternommen werden, einen eigenen Standpunkt zu der aufgeworfenen Fragestellung zu entwickeln.
Entsprechend diesem methodischem Vorgehen gestaltet sich die Grobgliederung wie folgt: Im ersten Hauptabschnitt soll das Problem der „Interessenhomogenität“ bei Hegel behandelt werden. Hierzu werden zunächst die wichtigsten Postulate Neumanns vorgestellt. Die daran anschließende kurze Einordnung von Hegels Staatsentwurf in den Gesamtkontext seiner Philosophie ist insbesondere deshalb notwendig, weil das für die „Parallelisierung der Interessen“ zentrale Moment der „Vermittlung“ in Hegels Geschichtsphilosophie verwurzelt ist. In diesem Zusammenhang folgt eine kurze Erläuterung der dialektischen Methode, der ebenfalls für Hegels Staatsentwurf eine grundlegende Bedeutung zukommt. Sodann wird der innere Aufbau des Hegelschen
3
Gesellschafts- und Staatssystems erläutert, um sich anschließend kritisch mit dem Problem der Interessengleichheit auseinanderzusetzen. Dabei spielen erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Überlegungen ebenso eine Rolle, wie die Diskussion um die „Totalität“ des Hegelschen Staates und den Problemen, die sich hier aus der Rezeption von Hegels Politischer Philosophie ergeben.
Der zweite Hauptabschnitt befaßt sich mit dem „ Eigentumsproblem “ in Hegels Staatsentwurf. Auch hier werden zunächst die konkreten Kritikpunkte Neumanns zu thematisieren sein, um dann auf Hegels theoretische Begründung des Eigentums einzugehen. Nach der Bewertung von Neumanns Kritik im Licht der vorangegangenen Analyse der Hegelschen Eigentumskonzeption werden erneut eigene Überlegungen zur Eigentumsproblematik angestellt, indem unser heutiger Eigentumsbegriff herausgearbeitet und dem Hegels gegenübergestellt wird.
Der dritte Hauptabschnitt schließlich beschäftigt sich mit der sozialen Problematik in Hegels Gesellschaftssystem. Auch hier wird wieder ausführlich auf Neumanns Bemerkungen zu Hegels Behandlung der sozialen Frage eingegangen, um dann Hegels Sozialkonzept unter Berücksichtigung der Forschungsliteratur zu analysieren. Abschließend wird wieder kritisch Stellung zu beziehen sein. Im Hintergrund der Arbeit stellt sich immer wieder die Frage, ob und inwiefern Hegels Staatsphilosophie von unserem heutigen modernen Staat in Anspruch genommen werden kann. Insbesondere in den Unterabschnitten, in denen verstärkt eigene Überlegungen einfließen und der Versuch unternommen werden soll, zu einer eigenen kritischen Position bei der Abwägung der unterschiedlichen Forschungs meinungen zu gelangen, wurde immer wieder darauf Bezug genommen. Besonders deutlich wird dies in dem Unterabschnitt, in dem die Eigentumsproblematik vorgestellt wird. Explizit wieder aufgegriffen und, soweit dies im Rahmen einer solchen Hausarbeit überhaupt möglich ist, beantwortet, wird die Frage nach der Vereinbarkeit der Hegelschen Staatsphilosophie mit unseren heutigen Vorstellungen vom Staat in den abschließenden Betrachtungen, die sich dem Hauptteil anschließen und wo eine thesenartige Zusammenfassung der gewonnen Ergebnisse erfolgt.
4
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei in der Auseinandersetzung mit den Thesen Neumanns. Diese können natürlich nicht isoliert von Hegels Philosophie betrachtet werden. Wo sich es notwendig macht, dem einen oder anderen Gedankengang Hegels etwas tiefer nachzugehen, wird trotzdem versucht, den argumentativen Kreis zu Neumann am Ende eines jeden Abschnitts wieder zu schließen. Aus diesem Bestreben ergibt sich auch das folgende methodische Vorgehen:
a) Neumanns Kritikb) Ana lyse des Hegelschen Originaltextes sowie der Forschungsliteratur -
c) Bewertung von a) unter Berücksichtigung von b).
Es wird sich um eine systematische Darstellung der drei großen Problemkreise bemüht, obwohl diese natürlich, gerade in Hegels System, alle miteinander in Beziehung stehen und die Bezugnahme eines Sachverhalts auf den anderen an einigen Stellen unumgänglich ist. Auch die dargestellten persönlichen Stellungnahmen am Ende eines jeden Hauptabschnitts und in den abschließenden Betrachtungen verstehen sich nur als ein Interpretationsvorschlag und erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, sondern wollen sich als Grundlage für weitergehende Diskussionen verstanden wissen. Wegen des hohen theoretischen Niveaus der Hegelschen Philosophie füllt die Literatur über seine Theorien ganze Bibliotheken. Die entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Sekundärliteratur zum Thema Rechtsphilosophie bildeten das wissenschaftliche Renommee der Autoren und die Aktualität der Veröffentlichungen. Daher liegt der Schwerpunkt der herangezogenen Literatur auf möglichst aktuellen Arbeiten von ausgewiesenen Hegel- bzw. Idealismus-Experten wie AVINERI, HORSTMANN, HÖSLE, ILTING, JERMANN und SCHNÄDELBACH.
5
2. Das Harmonieproblem - Neumanns Kritik an Hegels Konzept der Vermittlung Ein zentraler Kritikpunkt Neumanns an Hegels Staatsphilosophie ist dessen Harmoniepostulat von Individuum und Staat. Er durchzieht das gesamte IX. Kapitel über Hegel und bildet die Basis für Neumanns Argumentation. Hegel stelle sich das Problem, wie sich individueller und staatlicher Wille vereinigen könnten. Diese Vermittlung zwischen den individuellen Interessen der Bürger und den allgemeinen des Staates obliege nach Hegel dem „freien Willen“. Neumann spricht in diesem Zusammenhang von der „Synchronisation“ von Individuum und Staat, die nur dann möglich sei, wenn die Interessen der Menschen mit denen des Staates parallel gingen. Eine solche Interessenhomogenität sei entweder gegeben oder müsse durchgesetzt werden. 1 2.1. Einordnung des Hegelschen Staatsentwurfs in das philosophische Gesamtkonzept
Hegels Auffassung von dieser Interessenhomogenität wurzelt nach Neumann in dessen Geschichtsphilosophie, nach der in der Geschichte der objektive Geist an seiner Selbstrealisierung arbeite. Angesichts der Bedeutung des objektiven Geistes spielten die einzelnen Individuen eine nur untergeordnete Rolle. Dabei befördere das Individuum, das für seine eigenen Ziele und Interessen arbeite, zugleich allgemeine Zwecke. Es sei dies „die List der Idee, dass sie die Leidenschaften für sich wirken“ lasse. 2 Bereits hier greift Hegel auf zeitgenössische Vorstellungen von der Wirkkraft der „unsichtbaren Hand“ zurück, die durch Adam Smith bekannt gemacht wurden und verbindet sie mit einem teleologischen Geschichtsbild. Ziel der Geschichte ist die Gegenwart als am weitesten entfaltete und in sich differenzierte Form menschlichen Zusammenlebens. Alle früheren Epochen der Geschichte sind notwendige Vorstufen zu diesem Ziel. Philosophische Einsicht in den Geschichtsprozeß ist somit gleichzeitig Einsicht in seine Notwendigkeit, in seine innewohnende Vernunft. 3
1 NEUMANN, S. 182.
2 Ebd., S. 183.
3 HELFERICH, S. 290.
6
„Weltgeist“ oder „objektiver Geist“ meint hier das dem Geschichtsprozeß innewohnende Vernunftprinzip, das „zu sich kommt“, d. h. zur Selbsterkenntnis ge langt. Hier kommt die „List der Vernunft“ zum Tragen, der sich der Weltgeist bedient. Er läßt nicht nur die „Masse der Individuen“ für sich wirken, sondern auch die sog. „welthistorischen Individuen“, um seinen Gang durch die Geschichte zu vollziehen. Caesar und Napoleon waren solche welthistorischen Individuen. Dabei zeigt sich auch der brutale Zug von Hegels Geschichtsauffassung, welche das Partikuläre gegenüber dem Allgemeinen zumeist geringer schätzt - die Individuen werden aufgeopfert und preisgegeben. Das Recht des Weltgeistes stehe über allen besonderen Ansprüchen. 4 Eine Gewichtung zugunsten des allgemeinen Prinzips und zu Lasten persönlicher Rechte und Forderungen, also die Überbetonung des Allgemeinen gegenüber dem Besonderen, ist hieraus klar zu erkennen.
Der Gang des Geistes durch die Geschichte ist durch dialektische Entwicklungen bestimmt. Jede historische Entwicklung geht aus antithetischen Gegensätzen hervor. Es gilt deshalb, Gegensätzlichkeiten oder Widersprüche zu identifizieren, um eine Ent wicklung zu charakterisieren. Jeder Begriff oder jede reale Erscheinung isoliert für sich betrachtet, offenbart noch nicht einmal das jeweils eigene Wesen, sondern erst im Gesamtzusammenhang, in der „Totalität“ aller Erscheinungen, wird ein bestimmter Vorgang verstehbar. In diesem Sinne treibt jedes Moment über sich hinaus und weist auf ein Anderes, zu ihm im Widerspruch stehendes hin, mit dem zusammen auf einer höheren Stufe die bisherigen Gegensätze aufgehoben und zu einer Synthese verschmelzen. Die Synthese kann in veränderter Konstellation ihrerseits als neue These fungieren und einen neuen Dreisprung „These-Antithese-Synthese“ auslösen. 5 So ist denn auch die Idee des Staates nicht von Anfang an vorhanden, sondern als die Konsequenz der historischen Entwicklung zu verstehen. Nach Hegel beruht der moderne Staat auf dem Prinzip der Subjektivität, das sich durch die aufeinanderfolgenden Stufen des Christentums, der Reformation und der Französischen Revolution hindurch allmählich entwickelt hat. In der antiken Polis war die Subjektivität der Allgemeinheit des Politischen unterworfen.
4 HELFERICH, S. 290.
5 ADOMEIT, S. 109 f.
7
Dagegen stellt die Epoche des Feudalismus auf der nächsten Stufe das umgekehrte Verhältnis dar; denn in ihr war es dem besonderen Willen gelungen, sich das Allgemeine, also den Staat, zu unterwerfen. Erst in der differenzierten Struktur des modernen Staates werden die beiden Momente des Allgemeinen und des Besonderen in einer Synthese vereint. 6
2.2. Die Anwendung der dialektischen Methode auf Hegels innere Staatslehre Der Entwicklungsgedanke in Gestalt des dialektischen Prinzips kommt auch im inneren Staatsaufbau zum Tragen. Während Kant scharf zwischen positivem und natürlichem Recht unterscheidet, faßt Hegel zusammen. Er weist zum einen auf die Einheit zwischen Allgemeinheit und Besonderheit hin und zum anderen auf die Vermittlung von objektiver Sittlichkeit und subjektiver Gesinnung. Einzelinteresse und Gesamtinteresse werden miteinander versöhnt; Freiheit und Gehorsam stehen in einem spannungsfreien Verhältnis zueinander. Durch das Moment der Vermittlung werden in der Entfaltung des objektiven Geistes die kantischen Kategorien Recht (Legalität) und Moral (Moralität) in der Sittlichkeit zusammengefaßt. Das abstrakte Recht bildet die These, die Moralität die Antithese und die Sittlichkeit die Synthese. 7 Diese Kategorien, die man sich vielleicht am ehesten als allgemeine Wirkmechanismen vorstellen kann, werden von Hegel als „Willen“ identifiziert. Hierbei verkörpert das abstrakte Recht den unmittelbaren und die subjektive Moralität den reflektierten Willen. Die Einheit beider ist die Sittlichkeit. 2.3. Die drei Formen menschlichen Zusammenlebens
Nach Hegel ist die Sittlichkeit selbst wiederum aufgeteilt in a) Familie - die sittliche Substanz als „natürlicher Geist“, b) bürgerliche Gesellschaft - die sittliche Substanz in ihrer Entzweiung und c) der Staat - die allgemeine und objektive Freiheit. 8 Diese drei Momente der Sittlichkeit sind die unterschiedlichen Formen zwischenmenschlichen Zusammenlebens.
6 AVINERI, Staat, S. 397.
7 WEBER-GRELLET, S. 36 f.
8 AVINERI, Theorie, S. 161.
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Ruben von der Heydt, 2004, Zur Kritik Franz Neumanns an Hegels Rechtsphilosophie, München, GRIN Verlag GmbH
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