Inhalt
Strukturen der EU 4
Was ist die Europäische Union? 5
Die Rechtspersönlichkeit der EU 5
Wer repräsentiert die EU? 6
Die derzeitige Vorsitzführung der EU unter Berücksichtigung der Rolle der wichtigsten EU
Institutionen............................................................................................................................ 7
Der Rat der EU 7
Die Europäische Kommission 8
Das Europäische Parlament 9
Mögliche neue Vorsitzsysteme 11
Semi-präsidiales Modell 11
Semi-parlamentarisches System 12
Vereinigtes Präsidialmodell 13
Demokratisches Präsidialmodell 13
Literatur 15
3
Strukturen der EU
Die Europäische Union steht heute vor den grundlegensten Veränderungen seit ihrem Bestehen: die Erweiterung um zehn neue Mitgliedsstaaten zum selben Zeitpunkt, die Tätigkeit des Konvents zur Zukunft Europas, der damit befasst ist die tiefgreifendste Vertragsänderung seit einem halben Jahrhundert i n Form einer Verfassung vorzubereiten und der Aufbau gemeinsamer außen- und sicherheitspolitischer Strukturen, wahrscheinlich nach wie vor die größte Schwachstelle des vereinten Europa. Dies äußerte sich auf sehr anschauliche Art und Weise im Zuge des Konfliktes um den Irak. Die Vereinigten Staaten traten nicht nur mit einer Stimme nach außen auf, sondern sind auch militärisch in der Lage jederzeit einzugreifen. Die Europäischen Staaten, die weder über einheitliche Armeestrukturen, noch über einen schlagkräftigen Militärapparat verfügen, sind außerdem keineswegs in der Lage nach außen mit einer Stimme aufzutreten. Viel mehr ist wahr, dass verschiedene Staaten komplett konträre Positionen zum Irakkrieg einnehmen. Eine Problematik, der sich ein Europäischer Präsident, gäbe es ihn, stellen müsste, an der er aber unter den gegenwärtigen Bedingungen der Europäischen Einheit zwangsläufig scheitern würde.
Durch diese Übermaß an Aufgaben wird es immer schwieriger im komplizierten Geflecht der EU-Entscheidungsprozesse die Führungsaufgaben und die Rolle der einzelnen Institutionen zu identifizieren. Es stellt sich also die Frage wie diese Entscheidungsprozesse vereinfacht werden können, ohne an Qualität zu verlieren beziehungsweise, ob nicht längst der Zeitpunkt gekommen ist, um eine eindeutig identifizierbare Führungspersönlichkeit, die letztverantwortlich mit allen
Entscheidungen befasst ist, einzurichten.
Es ist unbestritten, dass die derzeit praktizierte Führerschaft unzulänglich ist und vor allem den Anforderungen einer EU mit fast 30 Mitglieder nicht entspricht 1 . Bei der Anpassung dieses Führungssystems an neue Anforderungen treten im angestrebten institutionellen Gleichgewicht in der EU verschieden gelagerte Probleme auf: Werden die Mitspracherechte auf der einen Seite (zum Beispiel im Europäischen Parlament) erweitert, muss auf der anderen Seite (etwa der im Rat vertretenen Mitgliedsstaaten) eine Beschneidung der Machtbefugnisse in Kauf genommen werden. Die künftige
1 Vgl. Franz Fischler, Ins Zentrum Europas - Standortsuche für Österreich, S. 287
4
Gestaltung der Entscheidungsbefugnisse wird daher die Stärke der künftigen EU-Spitze bestimmen.
Was ist die Europäische Union?
Die Stellung der Europäischen Union zwischen Internationaler Organisation und Bundesstaat hat sich im Laufe der Zeit letzterem angenähert. Die EU ist mehr als eine Internationale Organisation und mehr als ein loser Staatenbund von selbständigen Staaten, wo bestimmte Angelegenheiten (beispielsweise die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) gemeinsam administriert werden. Mangels Staatsvolk und mangels eigenständiger Staatsgewalt stellt die Union jedoch keinen Staat dar, sondern ist laut Europäischem Gerichtshof als „Staatenverbund“ zu bezeichnen. Sie beruht auf einem Konzept, das gleichzeitig intergouvernemental und supranational ist 2 . So wird zum Beispiel die Außenpolitik im Wege der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten geregelt, wohingegen alle Fragen, die den Binnenmarkt regeln bereits auf Ebene der Union wahrgenommen.
Die Rechtspersönlichkeit der EU
Im „Konvent zur Zukunft Europas“ 3 zeichnet sich bereits ein Konsens darüber ab, dass die Union eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen soll. Der Konvent ist jedoch keine verfassungsgebende Versammlung, sondern soll die Verträge, die in der EU derzeit in Kraft sind vereinfachen beziehungsweise ein einzelnes Vertragsdokument daraus machen.
Hätte die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit, würde sie die Voraussetzung erfüllen, um der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten zu können. Momentan ist jeder Mitgliedsstaat für sich Mitglied der EMRK. Dies würde den ersten Schritt zu einer besseren globalen Präsenz bedeuten, denn die Staatengemeinschaft ist damit als internationale Organisation auch befähigt, Abkommen mit Drittstaaten zu schließen.
Die Frage der eigenen Rechtspersönlichkeit der EU hätte schon im Vertrag von Amsterdam 1993 gelöst werden sollen. Hier geht es im wesentlichen um eine
2 vgl. Klaus-Dieter Borchardt, Das ABC des Gemeinschaftsrechts, S. 25
3 Die Einsetzung des „Konvents zur Zukunft Europas“ wurde am Europäischen Rat von Laeken am 14. und 15. Dezember 2001 beschlossen. Der Konvent begann im Februar 2002 zu tagen und wird vermutlich im Juni 2003 abgeschlossen sein.
5
Vereinfachung der komplizierten Architektur der EU, da die erste Säule 4 bereits Rechtpersönlichkeit besitzt, die zweite 5 und die dritte 6 Säule jedoch nicht. Entscheidungen in den letztgenannten Bereichen werden auf intergouvernementaler Ebene einstimmig getroffen.
Die Schaffung einer Rechtspersönlichkeit für die EU würde die Aufsplitterung in verschiedene Pfeiler beenden, was eine Fusion der vier Gründungsverträge 7 zu einem (Verfassungs-) Vertrag zur Folge hätte.
Mit der bevorstehenden Erweiterung um zehn Länder steht die EU wahrscheinlich an den Grenzen der Funktionalität der bisherigen Strukturen. Der Vertrag von Nizza trägt dieser Vergrößerung der EU erstmals Rechnung, indem die Stimmgewichtung im Rat und die Sitze im Parlament in Vorbereitung auf eine größere Mitgliederzahl neu festgelegt wurde 8 .
Wer repräsentiert die EU?
Eine einheitliche, eigene Rechtspersönlichkeit auf einem Vertrag beruhend, würde nun die Frage aufwerfen, wer die EU nach Außen vertritt? Fällt diese Aufgabe dem Präsidenten der Kommission, dem Vorsitzenden des Rates oder dem Parlamentspräsidenten zu? Oder ist es der Vorsitzende der GASP?
Die künftige Vorsitzführung ist einer der größten Streitpunkte im Konvent zur Zukunft Europas und ist von strukturellen Fragen wie beispielsweise der Schaffung eines „Europäischen Außenministeriums“, der Dauer der Ratspräsidentschaft oder dem Willen der Mitgliedsstaaten weiter Kompetenzen an die EU abzutreten abhängig.
4 Europäische Gemeinschaften (EG)
5 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
6 Polizeiliche und Justizionelle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
7 Die Gründungsverträge sind der EG und der EU Vertrag, sowie der Euratom Vertrag und der 2002 ausgelaufene EGKS Vertrag
8 vgl. Gerhard Brunn, Die Europäische Einigung, S.303ff
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Mag. Dr. Bernhard Marckhgott, 2003, Heutige und zukünftige politischen Strukturen der Europäischen Union, Munich, GRIN Publishing GmbH
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