Inhaltsverzeichnis
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1 Einleitung 1
2 Praxisbeispiel 2
3 Was ist Vernachlässigung Eine Definition 4
3.1 Definition: Vernachlässigung
3.2 Kindliche Entwicklungsbedürfnisse 5
4 Formen der Vernachlässigung 6
5 Folgen der Vernachlässigung 7
5.1. Allgemeine Kriterien zur Auswirkung der Vernachlässigung
5.2 Folgen der Vernachlässigung auf den verschiedenen Entwicklungsebenen 8
6 Ursachen der Vernachlässigung und Risikofaktoren 9
7 Vergleich der theoretischen Aspekte mit dem Praxisbeispiel 11
8 Rechtliche Aspekte und Hilfen nach dem KJHG 13
9 Schlussbetrachtung 15
1 Einleitung
Ich habe mich entschlossen, dass Thema ,,Vernachlässigung“ zu bearbeiten. Das Interesse an diesem Thema entwickelte sich bei mir während meines Praktikums beim Jugendamt Oberhausen. In vielen Familien konnte man Vernachlässigung der Kinder feststellen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch Professionelle diesem Problem oft mit Ratlosigkeit begegnet sind, sich jedoch trotzdem bemüht haben den Eltern angemessene Hilfsangebote zu unterbreiten, um den Kindern das Heranwachsen so angenehm wie möglich zu machen. Da die Vernachlässigung von Kindern aber oft ein Prozess ist, der die Kinder schleichend, aber doch wie ein Schatten, in ihrem Leben begleitet und der nicht unbedingt auf anhieb zu erkennen ist, reagiert das soziale Umfeld in der Regel erst, wenn die ersten Anzeichen einer unangemessen Verarbeitung bei den Kindern sichtbar wird. Diese sogenannten Auffälligkeiten sind ein Ausdruck dafür, dass die Kinder mit ihren Lebensformen nicht zurecht kommen, was meiner Meinung nach nicht schwer zu verstehen oder gar verwunderlich ist. Ein Grund für meine Wahl, dieses Thema zu bearbeiten ist, dass ich mir neben meinen praktischen Erfahrungen nun auch ein theoretisches Basiswissen aneignen möchte, um Vernachlässigung schnell erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Weiterhin denke ich, dass in der Literatur ein absolutes Manko zum Thema Vernachlässigung besteht, da es meiner Meinung nach noch viel zu häufig unter dem Oberbegriff Kindesmißhandlung zusammengefaßt wird. Ich denke schon, dass die Kindesvernach- lässigung auch eine Art von Kindesmißhandlung ist, doch meines Erachtens ist diese Erscheinungsform aus den oben genannten Gründen es wert, als eigenes Phänomen betrachtet zu werden. Bei der Vernachlässigung handelt es sich ja meist nicht um eine aktive Schädigung des Kindes, sondern eher um ein nicht Beachten bzw. nicht angemessenes reagieren auf kindliche Bedürfnisse, also um ein ,,Tun durch Unterlassen“. Es ergeben sich hieraus eigenständige Problemsituationen die eigenständig betrachtet werden müssen, um zu angemessenen Hilfsangeboten zu kommen.
Zunächst möchte ich in meiner Arbeit ein Praxisbeispiel anführen. Folglich soll durch eine Definition eine Grundlage geschaffen werden, um daraufhin anhand der kindlichen Entwicklungsbedürfnisse die Formen und Folgen der Kindesvernachlässigung zu verdeutlichen. Darüber hinaus werde ich die Ursachen und Risikofaktoren, die zur Deprivation führen können erörtern. Nach Erarbeitung dieser theoretischen Basis werden die Ergebnisse auf das Praxisbeispiel zurückgeführt und verglichen. Im letzten Teil der Arbeit möchte ich noch auf die rechtlichen Gesetzesgrundlagen eingehen, die mit der Kindesvernachlässigung im Zusammenhang stehen.
2 Praxisbeispiel
Im Folgenden möchte ich ein Beispiel für eine Kindesvernachlässigung innerhalb der Familie anführen. Diese Familie konnte ich im Rahmen meines Praktikums beim Jugendamt fast fünf Monate begleiten. Ich entschied mich für dieses Beispiel, da hier meines Erachtens sehr anschaulich wird, welche Probleme oder Lebensumstände zu Kindesvernachlässigung führen können und auch über welchen Zeitraum sich dies erstrecken kann.
(Die Namen der Kinder und Familienmitglieder wurden von mir geändert!)
Die Familie W. wurde dem Jugendamt 1995 bekannt. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Familie aus dem Vater Herr W., der Mutter Frau W., der 8-jährigen Nadine, dem 5-jährigen Kevin und dem wenige Monate alten Säugling Marcel. Der Vater war damals schwerst pflegebedürftig. Er litt an Krebs und sein Körper war bereits so geschwächt, dass er sich kaum noch alleine bewegen konnte. Er war den ganzen Tag auf die Hilfe von Frau W. angewiesen. Die Familie finanzierte sich von der Sozialhilfe.
1996 starb Herr W. an den Folgen seiner Krebserkrankung, so dass Frau W. mit den drei Kindern alleine da stand.
Daraufhin trank sie zunehmend Alkohol, um ihren Schmerz zu betäuben. Sie fühlte sich mit der Betreuung und Versorgung der Kinder überfordert und ging nach dem Tod ihres Mannes mehrere Partnerschaften mit verschiedenen Männern ein, bis sie Herrn P. kennenlernte und mit ihm eine beständige Beziehung aufbauen konnte. Herr P. war ungelernt und arbeitslos und hatte zu dem Zeitpunkt ebenfalls schon ein Alkoholproblem. Außerdem bestand bei ihm von Anfang an eine Ablehnung gegen die Kinder von Frau W..
1999 wurde dann die kleine Chantal geboren. In der folgenden Zeit wurde die Überforderung mit den alltäglichen Aufgaben der Mutter immer deutlicher, was sich in der inzwischen manifestierten Alkoholsucht der Mutter widerspiegelte. Frau W. war nicht mehr in der Lage, ihre Kinder angemessen zu versorgen und den Haushalt zu erledigen. Sie war den ganzen Tag damit beschäftigt, ihre Sucht zu befriedigen, so dass sich die Versorgung des Haushalts, der Kinder und die Erziehung zunehmens auf Herrn P. und auf die inzwischen 12-jährige Tochter Nadine übertrug. Das wenige Geld, das der Familie zur Verfügung stand, gab die Mutter für Alkohol aus. Die Kinder gingen immer unregelmäßiger in die Schule bzw. in den Kindergarten und waren den größten Teil des Tages auf sich alleine gestellt. In dieser Zeit versorgte Herr P. die Kinder W. nur notdürftig und inkonsequent. Immer mehr verwahrloste auch der Haushalt. In der Wohnung war es unordentlich und unhygienisch, da Geschirr nicht
abgewaschen wurde, die Toiletten nicht sauber gemacht und nicht aufgeräumt, geputzt oder Wäsche gewaschen wurde.
Das Kinderzimmer war ein Bild des Grauens. Die Wände waren dreckig braun verschmiert und angemalt, genauso wie die Matratzen, auf denen die Kinder schliefen. Tapeten hingen teilweise abgerissen von den Wänden. Auf dem Boden lag dreckige Wäsche, dreckiges Geschirr, Abfall und kaputte Spielsachen. Immer öfter kam es zu Situationen in denen kein Essen oder Trinken im Haus war. Auch die Beaufsichtigung der Kinder war nicht mehr gewährleistet. Es kam sogar soweit, dass ein Kind aus dem Fenster des 1. Stocks stürzte. Die Kinder wurden entweder in ihrem Zimmer eingesperrt und waren auf sich alleine gestellt oder sie hielten sich draußen auf. Die beiden älteren Kinder bei Freunden bzw. auf der Straße und die Kleinen nahm die Mutter manchmal mit in den Park oder zu Kollegen, wo exzessiv Alkohol konsumiert wurde. Im Folgenden kam es zu einer Räumungsklage des Vermieters, da die Miete und der Strom nicht mehr bezahlt wurde.
Da es immer wieder zu Situationen kam, in denen das Wohl der Kinder stark gefährdet war und die Familie bald obdachlos sein würde, musste das Jugendamt eingreifen und die Kinder in Obhut nehmen. Zunächst kamen Nadine und Kevin in ein Heim und Marcel in eine Pflegefamilie. Auch Chantal kam in eine Bereitschaftspflegestelle. Herr P., der Vater von Chantal, wollte seine Tochter jedoch wieder zu sich nehmen, sobald er eine eigene Wohnung gefunden hat und seine Verhältnisse geordnet hat.
Die Folgen für die Kinder wurden relativ schnell deutlich. Nadine konnte sich in dem Heim kaum an Regeln halten und war oft abgängig. Sie schnüffelte Gas und Klebstoff und ritzte sich mit Rasierklingen die Arme und Beine auf. Zur Schule ging sie nicht. Zu ihrer Mutter hatte sie während dieser Zeit keinen Kontakt, da sie oft tagelang unauffindbar und aufgrund ihrer Alkoholsucht unzuverlässig war, so dass sie sich an abgesprochene Besuchstermine nicht halten konnte. Mittlerweile wurde auch Nadine in einer Pflegefamilie untergebracht. Kevin lebte in mehreren Heimen weil er immer wieder weg lief, um seine Mutter zu suchen und sich um sie zu kümmern. In der Zwischenzeit lebte er bei ebenfalls alkoholabhängigen Bekannten der Mutter. Zum Schluß war er 1 ½ Jahre nicht mehr regelmäßig in der Schule gewesen und für die meisten Heime untragbar. Schließlich mußte Kevin in einer geschlossenen Heimeinrichtung untergebracht werden.
Marcel konnte bis heute in der Pflegefamilie verbleiben. Er ist jedoch ein erziehungs- schwieriges Kind und zeigt verschiedene Auffälligkeiten.
Arbeit zitieren:
Claudia Lüttig, 2002, Vernachlässigung von Kindern, München, GRIN Verlag GmbH
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