Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Einleitung
1
2 Was ist Kindesvernachlässigung? Eingrenzung und Begriffsdefinition
2.1 Die ,,Kindesmisshandlung“ als übergeordnetes Konstrukt zur Erfassung 4
verschiedenster Gewalthandlungen an Kindern
2.1.1 Die körperliche Misshandlung 9
2.1.2 Die sexuelle Misshandlung 13
2.1.3 Die emotionale/psychische Misshandlung 15
2.2 Die Vernachlässigung von Kindern 17
2.2.1 Die Spezifika der Vernachlässigung in Abgrenzung zu anderen Gewaltformen
2.2.2 Definitionen zur Erfassung der Vernachlässigung 19
3 Kindliche Lebensbedürfnisse und elterliche Fähigkeiten
3.1 Kindliche Grundbedürfnisse 24
3.2 Kindliche Bedürfnisse aus der Sicht der Bindungstheorie 30
3.3 Notwendige elterliche Fähigkeiten und elterliches Verhalten in
Vernachlässigungsfamilien 34
4 Die Formen und Erscheinung der Vernachlässigung
4.1 Die Formen der Vernachlässigung 37
4.2 Die Erscheinungen und Erkennungsmerkmale der Vernachlässigung 39
4.3 Vorkommenshäufigkeiten der Vernachlässigung von Kindern 42
5 Folgen von Bedürfnisrestriktion und Vernachlässigung
5.1 Allgemeine Kriterien zu den Auswirkungen der Vernachlässigung 46
5.2 Ergebnisse der Forschung zu den Auswirkungen 48
5.2.1 Die Mannheimer Risiko-Kinder-Studie
5.2.2 Die Deprivations- und Hospitalismusforschung nach Rene Spitz 49
5.2.3 Weitere Ergebnisse zu den Auswirkungen der Vernachlässigung 51
5.3 Die Auswirkungen auf Bindungsqualitäten und Bindungsmuster 52
5.4 Zusammenfassung der Auswirkungen auf den relevanten
kindlichen Entwicklungsebenen 56
II
6 Ursachen der Vernachlässigung und mögliche Risikofaktoren
6.1 Überlegungen zum Zusammenhang von Armut und Vernachlässigung 57 6.2 Das Konzept der Risikofaktoren 60
7 Merkmale von Vernachlässigungsfamilien
7.1 Struktur und Dynamik von Vernachlässigungsfamilien 63 7.2 Innerfamiliäre Beziehungsmuster in Vernachlässigungsfamilien 65 7.3 Überlegungen zu den Persönlichkeitsstrukturen der vernachlässigenden Eltern 67
8 Ein Exkurs in die Praxis: Die Entwicklung einer Kindesvernachlässigung in
der Familie W.
8.1 Entwicklungsverlauf und Situationsbeschreibung 68 8.2 Rückführung der theoretisch relevanten Aspekte auf das Praxisbeispiel 70 8.2.1 Zur zugrunde gelegten Definition 8.2.2 Die Bedürfnisrestriktionen der Kinder in Bezug auf die Bedürfnispyramide 71 8.2.3 Die Auswirkungen und Folgen der Vernachlässigung auf die Kinder 73 8.2.4 Risikofaktoren in der Lebenslage der Familie W. 74
9 Auftrag und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der
Vernachlässigung
9.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen für Hilfe und Eingriff 76 9.2 Der allgemeine Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und die Funktion des ASD 79
10 Sozialpädagogische Hilfsmöglichkeiten für Vernachlässigungsfamilien im Rahmen des Hilfeprozesses auf der Grundlage des SGB VIII 81
10.1 Die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 - 35 SGB VIII 82 10.1.1 Zum § 27 SGB VIII ,,Hilfe zur Erziehung“ 10.1.2 Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII 84 10.1.3 Die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII 85 10.1.4 Die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII 89 10.1.5 Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 91 10.1.6 Die Heimerziehung nach § 34 SGB VIII 93 10.2 Hilfeplanung und Hilfeplanverfahren bei den Hilfen zur Erziehung nach § 36 96
10.3 Praxisbeispiel: Ein Hilfeplan der Familie W. für das Kind Sandra 97
III
11 Sozialpädagogische Interventionsmöglichkeiten bei einer Gefährdung
des Kindeswohls durch die familiäre Kindesvernachlässigung
11.1 Die Inobhutnahme und Herausnahme eines Kindes nach den §§ 42 und 43 SGB VIII 99
11.2 Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls nach § 1666 BGB 102
11.3 Reflexion über Kriseninterventionsmaßnahmen und Hilfewahl in der Familie W. 104
12 Aspekte zum fachlich - methodischem Vorgehen im Hilfeprozess
12.1 Prinzipien der Hilfe 107
12.2 Der Umgang mit Meldungen und meldenden Personen 108
12.3 Die Kontaktaufnahme zu der Familie 112 12.4 Das Erstgespräch 114
12.5 Sozialpädagogische Deutungsprozesse: Zur Risikoeinschätzung der Kindeswohlgefährdung bei der Vernachlässigung 119
12.6 Übersicht zum Vorgehen und zum Entscheidungsprozess über Hilfe und Intervention nach einer Meldung 123
13 Problemfelder in der sozialpädagogischen Arbeit mit Vernach-
lässigungsfamilien und Konsequenzen für Hilfen und Helfer
13.1 Zugangsschwierigkeiten im Kontext der Vernachlässigung von Kindern 124
13.2 Problemfelder in der Hilfebeziehung 125
13.3 Konsequenzen für die Hilfestrategien 130
14 Fachlich - methodisches Vorgehen in der Arbeit mit Vernachlässigungsfamilien anhand eines ausgewählten Praxismodells 132
15 Schlussbetrachtung und sozialpädagogische Relevanz 139 Literaturverzeichnis 141 Anhang 149
IV
1 Einleitung
Gewalt gegen Kinder ist wohl eine der schlimmsten Erscheinungen unserer Gesellschaft und löst bei den meisten Menschen ein Gefühl des Unverständnisses für die Eltern und des Mitleids für die Kinder aus. In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit einer ganz besonderen Form der Gewalt an Kindern beschäftigen: Die Vernachlässigung von Kindern in den ersten Lebensjahren. Mein fachliches Interesse zur Bearbeitung dieses Themas hat sich einerseits in meiner Praktikumszeit beim Jugendamt der Stadt Oberhausen entwickelt. Hier konnte ich in der Arbeit beim allgemeinen sozialen Dienst verschiedene Familien kennenlernen, in denen Vernachlässigungsproblematiken vorlagen, die in einigen Fällen durch angebotene Hilfen kompensiert wurden, aber auch Familien, in denen sich aktuell eine krisenhafte Zuspitzung einer Vernachlässigungssituation abzeichnete. Ferner konnte ich nach meinem Praktikum bei der Stadt Oberhausen auch ein Kind, das aus einer Vernachlässigungsfamilie kam, durch eine Beschäftigung als Betreuungshelferin weiter begleiten. Andererseits hat sich mein Interesse im Rahmen eines Seminars zum Thema Gewalt gegen Kinder an der Fachhochschule Düsseldorf entwickelt, in dem ich mich vorab schon auf einer fachlich-theoretischen Ebene mit dem Phänomen der Kindesvernachlässigung auseinandersetzen konnte.
Die Kindesvernachlässigung ist im Gegensatz zu anderen Gewalthandlungen an Kindern, wie der körperlichen Misshandlung oder dem sexuellen Missbrauch, ein eher unspektakuläres und wenig medientaugliches Geschehen; ein schleichender Prozess, der sich still und heimlich, meist im engsten familiären Nahraum, vollzieht. Aufgrund der relativen Unsichtbarkeit dieses Phänomens wurde die Vernachlässigung lange Zeit auch in der Fachdiskussion der Jugendhilfe geradezu vernachlässigt.
In der Praxis der sozialen Arbeit können SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen nahezu in jedem Arbeitsfeld den Erscheinungsformen der Kindesvernachlässigung begegnen. Die Schwierigkeit liegt jedoch nicht zuletzt darin, die Vernachlässigung zunächst einmal wahrzunehmen, zu erkennen und die Situation angemessen zu beurteilen, um infolge dessen angemessen zu handeln und adäquate Hilfsangebote einzuleiten. Professionelle Helfer sind in der Konfrontation mit einem solchen Geschehen dazu aufgefordert Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen in ihrer individuellen und subjektiven sozialen Lebenswirklichkeit zu verstehen und ihnen angemessene Hilfsangebote zu unterbreiten, um die Vernachlässigungssituation für die Kinder, durch die Stärkung der Erziehungspersonen, zu kompensieren und ihnen somit das Recht auf ihre Eltern, sowie auf ihre freie Entwicklung zu gewährleisten.
1
Um einen Zugang zu dem Problemfeld der Kindesvernachlässigung zu erlangen, muss man dieses Phänomen verstehen. Um die Kindesvernachlässigung j edoch zu verstehen, reichen lineare oder monokausale Erklärungen nicht aus. Sie sind in der Familie als soziale Sinnkonstruktionen zu verstehen und kommen häufig erst durch komplexe Prozesse in meist unausgesprochen ungünstigen Lebenslagen zustande.
Zunächst möchte ich mich im ersten Teil meiner Ausarbeitung dem allgemeinen Konstrukt der Kindesmisshandlung nähern, um anhand der separaten Darstellung verschiedener Gewalt-handlungen an Kindern, die Spezifika und Besonderheiten der Vernachlässigung herauszustellen. Durch diese Abgrenzung soll ein eigener Zugang zu dem Phänomen der Kindesvernachlässigung geschaffen werden. Die Erörterung der einzelnen Misshandlungsformen scheint mir auch von grosser Bedeutung, da die Vernachlässigung nicht selten in Kombination mit anderen misshandelnden Verhaltensweisen vorkommt. Durch die vergleichende Darstellung verschiedener Definitionen der Vernachlässigung werde ich daraufhin versuchen, ein angemessenes Verständnis dieses Phänomens als Grundlage für die Ausgestaltung d er Arbeit herauszustellen.
Im dritten Kapitel der Arbeit widme ich mich der Ausarbeitung grundlegender Bedürfnisse von Kindern aus entwicklungspsychologischer und bindungstheoretischer Sicht, um zu zeigen, was Kinder in der heutigen Zeit für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung benötigen und unter welchen Voraussetzungen diese gelingen kann. Im Rahmen dessen werde ich mich auch mit elterlichen Fähigkeiten und Verhaltensweisen beschäftigen, die bedeutsam sind, um diese kindlichen Entwicklungsbedürfnisse erfüllen zu können. In diesem Zusammenhang werde ich ebenfalls das elterliche Verhalten in Vernachlässigungsfamilien beschreiben.
Daraufhin werde ich im vierten Kapitel der Arbeit, die Formen der Kindesvernachlässigung und ihre Erscheinung im Alltag näher beschreiben. Dies halte ich für sehr bedeutsam, da die Vernachlässigung, je nach den Umständen des individuellen Lebenskontextes, in verschiedenen Bereichen der kindlichen Lebensbedürfnisse bestehen kann und auch in unterschiedlicher Intensität auftreten kann. Demzufolge sieht die Erscheinung der kindlichen Deprivation im individuellen Kontext sehr unterschiedlich aus.
Im fünften Kapitel werde ich die möglichen Auswirkungen und Folgen für die Kinder, die schon frühzeitig solche Deprivationserfahrungen machen müssen, näher beschreiben. Im sechsten Kapitel sollen nunmehr die Familien, in denen die kindliche Vernachlässigung häufig vorkommt, in den Blick genommen werden und deren besondere Merkmale, Beziehungsmuster und Persönlichkeitsstrukturen erörtert werden.
2
Im darauffolgenden siebten Kapitel möchte ich der Frage nachgehen, welche Ursachen die Vernachlässigung von Kindern hat bzw. unter welchen Umständen sich eine solche Deprivationslage für diese Kinder entwickeln kann und welche Faktoren i n der individuellen Lebenswelt einer Familie dazu beitragen können.
Den zweiten Teil der Arbeit, der sich vor allem mit sozialpädagogischen Hilfs- und Interventionsmöglichkeiten beschäftigt, werde ich im achten Kapitel mit der Darstellung eines Praxisbeispieles beginnen, indem die Entwicklung einer Vernachlässigungssituation in einer Multiproblemfamilie beschrieben wird. Infolge dessen werde ich die zuvor erarbeiteten theoretischen Aspekte auf das Praxisbeispiel zurückführen.
Im neunten Kapitel sollen daraufhin allgemeine rechtliche Grundlagen bezüglich Hilfe und Intervention, sowie der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Kindesvernachlässigung erörtert werden, um daraufhin im zehnten Kapitel die ,,Hilfen zur Erziehung“ als primäre Angebote für Familien, in denen Kinder vernachlässigt werden, darzustellen. In Kapitel elf möchte ich die Möglichkeiten der Intervention und Eingriffe, die notwendig sind, wenn die Familie mit öffentlichen und erzieherischen Hilfen nicht mehr erreicht werden können und der Kinderschutz gesichert werden muss, näher erläutern, um auf dieser Grundlage im zwölften Kapitel einige Aspekte zum fachlich-methodischen Vorgehen im Hilfeprozess darzustellen, die das Verfahren im Jugendamt bzw. im Kinderschutz-Zentrum nach dem Eingang einer ,,Meldung“ skizzieren sollen.
Im dreizehnten Kapitel werde ich mich mit den Problemfeldern, die sich besonders in der Arbeit mit Multiproblemfamilien zeigen, beschäftigen und im Zuge dessen die Konsequenzen darstellen, die sich in dieser Folge für die Hilfestrategien ergeben sollten. Zum Schluß der Arbeit werde ich in Kapitel vierzehn eines der bislang wenigen Konzepte, das sich in der Arbeit mit Vernachlässigungsfamilien entwickelt hat, näher erläutern. Nach Abschluß der Arbeit sollte ein u mfassendes Verständnis der Erscheinungsformen und Auswirkungen der Vernachlässigung sowie deren zugrunde liegenden Bedingungen ent-standen sein, damit sich auf dieser theoretischen Basis ein angemessenes Fallverständnis hinsichtlich der Kindesvernachlässigung und den Vernachlässigungsfamilien entwickeln kann. Darüber hinaus ist es mir wichtig, dass im Laufe der Ausarbeitung, die Hilfs- und Interventionsmöglichkeiten umfassend dargestellt sind und ein Eindruck von der praktischen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen entsteht.
3
2 Was ist Kindesvernachlässigung? Eingrenzung und Begriffsdefinition
Die Kindesvernachlässigung wird auch in der Fachliteratur noch sehr häufig unter dem eher allgemeinen, übergeordneten Begriff der Kindesmisshandlung zusammengefaßt, obwohl die Problematik dieses Phänomens sowohl auf der fachtheoretischen Ebene und mehr noch auf der fachpraktischen Ebene, also in der Realität der Praxis von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, als besondere Erscheinung präsent ist. Dies führt dazu, dass ein eigener spezieller Zugang zu dem Problemfeld der Vernachlässigung von Kindern weitestgehend fehlt bzw. noch sehr unterentwickelt ist. Scheinbar kommen Formen der Vernachlässigung, im Gegensatz z u anderen Misshandlungserscheinungen, wesentlich häufiger vor und machen somit den größeren Anteil der im Jugendamt bekannten Misshandlungsfälle aus. Fachleute schätzen den Anteil der Kinder, die in Deutschland in einem entwicklungsschädigendem Milieu der Vernachlässigung aufwachsen auf 5 - 10%, was die Brisanz und Präsenz dieses Phänomens verdeutlicht. 1 Um so notwendiger scheint es, einen eigenen Zugang zu dieser Problematik zu konstruieren.
Im Folgenden möchte ich sowohl den Begriff der Kindesmisshandlung näher eingrenzen, um anhand dessen die verschiedenen Gewaltformen an Kindern zu skizzieren. Durch die Abgrenzung der verschiedenen Gewaltformen möchte ich die Spezifika der Kindesvernachlässigung als eigene Gewaltform an Kindern herausstellen und die Notwendigkeit der separaten Betrachtung dieses Phänomens erörtern.
2.1 Der Begriff der ,,Kindesmisshandlung“ als übergeordnetes Konstrukt zur Erfassung
verschiedenster Gewalthandlungen an Kindern
Definitionen von Gewalthandlungen an Kindern sind nie ganz unproblematisch. Sie sind immer abhängig von rechtlichen und moralischen, sowie von sozio-kulturellen Aspekten und professionellen Einschätzungen, die allesamt historischen Veränderungen unterliegen. Vorstellungen darüber, welches Verhalten im Umgang mit Kindern als normal angesehen wird, ist immer abhängig von verschiedenen Wertmaßstäben und Bedingungen und gilt nicht absolut. Obwohl in unserer Gesellschaft Normen und Werte vorhanden sind, existieren keine allgemeingültigen Definitionen solcher Phänomene. 2
1 Esser, G.: Ablehnung und Vernachlässigung von Säuglingen. In: Zenz, W.; Bächer, K.; Blum-Maurice, R.
(Hrsg.): Die vergessenen Kinder. Vernachlässigung, Armut und Unterversorgung in Deutschland. Köln:
PapyRossa 2002, S. 103
2 Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, 9. Auflage. Berlin:
Kinderschutz-Zentrum Berlin (Eigenverlag) 2000, S.22
4
Vielmehr gibt es eine Fülle an Definitionen, deren Ursprünge sich in den unterschiedlichsten Disziplinen, wie der Medizin, der Justiz der Soziologie, der sozialen Arbeit etc., finden lassen. Demzufolge sind Definitionen von ,,Kindesmisshandlung“ bzw. von Gewalthandlungen an Kindern, immer mit Bewertungen eines bestimmten Geschehens aus einer bestimmten Perspektive verbunden. Es sind Versuche, soziale Konstruktionen zu erfassen und zu beschreiben. Es ist jedoch in Bezug auf die Misshandlung von Kindern, von g rosser Bedeutung, zwischen eher eng gefaßten und eher weit gefaßten Definitionen zu unterscheiden, wobei die zu Grunde gelegte Definition immer vom individuellen, beruflichen Handlungs- und Entscheidungskontext abhängig ist.
Enge Misshandlungsbegriffe umfassen üblicherweise nur die Handlungskonstruktionen, bei denen Kinder körperlich verletzt werden und auf diese Weise zu Schaden kommen. Allerdings verursachen die meisten Gewaltformen keine solch äußerlich sichtbaren Spuren oder Anhaltspunkte, wie z.B. die meisten Formen des sexuellen Missbrauchs oder aber auch die psychische/emotionale Misshandlung und leichte Formen der körperlichen Vernachlässigung sowie die rein emotionale Vernachlässigung. 3 Weiter gefaßte Misshandlungsbegriffe umfassen dagegen auch H andlungen und Unterlassungen, die nicht notwendigerweise zu physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Kindes führen müssen. Dieses Verständnis beinhaltet auch Verhaltensweisen, die in geringem Umfang von der gesellschaftlichen Norm abweichen und somit häufiger zu beobachten sind und bis heute von vielen Eltern angewandt werden, wie z.B. der Liebesentzug, häufiges Schimpfen, Schlagen und Bestrafen. Bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfaßt dieses Verständnis auch sexuelle Handlungen, die ohne körperliche und verbale Gewalt erzwungen werden, gänzlich ohne körperlichen Kontakt stattfinden und eher harmlos oder liebevoll erscheinen mögen, wie z.B. Exhibitionismus, sexuell motivierte Küsse, die Brüste eines Mädchens berühren und streicheln. 4
Enge Misshandlungsbegriffe werden in der Regel primär in rechtlichen Handlungsrahmen und demzufolge bei strafrechtlichen Entscheidungsprozessen zugrunde gelegt, in denen es darum geht, Misshandlungen mit Sicherheit nachzuweisen und zu beweisen. Die Absicht
3 Engfer, A.: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern. In: Oerter, R. & Montada, L.
(Hrsg.): Entwicklungspsychologie, 5. überarbeitete Auflage. Basel, Berlin, Weinheim: Beltz Psychologie
Verlags Union 2002, S.800
4 Engfer, A.: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern, ebd., S.800
5
besteht darin, dass Vermutungen über Verletzungen, die nicht durch Misshandlungen, sondern beispielsweise durch Krankheiten oder Unfälle entstanden sind, mit Sicherheit ausgeschlossen werden und nur direkt beweisbare Handlungen als Basis einer möglichen Verurteilung dienen. Mit dieser Vorgehensweise sollen so genannte falsch-positive Fälle und in der Folge ungerechte Sanktionen für die Erziehungspersonen vermieden werden. 5 Weite Misshandlungsbegriffe werden demzufolge in solchen Handlungskontexten angewandt, in denen möglichst alle Fälle von Kindesmisshandlungen erkannt werden sollen bzw. potentielle Fälle von Kindesmisshandlungen möglichst nicht übersehen werden sollen. Hier geht es um die Vermeidung falsch-negativer Fälle. Weite Verständnisse finden v or allem in der präventiven sozialen Arbeit Anwendung, mit dem Vorhaben gefährdeten Familien möglichst frühzeitig Hilfen anzubieten, um erhebliche Misshandlungen oder Vernachlässigung und Unterversorgungslagen zu vermeiden und so dem Eintritt von massiven Kindeswohlgefährdungen entgegenzuwirken. Ausserdem auch in allen weiteren Handlungsfeldern, in denen eine Person mit Kindern zu tun hat, die möglicherweise diffuse, unklare Misshandlungsverletzungen oder -merkmale aufweisen. Der Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung kann dann in weiteren Schritten der Beobachtung entweder bestätigt oder auch ausgeschlossen werden. Wichtig ist die Sensibilität und Aufmerksamkeit für auch noch so kleine Signale misshandelter Kinder. Vor allem bei Säuglingen oder K leinkindern ist dieses Vorgehen oft der einzige Weg, um eine mögliche Misshandlung nicht zu übersehen. Darüber hinaus werden weite Misshandlungsverständnisse auch in der sozialwissenschaftlichen Forschung zur Erfassung statistischer Größen angewandt. Die Sinnhaftigkeit liegt darin, auch weniger extreme Formen von Kindesmisshandlung erfassen zu können, die gesellschaftlich nicht so tabuisiert sind, wie schwere Verletzungen und daher leichter zu beobachten sind. 6
Auf der Grundlage der ausgewählten Definition variieren auch die Statistiken, die die Vorkommenshäufigkeiten von Kindesmisshandlungen widerspiegeln. Legt man einen engeren Misshandlungsbegriff zugrunde, wird die Zahl der Misshandlungsfälle geringer erscheinen, legt man einen weiteren Misshandlungsbegriff zugrunde, wird die Anzahl der Miss-
5 Engfer,A.: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern. In: Oerter, R. & Montada, L.
(Hrsg.): Entwicklungspsychologie, a.a.O., S.801;
Vgl. auch Frank, R.: Definition und Epidemiologie. In: Olbing, Bachmann, Gross (Hrsg.):
Kindesmisshandlung. Eine Orientierung für Ärzte, Juristen, Sozial- und Erzieherberufe. Köln: Deutscher
Ärzte-Verlag 1989, S.19
6 Engfer, A.: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern. In: Oerter, R. & Montada, L.
(Hrsg.): Entwicklungspsychologie, a.a.O., S.801;
Vgl. auch Frank, R.: Definition und Epidemiologie. In: Olbing u.a. (Hrsg.): Kindesmisshandlung, a.a.O., S.19
6
handlungen an Kindern demnach ,,steigen“ und statistisch häufiger erscheinen. Aus diesem Grunde lassen sich auch keine einheitlichen oder verlässlichen Daten von Kindesmisshandlungen für Deutschland anführen. Unabhängig von der statistischen Datenlage empfiehlt es sich für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen daher, auf einen eher weit gefaßten Misshandlungsbegriff zurück zugreifen und auf dieser Grundlage ein Verständnis von Kindesmisshandlung zu entwickeln, um seine berufliche Arbeit weiträumig auszurichten und zu gestalten. Die folgende, relativ anerkannte Definition des Begriffes ,,Kindesmisshandlung“ halte ich hinsichtlich unserer gesellschaftlichen Maßstäbe und unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte für angemessen und vertretbar. Sie ist meiner Meinung nach sehr umfassend, basiert auf einem weit gefaßten Verständnis und ist auf die Aufgaben unserer beruflichen Profession ausgerichtet, wodurch diese Definition gerade auch für die Praxis der sozialen Arbeit sinnvoll wird und gebräuchlich ist:
,,Kindesmisshandlung
- ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes
(nach Massgabe gesellschaftliche geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung)
- beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge
- durch Eltern oder andere Personen
- in Familien oder Institutionen (z.B. in Kita`s, Schulen, Heimen, Kliniken...)
- das zu nicht-zufälligen, erheblichen Verletzungen,
- zu körperlichen und seelischen Schädigungen
- und/oder Entwicklungsgefährdungen eines Kindes führt,
- die die Hilfe und eventuell das Eingreifen
- von Jugendhilfe-Einrichtungen
- in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge
- im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes notwendig machen.“ 7
Diese Begriffsdefinition verdeutlicht, dass die Kindesmisshandlung und die Kindesvernachlässigung keine einfache Gegebenheit oder Tatsache ist, sondern viel mehr eine soziale Konstruktion und ein alltagspraktisches Geschehen in der Lebenswelt der Familie mit all ihren Gegebenheiten und Bedingungen. Sie lässt sich in der Regel nicht auf eine isolierte
7 Zit. nach: Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.26
7
Handlung reduzieren, sondern es ist von Bedeutung, ob das Kind über längere Zeit so behandelt wird und ob dadurch seine körperliche oder seelische Entwicklung beeinträchtigt wird. Die Kindesmisshandlung ist typischerweise eine Kombination vielgestaltiger Handlungen und auch Unterlassungen. Daher ist dieses Phänomen vom Erscheinungsbild her als ein aus mehreren Elementen zusammengesetzter Komplex aus negativen Einwirkungen auf ein Kind zu verstehen und kommt seltener als ein isolierter Gewaltakt vor. 8
Nach Anette Engfer ist die Kindesmisshandlung ,,eine gewaltsame psychische oder physische Beeinträchtigung von Kindern durch Eltern oder Erziehungsberechtigte. Diese Beeinträchtigungen können durch elterliche Handlungen (wie bei körperlicher Misshandlung, sexuellem Missbrauch) oder Unterlassungen (wie bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zustande kommen.“ 9 Diese Definition ist in der Hinsicht vorteilhaft, als dass sie bereits eine Einteilung bezüglich der verschiedenen Gewaltformen erwähnt und somit schon das Bestehen besonderer Spezifika der einzelnen Misshandlungstypen andeutet.
Unter dem Begriff ,,Kindesmisshandlung“ werden meist alle Formen der Gewalt an Kindern zusammengefaßt. Die separate Darstellung ist auf einer theoretischen Ebene möglich, jedoch in Bezug auf die Praxis der sozialen Arbeit nicht ganz unproblematisch, da die Gewaltformen in der Realität häufig auch kombiniert vorkommen. Es kommt vor, dass Kinder die vernachlässigt werden, auch körperliche Misshandlungen erfahren. Ebenso ist es möglich, dass vernachlässigte Kinder, die sich nach Liebe, Zuwendung und Anerkennung sehnen, Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Demnach ist es in der Realität nicht unüblich, dass sich Verschränkungen dieser Gewaltformen ergeben, wobei jedoch alle Gewalthandlungen an Kindern immer auch von mindestens einer Form der emotionalen/psychischen Misshandlung begleitet werden. In der praktischen Arbeit lassen sich daher sowohl die Formen, als auch die Auswirkungen der einzelnen Misshandlungen nicht klar voneinander abgrenzen und überschneiden sich. Infolgedessen ist es auch kaum möglich, die Auswirkungen der Misshandlung den einzelnen Misshandlungstypen, oder gar den einzelnen schädigenden Verhaltensweisen zuzuschreiben. Auch bei unterschiedlichen Misshandlungsformen sind die sichtbaren Auswirkungen bei den Kindern oftmals sehr ähnlich, teilweise auch spezifisch (wie z.B. bei dem sexuellen Missbrauch). Die körperliche Misshandlung von Kindern wird
8
Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.27
9 Zit. nach: Engfer, A.: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern. In: Oerter, R. &
Montada, L. (Hrsg.): Entwicklungspsychologie, a.a.O., S. 800
8
demnach auch immer emotionale und soziale Konsequenzen haben, ebenso wie die sexuelle Misshandlung und die Vernachlässigung, körperliche und psychosomatische Effekte hat. Die Relevanz liegt hier im Wissen dieser Vorgänge und in der Erkenntnis, dass es keine monokausalen Erklärungen und Rückführungen von bestimmten kindlichen Verhaltensweisen auf eine spezielle Gewaltform gibt. Man kann sich beispielsweise aufgrund eines gezeigten Verhaltens, ohne eindeutige körperliche Befunde, nicht auf ein körperliches Misshandlungs-Syndrom oder ein sexuelles Missbrauchs-Syndrom berufen, und dies mit Sicherheit erkennen. Gleiche Auswirkungen und ähnliche Verhaltensweisen von Kindern können also unterschiedliche Ursachen haben.
Üblicherweise unterscheidet man vier große Formen der Kindesmisshandlung:
• Die Körperliche Misshandlung ‚ Die Sexuelle Misshandlung ƒ Die Emotionale oder Psychische Misshandlung „ Die Vernachlässigung
Diese Misshandlungstypen kommen in der Realität zwar s elten in solch klar voneinander abgrenzbaren Formen vor. Dennoch ist die Einteilung sinnvoll, um zumindest bestimmte Merkmale eines Geschehens herauszustellen. 10 Im Folgenden werde ich die Misshandlungs-formen jeweils durch eine ausgesuchte Definition, die ich hinsichtlich unserer gesellschaftlichen Standards, Normen und Werte, sowie bezüglich unserer beruflichen Profession für angemessen halte, beschreiben und verzichte der Übersicht und Verständlichkeit halber, auf den Vergleich unterschiedlicher Definition. Darüber hinaus werde ich kurz die Erscheinungs-formen und Erkennungsmerkmale bzw. Auswirkungen der verschiedenen Misshandlungstypen skizzieren.
2.1.1 Die körperliche Misshandlung
,,Der Begriff ,,Körperliche Misshandlung“ umfasst alle Handlungen,
• vom einzelnen Schlag mit der Hand
• über Prügeln, Festhalten, Würgen,
• bis hin zum gewaltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken, Küchengegenständen, Waffen... die zu einer nicht-zufälligen körperlichen Verletzung eines Kindes führen können.“ 11
10 Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.27
11 Zit. nach Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.28
9
Verletzungen von folgenden bekannten Gewaltformen: Schlagen mit Händen oder Gegenständen, Beißen, Treten, Stoßen, Schleudern, Fesseln oder Anbinden bzw. an Extremitäten aufhängen, Würgen, Ersticken, Schütteln mit entsprechenden Griffmarken an den Oberarmen, gewaltsames Füttern, Verbrühen und Verbrennen (besonders mit Zigaretten), sind typische Verletzungsmuster körperlicher Misshandlungen. Bei Gewalteinwirkung im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch sind die Oberschenkelinnenseiten, der Genital- und Analbereich sowie der Unterbauch typische Verletzungsstellen. 12 Die häufigsten Verletzungen bei körperlich misshandelten Kindern sind: Blutergüsse, Abschürfungen und andere Hautverletzungen, Hauteinblutungen durch Strangulation, Schnitt- und Bissverletzungen, Verbrühungen, Verbrennungen und Knochenbrüche, wobei mehrere bestehende Verletzungen unterschiedlichen Alters besonders auffällig und hinweisend sind. 13 Hautschädigungen
Bei ungefähr 90% der körperlich misshandelten Kinder lassen sich Verletzungen der Haut, wie Hämatome, Brand- u nd Bissverletzungen, Narben oder Striemen unterschiedlichen Alters an eher untypischen Verletzungsstellen finden. Diese untypischen Verletzungsstellen sind vor allem das Gesicht, der behaarte Kopf, das Gesäß, der Rücken, die Arminnenseiten der Brustbereich und der Bauch, sowie geschützte oder gepolsterte Stellen. Im Gegensatz dazu sind Verletzungen an Handballen, Ellenbogen, Knien und Schienbein, sowie am Kopf unterhalb der ,,Hutkrempenlinie“ eher typische Sturzverletzungsstellen bei Kindern. Geformte Hämatome oder Doppelstriemen können Hinweise auf gewalttätige Einwirkungen mit Gegenständen, wie z.B. Stöcken oder Gürteln geben. Darüber hinaus können kleine runde Verbrennungen an den Handinnenflächen, sowie an den Fußsohlen und am Bauch aus Misshandlungen durch Zigaretten resultieren, während große kreisförmige Verbrennungen am Po, die durch das Hinsetzen eines Kindes auf eine heiße Herdplatte entstehen können, ebenso misshandlungsverdächtig sind, wie Verbrennungen an Armen oder Beinen. 14 Darüber hinaus sind V erletzungen in der Mundregion, wie Risse der Mundwinkel und des Lippenbändchens, sowie Brandblasen auf den Lippen und Schleimhäuten im Inneren des Mundes, die auf gewaltsame Fütterungsversuche mit zu heißer Nahrung deuten, im Kontext
12 Motzkau, E.: Hinweise auf und diagnostisches Vorgehen bei Mißhandlung und Mißbrauch. In: Egle,
Hoffmann, Joraschky (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung. Erkennung und
Therapie psychischer und psychosomatischer Folgen früher Traumatisierungen, 2. aktualisierte und erweiterte
Auflage. Stuttgart, New York: Schattauer 2000, S.61
13 Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.70
14 Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde & Jugendmedizin, Landesverband Nordrhein, Techniker
Krankenkasse NRW (Hrsg.): Gewalt gegen Kinder. Ein Leitfaden für Früherkennung,
Handlungsmöglichkeiten & Kooperation. Düsseldorf: Eigenverlag 1999, S.15
10
der körperlichen Misshandlung zu finden. Auch Bissverletzungen und Würgemale oder gewalttätiges Verdrehen von Hand-, Ellbogen- und Fußgelenken weisen auf Misshandlungen hin. 15
Verletzungen des Skelettes: Nach den Hautschädigungen sind Knochenbrüche die zweithäufigste Form von Verletzungen im Kontext von körperlicher Misshandlung und kommen häufiger im Säuglings- und Kleinkindalter vor, als bei älteren Kindern. 16 Mehrere Knochenverletzungen und -brüche unterschiedlichen Alters, besonders an Armen, Beinen und Rippen sind typische Folgen von Gewalteinwirkung und deuten fast immer auf Misshandlung hin. 17 Innere Verletzungen: Durch dumpfe Schläge oder Tritte auf den Körper eines Kindes können innere Verletzungen, wie Darm-, Leber- und Lungenrisse, sowie andere innere Blutungen entstehen. Diese inneren Verletzungen sind sehr schwer zu erkennen, da sie kaum äußerlich sichtbare Spuren hinterlassen und zudem eher selten vorkommen. 18 Verletzungen im Bereich des Kopfes: Schläge auf den Kopf können Frakturen des Schädelknochens und Blutungen im Inneren des Gehirns verursachen. Das Schütteln eines Säuglings kann bereits lebensbedrohliche Folgen haben, da der Kopf haltlos hin und her schwingt, so dass feine Blutgefäße reißen können und infolge dessen Schädel- und Hirntraumata entstehen. Dies kann zur Benommenheit, zu Erbrechen, Krampfanfällen, bis hin zur Bewußtlosigkeit führen und als langfristige Folgen neurologische Schädigungen nach sich ziehen, die Bewegungs- sowie Entwicklungsstörungen verursachen. 19
Sind derartige Verletzungen in Kombination mit Griffmarken am Oberkörper oder an den Armen (auch in Zusammenhang mit anderen bereits beschrieben Verletzungen) feststellbar, deutet dies auf das Schütteln des Säuglings hin. Bei dem Vorhandensein solcher Kopfverletzungen im Zusammenhang mit den vorher beschriebenen Haut- und Knochenverletzungen spricht man auch von dem ,,Battered Child Syndrome“. 20
15 Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern. Gewalt in einem sensiblen Bereich. Darmstadt:
Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1995, S.21
16 Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.71
17 Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern, a.a.O., S.21
18 Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern, a.a.O., S.22
19 Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde & Jugendmedizin u.a.(Hrsg.): Gewalt gegen Kinder, a.a.O., S.17
20 Kempe et al. (1962) in Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern, a.a.O., S.22
11
Vergiftungen: Oftmals sind Vergiftungen bei Kindern durch klare Vergiftungserscheinungen, wie Fieber, Schüttelfrost Krämpfe, Lähmungen oder Sehstörungen zu erfassen. Vergiftungen können sowohl durch willentliches Zuführen von Substanzen durch den Erwachsenen, als auch durch die versehentliche Einnahme des Kindes selbst (bei unsachgemäßer Verstauung der Substanzen) entstehen. 21 Bezüglich der Vergiftungserscheinungen sind ursächlich folgende Möglichkeiten relevant: Vergiftungen durch Alkohol, Drogen, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Medikamente, Kosmetika, sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel etc.. 22 Das Münchhausen Stellvertreter Syndrom
Es kommt auch vor, dass Eltern Krankheitssymptome beim Kind simulieren, erfinden oder dem Kind absichtlich Formen der oben beschriebenen Verletzungen zufügen bzw. giftige Substanzen verabreichen, um Krankheitssymptome herbeizuführen, die die Inanspruchnahme medizinischer Hilfeleistungen rechtfertigen. So gewinnen diese Eltern die Zuwendung des Arztes dem Kind gegenüber, was vermutlich auch mit einem persönlichen, psychischen Gewinn für die Eltern einhergeht und zeigen in den meisten Fällen echte Besorgtheit um die Gesundheit des Kindes. In solch einem Fall spricht man von dem ,,Münchhausen Stellvertreter- oder dem Münchhausen by proxy Syndrom“. Bei diesem Phänomen handelt es sich um eine Kombination von schwerer emotionaler und körperlicher Misshandlung. 23 Hinzufügend m öchte ich noch erwähnen, dass Art sowie Intensität der Verletzungen immer in Relation und Abhängigkeit zum Alter des Kindes zu sehen sind. Ferner sind auch die Sensibilität des kindlichen Organismus (der Körper eines Säuglings ist wesentlich empfindlicher als der älterer Kinder) sowie situative Umstände relevant. Ein Kleinkind könnte z.B. nach einem Schlag durch einen unglücklichen Umstand auf die harte Tischkante, anstatt auf den weichen Teppich fallen und so erheblich schlimmere Verletzungen erleiden. 24 Neben den mehr oder weniger sichtbaren Verletzungen des misshandelten Kindes kann das Verhalten der Eltern ein weiterer Faktor zur Einschätzung der Situation sein. Oftmals werden Arztbesuche bis zum äußersten hinausgeschoben, obwohl bei dem Kind schwere Verletzungen vorliegen. Darüber hinaus sind Erklärungen über das Zustandekommen der Verletzungen oft widersprüchlich, unangemessen oder sogar, hinsichtlich des Ausmaßes und
21 Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern, a.a.O., S.23
22 Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde & Jugendmedizin u.a.(Hrsg.): Gewalt gegen Kinder, a.a.O., S.18
23 Rosenberg, D.: Das Münchhausen-by-proxy -Syndrom. In: Helfer, M.; Kempe, R. u.a. (Hrsg): Das mißhandelte
Kind. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2002, S. 615ff
Vgl. auch: Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.73
24 Engfer, A.: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern. In: Oerter, R. & Montada, L.
(Hrsg.): Entwicklungspsychologie, a.a.O., S.803
12
der Intensität der Beeinträchtigungen oder bezüglich des Alters unmöglich. Ferner kommt es im Kontext der körperlichen Misshandlung häufig vor, dass die Eltern die Schwere der Verletzungen herunterspielen und ihr Kind bei stationärem Krankenhausaufenthalt nur selten besuchen. Auch Verletzungen unterschiedlichen Alters sind oftmals vorhanden, wobei länger zurückliegende oftmals erst gar nicht erwähnt oder von vornherein bagatellisiert werden. Auch emotionslose Reaktionen des Kindes in Bezug auf die Trennung von den Eltern durch einen Verbleib im Krankenhaus ist im Rahmen von Kindesmisshandlung nicht unüblich. 25 Die körperliche Misshandlung eines Kindes kann das Resultat gezielter, eventuell auch regelmässiger Gewaltausübung sein und durch die Eltern als harte Strafe oder Disziplinierung eingesetzt werden. Andererseits kann die körperliche Misshandlung aber auch ein Ausdruck impulsiver und reaktiver Gewalttätigkeit sein, die vor allem in zugespitzten Stresssituationen vorkommt. Infolge dessen kommt es zu einer Art Kontrollverlust. Im Rahmen dieses emotionalen Ausnahmezustandes kommt es zu einer oftmals beschriebenen ,,blinden Wut“ oder zu einem ,,ausser sich geraten“. 26 2.1.2 Die sexuelle Misshandlung von Kindern
,,Unter sexuellem Missbrauch versteht man die Beteiligung noch nicht ausgereifter Kinder und Jugendlicher an sexuellen Aktivitäten, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie deren Tragweite noch nicht erfassen. Dabei benutzen Erwachsene, Kinder zur eigenen sexuellen Stimulation und missbrauchen das vorhandene Macht- oder Kompetenzgefälle zum Schaden des Kindes.“ 27
Die F ormen des sexuellen Missbrauchs sind äußerst vielfältig und facettenreich. Hier differenziert man zunächst in sogenannte Hands-On- und Hands-Off-Handlungen. Die Hands-On-Handlungen umfassen alle sexuellen Missbrauchsformen, die mit körperlichem Kontakt einhergehen, wie z.B. die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, der Inzest oder die Pädophilie. Dahingegen beschreiben die Hands-Off-Handlungen Missbrauchsformen, bei denen der körperliche Kontakt zwischen Täter und Opfer fehlt. Hierzu zählen Handlungen, wie das sexualisierte Anreden, die Anleitung zu Prostitution oder anderen sexuellen Handlungen oder aber auch das Erstellen von pornographischem Material in Form von
25 Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern, a.a.O., S.23ff
26 Kinderschutz-Zentrum Berlin (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen, a.a.O., S.28
27 Zit. nach: Kempe & Kempe (1980) in Engfer, A. : Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von
Kindern. In: Oerter, R. & Montada, L. (Hrsg.): Entwicklungspsychologie, a.a.O., S.808
13
Bildern, Photos oder Filmen. 28 Hobbs et. al. und Jungjohann unterscheiden folgende Formen des sexuellen Missbrauchs an Kindern:
Kein körperlicher Kontakt: Den Missbrauch ohne körperlichen Kontakt zeichnen Handlungen aus, wie der Exhibitionismus, das Beobachten des Kindes beim Baden oder Anziehen, das Fotografieren des kindlichen Geschlechtsteiles, das Zeigen von pornographischen Material in Form von Zeitschriften oder Filmen, sowie sexualisierte Ansprachen an das Kind oder auch im Beisein des Kindes.
Nichtpenetrativer Körperkontakt: Hierunter fallen sexuell motivierte Handlungen, wie Berühren und Streicheln der Brüste, sowie im Genitalbereich und Analbereich, Zungenküsse, Masturbation, Berührungen mit dem Penis oder der Vulva, der Schenkelverkehr und die Ejakulation auf den Körper des Kindes.
Penetrativer Kontakt: Hierzu gehört die teilweise oder vollkommene genitale, anale und orale Penetration des Kindes mit dem Penis, dem Finger oder auch mit Gegenständen.
Weitere Perversionsformen: sind Kinder zu gegenseitigen sexuellen Handlungen auffordern, pornographische Filme, Videos oder Fotos von sexuellen Handlungen mit Kindern aufnehmen, dem Kind körperliche Verletzungen zur Steigerung des sexuellen Lustempfindens des Erwachsenen zufügen und auch Kinder zur oralen Aufnahme von Kot oder Urin zwingen. Eine weitere Form ist der Missbrauch in Sexringen und ritualistischer Missbrauch 29 Üblicherweise existieren weder klare körperliche Symptome, noch gibt es im psychischen Bereich eindeutige Symptomkonstellationen, die sexuelle Missbrauchserfahrungen bestätigen. Es kann jedoch Hinweise oder Signale sowohl körperlich, als auch im Verhalten eines Kindes geben, die den Verdacht auf einen möglichen Missbrauch entstehen lassen, obwohl die zuverlässigste Quelle des Missbrauchs immer noch Berichte der Kinder selbst sind. 30 Ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch kann durch direkte Zeugenschaft oder durch die situative Wahrnehmung eines Dritten, sowie durch die direkte Äußerung des Kindes selbst
28 Nach Hummel (1988) in Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern, a.a.O., S.16
29 Nach Hobbs et al (1991) & Jungjohann (1993) in Motzkau, E.: Hinweise auf und Diagnostisches Vorgehen bei
Mißhandlung und Mißbrauch. In: Egle, Hoffmann, Joraschky (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung,
Vernachlässigung, a.a.O., S.65
30 Engfer, A.: Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern. In: Oerter, R. & Montada, L.
(Hrsg.): Entwicklungspsychologie, a.a.O., S.813
14
entstehen. Darüber hinaus sind körperliche Anzeichen, wie Spermaspuren, Verletzungen im Genitalbereich, Blutungen, Entzündungen oder Geschlechtskrankheiten sehr hinweisend. Auch indirekten sprachlichen, darstellenden oder Verhaltensäußerungen, sowie der Sexualisierung kindlicher Äußerungen in der Sprache oder im Verhalten muss Bedeutung beigemessen und ernst genommen werden. Häufig lassen sich bei mißbrauchten Kindern plötzliche Wesens- oder Verhaltensänderungen, in Form von Affektlabilität, eruptiver Aggressivität, Angst oder hypermotorischem Verhalten als unmittelbare Reaktion auf das traumatisierende Erlebnis feststellen. 31
2.1.3 Die emotionale/psychische Misshandlung von Kindern
Die scheinbar am schwersten begrifflich zu erfassende Misshandlungsform ist die emotionale oder psychische Misshandlung von Kindern. Sie ist durch eine Vielzahl an unterschiedlichen Äußerungen, Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen charakterisiert. Eine angemessene Definition muss versuchen alle affektiven und kognitiven Aspekte im Kontext von Gewalthandlungen an Kindern zu erfassen.
Eine mögliche Definition lautet: ,,Unter psychischen Mißhandlungen versteht man alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit vermitteln und sie in ihrer psychischen und/oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigen können.“ 32 Zu den Formen der psychischen/emotionalen Misshandlung zählen vor allem:
Terrorisieren: Hierzu zählen Verhaltensweisen von Eltern oder Betreuungspersonen, die das Kind selbst, von ihm geliebte Menschen, Tiere oder Objekte bedrohen oder sie in Situationen bringen, die Gefahren der körperlichen Verletzung, der Tötung oder des Verlassens bergen. Dies sind vor allem auch Handlungen, die das Kind in chaotische, nicht mehr überschaubare und gefährliche Situationen bringen. Das Terrorisieren eines Kindes umfasst auch unrealistische Erwartungshaltungen, bei deren Nichterfüllung Gefahr, Strafe oder Verlust droht. Ferner umfasst die Kategorie Androhungen oder Verwirklichen von Gewalthandlungen an dem Kind. In diesem Kontext erlebt das Kind ständige Ängstigung und Einschüchterung.
31 Motzkau, E.: Hinweise auf und Diagnostisches Vorgehen bei Mißhandlung und Mißbrauch. In: Egle,
Hoffmann, Joraschky (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung, a.a.O., S.65ff
32 Zit. nach Engfer, A.: Gewalt gegen Kinder in der Familie. In: Egle, Hoffmann, Joraschky (Hrsg.): Sexueller
Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung, a.a.O., S. 26
15
Ablehnung des Kindes: Feindliche Ablehnung und Zurückweisungen zeigen sich sowohl durch verbale, als auch durch non-verbale Äußerungen, wie: das Niedermachen, Herabsetzen, das völlige Ignorieren mit Versagung von Zärtlichkeiten und emotionaler Zuwendung und andere Formen einer zurückweisenden Haltung, so wie das Lächerlich machen des Kindes nach Gefühlsäußerungen, wie Weinen oder der Suche nach Zärtlichkeit, das ständige Kritisieren, Bestrafen und Beschimpfen oder die Belastung eines Kindes mit alltäglichen Hausarbeiten, das Bevorzugen eines Geschwisterkindes oder auch Demütigungen des Kindes vor anderen Menschen. Auch der Liebesentzug wird heute noch oft als Bestrafung praktiziert.
Isolieren: Hierzu zählen Verhaltensformen, wie das Kind in seiner Bewegungsfreiheit eingrenzen, es einsperren, so dass ihm sein Bedürfnis nach Kommunikation und Interaktion mit anderen Menschen und mit der Umwelt verwehrt wird und sich seine sozialen Fähigkeiten nicht entwickeln können.
Ausnutzen und Korrumpieren: Hierunter fallen Handlungen, infolge dessen das Kind negative Verhaltensweisen, wie Dissozialität, Aggressivität, Selbstzerstörerisches Verhalten, Kriminalität etc. ausbildet. Dazu zählt elterliches Verhalten, das bspw. Prostitution, kriminelle Handlungen, Drogenmissbrauch zuläßt oder fördert, sowie unangemessenes Rollenverhalten, welches das Kind parentifiziert (emotionale Ausbeutung) oder regressiv infantilisiert. Auch die Projektion elterlicher Bedürfnisse und Wünsche auf das Kind fallen in diese Kategorie, ebenso wie übermäßige Einmischung, Zudringlichkeit und Dominanz, so dass das Kind eigene Wünsche, Ansichten und Gefühle nicht äußern kann und sich bis ins Detail fremdbestimmt erlebt. 33
Die Grenze zwischen üblichen, tolerierten Erziehungspraktiken und der emotionalen/psychischen Misshandlung ist schwer zu ziehen. Daher wird diese Form der Misshandlung auch relativ leicht und häufig übersehen, obwohl man davon ausgeht, dass sich die Schwere der psychischen und emotionalen Auswirkungen kaum von denen der körperlichen Misshandlung oder der Vernachlässigung unterscheiden. 34 Es wird jedoch erst dann von einer emotionalen bzw. psychischen Misshandlung gesprochen, wenn solche Verhaltensweisen elementare Bestandteile der Erziehung sind. 35 Sowohl die körperliche Misshandlung, als auch der
33 Brassard, M. & Hardy, D.: Psychische Mißhandlung. In: Helfer, M.; Kempe, R. u.a. (Hrsg.): Das mißhandelte
Kind, a.a.O., S.587ff / Vgl. auch Amelang, M. & Krüger, C.: Misshandlung von Kindern, a.a.O., S.17ff
34 Engfer, A.: Gewalt gegen Kinder in der Familie. In: Egle, Hoffmann, Joraschky (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch,
Mißhandlung, Vernachlässigung, a.a.O., S.27
35 Frank, R.: Definitionen und Epidemiologie. In: Olbing u.a. (Hrsg.): Kindesmisshandlung. Eine Orientierung
für Ärzte, Juristen, Sozial- und Erzieherberufe, a.a.O., S.19
16
sexuelle Missbrauch und die Vernachlässigung werden stets von einer Form des emotionalen/psychischen Missbrauchs begleitet. Aufgrund dessen ist diese Misshand-lungsform auch die häufigste. Die seelische Gewalt a n Kindern lässt sich nur an Verhaltensauffälligkeiten der Kinder feststellen, wenn man solche elterlichen Verhaltensweisen gegenüber dem Kind nicht selbst miterlebt hat. Die Auswirkungen der emotionalen/ psychischen Misshandlung, die sich im Verhalten des Kindes zeigen können, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich darstellen, da dies in engem Zusammenhang mit der Vernachlässigung von Kindern steht.
2.2 Die Vernachlässigung von Kindern
2.2.1 Die Spezifika der Vernachlässigung in Abgrenzung zu anderen Gewaltformen
Wie bereits angedeutet, wird die Vernachlässigung häufig unter dem Begriff der Kindesmisshandlung, verstanden als Gewalt gegen Kinder, zusammengefaßt und nicht als eigenes Problemkonstrukt betrachtet. Diese Verallgemeinerung erscheint jedoch lediglich in Bezug auf die Auswirkungen der unterschiedlichen Misshandlungsformen und Kindes-
wohlgefährdungen, die sich oftmals sehr ähneln und bei den betroffenen Kindern zu schweren psychischen und physischen lebensbeeinträchtigenden und in manchen Fällen sogar zu lebensbedrohlichen Folgen bis hin zum Tod führen können, sinnvoll zu sein. Es ist jedoch von grosser Bedeutung und Notwendigkeit die Kindesvernachlässigung als eigenes Phänomen zu betrachten, ihre Besonderheiten herauszustellen und einen eigenen Zugang zu dieser Konstruktion der Kindeswohlgefährdung zu erörtern, nicht zuletzt, um in einem professionellen Rahmen adäquate Methoden im Umgang mit dieser Erscheinung und entsprechende Perspektiven für die Familien und Kinder entwickeln zu können. Darüber hinaus kommen Vernachlässigungen verschiedener Studien zufolge, wesentlich häufiger vor, als körperliche Misshandlungsformen und machen ungefähr ¾ der bekannten Misshandlungs fälle im Rahmen des Jugendamtes aus, was die Brisanz und Präsens dieses Phänomens verdeutlicht und somit dieses Problemfeld noch mehr in den Vordergrund rücken sollte. 36 Wie zuvor dargestellt, ist die körperliche Misshandlung durch aktive Handlungen seitens der Eltern oder anderer Betreuungspersonen charakterisiert, die häufig mit Kontrollverlusten einhergehen und aus einer ,,blinden Wut“ heraus entstehen. Dahingegen ist der sexuelle
36 Engfer, A.: Gewalt gegen Kinder in der Familie. In: Egle, Hoffmann, Joraschky (Hrsg.): Sexueller Mißbrauch,
Mißhandlung, Vernachlässigung, a.a.O., S.25
17
Missbrauch von Kindern durch sexuell motivierte Handlungen gekennzeichnet, um sexuellen Lustgewinn durch die Mitwirkung von Kindern an derartigen Aktivitäten zu erlangen. Nicht selten ist der sexuelle Missbrauch an Kindern ein strategisch geplantes Vorgehen der Täter. Der Erwachsene befriedigt seine sexuellen Bedürfnisse bzw. auch andere Bedürfnisse (z.B. das Bestreben nach Macht, Geld etc.), die sich in sexualisierten Handlungsformen widerspiegeln und äußern, mit der sexuellen Ausbeutung der Kinder. Begleitet werden diese Misshandlungen stets auch von einer Form der psychischen oder emotionalen Misshandlung. Ferner wird Gewalt gegen Kinder meist mit aktiven sozialen Vorgängen assoziiert. Demnach ist die Kindesmisshandlung, im allgemein verstandenen Sinne, typischerweise durch aktive Gewalthandlungen gekennzeichnet, wohingegen die Vernachlässigung aber durch die eher passive Haltung, sowie durch Unterlassungen, die durch Nichtwissen, Überforderung oder aber auch aus einer Unfähigkeit heraus, angemessen auf kindliche Bedürfnisse reagieren zu können, charakterisiert ist und somit von diesem Verständnis nicht erfasst wird. Die Vernachlässigung stellt jedoch eine besondere Form der Misshandlung dar: Denn im Gegensatz zur körperlichen oder sexuellen Misshandlung, die durch einmalige Handlungen geschehen kann, wird eine Vernachlässigung erst zu dieser Tatsache, wenn über einen längeren Zeitraum bestimmte materielle, emotionale oder kognitive Zuwendungen und Versorgungsleistungen ausbleiben, so dass dieser Zustand zu einer chronischen Deprivationslage wird. Diese Form der Misshandlung vollzieht sich als schleichender Prozess. Ausserdem ist auch im Gegensatz zu anderen Misshandlungsformen, die prinzipiell jede erwachsene Person einem Kind zufügen kann, der Personenkreis der Menschen die ein Kind vernachlässigen können klar umrissen: Es sind die sorgeverantwortlichen Eltern, von ihnen autorisierte Personen bzw. anderweitig bestimmte Sorgeberechtigte und Sorgeverantwortliche des Kindes, die in der logischen Folge auch zu primären Adressaten von Hilfeleistungen und sozialpädagogischen Interventionen werden. Allerdings wird in gesellschaftlichen Wahrnehmungen und Zuschreibungsprozessen meist den Müttern dieser Kinder die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung der Betreuung und Versorgung auferlegt, während die Mitver-antwortung der Väter oftmals ausgeblendet wird. So kommt es, dass die Mütter oftmals zu den ,,Schuldigen“ deklariert werden, die die Verantwortung für das Kind nicht mehr einlösen und tragen können.
Allerdings muss in diesem Prozess auch die Erkenntnis liegen, dass solche Situationen meistens in unausgesprochen ungünstigen Lebenslagen, die häufig geprägt sind von
18
materieller und finanzieller Not, sowie sozialen und familiären Krisen in der Lebenswelt der Familie zustande kommen und hier die Mütter noch als einzige die Verantwortung für die Kinder übernehmen und somit erst die Möglichkeit besteht, dass sie als Vernachlässiger bestimmt werden und in die Täterrolle gedrängt werden. Das bedeutet aber auch, dass auf gesellschaftlicher und politischer Ebene die Mitverantwortung für individuelle Lebenssituationen nicht mehr länger ignoriert oder geleugnet werden kann. 37 Aufgrund dieser genannten Aspekte halte ich es für unabdingbar, einen eigenen Problemzugang zu dem Phänomen der Kindesvernachlässigung zu konstruieren.
2.2.2 Definitionen zur Erfassung der Vernachlässigung
Natürlich existiert auch, ebenso wie bei den anderen Formen der Kindesmisshandlung, keine einheitliche Begriffsbestimmung der Kindesvernachlässigung, da auch diese Definition von gesellschaftlichen Maßstäben eines geforderten, angemessenen oder geduldeten Elternverhaltens abhängt und somit relativ ist. Die Definition von Vernachlässigung ist also vor dem gesellschaftlichen und kulturellen Hintergrund immer neu zu bestimmen. Aber auch in unserer Gesellschaft, in der Normen und Werte vorhanden sind, ist bis heute keine einheitliche Begriffsbestimmung vorhanden. In der Fachliteratur lassen sich demnach auch verschiedene Definitionsversuche finden. Manche sind sehr weit gefasst, andere wiederum in ihrer Begriffsbestimmung sehr eingegrenzt. Nur wenige betrachten das Phänomen der Vernachlässigung unabhängig von dem allgemeinen Verständnis der Kindesmisshandlung. Nach Engfer, die bereits eine eigenständige Definition der Kindesvernachlässigung vornimmt, werden Kinder vernachlässigt, ,,wenn sie von Eltern oder Betreuungspersonen unzureichend ernährt, gepflegt, gefördert, gesundheitlich versorgt, beaufsichtigt und/oder vor Gefahren geschützt werden.“ 38
37 Schone, R. u.a.: Kinder in Not. Vernachlässigung im frühen Kindesalter und Perspektiven sozialer
Arbeit. Münster: Votum 1997, S.19ff
38 Zit. nach Engfer, A.: Gewalt gegen Kinder in der Familie. In: Egle, Hoffmann, Joraschky (Hrsg.): Sexueller
Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung,, a.a.O., S.25
19
Wie schon an diesem Punkt deutlich wird, bewegt sich das Phänomen der Vernachlässigung auf einem breiten Kontinuum verschiedenster Verhaltensweisen oder Unterlassungen. Zur Konkretisierung kann man mehrere Dimensionen wichtiger kindlicher Lebensbereiche kate-gorisieren, so dass die Vorstellung von vernachlässigendem Verhalten verdeutlicht wird. Diese wichtigen Dimensionen im Leben der Kinder, die sich ebenso auf Versorgungs- und Pflegebereiche, wie auch auf emotionale Bereiche beziehen, sind vor allem: Der Bereich der Ernährung, des Schutzes, der Pflege, der Gesundheitsfürsorge, der Betreuung, der Zuwendung, der Anregung und Förderung, sowie der Liebe und Akzeptanz des Kindes. 39
Auf einem ähnlichen Verständnis der Kindesvernachlässigung gestaltet auch der Kinder-schutzbund seine praktische Arbeit. Diese Definition ist jedoch um den Aspekt des unangemessen Umgangs in der Interaktion mit dem Kind und um eine teilweise Einbeziehung der familiären Rahmenbedingungen erweitert.
39 Schone u.a.: Kinder in Not, a.a.O., S.20
40 Entnommen aus: Deutscher Kinderschutzbund; Landesverband NRW (Hrsg.): Kindesvernachlässigung.
Erkennen, Beurteilen, Handeln. Münster, Wuppertal: Fuldaer Verlagsagentur 2000, S.13
20
So liegt eine Vernachlässigung vor, wenn Eltern:
• das Kind nicht angemessen ernähren, pflegen und versorgen,
• die Bedürfnisse des Kindes nach Zuwendung, Nähe und Schutz in deutlicher Weise mißachten bzw. sie mit ihrem Kind sehr gleichgültig oder emotionslos umgehen,
• dem Kind lediglich unzureichende oder unangemessene Entwicklungsreize geben,
• an das Kind völlig altersunangemessene Erwartungen stellen,
• ihrem Kind gegenüber sehr ablehnend sind, restriktiv oder strafend mit ihm umgehen,
• kein angemessenes Familienkonzept besitzen, um die neue Situation nach der Geburt des Kindes zu organisieren. 41
Im Rahmen der Mannheimer Risiko-Kinder-Studie führten Schmidt u.a. zur Untersuchung der Auswirkungen frühkindlicher Mangelerfahrungen zwei differenzierende Begrifflichkeiten ein: Zum einen den Begriff der Ablehnung, der ein ,,subtileres, vorzugsweise auf subjektiven Einstellungen der Bezugsperson beruhendes Verhalten a usdrückt“ und den Begriff der Vernachlässigung, die ein ,,stärker verhaltensbezogenes Konstrukt ist, in dem sich Ablehnungsintentionen oder andere Motive direkt niederschlagen.“ 42
Die Ablehnung des Kindes wurde daraufhin nach den Kriterien: ,,strenge Erziehungshaltung, harte erzieherische Praktiken, wenig Körperkontakt und Zärtlichkeit, wenig erkennbare Freude im Umgang mit dem Kind, häufige Kritik an dem Kind, übermäßige Betonung der Belastung durch das Kind und der Opfer, die von der Mutter zu erbringen sind und die häufige Übertragung der Betreuung des Kindes an andere Personen ohne triftigen Grund“ definiert. Die mütterliche Vernachlässigung hingegen, wurde durch die Kriterien: ,,mangelnde oder inadäquate Anregung für das Kind, mangelnde Aufsicht über d as Kind, mangelnde Pflege und die Mißachtung der Gesundheit des Kindes“ eingeschätzt. 43
41
Kinderschutz-Zentrum Berlin: Risiken und Ressourcen. Vernachlässigungsfamilien, kindliche Entwicklung
und präventive Hilfen. Giessen: Psychosozial-Verlag 1996, S.19
42 Zit. nach Schmidt, M.: Die Untersuchung abgelehnter und/oder vernachlässigter Säuglinge aus der Kohorte
von 362 Kindern der Mannheim-Studie. In: Martinius, J. & Frank, R.: Vernachlässigung, Mißbrauch und Miß-
handlung von Kindern. Erkennen, Bewußtmachen, Helfen. Bern, Stuttgart, Toronto: Hans Huber 1990, S.19
43 Zit. nach Schmidt, M.: ebd., S.19-20
21
Allerdings betrachten Schone und Mitarbeiter das Phänomen der Kindesvernachlässigung auf einer übergeordneten Ebene noch wesentlich differenzierter, da die oben genannten Aspekte der anderen Definitionen zum großen Teil mit berücksichtigt und noch weitere, umfassendere Aspekte in die eigens entwickelte Definition aufgenommen werden: ,,Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. Diese Unterlassung kann aktiv oder passiv (unbewußt), aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen. Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Mißachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen.“ 44 In der Definition von Schone werden mehrere wichtige Aspekte der Kindesvernachlässigung angesprochen. D ie Vernachlässigung ist dadurch charakterisiert, dass über einen längeren Zeitraum Versorgungsleistungen materieller, emotionaler oder kognitiver Art ausbleiben und sich die Folgen der Unterlassungen von Handlungen, die zur Sicherstellung des physischen und psychischen Wohls eines Kindes notwendig wären, zu einer Deprivationslage verdichten. Einerseits kann die Begründung dieser Mangelsituation für das Kind in der fehlenden Motivation und Bereitschaft der Eltern (die auch bspw. in akuten Krisensituationen z eitlich begrenzt sein kann) liegen, die Bedürfnisse des Kindes zu befriedigen zu wollen. Andererseits jedoch kann dies auch darauf hinweisen, dass eine Unfähigkeit seitens der Eltern besteht, die kindlichen Bedürfnisse, sowie die entsprechenden Signale der Kinder wahrzunehmen und angemessen darauf reagieren zu können. Somit kann die Vernachlässigung auch ,,als basale Beziehungsstörung zwischen Eltern bzw. von ihnen autorisierte Betreuungspersonen und Kindern definiert werden.“ 45 Die Möglichkeit der Kompensation ist in den meisten Fällen von Kindesvernachlässigung durch fehlende und mangelnde Ressourcen sehr eingeschränkt und für die Eltern sehr schwierig.
44 Zit. nach Schone, R. u.a.: Kinder in Not, a.a.O., S.21
45 Zit. nach Schone, R. u.a.: Kinder in Not, a.a.O., S.21
22
Diese Situation kann in temporärer Hinsicht wiederholt dauerhaft oder aber auch durchgehend chronisch, durch die Sorgeverantwortlichen verursacht sein. Ebenfalls definieren Schone et. al. den Kreis von Personen, die die Vernachlässigung geschehen lassen kann. Es sind die Personen, die mit der Obhut und Versorgung der Kinder betraut sind. In der Regel sind dies die Eltern, bzw. anderweitig sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen. Je nach Lebensalter, Entwicklungsstand und dementsprechende Kompensationsmöglichkeiten des Kindes, nimmt die Vernachlässigung unterschiedliche Erscheinungsformen an. Von Vernachlässigung betroffen sind vor allem Säuglinge, Kleinkinder (unter drei Jahren) und auch behinderte Kinder, die aufgrund ihres Alters noch sehr unbeholfen sind oder auf besondere oder intensive Fürsorge angewiesen sind. Hier besteht eine besondere Gefahr, da Säuglinge und Kleinkinder existentiell von der Versorgung ihrer Eltern abhängig sind und die Vernachlässigung demnach vor allem für kleine Kinder auch lebensbedrohliche Folgen bis hin zum Tod haben können. Die Vernachlässigung von älteren Kinder liegt demnach dann vor, wenn sie durch die Deprivationslage eine Gefährdung oder nachhaltige Schäden ihrer körperlichen, psychischen oder emotionalen Entwicklung erleiden und in ihren Rechten verletzt, sowie in Chancen der Teilhabe erheblich eingeschränkt werden. 46 Ein meiner Meinung nach sehr wichtiger Gedanke ist auch, dass der Autor in seiner Definition zwischen einer aktiven und einer passiven Vernachlässigung unterscheidet und damit verdeutlicht, dass die Vernachlässigung auch unbewußt, aufgrund mangelnden Wissens geschehen kann und von den meisten Eltern nicht gewollt ist. Die aktive Form der Vernachlässigung wäre somit die Verweigerung der Versorgungsleistungen, trotz des Wissens um die kindlichen Bedürfnisse. Diese Unterscheidung ist vor allem nicht unerheblich für die pädagogische Praxis, da die Interventionsansätze hier sehr unterschiedlich sein müssen und entsprechende Handlungsstrategien je nach Ausgangslage individuell modifiziert werden müssen. Dennoch sind die Grenzen hier als fließend anzusehen und nicht klar voneinander trennbar.
Diese zuvor erörterte, sehr umfassende Definition der Kindesvernachlässigung nach Schone et. al. soll als Grundlage zur weiteren Ausgestaltung meiner Arbeit dienen. Allerdings nehmen die Autoren den Terminus der ,,Lebensbedürfnisse eines Kindes“ auf, der meiner Meinung nach zur Konkretisierung des Verständnisses von ,,Kindesvernachlässigung“ noch inhaltlich gefüllt werden muss. Dies ist vor allem auch wichtig für die praktische Arbeit, da
46 Schone u.a.: Kinder in Not, a.a.O., S.21
23
Grundkenntnisse über die Bedürfnisse von Kindern vorhanden sein müssen, um die Erscheinungen und das Vorliegen einer Vernachlässigungsproblematik erkennen zu können.
3 Kindliche Lebensbedürfnisse und elterliche Fähigkeiten
3.1 Kindliche Grundbedürfnisse
Kinder brauchen zuallererst einen ,,postnatalen Schutzraum, der als bio-soziale Wiege das Überleben des allein noch nicht lebensfähigen Säuglings garantiert“. 47 In dieser Zeit müssen vor allem die basalen Bedürfnisse des Kindes, körperlicher und emotionaler Art befriedigt werden. Es braucht die Befriedigung seiner Pflegebedürfnisse, insbesondere Sauberkeit, Wärme, Ruhe und Schutz, sowie Schlaf, um ein körperliches Wohlbehagen empfinden zu können. Auch emotionale Bedürfnisse, nach Kontakt, Austausch und förderlicher Kommunikation sind schon für das Neugeborene von grundlegender Bedeutung. Ferner benötigen Kinder verlässliche und verantwortungsbewußte Eltern, die für das Kind sichere familiäre Strukturen organisieren. Darüber hinaus brauchen sie verlässliche Eltern und Bezugspersonen, die auf selbstverständliche Art und Weise für ihr Kind da sind, es annehmen und lieben wie es ist. Kinder müssen sich mit ihren Eltern identifizieren und sich an ihnen orientieren können, um zu einer eigenständigen Persönlichkeit heranzuwachsen. Ausserdem brauchen Kinder Familien und Kontinuität. Hierzu gehört auch der Aspekt, dass Kinder einen überschaubaren Nahraum erfahren müssen und emotional sicher sein können, dass wenn sie in ihrer Umwelt auf Entdeckungsreise gehen, immer wieder in den sicheren Raum der Familie zurückkehren zu können. Dies ist von grosser Bedeutung, damit Kinder außerhalb der Familie eigene, tragfähige Beziehungen entwickeln können und sie durch die Balance zwischen familiären und außerfamiliären sozialen Bezugspersonen und Beziehungssystemen ein eigenes Selbstkonzept entwickeln können. Sie müssen sich in sozialen Interaktionen innerhalb und außerhalb der Familie ausprobieren können, um ihren Erfahrungen auf diesem Wege Sinn geben zu können.
47 Zit. nach Wolff, R.: Kindesvernachlässigung - Entwicklungsbedürfnisse und die fachlichen Aufgaben der
Jugendhilfe. In: Zenz, W.; Bächer, K.; Blum-Maurice, R.: Die vergessenen Kinder, a.a.O., S.73
24
Bei allem was das familiäre Sozialisationsfeld leistet, brauchen Kinder aber auch immer außerfamiliäre Orte zum Leben und Lernen für ihre Förderung und Entwicklung. Diese Orte sind Begegnungsräume des Lernens in der Interaktion mit anderen Kindern und Erwachsenen, die ihnen Fähigkeiten und Fertigkeiten beibringen, welche in unserer heutigen Gesellschaft von grosser Notwendigkeit sind, die aber das primäre Sozialisationsfeld der Familie nicht alleine leisten kann. Somit wird diese Aufgabe von sekundären und tertiären Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, wie dem Kindergarten, der Schule, der Hochschule etc. übernommen. Diese Einrichtungen begleiten heute die Menschen oftmals vom Kleinkindalter bis zum Erwachsenenalter. 48
Auch psychologische Konzepte über die Entwicklungsaufgaben von Kindern können als Basis für die Formulierung kindlicher Bedürfnisse dienen. So verdeutlicht beispielsweise Erikson durch die Erstellung seines ,,Acht-Phasen-Modells“, indem er kritische Lebenszyklen von der frühen Säuglingszeit bis hin zum hohen Erwachsenenalter aufnimmt, die Relevanz des kindlichen Lebensalters. Demzufolge müssen nämlich bereits in den Lebensphasen des Säuglings-, Kleinkindes- und Kindesalters wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten erworben und ausgeprägt werden, die Bedeutung für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung, sowie den gesamten weiteren Verlauf des Lebens haben. Erikson geht von acht Phasen des menschlichen Lebenszyklus aus, wobei sich die ersten zwei Phasen seines Modells auf das Säuglingsalter und die frühe Kindheit beziehen, die in unserem Zusammenhang der Kindesvernachlässigung besonders interessant sein dürften, da Kinder bis zu drei Jahren besonders gefährdet sind vernachlässigt zu werden. Aufgrund dessen möchte ich die ersten zwei Phasen des Entwicklungsmodells nach Erikson skizzieren, d ie sich vor allem auf die emotionale und kognitive Entwicklung beziehen und die Besonderheiten dessen, in Bezug auf die Vernachlässigung von Kindern, herausstellen. 1. Phase: Das Säuglingsalter ,,Urvertrauen vs. Urmißtrauen“ Erikson sieht die Mutter eines Neugeborenen als entscheidende Bezugsperson innerhalb seines ersten Lebensjahres an. Vor allem von ihr ist es abhängig, ob der Säugling durch ihre Zuwendung und Liebe und die allgemeine positive emotionale Beziehungsgestaltung der Mutter, gegenüber sich selbst, anderen Personen und seiner Umwelt eine vertrauensvolle
48 Wolff, R.: Kindesvernachlässigung - Entwicklungsbedürfnisse und die fachlichen Aufgaben der Jugendhilfe.
In: Zenz, W.; Bächer, K.; Blum-Maurice, R.: Die vergessenen Kinder a.a.O., S.73
25
Beziehung und eine optimistische Grundhaltung gegenüber der Welt aufbauen kann. Erikson nennt diese vertrauensvoll-optimistische Grundeinstellung gegenüber dem Leben das ,,Urvertrauen“, welches durch das vertrauensvolle ,,Sich-Einlassen-Können“ auf die Welt charakterisiert ist. Dieses erwirbt der Säugling vorrangig durch den Körperkontakt und durch emotional angereicherte Interaktionen, wie die liebende Wärme beim Wiegen, Schaukeln, Streicheln und Schmusen, sowie der sichere und zärtliche Augenkontakt. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, fühlt der Säugling sich nicht willkommen, nicht angenommen, alleine gelassen oder ungeliebt und bleibt er in physischer und emotionaler Hinsicht unversorgt u nd dauerhaft unbefriedigt, wird er mit grosser Wahrscheinlichkeit eine misstrauische-resignative Grundeinstellung gegenüber dem Leben einnehmen. Das Baby erfährt emotionale Ablehnung von seiner Familie, ihm fehlt die Geborgenheit und es erlebt, dass alles Weinen und Strampeln, alle Bemühungen Aufmerksamkeit zu erhalten, keinen Sinn haben und entweder gar keine oder ungewünschte Reaktionen auslösen. Diese Einstellung bezeichnet Erikson als ,,Urmißtrauen“, dass dann den Grundbaustein für den gesamten späteren Lebensweg des kleinen Menschen ausmachen kann. Dieses Urmißtrauen entwickelt der Säugling vorrangig in unbewußter Art und Weise durch körperliche Unlustempfindungen und Spannungszustände (Anspannung-Entspannung, Befriedigung-Unbefriedigung) die sehr wohl aus der körperlichen und emotionalen Vernachlässigung resultieren können. Demnach ist die erste große Entwicklungsaufgabe/-krise des Säuglings, das Ausbilden eines Urvertrauens vs. Urmißtrauens in der emotionalen Interaktion mit der Mutter, was als eine entscheidende Weichenstellung in seinem Leben angesehen wird. 49 2. Phase: Das Kleinkindalter ,,Autonomie vs. Scham und Zweifel“ In dieser Phase stehen vor allem die motorischen Entwicklungen des Kindes, wie das Krabbeln, Stehen, Laufen lernen, welche einen entscheidenden Zugewinn an Autonomie mit sich bringen, im Vordergrund. Auch hier ist das Kleinkind auf die förderliche Unterstützung und Anregung seiner Mutter, Eltern oder Bezugspersonen angewiesen. Es will sich ausprobieren in dieser Zeit und alle möglichen erreichbaren Gegenstände erforschen, anfassen, hinunter werfen oder verstecken und stellt dabei die Nerven und Geduld der Eltern auf eine harte Probe. Das Kind erlebt in dieser Phase seine Unterlegenheit gegenüber dem Erwachsenen und ist sehr empfindsam gegenüber Äußerungen über seine Person. Wird es für
49
Conzen, P.: Erik H. Erikson: Leben und Werk. Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer 1996, S.118ff
26
sein noch ungeschicktes Verhalten ausgelacht oder bloßgestellt, reagiert es mit Scham. Geschieht dies häufig kann auch sein Selbstvertrauen darunter leiden. Darüber hinaus ist die Kontrolle körperlicher Funktionen, besonders die Kontrolle körperlicher Ausscheidungen zentrales Element dieser Phase, was wiederum viel Geduld der Eltern voraussetzt. Eine positive Reaktion der Eltern auf diese Fähigkeit, sowie auf die Ausscheidungen selbst, sollen zu einer Empfindung des Stolzes und der Autonomie des Kindes beitragen. Geschehen jedoch gegenteilige Reaktionen oder wird die dringend benötigte Bestätigung des Kindes vernachlässigt und ignoriert, empfindet das Kind Scham, Schuldgefühle und Zweifel und trägt diese Empfindungen verinnerlicht in die nächste Phase. Auch der Bewegungsdrang des Kindes ist in dieser Zeit unaufhaltsam. Es möchte Klettern, sich aus dem Fenster lehnen, krabbelt auf Stühle und Tische und muss von den Eltern für seine neu errungene Selbständigkeit ebenso gelobt und gefördert, wie auch vor den neuen Gefahren geschützt werden. Wird dieses natürliche Bedürfnis unterdrückt und nicht gelobt und nicht gefördert, fühlt sich das Kind in seiner Entwicklung nicht bestätigt und zweifelt an sich. Die Eltern müssen in ihrem Erziehungsverhalten einerseits viel Toleranz zeigen, andererseits braucht das Kind klare Regeln und Grenzen, um eine Orientierung zu finden und Rücksichtnahme zu lernen, ohne dass es dabei überfordert wird. Überwiegen hier die positiven E rfahrungen des Kindes wird es gestärkt, mit eigener Autonomie, Willenskraft und Selbstsicherheit in die nächste Phase überzugehen.
Werden diese Erfahrungen jedoch durch Vernachlässigung ignoriert und unterdrückt, wird das Kind mit Scham und Zweifeln diese Phase verlassen, während ein solch frühkindlicher Zweifel wahrscheinlich ein Leben lang Gefühle der Unsicherheit und Bedrohung gegenüber dem Unbekannten hinterlassen wird, da vernachlässigte Kinder kein grundlegendes Vertrauen in ihre Umwelt entwickeln können. 50
Durch einschlägige Ergebnisse verschiedenster Zweigstellen der entwicklungspsychologischen Forschungsarbeit konnte in den letzten Jahren das Wissen, über das, was Kinder für ihre Entwicklung benötigen, gut zusammengefaßt und dokumentiert werden. Z u den elementaren Bedürfnissen von Kindern gehören demnach in zusammengefaßter Form:
50 Conzen, P.: Erik H. Erikson: Leben und Werk, a.a.O., S.127ff
27
Arbeit zitieren:
Claudia Lüttig, 2004, Die Kindesvernachlässigung in den ersten Lebensjahren - Erscheinungsformen, Auswirkungen und sozialpädagogische Hilfs- & Interventionsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die körperliche und seelische Beeinträchtigung von Kindern durch Missh...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 165 Seiten
Die Entwicklung und Umsetzung von sozialen Frühwarnsystemen im Bereich...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 81 Seiten
Vernachlässigung von Kindern - Ursachen, Verlauf und Interventionsmögl...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 79 Seiten
Vernachlässigung in der frühen Kindheit
Ursachen, Folgen, Hilfsmaßnahm...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 99 Seiten
Vernachlässigung von Kindern – sozialpädagogische Präventions- und Int...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Magisterarbeit, 117 Seiten
Emotionale Intelligenz: Soziale Kompetenz als Teilaspekt emotionaler I...
Psychologie - Lernpsychologie, Intelligenzforschung
Seminararbeit, 24 Seiten
Planung und Aufstellung eines Hilfeplans in der sozialen Einzelhilfe
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 20 Seiten
Was ist angeboren, was ist anerzogen? Die Anlage-Umwelt-Kontroverse au...
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Hausarbeit, 30 Seiten
Die Bedeutung der verschiedenen Anlage-Umwelt-Theorien für heutige Erz...
Pädagogik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden
Seminararbeit, 19 Seiten
Ererbt oder anerzogen - Neue Untersuchungen zu einer alten Frage
Psychologie - Persönlichkeitspsychologie
Hausarbeit, 17 Seiten
Soziale Frühwarnsysteme - eine sinnvolle Präventionsstrategie der Juge...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 23 Seiten
Grundbegriffe und Theorien pädagogischen Denkens und Handelns
Hausarbeit, 40 Seiten
Handlungskonzepte und Methoden für die soziale Beratungsarbeit auf sys...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 73 Seiten
Theory of mind - Was Kinder über das Denken denken
Psychologie - Entwicklungspsychologie
Hausarbeit, 22 Seiten
Claudia Lüttig hat den Text Die Kindesvernachlässigung in den ersten Lebensjahren - Erscheinungsformen, Auswirkungen und sozialpädagogische Hilfs- & Interventionsmöglichkeiten veröffentlicht
Claudia Lüttig hat einen neuen Text hochgeladen
Erste-Hilfe-Paket zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Verbandbuch, Aushänge und Unte...
Erste Hilfe im Polizei-Einsatz
Ein Handbuch für Polizei, Bund...
Carsten Roelecke, Britta Voller
Erste Hilfe - das offizielle Handbuch
Sofortmaßnahmen bei Babys, Kin...
Franz Keggenhoff, Marion Onodi
0 Kommentare