Gliederung
Abkürzungen 2
1. Einleitung 3
2. Stellung der Behörde im Regierungssystem 6
2.1 Polizeiorganisation in den USA 6
2.1.1 Polizeib ehörden unterhalb der Bundesebene 7
2.1.2 Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesebene 7
2.1.3 Zuständigkeitsprobleme 8
2.2 Polizeiorganisation in Deutschland 9
2.2.1 Polizeibehörden unterhalb der Bundesebene 9
2.2.2 Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesebene 9
2.2.3 Zuständigkeitsprobleme 10
3. Aufgaben und Kompetenzen der Behörde 10
3.1 Aufgaben 10
3.1.1 Ermittlungstätigkeiten 11
3.1.2 Datensammlung und -auswertung 12
3.1.3 Kriminaltechnik 13
3.1.4 Ausbildung und Weiterbildung 14
3.1.5 Koordinierungsfunktion und Nationale Ansprechstelle für IKPO 14
3.2 Kompetenzen 16
3.1.1 Ermächtigungsgrundlagen 16
3.1.2 Befugnisse 17
4. Organisation der Behörde 17
4.1 Behördenleitung 17
4.2 Untergliederung in Fachabteilungen 18
4.3 Untergliederung in regionale Abteilungen 18
4.4 Vertretung der Behörde im Ausland 19
5. Schluss 19
6. Abbildungen 26
7. Literatur 28
1
BGS -Bundesgrenzschutz (Bundespolizei) BKA -Bundeskriminalamt BKAG -Gesetz über das Bundeskriminalamt BMI -Bundesministerium des Innern CIA -Central Intelligence Agency DEA -Drug Enforcement Administration FBI -Federal Buro of Investigation GG -Grundgesetz GSG9 -Grenzschutzgr uppe 9 (Sondereinsatzkommando des BGS) IAFIS -Integrated Automated Fingerprint Identification System Interpol - Internationale Kriminalpolizeiorganisation (IKPO) IKPO -Internationale Kriminalpolizeiorganisation LKA -
LKÄ -MEK
-
MobilesEinsatzkommando NIBRS-National Incident-Based Reporting System NYPD - New York Police Department PKS -Polizeiliche Kriminalstatistik StPO -Strafprozessordnung USMS - United States Marshals Service 2
1. Einleitung
Seit Beginn der Amtszeit Otto Schilys als Bundesinnenminister waren in der deutschen Presse immer wieder Berichte zu lesen, nach denen geplant sei, die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) zu erweitern und dieses nach dem Vorbild des amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) umzugestalten (FOCUS 19.01.04). Dass der Vergleich mit dem FBI angestellt wird, ist dabei wenig verwunderlich, wird doch die amerikanische Bundespolizei in regelmäßigen Abständen als ‚beste Polizei der Welt’ bezeichnet, so auch von ihrem aktuellen Direktor Robert S. Mueller:
"We have the best investigators in the world in this institution and some of the best people here at headquarters that carry me.“ 1
Im Laufe der Jahre seit Inkrafttreten des Gesetzes „über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes“ im März 1951 (BKA 2005/2: 4) kamen immer wieder Forderungen nach Ausweitung der Kompetenzen nach dem Vorbild des FBI auf (Schweppe 1974: 2). War im Jahre 2001 noch aus der SPD-Bundestagsfraktion zu hören, dass das B KA nach „dem Vorbild des FBI umgebaut werden“ müsse (Welt am Sonntag 10.06.01) 2 , wurden die Töne schließlich leiser: 2004 dementierte das Bundesministerium des Innern (BMI) einen Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS (19.01.04), der das Thema erneut aufgegriffen hatte. „Es gibt überhaupt keine Planungen in diese Richtung“ lies das BMI über eine Sprecherin verkünden. Offenbar ist der Vergleich mit der US-amerikanischen Behörde vom BMI nicht gewollt (Deutsche Polizei 01.01.05).
Zentrale Fragestellung der vor liegenden Untersuchung soll deshalb sein, ob das FBI überhaupt mit dem BKA vergleichbar ist und inwieweit es als Vorbild gelten kann. Dabei soll problemorientiert gearbeitet werden, das heißt im Vordergrund steht nicht die genaue Beschreibung des jeweilige n Behördenapparates, sondern vielmehr das Aufzeigen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zwei Institutionen. Deswegen sollen nicht einfach BKA
1
Robert S. Mueller auf der offiziellen Internetseite des FBI (http://www.fbi.gov/aboutus.htm).
2 Konkret wurde gefordert, dass BKA-Beamten die Möglichkeit zu geben, selbständig über Ländergrenzen hinweg ermitteln zu können (Welt am Sonntag 10.06.01).
3
und FBI nacheinander vorgestellt werden, sondern anhand konkreter und im Text formulierter Fragestellungen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet werden. Letztlich soll eine Antwort auf die Frage formuliert werden können, ob es überhaupt Sinn macht, beide Institutionen miteinander zu vergleichen.
Dazu habe ich die Arbeit in drei Kapitel unterteilt. Zunächst soll die Stellung der Behörde im Regierungssystem dargestellt werden. Im zweiten Teil sollen dann Aufgaben und Befugnisse aufgezeigt und miteinander verglichen werden. Dabei sollen vor allem Unterschiede als vor- und nachteilig hinsichtlich Arbeitseffiziens, aber auch demokratischer Kontrollmöglichkeiten aufgezeigt werden. Zuletzt soll die jeweilige Behörde als solche Untersuchungsgegenstand sein. Darzustellen ist hier die Kompetenzverteilung innerhalb der Behörde, sowie ihre Organisation. Insbesondere die Untergliederung in Fachabteilungen ist dabei von Interesse.
Nicht behandelt werden sollen geschichtliche Hintergründe und Entwicklungen. Diese sind für die hiesige Fragestellung unerheblich und tauchen allenfalls in den Anmerkungen auf. 3
Bei der Sichtung der zu FBI und BKA erschienenen Literatur wurde sehr schnell deutlich, dass das Gros der vorhandenen Schriften aufgrund der häufigen Umstrukturierungen der Behördenorganisationen, veraltet ist. So hat bereits Schweppe 1974 den Versuch unternommen, FBI und BKA einem Vergleich zu unterziehen. Da sich innerhalb dieser 30-Jahresspanne beide Organisationen jedoch enorm verändert haben, konnten hier lediglich Anregungen bezüglich der Gliederung einer solchen Untersuchung übernommen werden. Letztlich schien es sinnvoll auf die Internetseiten der Organisationen zurückzugreifen, um aktuelle Zahlen und Organigramme zu erhalten. Dabei wurden lediglich die offiziellen Internetseiten der Behörden berücksichtigt. Zusätzlich dienten Aufsätze aus polizeilicher Fachliteratur als Quellen.
3
Einen Überblick über die Geschichte des BKA liefert Schenk: „Die braunen Wurzeln des BKA“, Köln 2001.
4
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Quellen aus dem Internet in den Fußnoten angegeben, während ansonsten auf die amerikanischen Zitierweise zurückgegriffen wurde.
2. Stellung der Behörde im Regierungssystem
Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, wie staatliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in Deutschland und den USA institutionalisiert sind. Dabei ist primär von Interesse, mit welchen und wie vielen weiteren Behörden sich FBI und BKA Kompetenzen im Bereich Innere Sicherheit teilen.
2.1 Polizeiorganisation in den USA
Der Begriff ‚Polizei’ umfasst ein breitgefächertes Netz an Institutionen, wie auch Endruweit konstatiert: „Über ‚die’ Polizei gibt es praktisch nichts zu sagen, weil es sie nicht gibt“ (Endruweit 1979: 41). Gerade die amerikanische Polizei ist in sich sehr verschieden. In den USA lassen sich insgesamt fünf Ebenen der Polizeiorganisation feststellen. 4 Bei der nun folgenden Vorstellung dieser wird konsequenterweise nur die Bundesebene im Detail dargestellt, innerhalb derer das FBI einzuordnen ist.
2.1.1 Polizeibehörden unterhalb der Bundesebene
Unterste Ebene und erster Ansprechpartner des Bürgers ist die der Gemeindepolizei. Tausende dieser Polizeigliederungen verfügen lediglich über einen einzigen Beamten in Form des bekannten „sheriff“. In Großstädten wie New York oder Los Angeles hingegen verfügen sie teilweise über deutlich mehr Personal als deutsche Länderpolizeien. So verfügte das New York Police
4
Die zahlreichen privaten Sicherheitsorganisationen, die in den USA nicht nur äußerlich der Polizei zum Teil zum Verwechseln ähnlich sind, sondern auch weit gehende Befugnisse, wie Festnahmerecht und Schusswaffengebrauch innehaben (Endruweit 1979: 44f.), spielen für das Thema dieser Arbeit eine untergeordnete Rolle und sollen deshalb nur am Rande erwähnt sein.
5
Department (NYPD) 2003 über 39.110 Mitarbeiter 5 , während das Bundesland Bayern über lediglich 36.000 Bedienstete 6 und die Hamburger Polizei über insgesamt 10.101 Bedienstete 7 verfügte. Über der Ebene der Gemeindepolizei befindet sich in der Regel die der Kreispolizeien, deren Schwerpunkt die gemeindefreien Wohnstätten sind. 8 Dazu verfügt auch jeder Einzelstaat über einen eigenen Polizeiapparat. Diese, aufgrund ihrer Schwerpunkttätigkeit der Überwachung der Highways oftmals auch „highway patrol“ genannte Organisationseinheit existiert in der Regel neben einer eigenen Kriminalpolizei des Einzelstaates. Oberhalb dieser Ebene befindet sich die des Bundes, die im Folgenden näher erläutert wird.
2.1.2 Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesebene
Allein auf Bundesebene gibt es in den USA zur Z eit 32 Behörden mit Vollzugsbefugnissen im Bereich der Inneren Sicherheit. 9 Davon hat sich der Großteil auf die Verfolgung eines bestimmten Kriminalitätsbereiches spezialisiert. All diese Behörden hier vorzustellen, würde den Rahmen der Arbeit sprengen. Deswegen wird an dieser Stelle nur eine Auswahl der bedeutendsten Behörden dargestellt.
Das FBI sticht im Hinblick auf seine Aufgaben und Kompetenzen aus der Masse der Bundespolizeiorganisationen heraus, so dass es nicht unberechtigt erscheint, „von einer Hegemonie des FBI im Polizeiwesen zu sprechen“ (Schweppe 1974: 25). Die Behörde bezeichnet sich selbst als die Ermittlungsabteilung des U.S. Justizministeriums und ist grundsätzlich für die Verfolgung von Straftaten zuständig. 10 Es mag für den deutschen Leser zunächst problematisch anmuten, dass eine Strafverfolgungsbehörde dem Justizministerium untersteht. Nach amerikanischen Verständnis liegt hier jedoch keine Durchbrechung der Gewaltenteilung vor und außer dem FBI unterstehen noch diverse weitere Strafverfolgungsbehörden dem
5
http://www.nyc.gov/html/nypd/html/misc/pdfaq2.html#41
6 http://www.polizei.bayern.de/wir/index.htm
7 Freie und Hansestadt Hamburg, Der Polizeipräsident; Polizeibericht 2003, S. 11.
8 Dabei ist anzumerken, dass es in den USA eine Vielzahl von Einzelhäusern und Kleinstsiedlungen von allem an bedeutenden Straßen gibt, die keiner Gemeinde zugeordnet werden.
9 Dabei hat sich diese Zahl in den letzten Jahrzehnten bereits enorm reduziert. Schweppe konstatiert
1974, dass es auf Bundesebene etwa 50 Behörden gäbe, die mit polizeilichen Aufgaben betraut seien (Schweppe 1974: 23).
6
Arbeit zitieren:
Karsten Dustin Hoffmann, 2005, FBI und BKA im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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