Inhaltsverzeichnis
1. Die Innenfinanzierung 3
2. Selbstfinanzierung 5
2.1 Offene Selbstfinanzierung 5
2.1.1 Kapitalrücklagen 7
2.1.2 Gesetzliche Rücklagen 7
2.1.3 Rücklagen für eigene Anteile 8
2.1.4 Satzungsmäßige Rücklagen 8
2.1.5 Andere Gewinnrücklagen 8
2.2 Stille Selbstfinanzierung 9
2.3 Steuerliche Aspekte der Selbstfinanzierung 11
2.4 Beurteilung der Selbstfinanzierung 12
3. Abschreibungsfinanzierung 13
3.1 Kapitalfreisetzungseffekt 15
3.2 Kapazitätserweiterungseffekt 16
3.2.1 Beurteilung des Kapazitätserweiterungseffektes 17
4. Rückstellungsfinanzierung 18
4.1 Finanzierung aus Pensionsrückstellungen 19
5. Finanzierung durch Vermögensumschichtung 22
5.1 Reduzierung der Außenstände 23
5.2 Reduzierung der Vorräte 24
5.3 Reduzierung nicht betriebsnotwendigen Vermögens 25
5.4 Sale-and-Lease-Back-Geschäfte 25
Abk ürzungsverzeichnis / Quellenverzeichnis 27
2
1 Die Innenfinanzierung
Im Gegensatz zur Außenfinanzierung, bei der die Finanzmittel auf den Finanzmärkten beschafft werden, erfolgt bei der Innenfinanzierung die Beschaffung der Finanzmittel aus dem Umsatzprozess des Unternehmens. Die entsprechenden Finanzmittel werden also von den Absatzmärkten, und nicht von den Finanzmärkten beschafft.
Grundsätzlich steht diese Alternative der Kapitalaufbringung jedem Unternehmen zur Verfügung, sofern das Unternehmen die entsprechende Ertragskraft besitzt um sich selbst zu finanzieren. Bei Unternehmen die Verluste erwirtschaften, oder bei Neugründung eines Unternehmens kommt diese Finanzierungsalternative kaum in Frage.
Hochrechnungen der Deutschen Bundesbank zeigen, wie die jährliche Neufinanzierung deutscher Unternehmen aussieht. Bemerkenswert ist das die Abschreibungsfinanzierung, wiederholt in jedem Jahr, die mit Abstand wichtigste Finanzierungsart darstellt:
Abb: Mittelaufkommen deutscher Unternehmen 1999 2
1 Däumler, Betriebliche Finanzwirtschaft, 8. Auflage 2002, S. 403
2 Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatbericht März 2001
3
Innenfinanzierung ist nur möglich wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind: 3 1. Der Unternehmung fließen in einer Periode liquide Mittel aus dem normalen betrieblichen Umsatzprozess oder aus außergewöhnlichen Umsätzen zu. 2. Dem Zufluss an liquiden Mitteln steht in der gleichen Periode kein auszahlungswirksamer Aufwand in gleicher Höhe gegenüber. Die für die Unternehmung verfügbare Differenz aus Einzahlungen minus Auszahlungen einer Periode wird als finanzwirtschaftlicher Überschuss oder auch als Umsatzüberschuss bezeichnet. Der finanzwirtschaftliche Überschuss gibt den Betrag der finanziellen Mittel wieder, die einer Unternehmung im Verlauf einer Periode zur Verfügung standen. Dieser Umsatzüberschuss kann am Ende einer Periode durch den finanzwirtschaftlichen Cash-Flow in direkter oder indirekter Form ermittelt werden.
Während die Bestimmung der Innenfinanzierung global über den Cash-Flow erfolgt, ist in Deutschland eine Aufgliederung der Finanzen aus dem Umsatzüberschuss in Selbstfinanzierung, Finanzierung aus Abschreibungen und Finanzierung aus Rückstellungen üblich. 4
Abb: Systematik der Innenfinanzierung
3 Perridon / Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 13. Auflage 2004, S. 464
4 Perridon / Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 13. Auflage 2004, S. 465
4
2 Selbstfinanzierung
Selbstfinanzierung bedeutet Finanzierung aus im Unternehmen verbleibenden bilanziellen Gewinnen. Wenn Gewinne nicht in Form von Ausschüttungen an die Gesellschafter oder von Steuern an die Finanzbehörden als Zahlungsströme abfließen, kann das Unternehmen sie für Finanzierungszwecke einsetzen. Diese Art der Innenfinanzierung hat in der Unternehmenspraxis große Bedeutung. Für nicht emissionsfähige Unternehmen ist sie häufig die einzige Möglichkeit zur Beschaffung neuen Eigenkapitals.
Unter dem Zeitaspekt ergeben sich wesentliche Merkmale der Selbstfinanzierung: 5 1. Innerhalb einer Abrechnungsperiode fließen einem Unternehmen Finanzmittel sukzessive zu und werden innerhalb dieser Periode zu einem überwiegenden Teil wieder verausgabt.
2. Am Ende der Periode wird der finanzwirtschaftliche Überschuss ermittelt. Der eigentliche Finanzierungseffekt erfolgt daher zeitlich vor der bilanziellen Gewinnermittlung.
Die Selbstfinanzierung ist gleichzeitig Innen- und Eigenfinanzierung. Dabei kann man, nach Art des bilanziellen Ausweises, zwischen offener und stiller Selbstfinanzierung unterscheiden.
2.1 Offene Selbstfinanzierung
Offene Selbstfinanzierung liegt vor, wenn versteuerte Gewinne nicht oder nur teilweise an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Sie erfolgt also durch die Zurückbehaltung von Gewinnen im Unternehmen, was in der Bilanz auf der Passivseite dokumentiert wird. Das bedeutet, dass die Gewinneinbehaltung bilanziell nach außen hin erkennbar ist. Ihre Höhe wird durch die positive Differenz zwischen dem Gewinn nach Steuern und der Ausschüttung bestimmt.
5 Schäfer, Henry, Unternehmensfinanzen, 2. Auflage 2002, S.460
5
Grundsätzlich lassen sich zwei Ausweisvorschriften in Abhängigkeit der jeweiligen Rechtsform der Unternehmung feststellen: 6
1. Personengesellschaften bilden keine separat ausgewiesenen Rücklagen in der Bilanz. Es erfolgt eine direkte Zuführung des erwirtschafteten und nicht ausgewiesenen Gewinns zu den Eigenkapitalkonten der Gesellschafter. Das Eigenkapital hat bei den Personengesellschaften also einen variablen Charakter, ganz im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften.
2. Bei Kapitalgesellschaften werden die vom Unternehmen einbehaltenen Gewinne in bestimmte vom Gesetzgeber vorgeschriebene Positionen der Passivseite überführt. Dort ergänzen Sie den konstanten Anteil des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften. Da auch die Rücklagen über keinen Gegenposten auf der Aktivseite der Bilanz verfügen, können sich die im Verlauf des Geschäftsjahres zugeflossenen Gewinne in unterschiedlichen Vermögenswerten der Aktivseite befinden. Dies richtet sich je nach vorangegangener Verwendung der Gewinnkomponenten.
Das HGB sieht dabei für Kapitalgesellschaften folgende Rücklagen vor: 7
Abb: Rücklagearten
6 Schäfer, Henry, Unternehmensfinanzen, 2. Auflage 2002, S. 461
7 Jahrmann, Finanzierung, 4. Auflage 1999, S. 372
6
2.1.1 Kapitalrücklagen
Unter Kapitalrücklagen sind Agio-Beträge aus der Ausgabe von Aktien, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zu verstehen. Des Weiteren können Kapitalrücklagen auch durch von außen zugeführte Eigenkapitalanteile gebildet werden. Diese Zuzahlungen werden von den Eignern der Kapitalgesellschaft neben dem Nominalkapital geleistet.
Die Einordnung von Kapitalrücklagen in die Selbstfinanzierung kommt zustande, weil die Ausschüttung erhöhter Gewinne aufgrund außerordentlicher oder sonstiger betrieblicher Erträge vermieden und Ertragssteuern wegen der verminderten Besteuerungsgrundlage begrenzt werden. 8
2.1.2 Gesetzliche Rücklagen Das Aktiengesetz schreibt die Bildung gesetzlicher Rücklagen für
Aktiengesellschaften vor. Die gesetzliche Rücklage von 10 % des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft muss jährlich mit einem Anteil von 5 % am Jahresüberschuss aufgefüllt werden. Dies muss solange geschehen bis die in § 150 AktG vorgeschriebene Höhe von 10 % des Grundkapitals erreicht ist. Laut Aktiengesetz darf in der Satzung aber auch ein höherer Anteil bestimmt werden. Allerdings stellt die gesetzliche Rücklage keine Liquiditätsreserve für das Unternehmen dar, auf die im Bedarfsfall jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Auflösung der gesetzlichen Rücklage ist zweckgebunden. Nach § 150 AktG Abs. 3, 4 darf sie nur zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden, sofern diese nicht durch die Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden können. Sollte die gesetzliche Gewinnrücklage den Anteil von 10 % am Grundkapital übersteigen, darf sie auch zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gebraucht werden.
8 Schäfer, Henry, Unternehmensfinanzen, 2. Auflage 2002, S. 462
7
Arbeit zitieren:
Dennis Teichert, 2005, Finanzcontrolling - Innenfinanzierung, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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