Inhaltsverzeichnis:
Seite
1.0. Einleitung: Gegenstand und Fragestellung der schriftlichen 2
Hausarbeit sowie die methodischen Schritte ihrer Anfertigung
1.1. Fragestellung und Eingrenzung des Themas 2
1.2. Quellen und Literaturauswahl 3
1.3. Methodisches Vorgehen 3
2.0. Hauptteil: Nichteheliche Lebensgemeinschaften und uneheliche 4
Kinder im späten Mittelalter
2.1. Das Konkubinat im Spätmittelalter: 4
2.1.1. Rechtliche Verhältnisse und sittliche Norm vs gesellschaftliche 4
Praxis
2.1.2. Quantitative Aspekte der Illegitimität 5
2.2. Die betroffenen Personen: 6
2.2.1. Die natürlichen Kinder Das Los der ständischen Geburt 6
2.2.2. Die Eltern 7
2.2.2.1. Heirat vs Konkubinat Mögliche Gründe für den Verzicht auf 7
Ehe
2.2.2.2. Die Mütter Alleinstehende Frauen und ihre Stellung in der 9
spätmittelalterlichen Stadt
2.2.2.3. Die Väter Verantwortlichkeiten und emotionale Aspekte 10
3.0. Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit 12
4.0. Bibliographie: 13
4.1. Quellenverzeichnis 13
4.2. Literaturverzeichnis 13
1.0. Einleitung: Gegenstand und Fragestellung der schriftlichen Hausarbeit
1.1. Fragestellung und Eingrenzung des Themas
„also bedacht ich mich, daß ich so ellendclich lebent und in sünden (...); das verdroß mich und wolt sein nit mer.“ 1 Was den Augsburger Kaufmann Burkard Zink im Jahre 1454 so verdross, war eine damals wie heute bestehende partnerschaftliche Lebensform: das Konkubinat, also die „nichteheliche Lebensgemeinschaft“. Aus dieser gingen, damals wie heute, ebenso Kinder hervor wie aus rechtsgültigen Ehen. Während die sogenannte „wilde Ehe“ heute kaum mehr Anstoß erregt und die unehelich geborenen Kinder den ehelichen (erst!) seit 1997 rechtlich vollständig gleichgestellt sind, 2 spielte der illegitime Status der elterlichen Beziehung im Mittelalter eine entscheidende Rolle nicht nur für das Leben der Kinder, sondern auch für das der Väter: von diesen zwar anerkannt, aber doch ausgegrenzt aus der „legitimen“ Gesellschaft, lebten die Kinder in einem Spannungsverhältnis zwischen sittlicher Norm und gesellschaftlicher Praxis, das sich zu betrachten lohnt. Um diese „illegitimen“, auch „natürliche“ oder „ledige“ Kinder genannt, soll es in der vorliegenden Arbeit unter folgender Leitfrage gehen:
Welche Bedeutung hatten die unehelichen Kinder und deren Mütter für den Mann im späten Mittelalter?
Im Rahmen dieser Fragestellung tauchen folgende Unterfragen auf: Waren die Kinder nur notwendig in Kauf genommenes Übel der fehlenden (sicheren) Verhütungsmethoden oder hatten sie einen Platz im Leben des Vaters? Wie kam es überhaupt zum Konkubinat? Warum ist die eine Frau es wert, geheiratet zu werden, während der anderen, wenn sie nicht alleine leben will, nur die Lebensform der Konkubine bleibt?
Ich werde mich bei der Behandlung des Themas, analog zu den gewählten Quellen, ausschließlich mit den Gegebenheiten in der deutschen Stadt des
1 Die Chronik des Burkard Zink. 1368-1468, S. 139.
2 Vgl. Noodt, S. 77.
2
Spätmittelalters beschäftigen, wobei das Konkubinat lediglich als voreheliches, so wie es die beiden zu betrachtenden Männer lebten, behandelt wird. Den Bereich des Ehebruchs lasse ich bewusst außen vor, da er im Zusammenhang mit den ausgewählten Quellen, die ich im Folgenden beschreiben und begründen werde, keine Rolle spielt.
1.2. Quellen- und Literaturauswahl
Als Quellen nutze ich die Lebensbeschreibungen der Kaufleute Burkard Zink 3 (1396-1474/75) und Lucas Rem 4 (1481-1541). Beiden ist, neben geographischer (Augsburg) und zeitlicher Nähe, gemein, dass sie erstaunlich freimütig über ihre unehelichen Verhältnisse und die daraus entstandenen Nachkommen berichten. Darin unterscheiden sie sich eindeutig von ihren Zeitgenossen, z. B. den Chronisten Endres Geuder oder Bernhard Rohrbach, deren Aufzeichnungen den Eindruck erwecken, als seien sie vornehmlich verfasst worden, um Ehre und Würde des Geschlechts darzustellen, 5 wozu Ausführungen über illegitime Kinder sicher nicht dienlich wären. Als Grundlage für meine Ausführungen dient die moderne Forschungsliteratur, die ich in erster Linie im Hinblick auf ihre Aussagefähigkeit bezüglich der Situation der unehelichen Kinder und ihrer Mütter im späten Mittelalter ausgewählt habe.
1.3. Methodisches Vorgehen
Um den vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit einzuhalten, habe ich die Einleitung auf das in diesem Zusammenhang Wesentlichste konzentriert und auf lange thematische Hinführungen verzichtet. Eine kurze Einführung in die im Spätmittelalter vorherrschenden Verhältnisse hinsichtlich des Konkubinats scheint mir zu Beginn meiner Ausführungen jedoch wichtig, um zu zeigen, mit welchen moralischen und rechtlichen Normen sich Burkard Zink und Lucas Rem zu Lebzeiten konfrontiert sahen (Kap. 2.1.1.). Einige, wegen des Umfangs
3 Die Chronik des Burkard Zink. 1368-1468.
4 Tagebuch des Lucas Rem aus den Jahren 1494-1541.
5 Vgl. Maschke, S. 23f.
3
der Arbeit nur wenige quantitative Aspekte sollen ahnen lassen, inwieweit die (temporäre) außereheliche Lebensform der beiden als typisch für die Zeit gelten darf (Kap. 2.1.2.), bevor die betroffenen Personen, nämlich die Kinder (Kap. 2.2.1.) und ihre Eltern (Kap. 2.2.2.), näher betrachtet werden. Dabei werde ich die Aussagen der Forschungsliteratur an die ausgewählten Quellen herantragen und in ihrem Sinne deuten. Insbesondere geschieht dies im Kapitel 2.2.2., auf dem deshalb bei dieser Arbeit auch das größte Augenmerk liegen soll. Folglich kann im abschließenden Fazit nur peripher auf die aktuelle Situation und die Brisanz des Themas aus heutiger Sicht eingegangen werden, da andernfalls der Rahmen der Arbeit gesprengt würde.
Abschließend eine Anmerkung zum Fußnotenapparat: Um diesen so gering wie möglich zu halten, besteht er lediglich aus Kürzeln, die im Literaturverzeichnis (Kap. 4.2.) aufgelöst werden.
2.0. Hauptteil: Nichteheliche Lebensgemeinschaften und uneheliche Kinder
im späten Mittelalter
2.1. Das Konkubinat im Spätmittelalter:
2.1.1. Rechtliche Verhältnisse und sittliche Norm vs. gesellschaftliche Praxis
Das Konkubinat (von lat. concubinatus, concumbere = den Beischlaf vollziehen) 6 galt lange Zeit nicht als verwerflich, sondern lediglich als formlose, rechtlich aber erlaubte dauerhafte 7 Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Erst nachdem sich im hohen Mittelalter die christliche Ehedoktrin mit der Beschränkung der noch bei den Germanen vorherrschenden abgestuften Eheformen auf die monogame Vollehe gefestigt hatte, setzte eine negative Bewertung des Konkubinats ein. Zur „rechten“ Ehe war nun der vor Zeugen bestätigte Konsens der Partner notwendig – alle anderen Formen des Zusammenlebens wurden abgelehnt. 8 Die Haltung der Kirche blieb im späten Mittelalter konsequent unnachgiebig. Neben dem
6 Giesen, D., S. 1074.
7 Auch bei Lucas Rem und Burkard Zink erstreckte sich das Konkubinat auf mehrere Jahre;
Vgl. Kap. 2.2.2.1.
8 Becker, H.-J., S. 1335.
4
Quote paper:
Stefanie Mensing, 2004, Illegitime Familien im Spätmittelalter. Die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und unehelichen Kinder des Burkard Zink und Lucas Rem, Munich, GRIN Publishing GmbH
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