Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung. 1
1 Quellenkritik. 2
1.1 Quellenbeschreibung. 2
1.2 Textsicherung. 2
1.3 Äußere Kritik. 2
1.4 Innere Kritik. 3
1.4.1 Sprachliche Aufschlüsselung. 3
1.4.2 Sachliche Aufschlüsselung. 5
1.5 Inhaltsangabe. 6
2 Urbare. 7
2.1 Urbare als Quellen. 7
2.2 Das Werdener Urbar. 8
3 Grundherrschaft. 9
3.1 Grundherrschaft im Mittelalter. 9
3.2 Struktur einer Grundherrschaft. 10
4 Das bäuerliche Leben: Die Last der Abgaben und Dienste. 12
5 Die Bauern der Abtei Werden. 14
5.1 Abgaben. 14
5.2 Dienste. 14
5.3 Einnahmen. 15
6 Fazit. 16
Bibliographie. 17
Quellen. 17
Literatur. 17
Internet. 19
Anlagen
1 Quelle: Ausschnitt aus dem Werdener Urbar A. 20
2 Karte des Frohnhofes Friemersheim und seiner Umgebung. 22
3 Karte des Duisburger Ortsteils Friemersheim und seiner Umgebung 23
Hausarbeit: Noctes, corvadae, Bedemorgen Seite 1 von Florian Oel
O Einleitung
Die Grundherrschaft ist ein zentrales Element des Mittelalters. Sie hat nicht nur die Politik, sondern auch die Wirtschaft und das gesamte gesellschaftliche Leben dieser Zeit beeinflusst. Die Grundherrschaft unterteilte die Menschen des Mittelalters in viele Gruppen mit sehr unterschiedlichem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Status. Unter diesen kann man - sehr grob eingeteilt - zwei Gruppen unterscheiden: Die Menschen, die Land besaßen und über dieses herrschten, und die, die eben keines besaßen und somit von den Grundherren abhängig waren.
Grundherrschaft ist das Thema dieser Arbeit. Ausgehend von einer Quelle - einem Ausschnitt aus dem ersten Urbar der Abtei Werden - stellt diese Arbeit Grundherrschaft und die Beziehungen von Grundherren und abhängigen Bauern dar. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Untersuchung der Abgaben und Dienste der hörigen Bauern des Fronhofes Friemersheim.
Der erste Teil dieser Hausarbeit ist der Quellenkritik gewidmet; die Quelle wird beschrieben, auf ihre Echtheit geprüft, Wörter, Begriffe, Personen und Daten erläutert. Das zweite Kapitel setzt sich mit den Grundlagen der Grundherrschaft und ihrer Struktur auseinander; der Fokus liegt auf der Grundherrschaft des Frühmittelalters und der ersten Hälfte des Hochmittelalters, da die Quelle, die dieser Arbeit zu Grunde liegt, zu dieser Zeit entstanden ist. Anschließend erläutere ich die Entstehung und den Gebrauch von Urbaren, sowie deren Bedeutung als Quellen. Einen Überblick über die bäuerliche Last an Abgaben und Diensten gibt Kapitel 4, das fünfte Kapitel schließlich untersucht die Abgaben, Dienste und Einnahmen der Bauern des Fronhofes Friemersheim, die die Quelle beschreibt. Kapitel 6 bietet ein Fazit.
Hausarbeit: Noctes, corvadae, Bedemorgen Seite 2 von Florian Oel
1 Quellenkritik
1.1 Quellenbeschreibung
Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Urbar A des Benediktinerklosters Werden. 1 Das Urbar A wurde Ende des neunten Jahrhunderts begonnen. 2 Der in dieser Arbeit behandelte Ausschnitt beschreibt die Liegenschaften der Abtei um den Fronhof Friemersheim.
1.2 Textsicherung
Um die Echtheit des vorliegenden Ausschnittes aus dem Werdener Urbar A genau zu prüfen, wäre ein großer Aufwand nötig. Es ginge nicht nur darum, die Originalhandschrift zu untersuchen, sondern auch deren Entstehungsgeschichte ausführlich zu hinterfragen und mit anderen Quellen zu überprüfen. Dieser Aufwand würde den Rahmen dieser Seminararbeit allerdings sprengen. Daher sei auf die kritische Edition der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde verwiesen, 3 deren Untersuchungen über die Echtheit der Quelle hier nicht weiter hinterfragt werden sollen.
1.3 Äußere Kritik
Die Quelle ist dem ältesten Teil des Werdener Urbars, dem Urbar A entnommen, welches, wie erwähnt, vom Ende des neunten Jahrhunderts stammt. 4 Der Abschnitt über Friemersheim findet sich auf den Blättern 3a bis 6b. 5 Die Quelle ist in lateinischer Sprache verfasst. Die Urbaraufzeichnung wurde Ende des neunten Jahrhunderts begonnen, da das Kloster seit etwa 887 unter Königsschutz steht, und die Leitung der Abtei in die Hand selbst gewählter Äbte überging. Kötzschke geht davon aus, dass dem Friemersheimer Register „eine Weisung der Hofhörigen“ 6 zugrunde liegt. Rösener schreibt zudem, dass wohl auch ein Zusammenhang mit der urkundlichen Bestätigung der Schenkung von Friemersheim durch König Zwentibold 898 besteht. 7
1 Fronhof Friemersheim, hrsg. von Franz, Günther, in: Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter (FSGA 31), Berlin 1967, S. 110-115. Eine kritische Edition ist zu finden unter: Güterstand und Gerechtsame um Friemersheim, hrsg. von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, in: Die Urbare der Abtei Werden a.d. Ruhr, Die Urbare vom 9. - 13. Jahrhundert (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Rheinische Urbare), Nachdr. d. Ausg. Bonn 1906, Düsseldorf 1978, S. 15-20. Zitiert wird im Folgenden aus der zuerst angeführten Übersetzung.
2 Vgl. Puhle, Matthias (Hrsg.), Otto der Große, Magdeburg und Europa, Eine Ausstellung im Kulturhistorischen Museum Magdeburg vom 27. August bis 2. Dezember 2001, Katalog der 27. Ausstellung des Europarates und Landesausstellung Sachsen-Anhalt, Bd. 2, Mainz 2001, S. 47. 3 Güterstand und Gerechtsame um Friemersheim, hrsg. von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde.
4 Vgl. Puhle, Otto der Große, S. 47.
5 Vgl. Kötzschke, Rudolf, Die Quellen zur Geschichte der Grossgrundherrschaft Werden, in: Die Urbare der Abtei Werden a.d. Ruhr (Bd. 2), S. CX.
6 Kötzschke, Quellen zur Geschichte der Grossgrundherrschaft Werden, S. CXVIII.
Hausarbeit: Noctes, corvadae, Bedemorgen Seite 3 von Florian Oel
Wo die Quelle genau entstanden ist, ist nicht zu ermitteln - doch ist davon auszugehen, dass sie in den Schreibstuben des Klosters erstellt wurde. 8 Genauso ist der Verfasser nicht genau zu bestimmen, da die Aufzeichnungen nicht namentlich gekennzeichnet sind. Kötzschke spricht aber von „Beamten der klösterlichen Zentral- und Lokalverwaltung“, 9 die die Urbare verfasst hätten. Die Urbare waren als Bestandsaufnahme für den internen Gebrauch bestimmt, weniger aber für die tägliche Verwaltung gedacht. 10
1.4 Innere Kritik
1.4.1 Sprachliche Aufschlüsselung
Die Quelle enthält einige Begriffe der mittelalterlichen Grundherrschaft, die zum besseren Verständnis des Textes erläutert werden müssen.
Der „Fronhof“ 11 bildete den Mittelpunkt einer mittelalterlichen Villikation. 12 Er bestand aus den zum Hof gehörenden Gebäuden und dem Salland. Zudem waren ihm Hufen freier und unfreier Bauern angegliedert.
Das zum Fronhof gehörige „Salland“ 13 ist das Land, das vom Grundherrn bewirtschaftet wird. Der Fronhof wird auch als Salhof bezeichnet. Die Bewirtschaftung wird von Knechten oder durch hörige Bauern, die zu Frondiensten verpflichtet sind, durchgeführt. 14
„Hufe“ 15 bezeichnet einen bäuerlichen Wirtschaftsbetrieb. Auch die Bezeichnung mansus ist seit der nachkarolingischen Zeit gebräuchlich. 16 Die Hufe bestand aus einem Hof mit dem dazugehörigen Kulturland und bildete die „grundlegende Leistungseinheit“ 17 der mittelalterlichen Grundherrschaft. Das zur Hufe gehörige Land war aber nicht unbedingt eine geschlossene Einheit, es kam oft vor, dass die Felder und Weiden zerstreut lagen. 18 Hufe darf jedoch nicht nur als Begriff für Haus und Land verstanden werden - er bezeichnete oft den Wirtschaftsbetrieb insgesamt, mit allen auf dem Hof lebenden Personen. Im Hoch- und Spätmittelalter wurde die Hufe
7 Vgl. Rösener, W[erner], Zur Struktur und Entwicklung der Grundherrschaft in Sachsen in karolingischer und ottonischer Zeit, in: Verhulst, Adriaan (Hrsg.), Le grand domaine aux époques mérovingienne et carolingienne, Die Grundherrschaft im frühen Mittelalter (Centre Belge d'Histoire Rurale [Louvain-la-Neuve]: Publication 81), Gent 1985, S. 182.
8 Vgl. hierzu auch: F[reise], E[ckhard], Die Werdener Schreibschule und Klosterbibliothek, in: Seibt u.a., Vergessene Zeiten, S. 38.
9 Kötzschke, Quellen zur Geschichte der Grossgrundherrschaft Werden, S. C.
10 Vgl. Hägermann, D., Art. Urbar, in: LexMA V, München/Zürich 1991, Sp. 1288. 11 Fronhof Friemersheim, Z. 1.
12 Vgl. Rösener, W[erner], Art. Fronhof, in: LexMA IV, München/Zürich 1989, Sp. 989. Zum Begriff Villikation siehe Kapitel 3.2. 13 Fronhof Friemersheim, Z. 2.
14 Vgl. Art. Salland, o.A., in: LexMA VII, München/Zürich 1995, Sp. 1306. 15 Fronhof Friemersheim, Z. 3.
16 Vgl. Ennen, Edith und Walter Janssen, Deutsche Agrargeschichte, Vom Neolithikum bis zur Schwelle des Industriezeitalters (Wissenschaftliche Paperbacks/Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 12), Wiesbaden 1979, S. 137.
17 Hägermann, D[ieter] und Hedwig, A., Art. Hufe, in: LexMA V, München/Zürich 1991, Sp. 154.
18 Vgl. Hägermann und Hedwig, Art. Hufe, Sp. 155.
Hausarbeit: Noctes, corvadae, Bedemorgen Seite 4 von Florian Oel
mehr zu einer Flächeneinheit und entsprach einer so genannten Vollbauernstelle. Der Begriff „Hufner“ 19 bezeichnet den Inhaber einer Hufe.
Der Begriff „Bedemorgen“ 20 stammt vom Wort Bede. Es bedeutet Bitte und bezeichnet eine auf Gewohnheit beruhende Abgabe oder einen Dienst. 21 Bevor Geld durch die Wandlung der Wirtschaft eine immer größere Bedeutung erhielt, wurde meist eine Dienstleistung verlangt. Als Gegenleistung gewährte der Grundherr Schutz. Somit konnte die Bede von jedem, der Schutz und Schirm garantiert, erhoben werden. Ursprünglich handelte es sich um eine außerordentliche Bitte, jedoch wurde sie seit Mitte bis Ende des zwölften Jahrhunderts regelmäßig erhoben. 22
Ein „Scheffel“ 23 ist ein altes Hohlmaß, das regional sehr unterschiedlich ausgefallen ist. Ein preußisches Scheffel entsprach gerade einmal 54,96 Litern, ein bayerisches Scheffel 222,36 Litern. 24
Das „Joch“ 25 wird auch als „Tagewerk“ 26 bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein altes bäuerliches Flächenmaß. Es entspricht dem Stück Land, das an einem Tag mit einem Joch (Ochsengespann) gepflügt werden kann. Auch dieses Maß ist regional sehr unterschiedlich: Während es in der Schweiz 0,36 Hektar entsprach, bezeichnete es in Hannover 0,655 Hektar Land. 27 Das Längenmaß „Jochrute“ 28 kennt das „Lexikon der Maße“ nicht. Es ist aber möglich, dass es die Kantenlänge eines quadratischen Jochs bezeichnet.
Eine „Unze“ 29 entsprach nach Angaben von Kuchenbuch 20 Pfennigen (Denaren). 30 Die Silbermünze des Pfennigs wog 1,4 Gramm. 31 Die Währung „Sekel“ 32 ist sowohl dem „Lexikon der Maße“ als auch der Internetseite „Ausländische und alte Maßeinheiten“ 33 nur als biblisches beziehungsweise babylonisches Gewichtsmaß bekannt. Dort entsprach es 16,37 Gramm. 34 Dies entspräche etwa 12 Pfennigen - und deckt sich damit mit den Angaben, die Goetz in einer Übersicht der Abgaben verschiedener Fronhöfe des Klosters Werden macht. 35
„Haufe“ 36 ist dem „Lexikon der Maße“ unbekannt.
19 Fronhof Friemersheim, Z. 28.
20 Ebd., Z. 23.
21 Vgl. Looz-Corswarem, C. v., Art. Bede, in: LexMA I, München/Zürich 1980, Sp. 1779. 22 Vgl. ebd., Sp. 1780. 23 Fronhof Friemersheim, Z. 36.
24 Vgl. Hellwig, Gerhard, Lexikon der Maße, Währungen und Gewichte, München 1990, S. 231f. 25 Fronhof Friemersheim, Z. 16.
26 Hellwig, Lexikon der Maße, S. 123. Im Original kursiv hervorgehoben.
27 Vgl. ebd.
28 Fronhof Friemersheim, Z. 47.
29 Ebd., Z. 12.
30 Vgl. Kuchenbuch, Ludolf , Grundherrschaft im früheren Mittelalter (Historisches Seminar/Neue Folge 1), Idstein 1991, S. 272.
31 Vgl. ebd., S. 266.
32 Fronhof Friemersheim, Z. 13.
33
hug Industrietechnik und Arbeitssicherheit GmbH
(Hrsg.), Ausländische und alte Maßeinheiten (2003),
35 Vgl. Goetz, Hans-Werner, Herrschaft und Raum in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, Heft 190/1987, S. 13. 36 Fronhof Friemersheim, Z. 50.
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Florian Oel, 2003, Noctes, corvadae, Bedemorgen "das Werdener Urbar" - Grundherrschaft im Mittelalter und die Last der bäuerlichen Abgaben und Dienste., München, GRIN Verlag GmbH
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